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BERICHT RÜCKBLICK 2004 - 2013 Rückblick und Ausgangslage zur Erstellung der Finanzstrategie 2014-2021

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  • BERICHT

    RÜCKBLICK 2004 - 2013

    Rückblick und Ausgangslage

    zur Erstellung der

    Finanzstrategie 2014-2021

  • 02

    Inhaltsverzeichnis

    1. Das Wichtigste in Kürze 3

    2. Ausgangslage 3

    3. Anpassungsbedarf 4

    4. Rückblick 5 4.1 Aufwand, Ertrag und Rechnungsergebnis 5 4.2 Personalwachstum 6 4.3 Personalaufwand 7 4.4 Sachaufwand 8 4.5 NFA- und ZFA-Belastung 8 4.6 Beiträge mit Zweckbindung 8 4.7 Steuerfuss 9 4.8 Steuerertrag Natürliche und Juristische Personen 9 4.9 Netto-Investitionen und Selbstfinanzierungsgrad 10 4.10 Eigenkapitalquote 10 4.11 Fazit 11

    5. Ziele der Finanzpolitik 12 5.1 Ausgeglichene Gemeindeabschlüsse 12 5.2 Gutes staatliches Leistungsangebot 12 5.3 Attraktive Steuerbelastung 12

    6. Modellannahmen 13 6.1 Grundsätzliches 13 6.2 Prognosen / Modellannahmen 13 6.3 Risiken 14

    7. Steuerungsinstrumente 15 7.1 Finanzhaushaltgesetz 15 7.2 Finanzstrategie 15 7.3 Finanzplan 15 7.4 Budget 15

  • 03

    1. Das Wichtigste in Kürze

    Die Veränderung wichtiger Einflussfaktoren

    hat den Gemeinderat veranlasst, unter Beizug

    der Finanzkommission seine Finanzstrategie

    zu überarbeiten. Das härtere wirtschaftliche

    Umfeld, der verschärfte Steuerwettbewerb

    sowie die prognostizierten Aufwandüber-

    schüsse aufgrund steigender Sozialausgaben

    und Investitionen waren ausschlaggebend da-

    für. Die Belastungen der gemeindlichen Finan-

    zen sind hoch.

    Die grösste Gefahr für jede Kommune stellen

    strukturelle Defizite dar. Obwohl der Baarer

    Finanzhaushalt gesund ist, muss diesem As-

    pekt zukünftig eine stärkere Bedeutung zu-

    gemessen werden. Der Gemeinderat weist

    unter Ziffer 6.3 auf mögliche Risiken hin und

    unterstreicht die Wichtigkeit strategischer

    Wachstumsvorgaben.

    2. Ausgangslage

    Der Gemeinderat stellt in einem Rückblick un-

    ter Ziffer 4 den Verlauf verschiedener Finanz-

    kennzahlen dar. Das Gleichgewicht zwischen

    ausgeglichenen Gemeindeabschlüssen, einer

    attraktiven Steuerbelastung sowie einem gu-

    ten und finanzierbaren Leistungsangebot ist

    das neue Ziel der Finanzpolitik.

    Die Analyse der vergangenen zehn Jahre (sie-

    he Rückblick Ziff. 4) zeigt, dass der Aufwand

    in der Gemeinde Baar moderat angestiegen ist

    und die Steuern erheblich gesenkt werden

    konnten. Die Ausgangslage ist grundsätzlich

    sehr positiv.

    Der Gemeinderat bezeichnet die Erhaltung ei-

    ner Spitzenposition im schweizweiten Stand-

    ortwettbewerb für Einwohnerinnen und Ein-

    wohner sowie Unternehmen und die Weiter-

    entwicklung der positiven Rahmenbedingun-

    gen als zentrale Herausforderung. Langfristig

    wiederkehrende Aufwandüberschüsse ge-

    fährden die Erreichung dieses Zieles. Das wei-

    tere Öffnen der Schere zwischen Aufwand

    und Ertrag kann langfristig nur mittels höherer

    Steuererträgen verhindert werden.

    Der Finanzhaushalt der Gemeinde enthält die

    Elemente Finanzplan, Budget sowie die Jah-

    resrechnung und die Rechnungsprüfung.

  • 04

    3. Anpassungsbedarf

    Eine Überarbeitung der bisherigen Finanzstra-

    tegie ist aus folgenden Gründen angezeigt:

    - Der Finanzplan zeigt als Folge der bewuss-

    ten Senkung des gemeindlichen Steuerfus-

    ses, der steigenden Sozialausgaben und

    hoher Investitionen erhebliche Aufwand-

    überschüsse.

