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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 1 WOHNEN IN DEUTSCHLAND & ARBEITEN IN DEN NIEDERLANDEN GER ESSERS 1. Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen 2. Sozialversicherungen für Grenzarbeiter 3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern 4. Niederländisches Arbeitsrecht (Tarifverträge, kurz CAO`s) 5. Der niederländische Gehaltsauszug 6. Kosten im Krankheitsfall und Krankengeld für Grenzarbeiter 7. Erwerbsunfähigkeit bei Grenzarbeitern 8. Regelungen zum Erziehungsurlaub von Grenzarbeitern 9. Kündigung und Arbeitslosigkeit der Grenzarbeiter 10. Alter und Tod von Grenzarbeitern 11. Umzug von den Niederlanden nach Deutschland

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 1

WOHNEN IN DEUTSCHLAND&

ARBEITEN IN DEN NIEDERLANDEN

GER ESSERS

1. Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen2. Sozialversicherungen für Grenzarbeiter3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern4. Niederländisches Arbeitsrecht (Tarifverträge, kurz CAO`s)5. Der niederländische Gehaltsauszug6. Kosten im Krankheitsfall und Krankengeld für Grenzarbeiter7. Erwerbsunfähigkeit bei Grenzarbeitern8. Regelungen zum Erziehungsurlaub von Grenzarbeitern9. Kündigung und Arbeitslosigkeit der Grenzarbeiter10. Alter und Tod von Grenzarbeitern11. Umzug von den Niederlanden nach Deutschland

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1. Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomenin den Niederlanden

Arbeitssuche

Sie können als Grenzarbeiter in die Niederlanden kommen, um dort zu arbeiten. Das bedeutet, dassSie für einen niederländischen Arbeitgeber jeden Tag tätig sind und mindestens ein Mal pro Woche anIhren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Dazu benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie die Dienstleistungen von EURES der niederländischen unddeutschen Arbeitsämter in Anspruch nehmen. Sie können ebenfalls von niederländischenZeitarbeitsunternehmen vermittelt werden. Als Arbeitssuchender haben Sie ein Anrecht aufInformationen und Beratung über Ihre Möglichkeiten auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. Es sindauch vakante Stellen für Sie zugänglich, für welche niederländische Betriebe über die Grenzen ihreseigenen Landes hinaus werben.

Die Arbeitsämter und Gewerkschaften der Europäischen Union haben ein Netzwerk namens EURESeingerichtet. EURES - EURopean Employment Services – ist ein Netzwerk mit circa 500spezialisierten EURES-Ratgebern. Über eine europäische Datenbank können Sie Informationen überdie Lebens- und Arbeitsbedingungen u.a. in den Niederlanden beziehen. Die meisten EURES-Beratersind bei Arbeitsämtern beschäftigt, welche EURES-Berater vermitteln. Die EURES-Berater derGewerkschaften (FNV, CNV und DGB) beraten Bürger, die als Grenzarbeiter tätig sind.

Wenn Sie eine Arbeitslosenunterstützung bezogen haben (z.B. Arbeitslosengeld oderArbeitslosenhilfe), können Sie 3 Monate bei Fortzahlung dieser Arbeitslosenunterstützung in dieNiederlanden kommen, um dort Arbeit zu suchen. Zu diesem Zweck sollten Sie beim deutschenArbeitsamt ein E-303-Formular beantragen. Dieses E-303-Formular müssen Sie danach beimniederländischen GAK einreichen, das dann Ihr deutsches Arbeitslosengeld auszahlen wird.Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, können Sie ohne weiteres Ihren Wohnsitz in den Niederlandennehmen. Dazu müssen Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung bei der niederländischenAusländerpolizei beantragen.

Hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer ( auch Grenzarbeiter) können von einer äußerst günstigenSteuerregelung profitieren, der sogenannten 30-% Regelung, bei der 30% des Gehalts steuerfreiausgezahlt werden können. Diese Steuerregelung gilt ausschließlich für höher qualifizierte deutscheArbeitnehmer mit Berufserfahrung, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, die nichtvon niederländischen Arbeitnehmern besetzt werden können, da ein Mangel auf dem niederländischenArbeitsmarkt vorliegt. Diese Regelung gilt maximal für 10 Jahre.

Zeugnisanerkennung

Die meisten Ämter / Berufe können Sie in den Niederlanden ohne irgendeine Form offiziellerAnerkennung ausüben. Einige Berufe sind jedoch an Regelungen gebunden, beispielsweiseeinige Berufe aus dem Gesundheitswesen wie etwa der des Physiotherapeuten,Ergotherapeuten, Logopäden und Diätassistenten. Aber auch Stellen bei der Feuerwehr, alsArchitekt, Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer, Stellen in der Arbeitshygiene, als Lehrer,Kraftfahrer im Berufstransport, Schiffs- und Kranmaschinist unterliegen Regelungen.

Um einen Beruf in den Niederlanden ausüben zu können, der bestimmten Regelungen unterliegt,müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag bei dem betreffenden niederländischen Ministeriumeinreichen. Dies ist beispielsweise für den Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer dasWirtschaftsministerium, für den Kraftfahrer im Berufstransport das Verkehrsministerium und für denSchiffs- und Kranmaschinisten das Arbeitsministerium. Über den Antrag muss binnen vier Monatenentschieden werden.

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Was den ‘Vergleich’ und die ‘offizielle Anerkennung’ Ihrer deutschen Zeugnisse undDiplome auf Fachhochschul- und Universitätsniveau angeht, können Sie sich mit der Nuffic inVerbindung setzen. Hinsichtlich der Zeugnisse auf dem Niveau der weiterführendenBerufsfachschule (zuvor MBO und Auszubildendenwesens) können Sie Kontakt mit dem„Colo“ (Zentrales Organ für das Auszubildendenwesen) aufnehmen. Diese werden Sieanschließend an das betreffende Ministerium verweisen. Es ist ratsam – auch wenn keineoffizielle Anerkennung notwendig ist – Ihre deutschen Zeugnisse bewerten, d.h. sie mit denähnlichen niederländischen Zeugnissen vergleichen zu lassen

Diese sogenannte ‘Namentliche Zeugnisanerkennung’ wird von Nuffic und Colo durchgeführt.

Vergleich des deutschen und niederländischen UnterrichtssystemsNiederlande DeutschlandGrundschule (4-12 Jahre) GrundschuleVBO, LBO, VMBO, MAVO (4 Jahre) Hauptschule oder RealschuleHAVO (5 Jahre), VWO (6 Jahre)und Gymnasium (6 Jahre)

Fachoberschule/Gymnasium

Berufsfachschule BOL/MBO:vollzeitschulische Ausbildung von 2 ,3oder 4 Jahren

Berufsfachschule, Kollegschule,vollzeitschulische Berufsausbildung

berufsbegleitende Ausbildung (BBL)Teilzeitausbildung / Dualsystem

Betriebliche Ausbildung im dualenSystem (Berufsschule)

Fachhochschule: 4-5 Jahre Vollzeit FachhochschuleUniversität: 4-5 Jahre Vollzeit Universität

Adressen

Die Dienstleistungen von EURES finden Sie auf der Website der niederländischenArbeitsämter unter: www.werk.net (EURES) und bei den deutschen Arbeitsämtern unter:www.arbeitsamt.de (Arbeitssuchende/Arbeiten in Europa/Internationale Vermittlung).

Die niederländischen Zeitarbeitsagenturen finden Sie unter: http://vacature.pagina.nl.

Informationen über ’Arbeiten und freie Stellen in der EU’ finden Sie auf der Website vonEURES unter: http://europe.eu.int/comm/employment_social/elm/eures/index.htm .

Bei allgemeinen Fragen zu den Rechten europäischer Staatsbürger kontaktieren Sie ’Europafür die Bürger’ unter: http://citizens.eu.int .

Deutschsprachige Informationen über Grenzarbeit finden Sie beim Amt für deutscheAngelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken) unter der Rufnr.: 00 31 24 343 19 00 und / oderunter: www.bdznijmegen.nl .

Deutschsprachige Informationen über grenzüberschreitende Steuerzahlungen können Sie beidem Team: ‘Grenzüberschreitende Arbeiten und Unternehmen (GWO)’ der FinanzverwaltungAusland in Heerlen über das Internet unter: www.belastingdienst.nl/9229299/n/02gwo01.htmoder telephonisch unter der Rufnr. 00 800 024 12 12 (kostenlos) beziehen. Informationenüber die 30%-Regelung erhalten Sie bei der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen (Rufnr.: 0031 45 573 66 66).

Eine interessante deutschsprachige Informationsquelle bilden die Websites der EUREGIOS:

Projekt EURES der Euregio Ems-Dollard unter: www.edr-eures.org

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Euregio Rhein-Waal unter: www.eures.euregio.nlEUREGIO Twente-Gronau unter: www.eures.euregio.nlEuregio Maas-Rhein unter: www.eures-mr.orgEuregio Rhein-Maas-Nord unter: www.eueregio-rmn.de

Colo Rufnr.: 00 31 79 352 30 00 und / oder unter: www.colo.nl/diploma/idv.htm(weiterführende Berufsausbildung) und Nuffic unter der Rufnr.: 00 31 70 426 02 71und / oderunter: www.nuffic.nl/do/ink-mob.html (Hochschulbildung). Eine vollständige Liste derBerufe, die in den Niederlanden Regelungen unterworfen sind, finden Sie auf den Websitesvon Colo unter: www.colo.nl/diploma/idv_erk.htm) sowie von Nuffic unter:www.nuffic.nl/do/beroepen.html.

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen niederländischen Zeugnissen Sie ihre deutschenvergleichen können, setzen Sie sich mit dem Europäischen Berufsberatungszentrum EBZ(Arbeitsamt Rheine) oder dem Arbeitsamt/BIZ Wesel in Verbindung. EuropäischesBerufsberatungszentrum EBZ, Arbeitsamt Rheine Rufnr: 05971 930 102 (mittwochs zwischen8.00 und 15.30 Uhr),E-mail: [email protected] oder Arbeitsamt/BIZ Wesel,z.Hdn.v. Robert Marzell, Rufnr.: 0281 9620 229 (montags zwischen 13.30 und 15.30 Uhr) E-mail: [email protected].

Eine europäische Datenbank mit Informationen über das niederländische Unterrichts- undBildungswesen u.a. finden Sie auf der Website von EURYDICE unter: www.eurydice.org(Europäische Website über das Unterrichts- und Bildungswesen).

Rechtliche Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen finden Sie aufder Website der Europäischen Union unter http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/s19000.htm.

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2. Sozialversicherungen von Grenzarbeitern

Allgemeines

Wenn Sie in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, sind Sie inden Niederlanden sozialversichert. Sie können jedoch auch in einem Mitgliedsstaat der EU versichertsein.

Wenn Sie auch in einem deutschen Beschäftigungsverhältnis stehen (wozu auch geringfügige Arbeitzählt), bleiben Sie in Deutschland sozialversichert. Ihr niederländischer Arbeitgeber muss dann inDeutschland die deutschen Sozialversicherungsbeiträge an Ihre deutsche Krankenkasse(Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw.) zahlen. Falls Sie inDeutschland eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben, ist es möglich, dennoch in denNiederlanden sozialversichert zu sein (s. Artikel 17 Erklärung).

Wenn Sie in 2 Ländern erwerbstätig sind, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer deutschen Krankenkassein Verbindung setzen. Diese sorgt dafür, dass Sie nicht in zwei Ländern oder in dem verkehrten Landsozialversichert sind.

Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus 3 Säulen. Dazu zählen die„Volksverzekeringen“(Einwohnerversicherungen), die „Werknemersverzekeringen“(Arbeitnehmerversicherungen) und die sehr wichtigen, zusätzlichen – meistens durch dasniederländische Arbeitsrecht (Tarifverträge) geregelten - Sozialversicherungen (TarifverträglicheZusatzversorgung). Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden als Grenzarbeitererwerbstätig sind, sind Sie auch über die ‘Nederlandse volksverzekeringen’(Einwohnerversicherungen) versichert. In den Niederlanden gibt es keine getrennteSozialversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen (Unfallversicherung), diese Risikenwerden durch die ‘WAO-verzekering’ (Arbeitsunfähigkeitsversicherung) gedeckt.

Übersicht des niederländischen Sozialversicherungssystems

Volksverzekeringen (Grenzversicherungen) VersicherungsträgerAOW Allgemeines Gesetz über die Altersversorgung Sociale Verzekerungsbank

(Soziale Versicherungskasse)Anw Allgemeines Gesetz über die Hinterbliebenenrente Sociale VerzekeringsbankAKW Allgemeines Gesetz über Kindergeld Sociale VerzekerungsbankAWBZ Allgemeines Gesetz über besondere

KrankheitskostenZorgverzekeraars(Krankenversicherungen)

Werknemersverzekeringen (Arbeitnehmerversicherungen) VersicherungsträgerZFW Krankheitskostenversicherung ZorgverzekeraarsZW Krankenversicherungsgesetz ZorgverzekeraarsWW Arbeitslosenversicherungsgesetz GAK, Cadans, SFB, Guo,UszoWAO Arbeitsunfähigkeitsgesetz GAK, Cadans, SFB, Guo,UszoLohntarifliche Regelungen & Zusatzversorgung VersicherungsträgerWAO-gatverzekeringen Zusatzversorgung Arbeitsunfähigkeit Particuliere verzekeraars

(Privatversicherer)Ouderdomspensioen Alterspension Pensioenfondsen

(Pensionskassen)Nabestaandenpensioen Hinterbliebenenpension Pensioenfondsen

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Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Sozialversicherungssystem

In den Niederlanden ist die maximale Beitragsobergrenze für die gesetzlicheKrankheitskostenversicherung (• 29.500) niedriger als in Deutschland (• 39.881).Im Krankheitsfall muss der niederländische Arbeitgeber Lohnfortzahlung über 52 Wochenleisten. Die Lohnfortzahlung beträgt in der Regel 100%. Ausschließlich Zeitarbeitskräfte undSchwangere können Krankengeld beanspruchen.Das niederländische Kindergeld ist viel niedriger als das deutsche. Es wird vierteljährlichausbezahlt (bis zum 18. Lebensjahr).In den Niederlanden gibt es keine eigene Arbeitsunfall- und Berufskrankenversicherung.Diese Risiken sind Teil der allgemeinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung.Bei der niederländischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (WAO) handelt es sich um eineRisikoversicherung. Es gibt keine Wartezeiten im Gegensatz zur deutschenErwerbsunfähigkeitsversicherung (Rentenversicherung), wobei es sich um eineAufbauversicherung mit Wartezeiten von 5 Jahren handelt.Bei der gesetzlichen niederländischen Altersrente handelt es sich um eine Basisversorgung(Grundrente). Jede in den Niederlanden wohnhafte oder erwerbstätige Person erwirbt pro JahrAnsprüche von 2 % ‘Altersgrundrente (AOW)’. Um eine Mindestleistung zu garantieren, gibtes ein sehr ausgedehntes Zusatzversorgungssystem.In den meisten Tarifverträgen werden Vereinbarungen zu ergänzendenSozialversicherungsregelungen getroffen (Zusatzversorgung).Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialbeiträge entrichtet,wird die Beitragszahlung in den Niederlanden nicht so logisch geregelt. In Abhängigkeit vonder Art des Sozialgesetzes bezahlt der Arbeitgeber und / oder der Arbeitnehmer den Beitrag.Die Beiträge für die Volksverzekering (Einwohnerversicherung), die komplett vomArbeitnehmer zu zahlen sind, werden gemeinsam mit der Lohnsteuer als kombinierteLohnabgabe (sogenannte Lohnabgabe) vom Gehalt einbehalten.

Geringfügige Arbeit in den Niederlanden?

In den Niederlanden existiert nahezu keine geringfügige Arbeit, jeder ist sozialversichert. Beiallen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem bezahlten Arbeitsverhältnis sind Sie sozialversichert.Das soll jedoch nicht heißen, dass Sie dabei auch Beiträge entrichten müssen. Das ist häufig nicht derFall, da es Freibeträge gibt. Wenn Sie ein Jahr lang einen Tag pro Woche arbeiten und beispielsweise• 315 verdienen, sind Sie komplett sozialversichert. Sie zahlen jedoch ca. • 6 Sozialbeitrag. Nettowerden ca. • 309 ausgezahlt. Sie sind dann vollständig gegen Kosten im Krankheitsfall und beiErwerbsunfähigkeit versichert und erwerben gleichzeitig Ansprüche auf eine Altersgrundrente wiejeder andere Einwohner der Niederlanden.

