Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99
zertifizierte Mannschaft mit umfangreichem Material
und 500 Fahrzeugen ist ein guter Partner für Ihre
Verkehrssicherungspflicht.
2 3
Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertifi-zierte Mannschaft mit umfangreichem Material und 500 Fahrzeugen ist ein guter Partner für Ihre Ver-kehrssicherungspflicht.
4 5
101
Gefahrenstelle
112
unebene Fahrbahn
121-20
einseitig verengte Fahrbahn,
Verengung links
101-21
Fußgängerüberweg (Aufstellung links)
101-20
Flugbetrieb (Aufstellung links)
102
Kreuzung oder Einmündung
101-51
Schnee- oder Eisglätte
123
Arbeitsstelle
136-10
Kinder (Aufstellung rechts)
159-21
zweistreifige Bakemit Entfernungs-
angabe(Aufstellung links)
206
HaltVorfahrt gewähren.
103-10
Kurve (links)
114
Schleuder- oder Rutschgefahr
124
Stau
136-20
Kinder(Aufstellung links)
208
Vorrang desGegenverkehrs
103-20
Kurve (rechts)
101-15
Steinschlag (Aufstellung rechts)
125
Gegenverkehr
138-10
Radverkehr (Aufstellung rechts)
151
Bahnübergang
105-10
Doppelkurve (zunächst links)
101-25
Steinschlag (Aufstellung links)
101-55
bewegliche Brücke
138-20
Radverkehr (Aufstellung links)
105-20
Doppelkurve (zunächst rechts)
101-52
Splitt, Schotter
101-53
Ufer
101-12
Viehtrieb(Aufstellung rechts)
162-10
einstreifige Bake(Aufstellung rechts)
162-11
einstreifige Bakemit Entfernungs-
angabe(Aufstellung rechts)
162-20
einstreifige Bake(Aufstellung links)
162-21
einstreifige Bakemit Entfernungs-
angabe(Aufstellung links)
108-4
Gefälle
117-10
Seitenwind von rechts
131
Lichtzeichenanlage
101-22
Viehtrieb(Aufstellung links)
110-4
Steigung
117-20
Seitenwind von links
133-10
Fußgänger (Aufstellung rechts)
142-10
Wildwechsel (Aufstellung rechts)
120
verengte Fahrbahn
133-20
Fußgänger (Aufstellung links)
142-20
Wildwechsel (Aufstellung links)
121-10
einseitig verengte Fahrbahn, Verengung rechts
101-11
Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts)
101-10
Flugbetrieb (Aufstellung rechts)
159-10
zweistreifige Bake(Aufstellung rechts)
159-11
zweistreifige Bakemit Entfernungs-
angabe(Aufstellung rechts)
201-51
Andreaskreuz(stehend)
mit Blitzpfeil
201-52
Andreaskreuz(liegend)
ohne Blitzpfeil
201-53
Andreaskreuz(liegend)
mit Blitzpfeil
* Gefälle- und Steigungsvarianten für die Zeichen 108 und 110 werden mit folgenden Unternummern geführt:
108-5 5% 110-5 5%108-6 6% 110-6 6%usw. bis usw. bis 108-25 25% 110-25 25%
159-20
zweistreifige Bake(Aufstellung links)
205
Vorfahrt gewähren.
156-10
Bahnübergang mitdreistreifiger Bake (Aufstellung rechts)
156-11
150m
Bahnübergang mitdreistreifiger Bake mit Entfernungs-
angabe (Aufstellung rechts)
156-21
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake mit Entfernungs-
angabe (Aufstellung links)
150m
156-20
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake (Aufstellung links)
Andreaskreuz(stehend)
ohne Blitzpfeil
201-50
101-13
Reiter(Aufstellung rechts)
101-14
Amphibien- wanderung
(Aufstellung rechts)
101-23
Reiter(Aufstellung links)
101-24
Amphibien- wanderung
(Aufstellung links)
101-54
unzureichendes Lichtraumprofil
157-10
dreistreifige Bake (Aufstellung rechts)
157-11
dreistreifige Bake mit Entfernungs-
angabe (Aufstellung rechts)
157-20
dreistreifige Bake (Aufstellung links)
157-21
dreistreifige Bake mit Entfernungs-
angabe (Aufstellung links)
6 7
LED
2 + 1W + 2
(Wechsel)
Zuflusswarnung
Stauwarnung
Höhenkontrolle
Temporäre Wechselverkehrsführung
8 9
214-30
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
oder links
211-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung links
214-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus
oder links
214
vorgeschriebeneFahrtrichtung geradeaus
oder rechts
215
Kreisverkehr
220-10
Einbahnstraße linksweisend
220-20
Einbahnstraße rechtsweisend
(220-40 – doppel-seitig)
222-10
vorgeschriebene Vorbeifahrt
- links vorbei
222
vorgeschriebene Vorbeifahrt
- rechts vorbei
223.1-50
Seitenstreifen befahren
2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.1-51
Seitenstreifen befahren
3 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren
2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.2-51
Seitenstreifen nicht mehr befahren
3 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.3-50
Seitenstreifen räumen
2 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.3-51
Seitenstreifen räumen
3 Fahrstreifen + Seitenstreifen
224
Haltestelle
229
Taxenstand
229-10
TaxenstandAnfang
(Rechtsaufstellung)
229-11
TaxenstandEnde
(Linksaufstellung)
229-20
TaxenstandEnde
(Rechtsaufstellung)
229-21
TaxenstandAnfang
(Linksaufstellung)
229-30
TaxenstandMitte
(Rechtsaufstellung)
229-31
TaxenstandMitte
(Linksaufstellung)
238
Reitweg
237
Radweg
239
Gehweg
240
gemeinsamer Geh- und Radweg
241-30
getrennter Rad- und Gehweg
Radweg links
241-31
getrennter Rad- und Gehweg
Radweg rechts
242.1
Beginn einer Fußgängerzone
242.1-40
Beginn einer Fußgängerzone
doppelseitig(Rückseite Z 242.2)
244.1-40
Beginn einer Fahrradstraßedoppelseitig
(Rückseite Z 244.2)
242.2
Ende einer Fußgängerzone
244.1
Beginn einer Fahrradstraße
244.2
Ende einer Fahrradstraße
250
Verbot für Fahrzeuge aller Art
257-51
Verbot für Reiter
245
Bussonderfahr-streifen
251
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
254
Verbot für Radverkehr
253
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschl. ihrer Anhän-
ger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind
Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und
Mofas
257-50
Verbot für Mofas
257-52
Verbot fürGespannfuhrwerke
257-53
Verbot fürViehtrieb
261
Verbot für kenn-zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
262-5,5
Verbot für Fahrzeuge über angegebene
tatsächliche Masse262-6 = 6 t usw.
