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Grundausschreibung GLP Retro-Berg 2020Stand: 01.12.2019 – Änderungen sind kursiv abgedruckt

1. Allgemeine Bestimmungen/ Grundlagen/ Präambel:1.1 Der Automobil Berg Gleichmäßigkeitswettbewerb ist eine Veranstaltung, bei dem die Strecke möglichst

gleichmäßig zu durchfahren ist. Dabei kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an.

1.2 DieGleichmäßigkeitsprüfungenfindenaufabgesperrtenStreckenstatt.

DieVeranstaltungenfinden imRahmenderStreckenlizenzgemäßArt.7.1sowieArt.7.4derBasisaus-schreibung GLP statt.

DerVeranstalteristverpflichtetdieGeschwindigkeitfürdieFahrzeugefestzulegenunddiesegegebenen-falls zu überwachen. Die Einrichtung von Wartezonen ist aus Sicherheitsgründen möglich.

1.3.1 Modus 1:

DieVeranstaltungmusssoorganisiertsein,dasseineDurchschnittsgeschwindigkeitvon50km/h(Fahrzeu-gebisBaujahr1947)bzw.80km/h(FahrzeugeabBaujahr1948)nichtüberschrittenwird.

1.3.2 Modus 2:

Modus 2 kann zur Anwendung kommen, wenn bei jedem Lauf die gleiche Strecke befahren wird. In diesem ModussetztderTeilnehmerseineReferenzzeitselbst,dieerimerstengezeitetenWertungslaufgefahrenist, die dann in den folgenden Wertungsläufen die Grundlage für die jeweilige Gleichmäßigkeitswertung darstellt. Beachte hierzu die erhöhten Sicherheitsbestimmungen in Art. 3.5 und 6.6.

1.4 DieVeranstaltungistbesondersgeeignetfürBesitzerhistorischerFahrzeuge,dieihreFahrzeugesportlichaber materialschonend bewegen möchten, und Motorsport- Neulinge, die ohne Zeitdruck den Ablauf einer Automobil-Bergveranstaltung aktiv kennen lernen möchten.

1.5 Grundlage der Veranstaltung für Modus 1 und Modus 2 sind die DMSB - Basisausschreibung für Clubsport-GleichmäßigkeitsprüfungensowiedieDMSB-Rahmenausschreibung fürClubsport-Wettbewerbe in ihrerjeweilsaktuellenFassungsowiedieDMSB-Streckenlizenz.

1.6 Die Bestimmungen dieser Grundausschreibung können je nach Erfordernis von dem federführenden Ver-fasser, dem ADAC Hessen-Thüringen in Absprache mit dem AK Clubsport/Breitensport geändert oder er-gänzt werden. Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird schriftlich bekannt gegeben, die dann Bestand-teil vorliegender Grundausschreibung ist.

2. Veranstaltung und Veranstalter:2.1 Der Veranstalter muss einem Mitgliedsverein des DMSB angehören.

2.2 FürdieVeranstaltungisteineKurzausschreibungunterEinhaltungundZugrundelegungdieserGrundaus-schreibung zu erstellen. Dazu ist die entsprechende Vorlage zu verwenden, aus der der Zeitplan, der/ die Ort/e,dieOffiziellenderVeranstaltungsowiedieStreckenbeschaffenheitersichtlichsind.

2.3 DerEntwurfderKurzausschreibungistmindestensvierWochenvordemVeranstaltungsterminderzustän-digen Sportabteilung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Ausschreibung darf grundsätzlich nurdurchdiegenehmigendeStellegeändertwerden.AbBeginnderVeranstaltung(Dokumentenabnahme)können Änderungen bzw. Ergänzungen nur durch die Schiedsrichter der Veranstaltung vorgenommen wer-den, jedoch nur, wenn es aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt notwendig ist bzw. die in

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derAusschreibungenthaltenenAngabenüberStreckenlänge,RundenzahlundSportwartebetrifft.

2.4 DerVeranstalteristnichtverpflichtetalleKlassenauszuschreiben.

2.5 VerbindlicheAuskünfteüberdieVeranstaltungerteiltnurderFahrtleiter.

3. Teilnehmer3.1 Fahrerlaubnis:

DerFahrermussimBesitzeinergültigenFahrerlaubnisfürdasFahrzeugsein.

3.2 Lizenz:

ZugelassensindalleTeilnehmermitgültigerDMSB-Fahrerlizenz(mind.NationaleLizenzStufeCoderRaceCard).Diese Vorschrift ist auch gültig für Beifahrer. Des Weiteren sind auch nicht lizenzierte ausländische TeilnehmergemäßArt.3derDMSB-RahmenausschreibungfürClubsportWettbewerbestartberechtigt.SieerhaltenjedochkeinePunkte(fürdieSerienwertung).

DieTeilnahmeberechtigungbeiAutomobil-Retro-Berg-VeranstaltungenimAuslandistunterPunkt3.inderDMSB–RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbegeregelt.

3.3 Mehrfachstart:

3.3.1 EinMehrfachstarteinesTeilnehmersinverschiedenenKlassenistmöglich,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.

3.3.2 AusnahmenimRahmenvonSonderläufensinddurchdenVeranstaltermöglich.

3.4 Fahrzeugbesetzung:

3.4.1 FahrzeugedürfenmiteineroderzweiPerson/enbesetztsein,sofernes inderKurzausschreibungnichteingeschränktist.Ausnahmen:beiTrainings-oderSonderläufennachGenehmigungdesFahrtleiters(Li-zenzpflichtundSicherheitsausrüstungbeachten).

3.4.2 MindestalterdesBeifahrers:AbdemJahr, indemderBeifahrer15Jahrealtwird(2013:Jahrgang1998undälter)wirderalsBeifahrerzugelassen.BeiminderjährigenBeifahrernmussdasEinverständniseinesgesetzlichen Vertreters schriftlich vorliegen.

