FlussDeponie
deponiefähigerAbfall
• Abluft
• Abwasser
• flüssige Abfälle (≠ Abwasser)
• feste Abfälle
• Wärme (u. a. gebunden an Abwasser und Abluft)
• Lärm
• Geruchsbelästigung
• Strahlung
• Vibration
zu beachten sind ferner:• Produktverantwortung• Vermeiden und Verwerten von Abfällen (Kreislaufwirtschaft, Sekundärrohstoffe)• Emissionen beim Auftreten eines Schadensfalls
Bei der Abfallbörse oder Recyclingbörse können nicht mehr selbst benötigte, aber noch verwendbare Chemikalien abgegeben oder sogar
gehandelt werden.
Anaerober Abbau Sickerwasser
C.v.O.-Univ. Oldenburg, BSc-Chemie, Modul Prozesse und Umweltstrategie in der Chemieindustrie, Axel Brehm
Einleitung Arten von Rest- bzw. Abfallstoffen
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Einleitung
Da bei den Folienvorlagen für diese Vorlesung nicht für alle Abbildungen die Urheberrechte geklärt sind, sind diese Materialien nur für den die Vorlesung begleitenden Gebrauch zu verwenden. Sie sind keine Veröffentlichung und nicht zitierbar!
H2O, SO2, DMS*
CO2
N2O, FCKW
O3
O2
planetarische Grenzschicht
CH4, KW
„Chemie über den Wolken … und darunter“.
* Dimethylsulfid
Ozonschicht
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Einleitung Schichtung der Atmosphäre – “Mehrkammerreaktionssystem“
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Einleitung Treibhauseffekt
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Einleitung
Seen und Flüsse
61,2 %0,3 % für Trinkwasser
Wasserdampf
kontinentale Atmosphäre
maritime Atmosphäre
Wolken
Niederschlag
Eis
Grundwasser
Seen/Flüsse Ozean
Land
Wasserhaushalt der Erde
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Einleitung Phasen der Entwicklung der Umwelttechnik
Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (KrW-/AbfG)
- Grundsatz der Produktverantwortung: Wer ein Produkt herstellt oder vertreibt trägt die Verantwortung für einen abfallarmen Herstellungsprozess und die Möglichkeit der umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung.
- Grundsatz der Vermeidung vor Verwertung
- Grundsatz der Verwertung vor Beseitigung: Die stoffliche und energetische Verwertung hat Vorrang vor ihrer Beseitigung.
- Grundsatz der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung Lässt sich Abfall weder vermeiden noch verwerten, ist für die gemeinwohlverträgliche Beseitigung zu sorgen.
O2-Gehalte im Rheinwasser an der deutsch-niederländischen Grenze
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Einleitung
Prozess
Abgas
Behandlung
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Einleitung Hierarchie zur Vermeidung, Verminderung und Behandlung von Reststoffen
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Einleitung Ganzheitlicher Umweltschutz
Umweltpolitischer Ansatz der Unternehmensführung mit dem Ziel, Emissionen undAbfälle gar nicht erst entstehen zu lassen
(Vermeidung oder zumindest Verwertung - Präventivkonzept).
Möglichkeiten: Emissionsarme Produktionsverfahren, Aufbereitung und Rückführungvon Materialströmen, Abfallvermeidungs-/Abfallverwertungsmaßnahmen. Es wird unterschieden zwischen produktintegriertem, prozessintegriertem und produktionsintegriertem Umweltschutz, wobei die Grenzen verschwimmen Ebenen:
a) Produktebene (z.B. Produktrecycling, Produktgestaltung); b) Produktions- bzw. Prozessebene.
Voraussetzung: Ganzheitliche Konzepte (umweltbezogene Strategien, Managementsysteme, Informationen
Organisationsstrukturen, Dokumentationssysteme und Controllingsysteme etc.).
sowie Einbeziehung auch des präventiven Umweltschutzes und des Vorsorgeprinzips.
vorsorgender Umweltschutz
vermeiden, verwerten
produktionsintegrierterUmweltschutz
(z. B: Rückgewinnung von Lösemitteln, Energie- und
Wasserkreisläufe
prozessintegrierter Umweltschutz
(z. B: Verfahrensumstellung)
nach geschaltete Verfahren zur Einhaltung der Grenzwerte entsorgend - additiv
≙ Kombination von dezentralen und zentralen Anlagen
in Kombination mit:
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Einleitung Ganzheitlicher Umweltschutz
zum Beispiel: Behandlung von Abwasser
Die additiven Entsorgungstechniken
sind der Schwerpunkt in dieser Lehrveranstaltung!