259
Verbot für Fußgänger
260
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und
Mofas sowie für Kraftwa-gen und sonstige mehr-spurige Kraftfahrzeuge
263-8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene
tatsächliche Achslast263-7 = 7 t usw.
264-2
Verbot für Fahrzeuge über angegebene
tatsächliche Breite264-3 = 3 m usw.
265-3,8
Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe
265-4,0 = 4,0 m usw.
266-10
Verbot für Fahrzeuge über angegebene
tatsächliche Länge266-12 = 12m usw.
267
Verbot der Einfahrt
268
Schneeketten vorgeschrieben
209-10
vorgeschriebene Fahrtrichtung links
209
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
209-30
vorgeschriebene Fahrtrichtung
geradeaus
211
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
224-51
Schulbus-haltestelle
(mit Z1042-36)
Schulbuswerktags
7-9h 11-13h
außer samstags
223.3-52
Seitenstreifen räumen
4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.1-52
Seitenstreifen befahren
4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
223.2-52
Seitenstreifen nicht mehr befahren
4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
257-54
Verbot fürKraftomnibusse
257-55
Verbot fürPersonenkraft-
wagen
257-56
Verbot fürPersonenkraftwa-gen mit Anhänger
257-57
Verbot fürLastkraftwagenmit Anhänger
257-58
Verbot für Kraftfahr-zeuge und Züge, die nicht schneller als
25 km/h fahren können oder dürfen
224-40
Haltestelle(doppelseitig)
224-41
Schulbus-haltestelle
(doppelseitigmit Z1042-36)
Schulbuswerktags
7-9h 11-13h
außer samstags
Schulbuswerktags
7-9h 11-13h
außer samstags
10 11
274.1-41
Beginn einer Tempo20-Zone in verkehrs-beruhigten Geschäfts-bereichen, doppelseitig(Rückseite Z274.2-20)
274.1
Beginn einer Tempo 30-Zone
274.1-20
Beginn einer Tempo 20-Zone
in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
274.2
Ende einer Tempo 30-Zone
274.2-20
Ende einer Tempo 20-Zone
in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
274-60**
zulässige Höchstgeschwindigkeit
**Geschwindigkeitsvarianten für die Zeichen 274 und 278 werden mit folgenden Unternummern geführt:
274-5 5 Km/h 278-5 5 Km/h274-10 10 km/h 278-10 10 Km/husw. bis usw. bis274-130 130 km/h 278-130 130 km/h
276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge
aller Art
275-50
vorgeschriebene Mindestgeschwindig-
keit 50 km/h275-30 usw.
277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.
Ausgenommen sind Personenkraft-wagen und Kraftomnibusse
278-60
Ende der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit60 km/h
278-70 usw.
279-50
Ende der vor-geschriebenen
Mindest- geschwindigkeit 50 km/h
279-60 usw.
280
Ende des Überholverbots für
Kraftfahrzeuge aller Art
281
Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einer zu-lässigen Gesamtmasse über 3,5t einschl. ihrer Anhänger
und Zugmaschinen. Ausgenommen
Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
283-20
AbsolutesHaltverbot
Ende(Rechtsaufstellung)
283
AbsolutesHaltverbot
282
Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-
beschränkungen und Überholverbote
283-10
AbsolutesHaltverbot
Anfang(Rechtsaufstellung)
283-11
AbsolutesHaltverbot
Ende(Linksaufstellung)
283-30
AbsolutesHaltverbot
Mitte(Rechtsaufstellung)
290.2
Ende eines eingeschränkten
Haltverbotes für eine Zone
286-10
eingeschränktes Haltverbot Anfang
(Rechtsaufstellung)
286-20
eingeschränktes Haltverbot Ende (Rechtsaufstellung)
286-30
eingeschränktes Haltverbot (Mitte)(Rechtsaufstellung)
286-31
eingeschränktes Haltverbot (Mitte)
(Linksaufstellung)
286
eingeschränktes Haltverbot
290.1
Beginn eines ein- geschränkten Halt-
verbots für eine Zone
283-21
AbsolutesHaltverbot
Anfang(Linksaufstellung)
283-31
AbsolutesHaltverbot
Mitte(Linksaufstellung)
286-11
eingeschränktes Haltverbot Ende (Linksaufstellung)
286-21
eingeschränktes Haltverbot Anfang
(Linksaufstellung)
290.1-40
Beginn eines ein- geschränkten Halt-
verbots für eine Zone, doppelseitig(Rückseite Z290.2)
293
Fußgänger-überweg
294
Haltlinie
295
Fahrstreifen-begrenzung und
Fahrbahn-begrenzung
296
EinseitigeFahrstreifen-begrenzung
297
Pfeilmarkierungen
298
Sperrfläche
299
Grenzmarkierungfür Halt- oderParkverbote
297.1
Vorankündigungspfeil
297.1-21
Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenens
307
Ende der Vorfahrtstraße
308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
310
Ortstafel Vorderseite
(mit „Kreis...“)
310
Ortstafel Vorderseite
(mit „Stadt...“)
306
Vorfahrtstraße
301
Vorfahrt
310
Ortstafel Vorderseite
(mit „Stadtteil...“)
310-40
Ortstafel doppelseitig
(Rückseite Z311)
311
Ortstafel (Rückseite)
314.2
Ende einer Parkraumbewirt-schaftungszone
314.1
Beginn einer Parkraumbewirt-schaftungszone
314.1-40
Beginn einer Parkraumbewirtschaf-
tungszone, doppelseitig(Rückseite Z314.2)
314
Parken
314-20
Parken Ende (Rechts-)
oder Anfang(Linksaufstellung)
314-30
Parken Mitte (Rechts- oder
Linksaufstellung)
314-50
Parkhaus
314-10
Parken Anfang (Rechts-) oder Ende
(Linksaufstellung)
315-50
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung
links
315-51
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang)
315-52
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende)
315-53
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte)
270.2
Ende einer Verkehrs-verbotszone zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
in einer Zone
272
Verbot desWendens
273-70
Verbot des Unterschrei-tens des angegebenen
Mindestabstandes273-80 = 80m usw.