3.4.3 DieAufgabeeinesevtl.BeifahrersführtzumWertungsverlust.

3.4.4 EinFahrerwechselistnichterlaubt.

3.4.5 EinFahrzeugdarfvonmehrerenPersonenzumEinsatzgebrachtwerden,wenneslautderKurzausschrei-bungvorgesehenist.DieorganisatorischenBestimmungensinddabeiinjedemFalleinzuhalten.

3.5 Sicherheitsausrüstung(gültigfüralleFahrzeuginsassen):

Es gelten die DMSB-Helmbestimmungen gemäß Art. 10 DMSB-Basisausschreibung Clubsport-Gleichmä-ßigkeitsprüfungen.

3.5.1 FürModus1,mitgeschlossenenFahrzeugenmitfestemDachistdasTragenvonkörperbedeckenderKlei-dung(Handschuhe,langärmeligesOberteilundlangeHose)sowiegeschlossenenSchuhenvorgeschrie-ben.EinFIA-homologiertesKopf-Rückhaltesystem(z.B.HANS)wirddringendempfohlen.

3.5.2 FürModus2undbeioffenenFahrzeugenimModus1(nach6.1.4), istgrundsätzlichBekleidunggemäßFIA-Norm8856-2000vorgeschrieben(Overalls,Kopfhaube,SchuheundHandschuhe).

EinFIA-homologiertesKopfrückhaltesystem(z.B.HANS)istimModus2vorgeschrieben.

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Weiteres siehe DMSB-Basisausschreibung für GLP Clubsport-Wettbewerbe.

3.6 FüralleFahrzeugebeiBerg-GLPsindfolgendeSicherheitsausrüstungenvorgeschrieben:

- Modus 1: mindestens 3-Punkt-Gurte und ein 2kg-Handfeuerlöscher

- Modus2:mindestenseineÜberrollvorrichtunggemäßArtikel6.6.2sowieeindemKopf-RückhaltesystemangepasstesGurtsystemundein2kg-Handfeuerlöscher

4 Nennungen/ Nenngeld/ Nennungsschluß:4.5 DerNennungsschlusswirdinderKurzausschreibungfestgelegt.

4.6 FürdieNennungistdasvorgegebeneNennformularzuverwenden.

4.7 GrundsätzlichisteinVornennungsschlusszuermäßigtemNenngelderlaubt.

4.8 DerVertragzwischenTeilnehmerundVeranstalterkommtdurchdieschriftlicheNennungsbestätigungoderam Veranstaltungstag ohne schriftliche Nennungsbestätigung durch Zuteilung der Startnummer zustande.

4.9 DasNenngeld istReuegeldundistspätestensamTagdesNennschlusszubezahlen.NennungenohneNenngeld werden nicht bestätigt und garantieren keinen Startplatz.

4.10 EineRückzahlungdesNenngeldeserfolgtnurbeiAblehnungeinerNennungoderbeiAbsagederVeranstaltung.

4.11 BewerberimSinnedesInternationalenSportgesetz(ISG)derFIAoderdenDMSB-Reglementssindnichtzugelassen.

4.12 DasNenngeldwirdvomjeweiligenVeranstalterfestgelegtundinderKurzausschreibungbekanntgegeben.

4.13 DerVeranstalterbehältsichdasRechtvor,NennungeneinesFahrersabzulehnen.

5 Klasseneinteilung:

5.1Modus1(DMSB) Modus2(DMSB) BaujahrdesFahrzeugesKlasse Klasse1 21 bis19042 22 1905bis19183 23 1919 bis 19304 24 1931bis19475 25 1948bis19606 26 1961bis19707 27 1971bis19818 28 1982bis2000

5.2 EineweitereUnterteilungnachLeistungsgewicht,Hubraumoderähnlichesfindetnichtstatt.

5.3 FürdieKlasseneinteilungistdasErstzulassungsdatum(Jahreszahl)desteilnehmendenFahrzeugsmaß-gebend.Wahlweise istdurcheinenschriftlichenNachweisdesHerstellungsjahres (Produktionsjahr)dasFahrzeugalterdesteilnehmendenFahrzeugsnachzuweisen.

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6 Technische Bestimmungen6.1 Zugelassene Fahrzeuge:

6.1.1 a)FahrzeugemitInternationalerStraßen-Zulassung.

b)FahrzeugemitNationalerStraßen-Zulassung(derBundesrepublikDeutschland)darunterfallenauch:

-FahrzeugemitSaisonkennzeichen(währendderGültigkeitsperiode).

-FahrzeugemitOldtimerzulassung(schwarzesKennzeichenmitH).

c)Fahrzeuge,diegemäßStVZOzulassungsfähig,abernichtzugelassen(z.B.abgemeldet)sind(nurgültigmitFahrzeugpapierennachDeutscherSTVZO).

d)Fahrzeugemit07erOldtimer-Kennzeichen.

e)FahrzeugemitsportrechtlicherZulassung(z.B.DMSB-Wagenpass).

6.1.2 BeiVeranstaltungensindimModus1undimModus2FahrzeugegemäßDMSB-Streckenlizenzzugelas-sen.DiesesindinderKurzausschreibungzubenennen.HierbeigeltendiefolgendenDefinitionen:

- DefinitionTourenwagen:TourenwagenimSinnedieserBestimmungensindFahrzeuge,dieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens vier Sitzplätze aufweisen, Mindesthöhe 1300mm,Maximalhöhe1600mm,dasMaßzwischenderSitzflächederhinterenSitzeunddemDachmuss über 93 cm betragen.

-DefinitionGT-Fahrzeuge:GT-FahrzeugeimSinnedieserBestimmungensindFahrzeugedieursprünglichfür den öffentlichen Straßenverkehr konzipiert sind, mindestens zwei vollwertige Sitzplätze oder 2+2-Sit-zer, wie z.B. Porsche 911, aufweisen, Mindesthöhe 1100 mm, Maximalhöhe 1350 mm, das Maß zwischen derSitzflächederhinterenSitze(fallsvorhanden)unddemDachdarfmax.93cmbetragen.

-DefinitionfestesDach:EinFahrzeugmitfestemDachwirddannalssolchesangesehen,wennesübereingeschlossenesDachausMetalloderHartkunststoffverfügt.AuchFahrzeugemitHard-Topwerdenakzeptiert.