    - Die Gemeinde Baar verzeichnete im 2012

    erstmals seit Jahren wieder einen Auf-

    wandüberschuss.

    - Lineare Kürzungsanträge politischer Partei-

    en für den Sach- und Personalaufwand so-

    wie eine Motion zur Einführung einer

    «Schuldenbremse» zeigen, dass sich die

    politischen Parteien und die Baarer Bevöl-

    kerung diesbezüglich Gedanken machen.

    - Die Finanzkommission hat anlässlich der

    Festlegung neuer Parameter zum Finanz-

    plan eine Überarbeitung der Finanzstrategie

    gefordert.

    - Der Gemeinderat hat als Folge des Projek-

    tes «Kostenoptimierungen» viele Positio-

    nen im Budget 2014 angepasst. Weitere

    Korrekturen in den kommenden Jahren

    sind geplant. Damit diese Korrekturen nicht

    nach wenigen Jahren wieder verpuffen,

    sollen diese Positionen mittels Finanzstra-

    tegie nachhaltig gesteuert werden.

    - In der Antwort zur Interpellation «Baarer Fi-

    nanzstrategie» der CVP und der FDP.Die

    Liberalen Baar hat der Gemeinderat er-

    wähnt, dass er bereit ist, die Finanzstrate-

    gie zu überprüfen und dass er dem Souve-

    rän eine neue Finanzstrategie unterbreiten

    wird, sofern aufgrund der Gespräche eine

    Anpassung angezeigt ist.

    Nach § 20 Abs. 2 des Gesetzes über den Fi-

    nanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden

    (Finanzhaushaltgesetz) vom 31. August 2006

    (BGS 611.1) wird die Finanzstrategie bei Be-

    darf überarbeitet und allenfalls angepasst.

    Gemäss Abs. 3 umfasst sie insbesondere:

    a) Ziele der zukünftigen Finanz- und Steuerpo-

    litik;

    b) einen Massnahmenkatalog und Vorschläge

    zur Beeinflussung der zukünftigen Entwick-

    lung;

    c) eine Beurteilung der möglichen Risikofakto-

    ren.

  • 05

    4. Rückblick

    Um sich auf die zukünftige Entwicklung ein-

    stellen zu können, muss man sich zuerst mit

    der Vergangenheit auseinandersetzen. Die Be-

    trachtung nachfolgender Tabellen zeigt die

    verschiedenen Steigerungsraten der letzten

    Jahre.

    4.1 Aufwand, Ertrag und Rechnungsergebnis

    Die Gemeindefinanzen waren mittelfristig, das

    heisst innerhalb von fünf Jahren, nicht ausge-

    glichen. Die Ertragsüberschüsse waren hoch.

    Für die Einwohnerinnen und Einwohner wurde

    ein hochstehendes Leistungsangebot bereit-

    gestellt.

    Der Steuerfuss wurde kontinuierlich gesenkt

    (siehe Ziffer 4.7). Die positiven Rechnungser-

    gebnisse wurden für Schuldenabbau, zusätzli-

    che Abschreibungen, Rückstellungen und In-

    vestitionen verwendet. Die nachfolgenden

    Jahre wurden als Folge dieser Massnahmen

    entlastet.

    2012 war erstmals seit langem wieder der

    Aufwand der Laufenden Rechnung höher als

    der Ertrag. Ohne Sondereffekt im Jahr 2011

    bei den Steuererträgen Natürlicher Personen

    wäre das Defizit bereits ein Jahr früher einge-

    treten. Nebst der erwähnten Steuerfusssen-

    kung waren die hohe Belastung durch NFA /

    ZFA und Mindererträge aus den kantonalen

    Steuergesetzrevisionen massgebend für die-

    ses Ergebnis.

    Als Sofortmassnahme angesichts der sich ab-

    zeichnenden Aufwandüberschüsse hat der

    Gemeinderat im Jahr 2013 den Kostenopti-

    mierungsprozess eingeleitet. Das Budget

    2014 zeigt als Ergebnis dieser Analyse Koste-

    neinsparungen und höhere Erträge. 15

    .4 3

    1.5

    26.0

    21

    .9

    28

    .9

    12

    .3

    0.7

    18

    .4

    -4.7

    8.8

    130.2

    132.9

    145.8

    120.1

    132.8

    137.6

    141.2

    133.7

    136.0

    140.2

    145.6

    164.4

    171.7

    142.0

    161.7

    150.0

    141.9

    152.1

    131.2

    149.0

    -10.0

    10.0

    30.0

    50.0

    70.0

    90.0

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    Total Aufwand Total Ertrag

    in CHF Mio.

