Zahlstelle ELER/EGFL P. Eberhardt
März 2019
Agrarförderung 2019
Zahlstelle ELER/EGFL
P. Eberhardt
Inhalt:
Prämien und Auszahlungen für 2018
Internetseiten
Grünland
2. Säule
Agrarantrag 2019
Prämienart Betrag in €/ha
2018
Betrag in €/ha
2019
1. Basisprämie-Saarland 168,71 € 175,95 €
2. Greeningprämie 86,46 € ähnlich 2018
3. Umverteilungsprämie 0 - 30 ha 50,87 € ähnlich 2018
Umverteilungsprämie 30 - 46 ha 30,52 € ähnlich 2018
4. Junglandwirteprämie (max. 90 ZA, 5 Jahre) 44,27 € ähnlich 2018
[Kleinerzeugerregelung (keine Neuzugänge mehr)] max. 1.250 € max. 1.250 €]
Prämiensätze Direktzahlungen
nach VO(EU)Nr. 1307/2013 (1. Säule)
Bundeseinheitlicher Basisprämiensatz ab 2019: ca. 175,95 €/ha
Zahlstelle ELER/EGFL P. Eberhardt
Februar 201
• Gesamt bisher (1. Tranche für 2018):
an 1312 AS - ca. 85 %: 18,2 Mio. €
Davon Basisprämie: 12,75 Mio €
Davon Umverteilungsprämie: 1,59 Mio €
Davon Junglandwirteprämie: 0,281 Mio €
Davon Kleinerzeugerprämie: 0,044 Mio €
Davon Greeningprämie (Vorschuss 45 €): 3,35 Mio. €
Davon AZ (ca. 95%): 1,01 Mio. €
• Restliche Auszahlungen
voraussichtlich ab April
Stand der Auszahlungen
für 2018
Zahlstelle ELER/EGFL P. Eberhardt
Februar 201
Wie setzt sich die Berechnung der Direktzahlungen
2018 zusammen? Erläuterungen hier:
https://www.saarland.de/dokumente/thema_landwirt
schaft/Erlaeuterungen_zur_Berechnung_der_Direkt
zahlungen.pdf
Infos zur Berechnung der verschiedenen Prämien-
arten (Basisp., Greeningz., Umverteilungsprämie,
etc.), Zahlungsansprüchen, Flächen als Basis für
die Berechnung, Kürzungen, Sanktionen, Übersicht
korrigierte Schläge….
Stand der Auszahlungen
2018
Überlappungen
Beantragung Nicht förderfähiger Flächen
Fehlende Unterlagen bei Junglandwirten/Neueinsteiger
Fehlende Nachweise für ÖKO‘s (Zertifkat, Kontrollblatt)
Beantragung NICHT selbst bewirtschafteter Flächen
Greening-Auflagen NICHT erfüllt Mindestanteil ökolog. Vorrangflächen (Stilllegung,o.ä)
Höchstanteil je Kulturart
Grünland-Umbruch
Ergebnisse der Kontrollen
Beantragung NICHT selbst bewirtschafteter Flächen
Beantragung NICHT selbst bewirtschafteter Flächen
Beantragung NICHT selbst bewirtschafteter Flächen
Falsche Schlagbildung
Nicht förderfähige Fläche
Falsche Schlagbildung
Agrarförderung künftig hier:
• Landwirtschaft und ländlicher Raum
• Landwirtschaft
• Agrarflächenförderung:
Antragsunterlagen plus weitere Infos
• Direktlink:
https://www.saarland.de/126854.htm
Übersicht Neugliederung
der Internetseiten
AB 2019
Bundesweit gültig
und aktivierbar
bundesweit handelbar
Zahlungsansprüche
• Mind. 1X-Nutzung innerhalb von 2 Jahren
• Kein Rotationssystem für ZA mehr
• keine Regionalität mehr (ZA gelten ab 2019 über Ländergrenzen
hinweg), einheitlicher Wert für BP
• ZA ohne Fläche ab 2015 zwei Jahre hintereinander nicht geltend
gemacht: „weg“ => nationale Reserve
• Vereinbarungen für Übertragung ZA in 2018:
Bis 15.05.2019 in ZID zu erfassen!