6.2 Technische Bestimmungen:

6.2.1 AllesnichtausdrücklichdurchdiesesReglementErlaubte istverboten.DurchVerschleißoderUnfallbe-schädigte Teile dürfen nur durch baugleiche Ersatzteile ausgetauscht werden. Erlaubte Änderungen dürfen keineunerlaubtenÄnderungenoderReglementverstößenachsichziehen.

6.2.2 EinFahrzeugdessenKonstruktionodertechnischeÄnderungeineGefahrdarzustellenscheintoderdemAnsehen des Motorsports schaden könnte, wird nicht zugelassen.

6.2.3 FürdenNachweisderEinhaltungallerBestimmungenistderFahrerverantwortlich.

6.2.4 a)FürModus1undModus2:DieFahrzeugemüssenentwederdentechnischenBestimmungeninklusiveallerAnhängeeinerFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereiner DMSB- Gruppe entsprechen, oder

b)alternativmüssendieFahrzeugeinallenTeilenuneingeschränktundzujederZeitderVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(ihresLandes)entsprechen;Ausnahme:6.4(Reifen).

6.2.5 BestimmungendesDMSB(DeutscherMotorSportBunde.V.),aufdieindieserGrundausschreibungver-wiesenwird,sindaufderHomepagewww.dmsb.de,überwiegendimHandbuchAutomobilsportzufinden.

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6.3.1 Fahrzeugenach6.1.1.a)(InternationaleFahrzeugzulassung):FahrzeugedienichtinderBundesrepublikDeutschland zugelassen sind, müssen in allen Teilen uneingeschränkt und zu jeder Zeit der Veranstaltung dernormalennationalenZulassungsordnungihresLandesentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).

6.3.2 Fahrzeugenach6.1.1.b)bisd)(nachSTVZO):DieFahrzeugemüsseninallenTeilenuneingeschränktundzu jederZeit derVeranstaltungderStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)derBundesrepublikDeutschlandentsprechen-Ausnahme:6.4(Reifen).

Erforderliche Nachweise bezüglich der Übereinstimmung mit der StVZO:

a)FahrzeugenachArt. 6.1.1.b) (Zulassung)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil 1bzw.einenFahrzeugscheinundeinegültigeHU

-Prüfplakette.

b)FahrzeugenachArt.6.1.1.c)(z.B.abgemeldet)benötigeneineZulassungsbescheinigungTeil1und/odereineEG-Übereinstimmungsbescheinigung(CertificateofConformity;COC)desFahrzeugherstellers,und/odereineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nachweisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.WahlweisekanndieAbmeldebescheinigungimOri-ginal oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden, wenn der Termin für die nächste HU noch nichtabgelaufenist.DieseNachweispflichtentfälltbeiFahrzeugen,dienichtälterals3Jahresind.

c)FahrzeugenachArt.6.1.1.d)(07erKennzeichen)benötigeneineZulassungs-bescheinigungTeil1bzw.einenFahrzeugscheinundeineKopieoderdasOriginaldesFahrzeugbriefes.EinschriftlicherHU-Nach-weisnach§29StVZO,dernichtälterals24Monateseindarf,isterforderlich.

DieZulässigkeitvonÄnderungengegenüberdemSerienzustandmussfüralleFahrzeugedurchEintragungindenFahrzeugpapieren(ZulassungsbescheinigungTeil1bzw.Fahrzeugscheinbzw.Fahrzeugbrief)oderdurch Gutachten, ABE, ABG, Anbaubescheinigungen oder Abnahmeberichte nachgewiesen werden.

FürFahrzeugemitderneuenZulassungsbescheinigunggiltzumNachweisderZulässigkeitnachträglicherEintragungenbisaufweiteresauchdieVorlagedesalten(entwerteten)FahrzeugbriefesimOriginal.ZumNachweis weiterer werksseitiger

Eintragungen(z.B.ReifenundFelgen),dieinderneuenZulassungsbescheinigungnichtmehraufgeführtsind,giltauchdieVorlagederEG-Übereinstimmungsbescheinigung(COC)desFahrzeugherstellersodereinerFahrzeugauskunft(FIS-Papier).DiesekannunterAngabederHersteller-undTypschlüsselnummer(2.1und2.2)beiderDEKRA,demTÜV,usw.erworbenwerden.UmkünftigenProblemenvorzubeugen,wird dringend empfohlen, sich auf der Zulassungsstelle ein Beiblatt zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit den zusätzlichen Eintragungen ausstellen zu lassen.

6.3.3 Fahrzeugenach6.1.1.e)(Wagenpass):DieFahrzeugebenötigeneinengültigenWagenpass(sieheArt.6.5).EinAU-undHU-Nachweisistnichterforderlich.

6.4 Reifen:

DieReifen(z.B.Slicks)sindunterderBedingungfreigestellt,dasssieaufRädernmontiertsind,diedenje-weilsanzuwendendenBestimmungenentsprechen(z.B.eingetragensind)undbeiFahrzeuggruppennachAnhangJoderK(ISG)oderDMSBdiemax.zulässigenBreitennichtüberschrittenwerden.EineEintra-gungspflichtoderäquivalenteNachweisesindhierbeinichterforderlich.

6.5 Bestimmungen für Wagenpässe:

6.5.1 Der Wagenpass ist die sportrechtliche Zulassung von Automobilen zum Automobilsport.

6.5.2 DerWagenpassbeschreibtdasFahrzeugineinigenwesentlichenTeilenundgibtdenFahrzeugbesitzeran.

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6.5.3 Eine erneute Abnahme ist grundsätzlich nach technischen Änderungen, die die im Wagenpass beschriebe-nen Teile betreffen, durchzuführen, ansonsten verliert der Wagenpass seine Gültigkeit.

