Agentur deutscher Arztnetze e.V.
Dr. med. Veit Wambach
Vorsitzender des Vorstandes
Berlin, 09.11.2018
1
Barmer-Forum (Nürnberg, November 2017)
APS Tagung (Berlin, November 2017)
Nationaler Qualitätskongress(Berlin, November 2017)
Arena Pressekonferenz (Nürnberg, Januar 2018)
CIRS Forte (Berlin, Januar 2018)
Ausgezeichnete Gesundheit 2018(Berlin, Februar 2018)
13. Kongress für Gesundheitsnetzwerker(Berlin, April 2018)
QuaTRo-Siegel - Konferenz(Berlin, Juni 2018)
NWW – Symposion (Erlangen, Oktober 2018)
2
Gespräch mit Bundesgesundheits-
minister Jens Spahn (April 2018)
Gespräche mit Abgeordneten
des Deutschen Bundestages
Gespräche mit Gesundheitsministern
auf Landesebene
Gespräche mit den Vorsitzenden des
Sachverständigenausschuss zur
Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen
Teilnahme Erörterung BMG TSVG (August 2018)
3
4
121. Deutscher Ärztetag Erfurt,Mai 2018
Bayerischer Ärztetag Nürnberg, Okt. 2018
Zehn Pressemitteilungen
aktuelle Meldungen auf der
Internetseite
Presseniederschläge in renommierten
Fachmedien
5
Arbeitsgruppen zu den Themen:
Digitalisierung
Multiprofessionalität
Beiträge:
Seit 1.1.2018 neue Beitragsordnung
Ermöglicht Verbundmitgliedschaft
6
o Podiumsdiskussion „Professionelle Arztnetzein der neuen Legislatur – Chancen undHerausforderungen für die Versorgung derZukunft“ am 29.11.2018 mit derKassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
➢ Es diskutierten die BundestagsabgeordnetenDr. Georg Kippels (CDU), Dr. KirstenKappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),Kathrin Vogler (DIE LINKE),Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) undDr. Veit Wambach
o ADA/KBV-Netzkonferenz „Digitalisierung inArztnetzen – Praxisbeispiele und Lösungenfür die Versorgung der Zukunft“am 4. Mai 2018 in Berlin
7
KV Richtlinie Förderung
Anzahl
anerkannte
Netze
Anzahl
geförderte
NetzeBaden-Württemberg Übernahme der KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1
Bayern Richtlinie (nur für Basis-Stufe) keine Förderung 1
Berlin Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1
Brandenburg keine Richtlinie keine Förderung
Bremen keine Richtlinie keine Förderung
Hamburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung
Hessen keine Richtlinie keine Förderung (aber: Förderrichtlinie des Hessischen
Sozialministeriums; Fördersumme: 1 Mio. Euro für neun
Regionen; max. 150.000 Euro auf 2 Jahre)
2 (mittelbar)
Mecklenburg-
Vorpommern
keine Richtlinie keine Förderung
Niedersachsen keine Richtlinie erlassen, aber Förderung nach
Kriterien der KBV-Rahmenvorgabe
1 Mio. Euro Netzförderung aus dem
Sicherstellungsfonds begrenzt auf maximal 50.000 Euro
pro Netz. Die Voraussetzungen für eine Förderung
orientieren sich an den Rahmenvorgaben der KBV
2
Nordrhein keine Richtlinie keine Förderung
Rheinland-Pfalz keine Richtlinie keine Förderung
Saarland keine Richtlinie keine Förderung
Sachsen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Projektförderung von insgesamt 500.000 Euro jährlich
aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, anteilig
(20% der förderfähigen Kosten) und nach Einreichung
entsprechende Belege.
1 (Stufe I)
Sachsen-Anhalt Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung im beantragten Einzelfall von 1.000 Euro pro
Netz zur Unterstützung beim Erreichen der
Rahmenvorgaben.
Schleswig-Holstein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe 100.000 Euro Netzförderung pro anerkanntem Netz aus
dem Sicherstellungsfonds. Nachweis über die
Verwendung der Fördergelder nach einem Jahr.