Kauf, Verpachtung etc. bis 15.05.2019 in ZID
zu erfassen! ZID-Nr. und PIN bei MUV anfordern!
MUV: 0681 501 4114 (Fr. Neumes)
Zahlungsansprüche
Eingezogene ZA ab 2017: • 210 Antragsteller
610 Zahlungsansprüche
Jahr 2015
2016 2017 2018
Region Region Region
SL SL SL
Anzahl ZA zur Antragstellung 100 100 95 Beihilfefähige Fläche [in ha] 95 90 87
Aktivierte ZA (lt. ZID) alles
95 90 87
Nicht aktivierte ZA vor Einzug nichts
5 10 8
Voraussichtlicher Einzug ZA keiner 5 5
Erfolgter Einzug keiner 5 k.A. Nicht aktivierte ZA nach Einzug keine 5 .
ZA-EINZUG
95 90
5
3
Grünland
Grünland innerhalb zum 01.01.2015 ausge-
wiesenen FFH-Gebietes
Grünland außerhalb zum 01.01.2015 ausgewiesenen FFH-Gebietes
Umweltsensibles (altes) DGL
normales (neues) DGL
normales (neues) DGL
normales (altes) DGL Ersatz-DGL
Bestand am 1.1.2015
Absolutes Umwandlungs (Bearbeitungs-) verbot
Entstanden nach dem 1.1.2015
Umwandlung mit Genehmigung – ohne Ersatz-DGL
Bestand am 1.1.2015
Umwandlung mit Genehmigung –
mit Ersatz-DGL
Umwandlung für 5 Jahre gesperrt
Neuentstehung Dauergrünland (DGL)
Art. 4 h) der VO (EU) Nr. 1307/2013:
„Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaus-
saat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen (GoG)
genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil
der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind, noch gepflügt
wurden.“
5-jähriger Anbau folgender Kulturarten auf denselben
Flächen (auch im Wechsel):
Kleegras
Ackergras
Luzerne-Gras
Stilllegung nach FELEG/GAL/ALG
Ackerland aus der Erzeugung genommen
Unbestockte Rebfläche
Weinbergbrache
Fläche ist Dauergrünland!!!
1) DGL-Umbruch mit und
ohne Ersatzflächen
2) Anzeige Pflügen DGL
-zur Narbenerneuerung
oder
-Zurücksetzen Zähler
potentielles DGL (=AL)
Regelungen Dauergrünland (DGL)
Grünlandumbruch und Pfluganzeige:
Übersicht Neugliederung
der Internetseiten
Grünlandumbruch und Pfluganzeige:
• Landwirtschaft und ländlicher Raum
• Landwirtschaft
• Agrarflächenförderung
Grünland: Antragsunterlagen Grünlandumbruch/Neuanlage, Anzeige gem. Pflugregelung, Nutzungscodes, Erläuterungen
• Direktlink:
• https://www.saarland.de/242877.htm
Übersicht Neugliederung
der Internetseiten
• Immer Antrag beim Betriebssitzland:
Angabe Flächenkategorie, in die umgewandelt
werden soll (landw. Fläche, nicht-landw. Fläche)
Skizze/n (Bilder aus Antrag) der zum Umbruch
geplanten Fläche/n!
Skizze/n der zur Ersatzanlage vorgesehenen
Fläche/n! Bau- und sonstige Genehmigungen!
Regelungen DGL
1) Grünlandumbruch:
Umbruchsgenehmigung mit Verpflichtung zur
Neuanlage einer mindestens gleichgroßen
Ersatzfläche.
• Einverständniserklärung des/der Eigentümer/s der
Ersatzfläche beilegen!
• Genehmigung gilt (nur) bis Schlusstermin der
nächstfolgenden Antragsphase!
• MUV: Überprüft Einhaltung der Auflagen im nächsten
Sammelantrag (5 Jahre DGL, Flächen-codierung,
Größe…)
Regelungen DGL
1) Grünlandumbruch:
Narbenerneuerung bei DGL
= DGL folgt auf DGL, Neuanlage DGL auf gleicher Fläche. Bsp: Vorher NC 451 – nachher NC 451 (424/422 wird auf 451 gesetzt)
Zurücksetzen Zähler bei Ackerfutter/Ackerbrache
auf dem Weg zu DGL (pDGL - Ackerstatus, wird spätestens im 6. Jahr DGL):
Umpflügen NC 424 (4) NC 424 (1)
Anzeige Pflügen innerhalb 4 Wochen!
