Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

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Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99

zertifizierte Mannschaft mit umfangreichem Material

und 500 Fahrzeugen ist ein guter Partner für Ihre

Verkehrssicherungspflicht.

2 3

Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertifi-zierte Mannschaft mit umfangreichem Material und 500 Fahrzeugen ist ein guter Partner für Ihre Ver-kehrssicherungspflicht.

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4 5

101

Gefahrenstelle

112

unebene Fahrbahn

121-20

einseitig verengte Fahrbahn,

Verengung links

101-21

Fußgängerüberweg (Aufstellung links)

101-20

Flugbetrieb (Aufstellung links)

102

Kreuzung oder Einmündung

101-51

Schnee- oder Eisglätte

123

Arbeitsstelle

136-10

Kinder (Aufstellung rechts)

159-21

zweistreifige Bakemit Entfernungs-

angabe(Aufstellung links)

206

HaltVorfahrt gewähren.

103-10

Kurve (links)

114

Schleuder- oder Rutschgefahr

124

Stau

136-20

Kinder(Aufstellung links)

208

Vorrang desGegenverkehrs

103-20

Kurve (rechts)

101-15

Steinschlag (Aufstellung rechts)

125

Gegenverkehr

138-10

Radverkehr (Aufstellung rechts)

151

Bahnübergang

105-10

Doppelkurve (zunächst links)

101-25

Steinschlag (Aufstellung links)

101-55

bewegliche Brücke

138-20

Radverkehr (Aufstellung links)

105-20

Doppelkurve (zunächst rechts)

101-52

Splitt, Schotter

101-53

Ufer

101-12

Viehtrieb(Aufstellung rechts)

162-10

einstreifige Bake(Aufstellung rechts)

162-11

einstreifige Bakemit Entfernungs-

angabe(Aufstellung rechts)

162-20

einstreifige Bake(Aufstellung links)

162-21

einstreifige Bakemit Entfernungs-

angabe(Aufstellung links)

108-4

Gefälle

117-10

Seitenwind von rechts

131

Lichtzeichenanlage

101-22

Viehtrieb(Aufstellung links)

110-4

Steigung

117-20

Seitenwind von links

133-10

Fußgänger (Aufstellung rechts)

142-10

Wildwechsel (Aufstellung rechts)

120

verengte Fahrbahn

133-20

Fußgänger (Aufstellung links)

142-20

Wildwechsel (Aufstellung links)

121-10

einseitig verengte Fahrbahn, Verengung rechts

101-11

Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts)

101-10

Flugbetrieb (Aufstellung rechts)

159-10

zweistreifige Bake(Aufstellung rechts)

159-11

zweistreifige Bakemit Entfernungs-

angabe(Aufstellung rechts)

201-51

Andreaskreuz(stehend)

mit Blitzpfeil

201-52

Andreaskreuz(liegend)

ohne Blitzpfeil

201-53

Andreaskreuz(liegend)

mit Blitzpfeil

* Gefälle- und Steigungsvarianten für die Zeichen 108 und 110 werden mit folgenden Unternummern geführt:

108-5 5% 110-5 5%108-6 6% 110-6 6%usw. bis usw. bis 108-25 25% 110-25 25%

159-20

zweistreifige Bake(Aufstellung links)

205

Vorfahrt gewähren.

156-10

Bahnübergang mitdreistreifiger Bake (Aufstellung rechts)

156-11

150m

Bahnübergang mitdreistreifiger Bake mit Entfernungs-

angabe (Aufstellung rechts)

156-21

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake mit Entfernungs-

angabe (Aufstellung links)

150m

156-20

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake (Aufstellung links)

Andreaskreuz(stehend)

ohne Blitzpfeil

201-50

101-13

Reiter(Aufstellung rechts)

101-14

Amphibien- wanderung

(Aufstellung rechts)

101-23

Reiter(Aufstellung links)

101-24

Amphibien- wanderung

(Aufstellung links)

101-54

unzureichendes Lichtraumprofil

157-10

dreistreifige Bake (Aufstellung rechts)

157-11

dreistreifige Bake mit Entfernungs-

angabe (Aufstellung rechts)

157-20

dreistreifige Bake (Aufstellung links)

157-21

dreistreifige Bake mit Entfernungs-

angabe (Aufstellung links)

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6 7

LED

2 + 1W + 2

(Wechsel)

Zuflusswarnung

Stauwarnung

Höhenkontrolle

Temporäre Wechselverkehrsführung

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214-30

vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

oder links

211-10

vorgeschriebene Fahrtrichtung links

214-10

vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

oder links

214

vorgeschriebeneFahrtrichtung geradeaus

oder rechts

215

Kreisverkehr

220-10

Einbahnstraße linksweisend

220-20

Einbahnstraße rechtsweisend

(220-40 – doppel-seitig)

222-10

vorgeschriebene Vorbeifahrt

- links vorbei

222

vorgeschriebene Vorbeifahrt

- rechts vorbei

223.1-50

Seitenstreifen befahren

2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.1-51

Seitenstreifen befahren

3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.2-50

Seitenstreifen nicht mehr befahren

2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.2-51

Seitenstreifen nicht mehr befahren

3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.3-50

Seitenstreifen räumen

2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.3-51

Seitenstreifen räumen

3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

224

Haltestelle

229

Taxenstand

229-10

TaxenstandAnfang

(Rechtsaufstellung)

229-11

TaxenstandEnde

(Linksaufstellung)

229-20

TaxenstandEnde

(Rechtsaufstellung)

229-21

TaxenstandAnfang

(Linksaufstellung)

229-30

TaxenstandMitte

(Rechtsaufstellung)

229-31

TaxenstandMitte

(Linksaufstellung)

238

Reitweg

237

Radweg

239

Gehweg

240

gemeinsamer Geh- und Radweg

241-30

getrennter Rad- und Gehweg

Radweg links

241-31

getrennter Rad- und Gehweg

Radweg rechts

242.1

Beginn einer Fußgängerzone

242.1-40

Beginn einer Fußgängerzone

doppelseitig(Rückseite Z 242.2)

244.1-40

Beginn einer Fahrradstraßedoppelseitig

(Rückseite Z 244.2)

242.2

Ende einer Fußgängerzone

244.1

Beginn einer Fahrradstraße

244.2

Ende einer Fahrradstraße

250

Verbot für Fahrzeuge aller Art

257-51

Verbot für Reiter

245

Bussonderfahr-streifen

251

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige

Kraftfahrzeuge

254

Verbot für Radverkehr

253

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschl. ihrer Anhän-

ger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind

Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

255

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und

Mofas

257-50

Verbot für Mofas

257-52

Verbot fürGespannfuhrwerke

257-53

Verbot fürViehtrieb

261

Verbot für kenn-zeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

262-5,5

Verbot für Fahrzeuge über angegebene

tatsächliche Masse262-6 = 6 t usw.

259

Verbot für Fußgänger

260

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und

Mofas sowie für Kraftwa-gen und sonstige mehr-spurige Kraftfahrzeuge

263-8

Verbot für Fahrzeuge über angegebene

tatsächliche Achslast263-7 = 7 t usw.

264-2

Verbot für Fahrzeuge über angegebene

tatsächliche Breite264-3 = 3 m usw.

265-3,8

Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe

265-4,0 = 4,0 m usw.

