BERICHT
RÜCKBLICK 2004 - 2013
Rückblick und Ausgangslage
zur Erstellung der
Finanzstrategie 2014-2021
02
Inhaltsverzeichnis
1. Das Wichtigste in Kürze 3
2. Ausgangslage 3
3. Anpassungsbedarf 4
4. Rückblick 5 4.1 Aufwand, Ertrag und Rechnungsergebnis 5 4.2 Personalwachstum 6 4.3 Personalaufwand 7 4.4 Sachaufwand 8 4.5 NFA- und ZFA-Belastung 8 4.6 Beiträge mit Zweckbindung 8 4.7 Steuerfuss 9 4.8 Steuerertrag Natürliche und Juristische Personen 9 4.9 Netto-Investitionen und Selbstfinanzierungsgrad 10 4.10 Eigenkapitalquote 10 4.11 Fazit 11
5. Ziele der Finanzpolitik 12 5.1 Ausgeglichene Gemeindeabschlüsse 12 5.2 Gutes staatliches Leistungsangebot 12 5.3 Attraktive Steuerbelastung 12
6. Modellannahmen 13 6.1 Grundsätzliches 13 6.2 Prognosen / Modellannahmen 13 6.3 Risiken 14
7. Steuerungsinstrumente 15 7.1 Finanzhaushaltgesetz 15 7.2 Finanzstrategie 15 7.3 Finanzplan 15 7.4 Budget 15
03
1. Das Wichtigste in Kürze
Die Veränderung wichtiger Einflussfaktoren
hat den Gemeinderat veranlasst, unter Beizug
der Finanzkommission seine Finanzstrategie
zu überarbeiten. Das härtere wirtschaftliche
Umfeld, der verschärfte Steuerwettbewerb
sowie die prognostizierten Aufwandüber-
schüsse aufgrund steigender Sozialausgaben
und Investitionen waren ausschlaggebend da-
für. Die Belastungen der gemeindlichen Finan-
zen sind hoch.
Die grösste Gefahr für jede Kommune stellen
strukturelle Defizite dar. Obwohl der Baarer
Finanzhaushalt gesund ist, muss diesem As-
pekt zukünftig eine stärkere Bedeutung zu-
gemessen werden. Der Gemeinderat weist
unter Ziffer 6.3 auf mögliche Risiken hin und
unterstreicht die Wichtigkeit strategischer
Wachstumsvorgaben.
2. Ausgangslage
Der Gemeinderat stellt in einem Rückblick un-
ter Ziffer 4 den Verlauf verschiedener Finanz-
kennzahlen dar. Das Gleichgewicht zwischen
ausgeglichenen Gemeindeabschlüssen, einer
attraktiven Steuerbelastung sowie einem gu-
ten und finanzierbaren Leistungsangebot ist
das neue Ziel der Finanzpolitik.
Die Analyse der vergangenen zehn Jahre (sie-
he Rückblick Ziff. 4) zeigt, dass der Aufwand
in der Gemeinde Baar moderat angestiegen ist
und die Steuern erheblich gesenkt werden
konnten. Die Ausgangslage ist grundsätzlich
sehr positiv.
Der Gemeinderat bezeichnet die Erhaltung ei-
ner Spitzenposition im schweizweiten Stand-
ortwettbewerb für Einwohnerinnen und Ein-
wohner sowie Unternehmen und die Weiter-
entwicklung der positiven Rahmenbedingun-
gen als zentrale Herausforderung. Langfristig
wiederkehrende Aufwandüberschüsse ge-
fährden die Erreichung dieses Zieles. Das wei-
tere Öffnen der Schere zwischen Aufwand
und Ertrag kann langfristig nur mittels höherer
Steuererträgen verhindert werden.
Der Finanzhaushalt der Gemeinde enthält die
Elemente Finanzplan, Budget sowie die Jah-
resrechnung und die Rechnungsprüfung.
04
3. Anpassungsbedarf
Eine Überarbeitung der bisherigen Finanzstra-
tegie ist aus folgenden Gründen angezeigt:
- Der Finanzplan zeigt als Folge der bewuss-
ten Senkung des gemeindlichen Steuerfus-
ses, der steigenden Sozialausgaben und
hoher Investitionen erhebliche Aufwand-
überschüsse.
