Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 1
AMTS BLATT
DER STADT MARKTREDWITZ
Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer € -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr € 21
Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße 2, Zimmer 3, Telefon 501-110 Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann
Nr. 7 Dienstag, 31. Juli 2018
I N H A L T
Nr. 53 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt
Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver-
kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred-
witz; Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktred-
witz
Nr. 54 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt
Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisver-
kehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberred-
witz; Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes
Nr. 55 Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für
das Gebiet „Südlich der Brückenstraße“, Gemarkung Lo-
renzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Nr. 56 Auflassung einer Grabstätte im städtischen Friedhof
Marktredwitz; Letztmalige Aufforderung
Nr. 57 Sprechtage im August 2018
Nr. 58 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit
vom 27.06.2018 bis 30.07.2018
Nr. 59 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Nr. 60 TenneT informiert; Bodenkundliche Voruntersuchungen
für das Projekt SuedOstLink, Durchführung in der Stadt
Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018
Die Stadt Marktredwitz trauert um
Herrn Richard Kohler * 02.05.1949 † 01.07.2018
Der Verstorbene war im Stadtteil Wölsau (mit Wölsauerhammer, Haag, Pfaffenreuth, Reutlas und Manzenberg) seit dem
17.12.1985 als Feldgeschworener tätig.
Seine Aufgaben in dieser Tätigkeit erledigte er immer pflichtbewusst, engagiert und zuverlässig.
Die Stadt Marktredwitz wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Marktredwitz, 4.Juli 2018 Oliver Weigel, Oberbürgermeister
Nr. 53
Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt
Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs
an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz;
Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz
Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am
24.07.2018 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt Marktredwitz für den im Lageplan vom 02.07.2018
gekennzeichneten Geltungsbereich im Parallelverfahren zum
aufzustellenden Bebauungsplan „Südwestlich des Kreisverkehrs
an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, gem. § 8
Abs. 3 BauGB insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11
BauNVO als Sondergebiet (SO) dargestellt wird (bisherige Dar-
stellung: Fläche für die Landwirtschaft – Ziel Grünland).
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich der 12. Änderung des wirksa-
men Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz für den Be-
reich „Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“,
Gemarkung Oberredwitz, wird auf den auf Seite 14 abgedruckten
Lageplan vom 02.07.2018 hingewiesen.
Marktredwitz, 25.07.2018
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Nr. 54
Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt
Marktredwitz für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs
an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz;
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizier-
ten Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am
24.07.2018 beschlossen, für das Gebiet „Südwestlich des Kreis-
verkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz,
2 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz
einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) zur Ausweisung eines „Sonstigen Sonderge-
biets“ (SO Einzelhandel) gemäß § 11 BauNVO aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit
ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd-
westlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemar-
kung Oberredwitz, wird den auf Seite 14 abgedruckten Lageplan
vom 02.07.2018 hingewiesen.
Marktredwitz, 25.07.2018
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Nr. 55
Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das
Gebiet „Südlich der Brückenstraße“, Gemarkung Lo-
renzreuth; Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner öffentlichen
Sitzung am 26.06.2018 den Bebauungsplan für das Gebiet „Süd-
lich der Brückenstraße“, Gemarkung Lorenzreuth, gemäß § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan vom 04.06.2018 einschließlich Begründung
kann vom Tag dieser Bekanntmachung an im Stadtbauamt
Marktredwitz, Böttgerstraße 10, 95615 Marktredwitz, OG, wäh-
rend der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen
werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem
auf Seite 15 abgedruckten Lageplan vom 04.06.2018 ersichtlich.
Auf folgende Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB)
wird hingewiesen:
§ 215 Abs. 1 BauGB:
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verlet-
zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-
ten,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-
ungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä-
gungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma-
chung schriftlich gegenüber der Stadt Marktredwitz unter Darle-
gung des die Verletzung begründen-den Sachverhalts geltend
gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB:
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,
wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögens-
nachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs
dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Marktredwitz, 27.07.2018
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Nr. 56
Auflassung einer Grabstätte im städtischen Friedhof Markt-
redwitz;
Letztmalige Aufforderung
Das im Quartier G Nr. 27 liegende Einzel-Eigen-Grab des ver-
storbenen Alfred Ernstberger macht seit Monaten einen sehr
ungepflegten Eindruck. Es ist stark mit Unkraut, Gras und Dis-
teln bewachsen.
Nachdem die Nutzungsberechtigte Frau Elfriede Ruckdeschel,
Schönbrunnerstr.10, 95709 Tröstsau-Leupoldsdorf, bereits 2013
verstorben ist und auch sonst keine Angehörigen mehr zu ermit-
teln sind, wird das Grab nach einer Räumungsfrist von 3 Mona-
ten zum 15. Oktober 2018 nach § 13 der Friedhofssatzung durch
die Stadt Marktredwitz von Amts wegen aufgelassen.
Der Grabstein, die Einfassung und die Pflanzung werden entfernt
und gehen nach § 19 Abs.2 der Friedhofssatzung in das Eigen-
tum der Stadt Marktredwitz über.
Angehörige der Familien Ernstberger und Ruckdeschel werden
hiermit letztmalig gebeten, sich bei der Friedhofverwaltung,
Friedensplatz 2, 95615Marktredwitz (Telefon 09231/5665)
zu melden.
Marktredwitz, den 11.07.2018
Stadt Marktredwitz
gez.
Weigel
Oberbürgermeister
Nr. 57
Sprechtage im August 2018
Caritas Sozialberatung
Das Kreis-Caritassekretariat hält am
Mittwoch, 08.08.2018
in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Kath. Pfarramt St.
Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab.
