brandjochwohnen in htting
BrandjochstraeDie kleine Strae im beliebten Stadtteil Htting hat den Namen des
Berges, der sich westlich der Frau Hitt erhebt.
In fulu ger Distanz sind Hauptuniversitt und Landeskranken-
haus, wie auch Supermrkte, Cafs und das Einkaufszentrum WEST
erreichbar.
Starten Sie direkt von der Haustr weg zu diversen Freizeitaktivi-
tten; zB steil hinauf zum Platzntzenhof oder am Panoramaweg
entlang zum Butterer Bichl.
ber die Bushaltestelle quasi vor der Tr erreichen Sie jedes Ziel
ohne Auto.
Botanischer Garten
Friedhof Mariahilf
Brandjochstrae
Frau-Hitt-Strae
Sternwartestr
ae
Schnee
burgga
sse
Botanik
erstra
e
Alte Sternwarte
11
StandortOb es um die eigene Wohnung geht, oder ob es um eine Wertanla-
ge handelt machen Sie beim Wohnungskauf keine Kompromisse.
Viele Faktoren sind zu beurteilen: Lage innerhalb des Ortes, Grund-
riss, Kaufpreis, Rendite, Ausstattung, usw.
Die Lage ist eine der wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung.
Wie vorteilhaft ist der Standort?
Wie ist die unmittelbare Infrastruktur?
Wie ist das nhere Umfeld?
Die Wohnanlage in der Brandjochstrae punktet auf ganzer Linie:
Ruhelage in Htting
Nur wenigen Minuten zu den Universitten und Klinik
Nhe zum Innsbrucker Stadtzentrum
Haltestellen des ffentlichen Verkehrs quasi vor der Haustre
Beste Einkaufsmglichkeiten in der nahen Umgebung
Lift
AP05 AP06 AP07 AP08 AP09AP04AP03AP02AP01
K01 K02 K03 K04 K05 K06 K07 K08 K09
AP22 AP21 AP20 AP19 AP18 AP17 AP16 AP15 AP14 AP13 AP12 AP11 AP10
Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Zugang Wohnungen
Zugang Anlage
Zugang Wohnungen OG
Keller / Lager
Tiefgarage
Ebene 0
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
Bschung
TechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnikTechnik
ErschlieungFahrradabstellplatz
Im Zugangsbereich ber die Wegrampe leicht erreichbar.
Autoabstellplatz
ber die berdachte Rampe in die Tiefgarage in der Ebene -1.
Mllraum
Der Mllraum be ndet sich in der Zugangsebene, hinterm Fahrrad-
raum.
Postverteiler
Unabhngig von Witterungsein ssen direkt am Weg gelegen.
Keller/Lager
Zentral gelegen im nordstlichen Bereich der Zugangsebene.
E3
Stiegen-aufgang
Au
fzu
gE2
E1
E0
E-1
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Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
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K15
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K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Top 0.1
Hobbyraum
Bad/WC
Terrasse
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.1Hobbyraum 6,69 mBad/WC 3,00 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,34 m
Wohn che 28,03 m
Terrasse 7,39 mGarten 9,04 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
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Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Hobbyraum
Bad/WC
Terrasse
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.2
Top 0.2Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,34 m
Wohn che 27,99 m
Terrasse 7,66 mGarten 9,37 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Bad/WC
Terrasse
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.3
Top 0.3 Wohnen/Schlafen/Kochen 32,26 mBad/WC 4,03 m
Wohn che 36,29 m
Terrasse 12,59 mGarten 15,39 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Bad/WC
Terrasse
Garten
Vorraum
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.4
Top 0.4Vorraum 3,33 mWohnen/Schlafen/Kochen 32,93 mBad/WC 2,71 m
Wohn che 38,97 m
Terrasse 13,59 mGarten 16,59 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.5,18 m
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Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
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K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Hobbyraum
Bad/WC
Terrasse
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.5
Top 0.5Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,33 m
Wohn che 27,98 m
Terrasse 7,60 mGarten 9,28 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
