Alles zu Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung.
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EN 340 ist eine Referenznorm,
welche allgemeine Anforde-
rungen an Schutzkleidung
festlegt. Sie wird häufig in
Kombination mit einer spe-
zifischen Norm angewendet.
Zu den allgemeinen Anforderungen
zählen: Gesundheit, Unschädlichkeit, Ausführung,
Tragekomfort, Piktogramme, Leistungsstufen, Er-
gonomie, Alterung, Reinigung und Wäsche, Maßän-
derung durch Reinigung und Wäsche, Größenbe-
zeichnungen, Kennzeichnung, Einzelheiten zur
Kennzeichnung und Information durch den Herstel-
ler. Außerdem nimmt die Norm Bezug auf die Begrif-
fe Gefährdung, Risiko und Schutzkleidung. Für die
genauen Definitionen siehe ISO 12100-1:2003.
Gefährdung
Eine Situation, die die Gesundheit des menschlichen
Körpers beeinträchtigt oder schädigen kann.
Risiko
Kombination der Häufigkeit oder Wahrscheinlichkeit
des Auftretens einer definierten Gefährdung und
ihrer Folgen. Für die vollständige Definition siehe
DIN 14121.
Schutzkleidung
Kleidung, einschließlich Körperschützer, die die
persönliche Kleidung bedeckt oder ersetzt und die
Schutz gegen eine oder mehrere Gefährdungen bie-
ten soll.
164 – 170
68 – 72
88 – 92
78
57
Muster einer im Teil dauer-haft angebrachten Größen- bezeichnung, Maße in cm.
EN 340
GRUNDLAGE
Allgemeine
Anforderungen an
Schutzkleidung
Kleidungssysteme und Klei-
dungsstücke zum Schutz
gegen Kälte.
Diese Norm definiert die An-
forderungen an Kleidung zum
Schutz gegen Kälte bei Tempe-
raturen unterhalb von minus 5 °C.
Eigenschaften der Schutzbekleidung:
• thermische Isolation
• Luftdurchlässigkeit
• Wasserdampfdurchgangswiderstand
Dabei sind die Wärmeisolation des Kleidungssys-
tems oder des Kleidungsstücks und die Luftdurch-
lässigkeit die zu prüfenden und auf dem Etikett
anzugebenden unentbehrlichen Eigenschaften. Als
Piktogramm ist die Schneeflocke bestimmt. Die
Kleidung entspricht der Kategorie II und muss mit
CE gekennzeichnet sein.
Unser Kleidungsangebot zur EN 342 umfasst:
• Bundjacke/lange Jacke
• Latzhose/Bundhose
• Overall
• Thermo-Unterwäsche
• Wetterschutzkleidung
Regenschutz-Kleidung.
Diese Norm definiert die
Anforderungen an Kleidung
zum Schutz gegen Nieder-
schlag (Regen und Schnee),
Nebel und Feuchtigkeit vom
Boden, eingeteilt in die Klassen
1–3. Der Wetterschutz soll während des ganzen Jah-
res Schutz vor Wind, Niederschlag und Nässe bieten.
Die zu prü̈fenden Eigenschaften sind:
• Wasserdampfdurchgangswiderstand
• Wasserdurchgangswiderstand
Als Piktogramm ist der Regenschirm bestimmt. Da-
neben sind die Prüfnorm sowie die Leistungsstufen
für Wasserdurchgangswiderstand und Wasserdampf-
durchgangswiderstand anzugeben. Wenn der Was-
serdampfdurchgangswiderstand Klasse 1 ergibt, ist
der Warnhinweis „Begrenzte Tragedauer“ anzuge-
ben.
Die Kleidung entspricht der Kategorie I und muss nur
das CE-Kennzeichen tragen.
Unser Kleidungsangebot zur EN 343 umfasst:
• Bundjacke/lange Jacke
• Latzhose/Bundhose
• Overall
Einige Artikel sind mit wasserdampfdurchlässigen
Membranen konfektioniert.