Adressen

Fragen zur Anpassung der Sozialversicherungsgesetzgebung können Sie in Deutschland anfolgende Anschrift richten: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland(DVKA), Pennefeldsweg 11-15, D 53 177 Bonn. Rufnr.: 0228 95 30 0 und / oder unter:www.dvka.de.

In den Niederlanden können Sie Fragen zu der anzuwendenden Gesetzgebung an das Amt fürdeutsche Angelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken) in Nijmegen und an dieSozialversicherungskasse (Sociale Verzekeringsbank) in Amstelveen richten (Informatioenüber die Anwendung von Artikel 17 der Vo 1408/71).

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Amt für deutsche Angelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken (BDZ)),Takenhofplein 4, NL6538 SZ Nijmegen. Rufnr.: 00 31 24 343 19 00 und / oder unter: www.bdznijmegen.nl.

Sozialversicherungskasse (SVB), Abteilung: Internationale Detachering, Postbus 357, NL1180 AJ Amstelveen. Rufnr.: 00 31 20 656 52 77) und / oder unter: www.svb.org.

Deutschsprachige Informationen über das niederländische Sozialversicherungssystem findenSie unter der Website von MISSOC (Mutual Information System of Social Security):http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm.

Sie können ebenfalls den so genannten EURO-Atlas des deutschen Bundesministeriums fürArbeit und Sozialordnung konsultieren unter: www.bma.ben.de.

Die Website für niederländische Sozialversicherungen lautet: www.2zw.nl.

3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern.

Allgemeines

Als Grenzarbeiter sind Sie für das Gehalt steuerpflichtig, das Sie bei Ihrem niederländischenArbeitgeber im Arbeitsland (Niederlande) beziehen. In Deutschland müssen Sie meistens noch eineSteuererklärung für Ihr gesamtes Einkommen (weltweit) abgeben (deutsches Einkommen +niederländisches Gehalt). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird Deutschland eineSteuersenkung für jenen Teil Ihres Einkommens anwenden, der bereits in den Niederlanden besteuertwird (Freistellung der in den Niederlanden gezahlten Steuern unter Wahrung des sogenannten‘Progressionsvorbehaltes’).Sie können die steuerliche Behandlung so wählen, als würden Sie in den Niederlanden wohnen.Sollten Sie sich dafür entscheiden, sind sie ‘unbeschränkt steuerpflichtig’ und haben Anspruch aufdieselben Steuerermäßigungen wie die Einwohner der Niederlanden. Die zwei wichtigsten Senkungenfür Arbeitnehmer sind die allgemeine Steuerermäßigung (• 1.567 pro Jahr) und dieArbeitsermäßigung (• 920 pro Jahr).Wenn Ihr Partner (mit dem Sie verheiratet sind oder auch nicht bzw. von welchem Sie getrennt leben)kein oder nur ein sehr geringes Einkommen (von weniger als • 4500 pro Jahr) bezieht, dann hat dieserein Anrecht auf die Auszahlung der sogenannten Steuerermäßigung (maximal • 1.576 pro Jahr). Diessetzt jedoch voraus, dass beide sich dazu entscheiden müssen, als Einwohner der Niederlandenbehandelt zu werden. Diese allgemeine Steuerermäßigung wird monatlich von der niederländischenFinanzverwaltung Ausland in Heerlen an Ihren Partner ausgezahlt.Neben der Steurermäßigung können Sie auch den Steuerabzug für Kinderbetreuung,außergewöhnliche Aufwendungen, Anreise zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (ausschließlichöffentliche Verkehrsmittel) und den Unterschied zwischen den bezahlten Hypothekenzinsen abzüglichdes Mietwertes Ihrer deutschen Wohnung in Anspruch nehmen.

In den Niederlanden wird keine Kirchensteuer und auch kein Solidaritätsbeitrag gezahlt. Überstunden,Schichtarbeit, Sonntagsarbeit usw. werden vollständig besteuert. Die Beiträge für dieRentenversicherung und sogenannte vermögenswirksame Leistungen können Sie komplett von derLohnsteuer abziehen. Die Lohnsteuer wird in Verbindung mit den Beiträgen zurEinwohnerversicherung erhoben.

Steuervorteile für hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer bei sonstiger Stellenknappheit

Interessant ist die steuerlich sehr günstige 30 %-Regelung, die für höher qualifizierte deutscheArbeitnehmer mit Berufserfahrung gilt, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, für die

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niederländische Arbeitgeber keine niederländischen Arbeitnehmer aufgrund einer Stellenknappheitauf dem niederländischen Arbeitsmarkt finden können. Diese Regelung gilt für maximal 10 Jahre.

Steuer- und Beitragsprozentsätze für die Einwohnerversicherungen(Volksverzekeringen) (sogenannte Gehaltsbelastung für 2001)

ab • 0 bis • 14.870 29,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 2,95 %Steuern

ab • 14.870 bis • 27.009 29,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 8,20 %Steuern

ab • 27.009 bis • 46.309 42 % SteuernBei einem Einkommen über • 46.309 52 % Steuern

Die allgemeine Ermäßigung für diese Steuern beträgt • 1.576 pro Jahr. Die Arbeitsermäßigung fürdiese Steuerabgaben beträgt • 920 pro Jahr. Es gibt auch noch andere Steuerermäßigungen. So habenalleinerziehende Väter bzw. Mütter und Familien mit einem Niedrigeinkommen Anrecht aufzusätzliche Steuerermäßigungen (Kinderermäßigung, Ermäßigung für alleinerziehende Elternteileu.s.w).

Beispiel für Steuer- und Beitragserhebungen

Zu versteuerndes Einkommen proJahrAbzüglich Lohnsteuer: 2,95% von • 14.870 8,20 % von • 25.000 - • 14.87029,40 % von • 25.000Abzüglich Beitragserhebung:Zuzüglich allgemeinerSteuerermäßigung:Zuzüglich Arbeitsermäßigung:Nettoeinkommen pro Jahr

• 25.000

• 1.269

• 7.350

• 1.576• 920

• 18.870

Besteuerung von niederländischen Renten und Firmenrenten, die in Deutschlandausgezahlt werden.

Die gesetzlichen niederländischen Leistungen wie Krankengeld, Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit(WAO/EU-Renten), AOW/Alters- und Hinterbliebenenrenten (AOW und Anw) werden in denNiederlanden besteuert. Firmenrenten und Frühpensionen werden in Deutschland besteuert.

Adressen

Wenn Sie als Grenzarbeiter tätig sind, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten,eine Brutto-Netto-Gehaltsberechnung aufzustellen. Bedenken Sie, dass im niederländischenSteuersystem gemeinsames Wohnen (auch mit Partnern desselben Geschlechts) mit einerehelichen Hausgemeinschaft gleichgestellt wird. Wenn Sie wissen, wieviel Lohnsteuer Sie inden Niederlanden zahlen müssen, ist es wichtig, in Deutschland ausrechnen zu lassen, wievielEinkommenssteuer Sie noch zahlen müssen (unter Berücksichtigung des Einkommens IhresEhegatten bzw. Partners). Im Gegensatz zu Deutschland ist die Anzahl an Abzugspostenbeschränkt. Dies gilt insbesondere für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Fahren

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Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug, sind diese Kosten steuerlich nicht mehr abzusetzen. TragenSie dafür Sorge, dass Ihr niederländischer Arbeitgeber Ihre Fahrtkosten erstattet.

Sind Sie Alleinverdiener, dann hat der nicht-verdienende Partner Anspruch auf dieniederländische Steuerermäßigung (Allgemeine Steuerermäßigung • 1.576,00). Diesbeantragen Sie mit einem so genannten Vt-Formular (Fianazverwaltung Ausland).

Wenn Sie ein eigenes Haus in Deutschland besitzen und Sie die bezahlten Zinsen für dieHypothekenanleihe von Ihrer niederländischen Einkommenssteuer abziehen möchten, dannmüssen Sie sich für die ‘Behandlung als Einwohner der Niederlanden’ entscheiden. DieserSteuerabzug besteht neben der deutschen Eigenheimzulage.

Informationen über die steuerlichen Aspekte der Grenzarbeit und die steuergünstige 30 %-Regelung für höher qualifizierte deutsche Grenzarbeiter können Sie über die niederländischeFinanzverwaltung für Privatpersonen und Unternehmen im Ausland (beim Team fürgrenzüberschreitende Arbeit und Unternehmen) unter der kostenlosen Rufnr.: 00800 024 1212 oder unter 00 31 30 275 38 12 und / oder unter: www.belastingdienst.nl/2001/buitenlandbeziehen.

Der Text des Doppelversteuerungsbetrag zwischen den Niederlanden und Deutschland stehtauf der Website des Benesfinanzamtes unter: www.bff-online.de/DBA/niederla.rtf.

Informationen über das deutsche Steuersystem erhalten Sie bei den deutschen Finanzämternund dem Bundesamt für Finanzen unter: www.bff-online.de und unter www.finanzamt.de.

Die Startseite für niederländische Steuerabgaben finden Sie unter: http://belasting.pagina.nl.

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4. Niederländisches Arbeitsrecht(Tarifverträge, kurz CAOs)

Allgemeines

Sind Sie als Grenzarbeiter bei einem niederländischen Arbeitgeber tätig, dann gilt niederländischesArbeitsrecht und der niederländische Tarifvertrag (CAO). Es existieren in den Niederlanden ca. 850Tarifverträge. Dazu zählen CAOs für Unternehmen und Unternehmensbranchen. Als EU-Mitgliedbenötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Das niederländische Arbeitsrecht unterscheidet sich in einigenPunkten von dem deutschen.

Die wichtigsten Unterschiede in Vergleich zum deutschen Arbeitsrecht sind folgende:

§ Das niederländische Arbeitsrecht macht keinen Unterschied zwischen Arbeitern undAngestellten. Es gibt kaum eigene Tarifverträge für Angestellte.

§ In den Niederlanden existiert für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieserbeträgt für Personen ab dem 23. Lebensjahr brutto • 1155 pro Monat (netto • 1030) bei einer38-Stunden Woche. Das gesetzlich festgesetzte Urlaubsgeld beträgt 8% des Jahresgehalts.Dieses wird im Monat Mai ausgezahlt. Für einige Unternehmensbranchen (Baugewerbe) gilteine andere Regelung in Bezug auf das Urlaubsgeld.

§ Alle Tarifverträge (pro Unternehmen oder Unternehmensbranche) wurden als allgemeinverbindlich erklärt. In diesen CAOs wird neben den Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit,usw.) ebenfalls ein sehr umfangreiches Paket zur zusätzlichen sozialen Sicherheit(Zusatzversorgung) geregelt.

§ Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Lohnfortzahlung seitensIhres Arbeitgebers beträgt mindestens 70% Ihres Lohnes (über maximal 52 Wochen). In denmeisten CAOs wurde festgesetzt, dass 90 oder häufig auch 100% des Lohns ausbezahltwerden. Ausschließlich Zeitarbeitskräfte, schwangere Frauen und Organspender haben einAnrecht auf Krankengeld.

§ Die gesetzlich geregelte Anzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr beträgt: 4 x die Anzahl anTagen, die Sie pro Woche arbeiten. Im Krankheitsfall können Sie höchstens 6 MonateUrlaubstage geltend machen. In sehr vielen Tarifverträgen wurden zusätzlicheVereinbarungen zu Urlaubstagen getroffen.

§ Es gibt in den Niederlanden nur 7 gesetzliche Feiertage (Königinnentag am 30. April, ersterund zweiter Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag und Christi Himmelfahrt).

§ Sie können nicht ohne die vorherige Zustimmung des Direktors des Arbeitsamtes gekündigtwerden oder bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Amtsrichter (Kantonrechter).

§ Es gibt in den Niederlanden keine eigenen Arbeits- respektive Sozialgerichte.Arbeitsrechtliche Fragen und solche zur sozialen Sicherheit werden von Amtsgerichtenbehandelt.

§ Geringfügige Arbeit gibt es nicht, man ist jederzeit sozialversichert. Zeitarbeit ist eingewöhnliches Phänomen.

Was wird alles in niederländischen Tarifverträgen (CAOs) festgesetzt?

Der individuelle Arbeitsvertrag (Modell)Vereinbarungen zu Arbeitsverträgen auf ZeitPflichten von Arbeitnehmer und ArbeitgeberNebeneinkünfte und KonkurrenzklauselnKrankmeldung und Lohnfortzahlung im KrankheitsfallEntlohnung, Lohnskalas/nach Aufteilung in Funktionen, Auszahlung zum Jahresende

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Auszahlungen im Todesfall und bei DienstjubiläumBeendigung des Arbeitsvertrages und KündigungsfristenReisekostenentschädigungen, ÜberstundenzulageArbeitsdauer, Arbeitszeiten, ÜberstundenUrlaubs- und UrlaubszeitenregelungenRegelungen zur Kinderbetreuung und EntschädigungenAusbildung und Konzepte des beruflichen WerdegangsZusatzzahlungen bei ErwerbsunfähigkeitFrühruhestand, Regelungen zur AltersrenteGewerkschaftsgenehmigungen und Mitbestimmungsrechte

Der einzelne Arbeitsvertrag

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, gilt niederländisches Arbeitsrecht und die anzuwendendenTarifverträge (CAOs). Wichtig ist der einzelne Arbeitsvertrag. Beim Abschluss eines Arbeitsvertragesist eine Anzahl Dinge zu beachten, beispielsweise Form und Dauer des Arbeitsvertrages (befristetoder unbefristet), Probezeit, Zeitarbeitsvertrag usw. ... .

Informationspflicht des Arbeitgebers

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist im Prinzip gültig, führt jedoch oft zu Konflikten darüber, was genauzu den Arbeitsbedingungen vereinbart wurde. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie binnen einesMonats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über folgendeAngaben zu unterrichten:

Name und Wohnort von Arbeitgeber und ArbeitnehmerFunktion des Arbeitnehmers oder Art der ausgeübten TätigkeitAngabe des Ortes bzw. der Orte, an denen die Tätigkeiten verrichtet werden;Anzahl der Urlaubstage und Berechnung des Anspruchs auf Urlaubstage;Kündigungsfrist;Gehaltshöhe und Zeitpunkt der Auszahlung;Arbeitszeiten pro Tag/Dienst oder Woche;Beteiligung an einer Ruhestandsregelung;Der (ggf. anzuwendende) Tarifvertrag;Bei einem befristeten Vertrag Angabe der Vertragsdauer.

Wenn diese Daten bereits in einen Arbeitsvertrag aufgenommen wurden, kann auf eine getrennteAngabe verzichtet werden. In den meisten Tarifverträgen wurde festgesetzt, dass Sie Anspruch aufeinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

Regelung zur Probezeit

Eine Probezeit muss stets vorab schriftlich festgesetzt werden. Wenn Sie über einen Arbeitsvertragvon zwei Jahren und mehr verfügen, dann kann die Probezeit höchstens zwei Monate betragen. Ist IhrArbeitsvertrag kürzer als zwei Jahre, dann kann die Probezeit höchstens einen Monat betragen. Nurwenn der Tarifvertrag es zulässt, ist in einem solchen Fall eine Probezeit von zwei Monaten möglich.

