DIN EN 378 1–4 :2017
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Kälteanlagen und Wärmepumpen
Sicherheitstechnische und
umweltrelevante Anforderungen
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3
Betrieb
Europäische
Richtlinien
nach Artikel 118a [137] EG Vertrag
Benutzung von Arbeitsmitteln89/655/EWG, 95/63/EG,
2001/45/EG
Beschaffenheit
Europäische
Richtlinien
nach Artikel 100a [95] EG Vertrag
Druckgeräterichtlinie
2014/69/EU
ProdSG /DruckgeräteV
§§ 18, 19
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
ProdSG
Überwachungs-
bedürftige
Anlagen
Eu
rop
an
ati
on
al
ProdSG
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national = Beispiel Deutschland
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU - Art 1, Abs. 2
Geräte, die nach Art. 13 dieser Richtlinie höchstensunter die Kategorie I fallen würden und die von einer der folgenden Richtlinien erfasst werden
• Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
• ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
• Aufzugsrichtlinie, Medizinprodukte, Gasverbrauchseinrichtungen
fallen nicht in den Bereich dieser Richtlinie.
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Betriebssicherheitsverordnung
Kälteanlagen die entsprechend der DGRL der
Kategorie I und mehr zuzuordnen sind,
sind Druckanlagen
Abschnitt 4 Druckanlagen, Abs. 2.1
Nur ausgenommen: DGRL Art.4, Abs. 3
(gute Ingenieurpraxis)
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EN 378EEN 378
DIN EN 378 besteht aus folgenden 4 Teilen:
DIN EN 378 T1–T4 :2017
Teil 1 Teil 2* Teil 3 Teil 4
Grundlegende
Anforderungen
Konstruktion Aufstellungsort Betrieb
Begriffe Herstellung Schutz von
Personen
Instandhaltung
Klassifikationen Prüfung Instandsetzung
Auswahlkriterien Kennzeichnung Rückgewinnung
Dokumentation
* harmonisiert unter EU-Richtlinien: Druckgeräte und Maschinen
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EN 378EEN 378
Schwerpunktmäßig betreffende Personen
DIN EN 378 T1–T4 :2017
Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
Konstrukteur Konstrukteur
Hersteller
Installateur Installateur Installateur
Servicepersonal Servicepersonal
Betreiber/
Arbeitgeber
Betreiber/
Arbeitgeber
Anlagenplaner
der Gesamt-
anlage
Anlagenplaner
der Gesamt-
anlage
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EN 378EEN 378
Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen
und Auswahlkriterien
Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und
Dokumentation
Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
DIN EN 378 besteht aus folgenden Teilen:
DIN EN 378 T1–T4 :2017
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EN 378EEN 378
Nationale Vorwort
Der Anwendungsbereich der vorliegenden Normenreihe berührt nicht
nur Fragen der Anlagensicherheit, sondern auch verschiedene
Aspekte des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts.
Dazu gehören etwa
- Aufstellungsbereiche der Anlagen,
- Grenzwerte von Kältemitteln oder
- Schutz von Personen in Kühlräumen
Zu den in diesem Zusammenhang anzuwendenden
Rechtsvorschriften gehören beispielsweise
- Gefahrstoffverordnung - Kältemittelgruppe A2L oft
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bauordnungen der Länder
DIN EN 378 T1–T4 :2017
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
Anlagen mit anderen als den in Anhang E dieser
Europäischen Norm aufgeführten Kältemitteln sind nicht
Gegenstand dieser Norm.
Anhang C legt fest, wie die in einem gegebenen zulässigen
Kältemittel-Füllmenge zu bestimmen ist, bei deren
Überschreitung zusätzliche Schutzmaßnahmen zur
Risikominderung erforderlich sind.
Diese Norm gilbt nicht für neue Kälteanlagen und
Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als
Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im
Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und
Modifizierungen an der Anlage.