Additiver Umweltschutz ≙ End-of-Pipe-Technik; Sammelbegriff für Maßnahmen im Umweltschutz, die dem Produktionsprozess nachgeschaltet sind. Gegensatz: Integrierter Umweltschutz
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Einleitung additiv Entsorgen
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Einleitung Beispiel: Oxidative Aufarbeitung von Nitroaromaten
Vorbehandlung stark belasteter Abwasserströme (10 – 100 g/l CSB); anschließend ist Einleitung in die zentrale biologische Kläranlage möglich.
Reaktor: Blasensäule
alternativTotaloxidation : > 280 °C, P 200 baroder Einsatz von Oxidationsmitteln
Abnahme CSB / BSB5 auf Werte 2
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Einleitung Umweltmanagementsystem
Nutzen:
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Einleitung Umweltschutzgesetze für die chemische Industrie
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Einleitung Arbeitsschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland
EU-Recht Grundgesetz der BRD
Gesetze wie:
Arbeitsschutzgesetz Gesetz über techn. Arbeitsmittel 7. Sozialgesetzbuch Gewerberecht
Rechtsverordnungen z.B.: Autonome Rechtsnormen
Verordnung über Arbeitsstätten- Gefahrenstoff- Unfallverhütungsvorschriften brennbare verordnung verordnung der Träger gesetzlicher Flüssigkeiten Unfallversicherungen
gewerblich (BG Chemie), öffentlich (GUV, LUK)
Durchführungsverordnungen, Durchführungsanweisungen zu Verwaltungsvorschriften, zu den Unfallverhütungs- Erlasse vorschriften
Gewerbeaufsichtsbeamte Technische Aufsichtsbeamte
Anerkannte Regeln der TechnikEU-Norm, DIN, TÜV, VDI, VDE, Dt. Sachverständigen Verein (DSV) u.a.
Verknüpfung
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Einleitung wichtige Vorschriften - Gewässerschutz
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Einleitung
Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern mit Hilfe von “Schadeinheiten“ bestimmt wird.
Eine Bewertung der Schädlichkeit entfällt, wenn die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstoffkonzentration oder Jahresmenge die in der Anlage angegebenen Schwellenwerte nicht überschreitet oder der Verdünnungsfaktor GEI * nicht mehr
als 2 beträgt.
abgestufte Anforderungen zur CSB-Minimierung
* Verdünnungsfaktor, bei dem Abwasser im Fischeitest nicht mehr giftig ist.
zum Abwasserabgabegesetz
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Einleitung Ermittlung der Zahl der SchadeinheitenDie der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Der Bescheid hat hierzu mindestens für die genannten Schadstoffe und Schadstoffgruppen die in einem bestimmten Zeitraum im Abwasser einzuhaltende Konzentration und bei der Giftigkeit gegenüber Fischeiern den in einem bestimmten Zeitraum einzuhaltenden Verdünnungsfaktor zu begrenzen sowie die Jahresschmutzwassermenge festzulegen.
Die Bewertung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen sowie die Schwellenwerte ergeben sich wie folgt:
Eine Schadeinheit entspricht:
Schadstoffe / Schadstoffgruppen
Eine Schadeinheit entspricht:
Eine Schadeinheit entspricht:
Schadstoffe / Schadstoffgruppen
Schadstoffe / Schadstoffgruppen
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Einleitung Gesetze zur Abluftreinigung
Emissionen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die von einer Anlage aus-gehenden Luftverunreinigungen. Emissionswerte sind Grundlagen für Emissionsbegrenzungen.Emissionsbegrenzungen sind die im Genehmigungsbescheid oder in einer nachträglichenAnordnung festzulegenden a) zulässigen Faserstaub–, Geruchsstoff– oder Massenkonzentrationen von Luftverunreinigungen im Abgas mit der Maßgabe, dass - sämtliche Tagesmittelwerte die festgelegte Konzentration und - sämtliche Halbstundenmittelwerte das 2fache der festgelegten Konzentration nicht überschreiten, b) zulässigen Massenströme, bezogen auf eine Betriebsstunde, c) zulässigen Massenverhältnisse, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte), d) zulässigen Emissionsgrade, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte), e) zulässigen Emissionsminderungsgrade, bezogen auf einen Tag (Tagesmittelwerte) oder f) sonstigen Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen.
Für Chemieanlagen wird in der TA Luft geregelt: - unter welchen Bedingungen die Erteilung von Genehmigungen für die Errichtung und dem Betrieb von Anlagen möglich ist, - wie die Emissionen der Anlagen zu begrenzen sind und - nach welchen Methoden die Kontrollmessungen durchgeführt werden müssen.
Geruchsimmissionsrichtlinie
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