Albstadt Ebingen – Ost / Ottmartal
Dokumentation des Programms STÄRKEN vor Ort
2011
Dokumentation der Programmumsetzung STÄRKEN vor Ort im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Stadterneuerung Ottmartal, Albstadt Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt“ Gefördert von:
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Stadtteilbüro STÄRKEN vor Ort Friedrich-List-Straße 1 72458 Albstadt Lokale Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort Stadtverwaltung Albstadt Andreas Ilch Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales Marktstraße 35 72458 Albstadt Telefon:(07431) 160-2510 Fax: (07431) 160-2527 Mail: [email protected] Edith Koschwitz, Büro Ortsnetz Bellinostraße 23 72764 Reutlingen Telefon: (07121) 210864 Mail: [email protected] www.ortsnetz-projekte.de ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Servicestelle STÄRKEN vor Ort Stiftung SPI Schicklerstraße 5-7 10179 Berlin Telefon: (030) 39063460 Fax: (030) 39063480 Mail: [email protected] www.staerken-vor-ort.de Januar – Dezember 2011
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Dokumentation des Programms STÄRKEN vor Ort
1. Programmgrundlagen
2. Umsetzung des lokalen Aktionsplans 2011 3. Sommerfest 4. Begleitausschuss
5. Mikroprojekte 2011 Teil II Berichte der Mikroprojekte Teil III Publikationen der Mikroprojektträger Teil IV Presse
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1. Programmgrundlagen Das Programm STÄRKEN vor Ort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend unterstützt die soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen
Menschen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben.
Wie im Vorgängerprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“, erfolgt die Förderung der
Mikroprojekte zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
Die ESF-Regiestelle, Servicestelle STÄRKEN vor Ort, ist im Auftrag des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die bundesweite Koordination des Programms
zuständig. Es wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. Der
Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der
Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung
der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der
Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen. Aktuell wird STÄRKEN vor Ort in
280 Fördergebieten der Bundesrepublik umgesetzt, mehr Informationen dazu finden sich auf der
Programmseite www.staerken-vor-ort.de
Das Programm STÄRKEN vor Ort verlangt von den beteiligten Städten die jährliche
Fortschreibung des auf Ihre Situation hin entwickelten lokalen Aktionsplans. Der lokale
Aktionsplan beinhaltet Problemlagen des Gebietes, die angestrebten Entwicklungsziele und den
vorgesehenen Weg, sie zu erreichen. Am Ende der jeweiligen Projektlaufzeit (ein Jahr) wird
anhand von Indikatoren die Zielerreichung evaluiert. Eine jährlich fortzuschreibende
Dokumentation gehört zu den Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle.
Die Ausgangslage bei der Antragstellung, Informationen zum Programm, zum Gebiet und zur
Umsetzungsstruktur wurden ausführlich in der Dokumentation des Programms von 2009
beschrieben. Diese ist zum Abruf auf der Webseite der Stadt Albstadt eingestellt
www.albstadt.de/leben-in-albstadt/soziale-projekte und kann auch direkt bei der lokalen
Koordinierungsstelle angefordert werden.
Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle:
• Aufbau und Anleitung des Lokalen Netzwerks
• Ansprechpartnerin für potenzielle Mikroprojektträger
• Sicherstellung der Anforderung, Verwendung und des Nachweises der Verwendung der
Zuwendung
• Information über das Programm STÄRKEN vor Ort auf lokaler Ebene
• Ermittlung und Beratung der Antragsteller der Mikroprojekte
• Bearbeitung der Anträge (gemeinsam mit dem lokalen Netzwerk und einem
Begleitausschuss)
• Gewährleistung der Dokumentationserstellung über Ergebnisse und Wirkungen der
Mikroprojekte und deren Übermittlung an die ESF- Regiestelle
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Die Lokale Koordinierungsstelle ist besetzt durch Andreas Ilch, Sachgebietsleiter Soziales im
Amt für Familie, Bildung, Sport und Soziales. Er koordiniert die Programmumsetzung, nimmt
Anregungen für Projekte entgegen und berät interessierte Projektträger. Die Aufgabe beinhaltet
auch die Übernahme der Funktion des Kommunikationstransfers innerhalb der Verwaltung und
die Schaffung von Transparenz über die Informationswege sowie deren Intensität und Umfang.