274.1-40
Beginn einer Tempo30-Zone, doppelseitig
(Rückseite Z274.2)
269
Verbot für Fahrzeuge mit wasser-gefährdender Ladung
(mehr als 20 l)
270.1
Beginn einer Ver-kehrsverbotszone zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
in einer Zone
270.1-40
Beginn einer Ver-kehrsverbotszone zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
in einer Zone, doppelseitig(Rückseite Z270.2)
Kreis Steinburg
Wilster
Schotten6 km
Wilster
1312
315-63
Parken ganz auf Gehwegen in
Fahrtrichtung links (Mitte)
315-65
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung
rechts
315-66
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung
rechts (Anfang)
315-67
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
315-68
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)
315-76
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Anfang)
315-77
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Ende)
315-88
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung rechts (Mitte)
316
Parken und Reisen
315-72
Parken halb auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Ende)
315-85
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung rechts
315-73
Parken halb auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Mitte)
315-75
Parken halb auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung rechts
315-86
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)
315-87
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung rechts (Ende)
315-78
Parken halb auf Gehwegen quer zur
Fahrtrichtung rechts (Mitte)
315-80
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links
317
Wanderparkplatz
325.1
Beginn eines verkehrsberuhigten
Bereichs
315-70
Parken halb auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links
315-81
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Anfang)
315-82
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Ende)
315-83
Parken ganz auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Mitte)
315-71
Parken halb auf Gehwegen quer
zur Fahrtrichtung links (Anfang)
318
Parkscheibe
325.2
Ende eines verkehrsberuhigten
Bereichs
327
Tunnel
325.1-40
Beginn eines verkehrs-beruhigten Bereichs,
doppelseitig(Rückseite Z325.2)
330.1
Autobahn
330.2
Ende der Autobahn
331.2
Ende der Kraftfahrstraße
331.1
Kraftfahrstraße
328
Nothalte- und Pannenbucht
332.1
Ausfahrttafel aufanderen Straßen
außerhalb der Autobahn
332
Ausfahrttafel aufder Autobahn
333.1
Ausfahrt von anderen Straßen
außerhalb der Auto-bahn (in Gelb)
333.1-20
Ausfahrt von anderen Straßen
außerhalb der Autobahn(in Weiß in Verbindung
mit Z 332.1-20)
332.1-20
Ausfahrttafel vonanderen Straßen
außerhalb derAutobahn in Weiß mit
Zielen nach Z 432
333
Ausfahrt von der Autobahn
340
Leitlinie
341
Wartelinie
350-10
Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts)
350-20
Fußgängerüberweg (Aufstellung links)
350-40
Fußgängerüberweg doppelseitig
(Z 350-10/-20)
354
Wasserschutz-gebiet
356
Verkehrshelfer
357
Sackgasse
357-51
Für FußgängerdurchlässigeSackgasse
365-55
Autobahnhotel
365-56
Autobahngasthaus
365-57
Autobahnkiosk
357-50
Für Fußgänger und Radverkehr
durchlässigeSackgasse
365-50
Fernsprecher
365-52
Tankstelle
365-53
Tankstellemit Autogas
365-54
Tankstellemit Erdgas
357-52
Für RadverkehrdurchlässigeSackgasse
358
Erste Hilfe
363
Polizei
365-51
Notrufsäule
315-55
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung
rechts
315-56
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung
rechts (Anfang)
315-60
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung
links
315-61
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang)
315-62
Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende)
315-57
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
315-58
Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)
316-50
Parken undMitfahren
327-50
Tunnel, mitLängenangabe
in m
800m
327-51
Tunnel, mitLängenangabe
in km
5km
14 15
386.3
touristische Unterrichtungstafel
390
Mautpflicht nach dem Bundesfern-
straßenmautgesetz
386.2
touristische Route
386.1
touristischer Hinweis
Zollstelle
392
Mautpflichtige Strecke
391
385
Ortshinweistafeleinzeilig (einseitig)
386.1-22
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Pfeilwegweiserrechtsweisend)
Autobahnen
405
Knotenpunkt derAutobahnen,
ein- oder zwei-stellige Nummern
406-50
Europastraßen
410
Laternen-ring
Laternenring,Schild (70 x 150 mm)
394 394-50
Bundesstraßen
401
an der Autobahn (3600 x 2500 mm),
an anderen Straßen(2400 x 1650 mm)
Informationstafelan Grenzüber-gangsstellen,
393
Knotenpunkt derAutobahnen,
drei- oder mehr-stellige Nummern
406-51
Pfeilwegweiser aufsonstigen Straßen mit geringer
Verkehrsbedeutung,linksweisend
419-10
Pfeilwegweiser aufsonstigen Straßen mit geringer
Verkehrsbedeutung,rechtsweisend
419-40 doppelseitig
419-20
Pfeilwegweiserauf Bundesstraßen,
linksweisend
415-10
Pfeilwegweiserauf Bundesstraßen,
rechtsweisend415-40 doppelseitig
415-20
Pfeilwegweiserauf sonstigen Straßen,
linksweisend
418-10
Pfeilwegweiserauf sonstigen Straßen,
rechtsweisend418-40 doppelseitig
418-20
365-58
Toilette
365-64
Fußgänger-überführung
365-62
Pannenhilfe
365-60
Zelt- undWohnwagenplatz
365-61
Informationsstelle
365-63
Fußgänger-unterführung
365-59
Autobahnkapelle
365-65
Ladestation fürElektrofahrzeuge
365-66
Wasserstoff-tankstelle
365-67
Wohnmobil-platz
365-68
Wohnmobil-und Wohnwagen-
platz
386.1-10
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Wegweiserlinksweisend)
Albrechtsburg
386.1-11
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Vorwegweiserlinksweisend)
Albrechtsburg
386.1-12
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Pfeilwegweiserlinksweisend)
Albrechtsburg
386.1-20
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Wegweiserrechtsweisend)
Albrechtsburg
386.1-21
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Vorwegweiserrechtsweisend)
Albrechtsburg
Albrechtsburg
386.1-30
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Vor-/Wegweisergeradeaus)
Albrechtsburg
386.1-40
touristischer Hin-weis als Wegweiser
(Pfeilwegweiserdoppelseitig)
Albrechtsburg
Albrechtsburg
386.1-50
touristischer Hin-weis mit Bezugsziel
(Variante „in“)
Albrechtsburg
in Meißen
386.1-51
touristischer Hin-weis mit Bezugsziel
(Variante „via“)
Albrechtsburg
via Meißen
386.1-52
touristischer Hin-weis mit Bezugsziel
(Variante„Richtung“)
Albrechtsburg
Richtung Meißen
386.1-53
touristischer Hinweis
Fluss oder Kanal
Neckar
386.2-10
touristische Route(Wegweiser
linksweisend)
RomantischeStraße
386.2-11
touristische Route(Vorwegweiserlinksweisend)
RomantischeStraße
386.2-12
touristische Route(Pfeilwegweiserlinksweisend)
Romantische
Straße
386.2-20
touristische Route(Wegweiser
rechtsweisend)
RomantischeStraße
386.2-21
touristische Route(Vorwegweiserrechtsweisend)
RomantischeStraße
386.2-22