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K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik Technik
Hobbyraum
Bad/WC
Terrasse
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.6
Top 0.6Hobbyraum 6,69 mBad/WC 2,96 mWohnen/Schlafen/Kochen 18,33 m
Wohn che 27,98 m
Terrasse 7,72 mGarten 9,41 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Bschung
Bschung
Lift
K10
K11 K13
K12
K15
K14
K17
K16
K18 K19 K20 K21
K22
Waschraum
Mllraum
Fahrradraum
Technik
Technik TechnikBad/WC
Terrasse
Schrankraum
Garten
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 0.7
Top 0.7Wohnen/Schlafen/Kochen 27,06 mSchrankraum 14,95 mBad/WC 3,77 m
Wohn che 45,78 m
Terrasse 11,94 mGarten 25,00 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Lift
Spielplatz
Lift
Spielplatz
Schlafen
Bad/WC
Terrasse
Garderobe
Wohnen/Kochen
Top 1.1
Top 1.1Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,00 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m
Wohn che 38,48 m
Terrasse 7,43 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
s1 2 3 4 5
Lift
Spielplatz
Lift
Spielplatz
Bad/WC
Terrasse Garderobe
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 1.2
Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,58 mBad/WC 3,86 m
Wohn che 35,42 m
Terrasse 9,29 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 1.2
s1 2 3 4 5
Lift
Spielplatz
Lift
Spielplatz
Bad/WC
Terrasse
Garderobe
Wohnen/Kochen
Schlafen
Top 1.3
Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,00 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m
Wohn che 38,79 m
Terrasse 22,83 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 1.3
s1 2 3 4 5
Lift
Spielplatz Lift
Spielplatz
Bad/WC
Terrasse
Garten
GarderobeWohnen/Kochen
Schlafen
Top 1.4
Garderobe 6,30 mWohnen/Kochen 30,48 mSchlafen 21,64 mBad/WC 4,24 m
Wohn che 62,66 m
Terrasse 28,67 mGarten 43,87 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 1.4
s1 2 3 4 5
Lift
Spielplatz
Lift
Spielplatz
Bad/WC
Terrasse
Garten
Garderobe
Wohnen/Kochen
Schlafen Schlafen
Top 1.5
Garderobe 5,25 mSchlafen 10,51 mSchlafen 10,40 mWohnen/Kochen 21,68 mBad/WC 4,07 m
Wohn che 51,91 m
Terrasse 18,15 mGarten 85,00 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 1.5
s1 2 3 4 5
Schlafen
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Kochen
Top 2.1
Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m
Wohn che 38,51 m
Balkon 25,18 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 2.1
s1 2 3 4 5
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 2.2
Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,64 mBad/WC 3,86 m
Wohn che 35,48 m
Balkon 7,96 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 2.2
s1 2 3 4 5
Bad/WC
Balkon
GarderobeWohnen/Kochen
Schlafen
Top 2.3
Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m
Wohn che 38,82 m
Balkon 24,35 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 2.3
s1 2 3 4 5
Bad/WC
Balkon
Garderobe Wohnen/Kochen
Schlafen Schlafen
Top 2.4
Garderobe 4,26 mWohnen/Kochen 44,13 mSchlafen 10,33 mBad/WC 4,24 m
Wohn che 62,96 m
Balkon 29,96 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 2.4
s1 2 3 4 5
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Kochen
Schlafen Schlafen
Top 2.5
Garderobe 5,07 mSchlafen 10,32 mWohnen/Kochen 32,78 mBad/WC 4,07 m
Wohn che 52,24 m
Balkon 27,52 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 2.5
s1 2 3 4 5
Lift
Schlafen
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Kochen
Top 3.1
Garderobe 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,56 m
Wohn che 38,51 m
Balkon 25,18 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 3.1
s1 2 3 4 5
Lift
Bad/WC
BalkonGarderobe
Wohnen/Schlafen/Kochen
Top 3.2
Garderobe 3,98 mWohnen/Kochen/Schlafen 27,64 mBad/WC 3,86 m
Wohn che 35,48 m
Balkon 7,96 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 3.2
s1 2 3 4 5
Lift
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Kochen
Schlafen
Top 3.3
Gang 5,32 mWohnen/Kochen 20,03 mSchlafen 9,60 mBad/WC 3,87 m
Wohn che 38,82 m
Balkon 24,35 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 3.3
s1 2 3 4 5
Lift
Bad/WC
Balkon
Garderobe Wohnen/Kochen
Schlafen Schlafen
