Aktuelle Informationen
zu den Themenbereichen:
Heimkosten – Pflegesätze – Leistungszuschuss
MDK-Einstufung – Personalbemessung
Leistungs-/Qualitätsversprechen
Aktuelle Übersicht
1. Aktuelle Übersicht2. Pflegesatz („Heimkostensatz“)3. Zusätzliche Betreuungskräfte4. Länderspezifische Besonderheiten5. Von öffentlichem Interesse - Grundlagen
der Pflegesatzberechnung6. Von Öffentlichen Interesse - Kurzprotokoll
der Pflegesatzverhandlung7. Die neuen Pflegesätze ab 01.06.20098. Eigenanteil der Bewohner9. Preisvergleichsliste Pflegekosten in MV10. Unser Leistungs- und Qualitätsversprechen11. Zielsetzungen, Anforderungen, Erwartungen12. Eigenmittel und Sozialhilfe13. Ansprechpersonen
1. Aktuelle Übersicht2. Pflegesatz („Heimkostensatz“)3. Zusätzliche Betreuungskräfte4. Länderspezifische Besonderheiten5. Von öffentlichem Interesse - Grundlagen
der Pflegesatzberechnung6. Von Öffentlichen Interesse - Kurzprotokoll
der Pflegesatzverhandlung7. Die neuen Pflegesätze ab 01.06.20098. Eigenanteil der Bewohner9. Preisvergleichsliste Pflegekosten in MV10. Unser Leistungs- und Qualitätsversprechen11. Zielsetzungen, Anforderungen, Erwartungen12. Eigenmittel und Sozialhilfe13. Ansprechpersonen
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Pflegesatz („Heimkostensatz“)
Der tägl. Pflegesatz („Heimkostensatz“)Der tägl. Pflegesatz („Heimkostensatz“)ist die Summe verschiedener Entgelt - Bestandteile:ist die Summe verschiedener Entgelt - Bestandteile:
Entgelt für die Leistungen der Pflege und Betreuung:Entgelt für die Leistungen der Pflege und Betreuung: sogenannte „Pflegekosten“ nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, Entgelt für anteilige Berechnung der Ausbildungsvergütung:Entgelt für anteilige Berechnung der Ausbildungsvergütung:
sogenannte „Ausbildungsbetrag“ nach § 82 a SGB XI,
Entgelt für die Leistungen der Unterkunft und VerpflegungEntgelt für die Leistungen der Unterkunft und Verpflegung:: sogenannte "Hotelkosten" nach § 82 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI,
Entgelt für die Aufwendungen der Investitionsfolgekosten:Entgelt für die Aufwendungen der Investitionsfolgekosten: sogenannte „Investitionskosten“ nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3-4 SGB XI,
Entgelt für gesondert vereinbarte Zusatzleistungen:Entgelt für gesondert vereinbarte Zusatzleistungen: z.B. besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI), z.B. zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen (§ 88 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
Zusätzliche Betreuungskräfte
Auf Gru
nd der föderalen Stru
ktur
der Bundesrepublik
gibt es
länderspezifische
„Besonderh
eiten“ .
..
Länderspezifische Besonderheiten
Von öffentlichem Interesse – Grundlagen der Pflegesatzberechnung
PflegesatzverfahrenPflegesatzverfahrennach § 85 Abs. 1 SGB XI
Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern (= Pflegekassen, Sozialhilfeträger) vereinbart.
PflegesatzverfahrenPflegesatzverfahrennach § 85 Abs. 1 SGB XI
Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern (= Pflegekassen, Sozialhilfeträger) vereinbart.