- Die Gemeinde Baar verzeichnete im 2012
erstmals seit Jahren wieder einen Auf-
wandüberschuss.
- Lineare Kürzungsanträge politischer Partei-
en für den Sach- und Personalaufwand so-
wie eine Motion zur Einführung einer
«Schuldenbremse» zeigen, dass sich die
politischen Parteien und die Baarer Bevöl-
kerung diesbezüglich Gedanken machen.
- Die Finanzkommission hat anlässlich der
Festlegung neuer Parameter zum Finanz-
plan eine Überarbeitung der Finanzstrategie
gefordert.
- Der Gemeinderat hat als Folge des Projek-
tes «Kostenoptimierungen» viele Positio-
nen im Budget 2014 angepasst. Weitere
Korrekturen in den kommenden Jahren
sind geplant. Damit diese Korrekturen nicht
nach wenigen Jahren wieder verpuffen,
sollen diese Positionen mittels Finanzstra-
tegie nachhaltig gesteuert werden.
- In der Antwort zur Interpellation «Baarer Fi-
nanzstrategie» der CVP und der FDP.Die
Liberalen Baar hat der Gemeinderat er-
wähnt, dass er bereit ist, die Finanzstrate-
gie zu überprüfen und dass er dem Souve-
rän eine neue Finanzstrategie unterbreiten
wird, sofern aufgrund der Gespräche eine
Anpassung angezeigt ist.
Nach § 20 Abs. 2 des Gesetzes über den Fi-
nanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden
(Finanzhaushaltgesetz) vom 31. August 2006
(BGS 611.1) wird die Finanzstrategie bei Be-
darf überarbeitet und allenfalls angepasst.
Gemäss Abs. 3 umfasst sie insbesondere:
a) Ziele der zukünftigen Finanz- und Steuerpo-
litik;
b) einen Massnahmenkatalog und Vorschläge
zur Beeinflussung der zukünftigen Entwick-
lung;
c) eine Beurteilung der möglichen Risikofakto-
ren.
05
4. Rückblick
Um sich auf die zukünftige Entwicklung ein-
stellen zu können, muss man sich zuerst mit
der Vergangenheit auseinandersetzen. Die Be-
trachtung nachfolgender Tabellen zeigt die
verschiedenen Steigerungsraten der letzten
Jahre.
4.1 Aufwand, Ertrag und Rechnungsergebnis
Die Gemeindefinanzen waren mittelfristig, das
heisst innerhalb von fünf Jahren, nicht ausge-
glichen. Die Ertragsüberschüsse waren hoch.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner wurde
ein hochstehendes Leistungsangebot bereit-
gestellt.
Der Steuerfuss wurde kontinuierlich gesenkt
(siehe Ziffer 4.7). Die positiven Rechnungser-
gebnisse wurden für Schuldenabbau, zusätzli-
che Abschreibungen, Rückstellungen und In-
vestitionen verwendet. Die nachfolgenden
Jahre wurden als Folge dieser Massnahmen
entlastet.
2012 war erstmals seit langem wieder der
Aufwand der Laufenden Rechnung höher als
der Ertrag. Ohne Sondereffekt im Jahr 2011
bei den Steuererträgen Natürlicher Personen
wäre das Defizit bereits ein Jahr früher einge-
treten. Nebst der erwähnten Steuerfusssen-
kung waren die hohe Belastung durch NFA /
ZFA und Mindererträge aus den kantonalen
Steuergesetzrevisionen massgebend für die-
ses Ergebnis.
Als Sofortmassnahme angesichts der sich ab-
zeichnenden Aufwandüberschüsse hat der
Gemeinderat im Jahr 2013 den Kostenopti-
mierungsprozess eingeleitet. Das Budget
2014 zeigt als Ergebnis dieser Analyse Koste-
neinsparungen und höhere Erträge. 15
.4 3
1.5
26.0
21
.9
28
.9
12
.3
0.7
18
.4
-4.7
8.8
130.2
132.9
145.8
120.1
132.8
137.6
141.2
133.7
136.0
140.2
145.6
164.4
171.7
142.0
161.7
150.0
141.9
152.1
131.2
149.0
-10.0
10.0
30.0
50.0
70.0
90.0
40
60
80
100
120
140
160
180
Total Aufwand Total Ertrag
in CHF Mio.