6.5.4 DerWagenpassistnurgültigwenn:

a)dessenletzteAbnahme(GrundabnahmeoderWiederholungsabnahme)nichtlängerals24Monatezurückliegt, und

b)vomSachverständigenunterschriebenund

c)vondemausstellendenVerbandregistriertundgenehmigtistund

d)alleBestimmungendesausstellendenVerbandeseingehaltenwerden.

6.5.5 DerWagenpassmussmindestensaufeineFahrzeuggruppenachAnhangJoderKzumInternationalenSportgesetz(ISG)odereinerDMSB-GruppeodereinerentsprechendenGruppeausgestelltsein.DieGrup-pedieimWagenpasseingetragenistmussnichtmitderKlasseübereinstimmen.

6.6 Sicherheitsvorschriften:

6.6.1 FürModus1wirdeineÜberrollvorrichtung(mindestensBügel,gemäßZeichnung2und3)dringendemp-fohlen.

6.6.2 FürModus2isteineÜberrollvorrichtunggemäßfolgenderBestimmungenvorgeschrieben.

FüralleTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2,welchebeiBerg-GLPfahren, isteinÜberrollkäfigausStahl,wienachstehendbeschrieben(Mindestausführung),vorgeschrieben.ZusätzlicheStrebensindempfohlen.

Zeichnung 1

Des Weiteren gelten folgende Bestimmungen:

a)ÜberrollvorrichtungenausStahlgemäßArtikel253-8imAnhangJ1993oderimaktuellenAnhangJzumISG(Eigenbau);fürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.

b)-KonstruktionenmitASN-Zertifikat(z.B.DMSB-ZertifikatoderMSA-Zertifikat)

-bzw.KonstruktionenmitFIA-Homologation); fürTourenwagenundGT-Fahrzeuge imModus2 isteinÜberrollkäfigvorgeschrieben.

DieseÜberrollvorrichtungendürfennichtmodifiziertwerdenundmüssen inallenPunkten(insbesondereRohranzahl-undverlauf)exaktderenBeschreibungenentsprechen.

c)ÜberrollvorrichtungenausStahlwienachfolgendbeschrieben:

SpezifikationfürdieverwendetenRohre:NahtloskaltgezogenerKohlenstoffstahlmiteinerMindest-Zugfes-tigkeitvon350N/mm²unddenMindestmaßenvon38x2,5oder40x2,0mm.

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EinÜberrollbügel(giltnichtfürTourenwagenundGT-FahrzeugeimModus2)mussmindestenswieinnach-stehender Zeichnung 2 oder Zeichnung 3 beschaffen sein:

Zeichnung 2 Zeichnung 3

DieBefestigungspunktederÜberrollvorrichtunganderKarosseriemüssenmiteiner3mmdickenStahl-platte,dieandenbeidenFüßendesHauptbügelseineMindestfläche120cm²undandenbeidenhinterenAbstützungeneineMindestflächevon60cm²habenmüssen,verstärktwerden(sieheZeichnungen253-50bis253-57imAnhangJzumISG).

FormelfahrzeugeundSportwagenbeiBerg-GLPmüssenmiteinerÜberrollvorrichtunggemäßArt.277desAnhangJ(ISG)ausgestattetsein.

6.6.3 Schutzpolsterung:IndenBereichen,indenendieKörperderInsasseninKontaktmitderÜberrollvorrich-tungkommenkönnen,musseineschwerentflammbarePolsterungangebrachtwerden.IndenBereichenindenenderHelminKontaktkommenkannisteinePolsterungnachFIA-Standard8857-2001empfohlen.

6.6.4 DieÜberrollvorrichtungmussindenFahrzeugpapieren/demWagenpasseingetragensein(sieheArt.6.3.2bzw.6.5).

6.6.5 FürVerschraubungenanderÜberrollvorrichtung(soweitvorhanden)undannichtserienmäßigenSitzbefes-tigungen gilt generell:

a)DieSchraubenmüssenmindestensderGrößeM8undmindestensderQualität8.8(ISONorm)entspre-chen.

b)DiehierfürverwendetenMutternmüssenselbstsicherndodermitFederscheibenversehenseinundmin-destensderQualität8.8(ISONorm)entsprechen.

6.6.6 DieBenutzungvonSicherheitsgurten(mindestens3-Punkt-Gurte)istvorgeschrieben.Ausnahme,gültignurimModus1:wennSicherheitsgurtegemäßAnhangKzumISGnichtvorgeschriebensind.

6.6.7 DasMitführeneinesFeuerlöschersmitmin.2kgLöschmittelistvorgeschrieben.

6.6.8 Seitenfenster,SchiebedächerundVerdecke,soweit fahrzeugabhängigvorhanden,müssenwährenddesWettbewerbs geschlossen sein.

6.7 Überprüfung:

6.7.1 WährendderVeranstaltungkönnensowohldieFahrzeugealsauchdieFahrerzujedemZeitpunktüberprüftwerden.UnterAndrohungdesWertungsausschlussesistderFahrerdafürverantwortlich,dassdasFahr-zeug während der gesamten Veranstaltung den technischen Bestimmungen entspricht.

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6.7.2 Grundsätzlichkann jedesFahrzeugzueinervollständigenundeingehenden technischenUntersuchung,dessen Zerlegung eingeschlossen, auch außerhalb des Veranstaltungsortes bzw. auch nach dem Veran-staltungstag, durch das Schiedsgericht, auch infolge eines Einspruches, bestimmt werden.

6.7.3 IstdieobenerwähnteDemontageErgebniseinesEinspruches,soistvomEinspruchführereinangemes-senerVorschuss,derallezuerwartendenKostendiesesVorgangsdeckt,vorabzu leisten.Erweistsichder Einspruch als begründet, so wird der Vorschuss dem Einspruchführer erstattet und dem unterlegenen TeilnehmerinRechnunggestellt.

6.7.4 InjedemFallistderFahrerfürdieordnungsgemäßeDemontageundRemontagealleinverantwortlich.EristverpflichtetdieArbeiteninengerAbsprachemitdemtechnischenBeauftragtendurchzuführenoderdurcheinen Beauftragten durchführen zu lassen.

