Gefahrstoffe - UKH...im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz...

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Handlungshilfen für Schulen und Hochschulen Die praxisnahe Umsetzung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im schulischen Unterricht ist Inhalt der „Regeln für Sicher- heit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahr- stoffen im Unterricht“ (GUV-SR 2003) sowie der dazugehörenden Gefahrstoff- liste (GUV-SR 2004). Unter der Federführung der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde die Handlungs- anleitung „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“ (GUV-SI 8070) erarbeitet, die ausführliche Informationen zum Umgang mit Gefahr- stoffen in den Ausbildungs- fächern Technik und Arbeits- lehre, Hauswirtschaft, Kunst sowie in den naturwissen- schaftlichen Fächern enthält. Ein Unterweisungsfilm für Studierende ist aus der Zusammenarbeit der Unfall- versicherungsträger der öffentlichen Hand mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ent- standen. Der Film „Alles wird gut – Sicheres Arbeiten in chemischen Laborato- rien“ richtet sich in erster Linie an Studierende, die in Praktika mit Gefahr- stoffen umgehen. Darüber hinaus eignet sich der Film zur Sicherheitsschulung von auszubildendem Labor- personal. Die praxisnahe Umsetzung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im Studium ist Inhalt der „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich“ (GUV-SR 2005). Eine der weitest verbreiteten Schriften ist die Broschüre „Sicheres Arbeiten in chemi- schen Laboratorien – Einfüh- rung für Studenten“ (GUV-I 8553), die seit dem Jahr 1988 jährlich an alle Neuanfänger der Chemie-Studierenden bundesweit verteilt werden. Ursprünglich von der Gesell- schaft Deutscher Chemiker (GDCh) auf der Grundlage vorhandener Materialien der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie erstellt, führte erst die Finanzierung und Überarbeitung der Broschüre durch die Unfall- versicherungsträger der öffentlichen Hand zu dieser großen Verbreitung. Handlungshilfen für Betriebe des öffentlichen Dienstes Eine Übersicht der Informationsangebote im Internet und von PC- Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits- schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro- gramme und Datenbanken“ (GUV-I 8518). Wissenswerte Grundlagen für Beschäftigte über den Umgang mit Gefahrstoffen enthält die Broschüre „Sicherer Umgang mit Ge- fahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes – Für die Beschäftigen“ (GUV-I 8555). Die Vielfalt der Gefahrstoffe, die in Theaterwerkstätten eingesetzt werden, haben zu der Brancheninformation „Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten von Veran- staltungs- und Produktions- stätten für szenische Darstellung“ (GUV-I 8560) geführt. Eine der am häufigsten nachgefragten Handlungs- hilfen ist die zum „Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Bauhof“ (GUV-I 8561). In Krankenhäusern ist der Umgang mit Gefahrstoffen sehr umfangreich. Die Handlungshilfe „Um- gang mit Gefahrstoffen im Krankenhaus – Pflege- und Funktionsbereiche“ (GUV-I 8596) bietet hier eine praktische Unterstützung. In allen kommunalen Einrich- tungen werden Instandhal- tungswerkstätten betrieben, die ein nicht unerhebliches Aufkommen an Gefahrstoffen haben. Daher wurde die GUV-Information „Umgang mit Gefahrstoffen in Werk- stätten“ (GUV-I 8625) erar- beitet. In Vorbereitung sind die GUV-Informationen „Umgang mit Gefahrstoffen in Restau- rierungswerkstätten“ sowie „Wasseraufbereitungs- chemikalien“. Bereits heraus- gegebene GUV-Informationen werden entsprechend der neuen Gefahrstoffverordnung angepasst. In den Betrieben des öffentlichen Dienstes – z. B. in Krankenhäusern und Kliniken, Schulen und Hoch- schulen, kommunalen Bauhöfen, Theatern, Museen, Straßenmeis- tereien und Bädern geht man mit den unterschiedlichsten Gefahr- stoffen um. Für den Umgang mit Gefahrstoffen ist ein umfangrei- ches und komplexes Vorschrif- ten- und Regelwerk zu beach- ten. Der Arbeitskreis „Gefahr- stoffe“ des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hat speziell für die Belange des öffentlichen Dienstes Hand- lungshilfen in Form von GUV- Informationen erarbeitet, in denen die Anforderungen des Gefahrstoffrechts und -regel- werks praxisgerecht zusam- mengefasst und anschau- lich dargestellt sind. Die Handlungshilfen richten sich an Unternehmer und Vorgesetzte, die für die Umsetzung des Gefahr- stoffrechts verantwortlich sind sowie an die Be- schäftigten, die in den Betrieben mit den Gefahr- stoffen umgehen. Darü- ber hinaus richten sich die Handlungshilfen in- formativ auch an Arbeit- nehmervertreter, Fach- kräfte für Arbeitssicher- heit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte. Download: http://regelwerk. unfallkassen.de Gefahrstoffe im öffentlichen Dienst Unfallkasse Hessen · Opernplatz 14 · 60313 Frankfurt Arbeitskreis „Gefahrstoffe“ beim Bundesverband der Unfallkassen · Fockensteinstraße 1 · 81539 München · Telefon 0 89/6 22 72-0 · Telefax 0 89/6 22 72-1 11 Internet: www.unfallkassen.de Präventionsangebote des Bundesverbandes der Unfallkassen

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Page 1: Gefahrstoffe - UKH...im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro-gramme und Datenbanken“ (GUV-I 8518).

Handlungshilfen für Schulen und Hochschulen

Die praxisnahe Umsetzungder Anforderungen der Gefahrstoffverordnung im schulischen Unterricht ist Inhalt der „Regeln für Sicher-heit und Gesundheitsschutzbeim Umgang mit Gefahr-stoffen im Unterricht“(GUV-SR 2003) sowie derdazugehörenden Gefahrstoff-liste (GUV-SR 2004).