266-10

Verbot für Fahrzeuge über angegebene

tatsächliche Länge266-12 = 12m usw.

267

Verbot der Einfahrt

268

Schneeketten vorgeschrieben

209-10

vorgeschriebene Fahrtrichtung links

209

vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

209-30

vorgeschriebene Fahrtrichtung

geradeaus

211

vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

224-51

Schulbus-haltestelle

(mit Z1042-36)

Schulbuswerktags

7-9h 11-13h

außer samstags

223.3-52

Seitenstreifen räumen

4 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.1-52

Seitenstreifen befahren

4 Fahrstreifen + Seitenstreifen

223.2-52

Seitenstreifen nicht mehr befahren

4 Fahrstreifen + Seitenstreifen

257-54

Verbot fürKraftomnibusse

257-55

Verbot fürPersonenkraft-

wagen

257-56

Verbot fürPersonenkraftwa-gen mit Anhänger

257-57

Verbot fürLastkraftwagenmit Anhänger

257-58

Verbot für Kraftfahr-zeuge und Züge, die nicht schneller als

25 km/h fahren können oder dürfen

224-40

Haltestelle(doppelseitig)

224-41

Schulbus-haltestelle

(doppelseitigmit Z1042-36)

Schulbuswerktags

7-9h 11-13h

außer samstags

Schulbuswerktags

7-9h 11-13h

außer samstags

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10 11

274.1-41

Beginn einer Tempo20-Zone in verkehrs-beruhigten Geschäfts-bereichen, doppelseitig(Rückseite Z274.2-20)

274.1

Beginn einer Tempo 30-Zone

274.1-20

Beginn einer Tempo 20-Zone

in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

274.2

Ende einer Tempo 30-Zone

274.2-20

Ende einer Tempo 20-Zone

in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

274-60**

zulässige Höchstgeschwindigkeit

**Geschwindigkeitsvarianten für die Zeichen 274 und 278 werden mit folgenden Unternummern geführt:

274-5 5 Km/h 278-5 5 Km/h274-10 10 km/h 278-10 10 Km/husw. bis usw. bis274-130 130 km/h 278-130 130 km/h

276

Überholverbot für Kraftfahrzeuge

aller Art

275-50

vorgeschriebene Mindestgeschwindig-

keit 50 km/h275-30 usw.

277

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse

über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.

Ausgenommen sind Personenkraft-wagen und Kraftomnibusse

278-60

Ende der zulässigen Höchst-

geschwindigkeit60 km/h

278-70 usw.

279-50

Ende der vor-geschriebenen

Mindest- geschwindigkeit 50 km/h

279-60 usw.

280

Ende des Überholverbots für

Kraftfahrzeuge aller Art

281

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einer zu-lässigen Gesamtmasse über 3,5t einschl. ihrer Anhänger

und Zugmaschinen. Ausgenommen

Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

283-20

AbsolutesHaltverbot

Ende(Rechtsaufstellung)

283

AbsolutesHaltverbot

282

Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-

beschränkungen und Überholverbote

283-10

AbsolutesHaltverbot

Anfang(Rechtsaufstellung)

283-11

AbsolutesHaltverbot

Ende(Linksaufstellung)

283-30

AbsolutesHaltverbot

Mitte(Rechtsaufstellung)

290.2

Ende eines eingeschränkten

Haltverbotes für eine Zone

286-10

eingeschränktes Haltverbot Anfang

(Rechtsaufstellung)

286-20

eingeschränktes Haltverbot Ende (Rechtsaufstellung)

286-30

eingeschränktes Haltverbot (Mitte)(Rechtsaufstellung)

286-31

eingeschränktes Haltverbot (Mitte)

(Linksaufstellung)

286

eingeschränktes Haltverbot

290.1

Beginn eines ein- geschränkten Halt-

verbots für eine Zone

283-21

AbsolutesHaltverbot

Anfang(Linksaufstellung)

283-31

AbsolutesHaltverbot

Mitte(Linksaufstellung)

286-11

eingeschränktes Haltverbot Ende (Linksaufstellung)

286-21

eingeschränktes Haltverbot Anfang

(Linksaufstellung)

290.1-40

Beginn eines ein- geschränkten Halt-

verbots für eine Zone, doppelseitig(Rückseite Z290.2)

293

Fußgänger-überweg

294

Haltlinie

295

Fahrstreifen-begrenzung und

Fahrbahn-begrenzung

296

EinseitigeFahrstreifen-begrenzung

297

Pfeilmarkierungen

298

Sperrfläche

299

Grenzmarkierungfür Halt- oderParkverbote

297.1

Vorankündigungspfeil

297.1-21

Vorankündigungspfeil zur Anzeige eines Fahrstreifenens

307

Ende der Vorfahrtstraße

308

Vorrang vor dem Gegenverkehr

310

Ortstafel Vorderseite

(mit „Kreis...“)

310

Ortstafel Vorderseite

(mit „Stadt...“)

306

Vorfahrtstraße

301

Vorfahrt

310

Ortstafel Vorderseite

(mit „Stadtteil...“)

310-40

Ortstafel doppelseitig

(Rückseite Z311)

311

Ortstafel (Rückseite)

314.2

Ende einer Parkraumbewirt-schaftungszone

314.1

Beginn einer Parkraumbewirt-schaftungszone

314.1-40

Beginn einer Parkraumbewirtschaf-

tungszone, doppelseitig(Rückseite Z314.2)

314

Parken

314-20

Parken Ende (Rechts-)

oder Anfang(Linksaufstellung)

314-30

Parken Mitte (Rechts- oder

Linksaufstellung)

314-50

Parkhaus

314-10

Parken Anfang (Rechts-) oder Ende

(Linksaufstellung)

315-50

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung

links

315-51

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang)

315-52

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende)

315-53

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte)

270.2

Ende einer Verkehrs-verbotszone zur

Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen

in einer Zone

272

Verbot desWendens

273-70

Verbot des Unterschrei-tens des angegebenen

Mindestabstandes273-80 = 80m usw.

274.1-40

Beginn einer Tempo30-Zone, doppelseitig

(Rückseite Z274.2)

269

Verbot für Fahrzeuge mit wasser-gefährdender Ladung

(mehr als 20 l)

270.1

Beginn einer Ver-kehrsverbotszone zur

Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen

in einer Zone

270.1-40

Beginn einer Ver-kehrsverbotszone zur

Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen

in einer Zone, doppelseitig(Rückseite Z270.2)

Kreis Steinburg

Wilster

Schotten6 km

Wilster

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1312

315-63

Parken ganz auf Gehwegen in

Fahrtrichtung links (Mitte)

315-65

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung

rechts

315-66

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung

rechts (Anfang)

315-67

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)

315-68

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)

315-76

Parken halb auf Gehwegen quer zur

Fahrtrichtung rechts (Anfang)

315-77

Parken halb auf Gehwegen quer zur

Fahrtrichtung rechts (Ende)

315-88

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung rechts (Mitte)

316

Parken und Reisen

315-72

Parken halb auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Ende)

315-85

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung rechts

315-73

Parken halb auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Mitte)

315-75

Parken halb auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung rechts

315-86

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)

315-87

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung rechts (Ende)

315-78

Parken halb auf Gehwegen quer zur

Fahrtrichtung rechts (Mitte)