4 4
Thüringen keine Richtlinie keine Förderung
Westfalen-Lippe Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 8
Ergebnis Bund: 8 KVen mit Richtlinie (47%) 3 KVen mit Förderung (18%) 16
anerkannte Netze
8
geförderte Netze
Erläuterung: Richtlinie gem. § 87 b Förderung
keine Richtlinie aber Anlehnung an § 87 b teilweise Förderung oder abweichende Förderpraxis
keine Richtlinie gem. § 87 b keine FörderungStand: 01/2015
KV Richtlinie FörderungAnerkannte
NetzeGeförderte Netze
Baden-Württemberg Übernahme der KBV-Rahmenvorgabe Teilnehmende Ärzte, deren vertragsärztliche Tätigkeit einer
Mengenbegrenzung durch RLV und QZV unterliegt, erhalten
einen Aufschlag auf das RLV-/QZVGesamtvolumen in Höhe von
€ 100,00 je Quartal.
4 (3 Basisstufe und
1 Stufe II)
4
Bayern Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung anerkannter Netze wird im jeweiligen HVM festgelegt,
einmalige Förderung über Strukturfonds möglich15 (2 mit Stufe I) 15
Berlin Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung 1
Brandenburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung
Bremen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung
Hamburg Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Anerkannte Praxisnetze erhalten finanzielle Förderungen für
Projekte, die die Erfüllung von
Versorgungszielen nach § 4 der Richtlinie bzw. die
Aufrechterhaltung und/oder Weiterentwicklung erreichter
Versorgungsziele zum Gegenstand haben
Hessen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Ein anerkanntes Praxisnetz erhält eine jährliche
Verwaltungskostenpauschale je Netzarzt. Zusätzlich zur
Verwaltungskostenpauschale kann eine Förderung von
innovativen und strukturverbessernden Projekten von Netzen
erfolgen.
5 (2 mit Stufe I) 5
Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Förderung anerkannter Netze über den HVM mit Zuschlag auf
das RLV von 2%1 1
Niedersachsen keine Richtlinie erlassen, aber Förderung nach Kriterien der
KBV-Rahmenvorgabe
1 Mio. Euro Netzförderung aus dem Sicherstellungsfonds
begrenzt auf maximal 50.000 Euro pro Netz. Die
Voraussetzungen für eine Förderung orientieren sich an den
Rahmenvorgaben der KBV
2 2
Nordrhein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Strukturfördersumme für Basisanerkennung 40.000 Euro, für
Stufen 1 und 2 je 10.000 Euro7 (2 mit Stufe I) 7
Rheinland-Pfalz Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Modalitäten und Höhe der Förderung richten sich nach der Zahl
der Vertragsärzte im jeweiligen Praxisnetz.2 2
Saarland Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Bis zu 100 Euro/Arzt für Teilnahme an bis zu zwei
Qualitätszirkel/Quartal, Gesamtvolumen: 70.000 Euro/Quartal
Sachsen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Projektförderung von insgesamt 200.000 Euro jährlich aus der
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, Erstattung von 20% der
förderfähigen Kosten, außerdem Vergütung aus dem HVM mit
einem Fallwertzuschlag pro Behandlungsfall des
Vorjahresquartals für alle Ärzte anerkannter Praxisnetze
1 (Stufe I) 1
Sachsen-Anhalt Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe KVSA unterstützt Praxisnetze mit Fördermitteln i. H. v.