Top 3.4
Garderobe 4,26 mWohnen/Kochen 44,13 mSchlafen 10,33 mBad/WC 4,24 m
Wohn che 62,96 m
Balkon 29,96 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 3.4
s1 2 3 4 5
Lift
Bad/WC
Balkon
Garderobe
Wohnen/Kochen
Schlafen Schlafen
Top 3.5
Garderobe 5,07 mSchlafen 10,32 mWohnen/Kochen 32,78 mBad/WC 4,07 m
Wohn che 52,24 m
Balkon 27,52 m
Jeder Einheit ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Top 3.5
Nebenkostenbersicht und weitere Informationenfr den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie
I. Nebenkosten bei Kaufvertrgen
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5 %
(Ermigung oder Befreiung in Sonderfllen mglich)
2. Grundbuchseintragungsgebhr (Eigentumsrecht) 1,1 %
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbcherlichen Durch-
fhrung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des
jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen fr Beglaubi-
gungen und Stempelgebhren
4. Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobiliener-
tragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im
Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
5. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben fr Grundverkehrs-
verfahren (lnderweise unterschiedlich)
6. Frderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und
Eigenheimen bernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate auerordentliche Tilgung
bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkrzung der
Laufzeit mglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf
bernahme eines Frderungsdarlehens.
7. Allfllige Anliegerleistungen
laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschlieungskosten
und Kosten der Baureifmachung des Grundstckes) sowie
Anschlussgebhren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal,
Telefon etc.)
8. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Hchstprovision)
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
LiegenschaftenoderLiegenschaftsanteilen
Liegenschaftsanteilen,andenenWohnungseigentumbesteht
oder vereinbarungsgem begrndet wird
UnternehmenallerArt
AbgeltungenfrSuperdifikateaufeinemGrundstck
bei einem Wert
bis36.336,42 je4%
von36.336,43bisEUR48.448,50 1.453,46
* ab48.448,51 je3%
vonbeidenAuftraggebern(VerkuferundKufer)jeweils
zzgl. 20 % USt.
* Schwellenwertregelung gem. 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO 4 3
B) bei Optionen
50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch
den Optionsberechtigten angerechnet werden.
II. Energieausweis
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)schreibt vor, dass bei Ver-
kauf eines Gebudes oder eines Nutzungsobjektes der Verkufer dem
Kufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklrung einen zu diesem
Zeitpunkt hchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und
ihm diesen, wenn der Vertrag abgeschlossen wird, auszuhndigen
hat.
Ab 01.12.2012 (Inkrafttreten des EAVG 2012) mssen bei Anzeigen
in Druckwerken und elektronischen Medien der Heizwrmebedarf
(HWB)undderGesamtenergieeffizienzfaktor(fGEE)anggebenwer-
den. Diese Verpflichtung trifft sowohl den Verkufer als auch fr den
von ihm beauftragten Immoblienmakler.
Ab 01.12.2012 ist dem Kufer der Energieausweis oder eine vollstn-
dige Kopie des Energieausweises sptestens 14 Tage nach Vertrags-
abschluss auszuhndigen. Sollte dies nicht erfolgen, hat der Kufer
das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Verkufer entweder
selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen
Kosten binnen drei Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt
die Aushndigung eines Energieausweises einzuklagen.
Der Verkufer hat die Wahl, entweder einen Energieausweis ber
dieGesamtenergieeffizienzdesNutzungsobjektsoderdieGesam-
tenergieeffizienzeinesvergleichbarenNutzungsobjektsimselben
GebudeoderdieGesamtenergieeffizienzdesgesamtenGebudes
auszuhndigen. Fr Einfamilienhuser kann die Vorlage- und Aushn-
digungspflicht auch durch einen Energieausweis eines vergleichbaren
Gebudes erfllt werden. Diese Vergleichbarkeit muss der Energie-
ausweisersteller aber besttigen.