6.7.5 AufGrundeinerMeldungbzw.einesBerichtesbezüglicheinerÜberprüfungkanndasSchiedsgerichteineStrafe bis zum Wertungsausschluss aussprechen.

7. Dokumenten- und Technische Abnahme:7.1 JederTeilnehmer(giltauchfürBeifahrer)musssichgemäßZeitplanderKurzausschreibungzurDokumen-

tenabnahmeunddemFahrzeugzurTechnischenAbnahmeeinfinden.

7.2 Dokumentenabnahme.BeiderAnmeldungdesFahrers/Beifahrerswerdenüberprüft:

a)AngabenimNennformular(Vollständig-undRichtigkeit)

b)dengültigenFührerscheindesFahrers

c)diegültige/nDMSBFahrerlizenz/en

d)dieFahrzeugpapiere

e)dieVersicherungsbestätigung(nurbeizugelassenenFahrzeugen)

f)dieschriftlicheZustimmungdes/derErziehungsberechtigtenimNennformularsteht

„gesetzlicherVertreter“beiminderjährigenFahrernoderBeifahrernDanachwerdendieStartnummernzu-geteilt und ausgegeben.

7.3 TechnischeAbnahme.DieTechnischeAbnahmevordemStarthatallgemeinenCharakter(Überprüfungdergrundlegenden Verkehrssicherheit, den Technischen Bestimmungen nach Art. 6 und den Sicherheitsvor-schriftenfürTeilnehmernachArt.3,hinsichtlichoffenkundigerAbweichungen).

8 Durchführung8.1 Streckenaufbau:

8.1.1 DerStreckenaufbaufüreineBerg-GleichmäßigkeitsprüfungwirdvorOrtdurchStandard-Kontrollstel-lenschilder gekennzeichnet.

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Gelb

ca.10bis50m→

Vortstart

Rot

Start

Gelb

ca.50bis100m→

Ankündigung Ziel

Rot

ca.100m→

Ziel

Rot

STOP

8.1.2 AufdergesamtenStreckeisteinAnhaltenverboten!ZuwiderhaltendeTeilnehmerwerdenvomVeranstaltermit maximaler Strafzeit belegt.

8.1.3 DerVeranstalterhatbeiderDurchführungseinerVeranstaltungaufeinemöffentlichzugänglichenGeländedafürSorgezu tragen,dassbeiVerlassendesFahrerlagers/derWertungsstreckedurch nicht für denStraßenverkehrzugelasseneFahrzeugediesenichtmitanderenFahrzeugeninBerührungkommen.

8.2 Fahrerbesprechung:

VordemStartdeserstenTeilnehmerskönnendieFahrerineinerFahrerbesprechungüberdenorganisa-torischen Ablauf der Veranstaltung informiert und auf Gefahrenpunkte, Sicherheitsmaßnahmen usw. hin-gewiesenwerden.WenneineFahrerbesprechungangesetztist,istdieTeilnahmemindestensdesFahrersPflicht.DieAbwesenheitkannvomSchiedsgerichtbiszurNichtzulassungzumStartbzw.Ausschlussausder Wertung bestraft werden.

8.3 Training:

8.3.1 DerVeranstalterlegtdenTrainingszeitplaninderKurzausschreibungfest.

8.3.2 DieBergstreckedarfnurwährendder inderKurzausschreibungoderspätermitgeteiltenTrainingszeitenundnurvondemfürdasFahrzeuggenanntenFahrerzuÜbungszweckenbefahrenwerden.AlleTrainings-läufe werden gezeitet. Teilnehmer die beim vorzeitigen Training auffallen, können vom Wettbewerb ohne weitere Begründung, ausgeschlossen werden.

8.3.3 ZurBergprüfungdarfgrundsätzlichnurzugelassenwerden,wermindestenseinenTrainingslaufabsolvierthat.ÜberAusnahmeregelungenentscheidetderFahrtleiter.

8.3.4 NachdemTrainingwirdeinevorläufigeStarterlisteveröffentlicht.DieendgültigeStarterlistewirdspätestens15MinutenvordemStartdes1.Wertungslaufesbekanntgegeben.SolltenbiszudiesemZeitpunktFahrernichtstartenkönnen,habensiediesderFahrtleitungvorabmitzuteilenundsichabzumelden.

8.3.5 StartaufstellungundStart:

8.4.1 DieTeilnehmersindverpflichtet,sichmitihremWettbewerbsfahrzeugzudenvomVeranstaltervorgegebe-nenZeiteninderStartaufstellungeinzufinden.VonderStartaufstellungfahrendieTeilnehmereinzelnaufAnweisung eines Sachrichters in den Vorstart ein. Die Teilnehmer müssen wettbewerbsfertig in den Vor-startbereich einfahren.

8.4.2 DerVorstartbereichbefindetsichvordereigentlichenStartlinie.Eristdeutlicherkennbarbeschildert,isteinehelferfreie Zone und wird von einem oder mehreren Sachrichtern überwacht.

8.4.3 ImVorstart-undStartbereichdürfenandenFahrzeugenkeineArbeitenmehrdurchgeführtwerden.Mo-torenderFahrzeugemüssen in jedemFallmitHilfedereingebautenAnlasser inGanggesetztwerden.Fremdstarthilfensinderlaubt,sofernder imFahrzeugeingebauteAnlasserbetätigtwird.Danachstehen

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gebliebeneFahrzeugedürfennurnachAnweisungvonSportwartenbewegtwerden.StellteinTeilnehmerimVorstartbereich fest, dass an seinemFahrzeugein sicherheitsrelevanter und schnell zu behebenderMangelvorliegt,soisterverpflichtet,diesdemSachrichtermitzuteilen.DieserwirddanninAbsprachemitdemFahrtleiterundggf.einemTechnischenBeauftragtenentscheiden,obderMangelimVorstartbereichbehoben werden darf.

8.4.4 DievorgegebeneStartreihenfolgedarfnuraufAnordnungdesFahrtleitersgeändertwerden.BeiMissach-tung dieser Vorschrift kann keine Starterlaubnis zum nachfolgenden Wertungslauf gewährt werden.