Ergeb-
nis
06
4.2 Personalwachstum
Der relative Zuwachs der Vollzeitstellen im
Vergleich zum Wachstum der Wohnbevölke-
rung in den letzten zehn Jahren ist unter-
schiedlich ausgeprägt. Währenddem die
Volksschule (+ 8.8 %) unter dem Anstieg der
Wohnbevölkerung (+ 12.7 %) liegt, verläuft
die Entwicklung der Musikschule im Gleich-
schritt (+ 12.8 %). Die Stellen der Verwaltung
sind mit 19.4 % deutlich stärker angestiegen.
Der tiefere Anstieg bei der Volksschule und
der gleichzeitig höhere bei der Verwaltung ist
dadurch begründet, dass die Hauswarte orga-
nisatorisch von der Schule zur Verwaltung
gewechselt haben.
Vollzeitstellen pro 1‘000 Einwohner
Ver-
wal-
tung
Volks-
schule
Musik-
schule Total
2004 6.32 8.81 1.13 16.3
2005 6.43 8.61 1.04 16.1
2006 6.29 8.61 1.06 16.0
2007 6.21 8.45 1.03 15.7
2008 6.28 8.37 1.07 15.7
2009 6.31 8.78 1.06 16.2
2010 6.63 8.51 1.04 16.2
2011 6.52 8.24 1.08 15.8
2012 6.51 8.36 1.11 16.0
2013 6.69 8.50 1.13 16.3
Die Umsetzung gesetzlicher und gesell-
schaftspolitischer Vorgaben haben im unter-
suchten Zeitraum zusätzliche Ressourcen ge-
bunden. Die Anforderungen an die Gemeinde-
verwaltung und ihre Betriebe bezüglich Flexibi-
lität und Innovation haben im überprüften Zeit-
raum zugenommen. Den Erwartungen der
Bevölkerung nach neuen Dienstleistungen und
/ oder verbesserten Angeboten wurde, sofern
dies als sinnvoll betrachtet wurde, nachge-
kommen.
Umgerechnet auf 1‘000 Einwohner waren
am 31.12.2003 exakt gleich viele Vollzeit-
stellen ausgewiesen (16.3) wie am Ende
der Periode am 31.12.2013 (16.3).
180.7
196.6
129.6
154.7
23.1 26.1
0
5000
10000
15000
20000
0
50
100
150
200
250
300
Relatives Wachstum
Volksschule (Anstieg: 8.8%)
Verwaltung / Betriebe (Anstieg: 19.4%)
Musikschule (Anstieg: 12.8%)
Baarer Wohnbevölkerung (Anstieg: 12.7%)
Wohn-
bevöl-
kerung
07
4.3 Personalaufwand
Personal-
aufwand
(Konten-
gruppe 30)
Mittelwert
1994 –
2013
(20 J.)
2004 –
2013
(10 J.)
2009 -
2013
(5 J.)
2011 -
2013
(3 J.)
Pro Jahr 4.4 % 2.9 % 1.3 % 1.3 %
Die Steigerung im fünfjährigen Zeitraum von
2009 – 2013 setzt sich wie folgt zusammen:
+ 0.6 % pro Jahr durch neue Stellen *)
- 0.2 % pro Jahr durch temporär nicht
besetzte Stellen und Mutations-
effekte*)
+ 0.9 % pro Jahr durch individuelle
Beförderungen und Erfahrungs-
und Treuezulagen
In den letzten fünf Jahren hat kein Teuerungs-
ausgleich stattgefunden.
Der Personalaufwand fiel früher – betrachtet
über einen längeren Zeitraum – höher aus,
weil in den 90er Jahren die Teuerung höher
war.