touristische Route(Pfeilwegweiserrechtsweisend)
Romantische
Straße
386.2-30
touristische Route als Wegweiser
(Vor-/Wegweisergeradeaus)
RomantischeStraße
386.2-40
touristische Route als Wegweiser
(Pfeilwegweiserdoppelseitig)
Romantische
Straße
Romantische
Straße
390.2
Ende der Maut-pflicht nach dem
Bundesfern-straßenmautgesetz
386.3-50
touristische Unterrichtungstafel
Erinnerungstafel gemäß ‚„Brocken-Erklärung“
um XX Uhr geteilt.Europa bis zum XX.Xxxxxxxx XXXXHier waren Deutschland und
386.2-51
touristische Route mit Bezugsziel(Variante „via“)
RomantischeStraße
viaSeehausen
386.2-52
touristische Route mit Bezugsziel
(Variante „Richtung“)
RomantischeStraße
SeehausenRichtung
386.2-52
touristische Route als Hinweisschild
RomantischeStraße
16 17
Pfeilwegweiser für kennzeich-nungspflichtige Fahrzeuge mit
gefährlichen Gütern,rechtsweisend
421-41 doppelseitig
421-21
Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, rechtsweisend
421-42 doppelseitig
421-22
Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamt-
masse über 3,5 t,linksweisend
421-10
Pfeilwegweiser zur Autobahn,
linksweisend
430-10
Pfeilwegweiser für kenn-zeichnungspflichtige Fahr-
zeuge mit gefährlichen Gütern, linksweisend
421-11
Pfeilwegweiser für Fahr-zeuge mit wassergefähr-
dender Ladung,linksweisend
421-12
Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 t, rechtsweisend421-40 doppelseitig
421-20
422-10
Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 t, hier links
422-11
Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-
samtmasse über 3,5 t,links einordnen
422-12
Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
hier links
422-13
Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
links einordnen
422-14
Wegweiserfür Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
hier links
422-15
Wegweiserfür Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
links einordnen
422-20
Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 t, hier rechts
422-21
Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-
samtmasse über 3,5 t,rechts einordnen
422-22
Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
hier rechts
422-23
Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
rechts einordnen
422-24
Wegweiserfür Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
hier rechts
422-25
Wegweiserfür Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
rechts einordnen
422-30
Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-
samtmasse über 3,5 t,geradeaus
422-32
Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
geradeaus
422-34
Wegweiserfür Fahrzeuge mit
wassergefährdender Ladung
geradeaus
Straßennamensschild
437
Pfeilwegweiser zur Autobahn,
rechtsweisend430-40 doppelseitig
430-20 432-10
Pfeilwegweiser zu Zielenmit erheblicher Verkehrs-bedeutung, linksweisend
432-20
Pfeilwegweiser zu Zielenmit erheblicher Verkehrs-bedeutung, rechtsweisend
432-40 doppelseitig
Vorwegweiserzur Autobahn
440
gegliederter Vorwegweiseraußerhalb von Autobahnen
439
Vorwegweiseraußerhalb von Autobahnen
438
gegliederterVorwegweiserzur Autobahn
441
Tabellenwegweiser,kompakte Form
434-50
Tabellenwegweiser,teilaufgelöste Form
434-51
Vorwegweiserfür Kfz mit einerGesamtmasse
über 3,5 t,linksweisend
442-10 442-11
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
linksweisend
442-21
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
rechtsweisend
442-12
Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-
gefährdender Ladunglinksweisend
442-50
Vorwegweiserfür Kfz mit einerGesamtmasse
über 3,5 t, geradeaus,ohne Pfeilsymbol
442-22
Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-
gefährdender Ladungrechtsweisend
442-51
Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige
Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern
geradeaus,ohne Pfeilsymbol
442-52
Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-
gefährdender Ladunggeradeaus,
ohne Pfeilsymbol
Tabellenwegweiser,aufgelöste Form (nur innerorts)
mit Bundesstraßennummer
434-52
Tabellenwegweiser,aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer
434-53
422-27
Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten
Radverkehrrechts einordnen
Vorwegweiser für Kfz mit einer Gesamtmasse
über 3,5 t,rechtsweisend
442-20
422-16
Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten
Radverkehrhier links
422-17
Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten
Radverkehrlinks einordnen
422-26
Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten
Radverkehrhier rechts
422-36
Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten
Radverkehrgeradeaus
Radverkehrlinksweisend
442-13
442-23
Radverkehrrechtsweisend
442-53
Radverkehrohne Pfeilsymbol
Zeichen gemäß BOStrab
Sh 1
Zwangshalt
Sh
Schutzhalt
besser
Seite 19
besser
besser
Seite 19
besser
18 19
Zeitgemäße Beschilderungen
Die gelben Verkehrszeichen Nr. 422/442/455 StVO sind Wegweiser im Format 900 x 600 mm. Mit zusätzlicher Angabe von Zielort und ggf. Entfernung erhalten Kraftfahrer verständlichere Informationen.
Die blauen Umleitungsschilder 460 ff. sind bei heutigen Baustellen-längen nicht ausreichend und erfordern ergänzende Verkehrsführun-gen. Der Hinweis auf LED-Tafeln, das Navi auszuschalten, ist dort oft zweckmäßig.
besser
Hinweistexte müssen während der Vorbeifahrt be-greifbar sein. Symbole werden schneller verstanden.
Infolge der Fahrzeug-dichte werden Hinweis-tafeln leicht übersehen.Eine höhere Aufstel-lung ist sinnvoll.
Mobile Verkehrszeichenbrücken verbessern die Erkennbarkeit.
Lastbegrenzungen sollen die Lebensdauer maroder Brücken verlän-gern. Die Standard-Verkehrszeichen 262 StVO werden im Schilder-wald schnell übersehen.
Selektivgelbe Verkehrszeichenstelen 2.500 x 500 mm verbessern erheblich die Erkennbarkeit. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben 9/2011 des BMVI wurde der Einsatz fluoreszierender gelber Folien für außergewöhnliche Gegebenheiten freigegeben.
Aufgeschraubte innenbeleuchtete LED-Verkehrszeichen mit zu-sätzlicher Folie RA 3 erreichen in der Dunkelheit eine noch bessere Erkennbarkeit. Der 12 Volt Akku reicht für ca. 2 Monate.
Die Wirksamkeit bei verschiedenen Witterungen ist im
Internet unter https://youtu.be/P-BZkL0X804 zu sehen.
Bitte beachten Sie bei Verkehrszeichenund -einrichtungen sowie Markierungen
regionale Besonderheiten.
20 21
457.2
455.1-10
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung, Voran-kündigung links
457.1455.1-12
Ankündigung oder Fortsetzung derUmleitung, links
einordnen
455.1-11
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung, hier links
Bedarfsumleitunghier rechts
460-21
Bedarfsumleitungrechts einordnen
460-22
Bedarfsumleitunggeradeaus
460-30
Ankündigungsbake,einstreifig
450-50449
Vorwegweiser auf Autobahnen
448.1
Autohof
448
Ankündigungstafel
455.2
Ende einer Umleitung
(Vorschlag B.A.S.)