Referenz: Bundessozialgericht; Urteil vom 29.01.2009[Aktenzeichen: B 3 P 6/08 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 8/07 R]
Von öffentlichem Interesse – Kurzprotokoll der Pflegesatzverhandlung
Abschluss einer PflegesatzvereinbarungAbschluss einer Pflegesatzvereinbarung
für Leistungen der vollstationären Pflege
für Leistungen der vollstationären Pflege
nach § 43 SGB XI in Verbindung mit § 84 Abs. 5 SGB
nach § 43 SGB XI in Verbindung mit § 84 Abs. 5 SGB
XIXI
am 27.05.2009 am 27.05.2009
Abschluss einer PflegesatzvereinbarungAbschluss einer Pflegesatzvereinbarung
für Leistungen der vollstationären Pflege
für Leistungen der vollstationären Pflege
nach § 43 SGB XI in Verbindung mit § 84 Abs. 5 SGB
nach § 43 SGB XI in Verbindung mit § 84 Abs. 5 SGB
XIXI
am 27.05.2009 am 27.05.2009
Radio NDR 1 MV
am 11.05.2009
... im öffentlichen ... im öffentlichen InteresseInteresse
Pflege-
stufe
Pflege- entgelt pro Tag
Ausbild.-betrag
pro Tag
III + H (Zuschlag)
pro Tag
Entgelt U+V
pro Tag
davon Unterkunft
pro Tag
davon Verpflegung
pro Tag
Invest-
kosten pro
Tag
Gesamt-heimentgelt
pro Tag
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
0 20,75 0,22 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 55,64
I 31,05 0,22 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 65,94
II 41,36 0,22 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 76,25
III 53,72 0,22 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 88,61
III + H 53,72 0,22 9,21 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 97,82
ab 01.01.2010
III + H 53,72 0,22 10,36 15,08 8,29 6,79 * 19,59 ** 98,97 * Der sog. Beköstigungssatz (tägl. Lebensmittelanteil) beträgt 4,64 €.
** Können die Heimkosten aus eigenen Mitteln nicht vollständig gedeckt werden, werden bei Unterstützung durch den Sozialhilfeträger nur 17,23 € Invest-Kosten bezahlt.
gültig ab 01.06.2009
gültig ab 01.06.2009Die neuen Pflegesätze ab 01.06.2009
PflegestufeHeimentgelt pro Tag
Gesamt Entgelt pro Monat(... x 30,4167)
Anteil Pflegekasse pro Monat
Eigenanteil Bewohner pro Monat
Euro Euro Euro Euro
0 55,64 1692,39 0,00 1692,39
I 65,94 2005,68 1023,00 982,68
II 76,25 2319,27 1279,00 1040,27
III * 88,61 2695,22 1470,00 * 1225,22 *
III + H * 97,82 2975,36 1750,00 * 1225,36 *ab 01.01.2010
III * 88,61 2695,22 1510,00 * 1185,22 *
III + H * 98,97 * 3010,34 1825,00 * 1185,34 * gültig ab 01.06.2009 * Änderungen ab 01.01.2010 !!!!!
Eigenanteil der Bewohner
Aktuelle Preisvergleichsliste 05/09nach Angaben von AOK und KSV in MV
Durchschnitt für alle Heime
in MV
Pflegeheim Zippendorf ab 01.06.09
Heimgröße / Anzahl Heime in
MV
bis 40 Plätze / 25 Heime
bis 80 Plätze / 86 Heime
bis 150 Plätze / 60 Heime
über 150 Plätze / 12
Heime... vergleichen Sie !!!... vergleichen Sie !!!
Pflegeentgelt ohne
Ausbild.betrag
pro Tag
0 23,07 22,57 22,01 22,38 22,41 20,7520,75I 33,55 34,30 34,48 34,31 34,26 31,0531,05II 44,80 45,83 46,08 45,88 45,78 41,3641,36III 58,32 59,75 60,25 59,77 59,73 53,7253,72
Unterkunft + Verpflegung
pro Tag
U + V 15,53 15,62 15,55 15,68 15,60 15,0815,08Anteil
Unterkunft 8,54 8,59 8,55 8,63 8,58 8,29
Anteil Verpflegung 6,99 7,03 7,00 7,06 7,02 6,79
davon Lebensmittel 4,38 4,51 4,53 4,51 4,50 4,64
Preisvergleichsliste Pflegekosten in MV
Die Frage nach dem
Die Frage nach dem
P
reis - Leistungs -
P
reis - Leistungs -
Verhältnis i
st erlaubt !!!
Verhältnis i
st erlaubt !!!
Die Frage nach dem
Die Frage nach dem
P
reis - Leistungs -
P
reis - Leistungs -
Verhältnis i
st erlaubt !!!
Verhältnis i
st erlaubt !!!
Die Pflegesatzvereinbarung
regelt nicht nur die Kosten
u
nd den
Preis (Pflegesatz) ...