*) Unter Berücksichtigung von abgebauten
sowie temporär nicht besetzten Stellen sowie
der Mutationseffekte («günstigere» jüngere
Mitarbeitende ersetzen «teurere» ältere Mit-
arbeitende, welche in Pension gehen) wurden
zwischen 2009 und 2013 im Durchschnitt 3.4
neue Vollzeitstellen pro Jahr geschaffen. Die
Zunahme der Personaleinheiten erklärt sich
hauptsächlich durch neue und zunehmende
Aufgaben, die Bevölkerungsentwicklung
(Wachstum, Demografie etc.) sowie die Ein-
führung von Betreuungsangeboten im Bil-
dungsbereich. Die neu erstellten Quartiere
und Strassen, die grössere Nachfrage nach
Dienstleistungen aus der Bevölkerung sowie
die Übernahme von Arbeiten aufgrund von
Gesetzesänderungen führten beim Werkhof in
den letzten Jahren zunehmend zu ausgedehn-
ten Einsatzzeiten.
13.6
14.0
14.4
14.7
15.1
16.3
16.6
16.8
17.1
17.6
21
.5
22.4
23.1
23.8
24
.4
26
.0
26
.2
26
.6
27.0
27
.6
8.5
8.7
9.0
9.3
9.5
10.3
10.5
10.5
10.7
10.7
43.6 45.1 46.4
47.8 49.0
52.6 53.3 53.9 54.8
56.0
0
10
20
30
40
50
60
Übriger Personalaufwand
Löhne Lehrpersonal
Löhne des Verwaltungs- und
Betriebspersonals
in CHF Mio.
08
4.4 Sachaufwand
Sach-
aufwand
(Konten-
gruppe 31)
Mittelwert
1994 –
2013
(20 J.)
2004 –
2013
(10 J.)
2009 -
2013
(5 J.)
2011 -
2013
(3 J.)
Pro Jahr 2.5 % 2.8 % 0.5 % 0.8 %
Die Zuwachsraten im fünfjährigen Zeitraum
von 2009 – 2013 setzen sich wie folgt zu-
sammen:
+ 0.3 % Wasser, Energie und Heiz-
material
+ 1.4 % Baulicher Unterhalt durch Dritte
+ 0.5 % Dienstleistungen und Honorare
- 0.1 % Übriger Sachaufwand
Der Sachaufwand ist nebst dem Energie- und
Heizungsaufwand und den Dienstleistungen
und Honoraren massgeblich vom baulichen
und betrieblichen Unterhalt für die Gemeinde-
liegenschaften geprägt.
4.5 NFA- und ZFA-Belastung
Jeder vierte Franken, welcher im Jahr 2013
durch die ordentlichen Steuererträge einge-
nommen wurde, hat die Gemeinde Baar an
andere Zuger Gemeinden oder die Eidgenos-
senschaft über den inner- und interkantonalen
Finanzausgleich weitergegeben. Das ist ein
hoher Anteil.
Auf das kommende Jahr wird der Normsteu-
erfuss auf Kantonsebene gesenkt. Dadurch
bezahlt die Gemeinde Baar rund 7% weniger
in den «Ausgleichstopf» ein.
4.6 Beiträge mit Zweckbindung
Beiträge
mit
Zweck-
bindung
(Gr. 36)
Mittelwert
1994 –
2013
(20 J.)
2004 –
2013
(10 J.)
2009 -
2013
(5 J.)
2011 -
2013
(3 J.)
Pro Jahr 4.8 % - 0.5 % 3.0 % 2.9 %
In dieser Kontengruppe sind einerseits Ausga-
ben enthalten, welche von Gesetzes wegen
gebunden sind (Abfall- und Abwasserentsor-
gung, öffentlicher Verkehr etc.). Zudem sol-
che, welche überdurchschnittlich von der De-
mografie (Alterspflege, Langzeitpflege, Spitex
etc.) und dem sozialen Gefälle (Arbeitslosen-
hilfe, Sonderschulbereich, Drogentherapien,
Sozialhilfe) abhängen. Die Beiträge mit
Zweckbindung sind in den letzten Jahren ste-
tig, aber moderat angestiegen.