315-80

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links

317

Wanderparkplatz

325.1

Beginn eines verkehrsberuhigten

Bereichs

315-70

Parken halb auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links

315-81

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Anfang)

315-82

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Ende)

315-83

Parken ganz auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Mitte)

315-71

Parken halb auf Gehwegen quer

zur Fahrtrichtung links (Anfang)

318

Parkscheibe

325.2

Ende eines verkehrsberuhigten

Bereichs

327

Tunnel

325.1-40

Beginn eines verkehrs-beruhigten Bereichs,

doppelseitig(Rückseite Z325.2)

330.1

Autobahn

330.2

Ende der Autobahn

331.2

Ende der Kraftfahrstraße

331.1

Kraftfahrstraße

328

Nothalte- und Pannenbucht

332.1

Ausfahrttafel aufanderen Straßen

außerhalb der Autobahn

332

Ausfahrttafel aufder Autobahn

333.1

Ausfahrt von anderen Straßen

außerhalb der Auto-bahn (in Gelb)

333.1-20

Ausfahrt von anderen Straßen

außerhalb der Autobahn(in Weiß in Verbindung

mit Z 332.1-20)

332.1-20

Ausfahrttafel vonanderen Straßen

außerhalb derAutobahn in Weiß mit

Zielen nach Z 432

333

Ausfahrt von der Autobahn

340

Leitlinie

341

Wartelinie

350-10

Fußgängerüberweg (Aufstellung rechts)

350-20

Fußgängerüberweg (Aufstellung links)

350-40

Fußgängerüberweg doppelseitig

(Z 350-10/-20)

354

Wasserschutz-gebiet

356

Verkehrshelfer

357

Sackgasse

357-51

Für FußgängerdurchlässigeSackgasse

365-55

Autobahnhotel

365-56

Autobahngasthaus

365-57

Autobahnkiosk

357-50

Für Fußgänger und Radverkehr

durchlässigeSackgasse

365-50

Fernsprecher

365-52

Tankstelle

365-53

Tankstellemit Autogas

365-54

Tankstellemit Erdgas

357-52

Für RadverkehrdurchlässigeSackgasse

358

Erste Hilfe

363

Polizei

365-51

Notrufsäule

315-55

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung

rechts

315-56

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung

rechts (Anfang)

315-60

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung

links

315-61

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang)

315-62

Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende)

315-57

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)

315-58

Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Mitte)

316-50

Parken undMitfahren

327-50

Tunnel, mitLängenangabe

in m

800m

327-51

Tunnel, mitLängenangabe

in km

5km

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14 15

386.3

touristische Unterrichtungstafel

390

Mautpflicht nach dem Bundesfern-

straßenmautgesetz

386.2

touristische Route

386.1

touristischer Hinweis

Zollstelle

392

Mautpflichtige Strecke

391

385

Ortshinweistafeleinzeilig (einseitig)

386.1-22

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Pfeilwegweiserrechtsweisend)

Autobahnen

405

Knotenpunkt derAutobahnen,

ein- oder zwei-stellige Nummern

406-50

Europastraßen

410

Laternen-ring

Laternenring,Schild (70 x 150 mm)

394 394-50

Bundesstraßen

401

an der Autobahn (3600 x 2500 mm),

an anderen Straßen(2400 x 1650 mm)

Informationstafelan Grenzüber-gangsstellen,

393

Knotenpunkt derAutobahnen,

drei- oder mehr-stellige Nummern

406-51

Pfeilwegweiser aufsonstigen Straßen mit geringer

Verkehrsbedeutung,linksweisend

419-10

Pfeilwegweiser aufsonstigen Straßen mit geringer

Verkehrsbedeutung,rechtsweisend

419-40 doppelseitig

419-20

Pfeilwegweiserauf Bundesstraßen,

linksweisend

415-10

Pfeilwegweiserauf Bundesstraßen,

rechtsweisend415-40 doppelseitig

415-20

Pfeilwegweiserauf sonstigen Straßen,

linksweisend

418-10

Pfeilwegweiserauf sonstigen Straßen,

rechtsweisend418-40 doppelseitig

418-20

365-58

Toilette

365-64

Fußgänger-überführung

365-62

Pannenhilfe

365-60

Zelt- undWohnwagenplatz

365-61

Informationsstelle

365-63

Fußgänger-unterführung

365-59

Autobahnkapelle

365-65

Ladestation fürElektrofahrzeuge

365-66

Wasserstoff-tankstelle

365-67

Wohnmobil-platz

365-68

Wohnmobil-und Wohnwagen-

platz

386.1-10

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Wegweiserlinksweisend)

Albrechtsburg

386.1-11

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Vorwegweiserlinksweisend)

Albrechtsburg

386.1-12

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Pfeilwegweiserlinksweisend)

Albrechtsburg

386.1-20

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Wegweiserrechtsweisend)

Albrechtsburg

386.1-21

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Vorwegweiserrechtsweisend)

Albrechtsburg

Albrechtsburg

386.1-30

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Vor-/Wegweisergeradeaus)

Albrechtsburg

386.1-40

touristischer Hin-weis als Wegweiser

(Pfeilwegweiserdoppelseitig)

Albrechtsburg

Albrechtsburg

386.1-50

touristischer Hin-weis mit Bezugsziel

(Variante „in“)

Albrechtsburg

in Meißen

386.1-51

touristischer Hin-weis mit Bezugsziel

(Variante „via“)

Albrechtsburg

via Meißen

386.1-52

touristischer Hin-weis mit Bezugsziel

(Variante„Richtung“)

Albrechtsburg

Richtung Meißen

386.1-53

touristischer Hinweis

Fluss oder Kanal

Neckar

386.2-10

touristische Route(Wegweiser

linksweisend)

RomantischeStraße

386.2-11

touristische Route(Vorwegweiserlinksweisend)

RomantischeStraße

386.2-12

touristische Route(Pfeilwegweiserlinksweisend)

Romantische

Straße

386.2-20

touristische Route(Wegweiser

rechtsweisend)

RomantischeStraße

386.2-21

touristische Route(Vorwegweiserrechtsweisend)

RomantischeStraße

386.2-22

touristische Route(Pfeilwegweiserrechtsweisend)

Romantische

Straße

386.2-30

touristische Route als Wegweiser

(Vor-/Wegweisergeradeaus)

RomantischeStraße

386.2-40

touristische Route als Wegweiser

(Pfeilwegweiserdoppelseitig)

Romantische

Straße

Romantische

Straße

390.2

Ende der Maut-pflicht nach dem

Bundesfern-straßenmautgesetz

386.3-50

touristische Unterrichtungstafel

Erinnerungstafel gemäß ‚„Brocken-Erklärung“

um XX Uhr geteilt.Europa bis zum XX.Xxxxxxxx XXXXHier waren Deutschland und

386.2-51

touristische Route mit Bezugsziel(Variante „via“)

RomantischeStraße

viaSeehausen

386.2-52

touristische Route mit Bezugsziel

(Variante „Richtung“)