Der Energieausweis ist nach den jeweiligen landesrechtlichen
Vorschriften zu erstellen und soll eine vergleichbare Information ber
den energetischen Normverbrauch eines Objekts verschaffen. Die
Berechnung der Energiekennzahlen basiert auf nutzungsunabhngi-
genKenngrenbeivordefiniertenRahmenbedingungen,weshalbbei
tatschlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten knnen.
Wird kein Energieausweis vorgelegt, gilt gem. 5 EAVG zumindest
eine dem Alter und Art des Gebudes entsprechende Gesamtenergie-
effizienzalsvereinbart.
Keine Vorlagepflicht eines Energieausweises besteht bis 01.12.2012
fr jene Gebude oder Nutzungsobjekte, fr die auch nach den
jeweils anwendbaren baurechtlichen Vorschriften der Bundeslnder
kein Energieausweis erstellt werden muss. Ab 01.12.2012 gilt ster-
reichweit ein einheitlicher Ausnahmekatalog. Denkmalgeschtzte Ob-
jekte sind dann zB nicht mehr von der Vorlagepflicht ausgenommen.
Ebenfalls ab Inkrafttreten des neuen EAVG 2012 am 01.12.2012 sind
Verwaltungsstrafbestimmungen zu beachten. Sowohl der Verkufer
als auch der Immobilienmakler, der es unterlsst, die Kennwerte HWB
und fGEE im Inserat anzugeben, ist mit einer Geldstrafe von bis zu
1.450,00zubestrafen.DerMakleristdannentschuldigt,wenner
den Verkufer ber die Informationspfllichten aufgeklrt hat und ihn
zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energie-
ausweises aufgefordert hat, der Verkufer dies aber abgelehnt hat.
Der Verkufer ist des weiteren mit einer Verwaltungsstrafe bis zu
1.450,00konfrontiert,wennerdieVorlageund/oderAushndigung
des Energieausweises unterlsst.
III. Grundlagen der Maklerprovision
6 Abs. 1, 3 und 4; 7 Abs. 1; 10 und 15 Maklergesetz
6 (1) Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision fr den Fall
verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschft durch die vertrags-
geme verdienstliche Ttigkeit des Maklers mit einem Dritten
zustande kommt.
(3) Der Makler hat auch dann Anspruch auf Provision, wenn auf
Grund seiner Ttigkeit zwar nicht das vertragsgem zu vermittelnde
Geschft, wohl aber ein diesem nach seinem Zweck wirtschaftlich
gleichwertiges Geschft zustande kommt.
(4) Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertrags-
partner des Geschfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten
geschlossene Geschft wirtschaftlich einem Abschluss durch den
Makler selbst gleichkommt. Bei einem sonstigen familiren oder
wirtschaftlichen Naheverhltnis zwischen dem Makler und dem
vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftragge-
bers beeintrchtigen knnte, hat der Makler nur dann einen Anspruch
auf Provision, wenn er den Auftraggeber unverzglich auf dieses
Naheverhltnis hinweist.
7 (1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksam-
keit des vermittelten Geschfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf
einen Vorschuss.
10 Der Provisionsanspruch und der Anspruch auf den Ersatz zustz-
licher Aufwendungen werden mit ihrer Entstehung fllig.
Besondere Provisionsvereinbarungen
15 (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als
Entschdigung oder Ersatz fr Aufwendungen und Mhewaltung,
auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg
einen Betrag zu leisten hat, ist nur bis zur Hhe der vereinbarten oder
ortsblichen Provision und nur fr den Fall zulssig, dass
1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschft wider Treu und
Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftrag-
geber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen fr
das Zustandekommen des Geschftes erforderlichen Rechtsakt
ohne beachtenswerten Grund unterlsst;
2. mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein
zweckgleichwertiges Geschft zustande kommt, sofern die
Vermittlung des Geschfts in den Ttigkeitsbereich des Maklers
fllt;
3. das im Maklervertrag bezeichnete Geschft nicht mit dem Auf-
traggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt,
weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekannt
gegebene Mglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das
Geschft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer
anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte
dieser die Geschftsgelegenheit bekannt gegeben hat, oder
4. das Geschft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande
kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-,
Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgebt wird.
(2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag
weiters fr den Fall vereinbart werden, dass
1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig
ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelst wird;
2. das Geschft whrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags
vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auf-
traggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder
3. das Geschft whrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags
auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom
Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.