insgesamt 1.000 €. Zudem ist im HVM geregelt, dass
Ärzte/Praxen, die in von der KVSA anerkannten Praxisnetzen
zusammenarbeiten, einen Betrag i. h. v. 10 Cent je
Behandlungsfall, in denen der Arzt/die Ärzte des Praxisnetzes
Leistungen erbracht hat erhalten
2 2
Schleswig-Holstein Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe 20.000 Euro für Maßnahmen zu Aufbau und Unterhalt effizienter
Strukturen in Praxisnetzen sowie 20.000 Euro, wenn mittels
Mitgliederliste nachgewiesen ist, dass sowohl Fachärzte
(einschließlich Psychotherapeuten) als auch Hausärzte im Netz
vertreten sind, wobei der Anteil der jeweiligen Gruppe nicht unter
1/3 betragen soll. Nachweis über die Verwendung der
Fördergelder nach einem Jahr. Zusätzlich HVM-Zuschlag von 10
Prozent auf Restpunktwert
10 (1 mit Stufe II) 10
Thüringen Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe keine Förderung
Westfalen-Lippe Richtlinie in Anlehnung an die KBV-Rahmenvorgabe Anerkannte Netze erhalten 100.000 Euro (Basisstufe, Stufe I),
Ideenwettbewerb für innovative Projekte zur zusätzlichen
Förderung
21 (5 mit Stufe I) 21
Ergebnis Bund: 16 KVen mit Richtlinie 13 KVen mit Förderung 71
anerkannte Netze
70
geförderte Netze
- MVZ-Gründereigenschaft für anerkannte Arztnetze
- Gleichmäßigere Förderung durch die KVen
- Versorgungsauftrag in der Regelversorgung
10
MVZ-Gründereigenschaft für anerkannte Arztnetze
Am 23.07.2018 hat das BMG den Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) vorgelegt
Darin ein Punkt zu Praxisnetzen, wonach zur Sicherstellung der Versorgung das Potential anerkannter Praxisnetze weitergehend genutzt und diesen die Möglichkeit gegeben werden soll, in unterversorgten Regionen MVZ zu gründen
ADA hat sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf geäußert und am Erörterungstermin teilgenommen
Am 26.09.2018 passierte der Entwurf das Bundeskabinett
danach sollen Arztnetze nicht nur in unterversorgten Gebieten die Möglichkeit erhalten MVZ zu gründen, sondern auch in drohend unterversorgten Gebieten
11
Ziel: Resistenzentwicklung begegnen durch rationalen Antibiotikaeinsatzbei im ambulanten Bereich häufigen Indexerkrankungen (z.B. Erkältung, Bronchitis, Sinusitis) durch Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung und Information von Patienten und Öffentlichkeit
Förderdauer: 36 Monate, Start: 1.1.2017, Fördersumme: 5,1 Mio. Euro
Konsortialführer: AQUA-Institut, Göttingen
Konsortialpartner: AOK BY, AOK RH, AdA, KVB
Kooperationspartner: AOK Bundesverband, 14 Arztnetze
Evaluation: Institut für Med. Biometrie u. Informatik (IMBI), HD
Beteiligte Einrichtungen:
• Abt. Allgemeinmedizin &Versorgungsforschung,UK Heidelberg
• Institut für Allgemeinmedizin,UM Rostock
• Gesundheit VersorgungKommunikation (gevko GmbH)
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Teilnahme an bundesweit einzigartigem durch den Innovationsfonds
geförderten Arztnetzprojekt
Stärkung der Praxisnetze
Mehraufwand für das Projekt wird
vergütet
Möglichkeit die Leistungskraft von
Arztnetzen zu demonstrieren
Ergebnisse von ARena relevant für
potenzielle Übertragung in die Regelversorgung nach Projektende
wichtiger Beitrag im Kampf gegen zunehmende Entwicklung von
Resistenzen gegen Antibiotika
13
ADA-Kernaufgaben:
• Projektbegleitung als Konsortialpartner
• Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung
mit den Konsortialpartnern
• Regionale Presse- und Öffentlichkeits-
arbeit für die teilnehmenden Ärztenetze
• Kommunikation mit den Netzärzten
• Entwicklung Kampagne, Informations-
materialien
14
www.arena-info.de
• Login-Bereich für Projektbeteiligte
• Für Patienten/Öffentlichkeit:
• Infos zu Antibiotika
• Infos zum Umgang mit Symptomen
• Erklärfilme
• Experteninterviews
Plakate/Infozepte zur Information
