Gemeinsam Barrieren abbauen
Einblicke in die Projektarbeit Eine Handreichung von BIK@work
BIK@work – Barrierefrei informieren und kommunizieren am Arbeitsplatz
BIK@work steht für „Barrierefrei informieren und
kommunizieren am Arbeitsplatz“ und ist ein
Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), des Deutschen
Vereins der Blinden und Seh behinderten in Studium
und Beruf e.V. (DVBS) und der DIAS GmbH.
1
2
Inhalt
4 Das Recht auf Inklusion am Arbeitsplatz
6 Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
8 Statistikamt Nord: „Wir konnten ihn doch nicht
einfach fallen lassen“
10 Die elektronische Akte: Große Chancen für die
Beschäftigung behinderter Mitarbeiter
12 Fachdienst für sehbehinderte Menschen:
„Eine nachhaltige Förderung ist uns wichtig“
14 Immer Probleme mit Java
16 Büroalltag: Gut struktuierte Dokumente sind für alle
Nutzer besser navigierbar
18 Qualität sichern durch BITV-Tests und Workshops
20 NDR: „Das Thema tritt erst langsam ins Bewusstsein“
22 Erfolgreich durch Verbindlichkeit
24 QuinScape: Barrierefreiheit ist extrem wichtig
26 BIK@work bringt „Türme“ zum Leuchten
27 BIK@work-Partner
28 „Leuchtturm“ Köln: Hartnäckigkeit
und Ausdauer sind notwendig
30 Know-how für ein faires Miteinander
31 Impressum 3
Wir möchten unsere Arbeit vorstellen und einen Einblick in das Berufsleben mit Barrieren geben
Einblicke
Das BIK@work-Team hat es sich
zur Aufgabe gemacht, die
Multiplikatoren für Barrierefrei-
heit in der Informationstechnik
in Unternehmen und öffentlicher
Verwaltung zu sensibilisieren und
Unterstützung anzubieten.
Mit dieser Broschüre möchten wir unsere Arbeit vorstellen
und einen Einblick in das Berufsleben mit Barrieren geben.
Die Langfassung der Texte finden Sie auf unserer Internet-
seite www.bik-work.de
In etlichen privaten Unternehmen und öffentlichen Verwal-
tungen sind bereits Voraussetzungen für die Einführung
barrierefreier Informationstechnik geschaffen worden.
Intranetseiten wurden geprüft und neu gestaltet, Aufträge
für eine barrierefreie IT-Gestaltung erteilt und ganze Ent-
wicklungsprozesse werden von BIK@work begleitet.
Viele BIK@work-Partner können Vorbild sein, Nachahmung
ist ausdrücklich gewünscht und wird von uns unterstützt.
Karsten Warnke
Projektkoordinator
4
Viele Arbeitsplätze werden durch die Umstellung auf neue EDV-Verfahren schlechter zugänglich
Das Recht auf Inklusion am Arbeitsplatz
Im April 2011 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehin-
derten Menschen in Deutschland im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 3,4 % auf 183.491 gestiegen.
Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote aller
Erwerbssuchenden um 9,5 % gesunken
Die Arbeitslosenquote behinderter Menschen ist stets
auch ein Indikator für Einstellungshemmnisse bei Arbeit-
gebern. Desinformation und Vorurteile sind immer noch
an der Tagesordnung. Viele Arbeitgeber befürchten, dass
behinderte Beschäftigte weniger leisten und häufiger
krank sind. Nur selten erfahren wir Konkretes über die
Arbeitsbedingungen, unter denen behinderte Menschen
arbeiten.
Für viele behinderte Menschen bleibt die Feststellung
ohne Folgen, dass Barrieren am Arbeitsplatz gegen die
Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten
Nationen verstoßen.
Barrierefreiheit ist aber eine der Grund voraussetzungen
für eine inklusive Teilhabe im Berufsleben und die Einhal-
tung von Menschenrechten. Bezogen auf die Gestaltung
von Informationstechnik heißt das, dass Systeme der
Informationsverarbeitung dann barrierefrei sind, sobald 5
sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutz-
bar sind.
Bei der Entwicklung von IT-Anwendungen und des Intranets
sind demzufolge die Anforderungen der Barrierefreiheit
bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Der Fachberater für Blinde und Sehbehinderte beim
Integrationsamt Münster, Michael Große-Drenkpohl, stellt
jedoch fest, dass „viele Arbeitsplätze blinder und seh-
behinderter Menschen durch die Umstellung auf neue EDV-
Verfahren und -techniken schlechter zugänglich werden.“
Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, gemäß Sozialge-
setzbuch (SGB) IX § 81 seine Arbeitsstätten barrierefrei zu
gestalten. Für viele Arbeitgeber bestehe daher dringender
Handlungsbedarf, die BRK umzusetzen.