EN 342
KÄLTESCHUTZ
EN 343
REGENSCHUTZ
Persönliche Schutzausrüstung – Angaben und Hinweise
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Schutzkleidung für Schweißen
und verwandte Verfahren.
Diese Kleidung schützt den
Träger gegen kleine Metall-
spritzer (Schweißspritzer), ge-
gen kurzzeitigen Kontakt mit Flam-
men, gegen Strahlungswärme aus dem Lichtbogen
und bietet in begrenztem Maße elektrische Isolation.
Die Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungs-
anforderungen fest, wobei Klasse 1 (gelegentliches
Schweißen) die niedrigere und Klasse 2 (häufiges
Schweißen) die höhere Klasse ist. Schweißerkleidung
muss Ober-, Unterleib, Hals, Arme und Beine vollstän-
dig bedecken. Schweißerschutzkleidung muss so
ausgeführt sein, dass keine elektrisch leitende Ver-
bindung zwischen Innen- und Außenseite besteht.
Verschlüsse müssen verdeckt werden, Taschen sind
unerwünscht; falls vorhanden, müssen sie mit Patten
versehen werden, die die Taschenöffnungen auf jeder
Seite 10 mm überdecken. Bei Seitentaschen unter-
halb der Taille darf der Eingriff nicht mehr als 10° über
die Seitennaht hinaus nach vorne ragen.
Das Brennverhalten der Gewebe muss nach ISO
15025 und ISO 9150 bestimmt werden. Als Pikto-
gramm ist eine Schweißelektrode mit Metallspritzern
bestimmt. Die Kleidung entspricht mindestens der
Kategorie II, muss also mit CE gekennzeichnet sein.
Unser Kleidungsangebot zur EN 11611-1-2 umfasst:
• Bundjacke/lange Jacke
• Latzhose/Bundhose
EN ISO 11611-1-2
SCHWEIßER-
SCHUTZ
Knieschützer für Arbeiten in
knieender Haltung.
Müssen in Verbindung mit
der dazugehörigen, zertifi-
zierten Hose getragen wer-
den, um den Anforderungen der
Norm zu genügen. Ein nachträglicher Austausch der
zertifizierten Knieschützer gegen andere Modelle ist
nicht erlaubt.
Unser Kleidungsangebot zur EN 14404 umfasst:
• Bundhose
• Latzhose
EN 14404
KNIESCHUTZ
Für Arbeiter
in kniender
Haltung
Hochsichtbare Warnkleidung.
Diese Norm legt die Anfor-
derungen für hochsichtbare
Warnkleidung fest. Sie soll
sicherstellen, dass der Trä-
ger dieser Bekleidung in Situ-
ationen mit hohem Risiko bei allen
Lichtverhältnissen auffällig sichtbar ist.
Warnkleidung ist in drei Klassen eingeteilt, wobei nur
noch die Klassen 3 und 2 für Träger mit hohem Risiko
zugelassen sind.
Die Klasseneinteilung erfolgt über die Flächen von
Hintergrund- und retroreflektierendem Material. Als
normkonforme Hintergrundfarben sind die Farben
fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot
sowie fluoreszierendes Rot mit jeweils spezifischem
Mindestleuchtdichtefaktor und definiertem Farbort
festgelegt.
Die Mindestfläche an sichtbarem Material darf nicht
durch Logos, Beschriftungen Etiketten usw. ver-
mindert oder beeinträchtigt werden. Kleidung der
Klasse 3 muss den Oberkörper umschließen und
über Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektie-
renden Streifen verfügen.
Unser Kleidungsangebot zur DIN EN ISO 20471 um-
fasst:
• Jacke
• Latzhose
• Westen
EN ISO 20471
WARNSCHUTZ
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Festlegungen für Schutzklei-
dung für Bereiche, in denen
das Risiko des Verfangens
in beweglichen Teilen be-
steht (Maschinenschutz).