Während der Probezeit können sowohl Sie selbst als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristloskündigen. Selbstverständlich können Sie nicht wegen Schwangerschaft, Gründen des Familienstands,der Staatszugehörigkeit u.a. gekündigt werden. Wenn Sie die Funktion, für welche Sie innerhalb desUnternehmens eingestellt wurden, bereits mehr als zwei Monate ausgeübt haben (z.B. alsZeitarbeitskraft oder über einen befristeten Vertrag), dann ist keine Probezeit mehr möglich. IhrArbeitgeber hat Sie dann bereits beurteilen können. Eine zu lange und mündlich vereinbarte Probezeitoder eine unrechtmäßig vereinbarte Probezeit ist immer als ungültig (nichtig) zu betrachten.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 12

Regelungen zur befristeten ArbeitDer Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag besteht darin,dass Ihr befristeter Vertrag (meistens) von selbst ausläuft. Folglich ist keine Genehmigung einerKündigungsfrist nötig. Bei einem befristeten Vertrag kann die Probezeit auch kürzer sein.Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das sogenannte ‘Kettensystem’. Das beinhaltet, dass Sie mehroder weniger automatisch unbefristet beschäftigt werden, wenn Sie mehr als drei befristete Verträgegehabt haben. Erhalten Sie einen vierten Vertrag, dann sind Sie von dem Moment ab fest angestellt.Es spielt dabei keine Rolle, wie lang der erste, zweite und dritte Vertrag dauerte.Befristete Verträge müssen nicht aneinander anschließen. Dazwischen kann ein Zeitraum liegen, indem Sie nicht erwerbstätig sind oder Sie für einen anderen Arbeitgeber tätig gewesen sind. DieUnterbrechung darf jedoch nicht mehr als drei Monate betragen. Ist dies dennoch der Fall, dann bildendiese Arbeitsverträge zusammen ein ‘Glied’ in einer Kette. Wenn Sie mehr als drei Monate nicht fürIhren Arbeitgeber tätig sind, wird der neue befristete Arbeitsvertrag als Ihr ‘erster’ Vertrag betrachtetund man wird erneut den Anforderungen entsprechen müssen.Sie treten automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt ein, dass Sie länger als dreiJahre (z.B. über einen befristeten Arbeitsvertrag) bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Dennochist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag von drei Jahren einmalig um einen Zeitraum von dreiMonaten zu verlängern, wenn von einem auslaufenden Projekt oder dergleichen die Rede ist.In einigen Tarifverträgen können abweichende Bestimmungen stehen. Beispielsweise dass einbefristeter Vertrag ausschließlich in bestimmten Situationen verlängert werden kann (z.B. durch einProjekt oder die Vertretung eines erkrankten Kollegen. In Ihrem CAO kann auch stehen, dass Ihrbefristeter Vertrag nicht länger als eine bestimmte Zeit gültig ist, z.B. maximal für ein Jahr. EineMindestdauer wird meistens nicht genannt. Es ist ebenfalls möglich, dass in Ihrem CAO steht, dassSie gerade Anspruch auf einen Festvertrag nach Ihrem vierten unbefristeten Vertrag haben, oder dassSie nicht nach drei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber fest angestellt werden, sondern erst nach vier Jahren.

Adressen

Informationen über Arbeitsrecht, Tarifverträge u.a. finden Sie bei den Gewerkschaften unter:www.fnv.nl und beim Arbeitsministerium unter der kostenlosen Rufnr.: 0800-9051 und unter:www.minszw.nl (Sozialversicherung und Arbeit). Der Tarifvertrag ist über den Arbeitgeberoder bei der niederländischen Gewerkschaft erhältlich.

Informationen über die niederländischen Gewerkschaften finden Sie auf den Websites vonFNV, CNV und MHP: www.fnv.nl (siehe auch unter: www.fnv.nl/grensarbeid), www.cnv.nlund www.uniemhp.nl. Die deutschen, belgischen und niederländischen Gewerkschaftenarbeiten zusammen in den so genannten interregionalen Gewerkschaftsräten (IVR). Sieheunter: www.ivr-mr.be.

Sind Sie Mitglied einer der deutschen Gewerkschaften, die dem DGB angeschlossen sind,haben Sie über Ihre deutsche Gewerkschaft Anspruch auf Rechtshilfe von denniederländischen Gewerkschaften (FNV, CNV, MHP). Sind Sie Mitglied einer deutschenGewerkschaft (DGB), können Sie ebenfalls die niederländischen Tarifverträge (CAO) beieiner der niederländischen Gewerkschaften beantragen (FNV, CNV oder Unie-MHP).

Viele Informationen über Arbeitsrecht u.a. finden Sie auf der Website: http://personeel-organisatie.pagina.nl .

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 13

Beispiel eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Muster):

Die Unterzeichner:

Herr............................................ und Frau .................................…......aus............................................... aus ....................................…...nachstehend „der Arbeitgeber“ genannt geboren, den..................... 19.…

nachstehend „der Arbeitnehmer“ genannt

treffen folgende Vereinbarung:Artikel 1.Der Arbeitnehmer nimmt zum ................................... 19.... eine Beschäftigung beim Arbeitgeber als......................................................................... (Bezeichnung der Funktion, Beschreibung der Arbeit oderAufgabe und des Zuständigkeitsbereiches) auf.Artikel 2.

Der Arbeitsvertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen, unter der Bedingung, dass dasBeschäftigungsverhältnis in jedem Fall ohne eine dazu erforderliche Kündigung bei Erreichen des von derAOW* berechtigten Altersgrenze des Arbeitnehmers * AOW- gesetzliche Altersrentenversicherung inden Niederlanden

Artikel 3.Für den Arbeitsvertrag ist der derzeit geltende Tarifvertrag für……….. anzuwenden.Artikel 4.Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jeweils alle von dem Arbeitgeber oder in seinem Namen zu übertragenenzumutbaren Tätigkeiten von ... Uhr morgens bis .... Uhr abends auszuüben.Artikel 5.Der Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von HFL.................. pro Monat,, unbeschadet der gesetzlichenoder periodischen Erhöhungen. Das Urlaubsgeld beträgt ...................% pro Jahr vom Jahresgehalt. Ein Anspruchauf Urlaubsgeld wird proportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich30. Juni erworben.Artikel 6.Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ............. Urlaubstage pro Kalenderjahr. Besagter Urlaubsanspruch wirdproportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres erworben.Artikel 7.Vereinbarungen zu z.B.:Probezeiten...........……..........................................Kündigungsfristen.............................……............Orten, an denen die Arbeit verrichtet wird..............Der Vertrag wurde in ...............………am .............................................. 19............ erstellt.Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers

5. Der niederländische Gehaltsauszug

Allgemeines

Der Bruttolohn, den Sie verdienen, wird in Übereinstimmung mit den niederländischen Tarifverträgendes Unternehmens bzw. der Unternehmensbranche, in der Sie beschäftigt sind, festgesetzt. Meistenswerden Sie nach Ihrer Tätigkeit bezahlt. Die Lohngruppen sind den Tarifverträgen zu entnehmen. Indiesen werden auch Überstundenzuschlag, Reisekostenentschädigungen zwischen Wohn- undArbeitsplatz, Abzüge für die übergesetzliche Sozialversicherung (Betriebsrente usw.) festgesetzt. DerLohn wird meistens monatlich für 4 Wochen ausgezahlt.

Ein Mal pro Jahr haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld. Ihr Urlaubsgeld beträgt 8 % desJahreseinkommens und wird von Ihren Arbeitgebern im Mai ausbezahlt. In einigen Tarifverträgenwurden noch Vereinbarungen über sonstige Jahresvergütungen (dreizehntes Monatsgehalt,Weihnachtsgeld, Prämie zum Jahresende, usw) getroffen.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 14

Bei der Ermittlung Ihres Nettogehalts wird Ihre persönliche Situation nicht berücksichtigt. Es gibtkeine Steuergruppen. Nachdem Ihnen zuerst die Steuer und der Beitrag für dieEinwohnerversicherungen abgezogen wurden, haben Sie ein Anrecht auf Ermäßigungen bei IhrerSteuerzahlung und Einziehung der Sozialbeiträge. Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen,zahlt Ihnen das Finanzamt eine Ermäßigung (z.B. Kinderermäßigung) aus. Allein stehende Eltern mitKindern haben Anspruch auf zusätzliche Ermäßigungen. Haben Sie einen Lebenspartner (auch einen,mit dem Sie nicht verheiratet sind oder von dem Sie getrennt leben), der über kein oder nur über einsehr beschränktes Einkommen verfügt, dann hat dieser Partner Anspruch auf die allgemeineSteuerermäßigung. Diese Ermäßigung wird auf Antrag des Partners von der FinanzverwaltungAusland in Heerlen ausgezahlt.

Übersicht über eine einfache Brutto/Netto-Lohnermittlung

Bruttolohn in Euro • 1500,00 • 2000,00 • 2500,00Abzüge ZFW (1) • 25,50 • 34,00 • 42,50Abzüge WW (2) • 18,13 • 44,38 • 70,63Abzüge für Lohnabgaben (3) • 319,71 • 508,58 • 712,66Nettolohn • 1137,29 • 1413,04 • 1674,21% brutto/netto 76% 71% 67%

Erläuterung: Diese Lohnauszüge beschränken sich auf die gesetzlichen Abzüge für (1)Krankheitskosten (ZFW), (2) Arbeitslosigkeit (WW) und (3) die Lohnabgaben, d.h. Abzüge(Beiträge) für Einwohnerversicherungen (AOW, Anw, AWBZ) und die Lohnsteuer.Die Lohnabgaben (3) verringern sich automatisch um die allgemeine Abgabenkürzung (• 1.576 proJahr) und die Arbeitskürzung (• 920 pro Jahr).Der Arbeitnehmer ist ebenfalls verpflichtet, • 12,25 pro Monat an ZFW-Beiträgen zu zahlen.

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ( Stand zum 01.01.2001)Gesetz Arbeit-

nehmerArbeit-geber

Insgesamt

AOW (Allgemeines Altersrentengesetz) 17.90 17.90Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz) 1.25 1.25AWBZ (Allgemeines Gesetz über besondereKrankheitskosten)

10.25 10.25

WAO-Beitrag/Basis (Erwerbsunfähigkeitsgesetz) 6.10 6.10WW-Beitrag (Arbeitslosengesetz) 5.25 3.65 8.90Versicherungslohngrenze WW (beitragsfreier Satz / Freibetrag) :• 53,00 pro TagZFW-Beitrag (Krankenkassengesetz) 1.70 6.25 7.95Nominaler ZFW-Beitrag pro Jahr (Nominaler Beitrag pro Jahr): ca. • 145 bis ca. • 170Maximale ZFW-Beitragsgrenze ZFW (maximale ZFW-Lohngrenze) • 29.813 pro Jahr

Beispiel für einen Gehaltsauszug eines Teilzeitbeschäftigten (Stand von 2001)

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 15

Bruttolohn • 1.609,43 1.OP-Beitrag • 26,43 2.Flex-Rentenbeitrag • 45,87 3.Krankenkassenbeitrag • 24,93 4.Beitrag zurArbeitslosenversiche-rung

• 28,69 5.

Beitrag zur AP-Zusatzversicherung

• 5,16 6.

Lohnabgabe • 301,91 7.Investivlohn • 65,55 8.Nettolohn • 1.176.45

Erläuterungen:

1. Bruttolohn der anzuwendenden Tarifverträge2. OP-Beitrag: wird abgeführt an den Unternehmensrentenfonds (PPGM) zur Finanzierung der

ergänzenden Alters- und Hinterbliebenenrente (ab dem 65. Lebensjahr). Diese Rente dient alsErgänzung zur gesetzlichen Altersversorgung: Grundrente/AOW (Sozialversicherungskasse)

3. Flex-Rentenbeitrag: wird abgeführt an den Unternehmensrentenfonds (PPGM) zurFinanzierung des Vorruhestandgeldes (zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr).

4. Krankenkassenbeitrag (ZFW): wird abgeführt an die Krankenkasse (ausschließlich für’Sachleistungen’). An die Krankenkasse müssen monatlich pro Erwachener ca. • 12,00 anPauschalbeiträgen gezahlt werden.

5. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (WW): wird abgeführt an die Arbeitslosenkasse (z.B.GAK, Cadans, Guo, SFB, USZO) zur Finanzierung der Zahlung von Arbeitslosengeld.

6. Beitrag zur AP-Zusatzversicherung: wird abgeführt an einen Privatversicherer (PPGM) zurFinanzierung des so genannten WAO-Defizits (Gesetz zur Invalidenversicherung). DerArbeitgeber zahlt den Beitrag zur Invalidenversicherung (WAO).

7. Lohnabgabe: kombinierte Abgabe, die an das Finanzamt zur Finanzierung der Lohnsteuer undder Beiträge zur Einwohnerversicherung im Rentenalter (AOW), Todesfall (Anw) und beibesonderen Krankheitskosten (AWBZ) abgeführt wird. Diese Lohnabgabe wird um dieallgemeine Ermäßigung bereits verringert (• 1.576 pro Jahr) sowie um dieArbeitsermäßigung (• 920 pro Jahr).

8. Gesetzliche Sparregelung: steuerlich günstige Sparregelung. Der Sparbetrag wird an eineselbst gewählte Bank abgeführt (4-Jahressparen). Steuervorteil ca. • 20 pro Monat.

Steuervorteil für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer bei sonstigemPersonalmangel

Interessant ist die sehr günstige 30-% Regelung. Diese Steuerregelung gilt für höher qualifiziertedeutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung, die in die Niederlanden kommen, um dort Stellen zubesetzen, für die der niederländische Arbeitgeber keine Arbeitnehmer aus dem eigenen Land findetaufgrund von Personalmangel. Diese Regelung gilt für höchstens 10 Jahre.

30% Regelung Keine 30% RegelungBruttolohn • 2.500,00 • 3.608,1230-%-Vergütung • 1.108,12 Keine VergütungGesamtzahlungen • 3.608,12 • 3.608,12ZFW-Abzüge • 42,50 • 61,64

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 16

WW-Abzüge • 70,63 • 128,80Abzüge für Lohnabgaben • 712,66 • 1.183,25Nettolohn • 2.782,33 • 2.234,73

In beiden Fällen ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers gleich hoch (• 3.606,12). Die Lohnkosten desArbeitgebers sind bei der Anpassung niedriger, da die Arbeitgeberbeiträge z.B. an die WW, ZFW undan die WAO-Versicherung niedriger sind. Es wird empfohlen, die Beiträge für dieBetriebsrentenregelung im Fall der 30% Regelung für den Bruttolohn zuzüglich der 30% -Vergütungausrechnen zu lassen.

Lohnsteuerjahresausgleich

Ein Mal pro Jahr (im Monat Januar oder Februar) muss der Arbeitgeber einenLohnsteuerjahresausgleich ausstellen. Dieser ist etwas übersichtlicher als der deutsche. Derniederländische Lohnsteuerjahresausgleich gibt den verdienten Lohn, unversteuerte Vergütungen unddie Abzüge für die Lohnsteuer / Beiträge zur Einwohnerversicherung an. Dieser Jahresausgleich ist soeinfach, weil auf alle Gehaltsarten, Vergütungen, Überstunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfallusw. die vollständige Lohnabgabe eingezogen wird. Es gibt jedoch sehr sporadische Ausnahmen z.B.bei der Jubiläumszuwendung.

Adressen

§ Informationen zum Arbeitsrecht und zu Tarifverträgen finden Sie auf den Websites von FNV,CNV und MHP unter: www.fnv.nl (siehe auch unter: www.fnv.nl/grensarbeid), www.cnv.nlund www.uniemhp.nl. Die deutschen, belgischen und niederländischen Gewerkschaftenarbeiten zusammen in den so genannten interregionalen Gewerkschaftsräten (IVR): www.ivr-mr.be.

§ Sie können auch Informationen über das niederländische Arbeitsministerium unter derkostenlosen Rufnr.: 0800-9051 und / oder unter: www.minszw.nl (Sozialversicherung undArbeit) beziehen. Der Tarifvertrag ist beim Arbeitgeber oder bei der niederländischenGewerkschaft erhältlich. Wenn Sie Mitglied einer deutschen Gewerkschaft sind, die demDGB angeschlossen ist, dann haben Sie über Ihre deutsche Gewerkschaft Anspruch aufRechtshilfe seitens der niederländischen Gewerkschaften FNV, CNV oder Unie-MHP. Siekönnen bei Vorlage Ihres deutschen Mitgliedsausweises auch die niederländischenTarifverträge bei der diesbezüglichen niederländischen Gewerkschaft beantragen.

§ Wenn Sie einen Anspruch auf die 30-% Regelung geltend machen möchten, können Sie sichmit der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen in Verbindung setzen (Team:Grenzüberschreitende Arbeiten und Unternehmen), Rufnr.: 00800-024-12-12 (kostenlos) oder030-275-38-12 oder unter: www.belastingdienst.nl/2001/buitenland.

§ Eine einfache Online Lohnberechnung finden Sie auf der Website von ADP unter:www.adp.nl (wähle: Gehaltsberechnungen: E-pay 2001).

