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Wir möchten Sie umfassend informieren. Deshalb arbeiten wir derzeit an der Neuauflage dieser Broschüre. Die wich-tigsten Änderungen zu den Sozialkassenverfahren, die aus den aktuell gültigen Tarifverträgen resultieren, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Änderung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft zum 01.07.2013

• Die monatlichen Meldungen sollen grundsätzlich mittels elektronischer Datenübermittlung erfolgen. Hierzu können Sie z. B. unser Programm MINT (siehe www.soka-bau.de/Medienraum/Downloads) nutzen.

• Zusätzlich zu den bisherigen Stammdaten muss bei An-meldung eines Arbeitnehmers auch der Tätigkeitsschlüs-sel nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit angegeben werden.

• Die Fälligkeit der Sozialkassenbeiträge verschiebt sich vom 15. auf den 20. des Folgemonats. Die Abgabefrist der Meldungen bleibt wie bisher beim 15. des Folgemo-nats. Auch die Fälligkeit der Winterbeschäftigungsum-lage, die SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht, fällt auf den 20. des Folgemonats.

• Eine Saldierung von Beiträgen und Erstattungen ist unter den Voraussetzungen möglich,

• dass an der Rechtmäßigkeit der beantragten Erstattungen kein Zweifel besteht,

• die Meldungen für alle Arbeitnehmer vollständig vorliegen und

• Sie vorab den Differenzbetrag zwischen dem Erstattungs betrag und dem höheren Sozialkassen-beitrag überweisen.

Sind die Erstattungen höher als die Beitrags forderungen (inkl. Verzugszinsen und Kosten), überweisen wir den übersteigenden Betrag auf Ihr Bankkonto. Auf Wunsch kann die Winterbeschäftigungsumlage mit saldiert wer-den. Die hierfür erforderliche Erklärung finden Sie unter www.soka-bau.de/Medienraum/ Downloads. Sofern Sie nicht am Spitzenausgleichsverfahren teilnehmen, ist die

Saldierung das obligatorische monatliche Abrechnungs-verfahren.

• Für das Spitzenausgleichsverfahren können auch Abrech-nungsintervalle von 6 Monaten ohne weitere Sicherhei-ten wie etwa Bankbürgschaften vereinbart werden.

• Seit dem 01.07.2013 fallen Verzugszinsen in Höhe von 1 % der Beitragsforderung für jeden angefangenen Monat des Verzugs an.

• Die Zahlung der Beiträge sowie die Erstattung der Leistungen erfolgt ausschließlich bargeldlos.

• Die Erstattung von Ausbildungskosten gilt auch für ältere Auszubildende. Die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren entfällt. Die Regelung erfasst auch bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse.

Sie können Ihre Sozialkassenbeiträge komfortabel im SEPA-Firmenlastschriftverfahren einziehen lassen.

Mindesturlaubsvergütung

Seit dem 01.01.2013 haben gewerbliche Arbeitnehmer einen tarifvertraglichen Urlaubsanspruch bei Arbeitsaus-fällen ohne Lohnanspruch. Darunter fallen neben Ausfall-stunden aufgrund Saison-KUG (ab der 91. Ausfallstunde) auch solche wegen Krankheit (nach Ablauf des Zeitraums der Entgeltfortzahlung).

Neuer Mindestlohn-Tarifvertrag ab 01.01.2014 Der Begriff „jugendliche Arbeitnehmer“ wurde präzisiert: Statt wie bisher Jugendliche unter 18 Jahren vom Mindest-lohn auszunehmen sind nun Schüler an allgemeinbilden-den Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und –kollegs sowie Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu ei-ner Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden, nicht mehr vom Mindestlohntarifvertrag erfasst.