1. Anwendungsbereich
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1 –T4 :2017
3. Begriffe
3.2 Zugangsbereiche, (Aufstellungsorte ?)
3.2.2 Separater Maschinenraum
Maschinenraum, der nur zu Aufstellung von Teilen der
Kälteanlage vorgesehen ist. Er ist nur für s(f)achkundiges
Personal für die Inspektion, Instandhaltung und
Instandsetzung zugänglich.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
3. Begriffe
3.7 Fluide
3.7.5 Expositionsgrenzwert für die akute
Toxizität ATEL - (en: acute toxicity exposure
limit)
Nach dieser Europäischen Norm bestimmte maximal
empfohlene Kältemittelkonzentration, die dazu dient, im
Falle einer Freisetzung von Kältemittel die Gefährdungen
für Personen im Zusammenhang mit der akuten Toxizität
(Giftigkeit) zu vermindern.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
3. Begriffe
3.7 Fluide
3.7.6. Grenzwert für Sauerstoffmangel
ODL -
(en: oxygen deprivation limit)
Konzentration an einem Kältemittel oder sonstigen
Gas, bei der unzureichend Sauerstoff für die
normale Atmung zur Verfügung steht.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1 –T4 :2017
3. Begriffe
3.7 Fluide
3.7.8 Untere Explosionsgrenze LFL –
(en: lower flammability limit)
Geringste Konzentration eines Kältemittels, die in einem
homogenen Gemisch aus Kältemittel und Luft mit
selbständiger Flammenausbreitung gezündet werden
kann.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
3. Begriffe
3.7 Fluide
3.7.9 Praktischer Grenzwert
Für die vereinfachte Berechnung eingesetzte
Konzentration, die dazu dient, die maximal annehmbare
Kältemittelmenge in einem Personen-Aufenthaltsbereich
zu bestimmen.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1 –T4:2017
3. Begriffe
3.7 Fluide
3.7.11 Grenzwert für die Kältemittel-Füllmenge
bei zusätzlicher Belüftung QLAV
(en: quantity limit with additional ventilation)
Kältemittel-Konzentration, bei deren Überschreiten
unmittelbar eine gefährliche Situation entsteht, wenn die
gesamte Kältemittel-Füllmenge in den Personen-
Aufenthaltsbereich austritt.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
5. Klassifizierung
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
5.3 Klassifikation der Aufstellungsorte
Es bestehen vier Klassen von Aufstellungsorten für Kälteanlagen.
Der geeignete Aufstellungsort ist nach dieser Europäischen Norm
auszuwählen, welche die mögliche Gefährdungen berücksichtigt.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
5.3 Aufstellungsorte
Klasse I – Mechanische Geräte im Personen-
Aufenthaltsbereich
Klasse II – Verdichter im Maschinenraum oder im Freien
Klasse III – Maschinenraum
Klasse IV – Belüftetes Gehäuse
! Sind für den Aufstellungsbereich mehrere Klassen möglich,
gelten die strengeren Anforderungen !
! Sind die Aufstellungsbereiche räumlich voneinander
getrennt, gelten die Anforderungen, die an die jeweilige
Klasse gestellt werden !
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
Anhang C (normativ)Anforderungen an Grenzwerte für die Kältemittel-
Füllmenge
Die Grenzwerte für die Kältemittel-Füllmenge sind, in Abhängigkeit
von der
- Toxizität (A; B) (Tabelle C.1) und/oder
- Brennbarkeit (1; 2; 2L; 3) (Tabelle C.2) und nach
- Zugangsbereich und Aufstellungsort
des Kältemittels zu berechnen.
Sofern restriktivere nationale oder regionale Bestimmungen
vorhanden sind, haben diese vor den Anforderungen der Norm an
diese Grenzwerte Vorrang.