Mikroprojekte sind die wesentlichen Elemente der Programmumsetzung. Die Förderung erfolgt
mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro in klar abgrenzbaren und von den
Gebietskörperschaften definierten Stadtteilen sowie Landkreisen in der Fläche.
Die Programmumsetzung erfolgt dezentral (in 280 Fördergebieten) durch Lokale
Koordinierungsstellen und das lokale bzw. regionale Netzwerk. Die Mikroprojekte werden vor Ort
durch den Begleitausschuss ausgewählt, in dem sich alle relevanten Akteure sowie die
Bewohnerinnen und Bewohner und die Adressaten des Programms engagieren.
Das Sanierungsgebiet in Albstadt liegt im Ebinger Osten im Bereich um das Kerngebiet
Ottmartal mit der Friedrich-Haux-Straße als zentraler Achse. Das Programm „Die Soziale Stadt –
Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ fördert dort investive und nichtinvestive
Maßnahmen der Gebietsentwicklung. Die Gebietsdefinition des Programms STÄRKEN vor Ort
bezieht sich auf ein erweitertes Kerngebiet, um wichtige Einrichtungen (z.B. Schulen, ARGE)
und soziale Brennpunkte, die für die Adressatengruppen relevant sind, zu integrieren. Weitere
Erläuterungen finden Sie im ersten Teil der Dokumentation zum Förderjahr 2009.
Grundlage der Förderentscheidung ist der Lokale Aktionsplan, den alle Mitglieder des
Begleitausschusses zur Förderung der Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese
Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende
Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen
Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim
Übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und
zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt. Grundlagen für den
Lokalen Aktionsplan sind, bzw. gefördert werden insbesondere:
• Vorhaben, die junge Menschen bei ihrer sozialen und beruflichen Integration
unterstützen. Diese können z.B. der sozialen Integration, der schulischen
(Re)Integration, dem Erlangen eines Schulabschlusses oder der Unterstützung beim
Übergang von der Schule in den Beruf, zu einer eigenständigen Lebensführung und zur
Integration in Arbeit dienen.
• Maßnahmen für Frauen mit Problemen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den
Arbeitsmarkt, die sie z.B. bei ihrer sozialen und beruflichen (Re)Integration unterstützen
oder direkt in den Arbeitsmarkt vermitteln.
• Maßnahmen, die der Vernetzung und der Aktivierung der Adressaten im Zusammenhang
mit ihrer sozialen und beruflichen Integration und damit einer nachhaltigen
Unterstützungsstruktur dienen.
• Strukturbildende Vorhaben insbesondere in ländlichen Gebieten, die der sozialen und
beruflichen Integration der Adressaten dienen. Dazu können beispielsweise die
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Unterstützung der Gründung oder Festigung von regionalen Netzwerken oder gezielte
Aktivitäten lokaler Vereine gehören.
• Vorhaben zur Verbesserung des sozialen Klimas durch die Förderung der Teilhabe,
Chancengleichheit und sozialen Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und
Kooperation
2. Umsetzung des lokalen Aktionsplans für 2011
Das Programm STÄRKEN vor Ort wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend im März 2009 aufgelegt. An der Umsetzung von STÄRKEN vor Ort in Albstadt, die
Mitte 2009 begann, beteiligten sich zehn Projektträger/innen.
In den wenigen Monaten des zur Verfügung stehenden Förderzeitraumes, konnte das Programm
im Fördergebiet angesiedelt und erste Ergebnisse erzielt werden.
Im Förderjahr 2010 griffen 10 Projektträger/innen mit 16 Projekten viele der erkannten
Problem- und Bedarfslagen auf. Ihre Erfahrungen mündeten in der Fortschreibung des lokalen
Aktionsplans Ende 2010, in dem präzisere Aussagen zu Problemlagen gemacht werden konnten.