Neu aufgenommen wurde auch, dass „Arbeitnehmer, soweit sie außerhalb ihrer Arbeitszeit Beförderungsleis-tungen nach § 5 Nr. 4.4 BRTV übernehmen“, für diese Zeit ebenfalls nicht vom TV Mindestlohn erfasst werden. Diese Vergütung ist einzelvertraglich zu regeln.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

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MINDESTLÖHNE PRO STUNDE

TA R I F G E B I E T E

0 1 .0 1 . 2 0 14

– 31 .12 . 2 0 14

0 1 .0 1 . 2 0 1 3

– 31 .12 . 2 0 1 3

0 1 .0 1 . 2 0 12

– 31 .12 . 2 0 12

Alte

Bundesländer

11,10 EUR LGr. 1

13,95 EUR LGr. 2

11,05 EUR LGr. 1

13,70 EUR LGr. 2

11,05 EUR LGr. 1

13,40 EUR LGr. 2

Neue

Bundesländer10,50 EUR LGr. 1 10,25 EUR LGr. 1 10,00 EUR LGr. 1

Land Berlin11,10 EUR LGr. 1

13,80 EUR LGr. 2

11,05 EUR LGr. 1

13,55 EUR LGr. 2

11,05 EUR LGr. 1

13,25 EUR LGr. 2

LGr.=Lohngruppe

SOZIALK ASSENBEITRÄGE

A LT E B U N D ES L Ä N D E R

0 1 .0 1 . 2 0 14

– 31 .12 . 2 0 14

0 1 .0 1 . 2 0 1 3

– 31 .12 . 2 0 1 3

0 1 .0 1 . 2 0 12

– 31 .12 . 2 0 12

Urlaub 15,30 % 14,30 % 14,30 %

Berufsbildung 1,90 % 2,30 % 2,30 %

Zusatzversorgung 3,20 % 3,20 % 3,50 %

Gesamtbeitragssatz 20,40 % 19,80 % 20,10 %

Monatsbeitrag Zusatzver-

sorgung der Angestellten67,00 EUR 67,00 EUR 76,00 EUR

N E U E B U N D ES L Ä N D E R

Urlaub 15,30 % 14,30 % 14,30 %

Berufsbildung 1,90 % 2,30 % 2,30 %

Gesamtbeitragssatz 17,20 % 16,60 % 16,60 %

B E R L I N WEST

Urlaub 15,30 % 14,30 % 14,30 %

Berufsbildung 1,65 % 1,65 % 1,65 %

Zusatzversorgung 3,20 % 3,20 % 3,50 %

Sozialaufwandserstattung 6,40 % 6,65 % 6,65 %

Gesamtbeitragssatz 26,55 % 25,80 % 26,10 %

Monatsbeitrag Zusatzver- sorgung der Angestellten

67,00 EUR 67,00 EUR 76,00 EUR

B E R L I N O ST

Urlaub 15,30 % 14,30 % 14,30 %

Berufsbildung 1,65 % 1,65 % 1,65 %

Sozialaufwandserstattung 6,40 % 6,65 % 6,65 %

Gesamtbeitragssatz 23,35 % 22,60 % 22,60 %

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7, 65189 Wiesbaden Fon: 0800 1200 111, Fax: 0800 1200 333 E-Mail: [email protected] www.soka-bau.de

Neue Sozialkassenbeiträge und Mindestlöhne ab 01.01.2014

Die aktuellen Tarifverträge und weiterführende Informa-tionen stehen Ihnen unter www.soka-bau.de zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung.

Über Neuerungen und Hintergründe informiert Sie auch unsere Information für Baubetriebe: SOKA-BAU kompakt. Die einzelnen Ausgaben können Sie auf unserer Homepage einsehen. Möchten Sie SOKA-BAU kompakt regelmäßig per E-Mail zugesandt bekommen? Dann melden Sie sich unter www.soka-bau.de an. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.

Beratungsbedarf?

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen persön-lichen Beratung vor Ort. Unsere Kundenberater informie-ren Sie gerne über das gesamte Leistungsspektrum von SOKA-BAU und unterstützen Sie jederzeit gerne. www.soka-bau.de/Arbeitgeber/Berufsausbildung/Beratung

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6.14

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