Sprechtage der Versichertenberaterin der Deutschen Renten-
versicherung Bund
Die Versichertenberaterin Sigrid Freiberger ist ehrenamtlich für
die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig. Sie unterstützt bei
jeglicher Rentenantragstellung sowie Kontenklärung und steht
für generelle Auskünfte zur Verfügung:
Montag, 06.08., 13.08. und 20.08.2018
von 14 bis 17 Uhr
oder nach individueller Vereinbarung.
Sprechtagort: Bürgerinformationsstelle „MAKmit“ im Neuen
Rathaus, Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/16)
Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Telefonischer Kontakt ab 9 Uhr unter 09231/8793843 oder
0176/25477987 bzw. per E-Mail: [email protected].
Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 3
Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch
Jeden 2. bzw. 3. Mittwoch im Monat, 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr in
der Bürgerinformationsstelle „MAKmit“ im Neuen Rathaus,
Egerstr. 2 (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/16), findet der
Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt.
Mittwoch, 22.08.2018
Nr. 58
Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom
27.06.2018 bis 30.07.2018
Geburten
Ben Bernhardt, Eltern: Jasmin Hübner und Bruno Wilhelm
Bernhardt, Marktredwitz, Marienbader Weg 4
Bastian Zeitler, Eltern: Bianca Zeitler, geb. Heindl und Michael
Zeitler, Pechbrunn, Blumenstr. 9
Max Helm, Eltern: Katrin Helm, geb. Müller und Thomas Erhard
Helm, Waldershof, Ludwig-Hoffmann-Str. 13
Sophia Schreyer, Eltern: Julia Birgit Schreyer, geb. Medick und
Matthias Schreyer, Marktredwitz, Zaunkönigstr. 12
Alma Kerstin Karban, Eltern: Susanne Elisabeth Karban und
Daniel Klaus Otto Hebold, Erbendorf, Napfberg 13
Amelie Findeiß, Eltern: Nina Gabriele Findeiß, geb. Krieglstei-
ner und Patrick Peter Findeiß, Mitterteich, Erbstr. 15
Anton Wernick, Eltern: Tatjana Wernick, geb. Schmidt und
Alexander Wernick, Wunsiedel, Schubertstr. 24
Maria Batt, Eltern: Kristina Batt, geb. Braun und Valeri Leonard
Batt, Marktredwitz, Margeritenweg 7
Emil Braun, Eltern: Melanie Braun, geb. Deubzer und Thomas
Braun, Kulmain, Lenau 28
Cinar Ünsal, Eltern: Ayla Ünsal, geb. Aldogan und Ahmet Cem
Ünsal, Selb, Jean-Paul-Str. 31
Max Valentin Wegner, Eltern: Milena Wegner und Stefan Weg-
ner geb. Bogda, Selb, Rudolf-Harbig-Str. 5
Ahmed Youssef, Eltern: Lamees Mousa und Walied Ahmed
Kamal Zaki Youssef, Marktredwitz, Reichelsweiherstr. 7
Korbinian Markus Lewke, Eltern: Natalie Johanna Lewke, geb.
Stangl und Dirk Thorsten Rainer Lewke, Chemnitz, Liselotte-
Herrmann-Str. 13
Moritz Manuel Vogt, Eltern: Maria Lydia Schindler und Norbert
Vogt, Wunsiedel, An der Röslau 16
Christian Andreas Prechtl, Eltern: Susanne Heidi Prechtl, geb.
Schäffler und Michael Josef Prechtl, Kulmain, Ölbrunn 3
Sebastian Galabura, Eltern: Katharina Verena Galabura, geb.
Girsig und Petro Viktorovic Galabura, Waldershof, Gartenstr. 3
Mina Elisabeth Wolfrum, Eltern: Regina Theresia Wolfrum, geb.
Fuchs und Johannes Alfred Wolfrum, Pechbrunn, Sonnenstr. 16
Daria Wera Philipp, Eltern: Lilli Philipp, geb. Bineder und Ser-
gius Philipp, Marktredwitz, Rotkehlchenweg 6
Corbinian Sebastian Stock, Eltern: Karolin Elisabeth Stock, geb.
Boemmel und Christian Hermann Stock, Neusorg, Mittlere Str. 7
Ben Philipp , Eltern: Jana Philipp und Oliver Konn, Markt-
leuthen, Goethestr. 3
Simon Gruber, Eltern: Franziska Gabriele Gruber, geb. Schultes
und Dominik Gruber, Arzberg, Lorenz-von-Reitz-Str. 6
Toni Johannes Hecht, Eltern: Anna Inge Hecht, geb. Nürmberger
und Stefan Bernhard Hecht, Kirchenlamitz, Gartenstr. 35
Theresa Nina Zeiner, Eltern: Nadine Regina Purucker, geb. Korn
und Paul Walter Zeiner, Selb, Paul-Gerhardt-Str. 3
Theo Thomas Braun, Eltern: Katrin Regina Braun, geb. Haber-
korn und Michael Anton Braun, Konnersreuth, Waldsassener Str.