Unter der Federführung der Kultusministerkonferenz(KMK) wurde die Handlungs-anleitung „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht“(GUV-SI 8070) erarbeitet, dieausführliche Informationenzum Umgang mit Gefahr-stoffen in den Ausbildungs-fächern Technik und Arbeits-lehre, Hauswirtschaft, Kunstsowie in den naturwissen-schaftlichen Fächern enthält.

Ein Unterweisungsfilm fürStudierende ist aus der Zusammenarbeit der Unfall-versicherungsträger der öffentlichen Hand mit derFriedrich-Alexander-UniversitätErlangen-Nürnberg ent-standen. Der Film „Alleswird gut – Sicheres Arbeitenin chemischen Laborato-rien“ richtet sich in ersterLinie an Studierende, die in Praktika mit Gefahr-stoffen umgehen. Darüberhinaus eignet sich der Filmzur Sicherheitsschulung von auszubildendem Labor-personal.

Die praxisnahe Umsetzungder Anforderungen derGefahrstoffverordnung imStudium ist Inhalt der „Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz beimUmgang mit Gefahrstoffenim Hochschulbereich“(GUV-SR 2005).

Eine der weitest verbreitetenSchriften ist die Broschüre „Sicheres Arbeiten in chemi-schen Laboratorien – Einfüh-rung für Studenten“ (GUV-I8553), die seit dem Jahr 1988jährlich an alle Neuanfängerder Chemie-Studierendenbundesweit verteilt werden.Ursprünglich von der Gesell-schaft Deutscher Chemiker(GDCh) auf der Grundlagevorhandener Materialien derBerufsgenossenschaft der chemischen Industrie erstellt,führte erst die Finanzierungund Überarbeitung der Broschüre durch die Unfall-versicherungsträger der öffentlichen Hand zu diesergroßen Verbreitung.

Handlungshilfen für Betriebe des öffentlichen Dienstes

Eine Übersicht derInformationsangebote im Internet und von PC-Programmen bietet die Broschüre „Gesundheits-schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC-Pro-gramme und Datenbanken“(GUV-I 8518).

Wissenswerte Grundlagenfür Beschäftigte über denUmgang mit Gefahrstoffenenthält die Broschüre „Sicherer Umgang mit Ge-fahrstoffen in Einrichtungendes öffentlichen Dienstes –Für die Beschäftigen“(GUV-I 8555).

Die Vielfalt der Gefahrstoffe,die in Theaterwerkstätteneingesetzt werden, haben zuder Brancheninformation„Umgang mit Gefahrstoffenin Werkstätten von Veran-staltungs- und Produktions-stätten für szenische Darstellung“ (GUV-I 8560)geführt.

Eine der am häufigsten nachgefragten Handlungs-hilfen ist die zum „Umgangmit Gefahrstoffen auf demBauhof“ (GUV-I 8561).

In Krankenhäusern ist der Umgang mit Gefahrstoffensehr umfangreich. Die Handlungshilfe „Um-gang mit Gefahrstoffen imKrankenhaus – Pflege- undFunktionsbereiche“(GUV-I 8596) bietet hier einepraktische Unterstützung.

In allen kommunalen Einrich-tungen werden Instandhal-tungswerkstätten betrieben,die ein nicht unerheblichesAufkommen an Gefahrstoffenhaben. Daher wurde dieGUV-Information „Umgangmit Gefahrstoffen in Werk-stätten“ (GUV-I 8625) erar-beitet.

In Vorbereitung sind dieGUV-Informationen „Umgangmit Gefahrstoffen in Restau-rierungswerkstätten“ sowie„Wasseraufbereitungs-chemikalien“. Bereits heraus-gegebene GUV-Informationenwerden entsprechend derneuen Gefahrstoffverordnungangepasst.

In den Betrieben des öffentlichenDienstes – z.B. in Krankenhäusernund Kliniken, Schulen und Hoch-schulen, kommunalen Bauhöfen,Theatern, Museen, Straßenmeis-tereien und Bädern geht man mitden unterschiedlichsten Gefahr-stoffen um. Für den Umgang mitGefahrstoffen ist ein umfangrei-ches und komplexes Vorschrif-ten- und Regelwerk zu beach-ten. Der Arbeitskreis „Gefahr-stoffe“ des Bundesverbandesder Unfallkassen (BUK) hatspeziell für die Belange desöffentlichen Dienstes Hand-lungshilfen in Form von GUV-Informationen erarbeitet, indenen die Anforderungen desGefahrstoffrechts und -regel-werks praxisgerecht zusam-mengefasst und anschau-lich dargestellt sind. DieHandlungshilfen richtensich an Unternehmer undVorgesetzte, die für dieUmsetzung des Gefahr-stoffrechts verantwortlichsind sowie an die Be-schäftigten, die in denBetrieben mit den Gefahr-stoffen umgehen. Darü-ber hinaus richten sichdie Handlungshilfen in-formativ auch an Arbeit-nehmervertreter, Fach-kräfte für Arbeitssicher-heit, Betriebsärzte undSicherheitsbeauftragte.

Download:http://regelwerk.unfallkassen.de

Gefahrstoffeim öffentlichen Dienst

Unfallkasse Hessen · Opernplatz 14 · 60313 Frankfurt

Arbeitskreis „Gefahrstoffe“ beim Bundesverband der Unfallkassen · Fockensteinstraße 1 · 81539 München · Telefon 089/62272-0 · Telefax 089/62272-111 Internet: www.unfallkassen.de

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