1.8
1.9
2.2
2.0
2.0
2.3
2.2
2.2
2.3
2.3
2.8
3.2
3.8
4.3
4.0
4.6
4.9
4.6
4.9
5.0
4.4
4.6
4.9
5.2
4.1
4.3
4.3
4.4
4.7
4.4
5.4
5.8
5.7
5.7
6.2
6.9
6.6
6.9
7.1
6.9
14.5 15.6
16.6 17.2 16.4
18.1 18.0
18.1
19.0 18.5
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
Übriger Sachaufwand
Dienstleistungen, Honorare
Baulicher Unterhalt
Wasser, Energie, Heizmaterialien
in CHF Mio.
09
4.7 Steuerfuss
Als Folge der Jahre mit hohen Ertragsüber-
schüssen hat die Gemeindeversammlung den
Steuerfuss konsequent gesenkt. Mit dieser
Massnahme kann das Geld an diejenigen Per-
sonen zurückgeführt werden, welche über
Jahre zu viel bezahlt hatten. Voraussetzung
hierfür ist, dass sie ihr Domizil weiterhin in
Baar haben beziehungsweise hier wohnhaft
sind.
Die Steuerbelastung wurde im inter- und in-
nerkantonalen Vergleich attraktiv gehalten. Die
Gemeinde Baar bleibt eine verlässliche Partne-
rin und setzt diese Politik fort.
4.8 Steuerertrag
Ertrag
Natürli-
che Per-
sonen
(Gr. 400)
Mittelwert
1994 –
2013
(20 J.)
2004 –
2013
(10 J.)
2009 -
2013
(5 J.)
2011 -
2013
(3 J.)
Pro Jahr 3.4 % 2.2 % - 0.5 % - 6.5 %
Steuerertrag Natürliche und
Juristische Personen
Ertrag
Juristi-
sche Per-
sonen
(Gr. 401)
Mittelwert
1994 –
2013
(20 J.)
2004 –
2013
(10 J.)
2009 -
2013
(5 J.)
2011 -
2013
(3 J.)
Pro Jahr 5.5 % 1.2 % - 0.8 % 1.9 %
Das Wachstum der Steuererträge hat sich ne-
gativ entwickelt. Die Steuerfusssenkungen
haben ihre Wirkung nicht verfehlt. In den letz-
ten acht Jahren spiegeln sich zusätzlich die
Auswirkungen mehrerer Steuergesetzrevisio-
nen auf Kantons- und Bundesebene wider,
welche durch die unvorhersehbaren Einflüsse
der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise noch
verstärkt worden sind. Der kurzfristige «Er-
tragssprung» von CHF 20 Mio. bei den
55%
60%
65%
70%
75%
80%
Entwicklung über 20 Jahre
41.2
47.5
49.9
52.2
56
.2
51
.5
43.4
62.3
40.1
50.1
33.3
45.1
42.3
37
.8
46.7
39.0
42.6
35.4
32.9
37
.4
78.6
97.7 94.6 94.1
108.2
93.7 91.3
104.5
84.7
101.1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
110
Übrige Steuererträge
Ertrags- und Kapitalsteuern
Einkommens- und Vermögenssteuern
in CHF Mio.
10
Natürlichen Personen im Jahr 2011 ist durch
einen einmaligen Sondereffekt begründet, der-
jenige im 2013 bei den Juristischen wie auch
bei den Natürlichen Personen ist auf mehrere
ausserordentliche Erträge zurückzuführen.
4.9 Nettoinvestitionen und Selbstfinanzie-
rungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad, betrachtet über
die letzten fünf Jahre, beträgt 117.0 %. Die
Nettoinvestitionen beliefen sich in dieser Zeit-
spanne auf CHF 59.5 Mio.
Liegt diese Kennzahl – wie vorliegend - über
100 %, können Schulden abgebaut und Ei-
genkapital aufgebaut werden.
Bei hohen Investitionen ist es schwieriger, ei-
nen Selbstfinanzierungsgrad von 100 % zu er-
reichen. Dadurch relativiert sich der sehr hohe
Prozentsatz im Jahr 2007 (bei sehr tiefen Net-
toinvestitionen) beziehungsweise derjenige
von 85 % im Jahr 2009 mit überdurchschnitt-
lich hohen Nettoinvestitionen von CHF 24.2
Mio.