25
Jakob Schinner, Eltern: Lisa Schinner, geb. Wolf und Matthias
Werner Schinner, Kastl, Lettenring 18
Bruno Christof König, Eltern: Andrea König, geb. Seitz und
Tobias Berthold König
Ferdinand Hänel, Eltern: Christina Monika Hänel, geb. Kraus
und Julian Ralf Hänel, Brand, Fichtelberger Str. 34
Sterbefälle
Emma Jungnickl, geb. Konwalinka, Marktredwitz, Albrecht-
Dürer-Str. 17
Karl Müller, Marktredwitz, Brandströmstr. 9
Richard Herbert Wilhelm Kohler, Marktredwitz, Haag 1
Bernhard Barnadi Plieth, Marktredwitz, Kraußoldstr. 5
Ernst Josef Weis, Marktredwitz, Wegenerstr. 16
Frieda Anna Sirtl, geb. Fichtner, Arzberg, Marktredwitzer Str. 25
a
Margareta Hedwig Eisendraut, geb. Steinheimer, Marktredwitz,
Wegenerstr. 16
Ludwig Rudolf Ries, Wunsiedel, Hangstr. 6
Werner Jürgen Kraus, Marktredwitz, Kopernikusstr. 10 a
Fritz Dietmar Barus, Wunsiedel, Burggraben 9
Reinhardt Ernst Dörschmidt, Mitterteich, Fockenfelder Str. 16
Wolfgang Klinger, Wunsiedel, Pestalozzistr. 7
Ida Schürer, Arzberg, Bauvereinstr. 21
Anton Staab, Schirnding, Blumenstr. 13
Lisette Elisabeth Lydia Krumbholz, geb. Popp, Wunsiedel, Bi-
bersbacher Str. 1
Ida Katharina Reichelt, geb. Eckert-Stobitzer, Marktredwitz,
Bismarckstr. 19
Roman Manfred Geißler, Marktredwitz, Peuntstr. 1
Mathilde Wunderlich, geb. Bauer, Selb, Mühlbach 8
Johann Koblischke, Waldsassen, Binhackstr. 8
Eheschließungen
Thomas Franz und Tina Birgit Hofmann, Marktredwitz, Brand,
Hauptstr. 26
Markus Hartung und Mary Möller, Marktredwitz, Bernadottestr.
12
Heinz Günter Raab und Claudia Gudrun Bareuther, Marktred-
witz, Nelkenstr. 4 a
Simon Ottmar Heinrich und Franziska Heidi Püttner, Marktred-
witz, Rodenzenreuther Str. 10
Armin Schwintek und Isabell Gabriele Hoffmann, Marktredwitz,
Egerstr. 7
Maximilian Harald Greger und Anne Doris Maria Wintersteiner,
Marktredwitz, Dunantstr. 5
4 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz
Nr. 59
Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 03.07.2018
1. Baugenehmigung;
Anbau und Umbau von Kellerräumen zu Garagen, Stil-
zelweg 52
Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter dem
Vorbehalt, dass keine begründeten Nachbareinwendungen erho-
ben werden und den Forderungen der Träger öffentlicher Belan-
ge Rechnung getragen werden kann.
Von der Notwendigkeit, dass zwischen Garage und öffentlicher
Verkehrsfläche eine Zu- und Abfahrt von mind. 3 m Länge vor-
handen sein muss, wird eine Abweichung gewährt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
2. Bauvoranfrage;
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Kolpingstr. 1
Beschluss:
Die Erteilung der Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt,
unter dem Vorbehalt, dass nichtbegründete Nachbareinwendun-
gen erhoben und den Forderungen der Träger öffentlicher Belan-
ge Rechnung getragen werden kann.
Wegen teilweiser Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird eine
Abweichung in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
3. Baugenehmigung (Nutzungsänderung);
Umnutzung von Verkaufs- und Gaststättenräumen in ei-
nen Friseur-Salon, Markt 3
Beschluss:
Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.
Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
4. Baugenehmigung;
Neubau eines Ausbildungs- und Technologiezentrums /
ATZ BA 1 "Bildungsschmiede",
Bayreuther Straße 5, Reichelsweiher Str. 12, Fl.Nr. 145,
Gemarkung Oberredwitz
Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt unter dem
Vorbehalt, dass
- keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden,
- die Erschließung gesichert ist,
- den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung
getragen werden kann,
- die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:
- Abrücken von den Baulinien zur Bayreuther Straße
- In Teilbereich zweigeschossige Bauweise
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
5. Baugenehmigung;
Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport,
Maiglöckchenweg 4
Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung wird zugestimmt, unter dem
Vorbehalt unbegründeter Nachbareinwendungen.
Folgender Befreiung wird zugestimmt:
Vor der Garage ist ein Aufstellraum von ca. 3,20 m statt 5,00 m
von der öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
6. Baugenehmigung;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,
Fl.Nr. 382, Gemarkung Leutendorf, an der Flurstraße
Beschluss:
Der Erteilung wird zugestimmt unter dem Vorbehalt unbegrün-
deter Nachbareinwendungen.
Folgenden Befreiungen für die Garage wird zugestimmt:
- Abweichung vom festgesetzten Garagenstandort
- geänderte Zufahrt
- Überschreitung der Baugrenze
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
7. Baugenehmigung;
Anbau einer Maschinen- und Lagerhalle sowie einer Kfz-
Garage an das bestehende Gebäude zur landwirtschaftli-
chen Nutzung, Pfaffenreuth 49
Beschluss:
Der Erteilung wird zugestimmt unter dem Vorbehalt unbegrün-
deter Nachbareinwendungen und der Einhaltung der Forderun-
gen der Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 17.07.2018
1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
1.1 Widmung des Maiglöckchenwegs zur Ortsstraße
Beschluss:
Folgender Widmung zur Ortsstraße wird zugestimmt:
Straßenname Maiglöckchenweg
Fl.-Nrn. 664/13, 664/36, 664/37, 664/38,
664/39, 664/40, 664/41, 664/42,
664/43 und 664/44, 658 Teilfläche,
Gemarkung Marktredwitz
Anfangspunkt Einmündung in die Narzissenstraße
(östl. Grenze Fl.-Nr. 663/2,
Gemarkung Marktredwitz)
Endpunkt Einmündung in die Ortsstraße „Haa
ger Weg“ (südl. Fl.-Nr. 669, Gemar
ung Marktredwitz und südostl. Fl.
Nr. 669/4, Gemarkung Marktred
itz) bzw. nördl. Grenzen Fl.-Nrn.