(3) Leistungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten als Vergtungsbetrag im
Sinn des 1336 ABGB.
Eine Vereinbarung nach 15 MaklerG ist bei Maklervertrgen mit
Verbrauchern schriftlich zu treffen.
IV. Konsumentenschutzbestimmungen
30 b KSchG (1) Der Immobilienmakler hat vor Abschluss des Mak-
lervertrags dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Immobilienmaklers eine schriftliche bersicht zu
geben, aus der hervorgeht, dass er als Makler einschreitet, und die
smtliche dem Verbraucher durch den Abschluss des zu vermitteln-
den Geschfts voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschlielich
der Vermittlungsprovision ausweist. Die Hhe der Vermittlungsprovi-
sion ist gesondert anzufhren; auf ein allflliges wirtschaftliches oder
familires Naheverhltnis im Sinn des 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG
ist hinzuweisen. Wenn der Immobilienmakler kraft Geschftsge-
brauchs als Doppelmakler ttig sein kann, hat diese bersicht auch
einen Hinweis darauf zu enthalten. Bei erheblicher nderung der
Verhltnisse hat der Immobilienmakler die bersicht entsprechend
richtig zu stellen. Erfllt der Makler diese Pflichten nicht sptestens
vor Vertragserklrung des Auftraggebers zum vermittelten Geschft,
so gilt 3 Abs. 4 MaklerG.
(2) Der Immobilienmakler hat dem Auftraggeber die nach 3 Abs. 3
MaklerG erforderlichen Nachrichten schriftlich mitzuteilen. Zu diesen
zhlen jedenfalls auch smtliche Umstnde, die fr die Beurteilung
des zu vermittelnden Geschfts wesentlich sind.
ANMERKUNG: Aufgrund des bestehenden Geschftsgebrauchs
knnen Immobilienmakler auch ohne ausdrckliche Einwilligung des
Auftraggebers als Doppelmakler ttig sein. Wird der Immobilienmak-
ler auftragsgem nur fr eine Partei des zu vermittelnden Geschfts
ttig, hat er dies dem Dritten mitzuteilen.
V. Steuerliche Auswirkungen bei Veruerung
1. Veruerungs- und Spekulationsgewinn
Gewinne aus der Veruerung privater Liegenschaften werden ab
01.04.2012 unbefristet besteuert. Bei Immobilien, die nach dem
31.03.2012 veruert werden, ist hinsichtlich der Besteuerung
zwischen steuerverfangenen Immobilien, die ab dem 01.04.2002
(bzw. 01.04.1997) entgeltlich angeschafft wurden, und Altfllen zu
unterscheiden.
Steuerverfangene Immobilien: 25 % Steuer auf Veruerungsge-
winn
Im Regelfall unterliegen Immobilien, die ab dem 01.04.2002 ange-
schafft wurden (bzw. ab dem 01.04.1997, falls eine Teilabsetzung
fr Herstellungsaufwendungen in Anspruch genommen wurde)
einer einheitlichen Immobilienertragsteuer in Hhe von 25 % des
Veruerungsgewinns, der Differenz zwischen Anschaffungskosten
und Verkaufspreis. Steuermindernd wirken sich Instandsetzungs-
und nachtrgliche Herstellungsmanahmen aus. Geltend gemachte
Absetzbetrge von Anschaffungs- und Herstellungskosten einschlie-
lich jener AfA, welche bei der Berechnung der besonderen Einknfte
(Details siehe unten) abgezogen worden ist, sowie offene Teilabsetz-
betrge fr Instandsetzungsaufwendungen mssen hinzugerechnet
werden.
Ab einer Behaltedauer von zehn Jahren kann eine Inflationsabgeltung
in Hhe von 2 % pro Jahr, insgesamt gedeckelt mit 50 %, geltend
gemacht werden, dh ab dem 35. Jahr wird der Spekulationsgewinn
mit 12,5 % besteuert.