8.4.5 ImSinneeinerzügigenAbwicklungdereinzelnenWertungsläufeistderFahrtleiterberechtigt,ArbeitenimVorstart-undStartbereichzuzulassen,soferndiese fürdeneinzelnenFahrerkeinenWettbewerbsvorteilbeinhalten. (z.B.: beiAbbruchundRückführung innerhalbeinesWertungslaufes; bei verändertenWitte-rungsbedingungen,z.B.einsetzenderRegenetc).

8.4.6 EsisteineStart-undeineZeitnahmelinieimAbstandvoneinemMetervorhanden.DieTeilnehmerhabensichnachAnweisungdesStartersaufzustellen.DerStartergibtdasStartzeichenmittelsFlaggeoderAm-pelanlage. Der Start erfolgt stehend mit laufenden Motor im zeitlichen Abstand gem. Streckenabnahmepro-tokoll.DerFahrer,derzum1.WertungslaufgestartetistunddieLichtschrankepassierthat,zähltalsStarterderKlasse.

8.4.7 DasBetretendesVorstart-/StartbereichesistnurautorisiertenPersonenerlaubt,diemiteinemspeziellenAusweis gekennzeichnet sein müssen. Der Ausweis ist gut sichtbar zu tragen und Beauftragten des Veran-stalters auf Verlangen vorzuzeigen.

8.4.8 Personenunter16JahrensowieTierenistderAufenthaltimVorstart-/Startbereichuntersagt,esseidennalsTeilnehmer(Beifahrer)anderVeranstaltung(sieheArt.3.2Lizenz).

8.5 Startverzögerung:

8.5.1 BeiBedingungen,diezueinerStartverzögerungführen,sinddieTeilnehmersofortzuinformieren.

8.5.2 DieFahrzeugeverbleibenaufdeneingenommenenPlätzen imStartaufstellungs-/Vorstart-undStartbe-reich mit ausgeschaltetem Motor.

8.5.3 DerNeustartwirdzeitnahangezeigt.

8.5.4 AbhängigvonderDauerderVerzögerung,kannderFahrtleiterübereinezusätzlicheRückführungbereitsgefahrener Teilnehmer entscheiden.

8.6 Signalgebung:

8.6.1 DieFahrersindverpflichtet,dieSignalgebungzubeachtenunddamiterteilteAnweisungenzubefolgen.DieFlaggenzeichenentbindendieFahrernichtvonihrerPflicht,sichbeierkennbarenGefahrensozuverhalten,dass andere nicht gefährdet werden.

8.6.2 DieErteilungderSignaleerfolgtmittelsverschiedenfarbigerFlaggen,diedurchLichtzeichenergänztoderunter bestimmten Umständen von ihnen ersetzt werden können.

Flaggen:DieMindestgrößefüralleFlaggenbeträgt60x80cm.DieroteFlaggemussjedochmindestens80x100cmgroßsein.

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8.6.2.1 FlaggenzeichenzurVerwendungdesFahrtleiters(Vertreters)anderStartlinie:

a)Nationalflagge:

MitdieserFlaggewerdendieeinzelnenTrainings-/Wertungsläufegestartet.DasSignalwirddurchSen-kenderFlaggegegeben.WirdausirgendeinemGrundedieNationalflaggenichtverwendet,somussdieFarbederFlagge(diezukeinerVerwechslungmiteineranderenfestgelegtenFlaggeführendarf)inderVeranstaltungsausschreibung aufgeführt oder vor Beginn der jeweiligen

Trainings-/ Wertungsläufe per Aushang veröffentlicht werden.

b)RoteFlagge:

Die roteFlaggewirdvomFahrtleiter (Vertreter) zurSperrungderStreckebenutzt.DieseFlaggewirdebenfallsamStartdurchdenFahrtleiterbeiUnterbrechungenoderAbbrucheinesWertungslaufesge-zeigt.

c)GrüneFlagge:

NachEndeeinesVeranstaltungstagsbefährtderFahrtleiterdieStreckemitgezeigtergrünerFlagge.DieFahrtstreckeistgeöffnet.

8.6.2.2 FlaggenzeichenzurVerwendungderBeobachtungsposten:

a)RoteFlagge

DiesewirdaufAnweisungdesFahrtleitersgeschwenktgezeigt.ImÜbrigenentscheidetderLeiterdesjeweiligenPostensvorOrtüberdenEinsatz(auchgeschwenkt!).DerEinsatzerfolgtvomOrtdesGe-schehensimmerbergabwärtsRichtungStart.HierdurchwerdendieFahreraufgefordert, ihrFahrzeugaufkürzestemWegamRandderStreckeabzustellen.DieKurzausschreibunginformiertfernerdarüber,obsichanderWertungsstreckeroteSignalleuchten(Blinkleuchten)befinden.DiesewerdenbeiAbbrucheinesTrainings-/WertungslaufeseingeschaltetundhabenfürdenFahrerdiegleicheBedeutungwiedieroteFlagge.

b)GelbeFlagge

DieseFlaggekannverwendetwerden,wenneslautderKurzausschreibungoderderFahrerbesprechungvorgesehenist,umFahrerdarüberzuinformieren,dasssich:

- die Haftungseigenschaften z.B. durch Öl oder Wasser auf der Strecke verschlechtert haben.

-langsamfahrendeoderstehendeFahrzeugeaufderStreckebefinden.

8.7 Sicherheitsfahrzeuge:DerEinsatzvonS-Fahrzeugenwirddringendempfohlen.DiesewerdennachAnwei-sungdesFahrtleiterseingesetzt.

8.8 Fahrvorschriften und Verhaltensregeln:

8.8.1 DieFahrerkönnengrundsätzlichdieFahrbahnderWertungsstreckeinihrergesamtenBreiteinAnspruchnehmen.WennsichjedochdemVorausfahrendeneinFahrzeugnähert,dasdauerndoderzeitweiligschnel-lerist,hatderFahrerdesvorausfahrendenFahrzeugsdemanderensofortPlatzzumachen.Erhatnachlinksoderrechtsauszuweichenundistgehalten,wennnotwendig,dieIdealliniefreizugeben.DerFahrerhatdarauf zu achten, dass der Überholende ohne jede Behinderung vorbeifahren kann.

