Tageseinrichtungen für Kinder
Unterschiedlichkeit macht schlau!
Gemeinsame Erziehung von Kinder mit und ohne
Behinderung in Tageseinrichtungen für Kinder
im Rheinland 02.09.2008
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Die Drei Säulen“
der Integrativen Erziehung
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„Erste Säule“
heilpädagogische Gruppen237 Gruppen
mit2094Plätzen
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„Zweite Säule“
integrative Gruppen811Gruppen
mit4055 Plätzen
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„Dritte Säule“
RegelgruppenAufnahme von Kinder mit Behinderung nach
KiBiz 3,5 Pauschale
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FinanzierungDie Kindpauschale von 14788.76 in der
Einzelintegration muss für eine Platzreduzierung und für anteilige
Fachkraftstunden eingesetzt werden.
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ab 01.August 2008Weiterführung und Ausweitung auf 300
Plätze im Rahmen der Einzelintegration die zusätzlich durch
Mittel des Landschaftsverbandes gefördert werden
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FinanzierungBerücksichtigung der Pauschalen nach KiBiz
wenn keine Pauschale beantragt wurde freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes
in Höhe von7.978,- € ab Einstellungsdatum, zur Förderung
des einzelne Kindes mit einer Behinderung
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FinanzierungGleichzeitig hat der Landsjugendhilfeausschuss
entschieden, die Eltern von den 300 Kindern mit einer Behinderung von der
Beitragszahlung zu befreien
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Antragsverfahren• Eltern beantragen einen Platz auf Einzelintegration
beim örtlichen Jugendamt• Jugendämter prüft im Rahmen der
Jugendhilfeplanung und leitet die Anträge mit Stellungnahme des
- SPZ oder Gesundheitsamtes- Spitzenverbandes- und der eigenen Stellungnahme
an das Landesjugendamt weiter
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Antragsverfahrendas Landesjugendamt stellt Eingliederungshilfe fest und
legt die Platzreduzierung fest• nach Abstimmung mit den Beteiligten erteilt das
Landesjugendamt eine entsprechende Erlaubnis zum Betrieb der Tageseinrichtung für Kinder
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• Finanzierung der integrativen Gruppen
• I. Pauschalen nach KiBiz ( ab 01.08.2008 )
• II. Verfahren / Berechnung
• III. Kostenbeteiligung des überörtlichen• Sozialhilfeträgers / LVR
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Grundlage für die Förderung von Betriebskosten in
Kindertageseinrichtungen
§§ 18, 19 und 20 KiBiz
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I. Ermittlung der Pauschalen– Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der
örtlichenJugendhilfeplanung, § 18 II (s. auch § 19 III)
– Maßgebend: Betreuungsvertrag
– Gruppenformen und Gruppengröße (§ 18 IV)
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• Pauschale eines Kindes mit Behinderung 3,5 facherPauschalsatz der Gruppe III b –14.788,76 €
• Zuordnung der Kinder entsprechend derGruppenmodelle der Anlage zu § 19 KiBiz -Kombinationen möglich - und der damit zuberechnenden Pauschalen
• Ausnahme : Zuordnung eines Kindes zur Gruppe II c Höherer Wert – 15.215,20 €
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Trägeranteile § 20 KiBiz- wie bisher - Ausnahme - Trägerentlastung
der Kirchen auf 88%
- Beteiligung der Kommune in der Regel mit79%* an
den Gesamtbetriebskosten.* variiert nach Art des Trägers
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II. Eckpunkte Verfahrensverordnung / Berechnung
- Antrag Pauschalen Träger
- Antrag des Jugendamtes beim Landesjugendamt zum15.03.(alle notwendigen Angaben – Ausschlussfrist )
- elektronischer Antrag,
- Basis : Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung( § 9 Abs. 3 KiBiz)
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• - LJA fasst Anträge zusammen und berichtetMGFFI
• - LJA bewilligt durch Leistungsbescheid für den• Zeitraum 1.08. bis 31.07. des Folgejahres,
• - Abrechnung nach Ende des Kindergartenjahres
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III. Kostenbeteiligung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger
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• Gesetzliche Grundlagen
• SGB XII in Verb. Mit §§ 5,6,55 und 56 SGB IX • Ausführungsverordnung zum SGB XII• Satzung des LVR• Erlass MAGS 1983• Konzeption integrativer Erziehung
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• Entscheidend
• - Maßgaben der Eingliederungshilfe
• - Rahmenbedingungen einer teilstationären• Betreuung – 35 Std. / 45 Std.