Aussagen des lokalen Aktionsplans zu den Problemlagen des Gebiets:
Die Problemlagen in ihrem Kern sind die Kluft zwischen Qualifizierungsstufe, berufsbezogenem
Wissen und den Anforderungen von Firmen. Für einen Teil der Frauen, die lange aus dem
Berufsleben ausgeschieden sind, bzw. noch nie in einem geordneten Arbeitsalltag gestanden
haben, sind die Anforderungen der Wirtschaft zu hoch, die Anforderungen ändern sich zu
schnell, die Frauen sind meist nicht in der Lage, sich dem anzupassen. Oft fehlt ihnen auch das
Interesse am Betrieb und dessen Erfordernissen. Der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ist somit für
einzelne Frauen nicht erreichbar. Bei einigen Frauen steht auch das Tragen des Kopftuches einer
Arbeitsaufnahme entgegen. Aufgefallen ist eine zunehmende Armut, die die Wiederherstellung
der Arbeitsfähigkeit erschwert (z.B. teilweise können Frauen keine Brille finanzieren.
Hinter der vordergründig bekannten Problemlage, etwa dem fehlenden Arbeitsplatz, stehen,
insbesondere bei Frauen, eine Reihe weiterer hindernder Faktoren:
fehlende Bewerbungsunterlagen, fehlende Mobilität, Priorisierung der privaten vor den
beruflichen Anforderungen, zu wenig Flexibilität bei Tätigkeit oder Arbeitszeit.
Der Wunsch nach einer Beschäftigung kann teilweise als ambivalent bezeichnet werden. Bei
einem Projekt fiel besonders die mangelnde Frustrationstoleranz und fehlendes
Durchhaltevermögen auf.
Im Umgang mit Misserfolgen / bei Unsicherheitserlebnissen zeigten sich bei Jugendlichen
überschießende unangemessene Verhaltensweisen. Das geringe Bildungsniveau in gesamten
Familienverbünden und oft jahrzehntelange Abhängigkeit von Sozialleistungen haben Armut und
Hoffnungslosigkeit verstetigt und den Glauben an die eigenen Möglichkeiten und Chancen
untergraben. Auf die Förderung der Jugendlichen wird innerhalb der Familien zuwenig Gewicht
gelegt. So wurden Veranstaltungen des Stadtteiltreffs zu Kindergarten- oder Schuleintritt
schwach besucht, obwohl das für die Lernbiografie der Kinder ein wichtiges Angebot darstellte.
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Aussagen des lokalen Aktionsplans zu den Bedarfslagen im Gebiet:
Die Bedarfslagen leiten sich aus den Problemlagen ab. Die Folgerung der Lokalen
Koordinierungsstelle sowie des Begleitausschusses war, großes Gewicht auf die berufliche
Entwicklung der Zielgruppen zu legen, z.B. durch die Kooperation mit der Hohenbergschule.
Anhand von Informationen über Berufe, die in Stadt/Umgebung gelernt werden können, sollte
vermittelt werden, welche mit eigenen Möglichkeiten, Begabungen und Noten erreichbar sind.
Ebenso sollte Wissen über Firmen und ihre Profile erworben werden.
Mädchen sollten mehr über„Männerberufe“ erfahren, der Bedarf bei Jungen wird in Einüben von
Geduld und Durchhaltevermögen gesehen. Frühzeitig sollten Alternativen entwickelt werden,
wenn der eigene Berufswunsch sich nicht erfüllt (z.B. angehende Kinderpflegerinnen).
Jugendliche, die kurz vor Schulabschluss noch keinen Ausbildungsplatz fanden, bedürfen einer
zeitnahen und gezielten Beratung. Projekte für Jugendliche brauchen eine klare Struktur und
Ziele, deren Erreichen konkret erfasst wird.