der Öffentlichkeit in
- Deutsch
- Englisch
- Türkisch
- Russisch
- Arabisch
- Französisch
- Vietnamesisch
15
www.antibiotika-alternativen.de
• Blog zu Antibiotika,
Resistenzen und Alternativen in
verständlicher Sprache
• Wöchentlich ein neuer Beitrag
Facebook:
www.facebook.com/AntibiotikaAlternativen
Twitter:
https://twitter.com/antibiotikainfo
Youtube
„Blogger“ Dr. Whatson
Neu: Instagram
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Social Media
◦ Seit Ende Januar/Anfang Februar 2018 auf verschiedenen Kanälen aktiv
◦ Reichweite insgesamt: 299.805 (Stand: 30.09.2018)
◦ Kontinuierlicher Ausbau
◦ Mittlerweile auch Reaktionen, Anfragen, Kommentare
Blog: www.antibiotika-alternativen.de
• 49.426 Aufrufe, 17.049 Besucher, 32 Beiträge (Stand: 30.09.2018)
• 943 Likes, 117.216 Beitragsaufrufe, 27.605 Videoaufrufe (Stand: 30.09.2018)
• 68.293 Aufrufe, 68 Beiträge (Stand: 30.09.2018)
Youtube
• 18.912 Aufrufe, 2.177 Likes (Stand: 30.09.2018)
Instagram (seit Juli 2018)
• 6.988 Aufrufe,17 Beiträge (Stand: 30.09.2018)
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Pressegespräch am 17.01.2018
• Beiträge in Zeitungen, Radio, Fernsehen u.a. BR, Focus, Ärzte Zeitung
Patientenbefragung
• Alle 61 Praxen im Modul B in Bayern nahmen an der Patientenbefragung teil
• insgesamt 1.569 Fragebögen zurückgesendet
• Patienten haben am Befragungstag häufiger Antibiotika erhalten als sie erhofft oder erfragt hatten
• Kenntnisstand der Patienten bezüglich Antibiotika war insgesamt bereits gut
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12.-18.11.2018 Informationskampagne zur Weltantibiotikawoche• Bestehende Kampagne wird erweitert
• neue Poster für Praxen und AOK-Servicecenter,Taschentücher als „Give Aways“ für Patienten
• neues Erklärvideo
• Eigener Infostand mit Rollupsund Figurenaufstellern
• Einige Netze bieten Informationsveranstaltungen(Infostand im Einkaufszentrum,im Kundencenter der Krankenkasse,auf Gesundheitsmesse, in Fußgängerzone) an
• Andere mit Patientenschulungen undInfoveranstaltungen in Praxen,Pressekonferenzen und Beiträge in Patientenmagazinen,eigene Imagefilme
• Zusammenarbeit mit zwei weiteren„Youtubern“, um eine jüngere Zielgruppe anzusprechen
o Kanal „JustKetchupAnimations“: nach nicht einmal 24 Stunden 19.000Aufrufe und 2.500 Likes sowie viele positive Kommentare
o Kanal „Mileys Welt“
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Kommentare zum Video von JustKetchupAnimation
20
Kommentare zum Video von JustKetchupAnimation
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Arbeitsgemeinschaft Berliner Ärztenetze GbR
Ärztenetz Eutin-Malente e.V.
Ärztenetz Fürth Stadt und Landkreis Fürth e.V.
Ärztenetz Lippe GmbH
Donaumed GmbH & Co KG
Dr. Albrecht Kloepfer – Büro für gesundheitspolitische Kommunikation
Gesundheitsnetz Köln-Süd (GKS) e.V.
Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz eG – QuE Nürnberg
Gesundheits-Netz Unna GmbH
Gesundheitsnetz Franken-Jura
Leipziger Gesundheitsnetz e.V.
MEDIS Ärztenetz medizinischer Versorgung Südbrandenburg
MuM - Medizin und Mehr eG
NAV-Virchow-Bund e.V.
OptiMedis AG
Praxisnetz Herzogtum Lauenburg e.V.
Praxisnetz Nürnberg Süd e.V.
Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO)
Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg (PIBB) GmbH & Co.KG
Regensburger Ärztenetz e.V.
Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG
solimed – Unternehmen Gesundheit GmbH & Co. KG
Unternehmung Gesundheit Franken UGeF GmbH & Co. KG
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Agentur deutscher Arztnetze e.V.c/o NAV-Virchow-BundChausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: (030) 288 774-0Fax: (030) 288 774-115
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