§ Informationen zu Steuertarifen erhalten Sie über die Website des Finanzamtes bzw. derFinanzverwaltung unter: www.belastingdienst.nl. Deutschsprachige Informationen überSozialbeiträge finden Sie beim Büro für deutsche Angelegenheiten unter der Rufnr.: 00 31 24343 19 00 und / oder unter: www.bdznijmegen.nl oder über LISV unter: www.lisv.nl.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 17

6. Kosten im Krankheitsfall und Krankengeld fürGrenzarbeiter

A. Allgemeine Sachleistungen im Krankheitsfall

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, können Sie auf zwei verschiedene Arten gegen Krankheitversichert sein. Sollten Sie mehr als HFL 65.700 (• 29.821) verdienen, sind Sie gesetzlichkrankenversichert und gesetzlich AWBZ-versichert (in etwa vergleichbar mit der deutschenPflegeversicherung).

Verdienen Sie mehr als HFL 65.700 (• 29.821), sind Sie privat versichert und in einer gesetzlichenPflegeversicherung (AWBZ). Wo Ihre Angehörigen versichert sind, wird in Übereinstimmung mit derdeutschen Gesetzgebung festgesetzt.

Sie sind krankenversichert

Die Beiträge zur pflichtgemäßen Krankenversicherung und zur AWBZ werden in Übereinstimmungmit niederländischem Recht festgesetzt. Der Beitrag zur AWBZ ist Bestandteil der Lohnabgabe. DerKrankenkassenbeitrag wird vom Gehalt eingezogen. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil IhresKrankenkassenbeitrages. Neben dem Lohnabzug sind Sie noch dazu verpflichtet, den Nominalbeitrag(Pauschalbeitrag von ca. • 12 pro Erwachsener) an Ihre Krankenkasse zu zahlen.

Als krankenversicherter Grenzarbeiter haben Sie das Recht, sowohl in den Niederlanden alsauch in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In den Niederlandenhaben Sie ein Anrecht auf den niederländischen Gesundheitsfürsorgestand und in Deutschlandauf den deutschen. Das bedeutet, dass Sie – wenn Sie zu einem niederländischen Zahnarztgehen – nahezu alles selbst bezahlen müssen, im Gegensatz zu Deutschland, wo Sie einbeschränktes Risiko haben.

Als krankenversicherter Grenzarbeiter erhalten Sie von Ihrer niederländischen Krankenkasse einE-106-Formular. Dieses Formular müssen Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Auf dieseArt und Weise sind Sie und Ihre Angehörigen – zumindest in den Niederlanden – bei der deutschenKrankenkasse eingeschrieben. Das E 106- Formular ist ’eine Erklärung hinsichtlich des Rechts aufLeistungen von Versicherten im Krankheitsfall, die in einem anderen Staat wohnen als demjenigen, indem sie erwerbstätig sind’. Dieses Verfahren gilt nicht, wenn Sie privat versichert sind.

Wor Ihre Angehörigen versichert sind, wird der deutschen Gesetzgebung zufolge bestimmt.Dabei kann eine Vielzahl an Situationen auftreten:

Grenzarbeiter Ehegatte Angehörigepflichtversichert in den Niederlanden pflichtversichert in Deutschland alle pflichtversichert in

Deutschlandpflichtversichert in den Niederlanden arbeitet nicht in Deutschland alle pflichtversichert in

Deutschlandpflichtversichert in den Niederlanden arbeitet als geringfügig Beschäftigter

in Deutschlandalle pflichtversichert inDeutschland

pflichtversichert in den Niederlanden erhält in Deutschland eineArbeitslosenunterstützung

alle pflichtversichert inDeutschland

pflichtversichert in den Niederlanden pflichtversichert in den Niederlanden alle pflichtversichert inDeutschland

pflichtversichert in den Niederlanden freiwillige Versicherung inDeutschland

Kinder freiwillig in Deutschlandversichert

pflichtversichert in den Niederlanden privat versichert in Deutschland Kinder privat versichert inDeutschland

pflichtversichert in den Niederlanden Kein Partner Kinder pflichtversichert inDeutschland

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 18

Im Gegensatz zu dem Grenzarbeiter, der das Recht, frei zu wählen hat, dürfen Ihre Angehörigen keinemedizinischen Hilfeleistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen. In Notfällen istselbstverständlich wohl ein Anspruch auf medizinische Hilfe in den Niederlanden möglich. Wenn IhreAngehörigen dennoch medizinische Hilfeleistungen in den Niederlanden beanspruchen wollen, könnenSie den von Ihrer deutschen Krankenkasse empfohlenen Arzt um Zustimmung fragen, um sich in denNiederlanden behandeln zu lassen. Diese Zustimmung wird dann durch ein sogenanntes E-112-Formularerteilt.In einigen Grenzregionen besteht die Möglichkeit, dass Ihre Angehörigen – nach Überweisung desHausarztes – Sonderleistungen von einem Facharzt in Anspruch nehmen können (einschl. dervorgeschriebenen Arzneimittel und der weiteren Behandlung in einem Krankenhaus). Diese Regelunggilt u.a. auch in der Euregio Maas-Rhein Süd. Um dies zu ermöglichen, hat beispielsweise derKrankenversicherer CZ in Zusammenarbeit mit der deutschen Krankenkasse AOK die Möglichkeitgeschaffen, einen internationalen Gesundheitspass zu beantragen.

Sie sind privatversichert

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird von derm privaten Krankheitskostenversichererfestgesetzt und ist abhängig von dem selbst gewählten eigenen Risiko, dem Alter, der Anzahl Kinderusw. Meistens bezahlt ihr niederländischer Arbeitgeber einen Teil der Kosten Ihrer privatenKrankenversicherung. Als Privatversicherter müssen Sie nicht die sogenannten ‘gesetzlichen Beiträgezum WTZ/Pooling’ bezahlen. Häufig ist es so, dass dennoch ein beträchtlich höherer Beitragentrichtet werden muss, da sie im ‘Ausland’ wohnen.

Wenn Sie und Ihre Angehörigen in den Niederlanden privat versichert sind, bestimmen diePolicebedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung, ob Sie und Ihre Angehörigen sowohl in dieNiederlanden als auch nach Deutschland gehen dürfen. Dies ist häufig nicht der Fall, wenn Ihr Partnerselbst in Deutschland gesetzlich versichert ist. Im Gegensatz zu Deutschland kann man sich bei derniederländischen Krankenversicherung sowohl gesetzlich als privat versichern.

Sehr kompliziert ist die Versicherungssituation Ihrer Angehörigen. Diese hängt u.a. von derVersicherungssituation Ihres Ehegatten ab. Arbeitet Ihr Partner in Deutschland, so ist dieser selbstversichert (privat, gesetzlich oder freiwillig). Arbeitet der Partner auch in den Niederlanden, kanndieser gesetzlich krankenversichert oder privat versichert sein. Wenn die Versicherungssituationbeider Eltern geklärt ist, kann in Übereinstimmung mit deutschem Recht geprüft werden, wo und wiedie Kinder versichert werden. Wenn die Kinder oder der Partner bei dem Partner mitversichertwerden, der in den Niederlanden privat versichert ist, kann es vorkommen, dass die Angehörigen nichtüber die AWBZ (Pflegeversicherung) versichert sind. Eine freiwillige Pflegeversicherung für dieseFälle besteht (noch) nicht.

B. Allgemeine Krankengesetzleistungen (Geldleistungen)

Medizinische Untersuchung bei Beschäftigungsbeginn

Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die medizinische Untersuchung sich auf das Ziel beschränken,dem sie dient, d.h. dem Beginn oder den Änderungen eines Arbeitsverhältnisses. Die medizinischeUntersuchung darf nur dann erfolgen, wenn die ausgeübte Funktion besondere Anforderungenmedizinischer Eignung mit sich bringt. Spezifisch auf die Entdeckung (zukünftiger) unheilbarerKrankheiten ausgerichtete Tests sind verboten. Dies gilt auch für Fragen oder Tests, die einen großenEingriff in die persönliche Lebenssphäre des Untersuchten (Schwangerschaft usw.) darstellen.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 19

Lohnfortzahlung und Krankengeld

Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese beträgt 70 % des von Ihnenverdienten Lohnes, wobei der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze zählt. In den meistenTarifverträgen wird festgesetzt, dass Sie 12 Monate lang Anspruch auf eine 100 % Lohnfortzahlunghaben. Manchmal kann es vorkommen, dass für einen Tag kein Gehalt ausgezahlt wird (Karenztag).Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auf maximal 52 Wochen beschränkt.Konsultieren Sie die Tarifverträge zu ergänzenden Rechten (keine Karenztage oder 100 %Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall.

Nur in Ausnahmefällen haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies ist der Fall, wenn Sie inUmständen oder für eine Zeitarbeitsagentur tätig sind. Das Krankengeld wird von der UVI (z.B. GAK,Cadans uw.) und nicht – wie in Deutschland – von der Krankenkasse ausgezahlt. Sowohl dieLohnfortzahlung als auch das Krankengeld sind ohne weiteres nach Deutschland exportierbar.

Kontrolle im Krankheitsfall

Wenn Sie krankenversichert sind, müssen Sie sich in Übereinstimmung mit der Betriebsregelung beiIhrem niederländischen Arbeitgeber bzw. der zuständigen Arbo-Abteilung krank melden. Danachmüssen Sie sich in Deutschland bei Ihrem Hausarzt melden. Ihr deutscher Arzt wird dann dieArbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die deutsche Krankenkasse senden, welche die Arbo-AbteilungIhres niederländischen Arbeitgebers informiert. Unterrichten Sie Ihren niederländischen Arbeitgeberüber die Art und Weise, mit der Sie in Deutschland kontrolliert werden, um Missverständnissenvorzubeugen.

Folgende E-Formulare werden benutzt:

E-115 Formular: Leistungsantrag wegen ErwerbsunfähigkeitE-116 Formular: Medizinischer Bericht im Fall von ErwerbsunfähigkeitE-118 Formular: Erklärung über das Ende der Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie privat versichert sind, sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenkasse eingetragen. In demFall kann keine Untersuchung über eine deutsche Krankenkasse erfolgen. Sie sollen sich dann beiIhrem Arbeitgeber und / oder bei der Arbo-Abteilung Ihres Arbeitgebers krank melden.

Der niederländische Arbeitgeber oder seine Arbo-Abteilung darf Sie grundsätzlich nicht dazuauffordern, sich in den Niederlanden untersuchen zu lassen. Prinzipiell muss die Untersuchung inDeutschland (durch einen deutschen Arzt oder durch die niederländische Arbo-Abteilung) erfolgen.Wenn Sie jedoch im Vorfeld Ihre Zustimmung erteilt haben, kann die Untersuchung wohl in denNiederlanden stattfinden. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch privat krankenversicherteGrenzarbeiter.

Kündigung zur Zeit der Erkrankung

Wenn Sie krank sind, können Sie nicht gekündigt werden. Dieses Kündigungsverbot gilt 2 Jahre lang.Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kündigen möchte, kann er dies erst dann tun, nachdem er denArbeitsvertrag von einem Richter am Amtsgericht hat kündigen lassen. Wenn Sie erkrankt sind,nachdem der Arbeitgeber eine Kündigungsgenehmigung beim Arbeitsamt beantragt hat, dann gilt dasKündigungsverbot im Krankheitsfall nicht.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 20

Adressen

Informationen über gesetzliche Krankheitskostenregelungen können Sie u.a. über dasGesundheitsministerium beziehen. In den Niederlanden unter: www.minvws.nl oder unter:www.cvz.nl oder unter: www.2zw.nl und in Deutschland unter: www.bmgesundheit.nl oderbei den niederländischen Krankenkassen unter: www.cz.nl oder www.vgz.nl oderwww.amicon.nl.

Fragen zu grenzüberschreitenden Krankenversicherungen können Sie in Deutschland an dieDeutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), Pennefeldsweg 11-15,D 53 177 Bonn stellen. Rufnr: 0228 95 30 0 und / oder unter: www.dvka.de oder bei Ihrerdeutschen Krankenkasse.

Benötigen Sie Informationen zu Untersuchungen und Krankengeld, können Sie sich mit demGAK Nederland BV (Abteilung: Verträge) in Heerlen (Rufnr: 00 31 45 570 20 20) inVerbindung setzen. Dieses GAK-Büro ist als der offizielle Ansprechpartner für inDeutschland lebende Grenzarbeiter bestimmt worden.

Eine deutschsprachige Übersicht über die Sozialversicherung können Sie der vergleichendenÜbersicht des Mutual Information System of Social Security (MISSOC) zu Sach- undGeldleistungen unter:http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm entnehmen.

Sie können auch den sogenannten EURO-Atlas des deutschen Bundesministeriums für Arbeitund Sozialordnung unter: www.bma.bund.de konsultieren.

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7. Erwerbsunfähigkeit von Grenzarbeitern

Allgemeines

Als Grenzarbeiter sind Sie gegen Erwerbsunfähigkeit in den Niederlanden (über die sogenannteWAO-Versicherung) versichert. Im Unterschied zu Deutschland, besteht in den Niederlanden keineeigene Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Unfallversicherung).

Die deutsche Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Rentenversicherung) ist ein Aufbausystem. Diesbedeutet, dass die Höhe Ihrer Leistung, die deutsche Rente, von der Anzahl an Jahren abhängig ist, dieSie in Deutschland sozialverischert gewesen sind.

In den Niederlanden hingegen ist die WAO eine Risikoversicherung. Dies bedeutet, dass die HöheIhrer Leistung unabhängig von der Anzahl an Jahren ist, die Sie versichert waren. Natürlich ist dieHöhe Ihrer Leistung von dem von Ihnen verdienten Lohn und dem Prozentsatz derErwerbsunfähigkeit abhängig. Es gibt keine Wartezeit. Die WAO-Leistungen sind durchaus nachDeutschland exportierbar.

Wenn Sie in den Niederlanden auf Dauer erwerbsunfähig sind, wird nach 52 Wochen das Maß anErwerbsunfähigkeit (der WAO-Prozentsatz) in Übereinstimmung mit der niederländischenGesetzgebung festgesetzt. Sie haben dann Anspruch auf eine niederländische WAO-Versicherung, soals ob sie immer in den Niederlanden gearbeitet hätten. Wenn Sie jedoch in Deutschland gearbeitethaben, wird nach 78 Wochen festgesetzt, ob Sie auch nach deutschem Recht erwerbsunfähig sind.In diesem Fall wird Ihre WAO-Leistung um den Betrag verringert, den Sie in Deutschland anErwerbsunfähigkeitsrente erworben haben.Es kann somit vorkommen, dass Sie in den Niederlanden für vollständig erwerbsunfähig undgleichzeitig in Deutschland teilweise oder sogar für nicht erwerbsunfähig erklärt werden. Ist dies derFall, dann hat dies keinerlei Auswirkungen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die gesamteWAO-Leistung, die sich nach dem zuletzt verdienten Gehalt richtet.

Der Anspruch auf WAO-Leistungen und die Auszahlung derselben erfolgt durch die sogenannte UVI(z.B. GAK, GUO, Cadans, SFB und USZO).

Wahlverfahren

Nach ca. 8 Monaten wird Ihre ausführende Einrichtung (UVI, z.B. GAK Nederland BV) Sie über denFortgang der Dinge informieren. Sie erhalten dann ein niederländischsprachiges Antragsformular.Nach Erhalt des Antrages wird die niederländische UVI (z.B. die GAK) einen Auftrag über einemedizinische Untersuchung an Ihren deutschen Versicherungsträger (z.B. die LVA oder die BfA)erteilen.

Sollten die deutschen medizinischen Berichte nicht deutlich genug sein, kann ergänzend eineUntersuchung in den Niederlanden stattfinden. Auf der Grundlage der erhaltenen medizinischen Datenwird die niederländische UBI den Prozentsatz an Erwerbsunfähigkeit festsetzen.

Maß an Erwerbsunfähigkeit

Das Maß an Erwerbsunfähigkeit wird anhand dessen festgesetzt, was Sie an üblicher Arbeit nochverdienen können. Gemeint ist allgemein akzeptierte Arbeit, die Sie in Anbetracht Ihrer medizinischenEinschränkungen noch verrichten können. Der frühere Beruf und der Ausbildungsstand werden nichtberücksichtigt.