HINWEIS: Vor allem bei vermieteten Immobilien kann die Ermittlung
des Veruerungsgewinns im Regelfall nur im Zusammenwirken mit
dem Steuerberater und Immobilienverwalter des Verkufers ermittelt
werden. Die Meldung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer hat
durch den Parteienvertreter (Vertragserrichter) sptestens am 15. Tag
des auf den Kalendermonat des Zuflusses zweitfolgenden Kalender-
monats zu erfolgen.
Altflle: 3,5 % bzw. 15 % Steuer auf gesamten Kaufpreis
Bei einem letzten entgeltlichen Erwerb vor dem 01.04.2002 (bzw.
im Falle von geltend gemachten Teilabsetzungen gem. 28 Abs. 3
EStG 1. 4. 1997) wird pauschal der Veruerungserls (tatschlicher
erzielter Kaufpreis) besteuert.
3,5 % vom Veruerungserls bzw.
15 % vom Veruerungserls, wenn seit dem 01.01.1988 eine
Umwidmung stattgefunden hat
ber Antrag ist es in jedem Fall mglich, den Spekulationsgewinn zu
errechnen und diesen mit 25% zu versteuern oder aber auch mit dem
Einkommensteuertarif zu veranlagen.
2. Befreiung von der Immobilienertragsteuer
A) Hauptwohnsitzbefreiung
Wenn
- eine Immobilie ab der Anschaffung mindestens zwei Jahre
durchgehend bis zur Veruerung als Hauptwohnsitz gedient
hat oder
- 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren
vor Veruerung gegeben ist,
fllt keine Immobilienertragsteuer an.
B) Selbst erstellte Gebude
Eine solche Steuerbefreiung ist auch fr selbst erstellte Gebude
(Veruerer hat die Bauherreneigenschaft) gegeben: Diese Gebude
drfen aber in den letzten zehn Jahren vor Veruerung nicht zur Er-
zielung von Einknften aus Vermietung und Verpachtung verwendet
worden sein.
C) Weitere Ausnahmen
Weitere Ausnahmen sind fr Tauschvorgnge im Rahmen eines Zu-
sammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens vorgesehen sowie
fr Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Stiftungseingangssteu-
ern sowie Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten drei Jahre vor
Veruerung auf die Spekulationssteuer.
Die Erklrung der Steuer bzw. Meldung hat durch Selbstberechnung
derParteienvertreterberfinanz-onlinezuerfolgenundistbis15.
des zweitfolgenden Monats durchzufhren.
3. Besondere Einknfte aus Vermietung und Verpachtung
Wurden innerhalb von 15 Jahren vor der Veruerung eines Gebudes
Herstellungsaufwendungen (Verbesserungen) gem 28 Abs. 3 EStG
1988 auf zehn bzw. 15 Jahre oder in den Jahren 1997 bis 1999 verteilt
abgeschrieben oder gegen steuerfreie Rcklagen verrechnet, so hat
der Veruerer die Differenz zwischen dieser erhhten Abschreibung
und der rechnerischen Normal-AfA fr Herstellungsaufwand als
besondere Einknfte aus Vermietung nachzuversteuern. Wenn seit
dem ersten Jahr, fr das die Herstellungsaufwendungen in Zehn-
tel- und Fnfzehntelbetrgen abgesetzt wurden, mindestens sechs
weitere Jahre verstrichen sind, sind ber Antrag diese besonderen
Einknfte, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang
zuzurechnen ist, gleichmig verteilt auf drei Jahre anzusetzen.
4. Verlust der Zehntel- bzw. Fnfzehntelabsetzung
Wenn der Verkufer fr Instandsetzungs- und Herstellungsaufwen-
dungen einen Antrag auf Absetzung in Teilbetrgen gem 28 Abs.
2, 3 und 4 EStG 1988 (Zehntel- bzw. Fnfzehntelabsetzung) gestellt
hat, geht das Recht der Absetzung der im Zeitpunkt des Verkaufes
noch nicht geltend gemachten Zehntel- bzw. Fnfzehntelbetrge fr
den Verkufer und den Kufer verloren.