64/32 und 664/33, Gemarkung
Marktredwitz
Länge der Straße 0,304 km
Länge der Abzweigung 0,023 km
Baulastträger Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung keine
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
1.2 Widmung der Albert-Einstein-Straße zur Ortsstraße
Beschluss:
Folgender Widmung zur Ortsstraße wird zugestimmt:
Straßenname Albert-Einstein-Straße
Fl.-Nr. 208 und 208/32 Teilfläche,
Gemarkung Oberredwitz
Anfangspunkt Einmündung in die Ortsstraße
Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 5
„Max-Planck-Straße“ (östl. Fl.-Nr.
208/29, Gemarkung Oberredwitz
und südöstl. Fl.-Nr. 213/2, Gemar-
kung Oberredwitz
Endpunkt Einmündung in die Wun-
siedler Straße (südl. Grenze Fl.-Nr.
379/63, Gemarkung Oberredwitz)
bzw. östl. Grenzen Fl.-Nrn. 218/1
und 218/2, Gemarkung Oberredwitz
Länge der Straße 0,413 km
Länge der Abzweigung 0,030 km
Baulastträger Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung keine
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
1.3 Widmung des Oberthwegs (Verlängerung) zum be-
schränkt-öffentlichen Weg
Beschluss:
Folgender Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg wird
zugestimmt:
Straßenname Oberthweg (Verlängerung)
Fl.-Nrn. 207/1 und 208/51, Gemarkung
Oberredwitz
Anfangspunkt Einmündung in den Oberthweg (östl.
Grenze Fl.-Nr. 220/4, Gemarkung
Oberredwitz)
Endpunkt Einmündung in die Albert-Einstein-
Straße (südwestl. Grenze Fl.-Nr.
208, Gemarkung Oberredwitz)
Länge der Straße 0,078 km
Baulastträger Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer
Die Widmung ist zusammen mit der Beschränkung ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
1.4 Widmung "Verbindungsweg zwischen Albert-Einstein-
Straße und Max-Planck-Straße" zum beschränkt-
öffentlichen Weg
Beschluss:
Folgender Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg wird
zugestimmt:
Straßenname Verbindungsweg zwischen A
bert-Einstein-Straße und Max-
Planck-Straße
Fl.-Nrn. 208/46 Teilfläche, Gemarkung
Oberredwitz
Anfangspunkt Einmündung in die Albert-Einstein
Straße (südl. Grenze Fl.-Nr. 208,
Gemarkung Oberredwitz)
Endpunkt Einmündung in die Max-Planck
Straße (nordwestl. Grenze Fl.-Nr.
208/19, Gemarkung Oberredwitz)
Länge der Straße 0,048 km
Baulastträger Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer
Die Widmung und die Beschränkung der Widmung sind ortsüb-
lich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
1.5 Umstufung einer Teilfäche der Ortsstraße "Max-Planck-
Straße" zu einem beschränkt-öffentlichen Weg "Verbin-
dungsweg zwischen Albert-Einstein-Straße und Max-
Planck-Straße (Verlängerung)"
Beschluss:
Folgender Umstufung von einer Ortsstraße zum beschränkt-
öffentlichen Weg wird zugestimmt:
Straßenname (alt) Max-Planck-Straße
Straßenname (neu) Verbindungsweg zwischen Albert
Einstein-Straße und Max-Planck-
Straße (Verlängerung)
Fl.-Nrn. 208/19 Teilfläche, Gemarkung
Oberredwitz
Anfangspunkt Nordöstl. Grenze Fl.-Nr. 208/20,
Gemarkung Oberredwitz und Süd-
westlecke Fl.-Nr. 208/21, Gemar-
kung Oberredwitz
Endpunkt Südöstl. Grenze Fl.-Nr. 208/46,
Gemarkung Oberredwitz
Länge der Straße 0,014 km
Baulastträger Stadt Marktredwitz
Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer
Die Umstufung ist mit der Widmungsbeschränkung ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
2. Erweiterung der Kitas im Klinikum Fichtelgebirge
Marktredwitz;
Bedarfsanerkennung der Kinderbetreuungsplätze nach
Art. 7 BayKiBiG
Beschluss:
Folgende Kinderbetreuungsplätze werden in den neuen proviso-
rischen Kitas in den Räumen des Klinikums Fichtelgebirge
Marktredwitz als örtlicher Bedarf anerkannt:
Krippe und Kindergarten:
24 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren
50 Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschu-
lung
Kinderhort:
50 Plätze für Schulkinder
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2018
1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften
Beschluss:
Die Niederschriften der Hauptausschusssitzung vom 20.06.2018,
der Stadtratssitzung vom 26.06.2018, der Bauausschusssitzung
vom 03.07.2018 werden ohne Einwände genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 19 : 0
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen
Sitzungen, deren Gründe für die Geheimhaltung wegge-
fallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO)
Beschluss:
Die Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzun-
gen, deren Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art.
52 Abs. 3 GO) dient zur Kenntnis.
3. Stadtsanierung Marktredwitz;
SAN V: Gartenschau 2006 - Bereich Nord;
Neubau eines Kinderhauses auf dem BENKER-AREAL
Bekanntgabe des Ergebnisses des Realisierungswettbe-
werbs
-AR STEWOG 19.07.2018-
6 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz
Beschluss:
Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs „Neubau eines Kin-
derhauses auf dem BENKER-AREAL“ dient zur Kenntnis.