    Ergeb-

    nis

  • 06

    4.2 Personalwachstum

    Der relative Zuwachs der Vollzeitstellen im

    Vergleich zum Wachstum der Wohnbevölke-

    rung in den letzten zehn Jahren ist unter-

    schiedlich ausgeprägt. Währenddem die

    Volksschule (+ 8.8 %) unter dem Anstieg der

    Wohnbevölkerung (+ 12.7 %) liegt, verläuft

    die Entwicklung der Musikschule im Gleich-

    schritt (+ 12.8 %). Die Stellen der Verwaltung

    sind mit 19.4 % deutlich stärker angestiegen.

    Der tiefere Anstieg bei der Volksschule und

    der gleichzeitig höhere bei der Verwaltung ist

    dadurch begründet, dass die Hauswarte orga-

    nisatorisch von der Schule zur Verwaltung

    gewechselt haben.

    Vollzeitstellen pro 1‘000 Einwohner

    Ver-

    wal-

    tung

    Volks-

    schule

    Musik-

    schule Total

    2004 6.32 8.81 1.13 16.3

    2005 6.43 8.61 1.04 16.1

    2006 6.29 8.61 1.06 16.0

    2007 6.21 8.45 1.03 15.7

    2008 6.28 8.37 1.07 15.7

    2009 6.31 8.78 1.06 16.2

    2010 6.63 8.51 1.04 16.2

    2011 6.52 8.24 1.08 15.8

    2012 6.51 8.36 1.11 16.0

    2013 6.69 8.50 1.13 16.3

    Die Umsetzung gesetzlicher und gesell-

    schaftspolitischer Vorgaben haben im unter-

    suchten Zeitraum zusätzliche Ressourcen ge-

    bunden. Die Anforderungen an die Gemeinde-

    verwaltung und ihre Betriebe bezüglich Flexibi-

    lität und Innovation haben im überprüften Zeit-

    raum zugenommen. Den Erwartungen der

    Bevölkerung nach neuen Dienstleistungen und

    / oder verbesserten Angeboten wurde, sofern

    dies als sinnvoll betrachtet wurde, nachge-

    kommen.

    Umgerechnet auf 1‘000 Einwohner waren

    am 31.12.2003 exakt gleich viele Vollzeit-

    stellen ausgewiesen (16.3) wie am Ende

    der Periode am 31.12.2013 (16.3).

    180.7

    196.6

    129.6

    154.7

    23.1 26.1

    0

    5000

    10000

    15000

    20000

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    Relatives Wachstum

    Volksschule (Anstieg: 8.8%)

    Verwaltung / Betriebe (Anstieg: 19.4%)

    Musikschule (Anstieg: 12.8%)

    Baarer Wohnbevölkerung (Anstieg: 12.7%)

    Wohn-

    bevöl-

    kerung

  • 07

    4.3 Personalaufwand

    Personal-

    aufwand

    (Konten-

    gruppe 30)

    Mittelwert

    1994 –

    2013

    (20 J.)

    2004 –

    2013

    (10 J.)

    2009 -

    2013

    (5 J.)

    2011 -

    2013

    (3 J.)

    Pro Jahr 4.4 % 2.9 % 1.3 % 1.3 %

    Die Steigerung im fünfjährigen Zeitraum von

    2009 – 2013 setzt sich wie folgt zusammen:

    + 0.6 % pro Jahr durch neue Stellen *)

    - 0.2 % pro Jahr durch temporär nicht

    besetzte Stellen und Mutations-

    effekte*)

    + 0.9 % pro Jahr durch individuelle

    Beförderungen und Erfahrungs-

    und Treuezulagen

    In den letzten fünf Jahren hat kein Teuerungs-

    ausgleich stattgefunden.

    Der Personalaufwand fiel früher – betrachtet

    über einen längeren Zeitraum – höher aus,

    weil in den 90er Jahren die Teuerung höher

    war.