Regelungen DGL
Anerkennung Höhere Gewalt:
Flächen mit Wildschweinschäden, Überschwemmungsflächen etc.:
Pflügen Pflügen im Sinne DGL-Regelung (ANRUF bei MUV!)
Ackerbrache 2017 (NC 591/062):
Zählt 6 Jahre und wird erst ab 2023 Dauergrünland
NC 062 unterbricht Zähljahre!
424 (1) - 424 (2) -/ 422 (1) – 062 (0) – 062 (0) - 422 (2)
gilt ab 2019 nicht mehr
Regelungen DGL
2) Anzeige Pflügen:
Nutz-Code bisher
Nutz-code 2019
KuP ÖVF 59 841
Leguminosen ÖVF 60 je nach ART
Aufforstungsflächen ÖVF 61 564 Brachen ohne Erzeugung ÖVF
62 591
Miscanthus 63 852
Durchwachsene Silphie 64 802 ÖVF Honigpflanzen –einjährig
65 594
ÖVF Honigpflanze -mehrjährig
66 595
Änderung der ÖVF-Antrags-Codes
Zusätzliche Abfrage, ob als ÖVF JA --NEIN
Angabe Leguminosen ÖVF
Angabe der jeweiligen Art lt. Nutz-Codeliste:
Nutz-Code
210 Erbsen 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne
221 Wicken (Pannonische Wicke, Zottelwicke, Saatwicke)
230 Lupinen 240 Erbsen/Bohnen 250 Gemenge Leguminosen/Getreide 422 Kleegras 423 Luzerne 425 Klee-Luzerne-Gemisch 432 Kleemischung stickstoffbindend 433 Luzerne-Gras
Zusätzliche Abfrage, ob als ÖVF – JA --NEIN
Änderung der ÖVF-Antrags-Codes
GREENING
Änderungen bei Honigpflanzen Anmeldung in 2018:
1-Jährige 30 AS mit 50 ha
Mehrjährig 19 AS mit 18 ha
Ab 2019:
Einjährig: mind 10 Arten der Gruppe A (freiwillige Zumischung von Arten der Gruppe B zulässig)
Mehrjährig:
Mischung mindestens 5 Arten der Gruppe A und mindestens 15 Arten der Gruppe B
Nachweis über Saatgut-Etiketten und –rechnungen
Anlagen im Merkblatt
VERBOT von Pflanzschutzmitteln (auch Beizverbot) auf ÖVF-Flächen LEGUMINOSEN
Brache
Pufferstreifen
Zwischenfrucht
Bis zur nächsten Aussaat der Folgefrucht
GREENING
GREENING
Neue ÖVF-Kulturen/Bewertungen
Chinaschilf (Miscanthus) Faktor: 0,7
Durchwachsene Silphie Faktor: 0,7
Brache mit Honigpflanzen Faktor: 1,5
Leguminosenmischung auch mit anderen Kulturpflanzen, Anteil Leg. > 50 %
Änderung Faktor
Stickstoffbindende Pflanzen( Leguminosen)
Faktor 1,0
Kurzumtriebsplantagen (KUP) Faktor 0,5
GREENING
AUKM-
Maßnahmen/
Zahlungen der
2. Säule
(ELER: VO (EU)
Nr. 1305/2013)
Mehrjährige Maßnahmen, jährliche Auszahlung:
1. Ökologischer/biologischer Landbau
2. Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den
Winter
3. Integration naturbetonter Strukturelemente in die Feldflur
(Blühflächen)
4. Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (EBDG)
5. Förderung extensiver Obstbaumbestände (Streuobstförderung)
Zahlungen der 2. Säule
(ELER: VO (EU) Nr. 1305/2013)
Die Auszahlung muss für alle diese Maß-
nahmen jährlich im GA beantragt werden !
Mehrjährige Maßnahmen:
Verträge laufen 5 Jahre: Frühester Beginn war 2015
D.h. Ende der Laufzeit der ersten Verpflichtungen Ende 2019!
Beginn der nächsten Förderperiode: 2021!