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EN 378EEN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
Anhang C – Grenzwerte für die
Kältemittelmenge
Zur Bestimmung der max. Kältemittel-Füllmenge muss die Anlage
nach den folgenden vier Kategorien eingeteilt werden:
• Sicherheitsgruppe des Kältemittels
• Zugangsbereich und Aufstellungsort
• Grenzwert für Kältemittelmenge
• Aufstellung der Anlage
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EN 378E
C. 3 Füllmengen-Grenzwerte aufgrund von der Brennbarkeit beiKomfort-Klimageräten oder Komfort-Wärmepumpen
C3.3 Besondere Anforderungen an nicht ortsfeste dauerhaft
geschlossene Klimageräte oder Wärmepumpen mit
begrenzter Füllmenge
C.4 Alternative für das Risikomanagement von Kälteanlagen in
Personen-Aufenthaltsbereichen
EN 378DIN EN 378 T1–T4 :2017
Anhang C – Grenzwerte für die
Kältemittelmenge
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EN 378EEN 378
Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und
Auswahlkriterien
Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und
Dokumentation
Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
DIN EN 378 besteht aus folgenden Teilen:
DIN EN 378 T1–T4 :2017
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EN 378E
Sicherheitsanforderungen (Pkt. 5)
Allgemeines (Pkt. 5.1.1) (1)
Die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Anforderungen sind für
Komponente und Rohrleitungen in 5.2 und 5.3 sowie für Baugruppen
(Gesamtanlage) in Abschnitt 6 festgelegt.
DIN EN 378 T1–T4:2017
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378E
Sicherheitsanforderungen (Pkt. 5)Allgemeines (Pkt. 5.1.1) (2).
Kältetechnische Geräte nach den Produktnormen, z.B.
- EN 60335-2-24 für besondere Anforderungen für Kühl-/Gefriergeräte,
Speiseeis- und Eisbereiter
- EN 60335-2-40 für elektrische Wärmepumpen, Klimageräte
und Raumluft-Entfeuchter
- EN 60335-2-89 für gewerbliche Kühl-/Gefriergeräte mit
eingebautem oder getrenntem Verflüssigersatz oder
Verdichter
entsprechen dieser Europäischen Norm bis einschließlich
Kategorie I nach Anhang B, sofern sie außerdem die anwendbaren
Sicherheitsanforderungen für Maschinen oder Niederspannung erfüllen.
DIN EN 378 T1 –T4:2017
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378E
Sicherheitsanforderungen (Pkt. 5)
Allgemeines (Pkt. 5.1.1) (3)
Für Kühl-/Gefriergeräte der Kategorie II und höher nach Anhang B gelten
die entsprechenden Anforderungen an die Drucksicherheit nach den
Abschnitten 5 und 6.
DIN EN 378 T1–T4:2017
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Sicherheitstechnische Anforderungen an
Komponenten und Rohrleitungen 5.2. (4)
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378E
Besondere Anforderungen (Pkt. 5.2.2)
Dichtheit (Pkt. 5.2.2.2)
Eine Dichtheitsprüfung muss entsprechend dem Verfahren der
Baumusterprüfung nach EN 16084 durchgeführt werden.
Sofern mit dem Hersteller der Baugruppe nicht anders
vereinbart, müssen Komponenten, die nicht durch den
Anwendungsbereich der EN 16084 abgedeckt sind, mit
Detektoren mit einer Nachweisempfindlichkeit die
3 g/Jahr oder besser entspricht, bei einem Druck von
mindestens 0,25xPS geprüft werden. Das Annahmekriterium
besteht darin, dass keine Leckage nachweisbar sein darf.
DIN EN 378 T1–T4:2017
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Konstruktion und Herstellung (Pkt. 6.2)
Bestimmung des max. zul. Drucks (Pkt. 6.2.2)
Maximal zulässiger Druck (PS) (Pkt. 6.2.2.1)
Der maximal zulässige Druck muss unter Berücksichtigung von z.B.
folgenden Faktoren bestimmt werden:
a) Max. Umgebungstemperaturen,
b) Mögliche Ansammlung nicht kondensierbarer Gase;
c) Einstellung jeglicher Druckentlastungseinrichtungen;
d) Abtauverfahren;
e) Anwendung (z.B. Kühlen und Heizen)
f) Sonneneinstrahlung
g) Verschmutzung
h) Transportbedingungen einschl. der in 6.2.13 aufgeführten
Punkte.