Der Bedarf bei Frauen besteht darin, Klarheit über die berufliche Grundfähigkeiten und die
Anforderungen in Betrieben herzustellen, zu klären, wofür die eigene Qualifikation ausreicht und
welche Tätigkeiten angestrebt werden können, wo Abstriche gemacht oder Fähigkeiten
erworben werden müssen. Sie wissen teilweise nicht, wie auf Firmen zuzugehen ist und oftmals
sind eigene Bewerbungsunterlagen nicht aufbereitet. Sprachliche Mängel und familiäre
Prioritäten setzen enge Grenzen.
Die Vermittlung von Informationen muss stetig auf verschiedenen und sehr individuellen Wegen
erfolgen(z.B. durch praktische Mitarbeit in Projekten, Beratung und Umsetzungsunterstützung).
Typisierungen und daraus abgeleitete Ansätze verlieren zunehmend an Bedeutung. Weitere
Bedarfe liegen in der Aktualisierung von Qualifikationen oder Erwerb von Zusatzqualifikationen
bzw. Existenzgründungsberatung.
Im Sinne der Gender-Kriterien sollte auf die individuenbezogene Förderung und Forderung
geachtet werden.
Vereinsamung ist insbesondere bei alleinerziehenden Frauen beobachtet worden, hier besteht
der Bedarf nach Austausch, Kontakt und Gespräch. Bewerbungen werden teilweise wegen
unzureichender Kinderbetreuung zurückgestellt. Bedarf besteht insbesondere in der klaren
Formulierung eigener Ziele.
Festgelegte Entwicklungsziele
• Steigern der Quote von guten Schulabschlüssen und Ausbildungschancen, Fördern
von Allgemeinbildung und sozialer Kompetenz (Musik, Kultur, Benehmen, Äußeres,
Kommunikations- und Teamfähigkeit); hinarbeiten auf realistische berufliche Chancen.
• Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Frauen mit Problemen beim
Einstieg
• Weiterentwicklung des Stadtteiltreffs durch Projekte und Angebote verstärkt in Richtung
Frauen / Alleinerziehende. Gezielte Beratung, Profiling, Unterstützung. Ausbau der
Angebote, niedrigschwellige Angebote für Alleinerziehende.
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• Kennenlernen von neuen Berufsfeldern (z.B. Gesundheitsberufe, Pflege, ehrenamtliches
Engagement, künstlerische Arbeit). Weitere Qualifizierungsangebote (Profiling, Trainings
und Coaching auf Basis ihrer Lebenslage)
• Die Zusammenarbeit mit Vereinen soll intensiviert und ausgeweitet werden. Frauen und
Jugendliche sollen das Angebot der ortsansässigen Vereine besser kennen lernen und
stärker an die Angebote und Arbeit in Vereinen herangeführt werden.
• Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit und
sozialen Integration der Adressaten durch lokale Aktivierung und Kooperation
Umsetzungsschritte für die Entwicklungsziele
Bei der Förderung von Jugendlichen, mit dem Ziel ihre Berufsfindung und Ausbildungssuche
noch intensiver zu unterstützen, sollen weitere Projekte an Schulen aufgebaut werden, um den
direkten Zugang zu den Jugendlichen zu sichern.
Zwei Angebote im Bereich Sport, Kunst, Theater oder Musik sind in Planung.
Die Arbeit direkt an Schulen bzw. nach Abstimmung mit den in der Schule erkannten Bedarfen
mit Abschluss- oder Übergangsklassen werden als gute Möglichkeiten weiter entwickelt. Die
Erfahrungen von Lehrkräften können dazu genutzt werden, noch besser an den konkreten
Fragestellungen anzusetzen. Sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen werden die individuellen
Lebens- und Familienverhältnisse, persönlichen Begabungen und Wünsche zugrunde gelegt.
Differenzierte Ziele bezüglich der Chancengleichheit werden immer wieder verfeinert.