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Wenn Sie beispielweise • 2.000 pro Monat verdienten und die UVI (GAK) kommt zu dem Schluss,dass Sie in Anbetracht Ihrer medizinischen Einschränkung noch • 800 verdienen können (so genannteRestkapazität), dann ist:

•. 2.000 - • 800der WAO-Prozentsatz-------------------- x 100 % = 60 %

• 2.000

Wenn der Unterschied zwischen dem zuletzt verdienten Lohn und demjenigen, den Sie theoretischnoch verdienen könnten mindestens 15 % beträgt, haben Sie Anspruch auf eine WAO-Leistung. Esgibt 7 WAO-Klassen. Wenn Sie für vollständig, d.h. 80-100% erwerbsunfähig erklärt werden, dannhaben Sie Anspruch auf 70 % Ihres zuletzt verdienten Lohnes (maximaler Tageslohn von • 177 proTag).

Höhe und Dauer Ihrer WAO-Leistung

Die Höhe Ihrer WAO-Leistung hängt somit von dem Maß Ihrer Erwerbsunfähigkeit und dem vonIhnen verdienten Lohn ab. Man kann maximal 70 % von • 177 pro Tag (als maximaler Tageslohn) anWAO-Leistungen beziehen.

Prozentsatz derErwerbsunfähigkeit

Prozentsatz der WAO-Leistung

15 - 25 % 14 %25 - 35 % 21 %35 - 45 % 28 %45 - 55 % 35 %55 - 65 % 42 %65 - 80 % 50,75 %80 - 100 % 70 %

Auch das Alter spielt eine Rolle, d.h. der Zeitpunkt des WAO-Versicherungseintritts. Die WAO kenntzwei Leistungstypen: Die Leistung bei Lohnausfall und diejenige für die Folgezeit.

Leistung bei Lohnausfall

Die Leistungshöhe bei Lohnausfall beträgt immer einen Prozentsatz Ihres eigenen verdientenTageslohn. Deren Dauer umfasst für den Fall, dass Sie 45 Jahre alt sind, 1,5 Jahre. Sind Sie 35 Jahrealt, haben Sie für ein halbes Jahr lang Anspruch auf Leistung bei Lohnausfall. Um festzusetzen, wielange Sie Anspruch auf eine WAO-Leistung im Verhältnis zu Ihrem eigenen Lohn haben, benutzt mandie folgende Tabelle:

Alter, zu dem Sieerwerbsunfähig wurden

Dauer der WAO-Leistung imVerhältnis zum Lohn

bis 32 Jahre 0 Jahre33 bis 37 Jahre 0,5 Jahre38 bis 42 Jahre 1 Jahre43 bis 47 Jahre 1,5 Jahre48 bis 52 Jahre 2 Jahre53 bis 57 Jahre 3 Jahre

59 Jahre und älter bis 65 Jahre58 Jahre 6 Jahre

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Wenn Sie jünger als 32 Jahre sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen bei Lohnausfall,sondern auf Leistungen für die Folgezeit.

Zusätzliche Leistung in der Folgezeit

Die Höhe Ihrer zusätzlichen Leistungen in der Folgezeit wird aus einem Prozentsatz Ihres Gehaltes inder Folgezeit und Ihrem Alter gebildet. Ihr Gehalt in der Folgezeit beträgt die Höhe des gesetzlichenMindestlohnes zuzüglich 2 % des Unterschiedes zwischen Ihrem früheren Lohn und dem Mindestlohnfür jedes Jahr, das Sie zum Zeitpunkt, wenn Sie in die WAO eintreten, älter als 15 Jahre sind. Diezusätzliche Leistung für die Folgezeit kann – vorausgesetzt, dass sie stets erneut beantragt wird – biszu Ihrem 65. Lebensjahr fortlaufen.

WAO-Defizit

Wenn Sie jung sind und einen Lohn beziehen, der beträchtlich höher als der gesetzliche Mindestlohnausfällt, bedeutet dies, dass Sie bereits bald eine WAO-Auszahlung erhalten, die fast nicht mehr vonIhrem eigenen Lohn abhängig ist. Den Unterschied zwischen der lohnbezogenen WAO-Leistung undderjenigen für die Folgezeit nennt man WAO-Defizit oder Fehlbetrag. Es wird empfohlen, sichdagegen privat zu versichern. Oft ist es möglich, sich (über den Arbeitgeber) kollektiv gegen dasWAO- Defizit zu versichern.

Kündigungsschutz und CAO-Ergänzungen zur WAO

Nach 12 Monaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird Ihre Erwerbsunfähigkeit (WAO) von derniederländischen UVI (z.B. die GAK) festgesetzt. Die Zeit vom 13. bis zum 24. Monat bezeichnetman als das erste WAO-Jahr. In vielen Tarifverträgen wird geregelt, dass Ihr Arbeitgeber Ihre WAO-Leistung während dieses Jahres um Ihr vorheriges Gehalt (100 %) ergänzt.Grundsätzlich können Sie während der ersten 2 Jahre nicht gekündigt werden. Dennoch kann IhrArbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag von einem Richter beim Amtsgericht aufheben lassen(Aufhebungsgenehmigung). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Aufhebung nicht mit IhrerErwerbsunfähigkeit in Zusammenhang steht.

Adressen

Deutschsprachige Informationen zur WAO können Sie über das Büro für DeutscheAngelegenheiten (BDZ), Takenhofplein 4, 6538 SZ Nijmegen, Rufnr.: 00 31 24 343 19 00und / oder unter: www.bdznijmegen.nl beziehen.

In Deutschland können Sie über deutsche und niederländische Renten (WAO) Informationenbei der LVA Westfalen in Münster beziehen. Diese LVA ist das offizielle Verbindungsorganzwischen den Niederlanden und Deutschland. Dort können Sie deutschsprachigeInformationen zur niederländischen WAO u.a. beantragen. Die Adresse der LVA-Westfalenlautet: Rufnr.: 0251-2383030 und / oder unter: www.lva-westfalen.de .

Deutschsprachige Informationen zur WAO erhält man bei GAK Nederland BV, KantoorHeerlen: Abteilung UV (Vertragsausführung) in Heerlen. Rufnr.: 00 31 45 570 20 20(www.gak.nl) .

Über die WAO können Sie auch Informationen bei der Ausführungseinrichtung (UVI), der Ihrniederländischer Arbeitgeber angeschlossen ist, beziehen, z.B. bei SFB unter: www.sfb.nloder bei Cadans unter: www.cadans.nl, oder GUO unter: www.guo.nl oder USZO unter:www.uszo.nl. .

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In Deutschland können Sie Informationen bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen(LVA) (Verbindungsstelle: Niederlande), Gartenstrasse 194, D 48147 Münster, Rufnr. 025123 82 073 und / oder unter der Internetadresse: www.lva.de oder www.vdr.de beziehen.

Eine deutschsprachige Übersicht über die niederländische gesetzliche Sozialversicherungfinden Sie in der Übersicht des Mutual Information System of Social Security (MISSOC):(Geldleistungen bei Erwerbsunfähigkeit) unter:http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm .

Sie können auch den EURO-Atlas des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit undSozialordnung konsultieren unter: www.bma.ben.de .

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8. Regelungen zum Erziehungsurlaub von Grenzarbeitern

A. Allgemeines: Urlaubsregelungen

Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, wodurch Arbeit und Betreuung besser kombiniertwerden können. Diese Regelungen gelten auch im Fall von Grenzarbeitern. Wenn vonLohnfortzahlung oder von einer Vergütung die Rede ist, können diese ohne weiteres nachDeutschland ausgeführt werden. Neben den gesetzlichen Regelungen wurden in vielen Tarifverträgen(CAOs) ergänzende Vereinbarungen zu Urlaubsregelungen getroffen.

Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Sie haben Anspruch auf mindestens sechzehn Wochen Leistungszahlung im Zusammenhang mit derMutterschaft. Die Leistungen bei Schwangeren und bei Mutterschaft betragen 100 % Ihres Lohnes.Wann Ihr Schwangerschaftsurlaub genau beginnt, können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeberfestsetzen. Sie können zwischen vier und sechs Wochen vor dem vermeintlichen Zeitpunkt derEntbindung Ihre Arbeit einstellen. In jedem Fall dürfen Sie vier Wochen vor diesem Datum bis zusechs Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Sie haben immer Anspruch auf mindestens zehnWochen Urlaub nach der Entbindung. Haben Sie z.B. sechs Wochen zuvor aufgehört zu arbeiten undwird das Baby zwei Wochen zu spät geboren, dann werden zwei Wochen zu den acht Urlaubswochen,die Ihnen noch bleiben, dazu addiert. Es gibt auch eine Regelung über die Freistellung zurKindesnährung.

Bezahlter Urlaub in Notsituationen

Wenn Sie aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Notsituationen (z.B. plötzliche Erkrankung einesAngehörigen aus Ihrem Haushalt) nicht arbeiten, dann haben Sie Anspruch auf einen kurzzeitigenUrlaub. Dies wird in der gesetzlichen Regelung zum Urlaub in Notsituationen festgesetzt. JederArbeitnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen. Ihr Arbeitgeber muss einemordnungsgemäßen Antrag auf Urlaub in Notsituationen stets stattgeben. Er ist darüber hinausverpflichtet, Ihr Gehalt wie üblich weiter auszuzahlen, es sei denn, dass in einem persönlichenArbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen (CAO) andere Vereinbarungen getroffen wurden. IhrArbeitgeber hat das Recht, Urlaub in Notsituationen (innerhalb bestimmter Grenzen) als gewöhnlicheUrlaubstage zu betrachten. Sie müssen damit wohl ausdrücklich einverstanden sein. Bei Urlaub inNotsituationen geht es immer um eine begrenzte Zeit, um einige Stunden oder höchstens um einigeTage. Das Gesetz definiert es als einen ‘nach Ermessen zu berechnenden Zeitraum’. Manchmal sindein paar Stunden ausreichend, in anderen Fällen werden Sie sich einige Tage freinehmen müssen.

Unbezahlter Erziehungsurlaub

Wenn Sie nach der Entbindung zeitlich weniger arbeiten möchten, können Sie Ihr Recht aufErziehungsurlaub geltend machen. Dies ist eine zeitliche, unbezahlte Form von Urlaub, die zurErziehung und Versorgung Ihres Kindes bestimmt ist. Der bestehende Arbeitsvertrag bleibt währenddes Erziehungsurlaubs in Kraft. Um Erziehungsurlaub zu bekommen, müssen Sie mindestens ein Jahrbei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein. Sowohl Sie als Ihr Partner können Erziehungsurlaubnehmen. Dies ist unabhängig von der Stundenanzahl, die Sie arbeiten. Sie können für jedes Kind unteracht Jahren ein Mal Erziehungsurlaub nehmen. Wieviel Urlaubszeit Sie wöchentlich nehmen können,ist von der Stundenanzahl abhängig, die Sie arbeiten. Sie haben Anspruch auf höchstens dreizehn Maldie Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden. Der Urlaub dauert maximal 6 Monate. Ein Beispiel.Wenn Sie 24 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, dann haben Sie somit Anspruch auf maximal 13 x24 Stunden = 312 Stunden Erziehungsurlaub. Dies bedeutet standardmäßig, dass Sie sechs Monatelang zwölf Stunden Urlaub pro Woche nehmen können. Wenn Sie den Erziehungsurlaub anders

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einteilen möchten, z.B. mehr oder weniger Urlaubsstunden pro Woche über einen längeren Zeitraum,dann muss der Arbeitgeber dem zustimmen.

Erziehungsurlaub darf für Kinder bis zu deren achten Lebensjahr genommen werden. Für jedes Kindunter 8 Jahren können Sie einmaligen Erziehungsurlaub nehmen. Das Urlaubsrecht ist an die Geburtgebunden oder im Falle einer Adoption an den Zeitpunkt, wann dieses Kind in die Familie kommt.Haben Sie Zwillinge oder Mehrlinge, können Sie für jedes Kind Erziehungsurlaub geltend machen.Selbiges gilt, wenn Sie mit einem Mal die Versorgung einer Anzahl Kinder gleichzeitig übernehmen.Sie können den Urlaub nehmen, solange das Kind das achte Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Sie können bei Ihrem Arbeitgeber zusätzliche Urlaubsstunden pro Woche beantragen. Beispielsweisesoviel Urlaub pro Woche, dass Sie aber noch einen Tag oder einen halben Tag pro Woche arbeitenmüssen. Wenn Ihr Arbeitgeber dem zustimmt, könne Sie selbst Ganzzeiturlaub nehmen. Bei einerArbeitswoche von 32 Stunden und insgesamt 416 Urlaubsstunden können Sie 13 WochenGanzzeiturlaub nehmen (416 geteilt durch 32).

Prinzipiell können Sie selbst bestimmen, an welchen Tagen Sie frei nehmen, Wenn der Arbeitgeber„wichtige Gründe“ anführt, um die angegebenen Zeiten für ungültig zu erklären, muss in gemeinsamerAbsprache eine Alternative gesucht werden. Der Urlaub muss immer an einem Stück und ohneUnterbrechung genommen werden.

Bezahlte Unterbrechung der Berufslaufbahn

Es ist möglich, auf Zeit Ihre Berufslaufbahn mit finanzieller Unterstützung zu unterbrechen, wenn Siemindestens ein Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.

An die Finanzierung sind drei Bedingungen geknüpft:

Sie müssen den Urlaub für Erziehungsaufgaben oder ein Studium benutzen;Ihr Arbeitgeber muss dem Urlaub zustimmen. Manchmal ist dies bereits gesetzlich geregelt,wie z.B. im Fall von Erziehungsurlaub;Der Urlaub dauert mindestens zwei Monate und beträgt mindestens die Hälfte Ihrer normalenArbeitsdauer. Während Ihrer Urlaubszeit muss der Arbeitgeber an Ihrem Arbeitsplatz einePerson, die Leistungen bezieht, einen Behinderten oder einen Wiedereinsteiger beschäftigen.

Es gibt keine gesetzliche Einschränkung für die Anzahl an Malen, die Sie für die finanzielleUnterstützung bei Unterbrechung Ihres beruflichen Werdegangs in Betracht kommen können. Sobaldsich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, kann derArbeitnehmer die Beiträge beantragen. Ermuss nur während der aufeinander folgenden Finanzierungen immer mindestens ein Jahr gearbeitethaben. Wenn Sie allen Anforderungen Genüge leisten, erhalten Sie für die Zeit von maximal achtzehnMonaten einen Beitrag. Die finanzielle Unterstützung kann bis zu • 443,80 monatlich betragen.

Urlaub bei unheilbarer Krankheit von Angehörigen

Wenn jemand in Ihrer näheren Umgebung unheilbar krank ist, können Sie sich für eine kurze Zeitfreistellen lassen, um dem Patient beizustehen. Diese Sonderform des Urlaubs zur Sterbebegleitungnennt man Urlaub bei unheilbarer Krankheit von Angehörigen. Sie erhalten vom Staat für die DauerIhres Urlaubs eine monatliche finanzielle Unterstützung. Der Beitrag beläuft sich auf 0maximal • 443,80 brutto pro Monat. Für jede genommene Urlaubsstunde zahlt der Staat • 11,68. Wichtig ist,dass Sie und Ihr Arbeitgeber sich über den Urlaub einig sind. Die Tatsache, dass Sie Urlaub nehmen,hat keine Auswirkungen auf Ihre Position. Der Arbeitsvertrag bleibt wie gehabt bestehen..

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Die an die Beiträge der Regierung bei dieser Form von Sonderurlaub geknüpften Bedingungen sindfolgende:

Ihr Arbeitgeber stimmt dem zu, dass Sie Urlaub bei unheilbarer Krankheit eines Angehörigennehmen.Sie verwenden Ihren Urlaub, um Ihrem Partner, Kind, einem Familienmitglied, einem Freund/ einer Freundin in dessen bzw. deren letzten Lebensphase beizustehen. Der Patient mussnicht zu Hause versorgt werden. Sie können somit auch diesen Sonderurlaub zurUnterstützung einer Person nehmen, die in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtunggepflegt wird.Ihr Urlaub bei unheilbarer Krankheit eines Angehörigen beträgt mindestens die Hälfte Ihrernormalen Arbeitswoche. Sollten Sie gewöhnlich 38 Stunden arbeiten, nehmen Sie demzufolgemindestens 19 Urlaubsstunden pro Woche.Ihr Sonderurlaub muss mindestens einen Monat dauern. Die Beiträge des Staates erhalten Sieüber einen Zeitraum von maximal 18 Monaten.