8.8.2 Fahrer,dieaufderStreckezumHaltenkommen,müssenihrFahrzeug schnellstmöglich und mit größterVorsichtamRandderStreckeabstellen.

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8.8.3 Es istverboten,dasFahrzeugentgegenderFahrtrichtungoder rückwärtszubewegen,esseidennbeigegenteiligerAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrt.

8.8.4 LiegengebliebeneFahrzeugedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersüberdenSportwartvorOrtindasFahrerlagerabgeschlepptwerden.DasSchiebenvonFahrzeugendurchdenTeilnehmeristaußerbeige-genteiligerAnweisung des Fahrtleiters über denSportwart vorOrt untersagt.DemFahrer darf nur vonSportwarten geholfen werden.

8.8.5 ReparaturenwährenddesTrainingsoderdesWertungslaufesdürfennurabseitsderWertungsstrecke,nurvomFahrerdesbetreffendenFahrzeugesundnurunterVerwendungderimFahrzeugbefindlichenWerk-zeugeundErsatzteileausgeführtwerden.HelferdürfennurimFahrerlager,inderStartaufstellungundein-geschränktimVorstart-/StartbereichandenFahrzeugentätigwerden.DieInanspruchnahmeoderDuldungfremderHilfedurchSportwarteistvondieserRegelungausgenommen,wennsieausSicherheitsgründendringend geboten ist.

8.8.6 DasMitführenvonReservebehälternimWettbewerbsfahrzeugistverboten.

8.8.7 GrundsätzlichistdasVorwärmenderRäderundReifen,z.B.durchthermische(z.B.Heizdecken)oderme-chanische(z.B.durchdrehendeRäder)Behandlungverboten.

8.9. Hin-/Rückführung:

BeiderHin-oderRückführungzumStartüberdieWertungsstreckesindfolgendeSicherheitsauflagendurchdie Teilnehmer zu erfüllen:

a)GeschlosseneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen.

b)OffeneFahrzeuge,Gurteangelegtundvollständiggeschlossen,sowieHelmtragepflicht.

c)DieMitnahmeweitererPersonen(Nicht-Teilnehmer)istuntersagt.Ausnahmensiehe3.4.1.

Bei Nichtbefolgen dieser Bestimmungen können durch das Schiedsgericht Strafen verhängt werden.

8.10 Abbruch oder Unterbrechung eines Wertungslaufes:

8.10.1EinWertungslaufkanndurchZeigenderrotenFlaggevomFahrtleiteranderStartlinieunter-bzw.abge-brochen werden.

8.10.2SolltederAbbrucheinesWertungslaufesinfolgeBlockierensderStreckeoderausanderenGründennot-wendigsein,zeigendieStreckenpostenvomUnfallortanstreckenabwärtsdieroteFlagge,ggf.werdendierotenAmpelneingeschaltet.BeidieserZeichengebunghabendieTeilnehmerihreFahrzeugeunverzüglichamFahrbahnrandanzuhaltenbisweitereWeisungerfolgt.

8.10.3DenTeilnehmern,dievomAbbruchbetroffensind,kannaufEntscheidungdesFahrtleiterseineWiederho-lungdesWertungslaufesgestattetwerden.DieseTeilnehmerdürfenimVorstartunterKontrolledestech-nischen Beauftragten nachtanken und evtl. technische Schäden reparieren, die diese/r Teilnehmer nach der Rot-Unterbrechungerlittenhaben/hat.

8.11. Beendigung des Trainings und der Wertungsläufe:

8.11.1DasZielistfliegendzudurchfahren.MitÜberfahrenderZiellinieoderAbwinkenmitderZielflaggeistderjeweilige Lauf beendet.

8.11.2UnmittelbarnachderZieldurchfahrtistdieGeschwindigkeitdrastischzuverringernunddasFahrzeugamStop-SchildanzuhaltenundaufeinemvonOrdnernzugewiesenenPlatzabzustellen.DieRückführungderFahrzeugezumFahrerlagererfolgtaufWeisungdesFahrtleiters.

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8.11.3DieFahrzeugemüssenmindestens30MinutennachAushangdesoffiziellenErgebnissesimFahrerlagerverbleiben.

8.12 SonderläufeundSonderklassen:SonderläufedürfennuraufAnweisungdesFahrtleitersgestartetwerden.

8.13 EntfernenderStartnummer:JederFahreristverpflichtet,nachderVeranstaltungalleKennzeichenalsTeil-nehmerderVeranstaltungzuentfernen,wenndasFahrzeugamöffentlichenStraßenverkehrteilnimmt.

8.14 Werbung:

a)SiemussnachdennationalgesetzlichenBestimmungenerlaubtsein.

b)Siedarfnichtanstößigsein.

c)SiedarfnichtpolitischeroderreligiöserNatursein.

d)SiedarfnichtandenfürdieStartnummernvorgesehenenStellenangebrachtsein.

e)SiedarfdieSichtdesFahrersnichtbehindern.

9 Wertung:10.1 Gewertet wird die Zeitabweichung der zwischen der Start-Lichtschranke und der Ziel- Lichtschranke gemes-

senenZeitvonderSollzeit(Modus1)bzw.dergesetztenReferenzzeit(Modus2).DieZeitabweichungenwerdeninMinuten,SekundenundSekundenbruchteilen(min.1/100Sekunden)ausgedrückt,gleichgültig,ob die Zeit nach oben oder unten abweicht. Die Strafzeiten der jeweiligen Wertungsläufe werden addiert.

10.2 Sollte die vom Veranstalter festgelegte Maximalzeit überschritten werden, erhält der Teilnehmer vorher de-finierteStrafzeitpunkte.

10.3 SiegeristderFahrermitdergeringstenStrafzeitsumme.DieweiterenPlatzierungenergebensichanhandder steigenden Zeitsummen.