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378E
Konstruktion und Herstellung (Pkt. 6.2)
Bestimmung des max. zul. Drucks (Pkt. 6.2.2)
Schadenbegrenzung bei einem externen Brand (Pkt. 6.2.2.3)
Der Druckanstieg im Falle eines externen Brands wird nicht als betrieblicher
Zustand angesehen. Der Konstrukteur muss für die Kälteanlage
angemessene Anforderungen an die Schadensbegrenzung berücksichtigen.
Dies kann Maßnahmen aus Tabelle 3 beinhalten.
Alternativen, die mindestens das gleiche Sicherheitsniveau bieten, sind
ebenfalls zulässig.
DIN EN 378 T1–T4:2017
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Konstruktion und Herstellung (Pkt. 6.2)
Bestimmung des max. zul. Drucks (Pkt. 6.2.2)
Schadenbegrenzung bei einem externen Brand
(Pkt. 6.2.2.3)
.
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Rohrleitungen (Pkt. 6.2.3)
Anforderungen an vor Ort eingebaute Rohrleitungen
(Pkt. 6.2.3.3), Schutz von Rohrleitungen (Pkt. 6.2.3.3.4)
Flexible Rohrleitungsteile müssen gegen mechanische Beschädigung,
übermäßige Beanspruchung durch Torsion oder andere Kräfte geschützt
werden.
Es müssen regelmäßige Überprüfungen (Sichtprüfungen)
durchgeführt werden.
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Anwendungen der Sicherheitseinrichtungen (Pkt. 6.2.6)
Bild 1 A Schutz der Kälteanlage vor überhöhten Druck
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Anforderungen an die Elektrik (Pkt. 6.2.9)
Die Gestaltung der elektrischen Ausrüstung muss je nach
Zutreffen:
a) Der entsprechenden Produktnorm der Reihe EN 60335 oder
b) EN 60204-1 und für elektronisch geregelte Anlagen, für die
sicherheitsbezogene Anforderungen gelten den Anforderungen
nach EN ISO 13849-1 für PL=d oder nach EN 62061 für SIL2
entsprechen.
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Schutzmaßnahmen gegen Brand- und
Explosionsgefahren (Pkt. 6.2.14)
Um festzustellen, ob eine Zündquelle in einem Bereich positioniert ist, in
dem freigesetztes Kältemittel fließen kann oder sich sammeln könnte,
muss EN 60079-10:2009* zur näherungsweisen Ermittlung der Größe
und des Ausmaßes des potenziell entflammbaren Bereiches
herangezogen werden.
Anhang I enthält ein Beurteilungsverfahren, das die Anforderungen von
EN 60079-10-1 erfüllt.
* Ausgabe überholt!
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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EN 378EEN 378
Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und
Auswahlkriterien
Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und
Dokumentation
Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen
Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung
DIN EN 378 besteht aus folgenden
Teilen:
DIN EN 378 T1–T4:2017
4 Anordnung der kältetechnischen
Komponenten4.2 Kältetechnische Komponenten für die
Aufstellung im Freien (1)
Kälteanlagen, die im Freien aufgestellt werden, sind so
anzuordnen, dass kein Kältemittel durch Leckage in das
Gebäude gelangen oder auf andere Weise Personen
oder Eigentum gefährden kann. Das Kältemittel darf bei
einer Leckage nicht in Belüftungsöffnungen für Frischluft,
Türöffnungen, Bodenklappen oder andere ähnliche
Öffnungen eindringen kann.