Recht auf Teilzeiturlaub

Dem Gesetz über die Angleichung der Arbeitsdauer zufolge haben Sie das Recht, mehr oder wenigerzu arbeiten. Sie können dies somit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, wenn Sie länger als ein Jahr beidiesem beschäftigt sind. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihrem Antrag,entweder mehr oderweniger arbeiten zu gehen, zustimmen. Nur wenn das Unternehmen dadurch in ernsthafteSchwierigkeiten gerät, kann er Ihren Antag zurückweisen. Außer wenn Sie in einem Unternehmenarbeiten, das weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, dann gilt diese Regelung nicht. Es machtkeinen Unterschied, wieviele Stunden Sie mehr oder weniger arbeiten möchten. Schicken Sie diesenAntrag mindestens vier Monate vor dem Einführungsdatum an Ihren Arbeitgeber.

. Allgemeines Kindergeld

Beim Kindergeld gilt im Prinzip die Regel des Arbeitslandes, d.h., dass das Land, in dem derGrenzarbeiter erwerbstätig ist, vorrangig das Kindergeld auszahlen muss. Falls Ihr Partner ebenfallserwerbstätig ist, kann ein ‘Zusammentreffen’ von deutschem und niederländischen Kindergeldstattfinden. Um festzusetzen, welcher Mitgliedsstaat wieviel Kindergeld zahlen muss, findet eine‘Untersuchung über das Zusammentreffen’ statt.

Beim Kindergeld gilt somit die Regel des Arbeitslandes. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf das(niederigere) niederländische Kindergeld haben. Weil das deutsche Kindergeld höher als dasniederländische ist, besteht aufgrund der europäischen Koordinationsverordnung 1408/71 ein Anrechtauf das ergänzende deutsche Kindergeld. Es wird fast immer auf den aufgestockten höchstenKindergeldsatz ausgezahlt.Arbeitet Ihr Partner in Deutschland, besteht ein Vorrecht auf deutsches Kindergeld. Wenn dasdeutsche Kindergeld niedriger als das niederländische sein sollte, was meistens nicht der Fall ist, solleine Zulage von den Niederlanden aus gezahlt werden können.

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Es können sich folgende Grenzsituationen ergeben.

Grenzarbeiter Partner (1) Kindergeldsteht in einemArbeitsverhältnis (NL)

arbeitet nicht niederländisches Kindergeld mitdeutschem Ergänzungsbetrag

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

steht in einem deutschen Arbeitsverhältnis komplettes deutsches Kindergeld

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

Arbeitslosenunterstützung in Deutschland komplettes deutsches Kindergeld

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

arbeitet als ’geringfügig Beschäftigter’ (D) niederländisches Kindergeld plusdeutscher Ergänzungsbetrag

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

Leistungszahlung bei Erwerbsunfähigkeit(deutsche Rente)

niederländisches Kindergeld plusdeutscher Ergänzungsbetrag

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

arbeitet als Selbstständiger niederländisches Kindergeld plusdeutscher Ergänzungsbetrag

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

steht in einem Arbeitsverhältnis in denNiederlanden

niederländisches Kindergeld plusdeutscher Ergänzungsbetrag (2)

steht in einemArbeitsverhältnis (NL)

hat keinen Partner (allein erziehende Mutter) niederländisches Kindergeld (3)

Anmerkungen:

1. Das Recht auf niederländisches und deutsches Kindergeld gilt auch für unverheiratete, zusammenwohnendePaare.

2. Es ist vorerst noch unklar, ob in dem Fall, wo beide Elternteile in den Niederlanden arbeiten, Anspruch aufergänzendes deutsches Kindergeld besteht.

3. Der Grenzarbeiter (z.B. die allein erziehende Mutter) hat keinen Anspruch auf ergänzendes Kindergeld.Möglicherweise hat das andere Elternteil, wenn es in Deutschland sozialversichert ist, ein Anrecht auf dendeutschen Ergänzungsbetrag.

Anträge und Auszahlung von Kindergeld

Sie müssen ihr niederländisches Kindergeld bei der Sozialversicherungskasse im dafür zuständigenBezirk, in dem Ihr niederländischer Arbeitgeber seinen Sitz hat, beantragen. DieSozialversicherungskasse verfügt über deutschsprachige Antragsformulare sowie über einedeutschsprachige Broschüre das niederländische Kindergeld betreffend. Die Sozialversicherungskassewird im Zusammenhang mit einem möglichen Recht auf deutsches Kindergeld eine so genannte‘Untersuchung über das Zusammentreffen’ über das Büro für deutsche Angelegenheiten durchführenlassen. Änderungen zur persönlichen oder familiären Situation muss der Grenzarbeiter unverzüglichder Sozialversicherungskasse melden.

Das niederländische Kindergeld wird vierteljährlich ausgezahlt, das deutsche Kindergeld hingegenmonatlich. Wenn Sie z.B. zum 15. Februar eine Stelle antreten und Anspruch auf niederländischesKindergeld haben, dann haben Sie prinzipiell erst ab 1. April Anspruch auf das besagteniederländische Kindergeld. In diesem Fall wird Deutschland dann ab 1. April (Beginn des zweitenQuartals) den Ergänzungsbetrag zahlen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis z.B. zum 15. Mai endet, wird dieniederländische Kindergeldauszahlung bis zum 1. Juli (dem Ende des zweiten Quartals) fortgesetztwerden.

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Die Betragshöhe des niederländischen Kindergelds

Das niederländische Kindergeld für Kinder, die nach dem 1. Januar geboren wurden, beträgt:

0 bis 6 Jahre • 360,11 pro Quartal6-12 Jahre • 437,27 pro Quartal12-18 Jahre • 514,44 pro Quartal

Ab dem 18. Lebensjahr besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, sondern auf eine Studienbeihilfe.Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1995 geboren wurden, gelten höhere Beträge. Das Kindergeld istu.a. auch abhängig von der Anzahl Kinder pro Familie. In bestimmten Fällen können Sie Anspruchauf eine steuerliche Kinderermäßigung haben.

Studienfinanzierung

Eine in Deutschland lebende Familie, bei der einer der beiden Elternteile als Grenzarbeiter in denNiederlanden erwerbstätig ist, hat prinzipiell Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierungfür ihre studierenden Kinder (die älter als 18 Jahre sind). Dies gilt auch, wenn beide Eltern deutscheStaatsbürger sind. Als Bedingung gilt, dass das betreffende Kind an einer niederländischen oderdeutschen (Fach)hochschule oder Universität studiert. Unter einer deutschen Hochschule versteht maneine in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bremen gelegene höhere Bildungsanstalt. EinZusammentreffen oder eine Kumulation von deutscher mit niederländischer Studienfinanzierung istsomit möglich. Für den Fall, dass ein Elternteil als Grenzarbeiter erwerbstätig ist und das andereElternteil nicht arbeitet bzw. in Deutschland arbeitet, besteht für die studierenden Kinder ab dem 18.Lebensjahr ein Anrecht auf das komplette deutsche Kindergeld und die niederländischeStudienfinanzierung.

Adressen

Allgemeine Fragen zu Gesetzesregelungen können Sie an das niederländischeArbeitsministerium unter der kostenlosen Rufnr.: 0800 - 9051 und / oder unter:www.minszw.nl stellen.

Anträge zu bezahltem Sonderurlaub bei Sterbefällen von Angehörigen oder zu bezahlterUnterbrechung der Berufslaufbahn können Sie über Ihr UVI stellen, z.B. unter: www.gak.nl.,www.cadans.nl usw. Informationen zu Schwangerschaftsregelungen finden Sie auch auf derWebsite www.2zw.nl.

Bei Fragen zur (un)gleichen Behandlung von Männern / Frauen usw. können Sie sich mit derKommission für Gleichstellung unter der Rufnr.: 00 31 30 223 48 00 oder unter: www.cgb.nlin Verbindung setzen. Auf dieser Website finden Sie auch die Gesetzestexte zur‘Gleichbehandlung’.

Eine deutschsprachige Übersicht über die gesetzliche Sozialverischerung in den Niederlandenfinden Sie in der vergleichenden Übersicht des Mutual Information System of Social Security(MISSOC): Informationen zum Thema Mutterschaft finden Sie unter:http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm .

Informationen über Kindergeld erhalten Sie beim Büro für Deutsche Angelegenheiten (BDZ)in Nijmegen unter der Rufnr.: 00 31 24 343 19 und / oder unter: www.bdznijmegen.nl. DieInternetadresse der Sozialversicherungskasse lautet: www.svb.org. .

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Informationen zur Studienfinanzierung für in Deutschland wohnende Grenzarbeiter sind überdie IB-Gruppe erhältlich, Rufnr.: 00 31 50 599 80 36 und / oder unter: www.ib-groep.nl.

Eine deutschsprachige Übersicht über das gesetzliche Sozialversicherungssystem in denNiederlanden finden Sie in der Übersicht des Mutual Information System of Social Security(MISSOC) im Kapitel Familiebeihilfen unter:http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm.

Auch können Sie den EURO-Atlas des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit undSozialordnung konsultieren unter: www.bma.ben.de .

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9. Kündigung und Arbeitslosigkeit von Grenzarbeitern

A. Kündigung

Im Gegensatz zu Deutschland kann Ihr niederländischer Arbeitgeber Sie nur dann kündigen, wenn erzuvor eine Kündigungsgenehmigung vom regionalen Direktor des Arbeitsamtes erhalten hat. DieseArt Entlassung nennt man auch ‘opzegging’ (Kündigung) (I). Neben dem Kündigungsverfahren überdas Arbeitsamt kann der Arbeitgeber sich auch für das Aufhebungsverfahren über das Amtsgericht (II)entscheiden. Der niederländische Betriebsrat ist im Gegensatz zu dem deutschen bei einerindividuellen Kündigung nicht zuständig.

In einigen Fällen ist keine Kündigungsgenehmigung notwendig:Bei gegenseitigem EinverständnisBei Kündigung während der ProbezeitWenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wirdBei fristloser Kündigung und Konkurs des Arbeitgebers.

I. Kündigungsverfahren (Ordentliche Kündigung mit Genehmigung des Arbeitsamtes)

Grundsätzlich gibt es zwei Hauptgründe, warum Sie gekündigt werden können. Das sind: (a)betriebswirtschaftliche Gründe (Betriebsbedingte Kündigung) und (b) bei der Person selbst zufindende Gründe (Personenbedingte Kündigung).

a. Betriebsbedingte Kündigung:

Wenn Ihre Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen resultiert, dann müssen die Gründe dafürmit den diesbezüglichen Schriftstücken untermauert werden, z.B. mit der Gewinn- undVerlustrechung, den Bilanz- und Umsatzzahlen oder mit der Erklärung des Buchhalters. Sie oder IhreGewerkschaft haben das Recht, Einsicht in diese Schriftstücke zu nehmen. Diese müssen dann auchfür Sie oder Ihre Gewerkschaft verfügbar sein. Vertrauliche Daten, die für eine der Parteien nicht zurEinsicht vorliegen, müssen bei der Abwicklung des Verfahrens keine Rolle spielen und werden vomArbeitsamt zurückgesandt.

b. Personenbedingte Kündigung:

Ihr Arbeitgeber kann eine Kündigungsgenehmigung beantragen, wobei die Gründe bei derbetreffenden Person selbst liegen müssen, z.B.: wenn Sie ungeeignet für Ihren Posten sind, langandauernde Erwerbsunfähigkeit und ein gestörtes Arbeitsverhältnis.Beim Kündigungsantrag wegen mangelnder Eignung für Ihren Posten muss Ihr Arbeitgeber genauanführen, worin sich die mangelnde Eignung äußert, und es werden Ihre Funktionsbeschreibung undIhre Ausbildungsmöglichkeiten betrachtet, um die mangelnde Eignung zu beheben. Ihr Arbeitgeberwird dann nachweisen müssen, dass es keine Möglichkeiten gibt, Sie zu behalten. Wenn Sie in denzurückliegenden Jahren Ihre Funktion ordnungsgemäß ausgeübt haben, wird dieKündigungsgenehmigung aus diesen Gründen vermutlich nicht erteilt werden. Wenn die Rede voneinem fortdauernden gestörten Arbeitsverhältnis ist, ist es Ihrem Arbeitgeber gestattet, einKündigungsverfahren einzuleiten. Dies erfordert jedoch eine gründliche Untersuchung seitens desArbeitsamtes und die allgemeine Personalpolitik wird dann auch in die Untersuchung mit einbezogen.Sollte sich nach dieser Untersuchung herausstellen, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und IhremArbeitgeber wieder herzustellen ist (z.B. durch eine Versetzung) und Sie vorwurfsvolles Verhalten anden Tag legen, dann wird die Kündigung durch das Arbeitsamt jedoch genehmigt werden.

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c. Kündigungsfristen

Wenn eine Kündigungsgenehmigung erteilt wurde, gelten die folgenden Kündigungsfristen. In denmeisten Betrieben wird die Kündigungsfrist in den Tarifverträgen festgesetzt. Sollte dies nicht der Fallsein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, d.h:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen:

1 Monat bei einem Arbeitsvertrag unter 5 Jahren2 Monate bei einem Arbeitsvertrag zwischen 5 und 10 Jahren3 Monate bei einem Arbeitsvertrag zwischen 10 und 15 Jahren4 Monate bei einem Arbeitsvertrag von 15 Jahren und mehr.

Die Bekanntgabe der Kündigung kann allein zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist läuftdann ab dem ersten Tag des neuen Monats.

II. Kündigungsverfahren (II) über das Amtsgericht (Aufhebungsverfahren)

Der Vorteil dieses Verfahrens für Ihren Arbeitgeber ist, dass dies schneller geht. Der Vorteil fürArbeitnehmer ist der, dass eine Abfindung geltend gemacht werden kann. Der wichtigsteKündigungsgrund ist die Veränderung von Umständen (z.B. Neuorganisation, gestörtesArbeitsverhältnis). Die Höhe der Abfindung wird meistens nach der so genanntenAmtsrichtervergütung berechnet.

Die Betragshöhe der Abfindung in Gulden beträgt A x B x C:Die Anzahl an Dienstjahren in der Funktion, wobei jedes Jahr über das Alter von 45 Jahrenhinaus als 1,5 Jahre und jedes Jahr über das Alter von 50 Jahren hinaus als 2 Jahre zählt (A).Das Brutto-Monatsgehalt (B) inklusive Urlaubsgeld, Tantiemen, fixe Überstundenzuschlägeunter Berücksichtigung des 13. Monatsgehaltes (es laufen derzeit Diskussionen darüber, wasnoch zusätzlich oder was nicht zum Gehalt dazugerechnet werden muss, so dass dieRegelungen diesbezüglich in naher Zukunft wohl noch angeglichen werden).Der Korrekturfaktor C. Dieser Faktor variiert im Prinzip zwischen 0 (neutral) und 1 odermehr. Unter neutral ist hier zu verstehen, dass weder dem Arbeitgeber, noch demArbeitnehmer ein Schaden bei der Kündigung entsteht. In diesem Fall folgt dann keineLeistungszahlung, da dieses Mal 0 = 0 ist. Sollte der Arbeitnehmer einen Schaden durch dieKündigung erlitten haben, wird der Richter beim Amtsgericht entscheiden, ob derKorrekturfaktor zu erhöhen ist.

Fristlose Kündigung

Gründe für die fristlose Kündigung für den Arbeitgeber sind: Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobePflichtversäumnisse und unerlaubtes Betragen. Ob eine erteilte oder entgegengenommene fristloseKündigung zurecht erteilt oder entgegengenommen wurde, kann allein über den Richter beimAmtsgericht geprüft werden. Wenn die fristlose Kündigung ohne ausreichende Gründe erteilt oderentgegengenommen wurde, kann die Gegenpartei über den Richter beim Amtsgericht fürschadenersatzpflichtig erklärt werden.