10.4 SolltenzweiodermehrereFahrerdiegleicheZeitsummehaben,wirdderFahrermitdergeringerenAbwei-chung der Zeitsumme

a)inModus1:beim1.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim2.Wertungslauf,usw.

b)inModus2beimehrals2Wertungsläufen:beim2.Wertungslauf,beiweiteremGleichstandbeim3.Wer-tungslauf, usw.

vordemanderenFahrerplatziert.SolltedannweiterhinGleichstandbestehen,istdasältereFahrzeugvordemjüngerenzuplatzieren.WennauchhierGleichheitbesteht,gibteszweiRanggleiche(exaequo).

10.5 Mannschaftswertung:

10.5.1EineMannschaftswertungkannausgeschriebenwerden,wenneslautderKurzausschreibungvorgesehenist.EineMannschaftbestehtausmindestens3undmaximal5Fahrern.

10.5.2VonjederMannschaftwerdendiedreiFahrermitdenbestenErgebnissengewertet.SiegeristdieMann-schaft mit der geringsten Zeitsumme. Sollten zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Zeitsumme haben,wirddieMannschaftmitdemimGesamtklassementbesserplatziertenFahrervorderMannschaftplatziert. Die weiteren Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitsummen.

10.5.3 Die Mannschaftsnennung muss beim Start des ersten Teilnehmers aus der Mannschaft erfolgt sein.

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10 Wertungsstrafen:9.1 EinFehlstart,insbesondereeiner,dervorErteilendesStartzeichensdurchdenStartererfolgt,wird

mit folgenden Strafzeiten belegt:

- 1. Verstoß: 10 Sekunden

- 2. Verstoß: 1 Minute

- 3. Verstoß: 3 Minuten

9.2 EinAnhaltenzwischendemZielankündigungsschild(Gelb)unddemZielschild(Rot)wirdmit60SekundenStrafzeit belegt.

9.3 VerfrühtesEntfernenausdemFahrerlagerwirddurchdasSchiedsgerichtmiteinerStrafebiszudemWer-tungsausschlussbestraft(siehehierzuArt.8.11.3).

9.4 Folgende Tatbestände führen zur Nichtwertung:

a)DasAuslasseneinerZeitnahme,

b)NichtvorliegenoderWegfallvonTeilnahme-undZulassungsvoraussetzungen,wiez.B.UmgehungderAbnahme

c)ImModus1:EineAbweichungvonderjeweiligenSollzeitummehrals100%.

d)ImModus2:EineÜberschreitungderSollzeitummehrals100%.

e)DieAufgabeeinesevtl.Beifahrers.

9.5 Die unter 9. vorgenommene Zusammenfassung der wichtigsten Wertungstatbestände stellt keine abschlie-ßende Aufzählung dar. Der Veranstalter kann, mit Genehmigung der zuständigen Sportabteilung des betrof-fenenDMSB-MitgliedervereinsinderKurzausschreibungabweichendeWertungsstrafenfürdieTatbestän-de festlegen und die Aufzählung ergänzen.

11 Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

12 Versicherungen: Der Veranstalter schließt folgende Versicherungen ab:

a)Veranstalterhaftpflicht

b)Teilnehmerhaftpflicht

c)Sportwarteunfall(wenn nicht bereits vom DMSB -Mitgliedsverein als Jahresversicherung ab-geschlossen)

d)Zuschauerunfall

weitereDetailssieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

13 Haftungsausschluss: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

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14 Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

15 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe.

16 Preise/ Siegerehrung: SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17 Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen17.1 Sachrichter / Sportwarte

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17.2 Schiedsgericht

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

17.3 Strafen

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

18 Einsprüche: DieEinspruchsgebührbeträgt50,00EUR.

WeiteressieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19 Besondere Bestimmungen:19.1 Umwelt:

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19.2 Anti-Doping:

SieheDMSB-RahmenausschreibungfürClubsport-Wettbewerbe

19.3 Sicherheit:

19.3.1Motorsportkanngefährlichsein!

Esistnieauszuschließen,dassdurchdasAuftretenvontechnischenDefektenamFahrzeug,durchSelbst-überschätzungdeseigenenFahrkönnensoderdurchplötzlichauftretendeunvorhersehbareEreignissewiez.B.Wetterumschwünge,Ölspuren,sonstigenFahrbahnveränderungenetc.eszuUnfällenkommenkann,die imschlimmstenFall tödlicheFolgenhabenkönnen.EswirddaherbesondersumBeachtungderSi-cherheitsvorschrifteninArt.3undArt.6gebetenunddenTeilnehmerndringendempfohlen,ihrFahrzeugentsprechendvorzubereitenunddieFahrgeschwindigkeitentsprechendanzupassen.

19.3.2 Zuschauerplätze:

Zuschauer sind an deutlich gekennzeichneten Plätzen unterzubringen und so abzusichern, dass sie nicht gefährdet werden.

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19.3.3 Sportwart-Platzierung:

Sportwarte der Streckensicherung sind so zu postieren, dass unter Berücksichtigung ihrer Aufgabe eine persönliche Gefährdung so weit wie möglich vermieden werden kann.

19.3.4Sanitätsdienst:

AnderStreckeisteinRTWvorgeschrieben,einNotarztmussanwesendsein.DaskurzfristigeVerständigenderRettungsleitstellemussebenfallsgewährleistetsein.EineZu-undAbfahrtdesSanitätsdienstesmussjederzeit gegeben sein.

19.3.5Feuerlöschmittel:

GeeigneteFeuerlöschmittelmüsseninausreichenderMengezurVerfügungstehen.

19.4 Ergebnislisten:

DieErgebnislisten sindmit einemKurzbericht über denVeranstaltungsverlauf spätestens zweiWochennachderVeranstaltungbeimjeweiligenRegionalclubundalsKopieanSPO/NRHeinzureichen.Beson-dereVorkommnisse (z.B.Unfälle) sindamerstenWerktagnachderVeranstaltungderVersicherungzumelden.

MitderFederführungbeauftragt:

ADAC Hessen-Thüringen e.V.