    *) Unter Berücksichtigung von abgebauten

    sowie temporär nicht besetzten Stellen sowie

    der Mutationseffekte («günstigere» jüngere

    Mitarbeitende ersetzen «teurere» ältere Mit-

    arbeitende, welche in Pension gehen) wurden

    zwischen 2009 und 2013 im Durchschnitt 3.4

    neue Vollzeitstellen pro Jahr geschaffen. Die

    Zunahme der Personaleinheiten erklärt sich

    hauptsächlich durch neue und zunehmende

    Aufgaben, die Bevölkerungsentwicklung

    (Wachstum, Demografie etc.) sowie die Ein-

    führung von Betreuungsangeboten im Bil-

    dungsbereich. Die neu erstellten Quartiere

    und Strassen, die grössere Nachfrage nach

    Dienstleistungen aus der Bevölkerung sowie

    die Übernahme von Arbeiten aufgrund von

    Gesetzesänderungen führten beim Werkhof in

    den letzten Jahren zunehmend zu ausgedehn-

    ten Einsatzzeiten.

    13.6

    14.0

    14.4

    14.7

    15.1

    16.3

    16.6

    16.8

    17.1

    17.6

    21

    .5

    22.4

    23.1

    23.8

    24

    .4

    26

    .0

    26

    .2

    26

    .6

    27.0

    27

    .6

    8.5

    8.7

    9.0

    9.3

    9.5

    10.3

    10.5

    10.5

    10.7

    10.7

    43.6 45.1 46.4

    47.8 49.0

    52.6 53.3 53.9 54.8

    56.0

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    Übriger Personalaufwand

    Löhne Lehrpersonal

    Löhne des Verwaltungs- und

    Betriebspersonals

    in CHF Mio.

  • 08

    4.4 Sachaufwand

    Sach-

    aufwand

    (Konten-

    gruppe 31)

    Mittelwert

    1994 –

    2013

    (20 J.)

    2004 –

    2013

    (10 J.)

    2009 -

    2013

    (5 J.)

    2011 -

    2013

    (3 J.)

    Pro Jahr 2.5 % 2.8 % 0.5 % 0.8 %

    Die Zuwachsraten im fünfjährigen Zeitraum

    von 2009 – 2013 setzen sich wie folgt zu-

    sammen:

    + 0.3 % Wasser, Energie und Heiz-

    material

    + 1.4 % Baulicher Unterhalt durch Dritte

    + 0.5 % Dienstleistungen und Honorare

    - 0.1 % Übriger Sachaufwand

    Der Sachaufwand ist nebst dem Energie- und

    Heizungsaufwand und den Dienstleistungen

    und Honoraren massgeblich vom baulichen

    und betrieblichen Unterhalt für die Gemeinde-

    liegenschaften geprägt.

    4.5 NFA- und ZFA-Belastung

    Jeder vierte Franken, welcher im Jahr 2013

    durch die ordentlichen Steuererträge einge-

    nommen wurde, hat die Gemeinde Baar an

    andere Zuger Gemeinden oder die Eidgenos-

    senschaft über den inner- und interkantonalen

    Finanzausgleich weitergegeben. Das ist ein

    hoher Anteil.

    Auf das kommende Jahr wird der Normsteu-

    erfuss auf Kantonsebene gesenkt. Dadurch

    bezahlt die Gemeinde Baar rund 7% weniger

    in den «Ausgleichstopf» ein.

    4.6 Beiträge mit Zweckbindung

    Beiträge

    mit

    Zweck-

    bindung

    (Gr. 36)

    Mittelwert

    1994 –

    2013

    (20 J.)

    2004 –

    2013

    (10 J.)

    2009 -

    2013

    (5 J.)

    2011 -

    2013

    (3 J.)

    Pro Jahr 4.8 % - 0.5 % 3.0 % 2.9 %

    In dieser Kontengruppe sind einerseits Ausga-

    ben enthalten, welche von Gesetzes wegen

    gebunden sind (Abfall- und Abwasserentsor-

    gung, öffentlicher Verkehr etc.). Zudem sol-

    che, welche überdurchschnittlich von der De-

    mografie (Alterspflege, Langzeitpflege, Spitex

    etc.) und dem sozialen Gefälle (Arbeitslosen-

    hilfe, Sonderschulbereich, Drogentherapien,

    Sozialhilfe) abhängen. Die Beiträge mit

    Zweckbindung sind in den letzten Jahren ste-

    tig, aber moderat angestiegen.

    1.8

    1.9

    2.2

    2.0

    2.0

    2.3

    2.2

    2.2

    2.3

    2.3

    2.8

    3.2

    3.8

    4.3

    4.0

    4.6

    4.9

    4.6

    4.9

    5.0

    4.4

    4.6

    4.9

    5.2

    4.1

    4.3

    4.3

    4.4

    4.7

    4.4

    5.4

    5.8

    5.7

    5.7

    6.2

    6.9

    6.6

    6.9

    7.1

    6.9

    14.5 15.6

    16.6 17.2 16.4

    18.1 18.0

    18.1

    19.0 18.5

    0

    2

    4

    6

    8

    10

    12

    14

    16

    18

    20

    Übriger Sachaufwand

    Dienstleistungen, Honorare

    Baulicher Unterhalt

    Wasser, Energie, Heizmaterialien

    in CHF Mio.

