Download - Gefahrstoffe - UKH...im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro-gramme und Datenbanken“ (GUV-I 8518).

Transcript
Page 1: Gefahrstoffe - UKH...im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro-gramme und Datenbanken“ (GUV-I 8518).

Handlungshilfen für Schulen und Hochschulen

Die praxisnahe Umsetzungder Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im schulischen Unterricht ist Inhalt der „Regeln für Sicher-heit und Gesundheitsschutzbeim Umgang mit Gefahr-stoffen im Unterricht“(GUV-SR 2003) sowie derdazugehörenden Gefahrstoff-liste (GUV-SR 2004).

Unter der Federführung der Kultusministerkonferenz(KMK) wurde die Handlungs-anleitung „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“(GUV-SI 8070) erarbeitet, dieausführliche Informationenzum Umgang mit Gefahr-stoffen in den Ausbildungs-fächern Technik und Arbeits-lehre, Hauswirtschaft, Kunstsowie in den naturwissen-schaftlichen Fächern enthält.

Ein Unterweisungsfilm fürStudierende ist aus der Zusammenarbeit der Unfall-versicherungsträger der öffentlichen Hand mit derFriedrich-Alexander-UniversitätErlangen-Nürnberg ent-standen. Der Film „Alleswird gut – Sicheres Arbeitenin chemischen Laborato-rien“ richtet sich in ersterLinie an Studierende, die in Praktika mit Gefahr-stoffen umgehen. Darüberhinaus eignet sich der Filmzur Sicherheitsschulung von auszubildendem Labor-personal.

Die praxisnahe Umsetzungder Anforderungen derGefahrstoffverordnung imStudium ist Inhalt der „Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz beimUmgang mit Gefahrstoffenim Hochschulbereich“(GUV-SR 2005).

Eine der weitest verbreitetenSchriften ist die Broschüre „Sicheres Arbeiten in chemi-schen Laboratorien – Einfüh-rung für Studenten“ (GUV-I8553), die seit dem Jahr 1988jährlich an alle Neuanfängerder Chemie-Studierendenbundesweit verteilt werden.Ursprünglich von der Gesell-schaft Deutscher Chemiker(GDCh) auf der Grundlagevorhandener Materialien derBerufsgenossenschaft der chemischen Industrie erstellt,führte erst die Finanzierungund Überarbeitung der Broschüre durch die Unfall-versicherungsträger der öffentlichen Hand zu diesergroßen Verbreitung.

Handlungshilfen für Betriebe des öffentlichen Dienstes

Eine Übersicht derInformationsangebote im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro-gramme und Datenbanken“(GUV-I 8518).

Wissenswerte Grundlagenfür Beschäftigte über denUmgang mit Gefahrstoffenenthält die Broschüre „Sicherer Umgang mit Ge-fahrstoffen in Einrichtungendes öffentlichen Dienstes –Für die Beschäftigen“(GUV-I 8555).

Die Vielfalt der Gefahrstoffe,die in Theaterwerkstätteneingesetzt werden, haben zuder Brancheninformation„Umgang mit Gefahrstoffenin Werkstätten von Veran-staltungs- und Produktions-stätten für szenische Darstellung“ (GUV-I 8560)geführt.

Eine der am häufigsten nachgefragten Handlungs-hilfen ist die zum „Umgangmit Gefahrstoffen auf demBauhof“ (GUV-I 8561).

In Krankenhäusern ist der Umgang mit Gefahrstoffensehr umfangreich. Die Handlungshilfe „Um-gang mit Gefahrstoffen imKrankenhaus – Pflege- undFunktionsbereiche“(GUV-I 8596) bietet hier einepraktische Unterstützung.

In allen kommunalen Einrich-tungen werden Instandhal-tungswerkstätten betrieben,die ein nicht unerheblichesAufkommen an Gefahrstoffenhaben. Daher wurde dieGUV-Information „Umgangmit Gefahrstoffen in Werk-stätten“ (GUV-I 8625) erar-beitet.

In Vorbereitung sind dieGUV-Informationen „Umgangmit Gefahrstoffen in Restau-rierungswerkstätten“ sowie„Wasseraufbereitungs-chemikalien“. Bereits heraus-gegebene GUV-Informationenwerden entsprechend derneuen Gefahrstoffverordnungangepasst.

In den Betrieben des öffentlichenDienstes – z.B. in Krankenhäusernund Kliniken, Schulen und Hoch-schulen, kommunalen Bauhöfen,Theatern, Museen, Straßenmeis-tereien und Bädern geht man mitden unterschiedlichsten Gefahr-stoffen um. Für den Umgang mitGefahrstoffen ist ein umfangrei-ches und komplexes Vorschrif-ten- und Regelwerk zu beach-ten. Der Arbeitskreis „Gefahr-stoffe“ des Bundesverbandesder Unfallkassen (BUK) hatspeziell für die Belange desöffentlichen Dienstes Hand-lungshilfen in Form von GUV-Informationen erarbeitet, indenen die Anforderungen desGefahrstoffrechts und -regel-werks praxisgerecht zusam-mengefasst und anschau-lich dargestellt sind. DieHandlungshilfen richtensich an Unternehmer undVorgesetzte, die für dieUmsetzung des Gefahr-stoffrechts verantwortlichsind sowie an die Be-schäftigten, die in denBetrieben mit den Gefahr-stoffen umgehen. Darü-ber hinaus richten sichdie Handlungshilfen in-formativ auch an Arbeit-nehmervertreter, Fach-kräfte für Arbeitssicher-heit, Betriebsärzte undSicherheitsbeauftragte.

Download:http://regelwerk.unfallkassen.de

Gefahrstoffeim öffentlichen Dienst

Unfallkasse Hessen · Opernplatz 14 · 60313 Frankfurt

Arbeitskreis „Gefahrstoffe“ beim Bundesverband der Unfallkassen · Fockensteinstraße 1 · 81539 München · Telefon 089/62272-0 · Telefax 089/62272-111 Internet: www.unfallkassen.de

Präventionsangebote desBundesverbandes der Unfallkassen