Diese Norm legt die Eigenschaf-
ten von Schutzkleidung fest, die das Risiko des
Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile
minimiert, sofern der Träger an oder in der Nähe von
Maschinen mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Die Kleidung muss eng sitzen, richtig geschlossen
und mit Verschlüssen versehen sein, die nicht nach
außen offen endend ausgeführt sind. Die Verschlus-
selemente müssen verdeckt angebracht sein.
Falten, die durch Verschlusselemente hervorgeru-
fen werden, und Säume müssen zur Innenseite um-
geschlagen bzw. verdeckt liegen. Die vorgesehenen
Verschlusselemente sollten im Notfall ein schnelles
Ausziehen der Kleidung ermöglichen. Als Kleidung
zugelassen sind Bundjacke, Latzhose, Overall mit
und ohne Ärmel.
Als Piktogramm sind zwei Zahnräder bestimmt. Die
Kleidung ist mindestens nach Kategorie II zu kenn-
zeichnen, also mit CE.
Unser Kleidungsangebot zur EN ISO 510 umfasst:
• Bundjacke
• Latzhose
• Overall
EN ISO 510
MASCHINEN-
SCHUTZ
Kleidung zum Schutz gegen
Hitze.
Diese Norm regelt den
Einsatz von Kleidung bei
kurzzeitigem Kontakt mit
Flammen (begrenzte Flammen-
ausbreitung „A“, konvektive Wärme „B1“, Strah-
lungswärme „C1“, flüssige Aluminiumspritzer „D1“,
flüssige Eisenspritzer „E1“, Kontaktwärme „F1“).
Bei kurzzeitigem Flammkontakt darf die Bekleidung
maximal 2 Sekunden nachbrennen.
Die Kleidung muss Ober-, Unterkörper, Hals, Arme
und Beine vollständig bedecken.
Als Piktogramm ist die Flamme bestimmt. Die Klei-
dung entspricht je nach Leistungsstufe Kategorie II
oder III und muss mit dem CE-Zeichen, der Jahres-
zahl und der Kennnummer des Prüfinstituts gekenn-
zeichnet sein.
Unser Kleidungsangebot zur EN ISO 11612 umfasst:
• Bundjacke/lange Jacke
• Latzhose/Bundhose
Schutzkleidung gegen elek-
trostatische Entladungen/
Antistatik-Kleidung.
Die Normengruppe 1149-1
bis -5 legt für elektrostatisch
ableitfähige Kleidung detaillierte
Prüfverfahren und Anforderungen fest. Bei der mit
der Norm 1149 gekennzeichneten Kleidung handelt
es sich allerdings nicht immer gleichzeitig auch um
PSA. Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung
muss mit EN 340 übereinstimmen und volle Bewe-
gungsfreiheitim vollständig geschlossenen Zustand
ermöglichen. Die Kleidung nach EN 1149 schützt
sowohl den Träger, die Produkte als auch die Ar-
beitsumgebung vor den Folgen elektrostatischer
Aufladung. Elektrostatisch wirksame Kleidung muss
geschlossen getragen werden und sollte nicht ableit-
fähige Unterkleidung während des Gebrauchs dauer-
haft bedecken. Gleichzeitig ist für ordnungsgemäße
Erdung am Arbeitsplatz zu sorgen.
Wird Kleidung nach EN 1149 als PSA eingesetzt, muss
diese mindestens nach Kategorie II zertifiziert und
mit CE gekennzeichnet sein.
Unser Kleidungsangebot zur EN 1149 umfasst:
• Bundjacke/Kittel
• Bundhose/Latzhose/Overall
• Polo/T-Shirt
EN ISO 11612
HITZESCHUTZ
EN 1149
ANTISTATIK
Persönliche Schutzausrüstung – Angaben und Hinweise
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Schutzkleidung gegen flüssige
Chemikalien – Leistungsan-
forderung an Chemikalien-
schutzkleidung mit einge-
schränkter Schutzleistung
gegen flüssige Chemikalien.
Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter
Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer
möglichen Exposition gegenüber leichter Chemika-
lienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit nied-
rigem Druck auftreffenden Spritzern geeignet, gegen
die eine vollständige Barriere gegen Flüssigkeitsper-
meation (auf molekularer Ebene) nicht erforderlich ist.