  • 09

    4.7 Steuerfuss

    Als Folge der Jahre mit hohen Ertragsüber-

    schüssen hat die Gemeindeversammlung den

    Steuerfuss konsequent gesenkt. Mit dieser

    Massnahme kann das Geld an diejenigen Per-

    sonen zurückgeführt werden, welche über

    Jahre zu viel bezahlt hatten. Voraussetzung

    hierfür ist, dass sie ihr Domizil weiterhin in

    Baar haben beziehungsweise hier wohnhaft

    sind.

    Die Steuerbelastung wurde im inter- und in-

    nerkantonalen Vergleich attraktiv gehalten. Die

    Gemeinde Baar bleibt eine verlässliche Partne-

    rin und setzt diese Politik fort.

    4.8 Steuerertrag

    Ertrag

    Natürli-

    che Per-

    sonen

    (Gr. 400)

    Mittelwert

    1994 –

    2013

    (20 J.)

    2004 –

    2013

    (10 J.)

    2009 -

    2013

    (5 J.)

    2011 -

    2013

    (3 J.)

    Pro Jahr 3.4 % 2.2 % - 0.5 % - 6.5 %

    Steuerertrag Natürliche und

    Juristische Personen

    Ertrag

    Juristi-

    sche Per-

    sonen

    (Gr. 401)

    Mittelwert

    1994 –

    2013

    (20 J.)

    2004 –

    2013

    (10 J.)

    2009 -

    2013

    (5 J.)

    2011 -

    2013

    (3 J.)

    Pro Jahr 5.5 % 1.2 % - 0.8 % 1.9 %

    Das Wachstum der Steuererträge hat sich ne-

    gativ entwickelt. Die Steuerfusssenkungen

    haben ihre Wirkung nicht verfehlt. In den letz-

    ten acht Jahren spiegeln sich zusätzlich die

    Auswirkungen mehrerer Steuergesetzrevisio-

    nen auf Kantons- und Bundesebene wider,

    welche durch die unvorhersehbaren Einflüsse

    der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise noch

    verstärkt worden sind. Der kurzfristige «Er-

    tragssprung» von CHF 20 Mio. bei den

    55%

    60%

    65%

    70%

    75%

    80%

    Entwicklung über 20 Jahre

    41.2

    47.5

    49.9

    52.2

    56

    .2

    51

    .5

    43.4

    62.3

    40.1

    50.1

    33.3

    45.1

    42.3

    37

    .8

    46.7

    39.0

    42.6

    35.4

    32.9

    37

    .4

    78.6

    97.7 94.6 94.1

    108.2

    93.7 91.3

    104.5

    84.7

    101.1

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    90

    100

    110

    Übrige Steuererträge

    Ertrags- und Kapitalsteuern

    Einkommens- und Vermögenssteuern

    in CHF Mio.

  • 10

    Natürlichen Personen im Jahr 2011 ist durch

    einen einmaligen Sondereffekt begründet, der-

    jenige im 2013 bei den Juristischen wie auch

    bei den Natürlichen Personen ist auf mehrere

    ausserordentliche Erträge zurückzuführen.

    4.9 Nettoinvestitionen und Selbstfinanzie-

    rungsgrad

    Der Selbstfinanzierungsgrad, betrachtet über

    die letzten fünf Jahre, beträgt 117.0 %. Die

    Nettoinvestitionen beliefen sich in dieser Zeit-

    spanne auf CHF 59.5 Mio.

    Liegt diese Kennzahl – wie vorliegend - über

    100 %, können Schulden abgebaut und Ei-

    genkapital aufgebaut werden.

    Bei hohen Investitionen ist es schwieriger, ei-

    nen Selbstfinanzierungsgrad von 100 % zu er-

    reichen. Dadurch relativiert sich der sehr hohe

    Prozentsatz im Jahr 2007 (bei sehr tiefen Net-

    toinvestitionen) beziehungsweise derjenige

    von 85 % im Jahr 2009 mit überdurchschnitt-

    lich hohen Nettoinvestitionen von CHF 24.2

    Mio.