BIK@work will in diesem Prozess Partner sein und bietet
Workshops und Beratungen an, um betriebliche Entschei-
dungsträger, Interessenvertretungen und Mitarbeiter von
Entwicklungsabteilungen für die barrierefreie Gestaltung
der Informationstechnik zu sensibilisieren und zu befähigen.
Damit leistet BIK@work einen Beitrag zur Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
6
Der Staat muss das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen fördern
Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)
Behinderte Menschen haben das Recht
• auf Arbeit in einem offenen, inklusiven und zugänglichen
Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld, gleichberechtigt mit
nicht-behinderten Menschen
• auf gerechte, günstige, sichere und gesunde Arbeits-
bedingungen.
Im Zusammenhang mit dem Zugang behinderter Menschen
zur Informationstechnik (IT) werden in der BRK geeignete
Maßnahmen gefordert mit dem Ziel:
• behinderten Menschen gleichberechtigt mit anderen den
Zugang zu Information und Kommunikation – einschließlich
Informations- und Kommunikationstechnologien und
-systeme – zu gewährleisten
• die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den
Vertrieb zugänglicher barrierefreier Informations- und
Kommunikationstechnologien und -systeme in einem
frühen Stadium zu fördern, so dass deren Zugänglichkeit
mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird
• Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit
bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche
Kosten in zugänglichen barrierefreien Formaten und
Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinde-
rung geeignet sind, zur Verfügung zu stellen. 7
Im Artikel 8 der BRK werden vom Staat sofortige,
wirksame und geeignete Maßnahmen verlangt, wie z. B.
• in der gesamten Gesellschaft das Bewusstsein für
Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die
Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern
• das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag
von Menschen mit Behinderungen zu fördern
• die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und
Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und
ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt
zu fördern.
Eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur barrierefreien
Informationstechnik-Gestaltung ist im Sozialgesetzbuch IX
(SGB IX) zu finden. Zugänglichkeitsanforderungen für
diese Gestaltung beschreibt die Barrierefreie Informations-
technik-Verordnung (BITV).
(Vergl. auch Karsten Warnke: „Ansätze für eine barrierefreie
Informationstechnik“ in Zeitschrift für Personalvertretungs-
recht 12 / 2010).
8
„Wir konnten ihn doch nicht einfach fallen lassen!“
Statistikamt Nord
Einen barrierefreien Arbeitsplatz für einen erblindeten
Kollegen einzurichten, ist eine Herausforderung. Das
Statistikamt Nord hat sie angenommen, als ein langjähriger
Mitarbeiter nach einer Krankheit seine Sehkraft verlor.
Vorerst arbeitet der Statistiker mit einer Übergangslösung.
Aber es geht voran mit der Suche nach einer dauerhaften
Arbeitshilfe, weil Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen ihn
stützen. BIK@work-Berater Detlef Girke bringt dabei sein
Wissen ein. Die „Nordlichter“ sind auf dem Weg, Vorreiter
für Barrierefreiheit in allen 14 Landes-Statistikämtern und
im Bund zu werden.
Als Hartmut Hövelmann vor sieben Jahren vollständig
erblindete, war die Unsicherheit groß: Kann er weiter-
beschäftigt werden? An seinem bisherigen Arbeitsplatz?
Hartmut Hövelmann hatte Angst, auf irgendeinen uninte-
ressanten Posten abgeschoben zu werden. „Das war eine
ganz schlimme Situation“, erinnert er sich. 40 Jahre alt war
er damals.
Zunächst ging es einigermaßen gut. Das intensive Training,
das Erlernen der Brailleschrift und die lange Erfahrung
von 13 Berufsjahren im Statistikamt halfen ihm. Dann kam
die Umstellung auf die Programmiersprache Java - und 9
er konnte mit den
IT-Anwendungen
nicht mehr arbeiten.
„Barrierefreiheit
war damals kein
Begriff“, sagt
Hövelmann. Aber sein Abteilungsleiter Sven Wohlfahrt
hielt zu ihm. Schwerbehindertenvertreter Horst-Dieter Jöns
fühlte sich herausgefordert, eine Lösung zu finden. Seine
direkte Vorgesetzte Susanne Osterhus erklärt bestimmt:
„Herr Hövelmann ist schon so lange bei uns. Wir konnten
ihn doch nicht einfach fallen lassen!“ Auch die IT-Kollegen
zogen mit. Ein Arbeitskreis wurde eingeladen, das Integra-
tionsamt beteiligt und auch BIK@work-Berater Detlef Girke
war dabei.