RomantischeStraße

SeehausenRichtung

386.2-52

touristische Route als Hinweisschild

RomantischeStraße

Page 9: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

16 17

Pfeilwegweiser für kennzeich-nungspflichtige Fahrzeuge mit

gefährlichen Gütern,rechtsweisend

421-41 doppelseitig

421-21

Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, rechtsweisend

421-42 doppelseitig

421-22

Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamt-

masse über 3,5 t,linksweisend

421-10

Pfeilwegweiser zur Autobahn,

linksweisend

430-10

Pfeilwegweiser für kenn-zeichnungspflichtige Fahr-

zeuge mit gefährlichen Gütern, linksweisend

421-11

Pfeilwegweiser für Fahr-zeuge mit wassergefähr-

dender Ladung,linksweisend

421-12

Pfeilwegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über

3,5 t, rechtsweisend421-40 doppelseitig

421-20

422-10

Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über

3,5 t, hier links

422-11

Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-

samtmasse über 3,5 t,links einordnen

422-12

Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

hier links

422-13

Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

links einordnen

422-14

Wegweiserfür Fahrzeuge mit

wassergefährdender Ladung

hier links

422-15

Wegweiserfür Fahrzeuge mit

wassergefährdender Ladung

links einordnen

422-20

Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über

3,5 t, hier rechts

422-21

Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-

samtmasse über 3,5 t,rechts einordnen

422-22

Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

hier rechts

422-23

Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

rechts einordnen

422-24

Wegweiserfür Fahrzeuge mit

wassergefährdender Ladung

hier rechts

422-25

Wegweiserfür Fahrzeuge mit

wassergefährdender Ladung

rechts einordnen

422-30

Wegweiser für Kfz mit einer zulässigen Ge-

samtmasse über 3,5 t,geradeaus

422-32

Wegweiser für kenn-zeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

geradeaus

422-34

Wegweiserfür Fahrzeuge mit

wassergefährdender Ladung

geradeaus

Straßennamensschild

437

Pfeilwegweiser zur Autobahn,

rechtsweisend430-40 doppelseitig

430-20 432-10

Pfeilwegweiser zu Zielenmit erheblicher Verkehrs-bedeutung, linksweisend

432-20

Pfeilwegweiser zu Zielenmit erheblicher Verkehrs-bedeutung, rechtsweisend

432-40 doppelseitig

Vorwegweiserzur Autobahn

440

gegliederter Vorwegweiseraußerhalb von Autobahnen

439

Vorwegweiseraußerhalb von Autobahnen

438

gegliederterVorwegweiserzur Autobahn

441

Tabellenwegweiser,kompakte Form

434-50

Tabellenwegweiser,teilaufgelöste Form

434-51

Vorwegweiserfür Kfz mit einerGesamtmasse

über 3,5 t,linksweisend

442-10 442-11

Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

linksweisend

442-21

Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

rechtsweisend

442-12

Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-

gefährdender Ladunglinksweisend

442-50

Vorwegweiserfür Kfz mit einerGesamtmasse

über 3,5 t, geradeaus,ohne Pfeilsymbol

442-22

Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-

gefährdender Ladungrechtsweisend

442-51

Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige

Fahrzeuge mitgefährlichen Gütern

geradeaus,ohne Pfeilsymbol

442-52

Vorwegweiser für Fahr-zeuge mit wasser-

gefährdender Ladunggeradeaus,

ohne Pfeilsymbol

Tabellenwegweiser,aufgelöste Form (nur innerorts)

mit Bundesstraßennummer

434-52

Tabellenwegweiser,aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer

434-53

422-27

Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten

Radverkehrrechts einordnen

Vorwegweiser für Kfz mit einer Gesamtmasse

über 3,5 t,rechtsweisend

442-20

422-16

Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten

Radverkehrhier links

422-17

Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten

Radverkehrlinks einordnen

422-26

Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten

Radverkehrhier rechts

422-36

Wegweiser für be-stimmte Verkehrsarten

Radverkehrgeradeaus

Radverkehrlinksweisend

442-13

442-23

Radverkehrrechtsweisend

442-53

Radverkehrohne Pfeilsymbol

Zeichen gemäß BOStrab

Sh 1

Zwangshalt

Sh

Schutzhalt

Page 10: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

besser

Seite 19

besser

besser

Seite 19

besser

18 19

Zeitgemäße Beschilderungen

Die gelben Verkehrszeichen Nr. 422/442/455 StVO sind Wegweiser im Format 900 x 600 mm. Mit zusätzlicher Angabe von Zielort und ggf. Entfernung erhalten Kraftfahrer verständlichere Informationen.

Die blauen Umleitungsschilder 460 ff. sind bei heutigen Baustellen-längen nicht ausreichend und erfordern ergänzende Verkehrsführun-gen. Der Hinweis auf LED-Tafeln, das Navi auszuschalten, ist dort oft zweckmäßig.

besser

Hinweistexte müssen während der Vorbeifahrt be-greifbar sein. Symbole werden schneller verstanden.

Infolge der Fahrzeug-dichte werden Hinweis-tafeln leicht übersehen.Eine höhere Aufstel-lung ist sinnvoll.

Mobile Verkehrszeichenbrücken verbessern die Erkennbarkeit.

Lastbegrenzungen sollen die Lebensdauer maroder Brücken verlän-gern. Die Standard-Verkehrszeichen 262 StVO werden im Schilder-wald schnell übersehen.

Selektivgelbe Verkehrszeichenstelen 2.500 x 500 mm verbessern erheblich die Erkennbarkeit. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben 9/2011 des BMVI wurde der Einsatz fluoreszierender gelber Folien für außergewöhnliche Gegebenheiten freigegeben.

Aufgeschraubte innenbeleuchtete LED-Verkehrszeichen mit zu-sätzlicher Folie RA 3 erreichen in der Dunkelheit eine noch bessere Erkennbarkeit. Der 12 Volt Akku reicht für ca. 2 Monate.

Die Wirksamkeit bei verschiedenen Witterungen ist im

Internet unter https://youtu.be/P-BZkL0X804 zu sehen.

Page 11: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

Bitte beachten Sie bei Verkehrszeichenund -einrichtungen sowie Markierungen

regionale Besonderheiten.

20 21

457.2

455.1-10

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung, Voran-kündigung links

457.1455.1-12

Ankündigung oder Fortsetzung derUmleitung, links

einordnen

455.1-11

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung, hier links

Bedarfsumleitunghier rechts

460-21

Bedarfsumleitungrechts einordnen

460-22

Bedarfsumleitunggeradeaus

460-30

Ankündigungsbake,einstreifig

450-50449

Vorwegweiser auf Autobahnen

448.1

Autohof

448

Ankündigungstafel

455.2

Ende einer Umleitung

(Vorschlag B.A.S.)

