Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium...

27
Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 27 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS

Transcript of Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium...

Page 1: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Stand: März 2013

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-AnhaltReferat 27 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS

Page 2: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 2

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe

3. Stand der GAP - Verhandlungen

• Verhandlungen zum Finanzrahmen 2014 - 2020

• Übergangsjahr 2014

Page 3: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 3

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

Beibehaltung der Basismodulation – Beibehaltung der Basismodulation – einem Betriebsinhaber zu gewährende Direktzahlungen (DZ), die 5.000,- € überschreiten werden auch im KJ 2013 um 10 %10 % gekürzt.

Die Kürzung für Beträge von über 300.000,-- € beträgt wie im Vorjahr zusätzlich 4 Prozentpunkte.

Die zwischen den Betrieben unterschiedlichen Werte der ZA wurden in den Jahren 2010 und 2012 zu regional einheitlichen ZA angeglichen – schrittweiser Abbau der Differenz zum regionalen Zielwert.

Im Jahr 2013 wird nun der regionale Zielwert mit ~ 355 € / ZA Im Jahr 2013 wird nun der regionale Zielwert mit ~ 355 € / ZA erreicht. erreicht. (incl. Stärkekartoffelerhöhung aus dem Jahr 2012)

Page 4: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 4

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

VernässungsproblematikVernässungsproblematik - Unterhaltungspflichtige der Gewässer haben über Probleme bei der Durchführung von Unterhaltungs-maßnahmen im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Gewässern berichtet.

Durch AckernutzungAckernutzung bis zur Böschungsoberkante ist häufig eine Unterhaltung erschwert oder zum geplanten Zeitpunkt nicht möglich. Es wurde deshalb die Möglichkeit einer Beihilfefähigkeit für Ackerflächen an Gewässern geprüft, die als Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung hergerichtet werden.

Einführung eines neuer Nutzcode Einführung eines neuer Nutzcode NC 928NC 928 – – Grünstreifen an Grünstreifen an FließgewässernFließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung auf AL zur Gewässerunterhaltung

Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung

Page 5: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 5

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

NC 928NC 928 – – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur GewässerunterhaltungGrünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung

Page 6: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 6

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

NC 928NC 928 – – Grünstreifen an Fließgewässern auf AL zur GewässerunterhaltungGrünstreifen an Fließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung

Anwendung auf Ackerland (z.B. neben Mais, Zuckerrüben)

NC 928 = Teil des Gesamtschlages Unterschreitung der Mindestschlaggröße von 0,3 ha unschädlich

NC 928 führt auch nach 5 – jährigem Verbleib auf der Fläche nicht zur Entstehung von Dauergrünland

Mindestbreite 5; max. Breite 10 m (größere Breiten können nicht anerkannt werden)

nicht AUM – fähig

Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung

Page 7: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 7

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

NC 928NC 928 – – Grünstreifen an Grünstreifen an FließgewässernFließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung auf AL zur Gewässerunterhaltung

Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung

außer Bundeswasserstraßen• Elbe• Havel• Saale ab km 124,16(Bad Dürrenberg)

Page 8: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 8

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

NC 928NC 928 – – Grünstreifen an Grünstreifen an FließgewässernFließgewässern auf AL zur Gewässerunterhaltung auf AL zur Gewässerunterhaltung

Grünstreifen zur Gewässerunterhaltung

außer

Bundeswasserstraßen• Elbe• Havel• Saale ab km 124,16(Bad Dürrenberg)

Fließgewässer – natürlich:

Rinnsal (bis 1 m), Bach (1-3 m), kleiner Fluß (3-10m),

ab 10 m Breite = Großer Fluß / Strom

Fließgewässer – künstlich: Kanal

Page 9: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 9

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

Zur Verbesserung der Möglichkeiten für Äsung und Deckung für Zur Verbesserung der Möglichkeiten für Äsung und Deckung für wildlebende Tiere stand aktuell auch die Frage, inwieweit die Anlage wildlebende Tiere stand aktuell auch die Frage, inwieweit die Anlage von Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung von Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung förderfähig ist. förderfähig ist.

auf AckerflächenAckerflächen, die für die Betriebspämienregelung in Anspruch genommen werden sollen, ist die Anlage von Wildäsungsflächen durch Einbringung geeigneter Wildmischungen grundsätzlich möglichgrundsätzlich möglich, sofern alle Bedingungen für die Betriebsprämie eingehalten werden. Dazu gehört u.a., dass die landwirtschaftlichen Flächen, in gutem landwirtschaftlichen und gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandökologischen Zustand erhalten bleiben. Hierzu kann es erforderlich sein, dass auch zur Verhinderung einer Verbuschung solcher Flächen entsprechende Pflegemaßnahmen, wie z.B. ein Mulchen (in angemessenen Zeitabständen) durchzuführen sind.

Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung

Page 10: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 10

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

zum Schutz besonders wertvoller Dauergrünlandflächen im Rahmen von CC ist in Überschwemmungsgebieten, geschützten Biotopen und NSG der Umbruch von DGL oder dessen Umwandlung in AL verbotenUmbruch von DGL oder dessen Umwandlung in AL verboten bzw. einge-schränkt auf solchen Flächen kann kein Wildacker angelegt werden.

• Voraussetzung, ist die Einhaltung der Mindestschlaggröße von 0,3 ha0,3 ha.

• Wildäsungsflächen sind im Agrarantrag wie auch jeder andere lw. Schlag zu behandeln. (Erfassung im NN + Schlagskizze).

• sofern Wildäsungsflächen nicht im Rahmen der angebotenen MSL-Maßnahme „Blühstreifenprogramm“ (NC 574) angelegt werden, kann im Rahmen der Betriebsprämienbeantragung auch der NC 915NC 915 (Blühflächen und Ackerrandstreifen) verwendet werden.

Wildäsungsflächen im Rahmen der Betriebsprämienregelung

Page 11: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 11

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Betriebsprämie 2013

Angabe der HauptfruchtHauptfrucht zur Ernte des aktuellen Jahres

BeispielBeispiel: Anbau von Futterroggen Hauptfrucht Silomais 01.05. (Aussaat)Einreichung Agrarantrag 15.04.

drei Lösungsoptionendrei Lösungsoptionen:

Einreichung des AgrarantragesEinreichung des Agrarantrages zw. dem 01.05. – 15.05zw. dem 01.05. – 15.05.

Angabe Angabe SilomaisSilomais im NN im NN bereitsbereits bei Abgabe am 15.04.bei Abgabe am 15.04.

Angabe Futterroggen im NN bei Abgabe am 15.04. mit Mgl. einer Änderungsanzeige zum Antrag nach dem 01.05. Risiko!!!, da ggf. durch Risiko!!!, da ggf. durch vergessene Anzeige vergessene Anzeige Folge falscher, sanktionsrelevanter Angaben!!! Folge falscher, sanktionsrelevanter Angaben!!!

Angabe der Nutzung im Agrarantrag

Page 12: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 12

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Modulation

Nach dieser Entscheidung sind Artikel 7 Absatz 1 und 2 VO 73/2009 gültigNach dieser Entscheidung sind Artikel 7 Absatz 1 und 2 VO 73/2009 gültig..

Page 13: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 13

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

1. Verfahren der Direktzahlungen / Modulation

Hinweis: Möglichkeit, die Widersprüche/ Hinweis: Möglichkeit, die Widersprüche/ Teilwidersprüche gegen die Modulation Teilwidersprüche gegen die Modulation kostenfrei zurückzunehmen!kostenfrei zurückzunehmen!

Page 14: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 14

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe

Strategie ab dem Jahr 2012

2012Fernerkundung + Referenz – Orthobilder

• DOP aus FEK mit größerer Befliegungszone

• jährlich ca. 1/3 der Landesfläche

• Grundlage der systematischen Referenzpflege

• frühzeitige DOP – Bereitstellung, i.d.R zum 01.07.

• Berücksichtigung für die Pflege im lfd. Jahr garantiert

• Zahlung der DZ nach erfolgreicher Referenzpflege

• Reduzierung der Arbeitsspitze, aber // zu VOK

• geringere Kosten, kontinuierliche HH-Planung

• neue Grundlage für den LPIS TEST (Qualität)

Page 15: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 15

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe

Befliegung 1/3 der Landesfläche bis Mai des lfd. Jahres (Witterung!)

Bereitstellung der Orthobilder zum 01.07. an die Verwaltung

Juli: gestaffelte Übergabe der Hinweis-, Pflegepunkte an das ALFF; Beginn der Referenzpflege

Aufteilung der Befliegungszone in Bearbeitungsgebiete, gegenseitige Unterstützung der ÄLFF

gestaffelte Abarbeitung der Pflege in den ÄLFF, parallele Referenzflächenabgleiche und Beteiligung der Antragsteller über RFA

Abschluss der Pflege im November; Zahlung der Betriebsprämie im Dez.

Verfahren / Umsetzung

Page 16: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 16

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

2. Pflege der Feldblockreferenz als Schwerpunktaufgabe

Page 17: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 17

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Ausblick 2013

Page 18: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 18

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

3. Stand der GAP - Verhandlungen

Stand der Verhandlungen zum mehrjährigen FinanzrahmenStand der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen

• Entwurf für den MFR der EU-KOM vom 29. Juni 2011

• Sommer 2012: Überarbeitung Vorschlag von KOM wegen Beitritts Kroatiens

• Sondergipfel 22./23. November 2012 gescheitert;

• Einigung Staats- und Regierungschefs am 8. Februar 2013Einigung Staats- und Regierungschefs am 8. Februar 2013

• Das Europäische Parlament (EP) hat den Vorschlag zum Das Europäische Parlament (EP) hat den Vorschlag zum Finanzrahmen am 13.03.2013 abgelehnt !!!Finanzrahmen am 13.03.2013 abgelehnt !!!