... sie ist vor allem auch
Richtlinie und Verpflichtung
für die Dienste und
Leistungen, die wir unseren
Bewohnern versprechen ...
(...
und von unseren Mitarbeitern
erwarten).
Die Pflegesatzvereinbarung
regelt nicht nur die Kosten
u
nd den
Preis (Pflegesatz) ...
... sie ist vor allem auch
Richtlinie und Verpflichtung
für die Dienste und
Leistungen, die wir unseren
Bewohnern versprechen ...
(...
und von unseren Mitarbeitern
erwarten).
Unser Leistungs- und Qualitätsversprechen
Download oder Ansicht
als pdf möglich.
Zielsetzungen, Anforderungen, Erwartungen
Zielsetzungen ... des Gesetzgebers
Anforderungen ... der Kostenträger
Erwartungen ... der Leistungsempfänger
... eine Kunst jeden zufrieden zu stellen !!!
Zielsetzungen ... des Gesetzgebers
Anforderungen ... der Kostenträger
Erwartungen ... der Leistungsempfänger
... eine Kunst jeden zufrieden zu stellen !!!
Die PflegekostenPflegekosten werden in Deutschland durch die Pflegeversicherung mit einer nach oben begrenzten Leistungspauschalebegrenzten Leistungspauschale bezuschusst. Im Verständnis des SGB XI muss der Bewohner (= Leistungsempfänger/Kunde) für die durch die Teil-Kasko-Pauschale der Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflegekosten eigene Finanzmittel (Rente, Einkünfte aus Vermögen ...) einsetzen. Ist der Bewohner dazu nicht vollständig in der Lage, tritt subsidiär der Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur PflegeSozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege ein.
Die Kosten für Unterkunft und VerpflegungKosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Bewohner der stationären Pflegeeinrichtung zu bezahlen. Sie werden durch eigene Einkünfte - in der Regel Renten - erbracht. Reichen dafür die Eigenmittel nicht aus, tritt der Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur PflegeHilfe zur Pflege ein.
Die Aufwendungen der InvestitionsfolgekostenAufwendungen der Investitionsfolgekosten sind ebenfalls vollständig vom Bewohner zu übernehmen, sofern die Pflegeeinrichtung nicht (ganz oder teilweise) nach Landesrecht gefördert wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt (bzw übernimmt) der Sozialhilfeträger diese Kosten als sogenanntes PflegewohngeldPflegewohngeld.
Eigenmittel und Sozialhilfe
Gerne stehen wir Ihnen für allgemeine Fragen bzgl. „Hilfe zur Pflege“ oder
„Pflegewohngeld“ zur Verfügung. Wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung
der für Sie zuständigen Ansprechpartner in den Sozialämtern. Darüber hinaus
gehende Auskünfte oder Berechnungen können und dürfen wir nicht leisten.Gerne stehen wir Ihnen für allgemeine Fragen bzgl. „Hilfe zur Pflege“ oder
„Pflegewohngeld“ zur Verfügung. Wir helfen Ihnen auch bei der Vermittlung
der für Sie zuständigen Ansprechpartner in den Sozialämtern. Darüber hinaus
gehende Auskünfte oder Berechnungen können und dürfen wir nicht leisten.
Pflegeheim Schwerin-Zippendorf GmbH:
Heimleitung:
Frau Christel Kliemchen /
0385 20 10 10 11
Pflegedienstleitung:
Frau Britta Schermer /
0385 20 10 10 52 Frau Monika Rathje /
0385 20 10 10 31
Frau Marion Hoch /
0385 20 10 10 51
Hauswirtschaftsleitung:
Frau Sylke Gräber /
0385 20 10 10 61
Heimverwaltung:
Frau Martina Teske /
0385 20 10 10 10
Pflegeheim Schwerin-Zippendorf GmbH:
Heimleitung:
Frau Christel Kliemchen /
0385 20 10 10 11
Pflegedienstleitung:
Frau Britta Schermer /
0385 20 10 10 52 Frau Monika Rathje /
0385 20 10 10 31
Frau Marion Hoch /
0385 20 10 10 51
Hauswirtschaftsleitung:
Frau Sylke Gräber /
0385 20 10 10 61
Heimverwaltung:
Frau Martina Teske /
0385 20 10 10 10
Ansprechpersonen
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