Hartmut Hövelmann arbeitet mit dem Screenreader JAWS
und kann mit den MS Office-Anwendungen Word, Excel und
Access problemlos umgehen. An webbasierten Übergangs-
lösungen wird jetzt gearbeitet und Hövelmann hofft, dass
im Sommer 2011 die Anwendungen, die er braucht,
barrierefrei sind. Dann könnte er zum Pionier werden in der
Durchsetzung von barrierefreien Arbeitsplätzen in den
Statistikämtern.
Hartmut Hövelmannan seinem Arbeitsplatz
10
Große Chancen für die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter
Die elektronische Akte
Die Justizverwaltungen in Niedersachsen und Hessen
wollen mit dem Projekt „NeFa - Entwicklung einer zukunfts-
fähigen Justizsoftware auf Basis von Standardtechnologien“
eine Software entwickeln, mit der in naher Zukunft die
elektronische Akte das Papier ersetzen soll. Auf dem
EDV-Gerichtstag im September 2010 hatte sich das Projekt
vorgestellt.
BIK@work sprach mit dem Vorsitzenden Richter am Land-
gericht Frankfurt am Main, Herrn Detlef Stark.
Können behinderte Beschäftigte ihre Forderungen in die
Entwicklung einbringen?
„Im Projekt ‚NeFa‘ wird bereits im Zuge der Entwicklung die
mögliche Nutzung durch behinderte Beschäftigte berück-
sichtigt. Der eigens für das Projekt erstellte ‚Styleguide’,
der die Anforderungen an die Gestaltung der Bedienungs-
oberflächen definiert, widmet dem Thema der Barrierefrei-
heit ein ganzes Kapitel.“
Erfahrungen in Betrieben zeigen immer wieder, dass bei
Veränderungen oder Anpassungen von Anwendungen die
Erfordernisse behinderter Nutzer übersehen werden.
Wie werden solche Probleme ausgeschlossen?
„Auch wenn Probleme dieser Art naturgemäß nicht völlig 11
ausgeschlossen werden können, so bin ich doch überzeugt,
dass wir mit dem Projekt ‚NeFa‘ durch frühzeitige Berück-
sichtigung bei der Entwicklung und durch entsprechende
Testverfahren letztlich eine weitgehend barrierefreie
Anwendung zur Verfügung stellen können.“
Sehen Sie im elektronischen Rechtsverkehr eine Chance
oder eine Gefahr für die Beschäftigung behinderter
Mitarbeiter?
„Ich sehe keine Gefahren, sondern große Chancen. Durch
den bei der elektronischen Akte und den entsprechenden
Bearbeitungsprogrammen möglichen Einsatz assistiver
Techniken wird es bei Weitem besser als bei der herkömm-
lichen Papierakte möglich sein, behinderten Kolleginnen
und Kollegen den eigenständigen Zugang und die eigen-
ständige Bearbeitung zu ermöglichen.“
Bei der „NeFa“ wird die Kompetenz von BIK@work für
die barrierefreie Entwicklung in Anspruch genommen.
Ein erster Workshop für das Entwicklungsteam hat bereits
stattgefunden. Darüber hinaus wurden mit dem „NeFa“-
Team Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Überprüfungen
der Entwicklungsergebnisse mit BIK@work verabredet.
12
„Eine nachhaltige Förderung ist uns wichtig“
Fachdienst für sehbehinderte Menschen
Michael Große-Drenkpohl ist Ansprechpartner im Fachdienst
für sehbehinderte Menschen des LWL-Integrationsamtes
Münster (LWL steht für Landschaftsverband Westfalen-
Lippe). In dieser Funktion und als Mitglied im BIK@work-
Projektbeirat ist er ein wichtiger Kooperationspartner.
Im Interview mit BIK@work beschreibt er Probleme und
Lösungsansätze.
Sie beraten sehbehinderte und blinde Menschen bei der
barrierefreien Gestaltung von Computerarbeitsplätzen.
Wo liegen die Probleme hauptsächlich?
„Ein grundlegendes Problem ist, dass Barrierefreiheit bei
der Einführung neuer Programme häufig keine Rolle spielt.
Vielfach existieren Vorurteile hinsichtlich möglicher Kosten
und Verzögerungen durch zusätzliche Entwicklungsaufwen-
dungen. Eine Anpassung über Skripte oder sehr detaillierte
zusätzliche Kenntnisse der assistiven Software an die
barrierefreien Programme ermöglichten schwerbehinderten
Menschen zwar eine Nutzung, ziehen aber häufig eine Zeit
und Energie raubende Arbeitsweise nach sich. Problematisch
ist auch die Nachhaltigkeit. Jede Änderung der Software
erfordert eine nachträgliche Anpassung und damit
verbundene Ausfallzeiten. Die finanziellen Aufwendungen
hierfür bewegen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich.“ 13
Wie sprechen Sie
Arbeitgeber an?