4. Anträge von Frau Stadträtin Gisela Wuttke-Gilch
a) Wiedereinführung eines Jugendgremiums
b) Schaffung eines Seniorenbeirates
c) Bestellung eines/einer Seniorenbeauftragten
-HA 17.07.2018-
Beschluss:
Den Anträgen von Frau Stadträtin Gisela Wuttke-Gilch auf Wie-
dereinführung eines Jugendgremiums, auf Schaffung eines Seni-
orenbeirats und auf Bestellung eines /einer Seniorenbeauftragten
wird mit folgender Vorgehensweise zugestimmt:
Es besteht damit Einverständnis, unter Beibehaltung des beste-
henden Beirates für Soziales und Demographie, aufgrund der
breit gefächerten Bedürfnisse und Problemstellungen von Kin-
dern, Jugend, Familie bis zu Senioren, die im Jahr 2020 in Bay-
ern die größte Bevölkerungsgruppe (jeder 3. über 65 Jahre) dar-
stellt, weitere Gremien zu bilden, die den Beirat für Soziales und
Demographie ergänzen und unterstützen.
Dies soll erfolgen durch die Bildung von thematischen Schwer-
punkten, zunächst für die Bereiche „Senioren“ und „Jugend und
Familie“, unter Einbindung von Personen und Gruppierungen
mit besonderem Interesse und Kompetenz an diesen Themen.
Diese Gremien sollen selbständig außerhalb der Stadtverwaltung
organisiert sein, aber in engem Kontakt zur Stadtverwaltung,
zum Beirat für Soziales und Demographie und zum Stadtrat
stehen. Diese sichern eine zeitnahe Behandlung und Umsetzung
von Empfehlungen, Unterstützung von Initiativen und Veranstal-
tungen, nach Rückkoppelung mit der Stadtverwaltung, zu.
Ein eigenes Budget zur Durchführung von Aktionen und Veran-
staltungen sollte zur Verfügung gestellt werden. Näheres dazu ist
schriftlich zu regeln.
Es besteht außerdem damit Einverständnis, eine/n Seniorenbe-
auftragte/n zu bestellen. Diese Funktion wird derzeit von der
Sozialreferentin ausgeführt, die offiziell bis zur nächsten Wahl-
periode als Seniorenbeauftragte bestellt wird.
Zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Stadtrats soll eine
Evaluation erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
5. Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Röslau
durch das Standesamt Marktredwitz und Abschluss einer
Vereinbarung
-HA 17.07.2018-
Beschluss:
Der Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Röslau durch
das Standesamt Marktredwitz im Rahmen der sog. „kleinen
Übertragung“ gemäß Art. 2 Abs. 1 AGPStG zum 01.01.2019
wird zugestimmt und eine entsprechende Vereinbarung abge-
schlossen. Der Vereinbarungstext ist Bestandteil dieses Be-
schlusses.
Durch die Verwaltung soll geprüft werden, inwieweit der Einsatz
eines 3. Standesbeamten erfolgen kann (Arbeitsplatzmöglichkeit)
und wie sich die Kostensituation dazu darstellt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
6. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der J.-M.-
Bauer´schen-Wohltätigkeitsstiftung;
-HA 17.07.2018-
6.1 Ergebnis der örtlichen Prüfung
Beschluss:
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 der
J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung durch den Rechnungs-
prüfungsausschuss dient zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
6.2 Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss:
Der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
der J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung mit ihren in der
Anlage zur DS-Nr. 41/2018 genannten Abschlusszahlen gem.
Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
6.3 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss:
Herrn Oberbürgermeister Weigel wird für die Jahresrechnung
2016 der J.-M.-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung gem. Art. 102
Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0
7. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadtkas-
se Marktredwitz;
-HA 17.07.2018-
7.1 Ergebnis der örtlichen Prüfung
Beschluss:
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 der
Stadtkasse Marktredwitz durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss dient zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
7.2 Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss:
Der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
der Stadtkasse Marktredwitz mit ihren Abschlusszahlen gem. Art
102 Abs. 3 GO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
7.3 Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss:
Herrn Oberbürgermeister Weigel wird für die Jahresrechnung
2016 der Stadtkasse Marktredwitz gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0
8. Jahresrechnung 2017 der J.-M.-Bauer´schen-
Wohltätigkeitsstiftung
Rechenschaftsbericht
-HA 17.07.2018-
Beschluss:
Der Rechenschaftsbericht dient zur Kenntnis.
Der Überweisung der Haushaltsrechnung an das Rechnungsprü-
fungsamt bzw. an den Prüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
9. Jahresrechnung 2017 der Stadtkasse Marktredwitz
-HA 17.07.2018-
9.1 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz 7
Beschluss:
Die Überschreitungen soweit noch keine Genehmigungen gem. §
13 Abs. 2 c GeschO oder beschlussmäßige Genehmigungen
vorliegen (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO i.V.m. § 8 Abs. 1 Ziff. 1 c
GeschO) werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
9.2 Festsetzung der zu übertragenden Haushaltsreste
Beschluss:
Die Haushaltsreste, die in das Haushaltsjahr 2018 übernommen
werden sollen, werden festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
9.3 Rechenschaftsbericht
Beschluss:
Der Rechenschaftsbericht dient zur Kenntnis (Art. 102 Abs. 2
GO).
Der Überweisung der Jahresrechnung 2017 an das Rechnungs-
prüfungsamt bzw. dem Prüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
10 Jahresabschluss 2015 und 2016 der Stadtwerke;
Ergebnis der örtlichen Vorprüfung;
Kenntnisnahme
-WA 12.07.2018-
Beschluss:
Die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Marktred-
witz über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und
2016 der Stadtwerke Marktredwitz vom 18.01.2017 bzw.
21.12.2017 und 06.06.2018 sowie der Bericht des Rechnungs-
prüfungsausschusses der Stadt Marktredwitz vom 18.01.2017
bzw. 21.12.2017 und 06.06.2018, ebenfalls über die Prüfung
dieses Jahresabschlusses, werden zur Kenntnis genommen.