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung,geradeaus
455.1-30455.1-20
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung, Voran-kündigung rechts
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung, rechts einordnen
455.1-22
Ankündigung oder Fortsetzung derUmleitung, hier
rechts
455.1-21
BedarfsumleitungVorankündigung
links
460-10
Bedarfsumleitunghier links
460-11
Bedarfsumleitunglinks einordnen
460-12
BedarfsumleitungVorankündigung
rechts
460-20
453
Entfernungstafel
Ankündigungsbake,zweistreifig
450-51
Ankündigungsbake,dreistreifig
450-52
455.2
Ende einer Umleitung
Ankündigung oder Fortsetzung der
Umleitung,ohne Pfeilsymbol
455.1-50
Planskizze
458
Umleitungswegweiser(linksweisend)
454-10
448-50
Ankündigungstafel auf anderen Straßen außer-
halb der Autobahn
449-50
Vorwegweiserauf anderen Straßen
außerhalb Autobahnen
Ankündigungsbake,gelb, einstreifig
450-53
Ankündigungsbake,gelb, zweistreifig
450-54
Ankündigungsbake,gelb, dreistreifig
450-55
Umleitungswegweiser(rechtsweisend)
454-40 doppelseitig
454-20
466
Weiterführende Bedarfsumleitung
467.2
Umlenkungspfeil Ende (Ende einer Strecken-
empfehlung)
467.1-30
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),
geradeausweisend
467.1-20
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),
rechtsweisend
467.1-10
Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),
linksweisend
460-50
Bedarfsumleitung,ohne Pfeilsymbol
453-50
Entfernungstafelauf autobahnähnlich
ausgebauten, zweibahnigen Straßen
Tübingen
27
Reutlingen24 km
22 km
22 23
501-10-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 200 m)
501-10-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 400 m)
501-10-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 600 m)
501-11
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach links
501-10
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig
nach links
501-11-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 200 m)
501-11-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 400 m)
501-11-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 600 m)
501-16
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig
geradeaus
501-12
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig
nach links
501-13
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links, davon 1 Fahr-
streifen übergeleitet
501-14
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links, davon 1 Fahr-
streifen übergeleitet
501-15
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links, davon 2 Fahr-
streifen übergeleitet
501-16-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 200 m)
(m. Z. 264)
501-16-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 400 m)
(m. Z. 264)
501-16-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 600 m)
(m. Z. 264)
501-17
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 2-streifig
geradeaus
501-18
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links und 1-streifig
geradeaus
501-20-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 200 m)
501-20-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 400 m)
501-20-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 600 m)
501-21
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach rechts
501-21-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 200 m)
501-20
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig
nach rechts
501-21-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 400 m)
501-22
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig
nach rechts
501-21-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 600 m)
501-23
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach rechts, davon 1 Fahrstreifen übergeleitet
501-24
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig
nach rechts, davon 1 Fahrstreifen übergeleitet
501-25
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig
nach rechts, davon 2 Fahrstreifen übergeleitet
501-26
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig
nach rechts und 1-streifig geradeaus
501-27
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig
nach rechts und 2-streifig geradeaus
501-28
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach rechts und 1-streifig geradeaus
505-11
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach links(m. Z. 264)
505-11-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 200 m)
(m. Z. 264)
505-11-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 400 m)
(m. Z. 264)
505-11-600
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 600 m)
(m. Z. 264)
505-12
Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr
(m. Z. 264)
505-21
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig
nach rechts(m. Z. 264)
505-21-200
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 200 m)
(m. Z. 264)
505-21-400
Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 400 m)
(m. Z. 264)
505-21-600
Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr
2-streifig nach rechts (nach 600 m)(m. Z. 264)
505-22
Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr
3-streifig nach rechts(m. Z. 264)
511-10
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links
511-10-200
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links
(nach 200 m)
511-10-400
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links
(nach 400 m)
511-10-600
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links
(nach 600 m)
511-11
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links
24 25
511-20-400
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 400 m)
511-20-600
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 600 m)
511-21
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts
511-25
Verschwenkungstafel; 1-streifige Verschwen-kung auf den Seiten-
streifen
511-26
Verschwenkungstafel; 2-streifige Verschwen-kung, 1-streifig auf den
Seitenstreifen
511-22
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach rechts
511-12
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links
511-20
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts
511-20-200
Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 200 m)
515-11
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links
(m. Z. 264)
515-11-200
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links
(nach 200 m - m. Z. 264)
513-10
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung,
1-streifig nach links
513-20
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung, 1-streifig nach rechts
513-11
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung,
2-streifig nach links
513-21
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung, 2-streifig nach rechts
514-10
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung
mit Gegenverkehr,1-streifig nach links
514-20
Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung
mit Gegenverkehr,1-streifig nach rechts
515-11-400
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links
(nach 400 m - m. Z. 264)
515-11-600
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links
(nach 600 m - m. Z. 264)
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr 3-streifig nach links
(m. Z. 264)
515-12-600515-12
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links
(m. Z. 264)
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