„Zu unseren Aufgaben
gehört auch, Arbeitgeber
zu informieren. Da wir
zudem die finanziellen
Mittel zur Verfügung
stellen, ist uns eine nach-
haltige Förderung wichtig.
Da Arbeitgeber den Förder-
antrag stellen, sind wir auch in der Beratung involviert.
Weiterhin informieren wir Schwerbehindertenvertretungen
über ihre Möglichkeiten. Im Einzelfall unterstützen wir Soft-
wareunternehmen, die Interesse an der Umsetzung haben.“
Reichen die Instrumente des Sozialgesetzbuches SGB IX
zur Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz aus?
„Grundsätzlich ja. Zusätzliche Aufwendungen, die als
technische Arbeitshilfen erforderlich sind, können bis zur
vollen Höhe gefördert werden. Der Arbeitgeber ist in der
Verantwortung, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten.
Hier fehlt es häufig an Informationen, werden Instrumente
wie Betriebs- und Integrationsvereinbarungen noch zu
wenig genutzt.“
Michael Große-Drenkpohl
14
Entwickler sollten die Java-Zugänglichkeitsklassen in alle Bereiche ihrer Programme mit einbauen
Immer Probleme mit Java
Java-Anwendungen sind für blinde
Menschen oft nur schwer oder
gar nicht nutzbar. Was sind die
Ursachen? Was ist zu tun? Fragen an
BIK-Berater Detlef Girke.
Was unterscheidet Java-Programme von MS Office-
Programmen für Screenreader, die in der Regel problemlos
nutzbar sind?
„MS Office-Programme sind nach den Zugänglichkeits-
richtlinien von Microsoft erstellt worden. Da die Hersteller
von Screenreadern von Beginn an ihren Fokus auch auf die
problemlose Nutzung von MS Office-Anwendungen gelegt
haben, sind diese mit den Hilfsmitteln für Blinde und Seh-
behinderte auch mit Abstand am besten nutzbar. Das liegt
daran, dass Screenreader auch heute noch hauptsächlich die
Microsoft Active Accessibility Schnittstelle (MSAA) nutzen,
an welche das Betriebssystem Windows und alle gängigen
Microsoft-Programme ihre Status-, Rollen-, Ist-Wert- und
andere Meldungen weitergeben, damit sie von Screenreadern
oder von Vergrößerungssystemen zur Ausgabe in Braille, zur
Sprachausgabe und zur Fokusverfolgung genutzt werden 15
können. Mit Java kann bei richtiger Programmierung eben-
falls mit MSAA und anderen Zugänglichkeits-Schnittstellen
kommuniziert werden. Gemäß der Java-Spezifikation gibt
es eine Fülle von Möglichkeiten der zugänglichen Program-
mierung, die jedoch nicht ganz problemlos sind.“
Was müssen Entwickler beachten, damit eine Java-
Anwendung weitgehend zugänglich ist?
„Sie sollten die Java-Zugänglichkeitsklassen in alle Bereiche
ihrer Programme mit einbauen und schon während der
Programmierung testen. Dann wäre es wichtig, sich im
Vorfeld im Klaren darüber zu sein, auf welche Weise die
Anwendung „blind“ bedienbar sein soll. Leider ist mir noch
keine vollständig zugängliche Java-Anwendung unterge-
kommen. Es waren immer zusätzliche Screenreader-
Anpassungen notwendig.“
Wie kann man Java-Anwendungen testen und kann man
den Grad der Zugänglichkeit auch mit Punkten bewerten?
„Für Java-Anwendungen eignet sich der BITV-Test zur
Zeit nur eingeschränkt. Besser geeignet ist die IBM-
Zugänglichkeits-Checkliste. Das Prüfergebnis hat aber nur
gutachterlichen Charakter. Eine Beurteilung, wann eine
Software barrierefrei ist, ist dabei nicht so leicht.“
Detlef Girke (BIK-Berater)
16
„Gut strukturierte Dokumente sind für alle Kolleginnen und Kollegen besser navigierbar“
Barrieren im Büroalltag
Peter Brass ist Lehrer für Informationstechnik an einer
Berufsfachschule für blinde und sehbehinderte Fachkräfte
für Büro- und Telekommunikation in Berlin. Im Unterricht
erklärt er seinen Schülerinnen und Schülern die Grundsätze
der Barrierefreiheit. Sie sind wichtig für den späteren
Berufsalltag der jungen Leute, die sich unter anderem
auf eine Tätigkeit in Call-Centern, in Telefonzentralen, im
Auskunfts- und Verkaufsbereich vorbereiten. „Sie sollen
selbst wissen, welche Anforderungen zu beachten sind,
und wo es Beratung und Unterstützung gibt“, erklärt
Brass. Deshalb hat er zusammen mit 70 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern aus unterschiedlichen Büroberufen
die Jahrestagung der Bürofachgruppen des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Saulgub
besucht.
Wie wichtig die Arbeit von BIK@work ist, machen die Berichte
aus den Büros deutlich. Täglich haben dort Blinde und
Sehbehinderte mit unzugänglichen Formularen, Barrieren
im Intranet und mit Unzugänglichkeiten bei IT-Anwen-
dungen aller Art zu kämpfen. Peter Brass - selbst blinder
Computernutzer - befürchtet, dass die Computerhilfsmittel,
wie etwa Screenreader, nicht immer mit der Entwicklung
der Informationstechnik Schritt halten werden, wenn die 17
Betriebssysteme nicht von Anfang an Hilfstechniken bereit-
stellen. Ein riesiges Problem an Büroarbeitsplätzen stellen
unzugängliche PDF-Dokumente dar. Sie schließen behinderte
Menschen von der innerbetrieblichen Kommunikation aus.
Barrierefreie Dokumente am Arbeitsplatz sind auch im
Hessischen Rundfunk (hr) notwendig. Sabine Lohner,
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im hr,
hat an einem Einführungs-Workshop von BIK@work teilge-
nommen. „PDF-Dokumente sind ein sehr weit verbreitetes
und gern genutztes Format“, erklärt sie in einem BIK@work-
Interview. „Gut strukturierte Dokumente sind für alle
Kolleginnen und Kollegen besser navigierbar. Für blinde
und sehbehinderte Menschen
sind diese Anforderungen
jedoch unerlässlich, um
gleichberechtigt in Arbeits-
abläufe eingebunden zu sein
und um die an sie gestellten
Arbeitsanforderungen im
Alltag erfüllen zu können.“
Peter Brass
18
Eine Grundlage für die Qualifizierung von Entwicklungsabteilungen und Onlineredaktionen
Qualität sichern durch BITV-Tests und Workshops
Der BITV-Test ist ein von BIK entwickeltes Expertenver-
fahren zur umfassenden Prüfung der Barrierefreiheit von
Webseiten und -anwendungen. Basis des Tests sind die
Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte der Barrierefreien
Informationstechnik-Verordnung (BITV), die wiederum auf
den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web
Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums
basiert. Diese Leitlinien sollen die universelle Zugänglichkeit
von Webinhalten auch für blinde, sehbehinderte, motorisch
behinderte oder gehörlose Nutzerinnen und Nutzer sicher-
stellen. Auch soll die Sprache der Webangebote angemessen
einfach sein. Kurz: Das Web soll für alle nutzbar sein!
Der BITV-Test umfasst insgesamt 52 Prüfschritte. Zu
jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die
festhalten, was geprüft wird, warum das wichtig ist und wie
in der Prüfung vorzugehen ist. Geprüft werden mindestens
drei repräsentative Seiten und Seitenzustände (bei
dynamischen Änderungen). Die Bewertung erfolgt nach
einem Punktesystem. Insgesamt können maximal 100
Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt
als „gut zugänglich“ bewertet, ab 95 Punkten als „sehr gut
zugänglich“. Das Testverfahren ist vollständig offengelegt.
Bei veröffentlichten Tests sind auch sämtliche Einzelbewer-
tungen im Internet nachvollziehbar. 19
Der BITV-Test wird als begleitender und abschließender
Test zur Qualitätssicherung in Arbeitsstätten bei der
barriere freien Gestaltung von Intranetseiten und
-anwendungen eingesetzt. Die meisten Prüfschritte können
auch für die Zugänglichkeitsbegutachtung nicht-webbasierter
Programmoberflächen verwendet werden. Der BITV-Test
bildet eine wichtige Grundlage für die Qualifizierung von
Entwicklungsabteilungen und Onlineredaktionen.
Das Testverfahren ist im Internet detailliert dokumentiert:
www.bitvtest.de.
Die Workshop-Bilanz kann sich sehen lassen:
Von Oktober 2009 bis Oktober 2010 wurden mehr als 50
Schulungen mit mehr als 600 Teilnehmenden durchgeführt.
Zielgruppen der BIK@work-Schulungen
Zielgruppe Anzahl Teilnehmende
Führungskreise 9 117
Interessenvertretungen 17 190
Multiplikatoren 12 108
Mitarbeiter/-innen 14 187
Gesamt 52 602
20
„Das Thema Barrierefreiheit tritt erst langsam ins Bewusstsein“
Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Christa Schmidt-Klevenow arbeitet seit 1973 als Tontechni-
kerin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). Sie engagiert
sich im Personalrat und im Bundesvorstand der Gewerk-
schaft ver.di. Seit zwölf Jahren gehört sie der Schwerbehin-
dertenvertretung des NDR Hamburg an. Vor sieben Jahren
übernahm sie das Amt der Gesamtschwerbehinderten-
Vertrauensperson im NDR.
Seit 2005 sind BIK-Berater beim NDR Hamburg tätig.
BIK@work schult Mitarbeiter der Entwicklung, der Online-
Redaktionen und Mitglieder des Personalrats sowie der
Schwerbehindertenvertretung. Das NDR-Intranet soll 2011
grunderneuert werden. Bei der Qualitätssicherung des
neuen Intranets ist BIK@work ebenfalls dabei.
Fragen an Christa Schmidt-Klevenow:
Sie haben beim Norddeutschen Rundfunk die
Verhandlungen über Barrierefreiheit am Arbeitsplatz
geführt. Welche Hürden gab es zu überwinden?
„Die Verhandlungen dauerten ein paar Monate, aber die
Arbeit hat sich gelohnt. Mit der Arbeitgeberseite gab es
so gut wie keine Probleme. Auch die Personalräte waren
schnell im Boot. Wesentlich schwieriger war es, diejenigen
zu überzeugen, die das Thema umsetzen müssen. Nicht 21
selten hörte ich
Aussagen wie: „Das
bedeutet Aufwand
und kostet so viel
Zeit.“ Regelmäßige
Schulungen unserer Entwickler sollen dazu beitragen,
Vorbehalte zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz abzubauen.
Die Barrierefreiheit ist jetzt Bestandteil der EDV-Rahmen-
dienstvereinbarung und gibt der Gesamtschwerbehinder-
tenvertretung ein Mitwirkungsverfahren an die Hand.“
Seit mehr als 25 Jahren tauschen Sie sich mit
Personal- und Betriebsräten, Gewerkschaftern und
Schwerbehindertenvertretern über Arbeitnehmerrechte
aus. Stellen Sie dabei eine Veränderung des Verständnisses
für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz fest?
„Das Thema tritt erst langsam in das Bewusstsein und
ist dadurch in vielen Betrieben noch nicht angekommen.
Auch in der Gewerkschaft ver.di wird Barrierefreiheit am
Arbeitsplatz erst seit wenigen Jahren thematisiert. Eine
der großen Aufgaben von BIK@work wird sein, Schwer-
behindertenvertretern, Personal- und Betriebsräten die
Handhabbarkeit von Barrierefreiheit weiter deutlich und
nachvollziehbar zu machen.“
Christa Schmidt-Klevenow
22
Interessenvertretungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Planung einbeziehen
Erfolgreich durch Verbindlichkeit
Die Verankerung der Barrierefreiheit in betrieblichen
Strukturen ist nicht ohne verbindliche Regeln zu leisten.
In Zusammenarbeit mit seinen Partnern hat BIK@work
eine Art Zielvereinbarung entwickelt, die erstmalig im
Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Stadt-
verwaltung Köln verbindlich festgeschrieben wurde.
Darin wurden die Pflichten der Partner, bedarfsgerechte
Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und ein
genauer Zeitplan festgelegt.
Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen
sind verpflichtet, sich mit der barrierefreien Informations-
technik zu befassen. Gesetzliche Grundlagen sind Sozial-
gesetzbuch (SGB) IX sowie Vorschriften zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009
auch in Deutschland gilt, fordert darüber hinaus die
inklusive Gestaltung der Arbeitswelt. Das heißt: Arbeits-
bedingungen müssen den Menschen angepasst werden
und nicht umgekehrt.
Welche Rechtsform eine Vereinbarung haben und wie sie
mit bereits bestehenden betrieblichen Vereinbarungen
verbunden werden kann, hängt immer von den jeweiligen
betrieblichen Bedingungen ab. 23
In jedem Fall muss das Ziel der Vereinbarung definiert
werden, etwa folgendermaßen:
Neue und zur Überarbeitung anstehende IT-Systeme
sind so zu gestalten, dass sie für schwerbehinderte
Beschäftigte in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde
Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Niemand darf von der
Nutzung der innerbetrieblichen Informationstechnik und
Kommunikation - zum Beispiel durch unzugängliche
Dokumente - ausgeschlossen werden.
Auch das Beteiligungsverfahren muss geregelt werden,
wie zum Beispiel:
Bereits vor der Auftragsvergabe werden die Interessen-
vertretungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die
Planung einbezogen. Der Arbeitgeber stellt ihnen eine
Übersicht aller geplanten Anwendungen (einschließlich
der Updates) in regelmäßigen Abständen zur Verfügung.