4.10 Eigenkapitalquote
Die Vorgabe der Finanzstrategie 2009, wonach
das Eigenkapital mindestens 40 % der Passi-
ven betragen soll, wurde während der gesam-
ten Periode eingehalten. Die Zunahme ab
2005 entstand mit der Einführung des Finanz-
haushaltsgesetzes, welches verlangt, das Fi-
nanzvermögen sei zum Verkehrswert zu bilan-
zieren.
25.1
13.1
2.7
1.0
12.6
24
.2
16.4
4.6
7.3
7.0
103%
318%
1307%
3156%
292%
85% 52%
569%
7% 203% 0.0%
500.0%
1000.0%
1500.0%
2000.0%
2500.0%
3000.0%
3500.0%
0.0
5.0
10.0
15.0
20.0
25.0
30.0
Nettoinvestitionen (in CHF Mio.)
Selbstfinanzierungsgrad
40.2
%
53.1
%
63.5
%
67.6
%
72.3
%
73.1
%
73.9
%
77.9
%
76.7
%
81.1
%
59.2
%
46.1
%
35.4
%
31
.0%
26
.1%
25.1
%
23.9
%
19.7
%
20.0
%
15.2
%
64.5
11
0.2
14
0.6
15
6.7
16
8.5
16
7.6
15
6.8
173
.4
15
0.5
15
7.0
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Bilanzstruktur; Passiven
Fremdkapital in % der Passiven
Spezialfinanzierung
Eigenkapital in % der Passiven
Eigenkapital in CHF Mio.
11
4.11 Fazit
Der Rückblick über die letzten zehn Jahre be-
legt den haushälterischen Mitteleinsatz und
den massvollen Umgang mit den gemeindli-
chen Ressourcen. Es gibt keine Anzeichen
von massiven Aufwandsteigerungen.
Die Bestätigung, dass die Gemeinde Baar
auch im innerkantonalen Vergleich sparsam
mit ihren finanziellen Mitteln umgeht, liefert
das nachfolgende Diagramm.
Nettoaufwand pro Kopf (2012)
Durchschnitt über alle Zuger Ge
meinden: CHF 5‘495.-
Baar hat im Jahr 2012 deutlich weniger als der
Durchschnitt der Zuger Gemeinden ausgege-
ben. Das ist umso bemerkenswerter, weil
auch die Gemeinde Baar (nebst der Stadt Zug)
Zentrumslasten zu bewältigen hat und in Be-
zug auf die Gemeindegrösse teilweise
unvorteilhafte Voraussetzungen, was die
Grenzkosten1 anbetrifft, besitzt.
Berechnungsgrundlage für vorstehendes Dia-
gramm (Nettoaufwand pro Kopf):
Ge
mein
de
:
Wo
hn
-
bevö
lkeru
ng
Au
fwa
nd
in
CH
F 1
‘000
NF
A/Z
FA
in
CH
F 1
‘000
Inte
rne V
er-
rech
nu
ng
Ne
tto
au
wa
nd
pro
Ko
pf
Baar 22'355 135'968 18'585 9'369 4'832
Cham 15'020 77'854 2'517 456 4'985
Hünen-
nen-
berg
8'804 52'505 1'704 1'432 5'608
Men-
zingen 4'335 27'709 409
6'298
Neu-
heim 2'006 10'992 251
5'354
Ober-
ägeri 5'653 36'917 4'251 1'131 5'578
Risch 9'779 48'213 1'693
4'757
Stein-
hausen 9'213 49'607 1'625 4'173 4'755
Unter-
ägeri 8'280 44'520 1'058 1'681 5'046
Walch-
wil 3'593 21'139 3'102 70 5'001
Stadt
Zug 27'537 260'842 66'585 5'542 6'853
1 Die Grenzkosten bezeichnen die Zunahme
(Abnahme) der Gesamtkosten, die durch ei-
ne zusätzlich produzierte Einheit oder Dienst-
leistung verursacht wird.