    4.10 Eigenkapitalquote

    Die Vorgabe der Finanzstrategie 2009, wonach

    das Eigenkapital mindestens 40 % der Passi-

    ven betragen soll, wurde während der gesam-

    ten Periode eingehalten. Die Zunahme ab

    2005 entstand mit der Einführung des Finanz-

    haushaltsgesetzes, welches verlangt, das Fi-

    nanzvermögen sei zum Verkehrswert zu bilan-

    zieren.

    25.1

    13.1

    2.7

    1.0

    12.6

    24

    .2

    16.4

    4.6

    7.3

    7.0

    103%

    318%

    1307%

    3156%

    292%

    85% 52%

    569%

    7% 203% 0.0%

    500.0%

    1000.0%

    1500.0%

    2000.0%

    2500.0%

    3000.0%

    3500.0%

    0.0

    5.0

    10.0

    15.0

    20.0

    25.0

    30.0

    Nettoinvestitionen (in CHF Mio.)

    Selbstfinanzierungsgrad

    40.2

    %

    53.1

    %

    63.5

    %

    67.6

    %

    72.3

    %

    73.1

    %

    73.9

    %

    77.9

    %

    76.7

    %

    81.1

    %

    59.2

    %

    46.1

    %

    35.4

    %

    31

    .0%

    26

    .1%

    25.1

    %

    23.9

    %

    19.7

    %

    20.0

    %

    15.2

    %

    64.5

    11

    0.2

    14

    0.6

    15

    6.7

    16

    8.5

    16

    7.6

    15

    6.8

    173

    .4

    15

    0.5

    15

    7.0

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    80%

    90%

    100%

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    80%

    90%

    100%

    Bilanzstruktur; Passiven

    Fremdkapital in % der Passiven

    Spezialfinanzierung

    Eigenkapital in % der Passiven

    Eigenkapital in CHF Mio.

  • 11

    4.11 Fazit

    Der Rückblick über die letzten zehn Jahre be-

    legt den haushälterischen Mitteleinsatz und

    den massvollen Umgang mit den gemeindli-

    chen Ressourcen. Es gibt keine Anzeichen

    von massiven Aufwandsteigerungen.

    Die Bestätigung, dass die Gemeinde Baar

    auch im innerkantonalen Vergleich sparsam

    mit ihren finanziellen Mitteln umgeht, liefert

    das nachfolgende Diagramm.

    Nettoaufwand pro Kopf (2012)

    Durchschnitt über alle Zuger Ge

    meinden: CHF 5‘495.-

    Baar hat im Jahr 2012 deutlich weniger als der

    Durchschnitt der Zuger Gemeinden ausgege-

    ben. Das ist umso bemerkenswerter, weil

    auch die Gemeinde Baar (nebst der Stadt Zug)

    Zentrumslasten zu bewältigen hat und in Be-

    zug auf die Gemeindegrösse teilweise

    unvorteilhafte Voraussetzungen, was die

    Grenzkosten1 anbetrifft, besitzt.

    Berechnungsgrundlage für vorstehendes Dia-

    gramm (Nettoaufwand pro Kopf):

    Ge

    mein

    de

    :

    Wo

    hn

    -

    bevö

    lkeru

    ng

    Au

    fwa

    nd

    in

    CH

    F 1

    ‘000

    NF

    A/Z

    FA

    in

    CH

    F 1

    ‘000

    Inte

    rne V

    er-

    rech

    nu

    ng

    Ne

    tto

    au

    wa

    nd

    pro

    Ko

    pf

    Baar 22'355 135'968 18'585 9'369 4'832

    Cham 15'020 77'854 2'517 456 4'985

    Hünen-

    nen-

    berg

    8'804 52'505 1'704 1'432 5'608

    Men-

    zingen 4'335 27'709 409

    6'298

    Neu-

    heim 2'006 10'992 251

    5'354

    Ober-

    ägeri 5'653 36'917 4'251 1'131 5'578

    Risch 9'779 48'213 1'693

    4'757

    Stein-

    hausen 9'213 49'607 1'625 4'173 4'755

    Unter-

    ägeri 8'280 44'520 1'058 1'681 5'046

    Walch-

    wil 3'593 21'139 3'102 70 5'001

    Stadt

    Zug 27'537 260'842 66'585 5'542 6'853

    1 Die Grenzkosten bezeichnen die Zunahme

    (Abnahme) der Gesamtkosten, die durch ei-

    ne zusätzlich produzierte Einheit oder Dienst-

    leistung verursacht wird.