Die Interessenvertretungen können innerhalb einer
bestimmten Frist die Barrierefreiheit von Experten
überprüfen lassen.
Exemplarische Eckpunkte für betriebliche Vereinbarungen
finden sich auf der Internetseite www.bik-work.de
24
„Für QuinScape ist Barrierefreiheit extrem wichtig“
Das IT-Unternehmen QuinScape
Das Dortmunder IT-Unternehmen QuinScape hat die
Open-Source-Initiative OpenSAGA gestartet. Das Ziel ist,
die Durchsetzung der von der Bundesregierung verab-
schiedeten SAGA-Vorgaben zu unterstützen. BIK@work ist
ein Beratungspartner und hat Dr.-Ing. Thomas Biskup, als
Geschäftsführer verantwortlich für das Projekt, befragt.
Was ist unter OpenSAGA zu verstehen?
„OpenSAGA ist die erste und einzige Open-Source-Soft-
wareplattform, die sich strategisch dem e-Government
widmet. SAGA steht hier für ‚Standards und Architekturen
für e-Government-Anwendungen‘ und beschreibt Standards,
Technologien und Methoden für den Einsatz von Informa-
tionstechnik in Bundesbehörden. OpenSAGA wurde von
der QuinScape GmbH entwickelt und in die Hände einer
Initiative von leistungsstarken Partnern gegeben, die
sich auf ausgewählte e-Government-Aspekte fokussieren
und so optimal unterstützen können. Zentrale Aspekte
sind gegenwärtig Barrierefreiheit, Sicherheit und mobile
Anwendungen.“
Welche Bedeutung hat Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen?
„Barrierefreiheit ist für viele Projektleiter heute kostensei-
tig immer noch ein Schreckgespenst. Mit OpenSAGA lassen 25
sich die technischen
Kosten drastisch redu-
zieren, und das ist ein
Meilenstein für barrie-
refreie Anwendungen
- und ein wichtiges und
einzigartiges Alleinstel-
lungsmerkmal für Open-
SAGA. Für QuinScape
ist die Barrierefreiheit
extrem wichtig, da wir seit Jahren auf die Erstellung hoch-
wertiger Web- bzw. Portalsysteme spezialisiert sind.“
QuinScape spricht auch mittelständische Unternehmen an.
Wie häufig wird Ihnen zuerst die Kosten-/Nutzen-Frage gestellt?
„OpenSAGA ist Open Source und lizenzkostenfrei. Außer-
dem bekommt man mit OpenSAGA einen sehr hohen Grad
an Barrierefreiheit bereits geschenkt, da es in die Plattform
integriert ist. Ergo entstehen dem Mittelstand zunächst
einmal keine Zusatzkosten. Er bekommt sehr viel Barriere-
freiheit „out of the box - for free“. Dann kann er gezielt
entscheiden, ob, wo und wie viel noch investiert werden
soll. Damit erlaubt OpenSAGA dem Mittelstand den denkbar
wirtschaftlichsten Einstieg in das Thema Barrierefreiheit.“
Dr.-Ing. Thomas Biskup
26
Projekte mit Pilotcharakter. Der Weg beginnt mit der Sensibilisierung
BIK@work bringt „Türme“ zum Leuchten
Drei Fragen an Projektkoordinator Karsten Warnke:
Was sind BIK-Leuchttürme?
Projekte wie BIK@work sind zeitlich befristet und haben be -
grenzte Kapazitäten. Sie sollen Pilotcharakter haben. Deshalb
ist es wichtig, Projektpartner zu gewinnen, die exem p la risch
die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik auf den
Weg bringen. Das sind unsere Leuchtturmprojekte.
Wo findet man sie?
Überall zwischen Hamburg und München. Es sind
Konzerne, Kommunen, Ministerien oder Universitäten.
Was zeichnet BIK-Leuchttürme aus?
Es gibt unterschiedliche Bewertungskriterien. Der Weg
zur barrierefreien Informationstechnik beginnt mit der
Sensibilisierung und Vernetzung von Entscheidungsträgern,
Interessenvertretungen, Entwicklungsabteilungen, externen
Agenturen oder auch Softwarehäusern. Weitere Schritte
sind die Qualifizierung zur Umsetzung der Barrierefreiheit
sowie die begleitende und abschließende Qualitätssiche-
rung durch BIK-Tests. Verbindliche Regelungen, etwa eine
Kooperations vereinbarung mit BIK@work oder eine
betriebliche Vereinbarung, werden besonders hoch bewertet. 27
BIK@work-Partner
• Arbeit und Bildung
Marburg e.V.