4'8
32
4'9
85
5'6
08
6'2
98
5'3
54
5'5
78
4'7
57
4'7
55
5'0
46
5'0
01
6'8
53
4'000
4'500
5'000
5'500
6'000
6'500
7'000
12
5. Ziele der Finanzpolitik
Das Hauptziel der Finanzpolitik definiert sich
im Erreichen des Ausgleichs folgender Grös-
sen:
5.1 Ausgeglichene Gemeindeabschlüsse
Damit ist gemeint, dass die Abschlüsse der
Laufenden Rechnung mittelfristig im
5-Jahresdurchschnitt ausgeglichen sind und
die Investitionen im selben Zeitraum zu
100 % selbst finanziert sind. Zudem soll das
Eigenkapital trotz hoher Investitionen die Quo-
te von 40 % nicht unterschreiten.
Eine negative Abweichung von diesen Zielen
führt dazu, dass Lasten auf nächste Generati-
onen verschoben werden.
5.2 Gutes staatliches Leistungsangebot
Die Leistungen der Gemeinde sollen den
grösstmöglichen Nutzen für Einwohnerinnen
und Einwohner sowie für Unternehmen er-
bringen. Sie sollen preiswert erbracht und die
finanziellen Ressourcen ausgewogen einge-
setzt werden.
Leistungen, für welche keine oder eine zu
kleine Nachfrage besteht, werden gekürzt o-
der eliminiert. Das Leistungsangebot wird er-
weitert, sofern die Finanzierung kostende-
ckend sichergestellt werden kann. Ausnah-
men durch Gemeindeversammlungsbeschlüs-
se oder Gesetze bleiben vorbehalten.
5.3 Attraktive Steuerbelastung
Die Steuerbelastung für die Einwohnerinnen
und Einwohner sowie die Unternehmen soll
im inner- und interkantonalen Vergleich so at-
traktiv wie möglich und über einen längeren
Zeitraum prognostizierbar gehalten werden.
Die Gemeinde Baar will für ihre Steuerzahlen-
den weiterhin gute Rahmenbedingungen an-
bieten.
Grundvoraussetzung dafür sind zum Beispiel
gute Infrastrukturen, Schulen, kulturelle Ange-
bote und verkehrstechnische Erschliessungen,
Naherholungsgebiete sowie interessante und
vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten.
Ausgeglichene Gemeinde-abschlüsse
Gutes Leistungs-angebot
Attraktive Steuer-
belastung
13
6. Modellannahmen
6.1 Grundsätzliches
Der Finanzplan der kommenden fünf Jahre
weist hohe Aufwandüberschüsse aus. Die
weitere wirtschaftliche und demografische
Entwicklung ist nach der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise und der Rezession im Jahr
2009 mit Unsicherheiten behaftet.
Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung
sind insbesondere folgende Einflussfaktoren
zu berücksichtigen:
- Entwicklung des Steuerwettbewerbes kan-
tonal, national und international;
- Entwicklung wichtiger Faktoren im Umfeld
wie Einfluss der EU, Steuerharmonisierung,
Konsequenzen der Masseneinwanderungs-
Initiative, Föderalismus, NFA, ZFA, kantona-
le Steuerregime;
- Änderungen in der kantonalen und eidge-
nössischen Gesetzgebung mit finanziellen
Folgen (z.B. Gesundheit, Bildung, öV, Sozi-
alwesen);
- wichtigste Risikofaktoren und Chancen;
- Kostenvergleiche mit anderen Gemeinden
im Kanton Zug
All diese Faktoren und die Abhängigkeiten un-
tereinander sind bei der Erarbeitung einer Fi-
nanzstrategie zu berücksichtigen.
6.2 Prognosen / Modellannahmen
Der Gemeinderat verzichtet darauf, eigens für
die Gemeinde Baar ein Prognose- und Simula-
tionsmodell für die kommenden Jahre erstel-
len zu lassen. Das Wirtschafts-Modell der BAK
Basel wurde für den Kanton Zug erstellt. Viele
Parameter aus diesem Modell stimmen sinn-
gemäss auch für die Gemeinde Baar. Diese
Prognosen und Annahmen kamen bei unseren
Berechnungen zur Anwendung.
Die aus Finanz- und Wirtschaftsfachleuten zu-
sammengesetzte Finanzkommission hat in je-
nen Bereichen, in welchen Unsicherheiten be-
züglich strategische und finanziell relevante
Veränderungen bestanden, Modellannahmen
getroffen.