5. Vorsteuerberichtigung und Umsatzsteuer
Vorsteuerbetrge, resultierend aus Anschaffungs- und Herstellungs-
aufwendungen, sowie aus Groreparaturen, sind bei bertragung
unter Lebenden innerhalb der nachfolgenden 19 Jahre anteilig zu
berichtigen. Fr bereits vor dem 01.04.2012 genutzte bzw. verwen-
dete Anlagegter gibt es aber eine bergangsvorschrift, die einen
neunjhrigen Berichtigungszeitraum vorsieht. Bei unternehmerischer
Nutzung des Rechtsnachfolgers (zB Zinshaus) kann die Vorsteuer-
berichtigung vermieden werden, indem 20 % Umsatzsteuer zum
Kaufpreis zustzlich in Rechnung gestellt wird. Da die Umsatzsteuer
Teil des Kaufpreises ist, muss im Kaufvertrag auf diesen Umstand
Bezug genommen werden.
6. Verkauf von Waldgrundstcken
Die stillen Reserven aus dem stehenden Holz werden aufgedeckt und
sind zu versteuern.
VI. Rcktrittsrechte
1. Rcktritt vom Immobiliengeschft nach 30 a KSchG
Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ( 1 KSchG) ist und seine
Vertragserklrung
amTagdererstmaligenBesichtigungdesVertragsobjektes
abgegeben hat,
seineErklrungaufdenErwerbeinesBestandrechts(insbes.
Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts
oder des Eigentums gerichtet ist, und zwar
aneinerWohnung,aneinemEinfamilienwohnhausodereiner
Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeig-
net ist, und dies
zurDeckungdesdringendenWohnbedrfnissesdesVerbrau-
chers oder eines nahen Angehrigen dienen soll,
kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rcktritt erklren.
Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine
Zweitschrift der Vertragserklrung und eine Rcktrittsbelehrung
erhalten hat, dh entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserklrung
oder, sofern die Zweitschrift samt Rcktrittsbelehrung spter aus-
gehndigt worden ist, zu diesem spteren Zeitpunkt. Das Rcktritts-
recht erlischt jedenfalls sptestens einen Monat nach dem Tag der
erstmaligen Besichtigung.
Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor
Ablauf der Rcktrittsfrist nach 30 a KSchG ist unwirksam.
2. Rcktrittsrecht bei Haustrgeschften nach 3 KSchG
Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ( 1 KSchG) ist und seine
Vertragserklrung
wederindenGeschftsrumendesImmobilienmaklersabgegeben,
nochdieGeschftsverbindungzurSchlieungdesVertragesmit
dem Immobilienmakler selbst angebahnt hat, kann bis zum Zu-
standekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche
schriftlich seinen Rcktritt erklren.
Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher eine Urkun-
de ausgefolgt wurde, die Namen und Anschrift des Unternehmers,
diezurIdentifizierungdesVertragesnotwendigenAngabenundeine
Belehrung ber das Rcktrittsrecht enthlt.
Bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ber das Rcktrittsrecht
steht dem Konsumenten dieses ohne eine Befristung zu.
ANMERKUNG: Nimmt der Verbraucher zB aufgrund eines Inserates
des Immobilienmaklers mit diesem Verbindung auf, so hat der Ver-
braucher selbst angebahnt und daher gleichgltig, wo der Vertrag
geschlossen wurde kein Rcktrittsrecht gem 3 KSchG.
3. Das Rcktrittsrecht bei Nichteintritt mageblicher Umstnde ( 3
a KSchG)
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag
schriftlich zurcktreten, wenn
ohneseineVeranlassung,
mageblicheUmstnde,
dievomUnternehmeralswahrscheinlichdargestelltwurden,
nichtoderinerheblichgeringeremAusmaeingetretensind.
Magebliche Umstnde sind
die erforderliche Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten,
steuerrechtliche Vorteile,
eine ffentliche Frderung oder die Aussicht auf einen Kredit.
Die Rcktrittsfrist betrgt eine Woche ab Erkennbarkeit des Nicht-
eintritts fr den Verbraucher, wenn er ber dieses Rcktrittsrecht
schriftlich belehrt wurde. Das Rcktrittsrecht endet aber jedenfalls
einen Monat nach beidseitiger vollstndiger Vertragserfllung.
Ausnahmen vom Rcktrittsrecht:
WissenoderwissenmssendesVerbrauchersberdenNicht-
eintritt bei den Vertragsverhandlungen.