Page 19: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 19

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

3. Stand der GAP - Verhandlungen

•Beginn des „Trilogs“ zwischen Europaparlament,

Ratspräsidentschaft und Kommission ab April

•Ziel der Irischen Präsidentschaft ist eine interinstitionelle politische

Vereinbarung zur GAP-Reform bis Ende Juni.

•Differenzen der drei Entscheidungsgremien sind erheblich

•Wahlen können so manches durcheinanderbringen/ verzögern

•Vor 2015 werden die neuen Regelungen für Direktzahlungen nicht in Kraft treten

Page 20: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 20

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

MMit Konkretisierung der RL MSL Abschnitt 2 Teil A in Bezug auf die it Konkretisierung der RL MSL Abschnitt 2 Teil A in Bezug auf die Antragstellung im Blühstreifenprogramm ( FP 2435 Maßnahmen M160 Antragstellung im Blühstreifenprogramm ( FP 2435 Maßnahmen M160 und M161) werden folgende Hinweise gegeben:und M161) werden folgende Hinweise gegeben:

Eine Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Blühstreifen wie folgt Eine Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Blühstreifen wie folgt angelegt wird:angelegt wird:

→ → gem. RL P3 g) aa) „...auf Schlägen, die für die landwirtschaftliche gem. RL P3 g) aa) „...auf Schlägen, die für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden, für die Dauer von fünf Jahren....“Erzeugung genutzt werden, für die Dauer von fünf Jahren....“

Page 21: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 21

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

DDer Erlass des MLU vom 21.02.2013 konkretisiert die RL wie folgt:er Erlass des MLU vom 21.02.2013 konkretisiert die RL wie folgt:

„„...Die Zuwendung im Blühstreifenprogramm wird nicht nur für die Anlage ...Die Zuwendung im Blühstreifenprogramm wird nicht nur für die Anlage und Erhaltung des Blühstreifen gewährt, sondern auch als Ausgleich und Erhaltung des Blühstreifen gewährt, sondern auch als Ausgleich dafür, dass der Antragsteller nicht mehr den gesamten Schlag für die dafür, dass der Antragsteller nicht mehr den gesamten Schlag für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen kann, sondern nur die um den landwirtschaftliche Erzeugung nutzen kann, sondern nur die um den Blühstreifen verringerte Fläche, also den RESTSCHLAG...“Blühstreifen verringerte Fläche, also den RESTSCHLAG...“

Das heißt: Das heißt: Die Anlage des Blühstreifen erfolgt auf oder in einem vom Die Anlage des Blühstreifen erfolgt auf oder in einem vom Zuwendungsempfänger im Vorjahr bewirtschafteten Schlag. Zuwendungsempfänger im Vorjahr bewirtschafteten Schlag. (Ursprungsschlag)(Ursprungsschlag)

Page 22: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 22

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

Beispiel:

Im Jahr 2009 wurde Schlag 5 mit 4 ha Ackergras (NC 424) beantragt

Jahr der Erstantragstellung (2010 für die Maßnahme M160 und / oder 2011 für die Maßnahme M161)wird der Ursprungsschlag nun in den Blühstreifenschlag und in einen Restschlag aufgeteilt.

Schlag 5 – 2 ha (NC 424) Schlag 6 / 424 mit Bind. M 160

Page 23: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 23

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

Die Anlage des Blühstreifen erfolgt ab dem 01.07.2010.

Folgendes ist über den gesamten Verpflichtungszeitraum (fünf Jahre) zu beachten:

1.Der Restschlag muss zwingend über den gesamten Verpflichtungszeitraum vom Zuwendungsempfänger bewirtschaftete werden, da Blühstreifen und Restschlag eine Bewirtschaftungseinheit bilden. (Restschlag darf nicht Opfer von Flächentausch, Verkauf ect. werden)

Page 24: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 24

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

2. Eine Kodierung des Restschlages mit dem NC 591 (Fläche aus der Produktion genommen) ist unzulässig und führt zu Sanktionen.Für die Förderfähigkeit des Blühstreifen, ist die Nutzung des Restschlages ( Fläche neben oder zwischen den Blühstreifen ) zur landwirtschaftlichen Erzeugung zwingend.

Page 25: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 25

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

3.Aufgrund der Regelungen zur Entstehung von Dauergrünland, kann es passieren, dass aus dem Restschlag innerhalb des Verpflichtungszeitraumes für die Blühstreifen, Dauergrünland wird. In diesen Fällen ist die Blühstreifenförderung zu widerrufen. Ein sanktions- u. rückforderungsfreier Ausstieg des Zuwendungsempfängers aus der Verpflichtung kann erfolgen.

Page 26: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

MLU, Referat 27 - InVeKoSMLU, Referat 27 - InVeKoS 26

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen einer Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)RdErl. des MLU vom 02.06.2010 (RL-MSL)

Page 27: Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013 Stand: März 2013 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Informationsveranstaltung zum Antragsverfahren Agrarförderung 2013

Stand: März 2013

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit