Forensic Accounting –Wenn der Täter aus den eigenen
Reihen kommt
Heinrich Polster
27. November 2014
Bayreuth
1© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Heinrich PolsterDiplom-BetriebswirtSenior Manager, Audit ForensicGanghoferstraße 2980339 München
Tel. +49 (89) [email protected] AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, a subsidiary of KPMG Europe LLP
Begrüßung und VorstellungIhre KPMG Ansprechpartner heute
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Agenda
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
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Private Unternehmen und öffentliche Verwaltungen müssen sich zunehmend mit Wirtschaftskriminalität auseinandersetzen. Die Ausprägungen wirtschaftskrimineller Straftaten reichen dabei von Betrug, Untreue und Unterschlagung bis zu Bilanzfälschung, Korruption und Wirtschaftsspionage. Die materiellen Schäden und der hiermit einhergehende Reputationsverlust sind oft immens und führen im schlimmsten Fall zur Existenzvernichtung.
Der Bereich Forensic von KPMG bietet eine große Erfahrung und Praxisorientierung bei der Analyse, Aufdeckung und Beratung wirtschaftskrimineller Sachverhalte in Unternehmen und Behörden.
Drei Kernaspekte stehen im Zentrum unserer Tätigkeit:– Prevention: wirksame Prävention (z. B. Codices, Fraud Risk Assessments, Integrity
Due Diligences, Trainings und Kommunikation)– Detection: zeitnahe Aufdeckung
(z. B. forensische Sonderuntersuchungen, Implementierung von Whistleblower Hotlines, Forensic Data Analysis)
– Response: angemessene Adressierung (z. B. Notfallpläne, Reaktionsmanagement und Ablaufpläne)
Prevention
DetectionResponse
Begrüßung und VorstellungKPMG Forensic Services (1/2)
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Forensic InvestigationsBei Verdacht auf wirtschaftskriminelle Sachverhalte führen unsere Experten unabhängige unternehmensinterne Untersuchungen auf Basis erprobter Methoden und umfangreicher Kenntnis von Fraud-Mustern durch.
Forensic TechnologyWir unterstützen Sie bei der Erstreaktion und –beurteilung, der Eindämmung, der Beweissicherung, der Analyse sowie der gerichtsfesten Aufbereitung von informations- bzw. datenbezogenen Sicherheitsvorfällen
Forensic Due DiligenceIm Rahmen von Transaktionen unterstützen unsere Spezialisten bei der Identifizierung von Fraud-Risiken, Complianceschwachstellen und der Aufarbeitung konkreter Vorfälle beim Kaufobjekt. Dabei werden wir sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite tätig.
DatenschutzWir unterstützen bei der Aufklärung von und der Reaktion auf Datenschutzverstöße und Datenabflüsse, und beraten bei der Einrichtung und Optimierung Ihrer Datenschutzorganisation. Fraud Risk Management
Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Implementierung von Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und angemessenen Adressierung von Wirtschaftskriminalität.
Corporate IntelligenceUm Integritätsrisiken frühzeitig erkennen zu können, führen unsere Experten „Integrity Due Diligences“ mittels Bereitsstellung von Hintergrundinformationen durch und unterstützen bei der datenschutzkonformen Einrichtung risikoorientierter IDD-Prozesse und -Systeme.
Forensic Data CenterUm Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde bestmöglich unterstützen und um Untersuchungshandlungen unabhängig durchführen zu können, betreibt ForensicTechnology ein hochgesichertes Forensic Data Center (FDC).
Begrüßung und VorstellungKPMG Forensic Services (2/2)
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Begrüßung und VorstellungKPMG Forensic Services Team(Mögliche Leistungen von KPMG: Integrity Due Diligence 1/2)
Fallbeispiel
• Anlass: Ein deutsches Unternehmen hatte Geschäfte mit einem russischen Unternehmer sowie von diesem herangeführten Dritten abgeschlossen, welche bei nachträglicher Betrachtung unvorteilhaft für den Kunden waren.
• Auftrag: Untersuchung des Geschäftspartners und seines Netzwerks, insbesondere in Russland.
Kenntnisstand unseres Mandanten zu Beginn der Recherchen:
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Begrüßung und VorstellungKPMG Forensic Services Team(Mögliche Leistungen von KPMG: Integrity Due Diligence 2/2)
Fallbeispiel
Kenntnisstand nach Recherche:
Ergebnis: Verflechtungen des Geschäftspartners mit den o. g. Dritten wurden festgestellt. Die Geschäftsbezieh-und wurde beendet.
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Steuer-berater
Begrüßung und VorstellungKPMG Forensic Services Team
Multi-disziplinäres Team
Multi-ethnisches Team:Briten, Deutsche, Griechen, Russen, Polen, Portugiesen,…
Wirtschafts-prüfer
Ingenieure Bau
Ingenieure Elektro
Mathe-matiker
Sozial-wissen-schaftler
Krimina-listen
Betriebs-wirte
Volks-wirte
Psychologen
ehemaligeStaatsanwälte
Juristen
Infor-matiker
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In Europa
Berlin
Köln
Frankfurt
Argentinien
Australien
Belgien
Brasilien
Dänemark
Finnland*
Frankreich
Greater ChinaIndienIrlandItalien
Japan
Kanada
Luxemburg
Malaysia
Mexiko
Mittel- und Osteuropa
Niederlande
Norwegen
Österreich
Offshore Group
Weltweit ca. 2.500 Mitarbeiter
Portugal
Russland/CIS
Schweden
Singapur
Spanien
Südafrika
Türkei
Korea
USA
VAE
Westafrika
München
Hamburg
KPMG DeutschlandKPMG GroßbritannienKPMG SchweizKPMG SpanienKPMG Belgien
Begrüßung und VorstellungWeltweites Netzwerk Forensic
KPMG GUSKPMG TürkeiKPMG NiederlandenKPMG Luxemburg
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Begrüßung und VorstellungWeltweites Netzwerk KPMG
International
■ 155 Länder■ 23,42 Mrd. $ Umsatz■ 155.000 Mitarbeiter
KPMG-Standorte weltweit
Deutschland
■ An 25 Standorten■ 1,33 Mrd. € Umsatz■ 8.700 Mitarbeiter
Hamburg
Bremen
Hannover
Bielefeld
Essen
Düsseldorf
Köln
Frankfurt
Mannheim
Stuttgart
München
Nürnberg
Leipzig
Berlin
Dresden
Freiburg
Augsburg
Saarbrücken
Mainz
Dortmund
Jena
Halle
Regensburg
Kiel
Karlsruhe
Alle Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2013
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Begrüßung und Vorstellung Ziel
Am Ende dieser Präsentation sollten Sie in der Lage sein, folgende vier Fragen zu beantworten:
Welche drei Aspektedeckt die forensische
Tätigkeit ab?
Unter welchen Voraussetzungen begehen Menschen dolose
Handlungen?
Welcher Unternehmensbereich ist
besonders häufig von Fraudbetroffen?
Welche sind die zweihäufigsten von Mitarbeitern
im Unternehmen begangenen Deliktarten?
?
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Agenda
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
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Qualitätsreduktion
Mangelnde Anstrengung
Extravagante Investments
Kreative Bilanzierung
…
vorsätzlich
Lieblingsprojekte
Lobbyismus
…
grob fahrlässig
illegitim
Betrug
Insiderhandel
Korruption
Diebstahl
…
vorsätzlich
fehlerhafte Bilanzierung
…
grob fahrlässig
illegal
Verfehlungen
Quelle: Lehmann (2011) Corporate Governance, Compliance & Crime
WirtschaftskriminalitätWorüber reden wir? (1/2)
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WirtschaftskriminalitätWorüber reden wir? (2/2)
Wirtschaftskriminalität: Definition im deutschen Sprachgebrauch
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, bei denen das in der Wirtschaft vorhandene Vertrauensprinzip (illegaler weise)
missbraucht und eine Schädigung des Unternehmens beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen wird.
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WirtschaftskriminalitätStrafrechtliche Delikte
■ Unterschlagung, §246 StGB
■ Betrug, §263 StGB
■ Untreue, §266 StGB
■ Produktpiraterie/Wirtschaftsspionage (Alt. 2),
§17 Abs. 2 UWG
■ Kartellrechtsverstöße, GWB
■ Geldwäsche, §261 StGB
■ Bilanzmanipulation
(Unrichtige Darstellung), §331 HGB
■ Insiderhandel, §§13, 14, 38, 39 WpHG
■ Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
bei Ausschreibungen, §298 StGB
■ Bestechlichkeit im
geschäftlichen Verkehr,
§299 Abs. 1 StGB
■ Bestechlichkeit,
§332 StGB
■ Vorteilsannahme,
§331 StGB
■ Bestechung im
geschäftlichen Verkehr,
§299 Abs. 2 StGB
■ Bestechung von
Amtsträgern, §334 StGB
■ Vorteilsgewährung,
§333 StGB
Aktiv Passiv
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WirtschaftskriminalitätSchaden durch Wirtschaftskriminalität
Quelle: Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2013
DeliktartFallzahlen2013 (2012) Tatverdächtige
Schaden in Mio. €2013 (2012)
Wirtschaftskriminalität gesammt
71.663(81.793)
31.459(34.828)
3.820(3.751)
Wirtschaftskriminalität Betrug
38.357(47.829)
11.757(14.146)
826(1.172)
Insolvenzdelikte 11.087(11.518)
10.336(10.937)
2.410(1.871)
Arbeitsdelikte 10.041(10.701)
5.628(5.997)
56(49)
Anlage und Finanzierungsdeliktre
7.527(6.415)
2.109(2.426)
346(346)
Betrug / Untreue i.Z.m. Kapitalanlagen
6.503(5.141)
1.094(1.288)
332(272)
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
4.697(4.379)
1.560(2.632)
41(64)
Wettbewerbsdelikte2.381
(2.409)2.270
(2.311)5
(15)
Tendenz Tendenz Tendenz
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WirtschaftskriminalitätPhänomen Wirtschaftskriminalität - Schätzfrage
Betrug
Verletzung von Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnissen
Bestechung / Korruption
Geldwäsche
Kartellrechtsverstöße
Diebstahl / Unterschlagung
a
b
c
d
e
f
Welche Deliktform verursacht durchschnittlich den höchsten finanziellen Schaden ?
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Kartellrechtsverstöße
Betrug
Verletzung von Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnissen
Bestechung / Korruption
Geldwäsche
Diebstahl / Unterschlagung
a
b
c
d
f
Kartellrechtsverstöße
WirtschaftskriminalitätPhänomen Wirtschaftskriminalität - Schätzfrage
e
Welche Deliktform verursacht durchschnittlich den höchsten finanziellen Schaden ?
18© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
• Befragung von Führungskräften aus 300 Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen.Fokus der Betrachtung war jedoch der Mittelstand.
• Position der befragten Führungskräfte: Mitglied der Unternehmensleitung, Leiter Controlling/ ReWe, Leiter Revision, Kaufmännischer Leiter, Leiter Unternehmenssicherheit, Leiter Personal, Leiter Recht, Leiter Risikomanagement oder Compliance-Officer.
• Schätzung des durchschnittlichen Schadens der letzten drei Jahre der jeweils betroffenen Unternehmen:
WirtschaftskriminalitätPhänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ausgangslage
Obwohl Geldwäsche, Korruption und
Jahresabschlussfälschung vergleichsweise selten
auftreten, sind diese Formen der Wirtschaftskriminalität
aufgrund ihres hohen Schadenspotenzials
besonders risikobehaftet.
19© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Häufigkeiten und Arten der auftretenden Wirtschaftskriminalität im Vergleich:
WirtschaftskriminalitätPhänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ergebnisse
Art der Wirtschaftskriminalität(Angaben in Prozent der betroffenen Unternehmen, Mehrfachnennungen waren möglich)
20© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
13. Januar 2014:„ Brauereien müssen Millionenstrafe für Absprachen zahlen“
Wirtschaftskriminalität Beispiel zu Tätergruppen und organisierter Kriminalität
Heimlich vereinbarten deutsche Brauereien 5 bis 7 Euro Preiserhöhung pro Hektoliter Fassbier. Nun müssen diese Brauereien mehr als 100 Millionen Euro Strafe zahlen. Nur ein Konzern kommt als Kronzeuge um ein Bußgeld herum.
Zahlen müssen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privat-Brauerei Ernst Barre sowie sieben persönlich Verantwortliche;
Das Bundeskartellamt ermittelt weiterhin wegen mutmaßlicher Preisabsprachen gegen zwei weitere Großbrauereien und vier regionale Brauereien;
Nachgewiesen wurde, dass die Absprachen überwiegend über rein persönliche und telefonischeKontakten stattgefunden haben;
Ohne Strafe kommt Anheuser-Busch InBev Germany davon. Grund dafür war ihre Kooperation mit dem Kartellamt (Kronzeugenregelung), die zu Aufklärung des Sachverhaltes führte.
21© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Hinweisquellen für Wirtschaftskriminelle Handlungen nach Angaben der betroffenen Unternehmen(Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen waren möglich)
WirtschaftskriminalitätPhänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ergebnisse
Wodurch sind Sie auf die in Ihrem Unternehmen begangenen wirtschaftskriminellen Handlungen erstmalig aufmerksam geworden?
Wahrnehmung wirtschaftskrimineller Handlungen überwiegend in Nicht-Routine-Prozessen - durch Hinweisgeber
22© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Wirtschaftskriminalität Prominente Whistleblower Fälle
Prominente Whistleblower:
• Richard M. Bowen III schlug bei der CitiGroup 2006 intern Alarm, weil rund 60 Prozent der Hypotheken faul seien; wurde kaltgestellt, wandte sich ergebnislos an SEC, wurde daraufhin gefeuert. Hypotheken dieser Art lösten 2008 die globale Finanzkrise aus.
• Everett Stern enttarnte bei seinem Arbeitgeber, der Bank HSBC, ein verzweigtes Geldwäschesystem seines Arbeitgebers, informierte FBI und CIA und kündigte 2011. HSBC wurde zu 1,9 Milliarden Dollar Strafe verurteilt.
• Linda Almonte meldete ihrem Arbeitgeber, der US Bank JP Morgan, dass Tausende offener oder fehlerhaft berechneter Kreditkartenschulden ohne weitere Kontrolle an Inkassounternehmen gingen; wurde gefeuert; 2013 zahlte JP Morgan 389 Millionen Dollar Strafe und Schadensersatz.
• Wendell Potter sah als Manager des US-Krankenversicherers CIGNA, wie die Branche mit perfiden Tricks Leistungen verweigerte; sagte 2009 vor dem US-Kongress dazu aus.
• Eric Ben-Artzi von der Deutschen Bank in New York wandte sich 2010 an die SEC wegen angeblich zu hoch bewerteter Papiere seines Arbeitgebers; musste ausscheiden; erwartet im Falle einer Strafe eine Belohnung; die Deutsche Bank bestreitet die Vorwürfe.
Quelle: Nr.44 27.10.2014 WiWoche
23© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Wirtschaftskriminalität DODD-FRANK WALL STREET REFORM AND CONSUMER PROTECTION ACT
Whistleblower
Unternehmen Anwalt
Börsenaufsicht SEC
meldet reicht Unterlagen weiter an
Meldung bleibt intern –keine öffentlichen Folgen
reicht Unterlagen weiter an
Strafe unter 1 Mio Dollar Strafe über 1 Mio DollarKeine Strafe
Keine Belohnung
Veröffentlichung Urteil und Verpflichtung zur Geheimhaltung des
Whistleblowers
Zahlung von 10%-30% der verhängten
Strafhöhe en den Whistleblower
Zahlung von 30%-40% der Belohnung
an den Anwalt
Whistleblower:
• Staatliche Prämien für Beschäftigte, die gesetzwidriges Verhalten des Arbeitgebers melden, machen in den USA aus Tippgebern Millionäre.
• 431 der so verfolgten Straftaten mündeten bis Ende 2013 in Verfahren, die zu Strafen von einer Million Dollar oder mehrgeführt haben.
• Einem Tippgeber, der eine Immobilienbetrügerei meldete, überwies die SEC im vergangeneo Jahr 14 Millionen Dollar.
• Vor einigen Wochen transferierte die Behörde 30 Millionen Dollar auf ein Konto außerhalb der USA. Es war der erste SEC-Whistleblower, der aus dem Ausland Tipps lieferte. Weitere Multimillionenprämien hat die Behörde angekündigt.
• Viele Unternehmen torpedieren das Programm, indem sie sich von ihren Mitarbeitern vertraglich zusichern lassen, dass sie auf ihr Recht verzichten, an dem Whistleblower-Programm teilzunehmen.
Diskutieren Sie:
• Einige Politiker sind gegen Schutzgesetze für Whistleblower. • USA: in den Fällen, bei denen Whistleblower zum Einsatz
kamen, für die Unternehmen im Schnitt um 92,88 Mio. Dollar höher, als bei Fällen, in denen kein Informant an der Aufklärung beteiligt war. Bei den verantwortlichen Managern fiel die Strafe um durchschnittlich 56,5 Mio. Dollar höher aus. Darüber hinaus mussten diese Manager im Schnitt 27 Monate länger ins Gefängnis.
Quelle: Nr.44 27.10.2014 WiWoche
24© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
WirtschaftskriminalitätVerantwortung im Unternehmen
IDW Prüfungsstandard 210
Verantwortung des Management• Die Verantwortung für Vermeidung und die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen liegt zunächst bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens;
• Organisatorischen Maßnahmen einführen und unterhalten, z.B. ein geeignetes internes Kontrollsystem - dieses kann das Risiko des Auftretens von Unrichtigkeiten und Verstößen zwar verringern, aber nicht völlig ausschließen.
Verantwortung des Aufsichtsrates;
• Verhinderung und Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen im Unternehmen;
• Die Geschäftsführung zu überwachen und damit sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckungvon Unrichtigkeit und Verstößen wirksam sind.
Verantwortung des Abschlussprüfers• Nach §317 Abs. 1 S. 3 HGB ist die Abschlussprüfung so auszulegen, dass:
Unrichtigkeiten u. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens- Finanz-und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
• Einen abweichenden Prüfungsansatz erfordert:
gezielte Aufdeckung von Vermögensschädigungen;
geht von einem über die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers hinausgehenden, besonderen Misstrauen des Unterschlagungsprüfers aus;
umfasst in vielen Fällen eine vollständige Prüfung der zum Prüfgebiet gehörenden Geschäftsvorfälle.
25© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
WirtschaftskriminalitätAbschlussprüfung vs. Unterschlagungsprüfung
Kriterien Abschlussprüfung Unterschlagungsprüfung
Aufgabe Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften
Prüfung der betrieblichen Tätigkeiten und Geschäftsvorfälle – individuell bestimmt
Zielsetzung Stets eine Prüfung der gesamten Rechnungslegung eines Unternehmens oder einer -Unternehmensgruppe
Oftmals Prüfung auf Handlungen der in einem Unternehmen tätigen Personen –Sonder/-Teil(gebiets)prüfung
Verfahren Richtet sich nach allgemeingültigen gesetzlichen und ggf. gesellschaftlichen Bestimmungen und wird risikoorientiert in Stichproben durchgeführt
Richtet sich maßgebend nach denBesonderheiten, die sich aus dem individuell erteilten Auftrag ergeben und muss (vollständig) auf geschlossene Teilgebiete und Einzelheiten eingehen
Haltung Kritische Grundhaltung, positive Suchverantwortung, nur wesentliche Vorfälle
Misstrauenshaltung, detektivische Grundhaltung, kriminaltechnische Methoden, keine Wesentlichkeit
26© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Rationalitätsmodell von Gary S. Becker (1968)
Erwarteter Nutzen der Straftat > Erwartete Kosten der Straftat
Erwarteter Nutzen der Straftat = Nutzen bei Gelingen * Wahrscheinlichkeit des Gelingens
Erwartete Kosten der Straftat = Entdeckungswahrscheinlichkeit * Ergreifungswahrscheinlichkeit * Verurteilungswahrscheinlichkeit *
Strafmaß
WirtschaftskriminalitätRationalistischer Ansatz - Crime and Punishment: An Economic Approach1
1) urspr. Quelle: Gary S. Becker
27© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Gelegenheit
Fraud
Motivation Rechtfertigung
Organisationsebene
Personenebene
Ursache:Fehlende oder ineffiziente Kontrollen
Ursache:persönlich/
unternehmensbezogen
Ursache:Anreize, Druck
(persönlich/finanziell)
Einfluss durch:Das interne Kontrollsystem (IKS)
Einfluss durch:Führungsverhalten
Einfluss durch:Anreizsysteme
Wertesystem/„Tone at the top“
WirtschaftskriminalitätBehavioristischer Ansatz - Fraud-Triangle2
„das merkt doch keiner“
2) urspr. Quelle: Donald R. Cressey (1971)
„ich brauche das Geld“ „die andern machen das doch auch“
28© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
WirtschaftskriminalitätWho is the typical fraudster?
Der typische Fraudster ist…
männlich zwischen 36 und 45 Jahren alt seit mehr als 6 Jahren im Unternehmen beschäftigt Führungskraft
Quelle: Global profiles of the fraudster, KPMG 2012
29© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Einzeltäter• Verursachen meist einen überschaubaren wirtschaftlichen Schaden• Intensität ist oft nicht so andauernd bzw. steigert sich im Zeitablauf• bei mehreren kriminellen Handlungen ist die Vorgehensweise meist
analog• in rd. 90% aller Fälle liegen Einzeltäter vor!
Organisierte Kriminalität
• Zusammenschluss vieler Personen und Gruppierungen• Organisation: streng hierarchisch• Vorgehen über Ländergrenzen und Kontinente hinweg• Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft bestimmter Regionen• Ziel: Ausbau der wirtschaftlichen und politischen Macht
WirtschaftskriminalitätTäter, Tätergruppen, organisierte Kriminalität
• Zusammenschluss mehrerer Personen• Koordiniertes Handeln• Vorgehen ist abgestimmt und kann grenzüberschreitend sein • Ziel: Erzielung von Vermögensvorteilen
Tätergruppen
30© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Martin der Manipulierer• macht oft die Tür hinter sich zu• manipuliert Zeitpläne und Fristen• nutzt die Unwissenheit anderer aus und blendet mit Gutachten von „Experten“• wacht mit Argusaugen über den Kontakt zu bestimmten Mitarbeitern, Kunden
oder Zulieferern• Trifft mit Kunden persönliche Absprachen außerhalb der üblichen Regelungen• spielt verschiedene Berater gegeneinander aus
Wirtschaftskriminalität„Typische“ Einzeltäter
Trude die Trügerische• gestattet niemandem, sich ein umfassendes Bild über den Sachverhalt zu machen• gibt nur dann Auskünfte, wenn man sie mit Tatsachen konfrontiert• gibt ausweichende Antworten• arbeitet mit Hinhaltetaktiken – ist immer auf dem Sprung zu einem wichtigen Meeting• wälzt die Verantwortung auf andere ab• geht zum Angriff über, wenn man sie konkret nach Themen befragt, die sie nicht näher erörtern möchte
Erwin der Erfolgreiche• prahlt mit seinen wichtigen Beziehungen• äußert sich allzu optimistisch über die Geschäftsaussichten• gibt sich wohlhabend und erfolgreich• unterhält gern großzügig oder lässt sich gern großzügig unterhalten• schmeichelt anderen, um ihr Selbstwertgefühl zu erhöhen
31© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Beispiele für Gruppen der organisierten Kriminalität:
• italienische Mafia• neapolitanische Camorra• sizilianische Cosa Nostra• kalabrische N’drangetha• chinesische Triaden• japanische Yakuza• türkische und kurdische Banden• russische Mafia• bulgarische Mafia
Beispiele für Tätergruppen:
• European Kings Club (Pyramidensystem Schweiz /Österreich) • Nigeria Connection (Transfer von Geld ins Ausland /Provision)
Wirtschaftskriminalität Tätergruppen, organisierte Kriminalität
32© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
7. April 2014: „Unter Stohmännern“„ Betrug am Bau, Drogenhandel, gepanschtes
Olivenöl“
Wirtschaftskriminalität Beispiel zu Tätergruppen und organisierter Kriminalität
Vertrauliche Dokumente der Polizei zeigen, wie die italienische Mafia in Deutschland Millionengeschäfte macht.
Geldwäsche stellt ein sehr lukratives Geschäft dar: Gegen eine Provision stellten seine „Strohmannklitschen“ Rechnungen für nie erbrachte Leistungen aus. Das überwiesene Geld sollen der Sizilianer und seine Komplizen anschließend - abzüglich ihres Anteils - den Auftraggebern in bar zurückgegeben haben. Die wiederum konnten aus den so gebildeten schwarzen Kassen ihre Arbeiter bezahlen oder Amtsträger bestechen.
Die Hauptaktivitäten der italienischen Mafia-Clans in Deutschland:• Die sizilianische Cosa Nostra ist stark im Baugewerbe engagiert;• Die Camorra-Clans handeln gerne in Deutschland mit gefälschten Markenprodukten;• Die ‘Ndrangheta-Clans versorgen die deutschen Märkte mit gepanschten italienischenFeinkostspezialitäten;
Schaden für die deutschen Wirtschaft:• Entgangene Steuereinnahmen und Sozialabgaben • Ermittlungsaufwand und soziale Unruhe
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Agenda
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
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KorruptionDefinition
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Bundeskriminalamt - Korruption http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Korruption/korruption__node.html?__nnn=true
Missbrauch - eines öffentlichen Amtes, - eines politischen Mandats oder- einer Funktion in der Wirtschaft
- zugunsten eines anderen - auf dessen Veranlassung oder- aus Eigeninitiative
‐ zur Erlangung eines Vorteils für sich/Dritte oder
- mit Eintritt/in Erwartung des Eintritts eines Schadens bzw. Nachteils
‐ für die Allgemeinheit in amtlicher oder politischer Form oder
- für ein Unternehmen in wirtschaftlicher Form.
Merkmale von Korruption gemäß BKA
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Korruption Internationales regulatorisches Umfeld (1/2)
Zahlreiche Korruptionsskandale sorgen seit den 70er Jahren für eine Verschärfung der (inter-) nationalen Regularien
1970er
„Lockheed Skandal“Bestechung ausländischer Amtsträger durch das Aerospace-Unternehmen Lockheed, um einen höheren Absatz zu erzielen
„Watergate Skandal“Einbruch in das Hauptquartier der Demokratischen Partei durch Beauftragte des Wahlkomitees der Republikaner unter Mitwissen des damaligen US-Präsidenten Richard M. Nixon zur Zeit des Präsidentschaftswahlkampfs.
„Poulson Affäre“ 1972Bestechung von Amtsträgern durch den britischen Architekten und Geschäftsmann J. Poulson
„WorldCom Skandal“ 2002Fehlbuchungen in Milliardenhöhe
„Enron Skandal“ 2001Bilanzfälschung - zu hoher Ausweis von Gewinnen u.a. mit Hilfe von Offshore-Gesellschaften
1 UK Bribery Act 20102 United Nations Convention
against Corruption3 Foreign Corrupt
Practices Act4 Organisation for Eco-
nomic Co-Operation and Development
Bekämpfungvon
Wirtschafts-kriminalität
FCPA3
OECD Anti-BriberyConvention4 UKBA 2010 1
UNCAC²
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14. Dezember 2005UNCAC tritt in Kraft
Stand 11/2014173 Ratifizierung von Nationen (seit 02/2014 auch D)
Korruption Internationales regulatorisches Umfeld (2/2)
Bekämpfungvon
Wirtschafts-kriminalität
FCPA
OECD Anti-BriberyConvention UKBA 2010
UNCAC
19. Dezember 1977 FCPA tritt mit Unterzeichnungin Kraft
10. November 1998Erweiterung des FCPA um den International Anti-Bribery and Fair Competition Act: ExterritorialeDurchsetzungsrechte
17. Dezember 1997 OECD Anti-Bribery Convention wird unterschrieben
15. Februar 1999OECD Anti-Bribery Convention tritt in Kraft
Stand 2011von 38 Ländern ratifiziert
1972Salmon Committee empfiehlt bereits im Nachgang der Poulson Affäre eine Verschärfung der Gesetzgebung
1997/98Kritik der unzureichenden nationalen Gesetzgebung durch die OECD;Draft Consultation Paper und Report
8. April 2010UKBA wird unterschrieben
1. Juli 2011UKBA tritt in Kraft
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KorruptionUSA: Straftatbestände gemäß FCPA
Direkte oder indirekte Zahlungen (Versprechen, Angebote) sowie Genehmigungen von korruptiven Zuwendungen
an ausländische Amtsträger, Bewerber auf diese Ämter, ausländische politische Parteien bzw. internationale öffentliche Organisationen oder deren Funktionäre bzw. an Mittler zur Weitergabe an diese.
Benutzung einer Einrichtung des zwischenstaatlichen Handelsverkehrs (z.B. Telefon, E-Mail, Post, Handlung einer natürlichen Person zur Förderung der Korruptionszahlung)
mit dem Zweck der Beeinflussung einer Amtshandlung bzw. des Nehmers, um Handlungen zu vollziehen zu unterlassen oder die Funktion auszunutzen,
um damit ein Geschäft zu erlangen, aufrechtzuerhalten odereinen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.
1
2
3
4
5
Tatbestands-voraussetzungen
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Strafrechtliche Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen gegen:
Korruptions-bestimmungen
Buchführungs-bestimmungen
Juristische Personen
Geldstrafe bis zu 2.000.000 USD pro
Einzelfall des Verstoßes
Geldstrafe bis zu 2.500.000 USD pro
Einzelfall des Verstoßes
Natürliche Personen
Geldstrafen bis zu 250.000 USD
Haftstrafe bis zu 5 Jahren
Geldstrafe bis zu 5.000.000 USD
Haftstrafe bis zu 20 Jahren
Zivilrechtliche Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen gegen• Korruptionsbestimmungen: 10.000 USD gegen Unternehmen, Management, Mitarbeiter oder Beauftragte.• FCPA-Bestimmungen: (zeitlicher) Ausschluss von juristischen oder natürlichen Personen von Programmen oder
Geschäften mit Bundesbehörden, Verlust von Ausfuhrgenehmigungen, Sperrung für eine Teilnahme amWertpapiergeschäft.
KorruptionUSA: Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den FCPA
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KorruptionUSA: FCPA Strafzahlungen – Top 10
Unternehmen Jahr Sachverhalt Strafzahlung(in USD)
2008 Siemens unternahm systematische Versuche Amtsträger zu bestechen und die Buchführung zu fälschen, um Bestechungszahlungen zu verschleiern.
800 Mio
2009 KBR, ein in den USA ansässiger Baukonzern, Technip SA, ENI/Snamprogetti und JGC wurden verurteiltnigerianische Amtsträger bestochen zu haben.
579 Mio
2010 Das in den USA ansässige Rüstungsunternehmen wurde verurteilt, Amtsträger in Saudi Arabien,Tschechien und Ungarn bestochen zu haben, um Rüstungsaufträge abzusichern.
400 Mio
2013 Der französische Ölkonzern Total wurde verurteilt, einen einflussreichen iranischen Offiziellen zwischen 1995 und 2004 mit rund USD 60 Mio bestochen zu haben, um an Förderlizenzen für Öl- und Gasfelder zu gelangen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.5.2013, S. 20)
398 Mio
2010 ENI/Snamprogetti, ein niederländischer Maschinenbauer, Technip SA, KBR und JGC wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben.
365 Mio
2010 Technip SA, ein französischer Maschinenbauer, KBR, ENI/Snamprogetti und JGC wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben.
338 Mio
2011 JGC, ein japanischer Baukonzern, Technip SA, KBR und ENI/Snamprogetti wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben.
218 Mio
2010 Daimler wurde verurteilt wegen Bestechung russischer, kroatischer und chinesischer Amtsträger, um Aufträge für Feuerwehrwagen und andere Nutzfahrzeuge zu erhalten.
185 Mio
2010 Der französische Telekommunikationsbedarfshersteller wurde verurteilt wegen Bestechung von Amtsträgern in Costa Rica, Honduras, Malaysia und Taiwan, um lateinamerikanische und asiatischeAufträge zu erhalten.
137 Mio
2011 Das ungarische Telekommunikationsunternehmen wurde verurteilt Amtsträger in Mazedonien und Montenegro bestochen zu haben und die Buchführung und Unterlagen gefälscht zu haben um die Zahlungen zu verschleiern.
95 Mio
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KorruptionUK: Straftatbestände und Rechtsfolgen des UK Bribery Act
■ Offering, promising orgiving a bribe to anotherperson
■ Bestechung im privaten/öffentlichen Bereich
■ Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils, um damit eine unangemessene Handlung des Vorteilsempfängers herbeizuführen
Section 1 Section 6Section 2 Section 7
■ Requesting, agreeing toreceive or accepting a bribe from another person
■ Bestechung im privaten/öffentlichen Bereich
■ Annahme eines Vorteils
■ Wettbewerbssituation ist nicht erforderlich
■ Kein Vorsatz seitens des Täters erforderlich
■ Bribing a foreign publicofficial
■ Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils
■ Absicht (des Täters) den ausländischen Amtsträger zuseinem geschäftlichenNutzen zu beeinflussen
■ Failure of commercialorganisations to preventbribery
■ Strafbarkeit eines Unternehmens, das keine adäquaten Präventions-maßnahmen zur Verhinderung der Korruptionstat getroffen hat
■ Geldstrafe in unbegrenzter Höhe
■ Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
■ Einziehung von Vermögenswerten
■ Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren
■ Geldstrafe in unbegrenzter Höhe
Rechtsfolgen für natürliche Personen Rechtsfolgen für Unternehmen
Mit dem UK Bribery Act können erstmals auch so genannte Beschleunigungszahlungen (Facilitation Payments) bestraft werden.Damit sind z. B. Zahlungen für die beschleunigte Ausstellung von Visa oder die schnelle Freigabe von Containern gemeint.
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KorruptionUK: Guidance zu Präventionsmaßnahmen gemäß UK Bribery Act
KonkreteUmsetzung sollunterBerücksichtigungderunternehmens-spezifischenRisiken erfolgen
Verhältnismäßige Maßnahmen
Top Level Commitment
Risk Assessment
Due Diligence
Kommunikation (inklusive Training)
Monitoring und Review
1
2
3
4
5
6
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KorruptionDeutschland: Straftatbestände und Rechtsfolgen im StGB
■ § 108b StGB Wählerbestechung
■ § 108e StGB Abgeordneten-bestechung
§ 108b / § 108e StGB § 331 / § 333 StGB§ 299 / § 300 StGB § 332 / § 334 / § 335 StGB
■ § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
■ § 300 StGB Besonders schwere Fälle
■ § 331 StGB Vorteilsannahme
■ § 333 StGB Vorteilsgewährung
■ § 332 StGB Bestechlichkeit
■ § 334 StGB Bestechung
■ § 335 StGB Besonders schwere Fälle
■ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
■ Abgeordneten-bestechung: zusätzlich, neben Freiheitsstrafe von mind. 6 Monaten, Aberkennung von Wahlrechten (aktuell in Diskussion)
Rechtsfolgen RechtsfolgenRechtsfolgen
Rechtsfolgen
■ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
■ Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren
■ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
■ (Schieds-) Richter: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
■ Bestechlichkeit *: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren
■ Bestechung *: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
■ Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren; (Schieds-) Richter: Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren
* Abweichende Rechtsfolgen für (Schieds-) Richter und in minder schweren Fällen
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KorruptionCorruption Perception Index 2013Verschiedene Level der Korruption im öffentlichen Sektor in 177 Ländern/Territorien der Welt
Quelle: www.transperancy.org
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Vietz GmbH – Eginhard Vietz
Quelle: Homepage Vietz GmbH
KorruptionEin Phänomen im Ausland?
■ Hersteller von Zubehör für den Rohrleitungsbau
■ Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung auf Pipeline-Baustellen weltweit
■ Umsatz ca. EUR Mio. 55
■ Mehr als 200 Mitarbeiter
■ Gründer und Geschäftsführer: Eginhard Vietz
■ Regelmäßiger Teilnehmer in Wirtschaftsdelegationen deutscher Spitzenpolitiker
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HB: Herr Vietz, Sie machen Ihr Geschäft hauptsächlich im Ausland. Haben Sie schon einmal Schmiergeld gezahlt?
EV: Natürlich mehr als einmal. […]
HB: An wen zahlen Sie das Schmiergeld?
EV: An das obere Management im Einkauf. Also an die Leute, die entscheiden, wer den Auftrag bekommt. […]
HB: Sie meinen, Korruption ist eine Frage von Lebensstandard?
EV: Natürlich. Sehen Sie, die Entscheidungsträger werden doch von den Anbietern hofiert. […]
HB: Haben Sie eigentlich gar keine Angst vor den deutschen Behörden?
EV: Ich spreche nur aus, was alle wissen.
HB: Aber die Zahlung von Schmiergeld ist strafbar.
EV: Niemand hat einen Nachteil aus dem, was ich tue. […]
10. August 2010:„Der Kampf gegen Schmiergeld ist reine Heuchelei“Interview mit Eginhard Vietz
KorruptionEin Phänomen im Ausland?
46© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
20. August 2010:„Staatsanwaltschaft durchsucht Mittelständler Vietz“
Sämtliche Firmenräume sowie das Privathaus des Hannoveraner Rohrleitungsspezialisten
Eginhard Vietz sind nach einem Bericht des Handelsblatts am Donnerstag von einem Beamten
der Staatsanwaltschaft Hannover sowie des Landeskriminalamtes durchsucht worden.
KorruptionEin Phänomen im Ausland?
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28. September 2011:„50.000 Euro Strafe für Mittelständler Vietz“
Der Hannoveraner Mittelständler Eginhard Vietz, der sich in einem Zeitungsinterview selbst der
Korruption bezichtigt hat, muss 50.000 Euro zahlen. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover dem
Handelsblatt (Donnerstagausgabe) auf Anfrage bestätigte, stellt die Strafverfolgungsbehörde das
Verfahren gegen den Rohrleitungsbauer gegen eine Geldauflage in dieser Höhe nach Paragraph
153a des Strafgesetzbuches ein. „Für uns ist der Fall damit abgeschlossen“, sagte
Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel dem Handelsblatt.
KorruptionEin Phänomen im Ausland?
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Agenda
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
Begrüßung und VorstellungI
KorruptionIII
Beispiele aus der PraxisIV
WirtschaftskriminalitätII
49© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Beispiele aus der PraxisWirtschaftskriminalität in der Praxis
Praxisbericht: Kreditorenanalyse1.
Praxisbericht: Geholfen – Celeberty Credit2.
Praxisbericht: Trigamie – Luxus will bezahlt werden3.
1.
50© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Beispiele aus der PraxisKreditorenanalyseRed Flags
Red Flags
Unangemessener Einsatz von Beraterverträgen
Fehlende oder unvollständige Originaldokumente (Belege, Verträge)
Überproportionale Planungs- und Konzepterstellungsaufwendungen ohne entsprechende Transaktionen / abgeschlossene Deals
Wesentliche Korrekturbuchungen kurz vor dem Bilanzstichtag
Zahlungsabwicklung über Off-Shore bzw. CPI-Länder (z.B. Somalia, Irak, Afghanistan lt. TransparencyInternational)
Erhöhtes Auftreten von Geschäftsvorfällen knapp unterhalb existierender Genehmigungsgrenzen (Auftragssplitting)
Unangemessen kurze Dauer von behördlichen Genehmigungsverfahren
Erhöhte und undurchsichtige Provisionszahlungen
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Beispielhafte Fraud-Prüfungshandlung als Überraschungselement: Kreditorenanalyse
Beispiele aus der PraxisKreditorenanalyseForensische Unterstützung in der Abschlussprüfung (1/2)
Geholfen – Die Macht sei mit Dir
Datenprofil Anzahl
Untersuchte Kreditorenstammsätze 30.361
Kreditorenstammsätze mit Auffälligkeit > 0 10.412
Diese Tabelle zeigt die Gesamtzahl der analysierten Kreditoren-stammsätze sowie die Anzahl der Kreditorenstammsätze, die eineAuffälligkeitsstufe größer 0 haben.
Erläuterung
In dieser Tabelle werden die Anzahl der markierten Kreditoren-stammsätze für die einzelnen Marker aufgelistet.
Erläuterung
Datenprofil Anzahl
Doppelte Kreditoren nach Name und Firmierung 2.446
Doppelte Kreditoren nach Adresse 4.642
Abweichung Land / Bank 286
Anlage Kred. Am Wochenende 156
Land unbekannt 18
Kreditorland ist Off-Shore 51
Kreditorland ist CPI 87
Fehlende Kontonummer 1.609
Unplausible Kontonummer 16
Bezeichnung / Suchbegriff 3.374
Unvollständiger Kreditorenstammsatz 544
Bankland ist Off-Shore 23
Bankland ist CPI 35
52© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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Beispielhafte Fraud-Prüfungshandlung als Überraschungselement: Kreditorenanalyse
Beispiele aus der PraxisKreditorenanalyseForensische Unterstützung in der Abschlussprüfung (2/2)
Geholfen – Die Macht sei mit Dir
Auffälligkeitsstufe Anzahl
14 1
12 4
11 3
6 116
5 532
4 606
3 2.495
2 4.795
1 1.751
0 19.949
Summe: 30.361
Dieser Tabelle kann die Verteilung der auffälligen Kreditoren-stammsätze auf die verschiedenen Auffälligkeitsstufen entnommenwerden. Zur Nachverfolgung bieten sich die Kreditoren in denhöchsten Auffälligkeitsstufen an.
Erläuterung
53© 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Quiz
Welche drei Aspektedeckt die forensische
Tätigkeit ab?
PreventionDetection
Response
Unter welchen Voraussetzungen begehen Menschen dolose
Handlungen gem. Fraud Triangle?
Gelegenheit Motivation
Rechtfertigung
Welcher Unternehmensbereich ist
besonders häufig von Fraudbetroffen?
Vertrieb !?Welche sind die zwei
häufigsten von Mitarbeitern im Unternehmen begangenen
Deliktarten?
Diebstahl oderUnterschlagung
Nennen Sie die aktivsten Mafia-Clans und ihre Geschäftsfelder in
Deutschland
Cosa Nostra – BaugewebeCamorra – gefälschten Markenprodukte
‘Ndrangheta-Clans - Feinkostspezialitäten
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BewerbungNeugierig?
WERKSTUDENT ■ Zeitraum und Arbeitszeiten nach Absprache
■ Definierter Aufgabenbereich als festes Teammitglied
PRAKTIKANT ■ In allen Geschäftsbereichen
■ Mindestdauer 6 Wochen, Einstieg jederzeit möglich
■ Mentoring und Förderprogramm
DIREKTEINSTIEG ■ In allen Geschäftsbereichen
■ Einstieg jederzeit möglich
■ Bewerbung 3-6 Monate vor gewünschtem Eintrittstermin
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Heinrich Polster
Fragen?
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