Überbrückung Jahr 2020: Derzeit Planung/Absprachen mit
Haushalt, Verträge mit Beginn 2015 um 1 Jahr zu verlängern
Umsetzung noch unsicher!
MUV informiert betroffene Antragsteller rechtzeitig!
Zahlungen der 2. Säule
(ELER: VO (EU) Nr. 1305/2013)
Zahlungen der 2. Säule
(ELER: VO (EU) Nr. 1305/2013)
Jährliche Maßnahmen:
Natura 2000 – Ausgleichszahlungen
Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete
Die Teilnahme an diesen Maßnahmen muss einzeln
jährlich im GA angekreuzt (beantragt) werden!
Ziel der Landesregierung bis 2025:
Mehr ökologisch - regional erzeugte Produkte ohne
weite Transportwege:
Steigerung Flächenanteil Ökolandbau im SL auf 25% (Derzeit 16%, = ca. 12,5 Tsd. ha)
Beginn der Neu-Antragstellung: 2019 –
Bewertungskriterien – mind. 7 Punkte!
Beginn der Umstellung/Förderung: 1. Januar 2020
1. Auszahlung: 1. Halbjahr 2021
Ökologischer Landbau
Kriterien für Bewerber als Ökobetriebe Kriterium Punkte
Pflanzliche Erzeugung ()
Anbau von Ackerkulturen oder Sonderkulturen (Weinreben) auf mindestens 50% der LF des geprüften Antrages und davon mindestens 50% Anbau von Marktfrüchten oder Sonderkulturen (Weinreben)
6
Tierische Erzeugung
mindestens 10 GVE (Gesamttierbestand) oder 5 GVE (Schafe, Ziegen oder Schweine) ohne Anrechnung von Pensionspferden
5
Zusatzpunkt für Milchproduktion im antragstellenden Betrieb mit mindestens 10 GVE Milchkühen
1
Zusatzpunkt für Geflügelhaltung (mindestens 1 GVE) oder Schweinehaltung (mindestens 10 GVE) im antragstellenden Betrieb
1
Direktvermarktung
Vorhandensein und Betrieb einer Direktvermarktungseinrichtung (Hofladen,
Verkaufsstation, Marktstand, Verkaufswagen, Verkaufsautomat, oder
Vergleichbares) mit einem glaubhaft darstellbaren Mindestumsatz von
mindestens 2.000,-€/Jahr.
2
Weiterbildung
Weiterbildungsveranstaltungen innerhalb der letzten drei Jahre (Jahr der
Antragstellung und zwei Jahre zurück), mindestens drei fachspezifische
Veranstaltungen oder Fachberatungen
2
Abzüge:
Ökologische Bewirtschaftung in der Vergangenheit Wurde der Betrieb oder wesentliche Teile der Betriebsfläche (>30%) in den vergangenen fünf
Jahren mit einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr schon einmal ökologisch
bewirtschaftet?
-3
Sanktionen in der Vergangenheit
Betrieb hatte in der letzten fünfjährigen Periode mindestens zweimal eine
Sanktionierung in Form einer Prämienkürzung (Prämie zur Einführung
oder Beibehaltung der ökologischen Landbewirtschaftung) von jeweils
mindestens 20%
-5
1. Ersatz des Datenträgerbegleitscheines mit Unterschrift Verfahren mit TAN! Mitteilung per Mail –
Änderungen der Mailadresse direkt an MUV!!!
2. Termine:
Antragstellung Termin: 15. Mai
Vorab-Kontrolle (PreCheck) Termin: 22. Juni
Änderung ohne Sanktionsfolge
Verwaltungskontrolle Termin: innerhalb 14 Tage
Änderung mit ev. Sanktionsfolge
Elektronischer Antrag 2019
Auch 2019:
Vollständiger graphischer Antrag auch für Flächen
in einem anderen Bundesland (Belegenheitsland)
Antragsprogramm von Rheinland-Pfalz verwenden!
Info bei der zuständigen Kreisverwaltung und:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/landwirtschaft/agrarfoer
derung/
Agrarantrag 2019
Vereinfachung beim Nachladen von Luftbildern
Prüfung auf Förderfähigkeit
Plausiprüfungen
Weitere kleinere Anpassungen
Agrarantrag 2019
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