11 Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverban-
des, München, über die Prüfung
der Jahresabschlüsse 2015 - 2016 der Stadtwerke Markt-
redwitz; Kenntnisnahme
-WA 12.07.2018-
Beschluss:
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes,
München, über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016
der Stadtwerke Marktredwitz wird zur Kenntnis genommen.
Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass vom Bayeri-
schen Kommunalen Prüfungsverband, München, der Bestäti-
gungsvermerk für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 erteilt
wurde.
12. Feststellung, Ergebnisverwendung - Jahresabschlüsse
2015 und 2016 der Stadtwerke Marktredwitz;
-WA 12.07.2018-
12.1 Feststellung
Beschluss:
Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Stadtwerke Marktred-
witz, in Form der DS.Nr. 30/2018, mit folgenden Summen wer-
den festgestellt:
Bilanzsumme Jahresergebnis
€ €
2015 12.473.388,62 502.105,59
2016 12.795.561,89 -309.611,07
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
12.2 Verwendung der Jahresergebnisse
Beschluss:
Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserwerk für
2015 i. H. v. 983.016,39 € und
2016 i. H. v. 144.281,85 €
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust des Betriebszweigs Bäder für 2015 i. H. v.
480.910,80 € aus dem Haushalt der Gemeinde wird ausgegli-
chen.
Von dem Verlust 2016 i. H. v. 453.892,92 € soll ein Teilbetrag i.
H. v. 445.713,27 € aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen
werden. Der verbleibende Betrag von 8.179,65 € wird mit der
Rücklage Bäder aus Eröffnungsbilanz verrechnet.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
13. Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadtwerke Markt-
redwitz;
-WA 12.07.2018-
Entlastungen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für
13.1 Werkleitung
Beschluss:
Die Entlastung für Tim Burger als Werkleiter für die Zeit
01.01.2015 bis 19.07.2015 sowie für Jörg Wifling als Werkleiter
für die Zeit vom 20.07.2015 bis 31.12.2016 gemäß Art.102 Abs.
3 GO wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
13.2 Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Entlastung für den Oberbürgermeister Oliver Weigel für die
Jahresrechnungen 2015 und 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0
14. Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung für das
Gebiet "Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bay-
reuther Straße", Gemarkung Oberredwitz;
-BA 03.07.2018-
14.1 Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 43 vom
23.05.2017 (TOP 8 b)
Beschluss:
Der Beschluss Nr. 43 der Sitzung des Stadtrates der Stadt Markt-
redwitz vom 23.05.2017 (TOP 8 b), dass von der Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens für das Gebiet „Kaufland an der B
303 / Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, abgesehen
wird, wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 17 : 5
14.2 Einleitungsbeschluss zur 12. Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz ist
für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Südwest-
lich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung
Oberredwitz, entsprechend dem Lageplan vom 02.07.2018 im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB
insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als
„Sondergebiet (SO)“ dargestellt wird (bisherige Darstellung:
Fläche für Landwirtschaft – Ziel Grünland).
Abstimmungsergebnis: 17 : 5
8 Amtsblatt Nr. 7/2018 | Stadt Marktredwitz
14.3 Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz ist
für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes „Südwest-
lich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße“, Gemarkung
Oberredwitz, entsprechend dem Lageplan vom 02.07.2018 im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB
insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als
„Sondergebiet (SO)“ dargestellt wird (bisherige Darstellung:
Fläche für Landwirtschaft – Ziel Grünland).
Abstimmungsergebnis: 17 : 5
14.4 Vorinformation zum Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages mit der Bauherrin
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag
nach § 11 BauGB für das Gebiet „Südwestlich des Kreisverkehrs
an der Bayreuther Straße“, Gemarkung Oberredwitz, mit der
Bauherrin, Firma KomplettBau Frank GmbH, Bauerstraße 9,
95615 Marktredwitz, vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: 17 : 5
15 Stadtsanierung Marktredwitz;
SAN V: Gartenschau 2006 - Bereich Nord
Städtebaulicher Entwurf und Gestaltungshandbuch für
das BENKER-AREAL
-AR STEWOG 19.07.2018-
Beschluss:
Mit den Inhalten des städtebaulichen Entwurfs sowie des Gestal-
tungshandbuchs besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0
16 Stadtsanierung Marktredwitz;
Baumbestand im Quartier Bauerstraße / Dürnbergstraße
16.1 Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 17 : 5
16.2 Weiteres Vorgehen
Beschluss:
Den notwendigen Rodungsarbeiten in zwei Bauabschnitten wird
zugestimmt.
Bis zur Fällung der Bäume im Herbst 2018 ist ein Nachpflan-
zungskonzept zu entwickeln und dem Stadtrat zur weiteren Be-
schlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 21 : 1
Nr. 60
TenneT informiert; Bodenkundliche Voruntersuchungen für
das Projekt SuedOstLink, Durchführung in der Stadt
Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018
Bekanntmachung auf den Seiten 9 - 13
Stadt Marktredwitz
Weigel,
Oberbürgermeister
TenneT informiertBodenkundliche Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLinkDurchführung in der Stadt Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018
1806
5
suedostlink.tennet.eu
SuedOstLink wird nach den Maßgaben des BBPlG als Erdkabel geplant. Im existierenden
Korridornetz stellen 15 Bereiche eine besondere Herausforderung dar, da sie eine Que-
rung vorhandener Infrastruktur und/oder Gewässer bedeuten. Innerhalb der 15 Querungs-
bereiche werden daher Voruntersuchungen der Bodenbeschaffenheit durchgeführt. Die
jetzt anstehenden Bodenuntersuchungen dienen dazu, die bodenphysikalischen Eigen-
schaften zu prüfen, um die Eignung dieser Bereiche für den Trassenverlauf beurteilen
zu können. TenneT wird im Zeitraum vom 20. August 2018 bis 26. Oktober 2018
Baugrunduntersuchungen durchführen.