Chemikalienanzüge (Typ 6) bedecken und schützen
mindestens den Rumpf und die Lenden.
Diese Norm wird ergänzt durch die Normen DIN EN
530:2010, EN 14325:2004, EN 23758, EN ISO 13935-2
sowie EN ISO 17491-4
Die Kleidung entspricht der Kategorie III und muss
mit dem CE-Zeichen und der Kennnummer des Prü-
finstitutes gekennzeichnet sein.
Unser Kleidungsangebot zur EN 13034 Typ 6 umfasst:
• Bundjacke/lange Jacke
• Latzhose/Bundhose
• Overall
• Hemd
Arbeiten unter Spannung:
Schutzkleidung gegen die
thermischen Gefahren eines
Lichtbogens.
Störlichtbogen-Schutzkleidung
ist einsetzbar bei Arbeiten im Nie-
derspannungsbereich z. B. an Hausanschlusskästen,
Ortsnetzstationen oder vergleichbaren Energiever-
sorgungsanlagen.
• Regelung nach internationalem Anforderungsstan-
dard und Prüfung nach: DIN EN 61482-1-1 (VDE 0682-
306-1-1):2010-03, EN 61482-1-1:2009
• Box Test Verfahren einschließlich kalorimetrischer
Wärmeflussmessung zur Beurteilung der Schutzwir-
kung gegen Verbrennung 2. Grades
• Anforderung: Nachbrennzeit: < 5 sec., keine Lochbil-
dung in der innersten Lage, keine Durchschmelzung
bis zur innersten Lage
• Die Kleidung muss Ober-, Unterkörper, Hals, Arme
und Beine vollständig bedecken.
Unser Kleidungsangebot zur DIN EN 61482-1-1 umfasst:
• Bundjacke
• Bundhose
• Latzhose
DIN EN 61482-1-1
STöRLICHT-
BOGEN-
SCHUTZ
EN 13034
(Ausrüstung Typ 6)
CHEMIKALIEN-
SCHUTZ
Ihre Persönliche Schutzausrüstungist uns wichtig.
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in der 8. Verordnung zum Geräte- und Pro-
duktsicherheitsgesetz (GPSGV) geregelt.
• Gemäß 8. GPSGV und EU-Richtlinie
89/656/EWG dürfen PSA nur dann in Ver-
kehr gebracht werden, wenn sie mit der
CE-Kennzeichnung versehen sind.
• Je nach Art, Einsatzgebiet und Kategorie
erhält PSA mindestens das Konformitäts-
zeichen und darüber hinaus die Kennzif-
fer des Prüfinstitutes sowie Piktogramme,
Größenangaben, Hinweise des Herstellers
zur Pflege usw.
• Die Benutzerrichtlinie 89/656/EWG in
Verbindung mit Richtlinie 96/58/EG legt
die Sicherheitsstufe und Kennzeichnung
für Persönliche Schutzausrüstung je nach
Art und Einsatzgebiet sowie Schutzwir-
kung fest.
Sie ist unterteilt in drei Kategorien:
• Kategorie I : – CE (Konformitätszeichen)
• Kategorie II : – CE (Konformitätszeichen)
• Kategorie III : – CE 0120 (Konformitäts-
zeichen, Kennnummer des Prüfinstitutes)
Die detaillierte Beschreibung der Kategori-
en finden Sie auf der Rückseite.