    4'8

    32

    4'9

    85

    5'6

    08

    6'2

    98

    5'3

    54

    5'5

    78

    4'7

    57

    4'7

    55

    5'0

    46

    5'0

    01

    6'8

    53

    4'000

    4'500

    5'000

    5'500

    6'000

    6'500

    7'000

  • 12

    5. Ziele der Finanzpolitik

    Das Hauptziel der Finanzpolitik definiert sich

    im Erreichen des Ausgleichs folgender Grös-

    sen:

    5.1 Ausgeglichene Gemeindeabschlüsse

    Damit ist gemeint, dass die Abschlüsse der

    Laufenden Rechnung mittelfristig im

    5-Jahresdurchschnitt ausgeglichen sind und

    die Investitionen im selben Zeitraum zu

    100 % selbst finanziert sind. Zudem soll das

    Eigenkapital trotz hoher Investitionen die Quo-

    te von 40 % nicht unterschreiten.

    Eine negative Abweichung von diesen Zielen

    führt dazu, dass Lasten auf nächste Generati-

    onen verschoben werden.

    5.2 Gutes staatliches Leistungsangebot

    Die Leistungen der Gemeinde sollen den

    grösstmöglichen Nutzen für Einwohnerinnen

    und Einwohner sowie für Unternehmen er-

    bringen. Sie sollen preiswert erbracht und die

    finanziellen Ressourcen ausgewogen einge-

    setzt werden.

    Leistungen, für welche keine oder eine zu

    kleine Nachfrage besteht, werden gekürzt o-

    der eliminiert. Das Leistungsangebot wird er-

    weitert, sofern die Finanzierung kostende-

    ckend sichergestellt werden kann. Ausnah-

    men durch Gemeindeversammlungsbeschlüs-

    se oder Gesetze bleiben vorbehalten.

    5.3 Attraktive Steuerbelastung

    Die Steuerbelastung für die Einwohnerinnen

    und Einwohner sowie die Unternehmen soll

    im inner- und interkantonalen Vergleich so at-

    traktiv wie möglich und über einen längeren

    Zeitraum prognostizierbar gehalten werden.

    Die Gemeinde Baar will für ihre Steuerzahlen-

    den weiterhin gute Rahmenbedingungen an-

    bieten.

    Grundvoraussetzung dafür sind zum Beispiel

    gute Infrastrukturen, Schulen, kulturelle Ange-

    bote und verkehrstechnische Erschliessungen,

    Naherholungsgebiete sowie interessante und

    vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten.

    Ausgeglichene Gemeinde-abschlüsse

    Gutes Leistungs-angebot

    Attraktive Steuer-

    belastung

  • 13

    6. Modellannahmen

    6.1 Grundsätzliches

    Der Finanzplan der kommenden fünf Jahre

    weist hohe Aufwandüberschüsse aus. Die

    weitere wirtschaftliche und demografische

    Entwicklung ist nach der globalen Finanz- und

    Wirtschaftskrise und der Rezession im Jahr

    2009 mit Unsicherheiten behaftet.

    Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung

    sind insbesondere folgende Einflussfaktoren

    zu berücksichtigen:

    - Entwicklung des Steuerwettbewerbes kan-

    tonal, national und international;

    - Entwicklung wichtiger Faktoren im Umfeld

    wie Einfluss der EU, Steuerharmonisierung,

    Konsequenzen der Masseneinwanderungs-

    Initiative, Föderalismus, NFA, ZFA, kantona-

    le Steuerregime;

    - Änderungen in der kantonalen und eidge-

    nössischen Gesetzgebung mit finanziellen

    Folgen (z.B. Gesundheit, Bildung, öV, Sozi-

    alwesen);

    - wichtigste Risikofaktoren und Chancen;

    - Kostenvergleiche mit anderen Gemeinden

    im Kanton Zug

    All diese Faktoren und die Abhängigkeiten un-

    tereinander sind bei der Erarbeitung einer Fi-

    nanzstrategie zu berücksichtigen.

    6.2 Prognosen / Modellannahmen

    Der Gemeinderat verzichtet darauf, eigens für

    die Gemeinde Baar ein Prognose- und Simula-

    tionsmodell für die kommenden Jahre erstel-

    len zu lassen. Das Wirtschafts-Modell der BAK

    Basel wurde für den Kanton Zug erstellt. Viele

    Parameter aus diesem Modell stimmen sinn-

    gemäss auch für die Gemeinde Baar. Diese

    Prognosen und Annahmen kamen bei unseren

    Berechnungen zur Anwendung.

    Die aus Finanz- und Wirtschaftsfachleuten zu-

    sammengesetzte Finanzkommission hat in je-

    nen Bereichen, in welchen Unsicherheiten be-

    züglich strategische und finanziell relevante

    Veränderungen bestanden, Modellannahmen

    getroffen.