Wenn Sie mit der fristlosen Kündigung nicht einverstanden sind, müssen Sie:

unverzüglich Kontakt mit Ihrer Gewerkschaft aufnehmen;unverzüglich Beschwerde sowohl mündlich als auch per Einschreiben einlegen;sich für Arbeit zur Verfügung stellen;

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nichts unterzeichnen, woraus zu einem späteren Zeitpunkt hervorgehen könnte, dass Sie dieKündigung annehmen;Ihr Gehalt nur mit der schriftlichen Mitteilung entgegennehmen, dass Sie die Kündigung nichtannehmen;sich unverzüglich beim deutschen und niederländischen Arbeitsamt eintragen, um in Betrachteiner Leistungszahlung zu kommen.

Kündigungsschutz

Ein Kündigungsschutz gilt aus Gründen der Diskriminierung (des Geschlechts, der politischenÜberzeugung, des Familienstands, der Arbeitsdauer/Teilzeit, Rassenzugehörigkeit, Mitgliedschaft imBetriebsrat, Schwangerschaft, Mutterschaft und im Krankheitsfall (während der ersten zwei Jahre).

Zeugnis

Dem Gesetz zufolge haben Sie Anspruch auf ein Zeugnis bei Kündigung. Als Minimum müssen darinneben den Angaben zur Person des Arbeitnehmers Anfang und Ende des Arbeitszeitraums angeführtwerden. Wenn der Arbeitnehmer es als notwendig betrachtet, kann auch noch die Höhe des verdientenGehaltes angegeben werden und es steht dem Arbeitnehmer frei anzuzeigen, wie die Tätigkeitenausgeführt wurden. Im Gegensatz zu Deutschland wird in den Niederlanden viel weniger Wert auf einZeugnis gelegt.

B. Arbeitslosengeld

Ob Sie in Deutschland oder in den Niederlanden Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, ist von der Artder Arbeitslosigkeit abhängig. Bei vollständiger Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch aufArbeitslosengeld in Deutschland (nach dem Prinzip des Wohnlandes). Bei teilweiser oder zeitweiserArbeitslosigkeit durch unvorhergesehene Umstände (z.B. durch Wetterumstände oderProduktionsrückgang) haben Sie Anspruch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld in denNiederlanden. Der Begriff der teilweisen Arbeitslosigkeit steht zur Diskussion. Ein Grenzarbeiter, dervollständig arbeitslos ist (und keine Restarbeit mehr hat), der jedoch eine konkrete Vereinbarung überdie Wiederaufnahme der Beschäftigung in den Niederlanden getroffen hat, ist aus niederländischerSicht teilweise arbeitslos und hat somit Anspruch auf die Auszahlung von Arbeitslosengeld in denNiederlanden. Grundsätzlich haben Sie kein Entscheidungsrecht.

Um für die Auszahlung von Arbeitslosengeld in Deutschland in Betracht zu kommen, müssen Sie dendeutschen Annahmekriterien (Zulassungsanforderungen) entsprechen. Dies bedeutet, dass SieAnspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn Sie drei Jahre vor Antragsstellung mindestens 360Kalendertage in den Niederlanden oder in Deutschland versichert gewesen sind. In Übereinstimmungmit der europäischen Koordinationsverordnung 1408/71, welche die Koordination der gesetzlichenSozialversicherung regelt, muss das deutsche Arbeitsamt die niederländischen Versicherungszeitenden deutschen ‘gleichstellen’, als ob diese in Deutschland erfüllt worden wären. Somit haben SieAnspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld in Deutschland, so als ob Sie immer in Deutschlandgearbeitet hätten.

Wenn Sie arbeitslos werden, benötigen Sie ein sogenanntes E-301-Formular. Dieses Formular erteiltdie niederländische Einrichtung zur Zahlung von Leistungen (UVI, z.B. Gak oder Cadans) zugunstendes deutschen Arbeitsamtes.Es ist ratsam, selbst beim niederländischen UVI vorstellig zu werden(mitzunehmen sind Pass, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Gehaltsauszug, usw.) Auf diesemFormular werden u.a. angegeben: die Kündigungsgründe, der Lohnbetrag und dieVersicherungszeiten. Es wird empfohlen, sich 2 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnissesbeim deutschen und niederländischen Arbeitsamt einzutragen.

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In besonderen Ausnahmefällen, d.h. wenn Sie absolut keine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkthaben, weil Sie beispielsweise nicht deutsch sprechen, können Sie Leistungen in den Niederlandenbeantragen (auf der Grundlage der so genannten Miethe-Verfügung)Wenn Sie arbeitslos geworden und 40 Jahre und mehr sind, dann haben Sie gerade als ein in denNiederlanden ansässiger Arbeitsloser Anrecht auf eine beitragsfreie Fortsetzung IhrerBetriebsrentenanwartschaften über die Regelung zur fortgesetzten Finanzierung derRentenversicherung (FVP). Das eigens für Grenzarbeiter bestimmte Formular können Sie bei derFVP-Stiftung beantragen. Während Ihrer Arbeitslosenzeit in Deutschland werden auch Beiträge an diedeutsche Rentenversicherung abgeführt. Somit erwerben Sie während Ihrer Arbeitslosenzeitgleichzeitig Ansprüche auf deutsche Altersrente und niederländische Betriebsrente.

Adressen

Bei Bekanntgabe der Kündigung nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit IhrerGewerkschaft auf. Wenn Sie Mitglied des DGB sind, haben Sie Anspruch auf Rechtshilfeseitens der niederländischen Gewerkschaften FNV, CNV oder Unie-MHP. die FNV, CNVund MHP: www.fnv.nl (siehe auch unter www.fnv.nl/grensarbeid), www.cnv.nl undwww.uniemhp.nl. Die deutschen, belgischen und niederländischen Gewerkschaften arbeitenzusammen in den sogenannten interregionalen Gewerkschaftsräten (IVR): www.ivr-mr.be.

Informationen über die Höhe und Dauer Ihres Arbeitslosengeldes erfragen Sie am besten überdas an Ihrem Wohnort ansässige Arbeitsamt. Informationen zu Formalitäten (E 301-Formular u.a.) erhalten Sie bei Ihrer UVI (GAK, Cadans, SFB usw). Auch das Büro fürDeutsche Angelegenheiten kann Auskünfte erteilen.

Informationen zur Zahlung von Arbeitslosengeld in den Niederlanden finden Sie unterwww.gak.nl oder www.sfb.nl oder www.cadans.nl. Informationen zur Zahlung vonArbeitslosengeld in Deutschland finden Sie unter: www.arbeitsamt.de. Zu Regelungen fürGrenzarbeiter wenden Sie sich an das Büro für Deutsche Angelegenheiten (BDZ), Rufnr.: 0031 24 343 19 00 und / oder unter www.bdznijmegen.nl .

Bei Fragen zur Fortsetzung Ihrer Ansprüche auf die niederländische Betriebsrente(Antragsformular) können Sie sich an die Stiftung FVP (zur fortgesetzten Finanzierung derRentenversicherung) unter der Rufnr.: 00 31 20 656 91 51 und / oder unter www.fvp.nlwenden.

Eine Übersicht zur gesetzlichen Sozialverischerung können Sie der vergleichenden Übersichtdes Mutual Information System of Social Security, MISSOC entnehmen: zu Leistungen beiErwerbslosigkeit unter:http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm

Sie können auch den sogenannten On-line-EURO-Atlas des Deutschen Bundesministeriumsfür Arbeit und Sozialordnung unter www.bma.ben.de konsultieren

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10. Alter und Tod von Grenzarbeitern

Allgemeines

Wenn Sie in den Niederlanden erwerbstätig sind, dann sind Sie dort auch gegen Alter und Todversichert. Das niederländische soziale Sicherheitssystem besteht aus 2 Säulen, d.h.: ein gesetzliches(a) und ein übergesetzliches (außergesetzliches) System (b).

a. Gesetzliches Rentensystem: Einwohnerverischerungen (Grundrente)

Zum gesetzlichen System zählen die Einwohnerversicherungen (Grundrenten), d.h., jeder Einwohnerist ab dem 15. Lebensjahr gegen Alter und Tod versichert. Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten,sind Sie über die niederländischen Einwohnerversicherungen pflichtversichert. Die wichtigstenEinwohnerversicherungen sind die AOW (Allgemeines Altersversicherungsgesetz) und die Anw(Allgemeines Hinterbliebenengesetz ). Die AOW ist eine Aufbauversicherung und die Anw ist eineRisikoversicherung.

b. Übergesetzliches Betriebsrentensystem Tarifvereinbarungen (Zusatzversorgung)

Zu dem übergesetzlichen Rentensystem zählen die Betriebs(zweigs)renten (Alters- undHinterbliebenenpension). Die meisten Arbeitnehmer sind aufgrund einer allgemein für verbindlicherklärten Tarifverpflichtung bei einer der vielen Betriebsrentenfonds versichert, die vonGewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden verwaltet werden. Zu diesem System gehören auch dieVUT-Regelungen und Frühpensionen.

Altersgrundrente: AOW (Allgemeines Altersversicherungsgesetz)

Als Grenzarbeiter wird von Ihrem Lohn die so genannte Lohnbelastung eingezogen. Ein Teil dessenist der Beitrag zur AOW. Dieser beträgt 17,90 % des Lohnes, ist beschränkt auf • 27.005, und wirdum die so genannte Steuerermäßigung verringert. Bei der AOW handelt es sich um eineSolidaritätsversicherung. Die Höhe der Grundrente ist für alle gleich (Brutto • 585 monatlichzuzüglich 8 % Urlaubsgeld). Jeder Einwohner hat Anspruch auf die AOW, auch wenn er kein eigenesEinkommen bezieht. Die Anwartschaft beträgt 2 % pro Jahr (zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr).Für jedes Jahr, das Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, z.B. von Deutschland aus,erwerben Sie Ansprüche in Höhe von 2 % der Grundrente bzw. • 10,50 monatlich (inklusive 8 %Urlaubsgeld). Zehn Jahre Arbeit in den Niederlanden bringen somit eine Grundrente von • 105 proMonat ein. Die Grundrente ist nach Deutschland exportierbar und wird bei Erreichen Ihres 65.Lebensjahres automatisch von Ihrer deutschen Versicherungsanstalt (LVA, BfA u.a.) bei derniederländischen Sozialversicherungskasse (SVB) beantragt. Sollten Sie nach Vollendung des 65.Lebensjahres versterben, wird Ihre Grundrente nicht in eine Hinterbliebenenrente (Anw) für IhrenPartner umgewandelt. Die Grundrente (AOW) des Hinterbliebenen wird dann in eine einzelneGrundrente (in Höhe von brutto • 845 monatlich zuzüglich 8 % Urlaubsgeld) umgewandelt. InÜbereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen wird Ihre Grundrente in den Niederlandenbesteuert.

Hinterbliebenengrundrente: Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz)

Als Grenzarbeiter wird von Ihrem Lohn die so genannte Lohnbelastung eingezogen, Einen Teil dieserBelastung bildet der Beitrag zur Anw. Dieser beträgt 1.25 % des Lohnes, ist beschränkt auf • 27.009,und verringert sich um die steuerlichen Ermäßigungen. Bei der Anw handelt es sich um eine

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Solidaritätsversicherung, der Grundrentensatz der Anw ist für alle gleich hoch. Sollten Sie versterben,kann Ihr Partner grundsätzlich Anspruch auf die ganze Auszahlung der Anw-Rente in denNiederlanden erheben. Diese beträgt • 893 (inklusive Urlaubsgeld) pro Monat. Haben Sie eins odermehrere Kinder unter 18 Jahren, so beträgt die Anw-Rente • 1.096 pro Monat (inklusiveUrlaubsgeld). Um in Betracht zu kommen, muss der Hinterbliebene grundsätzlich drei Bedingungenerfüllen: Kinder unter 18 Jahren versorgen oder mindestens 45 % erwerbsunfähig oder vor 1950geboren sein. Die niederländische Anw-Rente verringert sich um den Betrag, den Sie alsHinterbliebener an gesetzlicher Hinterbliebenenrente in Deutschland beziehen. Das Einkommen desHinterbliebenen wird ebenfalls berücksichtigt. Eine von einem Betriebsrentenfonds ausgezahlteniederländische Betriebsrente für Hinterbliebene wird nicht gekürzt.Die Hinterbliebenenrente endet zum Zeitpunkt der erneuten Eheschließung, wenn die Kinder das 18.Lebensjahr erreicht haben oder wenn der Hinterbliebene selbst 65 Jahre alt wird. Ab dem 65.Lebensjahr endet die Hinterbliebenenrente. Wenn der Hinterbliebene Anspruch auf eine selbsterworbene Grundrente hat, wird diese für Alleinstehende ausgezahlt. Die niederländische Anw-Rentemüssen Sie bei Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger (z.B. LVA oder BfA) beantragen.

Betriebliche Altersrente (Tarifregelung)

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, ist meistens eine allgemein für verbindlich erklärteTarifvereinbarung anzuwenden. Ein äußerst wichtiger Bestandteil der niederländischen Tarifverträgeist die betriebliche Altersrente. Dabei handelt es sich um eine Zusatzversorgung zu Ihrer Grundrente(AOW). Die Beitragshöhe zur betrieblichen Altersrente wird in Ihrem Tarifvertrag festgesetzt und istsomit jeweils von Vertrag zu Vertrag abweichend. Häufig zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil IhresRentenbeitrages.

Es gibt auch Rentenfonds, wobei der Arbeitgeber den kompletten Beitragssatz bezahlt. Die von Ihnengezahlten Beiträge zum betrieblichen Rentenfonds sind vollständig von der Steuer abzusetzen. Dieniederländischen Betriebsrentenregelungen – es existieren etwa 700 – werden vonBetriebs(zweig)rentenfonds ausgeführt. Diese Rentenfonds sind unabhängig vom Arbeitgeber undwerden von Sozialpartnern verwaltet.

Sie erwerben für jedes Jahr, das Sie in den Niederlanden arbeiten, Ansprüche auf die Betriebsrente.Allgemein gilt, dass man bei 40 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 40 x 1,75% desdurchschnittlichen Lohnes ausgezahlt bekommt (inklusive der vollständig erworbenen AOW-Grundrente). Bei einigen Betriebsrentenregelungen gilt, dass einem 70% des zuletzt verdientenLohnes ausgezahlt werden (inklusive der kompletten AOW). Es besteht ein sehr großer Unterschiedbei den Rentenregelungen. Wenn Sie als Grenzarbeiter 10 Jahre lang in den Niederlanden arbeiten,erwerben Sie somit 10 x 2% AOW-Rente plus z.B. 10 x 1,75% Betriebsrente. Wenn Sie Ihre Stellewechseln und eine andere Tarifregelung gilt, dann können Sie die erworbene Betriebsrente auf denneuen niederländischen Betriebsrentenfonds übertragen. Eine Übertragung auf einen deutschenRentenfonds ist meistens nicht möglich. Niederländische Renten sind meistens nicht ablösbar.

Der Rentenfonds verpflichtet sich, Ihnen jedes Jahr ein sogenanntes Rentenschreiben zuzusenden.Diesem ist zu entnehmen, welche Rentenansprüche Ihnen zustehen und welche Sie noch erwerbenkönnen. Sie müssen Ihre niederländische betriebliche Altersrente im Gegensatz zu Ihrer AOW-Grundrente selbst beantragen. Versterben Sie nach Erreichen des 65. Lebensjahres, dann hat Ihrhinterbliebener Partner Anspruch auf 70 % der an Sie ausgezahlten betrieblichen Altersrente. Diessteht im Gegensatz zu Ihrer AOW-Grundrente, die nach Ihrem Tode nicht in eineHinterbliebenenrente für Ihren Partner umgewandelt wird.Die niederländische betriebliche Altersrente ist exportierbar. Die betriebliche Altersrente wird inÜbereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert.