• BG BAU - Berufsgenossen-
schaft der Bauwirtschaft
• Bundesministerium für
Bildung und Forschung
• Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
• Deutsche Post DHL
• Deutsche
Rentenversicherung
• Deutsche Telekom AG
• Deutscher
Gewerkschaftsbund
• Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Rhein-
hessen-Nahe-Hunsrück
• Freie und Hansestadt
Hamburg
• Hessischer Rundfunk
• Land Berlin
• Land Nordrhein-Westfalen
• Landeskrankenhaus
Andernach
• Ludwig-Maximilian-
Universität
• Norddeutscher Rundfunk
• Niedersächsisches
Justizministerium
• PSG / Pfennigparade
• QuinScape GmbH
• Sächsisches
Staatsminis terium
für Soziales und
Verbraucherschutz
• Stadt Düsseldorf
• Stadt Hamm
• Stadt Hofheim
• Stadt Köln
• Stadt Wolfsburg
• Statistikamt Nord
• Südwestrundfunk
• Tourismusakademie
Brandenburg
• Universität Kassel
• ver.di
• VHS Erwachsenenbildung
Niedersachsen
28
Hartnäckigkeit und Ausdauer sind notwendig
„Leuchtturm“ Köln
Die Stadt Köln war schon gut vorbereitet auf die
Integration behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
als sie die Kooperation mit dem Projekt BIK aufnahm.
Bereits im Jahr 2002 war eine Integrationsvereinbarung
zwischen Stadtverwaltung, Gesamtpersonalrat und der
Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten
Menschen abgeschlossen worden.
Auf Grundlage einer ersten Kooperationsvereinbarung
2007 begann die barrierefreie Gestaltung des Intranets
und im März 2009 wurde die Kooperationsvereinbarung
zur Beratung und Unterstützung mit BIK@work
verlängert.
„Eigentlich dachten wir, Personalrat und Schwerbehin-
dertenvertretung könnten mit ihrem Dienstherrn eine
betriebliche Vereinbarung zur Einführung barrierefreier
Informationstechnik abschließen. Aber vieles sprach
dagegen“, sagt rückblickend Projektleiter Karsten
Warnke. „So entstand die Idee, eine Zielvereinbarung
zwischen dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-
verband als Träger des Projektes BIK@work und der Stadt
Köln abzuschließen, in der beide Partner die Zusammen-
arbeit regeln.“ 29
„Sensibilisierungs-Workshops, wie wir sie in der Regel
zunächst anbieten, waren in Köln nicht mehr nötig“, stellt
BIK-Berater Detlef Girke fest. Auch andere Workshops
hatten bereits stattgefunden. Den Kontakt zu den BIK-
Projekten hatte Stephan Kramer aus dem Amt für Informa-
tionsverarbeitung hergestellt, der mit der barrierefreien
Intranet-Gestaltung beauftragt worden war.
„Die Aktivitäten wurden aufgrund der gesetzlichen Not-
wendigkeit seit Dezember 2004 aufgenommen“, erklärt er.
Die Informationstechnik in Arbeitsstätten barrierefrei zu
gestalten, ergibt sich für die öffentlichen Arbeitgeber in
Nordrhein-Westfalen nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch
(SGB) IX, sondern auch aus der „Barrierefreien Informa-
tionstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen“. Die Stadt
Köln, so Kramer, habe noch mehr unternommen: „Intern
programmierte Web-Anwendungen werden mittels BITV-
Selbstbewertungstest geprüft. In das Ausschreibungs-
verfahren wurden die Anforderungen zur Barrierefreiheit
integriert. PDF-Formulare werden barrierefrei erstellt.“
Seine Empfehlung an andere Stadtverwaltungen: „Little
strokes fell big oaks!“ Auf Deutsch: „Auch kleine Schläge
fällen dicke Eichen“, oder anders gesagt: Hartnäckigkeit
und Ausdauer sind notwendig.
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Know-how für ein faires Miteinander
BIK@work ist ein
Gemeinschaftsprojekt
des Deutschen Blinden-
und Sehbehinderten-
verbandes e.V. (DBSV),
des Deutschen Vereins
der Blinden und Seh-
behinderten in Studium
und Beruf e.V. (DVBS)
und der DIAS GmbH.
BIK@work wird durch
das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
(BMAS) gefördert.
Fragen zu BIK@work beantwortet Ihnen gerne
unser Projektkoordinator Karsten Warnke.
Telefon: (040) 530 500 39
E-Mail: [email protected]
Impressum
Verantwortlich i.S.d.P.:
Karsten Warnke, Projektkoordinator BIK@work
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Redaktion:
Karsten Warnke, Sigrid Meißner, Susanne Schmidt
Gestaltung:
Komm in die Trillionen
Druck:
Albert Schnell GmbH
BIK@work wird gefördert aus Mitteln
der Ausgleichsabgabe durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
April 2011
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
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