Beauftragte Firma
GMP Geotechnik GmbH & Co KG führt in Kooperation mit Terrasond GmbH & Co. KG
die Arbeiten im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch.
Vermessungsarbeiten
Zu der Bodenuntersuchung gehört eine Vermessung sowie Auspflockung des Bohrpunk-
tes. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des
Ist-Zustandes aufgenommen. Im Rahmen der für die Baugrunduntersuchung erforderli-
chen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeiter/innen mit PKW, per Rad
oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch
keine Schäden an Fluren und Wegen entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maß-
nahmen nicht eingesetzt.
Art und Umfang der Voruntersuchungen
Vorgesehen sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte und Entnahmen von
Bodenproben mit sogenannten Rammkernbohrungen.
Die Sondierung erfolgt mit einer Sondierraupe (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht ca.
1.100 kg, Länge ca. 2.40 m, Breite ca. 0,8 m, Höhe ca. 1.50 m im Fahrbetrieb, ca.
3,10 m im Sondierzustand).
Die Bohrung wird mit einem kombinierten Ramm- und Drehbohrgerät (Allrad-Fahrwerk,
Gesamtgewicht ca. 18.000 kg, Länge ca. 8,20 m, Breite ca. 2,50 m, Höhe ca. 4,00 m im
Fahrbetrieb, ca. 9,00 m im Bohrzustand) oder im Ausnahmefall mit einem kombinierten
Ramm- und Drehbohrgerät mit Raupenfahrwerk (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht
ca. 14.000 kg, Länge ca. 6,10 m, Breite ca. 2,00 m, Höhe ca. 2,90 m im Fahrbetrieb,
ca. 8,50 m im Bohrzustand) ausgeführt. Dabei werden schwere Rammsondierungen und
Kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 150 – 200 mm durchgeführt. Die Bohr-
ungen reichen bis zu einer Tiefe von etwa 10 bis 25 Metern. Anschließend werden die
Bohrlöcher wieder verfüllt. Die Sondierungen nehmen ungefähr einen halben Tag und
die Bohrungen ca. 1 – 2 Tage in Anspruch.
Das Bohrgerät fährt entweder selbst oder wird auf einem Tieflader antransportiert, soweit
dies auf den vorhandenen Feldwegen möglich ist. Die Bohrpunkte werden dadurch auf
dem kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen angefahren. Der Transporter
verbleibt am Feldrand. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische Baubeglei-
tung, archäologische Baubegleitung, Einsatz von Baggermatten, archäologische Unter-
suchungen oder ähnliches durchgeführt.
Nutzung von Grundstücken
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten
und befahren werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die
entstandenen Schäden durch TenneT bzw. durch die oben genannten Firmen in voller
Höhe entschädigt. Im Falle von behördlichen Auflagen werden ökologische Baubegleitung,
archäologische Baubegleitung, Einsatz von Baggermatten, archäologische Unter-
suchungen oder ähnliches durchgeführt.
Bekanntmachung und Termine
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von
örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen. Die voraussichtliche
Dauer der Untersuchungen auf den betroffenen Grundstücken sowie der voraussichtliche
Beginn dieser ergeben sich aus der beigefügten Flurstückliste und den zugehörigen Plan-
unterlagen.
Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Marktredwitz und die Auslage erfolgt im
Stadtbauamt in Zimmer 2 im Erdgeschoss, Böttgerstraße 10, Öffnungszeiten: Mo. bis Mi.
8 bis bis 12 Uhr, Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr.
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden
den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme
gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus informiert TenneT alle betroffenen
Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen.
Das Projekt SuedOstLink ist eine geplante Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ), die zwischen
den Netzverknüpfungspunkten Wolmirstedt bei Magdeburg und Isar bei Landshut verläuft. Die rund 580 km lange Erdkabel-
Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom Dezember 2015, zuletzt geändert durch Art. 12 G vom 26.7.2016, als
Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. Das Vorhaben befindet sich seit März 2017 im formellen Genehmigungsverfahren,
der sogenannten Bundesfachplanung.