Bei der Wiedereingliederung von Frauen sind ebenso die individuellen Lebenslagen zu
betrachten. Der kulturelle Hintergrund und die Lebensweise der Herkunftsfamilie werden dabei
berücksichtigt, spielen aber eine zunehmend kleinere Rolle.
Immer stärker im Vordergrund steht die durch die Arbeitslosigkeit einsetzende Verarmung.
Öffnung und Gemeinschaft, Aktivierung und das Erschließen von neuen Möglichkeiten sollen im
Vordergrund stehen, z.B. Kunst, Gesundheitsvorsorge, Bewegung.
Integration ist ein Querschnittsthema, und ein dauerhaft dynamischer Prozess.
Verstärkt werden soll auch die Kooperation mit Einrichtungen und Vereinen um ehrenamtliches
Engagement zu fördern, Teilhabe und Chancengleichheit anzustreben.
Dabei wird innerhalb der jeweiligen Gruppen differenziert, Bedarfe und Angebote werden
individuell erhoben. Bei Nichtannahme wichtiger Angebote wie z.B. Sprachkurse oder
Bewerbungstraining werden die Hinderungsgründe mehr als bisher geklärt und möglichst
ausgeräumt.
3. Sommerfest
Am 21. Juli fand im und um das Stadtteilbüro eine Präsentation von Projekten statt, die mit
Spielangeboten und Bewirtung ergänzt wurde. An der Veranstaltung nahm insbesondere die
Gebietbevölkerung teil, Aufführungen von Kindergarten und zwei Schulen rundeten die
Veranstaltung ab.
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Stadtteilbüro mit Präsentationen, Vorführungen, Kuchen und Getränken
Vorführung des Projekts „Ichbin stark aber fair“
Vorführung des Projekts „Schulsanitätsdienst“ aus dem Förderjahr 2009 an der Hohenbergschule
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4. Begleitausschuss
Alle Mikroprojektträger/innen sind gleichzeitig Mitglied im Begleitausschuss, eine Albstädter
Besonderheit, machbar durch die überschaubare Zahl relevanter Akteure.
Für Albstadt hat sich dieses integrierte Verfahren schon seit vielen Jahren bewährt, da es die
Kommunikation und Zusammenarbeit von Trägern, Bevölkerung und Verwaltung fördert.
Weitere Einrichtungen des Gebiets, wie z.B. Kirchengemeinden und Kindergärten, erhalten
ebenfalls alle Informationen und Protokolle. Sie nehmen zwar nicht aktiv an den Sitzungen teil,
sind jedoch Bestandteil des lokalen Netzwerks.
2011 tagte der Begleitausschuss an den Terminen: 7.4., 7.7., 8.12.
Der für den 01.09.2011 angesetzte Termin fiel mangels Themen aus.
Sitzung des Begleitausschusses am 8. Dezember 2012
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Einladungsliste für den Begleitausschuss
Institution Vorname Name
ARGE Zollernalbkreis (bis März 2010) Rolf Döderlein
Manuela Staib
Ausbildungs- und Berufsförderungsstätte Dorothee Hummel-Wagner
Albstadt e.V. (ABA) Beate Faust
Marina Stürz
Edith Läufer
Boxtraining Thomas Fritschi
BBQ Berufliche Bildung gGmbH Heinz Schwager
Bettina Köster
Caritas Schwarzwald-Alb-Donau Lilli Oster
Matthias Siegler
Deutsch lernen + Bewerbung Andrea Beck
Diakonische Bezirksstelle Balingen Diana Schrade-Geckeler
DJK-Sportgemeinschaft Ebingen e.V. Jessica Beck
Evangelische Thomaskirchengemeinde Jürgen Roth
Fotografie Eda Aslan
Hohenbergschule Georgios Mpouras
Sonja Ehrhard
Kinder- und Jugendbüro Albstadt Wolfgang Schuldis