14
6.3 Risiken
Im Risikomanagement der Gemeinde Baar
vom 21. Januar 2009 werden unter anderem
folgende finanzielle Risiken beschrieben:
Szenario 3: Der laufende Unterhalt an Ge-
bäuden mit den späteren (höhe-
ren) Sanierungskosten wird ver-
nachlässigt.
Szenario 5: Die Qualität der Politik sinkt und
wirkt sich nachteilig auf das Ge-
meinwesen aus. Das wirtschaft-
liche Leistungsvermögen fällt zu-
rück ins Mittelmass oder noch
tiefer.
Szenario 6: NFA und ZFA bedingen eine
nachteilige Steuerpolitik, das
Steuersubstrat schrumpft mas-
siv.
Szenario 7: Der Kanton und mit ihm die Zu-
ger Gemeinden schaffen nicht
die notwendigen Rahmenbedin-
gungen, damit sich die Zuger
Volkswirtschaft weiterhin fort-
schrittlich entwickeln kann. Fir-
men mit hoher Wert-schöpfung
und hohem Steuersubstrat sie-
deln sich andernorts an. Negative
Veränderung der Wirtschafts-
entwicklung.
Zusätzlich zu den beschriebenen Szenarien er-
achtet der Gemeinderat insbesondere folgen-
de Risiken als latent vorhanden:
- (zu) hohe jährliche Belastung durch die Zah-
lungen in den inner- und interkantonalen
Finanzausgleich (in Ergänzung zu Szenario
6)
- weitere Revisionen des kantonalen Steuer-
gesetzes
- Klumpenrisiken in der Struktur der Steuern
bezahlenden Bevölkerung oder Firmen
- Unterdeckung bei den Sozialwerken mit fi-
nanziellem Handlungsbedarf durch die Ge-
meinden
- (zu) starke Belastung durch die demografi-
sche Entwicklung der Bevölkerung
- (zu) lange ein zu tiefer Steuerfuss
15
7. Steuerungsinstrumente
7.1 Finanzhaushaltgesetz
Gemäss § 2 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz
(BGS 611.1) hat sich die Haushaltsführung
nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit,
der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und
der Wirksamkeit zu richten.
7.2 Finanzstrategie
Die Finanzstrategie setzt strategische Leitli-
nien, an denen sich der Gemeindehaushalt zu
orientieren hat. Sie definiert Ziele der künfti-
gen Finanz- und Steuerpolitik, beschreibt ei-
nen Massnahmenkatalog für deren Umset-
zung und gibt finanz- und wirtschaftspolitisch
relevante Eckdaten vor.
7.3 Finanzplan
Der rollende Finanzplan umfasst die Progno-
sen und Entwicklung der Laufenden Rech-
nungen der kommenden fünf Jahre, den Res-
sourcenbedarf an Personal und Investitionen
und den dafür notwendigen Finanzbedarf. Er
enthält Aussagen zur Mittelbeschaffung und
zu Vermögensveränderungen. Er dient der
Früherkennung von finanziellen Entwicklungen
und Engpässen, um bei Bedarf frühzeitig ein-
greifen zu können.
7.4 Budget
Die kurzfristige Steuerung erfolgt über das
jährliche Budget. Der Gemeinderat hat die
Möglichkeit, nebst den strategischen Leitlinien
auch die jeweils aktuellen wirtschaftlichen und
politischen Entwicklungen in den Budgetricht-
linien flexibel zu berücksichtigen und anzuvi-
sierende Zielwerte vorzugeben.
Die Erarbeitung der Budget- und Finanzplan-
zahlen sind zeitlich so zusammengelegt, dass
beide Steuerungsinstrumente in den Budget-
lesungen thematisiert werden können. Die
Budgetvorgaben dürfen somit kurzfristig von
den strategischen Leitlinien abweichen. Die
Leitlinien müssen jedoch bei einer mittelfristi-
gen Betrachtung – in der Regel über fünf Jah-
re – eingehalten werden.
Baar, 2. April 2014
16
Einwohnergemeinde
Rathausstrasse 6, 6341 Baar
T 041 769 02 10, F 041 769 02 90
[email protected] www.baar.ch
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