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung,geradeaus

455.1-30455.1-20

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung, Voran-kündigung rechts

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung, rechts einordnen

455.1-22

Ankündigung oder Fortsetzung derUmleitung, hier

rechts

455.1-21

BedarfsumleitungVorankündigung

links

460-10

Bedarfsumleitunghier links

460-11

Bedarfsumleitunglinks einordnen

460-12

BedarfsumleitungVorankündigung

rechts

460-20

453

Entfernungstafel

Ankündigungsbake,zweistreifig

450-51

Ankündigungsbake,dreistreifig

450-52

455.2

Ende einer Umleitung

Ankündigung oder Fortsetzung der

Umleitung,ohne Pfeilsymbol

455.1-50

Planskizze

458

Umleitungswegweiser(linksweisend)

454-10

448-50

Ankündigungstafel auf anderen Straßen außer-

halb der Autobahn

449-50

Vorwegweiserauf anderen Straßen

außerhalb Autobahnen

Ankündigungsbake,gelb, einstreifig

450-53

Ankündigungsbake,gelb, zweistreifig

450-54

Ankündigungsbake,gelb, dreistreifig

450-55

Umleitungswegweiser(rechtsweisend)

454-40 doppelseitig

454-20

466

Weiterführende Bedarfsumleitung

467.2

Umlenkungspfeil Ende (Ende einer Strecken-

empfehlung)

467.1-30

Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),

geradeausweisend

467.1-20

Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),

rechtsweisend

467.1-10

Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung),

linksweisend

460-50

Bedarfsumleitung,ohne Pfeilsymbol

453-50

Entfernungstafelauf autobahnähnlich

ausgebauten, zweibahnigen Straßen

Tübingen

27

Reutlingen24 km

22 km

Page 12: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

22 23

501-10-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 200 m)

501-10-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 400 m)

501-10-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links (nach 600 m)

501-11

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach links

501-10

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig

nach links

501-11-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 200 m)

501-11-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 400 m)

501-11-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 600 m)

501-16

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig

geradeaus

501-12

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig

nach links

501-13

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links, davon 1 Fahr-

streifen übergeleitet

501-14

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links, davon 1 Fahr-

streifen übergeleitet

501-15

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links, davon 2 Fahr-

streifen übergeleitet

501-16-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 200 m)

(m. Z. 264)

501-16-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 400 m)

(m. Z. 264)

501-16-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 1-streifig geradeaus (nach 600 m)

(m. Z. 264)

501-17

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links und 2-streifig

geradeaus

501-18

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links und 1-streifig

geradeaus

501-20-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 200 m)

501-20-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 400 m)

501-20-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 600 m)

501-21

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach rechts

501-21-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 200 m)

501-20

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig

nach rechts

501-21-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 400 m)

501-22

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig

nach rechts

501-21-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 600 m)

501-23

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach rechts, davon 1 Fahrstreifen übergeleitet

501-24

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig

nach rechts, davon 1 Fahrstreifen übergeleitet

501-25

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig

nach rechts, davon 2 Fahrstreifen übergeleitet

501-26

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig

nach rechts und 1-streifig geradeaus

501-27

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig

nach rechts und 2-streifig geradeaus

501-28

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach rechts und 1-streifig geradeaus

505-11

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach links(m. Z. 264)

505-11-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 200 m)

(m. Z. 264)

505-11-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 400 m)

(m. Z. 264)

505-11-600

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links (nach 600 m)

(m. Z. 264)

505-12

Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr

(m. Z. 264)

505-21

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig

nach rechts(m. Z. 264)

505-21-200

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 200 m)

(m. Z. 264)

505-21-400

Überleitungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts (nach 400 m)

(m. Z. 264)

505-21-600

Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr

2-streifig nach rechts (nach 600 m)(m. Z. 264)

505-22

Überleitungstafel;ohne Gegenverkehr

3-streifig nach rechts(m. Z. 264)

511-10

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links

511-10-200

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links

(nach 200 m)

511-10-400

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links

(nach 400 m)

511-10-600

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach links

(nach 600 m)

511-11

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach links

Page 13: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

24 25

511-20-400

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 400 m)

511-20-600

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 600 m)

511-21

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 2-streifig nach rechts

511-25

Verschwenkungstafel; 1-streifige Verschwen-kung auf den Seiten-

streifen

511-26

Verschwenkungstafel; 2-streifige Verschwen-kung, 1-streifig auf den

Seitenstreifen

511-22

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach rechts

511-12

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 3-streifig nach links

511-20

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts

511-20-200

Verschwenkungstafel; ohne Gegenverkehr: 1-streifig nach rechts (nach 200 m)

515-11

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links

(m. Z. 264)

515-11-200

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links

(nach 200 m - m. Z. 264)

513-10

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung,

1-streifig nach links

513-20

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung, 1-streifig nach rechts

513-11

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung,

2-streifig nach links

513-21

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung, 2-streifig nach rechts

514-10

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung

mit Gegenverkehr,1-streifig nach links

514-20

Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung

mit Gegenverkehr,1-streifig nach rechts

515-11-400

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links

(nach 400 m - m. Z. 264)

515-11-600

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr2-streifig nach links

(nach 600 m - m. Z. 264)

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr 3-streifig nach links

(m. Z. 264)

515-12-600515-12

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links

(m. Z. 264)

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

3-streifig nach rechts(m. Z. 264)

515-22

515-12-200

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links

(nach 200 m - m. Z. 264)

515-12-400

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr3-streifig nach links

(nach 400 m - m. Z. 264)

515-22-200

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

3-streifig nach rechts(nach 200 m - m. Z. 264)

515-22-400

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

3-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)

515-22-600

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

3-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)

515-21-200

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig nach rechts(nach 200 m - m. Z. 264)

515-21-400

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig nach rechts(m. Z. 264)

515-21

515-21-600

Verschwenkungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig nach rechts(nach 400 m - m. Z. 264)

Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr

2-streifig in Fahrtrichtung

521-30

Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr

3-streifig in Fahrtrichtung

521-31

Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr

4-streifig in Fahrtrichtung

521-32

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

5-streifig in Fahrtrichtung

521-33

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(1-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)

522-32

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(2-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)

522-33

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(1-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)

522-30

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(2-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)

522-31

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(3-streifig in Fahrtrichtung und2-streifig in Gegenrichtung)

522-34

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(2-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)

522-35

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(3-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)

522-36

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(3-streifig in Fahrtrichtung und1-streifig in Gegenrichtung)

522-37

Fahrstreifentafelmit Gegenverkehr

(1-streifig in Fahrtrichtung und3-streifig in Gegenrichtung)

522-38

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2742-streifig in Fahrtrichtung)

523-30

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2743-streifig in Fahrtrichtung)

523-31

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2532-streifig in Fahrtrichtung)

524-30

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2533-streifig in Fahrtrichtung)

524-31

Page 14: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

26 27

Fahrstreifentafel;ohne Gegenverkehr

3-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 275)

525-31

Fahrstreifentafel;mit Gegenverkehr

2-streifig in Fahrtrichtung1-streifig in Gegenrichtung

(mit Z 275)

526-31

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 600 m)

531-10-600

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 200 m)

531-10-200

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen (nach 400 m)

531-10-400

Fahrstreifentafel;mit Gegenverkehr

2-streifig in Fahrtrichtung2-streifig in Gegenrichtung

(mit Z 275)

526-33

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 1 Fahrstreifen

531-10

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen

531-11

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 200 m)

531-11-200

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 400 m)

531-11-400 531-20

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen

531-20-200

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 200 m)

531-13

Einengungstafelohne GegenverkehrEinzug rechts und

noch 4 Fahrstreifen

Einengungstafel;ohne Gegenverkehr

Einzug rechts undnoch 2 Fahrstreifen (nach 600 m)

531-11-600 531-12

Einengungstafelohne GegenverkehrEinzug rechts und

noch 3 Fahrstreifen

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2534-streifig in Fahrtrichtung)

524-32

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

(mit integriertem Zeichen 2535-streifig in Fahrtrichtung)

524-33

531-20-400

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 400 m)

531-22

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 3 Fahrstreifen

531-23

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 4 Fahrstreifen

531-21-600

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 600 m)

