Download - Foliensatz zum Thema Dokumente und Urkunden. Schriftliche Erklärung, schriftlich niedergelegter Gedankeninhalt Rechtserheblichkeit, Beweisfunktion Erkennbarkeit.

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Foliensatz zum

Thema Dokumente und Urkunden

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Schriftliche Erklärung, schriftlich niedergelegter Gedankeninhalt

Rechtserheblichkeit, Beweisfunktion

Erkennbarkeit des Ausstellers

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Nach dem Aussteller

Öffentliche Urkunde

(Geburtsurkunde)

Private Urkunde(Testament)

Nach dem Inhalt Personaldokum

ent(Reisepass)

Vertrag(Kaufvertrag)

Zeugnis(Schulzeugnis)

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Diebstahlsanzeige bei der Polizei Verlustanzeige bei der Polizei, der

zuständigen Behörde oder Fundamt Antrag bei der zuständigen Behörde

auf eine Ersatzurkunde Ungültigkeitserklärung der alten

Urkunde

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Urkunden niemals aus der Hand geben!

Sichere Aufbewahrung – Safe, Tresor, Dokumentenmappe

Urkunden nicht lochen – sie können dadurch ungültig werden!

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Zweitschrift oder Duplikatvom ursprünglichen Aussteller hergestellt

Abschriftkann auch handschriftlich gefertigt werden

Kopie

Abschriften und Kopien gelten nur dann als Urkunden, wenn sie gerichtlich oder notariell beglaubigt werden.

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§ 223 StGB UrkundenfälschungVorsätzliches Herstellen einer falschen UrkundeVorsätzliches Verfälschen einer UrkundeVorsätzlicher Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde

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§ 229 StGB Urkundenunterdrückung:Vorsätzliches Vernichten einer UrkundeVorsätzliches Beschädigen einer UrkundeVorsätzliches Unterdrücken einer Urkunde