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E-Scooter in Berlin

Wichtige Regeln und Hinweise

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Wo darf ich mit demE-Scooter fahren?

• GrundsätzlichmüssenSieaufdenRad-verkehrsflächenfahren.PassenSieIhreGeschwindigkeit an und ermöglichenSie dem schnelleren Radverkehr dasÜberholen.

Der Polizeipräsident in BerlinPolizeipräsidiumStab

PPrStII4·FachstabVerkehrPlatzderLuftbrücke6

12101 BerlinTel.:4664902417

VervielfältigungenundNachdruck-auchauszugsweise-nurmitschriftlicherGenehmigungdesHerausgebers;ausgenommen

hiervonistderinnerdienstlicheGebrauchdurchMitarbeiterderPolizeiBerlin.

• Sind diese nicht vorhanden, müssenSie die Fahrbahn nutzen; hierbei ist möglichstweitrechtszufahren.

Wo darf ich nicht mit demE-Scooter fahren?

• SiedürfennichtaufBusspuren,aufGeh-wegenoderinFußgängerzonenfahren.

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Verhaltensregeln

• Auf gemeinsamen Geh-und Radwegen hat derFußverkehr Vorrang; erdarf weder behindertnochgefährdetwerden.

• Richtungswechsel sindmit Blinkern anzuzei-gen,sindkeinevorhan-den,müsseneindeutigeHandzeichen gegebenwerden.

• Hintereinander undnicht nebeneinanderfahren.

• E-Scooter werden ab-gestellt wie Fahrräder,ohne Behinderung An-derer.

• Es besteht keine Helm-pflicht, ABER: HelmerettenLeben!

• Es istkeineFahrerlaub-nis oder Prüfbescheini-gungerforderlich.

• E-Scooter dürfen ab 14Jahren gefahren wer-den.

Verhaltensregeln

• EsdürfenkeineweiterenPersonen mitgenom-menwerden.

• Es dürfen keine Anhän-gerangebrachtwerden.

• Es gelten die gleichenPromillegrenzenwiebeiKraftfahrzeugen.

>= 0,5 Promille = Ord-nungswidrigkeit

>= 1,1 Promille = Straf-tat (beim Unfall auchschonab0,3Promille)

• E-Scooter dürfen nichtunter dem Einfluss vonsonstigenberauschendenMittelngeführtwerden.

• Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtungistverboten.

Voraussetzungen für die Straßenzulassung

DerE-Scooterbenötigt:

• zwei voneinander unabhängige Bremsen

• lichttechnische Einrichtungen wie beieinemFahrrad

• einehelltönendeGlockeodereineHupe• eine Versicherungsplakette/Kenn-

zeichen, die hinten am Fahrzeug angebracht sein muss (das Fahrenohne gültigen Versicherungsschutz isteineStraftat)

• eine Betriebserlaubnis, die aber nichtmitgeführtwerdenmuss

DerE-Scooterhatfolgende Fahrzeugeigenschaften:

• elektrischerAntrieb• bauartbedingte Höchstgeschwindig-

keitvon6km/hbis20km/h• max.Fahrzeuggewichtvon55kg(Leer-

gewicht)• max. Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) x

140cm(Höhe)x200cm(Länge)

Das Fahrzeug muss darüber hinaus densonstigen Sicherheitsanforderungen derElektrokleinstfahrzeuge - Verordnung(eKFV)entsprechen.