Eine Schutzabdeckung für im Freien aufgestellte
kältetechnische Komponenten muss mit einer
natürlichen oder Zwangsbelüftung versehen sein.
37KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft e.P.
www.KISCnet.com01/2017
DIN EN 378 T1–T4:2017
4 Anordnung der kältetechnischen
Komponenten4.2 Kältetechnische Komponenten für die
Aufstellung im Freien (3)
Bei Kälteanlagen, die im Freien an einem Ort aufgestellt
werden, an dem sich freigesetzte Kältemittel ansammeln
kann, z.B. unter Erdgleiche, müssen bei der Aufstellung
die Anforderungen an Gasnachweissysteme und die
Belüftung von Maschinenräumen (siehe 5.13. Ab. 8 und
9) erfüllt werden. Für Kältemittel der Klassen 2l, 2 und 3
müssen die Anforderungen bezüglich Zündquellen nach
EN 378-2:2016, 6.2.14, angewandt werden, sofern
zutreffend.
) 38KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft e.P.
www.KISCnet.com01/2017
DIN EN 378 T1–T4:2017
4.3 Kältetechnische Komponenten für die
Aufstellung in einem Maschinenraum
Wird die Unterbringung aller kältetechnischen
Komponenten oder für die Hochdruckseite der Anlage
ein Maschinenraum gewählt Anforderungen 5.1
bis 5.14
Es muss eine Risikoanalyse(beurteilung) auf
Grundlage des Sicherheitskonzptes für die
Kälteanlage durchgeführt werden (entsprechend den
Angaben des Herstellers unter Beachtung der
Füllmenge und Sicherheitsklassifikation des
verwendeten Kältemittels), um zu ermitteln, ob die
Aufstellung der Kälteanlage in einem separaten
Kältemaschinenraum erforderlich ist.
39KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft e.P.
www.KISCnet.com01/2017
DIN EN 378 T1–T4:2017
4.3 Kältetechnische Komponenten für die
Aufstellung in einem Maschinenraum
ANMERKUNG 1: Nationale Vorschriften enthalten
möglicherweise spezifische Anforderungen an die
Verwendung separater Kältemaschinenräume.
Bei Anlagen unter Erdgleiche mit brennbaren
Kältemitteln der Klasse 3 und einer Füllmenge von
mehr als „m2“ muss ein zusätzlicher Gasdetektor und
eine akustischer/visueller Alarm eingesetzt werden,
der die Anforderungen an Detektoren in dieser Norm
erfüllt.
40KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft e.P.
www.KISCnet.com01/2017
DIN EN 378 T1–T4:2017
4.5 Kältetechnische Komponenten für die
Aufstellung in einem Raum ohne
Personenaufenthalt, der nicht als
Maschinenraum ausgewiesen ist.
Befinden sich Verdichter oder Druckbehälter in einem
Raum ohne Personenaufenthalt, der gegenüber
jeglichem Personen-Aufenthaltsbereich
abgeschlossen ist, muss der Aufstellungsort als
Maschinenraum nach Abschnitt 5 behandelt
werden.
41KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft e.P.
www.KISCnet.com01/2017
DIN EN 378 T1–T4:2017
05/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
www.KISCnet.com42
EN 378EDIN EN 378 T1–T4:2017
Schutzmaßnahmen
Um festzustellen, ob eine Zündquelle in einem Bereich positioniert ist, in
dem freigesetztes Kältemittel fließen kann oder sich sammeln könnte,
muss EN 60079-10:2009* zur näherungsweisen Ermittlung der Größe
und des Ausmaßes des potenziell entflammbaren Bereiches
herangezogen werden.
Anhang I enthält ein Beurteilungsverfahren, das die Anforderungen von
EN 60079-10-1 erfüllt.
* Ausgabe überholt!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
§ §
§
Seite 4305/2017KISC Schrempf+Kreß Partnerschaft
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DIN EN 378 T1–T4:2017
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