3-streifig nach rechts(m. Z. 264)
515-22
515-12-200
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links
(nach 200 m - m. Z. 264)
515-12-400
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links
(nach 400 m - m. Z. 264)
515-22-200
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
3-streifig nach rechts(nach 200 m - m. Z. 264)
515-22-400
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
3-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)
515-22-600
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
3-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)
515-21-200
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig nach rechts(nach 200 m - m. Z. 264)
515-21-400
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig nach rechts(m. Z. 264)
515-21
515-21-600
Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)
Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr
2-streifig in Fahrtrichtung
521-30
Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr
3-streifig in Fahrtrichtung
521-31
Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr
4-streifig in Fahrtrichtung
521-32
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
5-streifig in Fahrtrichtung
521-33
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(1-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)
522-32
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(2-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)
522-33
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(1-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)
522-30
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(2-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)
522-31
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(3-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)
522-34
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(2-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)
522-35
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(3-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)
522-36
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(3-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)
522-37
Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr
(1-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)
522-38
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2742-streifig in Fahrtrichtung)
523-30
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2743-streifig in Fahrtrichtung)
523-31
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2532-streifig in Fahrtrichtung)
524-30
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2533-streifig in Fahrtrichtung)
524-31
26 27
Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr
3-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 275)
525-31
Fahrstreifentafel;mit Gegenverkehr
2-streifig in Fahrtrichtung1-streifig in Gegenrichtung
(mit Z 275)
526-31
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 600 m)
531-10-600
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 200 m)
531-10-200
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 400 m)
531-10-400
Fahrstreifentafel;mit Gegenverkehr
2-streifig in Fahrtrichtung2-streifig in Gegenrichtung
(mit Z 275)
526-33
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen
531-10
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen
531-11
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 200 m)
531-11-200
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 400 m)
531-11-400 531-20
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen
531-20-200
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 200 m)
531-13
Einengungstafelohne GegenverkehrEinzug rechts und
noch 4 Fahrstreifen
Einengungstafel;ohne Gegenverkehr
Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 600 m)
531-11-600 531-12
Einengungstafelohne GegenverkehrEinzug rechts und
noch 3 Fahrstreifen
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2534-streifig in Fahrtrichtung)
524-32
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
(mit integriertem Zeichen 2535-streifig in Fahrtrichtung)
524-33
531-20-400
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 400 m)
531-22
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 3 Fahrstreifen
531-23
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 4 Fahrstreifen
531-21-600
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 600 m)
532-10
Einengungstafelmit Gegenverkehr
Einzug rechts, noch 1 Fahr-streifen und 1 Fahrstreifen
in Gegenrichtung
531-21
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen
531-21-200
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 200 m)
531-20-600
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 600 m)
531-21-400
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 400 m)
532-21
Einengungstafelmit Gegenverkehr
Einzug links, noch 1 Fahr-streifen und 2 Fahrstreifen
in Gegenrichtung
532-20
Einengungstafelmit Gegenverkehr
Einzug links, noch 1 Fahr-streifen und 1 Fahrstreifen
in Gegenrichtung
535-11
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug rechts, noch 2 Fahr-streifen in Fahrtrichtung
(mit Z 279)
536-21
Einengungstafelmit Gegenverkehr
Einzug links, noch 1 Fahrstreifenund 2 Fahrstreifen in
Gegenrichtung (mit Z 279)
541-10
Aufweitungstafelohne Gegenverkehr
1-streifig plusFahrstreifen links
535-21
Einengungstafelohne Gegenverkehr
Einzug links, noch 2 Fahr-streifen in Fahrtrichtung
(mit Z 279)
536-20
Einengungstafelmit Gegenverkehr
Einzug links, noch 1 Fahrstreifenund 1 Fahrstreifen in
Gegenrichtung (mit Z 279)
541-21
Aufweitungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig plusFahrstreifen rechts
541-11
Aufweitungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig plusFahrstreifen links
541-20
Aufweitungstafelohne Gegenverkehr
1-streifig plusFahrstreifen rechts
542-10
Aufweitungstafelmit Gegenverkehr
1-streifig plus Fahrstreifen linksund 1 Fahrstreifenin Gegenrichtung
542-11
Aufweitungstafelmit Gegenverkehr
1-streifig plus Fahrstreifen linksund 2 Fahrstreifenin Gegenrichtung
546-10
Aufweitungstafelmit Gegenverkehr
1-streifig + Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen
in Gegenrichtung (mit Z 275)
546-11
Aufweitungstafelmit Gegenverkehr
1-streifig + Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen
in Gegenrichtung (mit Z 275)
545-11
Aufweitungstafelohne Gegenverkehr
2-streifig + Fahrstreifen links
(mit Z 275)
533-20
Trennungstafel,2-streifig durchgehend
und 1-streifigrechts ab
533-21
Trennungstafel,3-streifig durchgehend
und 1-streifigrechts ab
533-22
Trennungstafel,2-streifig durchgehend
und 2-streifigrechts ab
537-30
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
2-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 278)
537-31
Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr
3-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 278)
550-20
Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke
1-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts
550-21
Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke
2-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts
28 29
551-23
Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.
2-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend
551-22
Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.