532-10

Einengungstafelmit Gegenverkehr

Einzug rechts, noch 1 Fahr-streifen und 1 Fahrstreifen

in Gegenrichtung

531-21

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen

531-21-200

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 200 m)

531-20-600

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 1 Fahrstreifen (nach 600 m)

531-21-400

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links undnoch 2 Fahrstreifen (nach 400 m)

532-21

Einengungstafelmit Gegenverkehr

Einzug links, noch 1 Fahr-streifen und 2 Fahrstreifen

in Gegenrichtung

532-20

Einengungstafelmit Gegenverkehr

Einzug links, noch 1 Fahr-streifen und 1 Fahrstreifen

in Gegenrichtung

535-11

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug rechts, noch 2 Fahr-streifen in Fahrtrichtung

(mit Z 279)

536-21

Einengungstafelmit Gegenverkehr

Einzug links, noch 1 Fahrstreifenund 2 Fahrstreifen in

Gegenrichtung (mit Z 279)

541-10

Aufweitungstafelohne Gegenverkehr

1-streifig plusFahrstreifen links

535-21

Einengungstafelohne Gegenverkehr

Einzug links, noch 2 Fahr-streifen in Fahrtrichtung

(mit Z 279)

536-20

Einengungstafelmit Gegenverkehr

Einzug links, noch 1 Fahrstreifenund 1 Fahrstreifen in

Gegenrichtung (mit Z 279)

541-21

Aufweitungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig plusFahrstreifen rechts

541-11

Aufweitungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig plusFahrstreifen links

541-20

Aufweitungstafelohne Gegenverkehr

1-streifig plusFahrstreifen rechts

542-10

Aufweitungstafelmit Gegenverkehr

1-streifig plus Fahrstreifen linksund 1 Fahrstreifenin Gegenrichtung

542-11

Aufweitungstafelmit Gegenverkehr

1-streifig plus Fahrstreifen linksund 2 Fahrstreifenin Gegenrichtung

546-10

Aufweitungstafelmit Gegenverkehr

1-streifig + Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen

in Gegenrichtung (mit Z 275)

546-11

Aufweitungstafelmit Gegenverkehr

1-streifig + Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen

in Gegenrichtung (mit Z 275)

545-11

Aufweitungstafelohne Gegenverkehr

2-streifig + Fahrstreifen links

(mit Z 275)

533-20

Trennungstafel,2-streifig durchgehend

und 1-streifigrechts ab

533-21

Trennungstafel,3-streifig durchgehend

und 1-streifigrechts ab

533-22

Trennungstafel,2-streifig durchgehend

und 2-streifigrechts ab

537-30

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

2-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 278)

537-31

Fahrstreifentafelohne Gegenverkehr

3-streifig in Fahrtrichtung(mit Z 278)

550-20

Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke

1-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts

550-21

Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke

2-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts

Page 15: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

28 29

551-23

Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.

2-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend

551-22

Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.

2-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend

551-21

Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.

1-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend

551-20

Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke. 1-streifig einmündend plus

1-streifig durchgehend

590-10

Blockumfahrungrechts, links, links

590-11

Blockumfahrungrechts, rechts, rechts

550-22

Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke

3-streifig plus1 Fahrstreifen von rechts

550-23

Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke

2-streifig plus2 Fahrstreifen von rechts

550-24

Zusammenführungstafelan durchgehender Strecke

3-streifig plus2 Fahrstreifen von rechts

551-24

Zusammenführungstafel; an einmündender Strecke.

1-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend

605-10 605-20

Schraffenbake1000 x 250 mm

Aufstellung:rechts links

605-11 605-21

Pfeilbake1000 x 250 mm

Aufstellung:rechts links

605-12 605-22

Warnbake2000 x 250 mm

Aufstellung:rechts links

605-13 605-23

Warnlichtbake2000 x 250 mm

Aufstellung:rechts links

605-14 605-24

Warnlichtbake2000 x 250 mm (Aufstellung:

mit Z 222-10 rechts,mit Z 222 links)

605-40

Schraffenbake,doppelseitig

(-10 / -20)

605-41

Schraffenbake,doppelseitig

(-20 / -20)

605-43

Pfeilbake,doppelseitig

(-21 / -21)

605-44

Warnbake,doppelseitig

(-12 / -22)

605-45

Warnbake,doppelseitig

(-22 / -22)

605-42

Pfeilbakedoppelseitig

(-11 / -21)

600-37

Absperrschranke500 x 1600 mm

600-38

Absperrschranke500 x 2000 mm

600-39

Absperrschranke500 x 2400 mm

600-60

Sperrpfosten(Schraffur waagerecht)

600-30

Absperrschranke100 x 800 mm

600-31

Absperrschranke100 x 1200 mm

600-33

Absperrschranke250 x 1200 mm

600-35

Absperrschranke250 x 2000 mm

600-32

Absperrschranke100 x 1600 mm

600-34

Absperrschranke250 x 1600 mm

600-36

Absperrschranke250 x 2400 mm

610-43

LeitkegelH=1000 mm

610-42

LeitkegelH=750 mm

610-41

LeitkegelH=500 mm

615-10

fahrbareAbsperrtafel

616-30-222-10

fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(große Ausführung3600 x 2200 mm)

616-31-222-10

fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(kleine Ausführung2500 x 1700 mm)(mit Z 222-10)

616-31-222

fahrbare Absperrtafelmit Blinkpfeil(kleine Ausführung2500 x 1700 mm)(mit Z 222)

Page 16: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

30 31

625-20

Richtungstafelin Kurven,

rechtsweisend500 x 500 mm

625-21

Richtungstafelin Kurven,

rechtsweisend500 x 1500 mm

625-22

Richtungstafelin Kurven,

rechtsweisend500 x 2000 mm

625-23

Richtungstafelin Kurven,

rechtsweisend500 x 2500 mm

626-10 626-20

Leitplatte750 x 500 mmAufstellung:

rechts links

626-30

Leitplatte750 x 500 mmbeidseitig vorbei

626-32

Leitplatte2500 x 500 mmbeidseitig vorbei

626-31

Leitplatte1200 x 600 mmbeidseitig vorbei

625-10

Richtungstafelin Kurven,

linksweisend500 x 500 mm

625-11

Richtungstafelin Kurven,

linksweisend500 x 1500 mm

625-12

Richtungstafelin Kurven,

linksweisend500 x 2000 mm

625-13

Richtungstafelin Kurven,

linksweisend500 x 2500 mm

620-40/41

Leitpfostenrechts links

630-20

Parkwarntafelrechts vorbei423 x 423 mm

630-10

Parkwarntafellinks vorbei

423 x 423 mm

720

Grünpfeilschild250 x 250 mm

628-10

Leitschwelle mit Schraffenbake

Aufstellung rechts

628-11

Leitschwelle mit Pfeilbake

Aufstellung rechts

628-20

Leitschwelle mit Schraffenbake

Aufstellung links

628-21

Leitschwelle mit Pfeilbake

Aufstellung links

628-40

Leitschwelle mit Schraffenbakedoppelseitig

(-10 / -20)

628-41

Leitschwelle mit Schraffenbakedoppelseitig

(-20 / -20)

628-42

Leitschwelle mit Pfeilbake

doppelseitig(-11 / -21)

628-43

Leitschwelle mit Pfeilbake

doppelseitig(-21 / -21)