Grundlagen für Persönliche
Schutzausrüstung (PSA)
BGR 189 – Benutzung von Schutzkleidung
Diese BG-Regel erläutert die PSA-Benut-
zungsverordnung sowie die Unfallverhü-
tungsvorschrift „Grundsätze der Präventi-
on“ (BGV A1) hinsichtlich der Benutzung
von Schutzkleidung. Sie berücksichtigt die
Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG), die Verordnung über die Be-
nutzung persönlicher Schutzausrüstungen
bei der Arbeit (PSA-BV) sowie die 8. Pro-
duktsicherheitsverordnung (ProdSV) des
Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Die Regel findet Anwendung auf Auswahl
und Benutzung von Schutzkleidung zum
Schutz gegen mechanische Einwirkungen,
Erfasstwerden durch bewegte Teile, ther-
mische Einwirkung, Nässe, Wind, Stäube,
Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie,
Flammen, Funken, feuerflüssige Massen,
chemische Stoffe, Mikroorganismen, Ge-
fährdung durch den Fahrzeug-Verkehr
(Warnkleidung) und Kontamination mit ra-
dioaktiven Stoffen.
Pflichten für Sie als Arbeitgeber
• Nach Arbeitsschutzgesetz liegt die um-
fassende Verantwortung für die Sicherheit
und Gesundheit der Mitarbeiter am Ar-
beitsplatz beim Arbeitgeber. Der Bedarf für
PSA ist anhand einer Risiko- und Gefähr-
dungsbeurteilung zu ermitteln und entspre-
chend auszuwählen.
• PSA muss den Beschäftigten kostenlos
zur Verfügung gestellt werden.
• Sichergestellt werden muss, dass die
PSA den Anforderungen des Geräte- und
Produktsicherheitsgesetzes entspricht,
indem die vom Arbeitgeber ausgewählte
und beschaffte PSA mindestens mit einem
CE-Kennzeichen (EG-Konformitätskennzei-
chen) gekennzeichnet ist, denn PSA darf
nur mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr
gebracht werden. Außerdem muss sicher-
gestellt werden, dass die PSA wirksam und
funktionstüchtig ist und der Träger der PSA
diese bestimmungsgemäß einsetzt.
• Es ist Sorge für die erforderlichen Maß-
nahmen zu tragen, so dass die PSA in gu-
tem und hygienischem Zustand gehalten
wird und dass Schäden an der PSA durch
den Beschäftigten gemeldet werden.
• Beschäftigte sind anhand einer Betriebs-
anweisung zu unterweisen. In der Betriebs-
anweisung sind Informationen des Herstel-
lers (Informationsbroschüre) zu integrieren
und bei der Unterweisung zu beachten.
• Die Verantwortung für eine sachgerechte
Entsorgung von verbrauchter, defekter oder
kontaminierter PSA liegt beim Arbeitgeber.
Bei kontaminierter PSA sind die entspre-
chenden örtlichen Entsorgungsvorschriften
zu beachten.
Pflichten der Beschäftigten
• Sie haben die Schutzkleidung vor jeder
Benutzung auf auffällige Schädigungen hin
zu überprüfen und melden erkannte Mängel.
• Sie sind verpflichtet, den Weisungen des
Arbeitgebers Folge zu leisten und die PSA
bestimmungsgemäß zu benutzen.
• Im Sinne der Arbeitgebervorgaben darf
mangelhafte Schutzkleidung nicht ein-
gesetzt werden.
Pflichten des Herstellers von PSA
• Die Pflichten des Herstellers bzw. desje-
nigen, der die PSA in Verkehr bringt, sind
Wir sorgen für mehr Sicherheit!
Multinorm
Liegen an einem Arbeitsplatz Mehr-
fachrisiken vor, bietet sich der Ein-
satz von Multinorm-Kleidung an.
Diese erfüllt gleich mehrere gesetz-
liche Normen und bietet dem Träger
somit einen umfassenderen Schutz.
Textile Mietdienstleister wie die DBL
können Sie in Hinsicht auf die geeig-
nete Kleidungslösung für Ihre Anfor-
derungen individuell unterstützen.
Persönliche Schutzausrüstung – Angaben und Hinweise
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Detaillierte Beschreibung der Kategorien
Kategorie I (Risiken einfacher Art)
In Kategorie I sind alle PSA erfasst, deren
Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Ri-
siken der Benutzer selbst beurteilen kann.