2-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend
551-21
Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.
1-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend
551-20
Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke. 1-streifig einmündend plus
1-streifig durchgehend
590-10
Blockumfahrungrechts, links, links
590-11
Blockumfahrungrechts, rechts, rechts
550-22
Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke
3-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts
550-23
Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke
2-streifig plus2 Fahrstreifen von rechts
550-24
Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke
3-streifig plus2 Fahrstreifen von rechts
551-24
Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.
1-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend
605-10 605-20
Schraffenbake1000 x 250 mm
Aufstellung:rechts links
605-11 605-21
Pfeilbake1000 x 250 mm
Aufstellung:rechts links
605-12 605-22
Warnbake2000 x 250 mm
Aufstellung:rechts links
605-13 605-23
Warnlichtbake2000 x 250 mm
Aufstellung:rechts links
605-14 605-24
Warnlichtbake2000 x 250 mm (Aufstellung:
mit Z 222-10 rechts,mit Z 222 links)
605-40
Schraffenbake,doppelseitig
(-10 / -20)
605-41
Schraffenbake,doppelseitig
(-20 / -20)
605-43
Pfeilbake,doppelseitig
(-21 / -21)
605-44
Warnbake,doppelseitig
(-12 / -22)
605-45
Warnbake,doppelseitig
(-22 / -22)
605-42
Pfeilbakedoppelseitig
(-11 / -21)
600-37
Absperrschranke500 x 1600 mm
600-38
Absperrschranke500 x 2000 mm
600-39
Absperrschranke500 x 2400 mm
600-60
Sperrpfosten(Schraffur waagerecht)
600-30
Absperrschranke100 x 800 mm
600-31
Absperrschranke100 x 1200 mm
600-33
Absperrschranke250 x 1200 mm
600-35
Absperrschranke250 x 2000 mm
600-32
Absperrschranke100 x 1600 mm
600-34
Absperrschranke250 x 1600 mm
600-36
Absperrschranke250 x 2400 mm
610-43
LeitkegelH=1000 mm
610-42
LeitkegelH=750 mm
610-41
LeitkegelH=500 mm
615-10
fahrbareAbsperrtafel
616-30-222-10
fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(große Ausführung3600 x 2200 mm)
616-31-222-10
fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(kleine Ausführung2500 x 1700 mm)(mit Z 222-10)
616-31-222
fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(kleine Ausführung2500 x 1700 mm)(mit Z 222)
30 31
625-20
Richtungstafelin Kurven,
rechtsweisend500 x 500 mm
625-21
Richtungstafelin Kurven,
rechtsweisend500 x 1500 mm
625-22
Richtungstafelin Kurven,
rechtsweisend500 x 2000 mm
625-23
Richtungstafelin Kurven,
rechtsweisend500 x 2500 mm
626-10 626-20
Leitplatte750 x 500 mmAufstellung:
rechts links
626-30
Leitplatte750 x 500 mmbeidseitig vorbei
626-32
Leitplatte2500 x 500 mmbeidseitig vorbei
626-31
Leitplatte1200 x 600 mmbeidseitig vorbei
625-10
Richtungstafelin Kurven,
linksweisend500 x 500 mm
625-11
Richtungstafelin Kurven,
linksweisend500 x 1500 mm
625-12
Richtungstafelin Kurven,
linksweisend500 x 2000 mm
625-13
Richtungstafelin Kurven,
linksweisend500 x 2500 mm
620-40/41
Leitpfostenrechts links
630-20
Parkwarntafelrechts vorbei423 x 423 mm
630-10
Parkwarntafellinks vorbei
423 x 423 mm
720
Grünpfeilschild250 x 250 mm
628-10
Leitschwelle mit Schraffenbake
Aufstellung rechts
628-11
Leitschwelle mit Pfeilbake
Aufstellung rechts
628-20
Leitschwelle mit Schraffenbake
Aufstellung links
628-21
Leitschwelle mit Pfeilbake
Aufstellung links
628-40
Leitschwelle mit Schraffenbakedoppelseitig
(-10 / -20)
628-41
Leitschwelle mit Schraffenbakedoppelseitig
(-20 / -20)
628-42
Leitschwelle mit Pfeilbake
doppelseitig(-11 / -21)
628-43
Leitschwelle mit Pfeilbake
doppelseitig(-21 / -21)
629-10
Leitbord mit Schraffenbake
Aufstellung rechts
629-11
Leitbord mit Pfeilbake
Aufstellung rechts
629-20
Leitbord mit Schraffenbake
Aufstellung links
629-21
Leitbord mit Pfeilbake
Aufstellung links
629-40
Leitbord mit Schraffenbakedoppelseitig
(-10 / -20)
629-41
Leitbord mit Schraffenbakedoppelseitig
(-20 / -20)
629-42
Leitbord mitPfeilbake
doppelseitig(-11 / -21)
629-43
Leitbord mitPfeilbake
doppelseitig(-21 / -21)
627-10
LeitmalAnbringung rechts
(vertikal)
627-20
LeitmalAnbringung links
(vertikal)
627-30
Leitmal(horizontal)
627-50
Leitmalbogen
32 33
34 35
1001-31
auf ... km
1000-22
FußgängerGehweg rechts
gegenüber benutzen
1000-30
Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtete
waagerechte Pfeile
Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtetesenkrechte Pfeile
1000-31
1000-32
Kreuzender Rad-verkehr von rechts
und links
1000-10
Richtungsangabelinksweisend
1000-11
Richtung derGefahrstelle,linksweisend
1000-12
FußgängerGehweg links
gegenüber benutzen
1000-20
Richtungsangaberechtsweisend
1000-21
Richtung derGefahrstelle,
rechtsweisend
1001-30
auf ... m
1001-32
noch ... m
1001-33
noch ... km
1001-34
auf ... m(verbal)
1001-35
auf ... km(verbal)
1007-30
Ölspur
1005-30
Reißverschlusserst in . . . m
1004-31
Entfernungs-angabe in km(z. B. 2 km)
1004-32
Stopp in 100 m
1004-30
Entfernungs-angabe in m(z. B. 100 m)
1002-10
Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen
(von unten nach links)
1002-14
Verlauf derVorfahrtstraße
an Einmündungen(von oben nach links)
1002-11
Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen
(von oben nach links)
1002-20
Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen
(von unten nach rechts)
1002-12
Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten
nach links, Fall 1)
1002-21
Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen
(von oben nach rechts)
1002-23
Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten
nach rechts, Fall 2)
1002-13
Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten
nach links, Fall 2)
1002-22
Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten
nach rechts, Fall 1)
1002-24
Verlauf derVorfahrtstraße an
Einmündungen (von oben nach rechts)
1007-31
Rauch
1007-32
Rollsplitt
1007-33
Baustellenausfahrt
1007-34
Straßenschäden
1007-35
verschmutzte Fahrbahn
1007-60
Seitenstreifennicht befahrbar
1006-31
Unfallgefahr
1000-13
Umleitungs-beschilderungDreiviertelkreis
1000-13
Umleitungs-beschilderung
Viertelkreis
1000-34
Umleitungs-beschilderung
Halbkreis
1006-30
Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf
Autobahnen
1007-36
Sprengarbeiten
1007-37
Ausfahrt
1007-38
Baustellenverkehr
1007-50
Unfall
1007-51
Hochwasser
1007-52
NeuerFahrbahnbelag
1007-53
Spurrinnen
1007-54
Linksabbieger
1007-55
Skiabfahrtkreuzt
1007-56
Skiwanderwegkreuzt
1007-57
Kuppe
1007-58
Polizeikontrolle
1007-59
Ende Seitenstreifenin 200 m
EndeSeitenstreifen
in 200 m
1007-61
Nebel
1007-62
Zufahrt
1008-30
Vorfahrt geändert
1008-31
Verkehrsführunggeändert
1008-32
IndustriegebietSchienenfahrzeuge
haben Vorrang
1008-33
HafengebietSchienenfahrzeuge
haben Vorrang
1008-34
KeineWendemöglichkeit
1010-10
Kinderspielen auf der Fahrbahn und dem
Seitenstreifen erlaubt
1010-11
Wintersporterlaubt
1010-12
Kennzeichung von Park-flächen, auf denen
Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen
1010-13
Kennzeichung von Park-flächen, auf denen Wohn-
wagen auch länger als14 Tage parken dürfen
1010-14
InformationRollende Land-
straße
1010-15
InformationLeistungsumfang
(zu Z. 448.1)
1010-50
Kraftwagen und sonstige mehr-
spurige Fahrzeuge
1010-51
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 3,5 t einschl. ihrer An-hänger und Zugmaschinen.
Ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse
1007-39
Fehlende Fahr-bahnmarkierung
36 37
1010-54
Reiter
1010-55
Viehtrieb
1012-30
Ladezone
1012-31
Ende
1012-32
Radfahrerabsteigen
1012-33
keine Mofas
1012-34
Grüne Wellebei ... km/h
1012-35
bei Rothier halten
1012-36
Lärmschutz
1012-37
Zuflussregelung
1010-53
Fußgänger
1010-61
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller
als 25 km/h fahren können oder dürfen
1010-56
Straßenbahn
1010-57
Kraftomnibus
1010-67
Wohnmobile
1010-59
Personen-kraftwagen
mit Anhänger
1010-58
Personen-kraftwagen
1010-62
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft-
räder und Mopeds
1010-63
Mofas
1010-60
Lastkraftwagenmit Anhänger
1010-52
Radverkehr
1010-64
Gespannfuhrwerke
1010-65
E-Bikes
1010-66
ElektrischbetriebeneFahrzeuge
1012-38
Nebenstrecke
1012-50
Schule
1012-51
Kindergarten
1012-52
Altenheim
1012-53
Krankenhaus
1020-30
Anliegerfrei
1020-31
Anlieger oder Parken frei
Bewohner
1020-32
Bewohner mit Parkausweis
Nr. … frei
1022-10
Radverkehrfrei
1022-11
Mofas frei
1022-12
Krafträder auch mitBeiwagen, Kleinkraft-räder und Mofas frei
1024-10
Personenkraft-wagen frei
1024-11
Pkw mitAnhänger frei
1020-11
Schwerbehindertemit Parkausweis
Nr. ... frei
1020-12
Radverkehr undAnlieger frei
1020-13
Inline-Skaten und Rollschuhfahren
zugelassen
1014-50
Tunnelkategorie „B“gemäß ADR-Überein-
kommen
1014-51
Tunnelkategorie „C“gemäß ADR-Überein-
kommen
1014-52
Tunnelkategorie „D“gemäß ADR-Überein-
kommen
1014-53
Tunnelkategorie „E“gemäß ADR-Überein-
kommen
1020-14
Wintersportfrei
1022-13
E-Bikes frei
1022-14
Radverkehr und Mofas frei
1022-15
E-Bikes undMofas frei
1024-13
Lastkraftwagenmit Anhänger frei
1024-14
Kraftomnibussefrei
1024-15
Schienenbahnen frei
1024-12
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
über 3,5 t einschl. ihrer An-hänger und Zugmaschinen,
ausgenommen Pkw und Kraftomnisbusse, frei
1026-33
Einsatzfahrzeugefrei
1024-17
Fahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
können oder dürfen, frei
1026-30
Taxi frei
1026-32
Linienverkehrfrei
1026-31
Kraftomnibusseim Gelegenheits-
verkehr frei
Kraftomnibusse im
Gelegenheitsverkehr
frei
1024-16
Straßenbahnenfrei
1024-18
Gespann-fuhrwerke frei
1024-19
Wohnmobile mit einer zulässigen
Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen
1024-20
Elektrischbetriebene
Fahrzeuge frei
1026-34
Krankenfahrzeugefrei
1026-35
Lieferverkehrfrei
1026-36
Landwirtschaftlicher Verkehr frei
1026-37
ForstwirtschaftlicherVerkehr frei
1026-39
Betriebs- undVersorgungsdienst
frei
1026-38
Land- und forstwirt-schaftlicherVerkehr frei
1013-50
Seitenstreifen befahren
1013-51
Seitenstreifen räumen
1013-52
Ende in ... m
.......
38 39
1028-34
Fährbenutzerfrei
1028-33
Zufahrt bis... frei
1031-50
Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzge-setzes. Rote, gelbe und grüne
Plakette frei
1028-30
Baustellen-fahrzeuge
frei
1028-31
bis Baustelle frei
1028-32
Anlieger bisBaustelle frei
1040-10
Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt
(10-16 h)
1040-31
zeitlicheBeschränkung(8-11 h, 16-18h)
1040-32
Parkscheibe2 Stunden
1040-33
Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden
1040-30
zeitlicheBeschränkung
(16-18 h)
1042-34
zeitlicheBeschränkung
(Di, Do, Fr, 16-18 h)
1042-35
zeitliche Beschränkung (6-22 h an Sonn-und Feiertagen)
1042-33
zeitlicheBeschränkung
(Mo-Fr, 16-18 h)
1042-32
zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30 h,
16-18 h)
1042-31
zeitlicheBeschränkung(werktags 18-19h)
1042-30
zeitlicheBeschränkung
(werktags)
1042-37
ParkenSamstag und Sonntag
erlaubt
1042-38
Werktagsaußer
Samstags
1044-10
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und
Sehbehinderte
1044-11
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte mit Parkausweis Nr. ...
1042-36
Schulbus(tageszeitliche
Benutzung)
1044-30
nur Bewohnermit Parkausweis
– Nr. ..... –
1026-62
Gülletransportfrei
1026-63
E-Bikes frei
1040-35
Lärmschutz(mit Zeitangabe)
22-6hLärmschutz
1040-36
Schulweg i.V.m.zeitlicher Begrenzung (zu Z 101 oder 274)
7 -1 5 hS c h u lw e g
1042-50
Straßenreinigung(mit Zeit- und
Datumsangabe)
Straßen-reinigung
am 23.07.16-18h
1042-51
Samstag undSonntag
1042-52
Samstag, Sonntagund an Feiertagen
1042-53
Schulweg i.V.m.zeitlicher Begrenzung
an Werktagen(zu Z 101 oder 274)
werktags7-15 h
Schulweg
1044-12
nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde mit Anzahl der
Parkstände
XX Parkstände
1049-11
Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h
dürfen überholt werden
1049-12
nur militärischeKettenfahrzeuge
1048-18
nur Schienen-bahnen
1048-14
nur Sattelkraft-fahrzeuge
1048-15
nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit
Anhänger
1049-13
nur LKW (Z 1010-51), Kraftomnibus (Z
1010-57) und Pkw mit Anhänger (1010-59)
1048-20
nur Personenkraft-wagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse über
3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugma-schinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
1053-34
auf demSeitenstreifen
1053-30
Parken ingekennzeichneten
Flächen erlaubt
1053-31
nur mitParkschein
1053-32
gebührenpflichtig
1053-33
Angabe derzulässigen
Gesamtmasse
1060-31
Haltverbot auchauf dem
Seitenstreifen
1050-30
Taxi
1050-31
... Taxen
1052-30
nur kennzeichnungs-pflichtige Kfz mit
gefährlichen Gütern
1052-31
nur Fahrzeuge mitwassergefährdender
Ladung
1053-36
Durchgangs-verkehr
Durchgangs-
verkehr
1053-35
bei Nässe
1053-37
Massenangabe - 12 t
12t
1053-38
Querparkenals Sinnbild
1053-39
Schrägparkenals Sinnbild
1053-52
Nur innerhalbgekennzeichneter
Parkflächen
1053-53
Parken mit Parkschein in
gekennzeichneten Flächen
1060-32
Auch Kraftomni-busse und Pkw
mit Anhänger (im Bereich von Lkw-
Kontrollen)
1060-33
Massenangabe – 2,8 t
2 t,8
1026-60
Elektrofahrzeuge während des Lade-
vorgangs frei
1026-61
Elektrofahrzeuge frei
1031-51
Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutz-gesetzes. Gelbe und grüne
Plakette frei
1031-52
Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzge-setzes. Grüne Plakette frei
1040-34
Beschränkung ab einem bestimmten
Zeitpunkt
a b8.11. 18 h
1050-32
Elektrofahrzeuge während des Lade-
vorgangs
1050-33
Elektrofahrzeuge
40 41
Größen der Verkehrszeichen
bis 49 km/hbis 20 km/h
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