629-10

Leitbord mit Schraffenbake

Aufstellung rechts

629-11

Leitbord mit Pfeilbake

Aufstellung rechts

629-20

Leitbord mit Schraffenbake

Aufstellung links

629-21

Leitbord mit Pfeilbake

Aufstellung links

629-40

Leitbord mit Schraffenbakedoppelseitig

(-10 / -20)

629-41

Leitbord mit Schraffenbakedoppelseitig

(-20 / -20)

629-42

Leitbord mitPfeilbake

doppelseitig(-11 / -21)

629-43

Leitbord mitPfeilbake

doppelseitig(-21 / -21)

627-10

LeitmalAnbringung rechts

(vertikal)

627-20

LeitmalAnbringung links

(vertikal)

627-30

Leitmal(horizontal)

627-50

Leitmalbogen

Page 17: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

32 33

Page 18: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

34 35

1001-31

auf ... km

1000-22

FußgängerGehweg rechts

gegenüber benutzen

1000-30

Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtete

waagerechte Pfeile

Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtetesenkrechte Pfeile

1000-31

1000-32

Kreuzender Rad-verkehr von rechts

und links

1000-10

Richtungsangabelinksweisend

1000-11

Richtung derGefahrstelle,linksweisend

1000-12

FußgängerGehweg links

gegenüber benutzen

1000-20

Richtungsangaberechtsweisend

1000-21

Richtung derGefahrstelle,

rechtsweisend

1001-30

auf ... m

1001-32

noch ... m

1001-33

noch ... km

1001-34

auf ... m(verbal)

1001-35

auf ... km(verbal)

1007-30

Ölspur

1005-30

Reißverschlusserst in . . . m

1004-31

Entfernungs-angabe in km(z. B. 2 km)

1004-32

Stopp in 100 m

1004-30

Entfernungs-angabe in m(z. B. 100 m)

1002-10

Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen

(von unten nach links)

1002-14

Verlauf derVorfahrtstraße

an Einmündungen(von oben nach links)

1002-11

Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen

(von oben nach links)

1002-20

Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen

(von unten nach rechts)

1002-12

Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten

nach links, Fall 1)

1002-21

Verlauf derVorfahrtstraßean Kreuzungen

(von oben nach rechts)

1002-23

Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten

nach rechts, Fall 2)

1002-13

Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten

nach links, Fall 2)

1002-22

Verlauf derVorfahrtstraße an Ein-mündungen (von unten

nach rechts, Fall 1)

1002-24

Verlauf derVorfahrtstraße an

Einmündungen (von oben nach rechts)

1007-31

Rauch

1007-32

Rollsplitt

1007-33

Baustellenausfahrt

1007-34

Straßenschäden

1007-35

verschmutzte Fahrbahn

1007-60

Seitenstreifennicht befahrbar

1006-31

Unfallgefahr

1000-13

Umleitungs-beschilderungDreiviertelkreis

1000-13

Umleitungs-beschilderung

Viertelkreis

1000-34

Umleitungs-beschilderung

Halbkreis

1006-30

Schleudergefahr für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf

Autobahnen

1007-36

Sprengarbeiten

1007-37

Ausfahrt

1007-38

Baustellenverkehr

1007-50

Unfall

1007-51

Hochwasser

1007-52

NeuerFahrbahnbelag

1007-53

Spurrinnen

1007-54

Linksabbieger

1007-55

Skiabfahrtkreuzt

1007-56

Skiwanderwegkreuzt

1007-57

Kuppe

1007-58

Polizeikontrolle

1007-59

Ende Seitenstreifenin 200 m

EndeSeitenstreifen

in 200 m

1007-61

Nebel

1007-62

Zufahrt

1008-30

Vorfahrt geändert

1008-31

Verkehrsführunggeändert

1008-32

IndustriegebietSchienenfahrzeuge

haben Vorrang

1008-33

HafengebietSchienenfahrzeuge

haben Vorrang

1008-34

KeineWendemöglichkeit

1010-10

Kinderspielen auf der Fahrbahn und dem

Seitenstreifen erlaubt

1010-11

Wintersporterlaubt

1010-12

Kennzeichung von Park-flächen, auf denen

Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen

1010-13

Kennzeichung von Park-flächen, auf denen Wohn-

wagen auch länger als14 Tage parken dürfen

1010-14

InformationRollende Land-

straße

1010-15

InformationLeistungsumfang

(zu Z. 448.1)

1010-50

Kraftwagen und sonstige mehr-

spurige Fahrzeuge

1010-51

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse

über 3,5 t einschl. ihrer An-hänger und Zugmaschinen.

Ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

1007-39

Fehlende Fahr-bahnmarkierung

Page 19: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

36 37

1010-54

Reiter

1010-55

Viehtrieb

1012-30

Ladezone

1012-31

Ende

1012-32

Radfahrerabsteigen

1012-33

keine Mofas

1012-34

Grüne Wellebei ... km/h

1012-35

bei Rothier halten

1012-36

Lärmschutz

1012-37

Zuflussregelung

1010-53

Fußgänger

1010-61

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller

als 25 km/h fahren können oder dürfen

1010-56

Straßenbahn

1010-57

Kraftomnibus

1010-67

Wohnmobile

1010-59

Personen-kraftwagen

mit Anhänger

1010-58

Personen-kraftwagen

1010-62

Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft-

räder und Mopeds

1010-63

Mofas

1010-60

Lastkraftwagenmit Anhänger

1010-52

Radverkehr

1010-64

Gespannfuhrwerke

1010-65

E-Bikes

1010-66

ElektrischbetriebeneFahrzeuge

1012-38

Nebenstrecke

1012-50

Schule

1012-51

Kindergarten

1012-52

Altenheim

1012-53

Krankenhaus

1020-30

Anliegerfrei

1020-31

Anlieger oder Parken frei

Bewohner

1020-32

Bewohner mit Parkausweis

Nr. … frei

1022-10

Radverkehrfrei

1022-11

Mofas frei

1022-12

Krafträder auch mitBeiwagen, Kleinkraft-räder und Mofas frei

1024-10

Personenkraft-wagen frei

1024-11

Pkw mitAnhänger frei

1020-11

Schwerbehindertemit Parkausweis

Nr. ... frei

1020-12

Radverkehr undAnlieger frei

1020-13

Inline-Skaten und Rollschuhfahren

zugelassen

1014-50

Tunnelkategorie „B“gemäß ADR-Überein-

kommen

1014-51

Tunnelkategorie „C“gemäß ADR-Überein-

kommen

1014-52

Tunnelkategorie „D“gemäß ADR-Überein-

kommen

1014-53

Tunnelkategorie „E“gemäß ADR-Überein-

kommen

1020-14

Wintersportfrei

1022-13

E-Bikes frei

1022-14

Radverkehr und Mofas frei

1022-15

E-Bikes undMofas frei

1024-13

Lastkraftwagenmit Anhänger frei

1024-14

Kraftomnibussefrei

1024-15

Schienenbahnen frei

1024-12

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse

über 3,5 t einschl. ihrer An-hänger und Zugmaschinen,

ausgenommen Pkw und Kraftomnisbusse, frei

1026-33

Einsatzfahrzeugefrei

1024-17

Fahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren

können oder dürfen, frei

1026-30

Taxi frei

1026-32

Linienverkehrfrei

1026-31

Kraftomnibusseim Gelegenheits-

verkehr frei

Kraftomnibusse im

Gelegenheitsverkehr

frei

1024-16

Straßenbahnenfrei

1024-18

Gespann-fuhrwerke frei

1024-19

Wohnmobile mit einer zulässigen

Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen

1024-20

Elektrischbetriebene

Fahrzeuge frei

1026-34

Krankenfahrzeugefrei

1026-35

Lieferverkehrfrei

1026-36

Landwirtschaftlicher Verkehr frei

1026-37

ForstwirtschaftlicherVerkehr frei

1026-39

Betriebs- undVersorgungsdienst

frei

1026-38

Land- und forstwirt-schaftlicherVerkehr frei

1013-50

Seitenstreifen befahren

1013-51

Seitenstreifen räumen

1013-52

Ende in ... m

.......