  • 14

    6.3 Risiken

    Im Risikomanagement der Gemeinde Baar

    vom 21. Januar 2009 werden unter anderem

    folgende finanzielle Risiken beschrieben:

    Szenario 3: Der laufende Unterhalt an Ge-

    bäuden mit den späteren (höhe-

    ren) Sanierungskosten wird ver-

    nachlässigt.

    Szenario 5: Die Qualität der Politik sinkt und

    wirkt sich nachteilig auf das Ge-

    meinwesen aus. Das wirtschaft-

    liche Leistungsvermögen fällt zu-

    rück ins Mittelmass oder noch

    tiefer.

    Szenario 6: NFA und ZFA bedingen eine

    nachteilige Steuerpolitik, das

    Steuersubstrat schrumpft mas-

    siv.

    Szenario 7: Der Kanton und mit ihm die Zu-

    ger Gemeinden schaffen nicht

    die notwendigen Rahmenbedin-

    gungen, damit sich die Zuger

    Volkswirtschaft weiterhin fort-

    schrittlich entwickeln kann. Fir-

    men mit hoher Wert-schöpfung

    und hohem Steuersubstrat sie-

    deln sich andernorts an. Negative

    Veränderung der Wirtschafts-

    entwicklung.

    Zusätzlich zu den beschriebenen Szenarien er-

    achtet der Gemeinderat insbesondere folgen-

    de Risiken als latent vorhanden:

    - (zu) hohe jährliche Belastung durch die Zah-

    lungen in den inner- und interkantonalen

    Finanzausgleich (in Ergänzung zu Szenario

    6)

    - weitere Revisionen des kantonalen Steuer-

    gesetzes

    - Klumpenrisiken in der Struktur der Steuern

    bezahlenden Bevölkerung oder Firmen

    - Unterdeckung bei den Sozialwerken mit fi-

    nanziellem Handlungsbedarf durch die Ge-

    meinden

    - (zu) starke Belastung durch die demografi-

    sche Entwicklung der Bevölkerung

    - (zu) lange ein zu tiefer Steuerfuss

  • 15

    7. Steuerungsinstrumente

    7.1 Finanzhaushaltgesetz

    Gemäss § 2 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz

    (BGS 611.1) hat sich die Haushaltsführung

    nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit,

    der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und

    der Wirksamkeit zu richten.

    7.2 Finanzstrategie

    Die Finanzstrategie setzt strategische Leitli-

    nien, an denen sich der Gemeindehaushalt zu

    orientieren hat. Sie definiert Ziele der künfti-

    gen Finanz- und Steuerpolitik, beschreibt ei-

    nen Massnahmenkatalog für deren Umset-

    zung und gibt finanz- und wirtschaftspolitisch

    relevante Eckdaten vor.

    7.3 Finanzplan

    Der rollende Finanzplan umfasst die Progno-

    sen und Entwicklung der Laufenden Rech-

    nungen der kommenden fünf Jahre, den Res-

    sourcenbedarf an Personal und Investitionen

    und den dafür notwendigen Finanzbedarf. Er

    enthält Aussagen zur Mittelbeschaffung und

    zu Vermögensveränderungen. Er dient der

    Früherkennung von finanziellen Entwicklungen

    und Engpässen, um bei Bedarf frühzeitig ein-

    greifen zu können.

    7.4 Budget

    Die kurzfristige Steuerung erfolgt über das

    jährliche Budget. Der Gemeinderat hat die

    Möglichkeit, nebst den strategischen Leitlinien

    auch die jeweils aktuellen wirtschaftlichen und

    politischen Entwicklungen in den Budgetricht-

    linien flexibel zu berücksichtigen und anzuvi-

    sierende Zielwerte vorzugeben.

    Die Erarbeitung der Budget- und Finanzplan-

    zahlen sind zeitlich so zusammengelegt, dass

    beide Steuerungsinstrumente in den Budget-

    lesungen thematisiert werden können. Die

    Budgetvorgaben dürfen somit kurzfristig von

    den strategischen Leitlinien abweichen. Die

    Leitlinien müssen jedoch bei einer mittelfristi-

    gen Betrachtung – in der Regel über fünf Jah-

    re – eingehalten werden.

    Baar, 2. April 2014

  • 16

    Einwohnergemeinde

    Rathausstrasse 6, 6341 Baar

    T 041 769 02 10, F 041 769 02 90

    [email protected] www.baar.ch