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Kostenerstattung RSA
50% des kommunalen Anteils• 50% des Trägeranteils
( bezieht sich auf die integrative Gruppe )
• zuzüglich der Elternbeiträge der Kinder mit Behinderung• Übernahme der Fahrtkosten• Übernahme der anteiligen Verpflegungskosten• Übernahme der Kosten für das Therapeutische Personal
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• Modell zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor dem 3.Lebensjahr
• Rahmenbedingungen• 01.08.2008 bis 31.07.2011• 500 Plätze gestaffelt 200,200,100• wissenschaftliche Begleitung• Fachkraftgebot
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• Modellgruppe I• Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung
Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich
• Gruppenstärke 15 Plätze • 5 Plätze für Kinder mit einer Behinderung• 10 Plätze für Kinder ohne Behinderung• davon • 4 Kinder unter 3 Jahren davon 1-2 Kinder mir
Behinderung
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• Modellgruppe II• Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung
Betreuungszeit 35 oder 45 Stunden wöchentlich• Gruppenstärke 15 Plätze• 4 Kinder mit Behinderung• 11 Kinder ohne Behinderung• davon • 5 Kinder unter 3 Jahren, davon 2 Kinder mit
Behinderung
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• Finanzierung • die Finanzierung der Modellgruppen soll
analog der bewährten integrativen Gruppe für Kinder ab dem 3 lebensjahr.
• Eine detailierte Aufstellung wird in Kürze erstellt
• Eine Ausschreibung zur Bewerbung steht im Netz
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Philosophie der gemeinsamen Erziehung• Integration ist kein statischer oder messbarer
Zustand der irgendwann erreicht ist, sondernein dynamischer Prozess, der täglich neu gelebt wird
• Statt zu diskriminieren heißt es sich zuentdecken
• Das Wechselspiel zwischen Annäherung und Abgrenzung ist ein integrativer Prozess
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Aktive Praxis erfordert von dem interdiziplinären Team das Einbeziehender
• didaktischen• methodischen und• therapeutischen Aspekteund deren Umsetzung
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• Handeln statt Behandeln• Gewähren statt Vorenthalten• Differenzieren statt Besondern
Integration gelingt, wenn alle Kinder in einer Regelgruppe zuihren individuellen Lernprozessen kommen
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Rahmenbedingungenräumliche Voraussetzungen• großer und kleiner Gruppenraum • Pflege- und Wickelbereich• Mehrzweckraum• für alle Kinder nutzbare Spielgeräte
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Rahmenbedingungenpersonelle Voraussetzungen/ Einzelintegration• sozialpädagogische Fachkraft
Kenntnisse aus dem heilpädagogischenBereich
• Ergänzungskraft • pädagogische Fachkraftstunden für den
Behinderungsbedingten Mehraufwand
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Rahmenbedingungenkonzeptionelle Voraussetzungen:• Aussagen zur gemeinsame Erziehung von Kindern mit und
ohne eine Behinderung• Zusammenarbeit mit den Therapeuten• partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern• Vernetzung mit anderen Institutionen
• Reduzierung der Gruppenstärke
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Ziellangfristige Qualifizierung der
Tageseinrichtungen für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne eine
Behinderung
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Vielen Dank
für ihre Aufmerksamkeit
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