Page 20: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

38 39

1028-34

Fährbenutzerfrei

1028-33

Zufahrt bis... frei

1031-50

Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzge-setzes. Rote, gelbe und grüne

Plakette frei

1028-30

Baustellen-fahrzeuge

frei

1028-31

bis Baustelle frei

1028-32

Anlieger bisBaustelle frei

1040-10

Wintersport erlaubt, zeitlich beschränkt

(10-16 h)

1040-31

zeitlicheBeschränkung(8-11 h, 16-18h)

1040-32

Parkscheibe2 Stunden

1040-33

Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden

1040-30

zeitlicheBeschränkung

(16-18 h)

1042-34

zeitlicheBeschränkung

(Di, Do, Fr, 16-18 h)

1042-35

zeitliche Beschränkung (6-22 h an Sonn-und Feiertagen)

1042-33

zeitlicheBeschränkung

(Mo-Fr, 16-18 h)

1042-32

zeitliche Beschränkung (werktags 8.30-11.30 h,

16-18 h)

1042-31

zeitlicheBeschränkung(werktags 18-19h)

1042-30

zeitlicheBeschränkung

(werktags)

1042-37

ParkenSamstag und Sonntag

erlaubt

1042-38

Werktagsaußer

Samstags

1044-10

nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und

Sehbehinderte

1044-11

nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte mit Parkausweis Nr. ...

1042-36

Schulbus(tageszeitliche

Benutzung)

1044-30

nur Bewohnermit Parkausweis

– Nr. ..... –

1026-62

Gülletransportfrei

1026-63

E-Bikes frei

1040-35

Lärmschutz(mit Zeitangabe)

22-6hLärmschutz

1040-36

Schulweg i.V.m.zeitlicher Begrenzung (zu Z 101 oder 274)

7 -1 5 hS c h u lw e g

1042-50

Straßenreinigung(mit Zeit- und

Datumsangabe)

Straßen-reinigung

am 23.07.16-18h

1042-51

Samstag undSonntag

1042-52

Samstag, Sonntagund an Feiertagen

1042-53

Schulweg i.V.m.zeitlicher Begrenzung

an Werktagen(zu Z 101 oder 274)

werktags7-15 h

Schulweg

1044-12

nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde mit Anzahl der

Parkstände

XX Parkstände

1049-11

Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h

dürfen überholt werden

1049-12

nur militärischeKettenfahrzeuge

1048-18

nur Schienen-bahnen

1048-14

nur Sattelkraft-fahrzeuge

1048-15

nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit

Anhänger

1049-13

nur LKW (Z 1010-51), Kraftomnibus (Z

1010-57) und Pkw mit Anhänger (1010-59)

1048-20

nur Personenkraft-wagen mit Anhänger und Kraftfahrzeuge

mit einer zulässigen Gesamtmasse über

3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugma-schinen, ausgenommen

Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

1053-34

auf demSeitenstreifen

1053-30

Parken ingekennzeichneten

Flächen erlaubt

1053-31

nur mitParkschein

1053-32

gebührenpflichtig

1053-33

Angabe derzulässigen

Gesamtmasse

1060-31

Haltverbot auchauf dem

Seitenstreifen

1050-30

Taxi

1050-31

... Taxen

1052-30

nur kennzeichnungs-pflichtige Kfz mit

gefährlichen Gütern

1052-31

nur Fahrzeuge mitwassergefährdender

Ladung

1053-36

Durchgangs-verkehr

Durchgangs-

verkehr

1053-35

bei Nässe

1053-37

Massenangabe - 12 t

12t

1053-38

Querparkenals Sinnbild

1053-39

Schrägparkenals Sinnbild

1053-52

Nur innerhalbgekennzeichneter

Parkflächen

1053-53

Parken mit Parkschein in

gekennzeichneten Flächen

1060-32

Auch Kraftomni-busse und Pkw

mit Anhänger (im Bereich von Lkw-

Kontrollen)

1060-33

Massenangabe – 2,8 t

2 t,8

1026-60

Elektrofahrzeuge während des Lade-

vorgangs frei

1026-61

Elektrofahrzeuge frei

1031-51

Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutz-gesetzes. Gelbe und grüne

Plakette frei

1031-52

Freistellung vom Verkehrs-verbot nach § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzge-setzes. Grüne Plakette frei

1040-34

Beschränkung ab einem bestimmten

Zeitpunkt

a b8.11. 18 h

1050-32

Elektrofahrzeuge während des Lade-

vorgangs

1050-33

Elektrofahrzeuge

Page 21: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

40 41

Größen der Verkehrszeichen

bis 49 km/hbis 20 km/h

50-100 km/h20 – 80 km/h

ab 100 km/hab 80 km/h

Baustellen-Einhausungen mit dem gelben B.A.S. Arbeitsstellenzaun

bieten Sicherheit für alle Personen im Gefahrenbereich.

Gut sichtbare Verkehrsführungen am Tag und in der Dunkelheit.

Mit wellenförmigen rotweißen Schraffen erreicht der SLDS - Arbeits-

stellenzaun eine Retroreflexion von 160° und kann für den Kraft-verkehr nun auch bei Schräg- und Längsabsicherungen eingesetzt werden.

Page 22: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

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Page 23: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...

44 45

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Unser Team verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung und bietet Ihnen von der Planung bis zur Durchführung die komplette Dienstleistung aus einer Hand:

- Verkehrszeichenpläne- Verkehrsrechtliche Anordungen- Baustellen-Absperr-Service- mobile ferngesteuerte Verkehrslenkungstechnik- mobiles Verkehrsmanagementsystem ILIAS- mobile Stauwarnanlagen- transportable Signalanlagen- transportable Schutzeinrichtungen- Veranstaltungsservice- Schwertransportsicherungen

Die komplette Leistungsübersicht sowie weitere Informationen finden Sie unter

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Innenbeleuchtete LED-Verkehrszeichen mit sehr geringem Strom-verbrauch sind wartungsarm, umweltfreundlich und mit einer Retro-

reflexion von 160° für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar.

Mit Solar-LED-Markern werden Gefahrenstellen und Verkehrsfüh-rungen besser erkennbar. Die Anbringung ist flächenbündig auf der Fahrbahn, auf Bordsteinen sowie seitlich oder oberhalb von Stahl- bzw. Betonschutzwänden möglich.

... die im Dunkeln sieht man nicht!

Leuchtspur Radweg

Solar-LED-Marker

auf Schutzwand

Fahrbahnabgrenzung Kurvenkennzeichnung

Page 25: Die hoch motivierte, entsprechend MVAS 99 zertii- zierte ...