ImeinzelnenausgehandelterAusschlussdesRcktrittsrechtes
(formularmig nicht abdeckbar).
AngemesseneVertragsanpassung.
4. Das Rcktrittsrecht beim Bautrgervertrag nach 5 BTVG
Mit dem Bautrgervertragsgesetz wurden Schutzbestimmungen fr
die Erwerber von Rechten an erst zu errichtenden bzw. durchgreifend
zu erneuernden Gebuden, Wohnungen bzw. Geschftsrumen ge-
schaffen. Das Gesetz ist nur auf Bautrgervertrge anzuwenden, bei
denen Vorauszahlungen von mehr als EUR 150,00 pro Quadratmeter
Nutzflche zu leisten sind.
Der Erwerber kann von seiner Vertragserklrung zurcktreten, wenn
ihm der Bautrger nicht eine Woche vor deren Abgabe schriftlich
folgendes mitgeteilt hat:
den vorgesehenen Vertragsinhalt;1.
wenn die Sicherungspflicht nach 7 Abs. 6 Z 2 (Sperrkonto-2.
modell) erfllt werden soll, den vorgesehenen Wortlaut der
Vereinbarung mit dem Kreditinstitut;
wenn die Sicherungspflicht nach 7 Abs. 6 Z 3 (Bonittsmodell 3.
im gefrderten Mietwohnbau) erfllt werden soll, den vorgese-
henen Wortlaut der Bescheinigung nach 7 Abs. 6 Z 3 lit. c;
wenn die Sicherungspflicht schuldrechtlich ( 8) ohne Bestellung 4.
eines Treuhnders (Garantie, Versicherung) erfllt werden soll,
den vorgesehenen Wortlaut der ihm auszustellenden Sicherheit;
wenn die Sicherungspflicht des Bautrgers durch grundbcher-5.
liche Sicherstellung ( 9 und 10) erfllt werden soll (Ratenplan
A oder B), gegebenenfalls den vorgesehenen Wortlaut der
Zusatzsicherheit nach 9 Abs. 4.
Sofern der Erwerber nicht sptestens eine Woche vor Abgabe seiner
Vertragserklrung die oben in Pkt. 15 genannten Informationen
sowie eine Belehrung ber das Rcktrittsrecht schriftlich erhlt, steht
ihm ein Rcktrittsrecht zu. Der Rcktritt kann vor Zustandekommen
des Vertrages unbefristet erklrt werden; danach ist der Rcktritt
binnen 14 Tagen zu erklren. Die Rcktrittsfrist beginnt mit Erhalt
der Informationen zu laufen, jedoch nicht vor Zustandekommen
des Vertrages. Unabhngig vom Erhalt dieser Informationen erlischt
das Rcktrittsrecht aber jedenfalls sptestens sechs Wochen nach
Zustandekommen des Vertrages.
Darber hinaus kann der Erwerber von seiner Vertragserklrung
zurcktreten, wenn eine von den Parteien dem Vertrag zugrunde
gelegte Wohnbaufrderung ganz oder in erheblichem Ausma aus
nicht bei ihm gelegenen Grnden nicht gewhrt wird. Der Rcktritt
ist binnen 14 Tagen zu erklren. Die Rcktrittsfrist beginnt, sobald der
Erwerber vom Unterbleiben der Wohnbaufrderung informiert wird
und gleichzeitig oder nachher eine schriftliche Belehrung ber das
Rcktrittsrecht erhlt.
Das Rcktrittsrecht erlischt jedoch sptestens sechs Wochen nach
Erhalt der Information ber das Unterbleiben der Wohnbaufrderung.
Der Erwerber kann den Rcktritt dem Bautrger oder dem Treuhn-
der gegenber schriftlich erklren.
Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rcktrittserklrung
bezglich eines Immobiliengeschfts gilt auch fr einen im Zug der
Vertragserklrung geschlossenen Maklervertrag.
Die Absendung der Rcktrittserklrung am letzten Tag der Frist (Da-
tum des Poststempels) gengt.
Als Rcktrittserklrung gengt die bersendung eines Schriftstckes,
das eine Vertragserklrung auch nur einer Partei enthlt, mit einem
Zusatz, der die Ablehnung des Verbrauchers erkennen lsst.
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