Hier muss der Hersteller oder sein in der
Gemeinschaft niedergelassener Bevoll-
mächtigter in eigener Verantwortung ohne
Hinzuziehung einer gemeldeten Stelle (ak-
kreditierte Prüfstelle) eine „EG“-Konformi-
tätserklärung erstellen, d.h. eine schrift-
liche Erklärung darüber, dass seine PSA
der RL 89/686/EWG, Artikel 8, Absatz 3,
entspricht.
Hierzu gehört Schutzkleidung gegen Ri-
siken bei Handhabung von unter 50°C
heißen Teilen, Kleidung gegen nicht ex-
treme Witterungsbedingungen sowie
Schutzkleidung gegen oberflächliche, me-
chanische Verletzung, z. B. Kittel für die
Gartenarbeit. Für diese Kleidung ist keine
Baumusterprüfung erforderlich. Hier kann
die EG-Konformitätserklärung durch den
Hersteller und das EG-Konformitätszei-
chen erfolgen. Dieses Zeichen beschei-
nigt dem Käufer, dass das Produkt den
EG-Richtlinien entspricht. Es ist aber nicht
ein Zeichen dafür, dass das Produkt eine
hohe Qualität besitzt.
Kategorie II (Schutzkleidung weder einfa-
cher noch komplexer Art)
In Kategorie II sind alle PSA erfasst, die
nicht den Kategorien I und III unterliegen.
Hier muss der Hersteller oder sein Bevoll-
mächtigter eine „EG“-Konformitätserklä-
rung erstellen, nachdem eine akkreditierte
Prüfstelle eine Baumusterprüfbescheini-
gung ausgestellt hat (RL 89/686/EWG, Ar-
tikel 8, Absatz 2).
Zu dieser Art der Schutzkleidung zählt unter
anderem Schutzkleidung gegen Kälte von
minus 5 bis minus 50°C (EN 342). In dieser
Kategorie kann unter bestimmten Umstän-
den (Gefahrenanalyse) auch Kleidung der
EN ISO 510 (Maschinenschutz), EN 11611
(vormals EN 470-1, Schweißerschutz) und
DIN EN ISO 20471 (Warnschutz) eingestuft
werden. Diese Schutzkleidungskategorie
muss durch den Hersteller baumusterge-
prüft sein und erhält nach der Zertifizierung
das CE-Zeichen.
Kategorie III (Risiken komplexer Art)
Zu Kategorie III zählen alle komplexen PSA,
die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und
irreversiblen Gesundheitsgefahren schützen
sollen. Für diese PSA muss der Hersteller
oder sein Bevollmächtigter eine „EG“-Kon-
formitätserklärung erstellen, nachdem eine
akkreditierte Stelle eine Baumusterprüf-
bescheinigung ausgestellt und eine Ferti-
gungskontrolle (Qualitätssicherungsver-
fahren) durchgeführt hat (RL 89/686/EWG,
Artikel 8, Absatz 4a).
Hierzu zählt Schutzkleidung wie z. B.
Schutzkleidung nach EN 466, EN 469 oder
EN 1073. Für diese Kleidungskategorie ist
eine Baumusterprüfung vom Hersteller
durchzuführen. Nach der Zertifizierung sind
im Etikett das CE-Zeichen und die Kennnum-
mer des Prüfinstitutes einzugeben. Von dem
Prüfinstitut ist ebenfalls eine Produktions-
überwachung vorzunehmen, die einen zeit-
lich begrenzten Schutz gegen Chemikalien
oder ionisierende Strahlung bietet.
Das bedeutet: PSA der Kategorien II und III
müssen vor dem Inverkehrbringen grund-
sätzlich geprüft sein. Zu Grunde zu legen
sind dabei die in der EU-Richtlinie im An-
hang II zusammengestellten Anforderungen.
Zudem ist der Hersteller, Importeur oder der
Händler verpflichtet, eine Herstellerinforma-
tion zur PSA mitzuliefern, die Informationen
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch so-
wie Warnhinweise enthält.
Sicherheit steht an erster Stelle. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gesetzliche Regelungen und Normen. Zur Ausstattung und Pflege Ihrer Schutzkleidung beraten wir Sie gerne.
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