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen
Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Carolin Kürth
Referentin für BürgerbeteiligungTel.: 09 21 / 5 07 40 – 43 68 E-Mail: [email protected]
Näheres zum Projekt und Planungsstand finden Sie hier:
www.tennet.eu/de/SuedOstLink
TenneT informiertBodenkundliche Voruntersuchungen für das Projekt SuedOstLinkDurchführung in der Stadt Marktredwitz ab 20.8.2018 bis 26.10.2018
suedostlink.tennet.eu
Querung Querungsnummer Gemeinde Info Tabelle
Schwesnitz – Würlitz 15_01 Stadt Rehau • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Eger – Hebanz 15_02 Stadt Markleuthen • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Rößlau – Seußen 15_03
Stadt Arzberg • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Große Kreisstadt Marktredwitz • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Warme Steinach – Untersteinach 15_04 Markt Weidenberg • 6 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Weißer Main – Untersteinach 15_05
Gemeinde Himmelkron • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge • 3 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Naab – Wildenau 15_06 Markt Luhe-Wildenau • 4 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Waldnaab Au 15_07
Markt Luhe-Wildenau • 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz – Gemeinde Pirk
• 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Regen – Laub 15_08
Markt Regenstauf • 5 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Gemeinde Zeitlarn • 1 landseitige Bohrung nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Regen – Zeitlarn 15_09 Gemeinde Zeitlarn • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Wiesent – Prangerlhof 15_10 Gemeinde Wiesent • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Naab – Pfreimd 15_11 Stadt Pfreimd • 9 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Naab – Katzdorf 15_12
Große Kreisstadt Schwandorf • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Stadt Teublitz • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Spielberg 15_13 Große Kreisstadt Schwandorf • 2 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Regen – Hinterberg 15_14 Stadt Nittenau • 4 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Röslau – Haag 15_15 Große Kreisstadt Marktredwitz • 3 landseitige Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 mit Bohrtiefen bis 30 m
Querung Landkreis Gemeinde Gemarkung Flur Zähler Nenner für
Tiefe
[m] von bis
Brand 325
Bohrung
03_03 20 20. Aug 26. Okt
Brand 326 Zuwegung 20. Aug 26. Okt
Brand 354
Bohrung
03_04 20 20. Aug 26. Okt
Brand 259
Bohrung
03_05 20 20. Aug 26. Okt
Brand 311
Bohrung
03_06 10 20. Aug 26. Okt
Brand 310
Bohrung
03_07 10 20. Aug 26. Okt
Lorentzreuth 837
Bohrung
15_01 10 20. Aug 26. Okt
Wölsau 244
Bohrung
15_02 10 20. Aug 26. Okt
Wölsau 243 Zuwegung 20. Aug 26. Okt
Wölsau 246
Bohrung
15_03 10 20. Aug 26. Okt
Wölsau 247 Zuwegung 20. Aug 26. Okt
15_15
Rößlau
Haag
Wunsiedel
Große
Kreisstadt
Markt-
redwitz
Große
Kreisstadt
Markt-
redwitz
Wunsiedel15_03
Rößlau-
Seußen
Zuwegung
487
460 325
322
259
311
310
Grundriss KG
29275,36272,07
BB
‘
A A‘
DPL1
BS1
Sch1DPH1
Sch1DPM1
Sch1DPL1
Sch1 RKS1DPH1
RKS1DPM1
RKS1DPL1
RKS1
3-KB1
3-KB2
3-KB3
3-KB43-KB5
3-KB6
3-KB7
310
254
Datum Gezeichnet Geprüft Projekt-Nr. Anlage
Projekt
GMP I Hedanstraße 17 I 97084 Würzburg I Telefon 0931 6144-0 I Fax 0931 6144-200
Planinhalt
GMP Geotechnik GmbH & Co. KG I Beratende Ingenieure und Geologen
Baugrund I Altlasten I Umwelttechnik I Hydrogeologie I Akkreditiertes Prüflabor DIN EN 17025
GMP - Geotechnique a Matter of Profession
G P
Süd Ost Link TenneT - Querung 3: Röslau - Seußen
Lageplan der geplanten Aufschlüsse M= 1:5 000
24.07.18 SH Dr. Franke 218200 1
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2018, geoportal.bayern.de, EuroGeographics
Zuwegung
837
246
244
Grundriss KG
29275,36272,07
BB
‘
A A‘
DPL1
BS1
Sch1DPH1
Sch1DPM1
Sch1DPL1
Sch1 RKS1DPH1
RKS1DPM1
RKS1DPL1
RKS1
12-KB1
15-KB1
15-KB2 15-KB3
Datum Gezeichnet Geprüft Projekt-Nr. Anlage
Projekt
GMP I Hedanstraße 17 I 97084 Würzburg I Telefon 0931 6144-0 I Fax 0931 6144-200
Planinhalt
GMP Geotechnik GmbH & Co. KG I Beratende Ingenieure und Geologen
Baugrund I Altlasten I Umwelttechnik I Hydrogeologie I Akkreditiertes Prüflabor DIN EN 17025
GMP - Geotechnique a Matter of Profession
G P
Süd Ost Link TenneT - Querung 15: Röslau - Haag
Lageplan der geplanten Aufschlüsse M= 1:5 000
24.07.18 SH Dr. Franke 218200 1
3
8
9
/
9
120
119
390
116/2
3
8
9
/
3
116
3
8
9
/
1
1
3
9
0
/
7
390/3
3
8
9
/
1
2
3
8
9
/
2
9
3
8
9
/
1
3
1253
3
8
9
/
1
4
390/9
3
8
9
/
1
5
1254/10
3
8
9
/
1
6
3
8
9
/
1
7
3
9
0
/
2
2
3
8
9
/
2
8
391/7
391/2
3
8
9
/
2
7
3
8
9
/
1
8
390/10
3
8
9
/
1
9
3
8
9
/
2
6
3
8
9
/
2
0
123
390/4
390/6
3
8
9
/
2
1
126
3
8
9
/
2
4
3
9
0
/
1
4
389/25
390/11
3
8
9
/
2
2
389
400/1
3
8
9
/
2
3
391/8
127
127/8
390/12
391/3
124/2
125
390/13
391/4
390/8
391/5
124
390/15
3
9
1
/
6
393
125/1
3
9
0
/
2
7
390/16
390/26
390/30
127/2
390/17
390/25
390/5
390/18
124/1
390/24
131/1
390/29
3
9
0
/
1
9
3
9
0
/
2
0
3
9
0
/
2
1
390/2
1255
396
130
1
2
5
4
/1
7
394
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Lageplan vom 02.07.2018
mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
für das Gebiet "Südwestlich des Kreisverkehrs an der Bayreuther Straße",
Gemarkung Oberredwitz
Stadt Marktredwitz
Stadtbauamt/Stadtplanung
nicht maßstäblich
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Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Lageplan vom 04.06.2018
mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
für das Gebiet "Südlich der Brückenstraße", Gemarkung Lorenzreuth
Stadt Marktredwitz
Stadtbauamt/Stadtplanung
nicht maßstäblich
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