Kunstwerkhaus e.V. Rolf Jahnke
Angela Metz
Neue Arbeit Zollern-Achalm e.V. Norbert Wacker
Ortsnetz – Büro für Projektsteuerung Edith Koschwitz
Integrationsforum, Stadträtin und Bewohnerin Marianne Roth
Stadtverwaltung Albstadt Dezernat III
Stabstelle Sanierung Andreas Bodmer
Stadtverwaltung Albstadt Dezernat II Andreas Ilch
Koordinationsstelle STÄRKEN vor Ort
Stadtverwaltung Albstadt Birgit Dietrichkeit
Amt für Kultur, Tourismus und bürgerschaftliches
Engagement
Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte
Volkshochschule Albstadt e.V. Harald Anders
Bettina Liebgott
Ayse Ögüt
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5. Mikroprojekte
Für die Auswahl der Mikroprojekte gelten für den Begleitausschuss die Vorgaben des Lokalen
Aktionsplanes. An diesen werden die Projekte beurteilt und schließlich befürwortet. Bei Bedarf
werden die Projektträger auch beraten, in welcher Hinsicht ihre jeweiligen Projektideen noch
überarbeitet werden sollten. Die Projekte werden in ein Bewertungsraster eingetragen, auf
dessen Grundlage sie durchzuführen und zu evaluieren sind. Nach dem Beschluss des
Begleitausschusses erfolgt ggf. noch die Abstimmung mit der Regiestelle in Berlin. Anschließend
wird der Zuwendungsbescheid übersandt und notwendige Honorarverträge über freie Mitarbeit
geschlossen. Im Förderjahr 2011 wurden 63.256,00 Euro an Fördermitteln vergeben, tatsächlich
abgerufen wurden 60.794,67 Euro. Das Projekt „Gesundheit und Nachbarschaft – aktiv für
Gesundheitsförderung“, das im Begleitausschuss wohlwollend betrachtet wurde, musste nach
einem Einwand der Regiestelle in Berlin zurückgezogen werden.
Mittelverwendung 2011
Projektträger Projekt Förderzusage Tatsächliche Ausgaben
Thomas Fritschi ASV-Ebingen e.V. Andrea Beck Caritas Schwarzwald-Alb-Donau Ausbildungs- und Berufs- Förderungsstätte Albstadt e.V. Eda Aslan Rolf Jahnke Angela Metz Hohenbergschule
Ich bin stark aber fair Verschiedene Berufszweige Änderungsschneiderei Forum Alleinerziehende Fotografie Kunstprojekt Figurenkabinett – lebensgroß Wege zum Berufseinstieg Eventmanagement
3.000,00 EUR + 1.300,00 EUR
9.726,00 EUR
10.000,00 EUR
10.000,00 EUR
4.050,00 EUR + 2.500,00 EUR
7.680,00 EUR
8.400,00 EUR + 600,00 EUR
6.000,00 EUR
4.174,29 EUR
9.717,21 EUR
10.000,00 EUR
8.801,38 EUR
5.746,56 EUR
7.346,06 EUR
8.990,06 EUR
6.019,11 EUR Mikroprojektausgaben Gesamt
63.256,00 EUR 60.794,67 EUR
Bei den mit + gekennzeichneten Beträgen handelt es sich um Nachbewilligungen, über die ebenfalls im Begleitausschuss abgestimmt wurde.
Zuwendungsbescheid vom 21.12.2010
Förderzusage Tatsächliche Ausgaben
Geplante Gesamtausgaben 106.65000 EUR 101.886,30 EUR ESF-Mittel 90.650,00 EUR 73.485,67 EUR Kofinanzierung der Stadt 16.000,00 EUR * 12.385,22 EUR
Gesamtaufwendungen Förderzusage Tatsächliche
Ausgaben Mikroprojektausgaben 77.959,00 EUR 60.794,67 EUR Personalausgaben als Kofinanzierung
16.000,00 EUR * 12.385,22 EUR
Sachausgaben der Koordinierungsstelle
12.691,00 EUR 12.691,00 EUR
Summe 85.870,89 EUR
* Personalkosten abgerechnet bis 31.01.2012, es fehlen Monate ab Januar 2012
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