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Betriebliche Hinterbliebenenrente (Tarifvereinbarung)

Die betriebliche Hinterbliebenenrente wird auf dieselbe Art und Weise wie die betrieblicheAltersrente geregelt. Sie ist meistens Bestandteil der in den Tarifverträgen festgesetzten Altersrente.Die Betriebsrente für Hinterbliebene wird nach Ihrem Tode an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Esgibt eine Rente für den überlebenden Partner (Partnerrente) und für die zurückbleibenden Kinder(Waisenrente). Unter dem Begriff Partner wird derjenige verstanden, mit dem Sie als Arbeitnehmerauf Dauer gemeinschaftlich einen Haushalt führen bzw. geführt haben und zu dem kein Bluts- oderVerwandtschaftsverhältnis besteht. Dieser Partner kann auch demselben Geschlecht angehören. DieWaisenrente wird an Ihre Kinder ausgezahlt. Versterben Sie vor Ihrem 65. Lebensjahr, dann ist dieHöhe der Partnerrente von der Anzahl an Jahren abhängig, die Sie versichert waren und theoretischnoch versichert hätten sein können. Damit ist gemeint, dass bei Ihrem Tode berechnet wird, in welcherHöhe Ihre Ansprüche zur betrieblichen Altersrente bis zum Erreichen Ihres 65. Lebensjahres hättenausfallen können. Die auszuzahlende betriebliche Hinterbliebenenrente beträgt meistens 70 % vondieser theoretisch zu berechnenden betrieblichen Altersrente. Wenn Sie nach Vollendung des 65.Lebensjahres versterben, wird Ihre betriebliche Altersrente in eine betriebliche Hinterbliebenenrenteumgewandelt, die an Ihren Partner ausgezahlt wird.Die niederländische betriebliche Hinterbliebenenrente ist für Grenzarbeiter von großer Bedeutung. ImGegensatz zur gesetzlichen Anw-Grundrente, auf die die meisten Hinterbliebenen kein Anrecht habenund die mit dem 65. Lebensjahr endet, ist dies nicht der Fall bei der betrieblichenHinterbliebenenrente. Diese Hinterbliebenenrente wird nicht um eine eventuelle Anw-Rente und /oder eine deutsche Rente gekürzt. Die betriebliche Hinterbliebenenrente muss Ihr Partner selbstbeantragen. Die niederländische betriebliche Hinterbliebenenrente ist exportierbar. Sie wird inÜbereinstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert.

Tarifverträgliche Frühpension

Das gesetzliche Rentenalter in den Niederlanden beträgt 65 Jahre. Genau ab diesem Zeitpunkt habenSie Anspruch auf die gesetzliche AOW-Rente (Grundrente) sowie die ergänzende betrieblicheAltersrente. In den meisten Tarifverträgen werden Vereinbarungen zu verfrühtem Ausscheiden ausdem Berufsleben (VUT-Regelung ) oder Frühpensionierung getroffen. Häufig sind diese Regelungensehr flexibel. Es wird mit einem gewisssen Richtalter gearbeitet, z.B. 61 Jahre. Die Höhe IhrerFrührente hängt von der Anzahl an Versicherungsjahren ab. Wenn Sie 40 Jahre gearbeitet haben,beträgt die Frührente im 61. Lebensjahr z.B. 80 % des zuletzt verdienten Gehaltes. Wenn Sie bereitsim 59. Lebensjahr die Frührente beantragen wollen, dann beträgt diese z.B. 68 % des zuletztverdienten Gehaltes. Häufig ist es auch möglich, z.B. bereits mit 58 Jahren teilweise von der Regelungzur Frühpensionierung Gebrauch zu machen (z.B. 1 Tag pro Woche).Selbstverständlich ist ein Frühpensionierung oder VUT-Rente nach Deutschland exportierbar. HabenSie Rentenanwartschaften in Deutschland erworben, können Sie diese mit der niederländischenFrührente kombinieren. Sie müssen selbst die Frührente beantragen. Diese wird in Übereinstimmungmit dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland besteuert.

Partner ohne Einkommen?

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie selbst bei der gesamten Sozialversicherung in denNiederlanden pflichtversichert (AOW usw). Es besteht die Möglichkeit, Ihren Partner mit zuversichern. Ihr Partner kann sich selbst freiwillig bei der AOW oder Anw versichern. Derdazugehörige Beitrag ist von dessen Einkommen abhängig. Verfügt Ihr Partner über kein Einkommen,bezahlt er den Mindestbeitrag. Dieser beträgt 5 % des Höchstbeitrages bzw. ca. • 40 monatlich. EinenAntrag auf eine freiwillige AOW/Anw-Versicherung ist bei der Sozialversicherungskasse (SVB) inAmstelveen erhältlich.

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Adressen

Deutschsprachige Informationen zur AOW/Anw-Rente erhalten Sie über das Büro fürDeutsche Angelegenheiten (BDZ), Rufnr.: 00 31 24 343 19 00 und / oder unter:www.bdznijmegen.nl und bei der Sozialversicherungskasse (SVB) unter: www.svb.nl.

In Deutschland erhalten Sie Informationen über deutsche und niederländische Renten(AOW/Anw) bei der LVA Westfalen in Münster. Diese LVA ist das offizielleVerbindungsorgan zwischen den Niederlanden und Deutschland. Dort könnendeutschsprachige Informationen zur niederländischen AOW/Anw usw. beantragt werden. DieRufnummer der LVA-Westfalen lautet: 0251-2383030 und / oder die Website: www.lva-westfalen.de.

Bei Fragen zur Fortsetzung Ihrer Ansprüche auf die niederländische Betriebsrente(Beantragung eines Formulars) können Sie sich an die FVP-Stiftung (zur fortgesetztenFinanzierung der Rentenversicherung) unter der Rufnr.: 00 31 20 656 91 51 und oder derWebsite unter: www.fvp.nl wenden.

Auf den Websites: http://pensioen.pagina.nl und www.verzekeringskamer.nl finden SieInternetadressen einer Vielzahl von Einrichtungen (u.a. Rentenfonds). Bei ‘vergessenenRenten’ wenden Sie sich an die Website: www.2zw.nl.

Eine Übersicht über die gesetzliche Sozialversicherung finden Sie unter der Übersicht desMutual Information System of Social Security, MISSOC (Leistungen im Alter und Sterbefall)unter: http://europa.eu.int/comm/employment_social/missoc2000/index_de.htm

Sie können ebenfalls den so genannten On-line-EURO-Atlas des DeutschenBundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter: www.bma.ben.de konsultieren.

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11. Umzug von den Niederlanden nach Deutschland undfortgesetzte Erwerbstätigkeit in den Niederlanden

Allgemeines

Wenn Sie nach Deutschland umziehen, werden Sie zum Grenzarbeiter. Ihre Rechte und Pflichten sinddann genau identisch mit denen der deutschen Grenzarbeiter. Wenn es um Steuerzahlungen undFragen zur Sozialversicherung geht, spielt Ihre niederländishe Staatsangehörigkeit nicht die geringsteRolle.

Wohnen in Deutschland

Als EU-Bürger haben Sie selbstverständlich das Recht, in Deutschland zu wohnen, wenn Sie in denNiederlanden oder in Deutschland arbeiten. Meistens ist es so, dass Sie beim Amt fürEinwohnerwesen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Angehörige einesMitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft stellen müssen. Dabei ist Folgendes vorzulegen: eingültiger Pass, 2 Passfotos, der Arbeitsvertrag und eine Verdienstbescheinigung, der Mietvertrag usw.Ihre Familienangehörigen müssen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.Im Falle einer Rentenzahlung oder sonstigen Leistungen müssen Sie neben derVerdienstbescheinigung Ihres Leistungsträgers oder Ihres Rentenfonds auch einenKrankenversicherungsnachweis vorlegen.

Steuer- und Beitragsabgaben

Wenn Sie nach Deutschland umziehen, sind sie für Ihr niederländisches Einkommen in denNiederlanden steuer- und beitragspflichtig. Wenn Sie sich für die Behandlung als Einwohner derNiederlanden entscheiden, haben Sie Anspruch auf sämtliche Abzugsposten (Abzug für denHypothekenzins usw.) und auf sämtliche Abgabenermäßigungen. Ihr in Deutschland wohnenderPartner hat Anspruch auf die allgemeine Abgabenermäßigung, wenn er / sie sich für die Behandlungals Einwohner der Niederlanden entscheidet. Die Beiträge zur Einwohnerversicherung werden überdie Betragshöhe des deutschen und niederländischen Einkommens (das sogenannte Welteinkommen)erhoben. In Deutschland besteht für Sie ein Anspruch auf Eigenheimzulage.

Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und umziehen, dann werden Sie zu Lasten Ihrerniederländischen Krankenkasse bei einer deutschen Krankenkasse eingetragen. Ihre niederländischeKrankenkasse erteilt Ihnen ein so genanntes E-106 Formular, das Sie bei der deutschen Krankenkassevorlegen müssen. Dies gilt auch für Ihre Familienangehörigen. Von dem Zeitpunkt an dem Sie inDeutschland leben, haben Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen (Kinder und nichterwerbstätige Ehegatten) keinen Anspruch mehr auf medizinische Versorgung in den Niederlanden –mit Ausnahme von Notfällen und bei grenzüberschreitenden Experimenten des Gesundheitswesens.Als erwerbstätiger Grenzarbeiter haben Sie sehr wohl Anspruch auf das so genannte Wahlrecht. IhreFamilienmitglieder haben Anspruch auf die übliche medizinische Versorgung, soweit diese fürdeutsche Krankenversicherte gilt.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 40

Privatversicherungen

Wenn Sie privat versichert sind und umziehen, läuft Ihre private Krankenversicherung meistensweiter. Sie sind auch nach wie vor AWBZ-beitragspflichtig in den Niederlanden. Jedoch wird IhrPrivatversicherer Ihnen eine teurere Auslandspolice anbieten. Demgegenüber steht, dass Sie dieBeiträge zum so genannten MOOZ/pooling (ca • 25 pro Person monatlich) nicht mehr bezahlenmüssen.Wenn Ihre Familienangehörigen ebenfalls privat versichert sind, ist dies kein Problem für den Fall,dass Sie einen Anspruch auf die sogenannten AWBZ-Leistungen geltend machen. Da IhreFamilienmitglieder keine aufgenommenen Einwohner mehr sind und eine Mitversicherung über dieAWBZ nicht möglich ist, haben Sie kein Recht auf AWZ-Leistungen. Im Gegensatz zu dengesetzlichen krankenversicherten Familienmitgliedern können Ihre Familienmitglieder jedochmedizinische Hilfe in den Niederlanden in Anspruch nehmen.

Kindergeld

Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland umziehen, bleibt der Anspruch auf niederländischesKindergeld erhalten, solange Ihr Partner nicht in Deutschland erwerbstätig ist. Verfügt der Partnerüber kein eigenes Einkommen, haben Sie Anspruch auf ergänzende Kindergeldzahlungen, da dasdeutsche Kindergeld beträchtlich höher als das niederländische ausfällt. Wenn Ihr Partner inDeutschland arbeitet, erhalten Sie das vollständige (höhere) Kindergeld. Arbeitet Ihr Partner weiterhinin den Niederlanden, besteht jedoch bloß ein Anspruch auf niederländisches Kindergeld.

Erwerb von Ansprüchen auf die Grundrente (AOW) von Familienangehörigen

Ab dem Zeitpunkt, das Ihre Familienangehörigen (Partner und Kinder über 15 Jahre) nicht mehr inden Niederlanden wohnen oder arbeiten, endet deren Anspruch auf die Grundrente (AOW) undHinterbliebenenversicherung (Anw). Dies bedeutet einen Verlust von 2 % an AOW-Grundrente fürjedes Jahr, das Ihre Familienangehörigen nicht mehr in den Niederlanden wohnen oder arbeiten. Esbesteht die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres nach dem Umzug eine freiwillige AOW/Anw-Versicherung bei der Sozialversicherungskasse abzuschließen. Der Beitrag beträgt ca. • 40 pro Monatfür den Fall, dass das Familienmitglied kein eigenes Einkommen bezieht. Man kann sich maximal 10Jahre freiwillig versichern (ist man älter als 50 Jahre, kann man sich auf unbestimmte Zeit versichern).

Arbeitslosigkeit

Wenn Sie nach Deutschland umziehen und vollständig arbeitslos werden, haben Sie Anspruch aufdeutsches Arbeitslosengeld, so als ob Sie immer in Deutschland gewohnt und gearbeitet hätten. Nur inabsoluten Ausnahmefällen können Sie Ansprüche auf niederländisches Arbeitslosengeld geltendmachen (der so genannten Miethe-Verordnung).Ab dem Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosigkeit, sind Sie in Deutschland sozialversichert und steuerpflichtig.Sie haben dann kein Recht mehr auf medizinische Versorgung in den Niederlanden. Sind Sie älter als40 Jahre, werden Ihre Ansprüche auf die Betriebsrente durch die FVP-Regelung gewährleistet.Ansprüche auf die AOW-Grundrente bestehen dann nicht mehr. Sie erwerben jedoch Anwartschaftenauf Ihre deutsche Altersrente und der Hinterbliebenenrente.Wenn Sie zeitweise oder teilweise arbeitslos waren, können Sie jedoch die Auszahlung vonArbeitslosengeld in den Niederlanden geltend machen.

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Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 41

Erwerbsunfähigkeit

Wenn Sie erwerbsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf Leistungen der niederländischenArbeitsunfähigkeitsversicherung (WAO) zuzüglich eventueller Ergänzungen aufgrund derergänzenden WAO-Versicherung [vgl. GAT oben]. Die Zahlungen der WAO bei Erwerbsunfähigkeitsind exportierbar und werden in den Niederlanden besteuert. Wenn Sie Ihre Zahlungen beiErwerbsunfähigkeit in Deutschland erhalten, sind Sie nicht mehr über die AOW/Anw versichert. Siekönnen sich jedoch für die Grund- und Hinterbliebenenrente freiwillig bei derSozialversicherungskasse versichern. Sie sind jedoch nach wie vor ZFW/AWBZ-versichert in denNiederlanden. Jedoch haben Sie keinen Anspruch mehr auf medizinische Versorgung in denNiederlanden. Wenn Sie teilweise erwerbsunfähig sind, können Sie – vorausgesetzt Sie stehen demdeutschen oder niederländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung – Anspruch auf die Zahlung vonArbeitslosengeld in Deutschland haben.

Alter

Wenn Sie sich für die VUT-Regelung oder die Frührente entschieden haben, können Sie dieseLeistungen ohne weiteres nach Deutschland exportieren. Ihre Betriebsrente und VUT-Regelungwerden dann in Deutschland besteuert. Ihre AOW-Grundrente ist ebenfalls nach Deutschlandexportierbar, wird jedoch in den Niederlanden besteuert.Wenn Sie in Rente gehen, werden von Ihrer niederländischen Rente und Grundrente Beiträge zurSozialversicherung für die ZFW/AWBZ einbehalten. Sie haben jedoch nicht mehr das Recht,medizinische Versorgung in den Niederlanden in Anspruch zu nehmen.

Adressen

Informationen in niederländischer Sprache über Deutschland für niederländische Staatsbürger,die nach Deutschland umziehen, finden Sie unter: http://citizens.eu.int/nl/nl/de/origdest.htm

Informationen über das Wohnen in Deutschland in Kombination mit Arbeiten in denNiederlanden in den sogenannten EUREGIOs finden Sie unter: www.eures.euregio.nl undwww.euregio.org (Ost-Niederlanden), www.edr-eures.org (Nord-Niederlanden); www.eures-mr.org (Süd-Niederlanden).

Informationen über das Aufenthaltsrecht finden Sie unter den EU-Richtlinien:http://europa.eu.int/scadplus/leg/nl/s17000.htm

Allgemeine Informationen über das Wohnen im Ausland erhalten Sie bei derSozialversicherungskasse (SVB) unter: www.svb.org. und beim Aufklärungszentrum fürSozialversicherungen (Voorlichtingscentrum voor Sociale Verzekeringen) unter: www.2zw.nl

Bei grenzüberschreitenden Fragen zur Sozialversicherung können Sie das Büro für DeutscheAngelegenheiten (BDZ) in Nijmegen unter der Rufnr.: 024 343 19 00 oder unter:www.bdznijmegen.nl konsultieren.

Bei grenzüberschreitenden Fragen zu Steuerzahlungen können Sie Informationen beim Teamfür grenzüberschreitende Arbeiten und Unternehmen der Finanzverwaltung Ausland inHeerlen über das Internet unter: www.belastingdienst.nl/9229299/n/02gwo01.htm odertelephonisch unter der kostenlosen Rufnr.: 0800 024 12 12 erhalten.