Haftung für Bewertungen Haftung für Bewertungen und Ratingsund Ratings
Haftung für Bewertungen & Rankings
Vorstellung der Studienarbeitim Schwerpunkt Medienrecht
Patrick Bott
Vorstellung der Studienarbeit
Hannes Heidorns
Gliederung des Vortrages
Einführung- Notwendigkeit von Bewertungssystemen- eBay Bewertungssystem, Überblick
Haftung für Bewertungen, Verkäufer – Käufer- deliktische Ansprüche - vertragliche Ansprüche - Beweislast
Ergebnis der Haftungssituation
Diskussion
Einführung Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Einführung
Interessengruppen
eBay: Information für Nutzer (Service), Selektionsgrundlage für Mitgliedschaft
Käufer: Bewertungssystem erhalten
Verkäufer: nur Interesse an positiven Bewertungen
Konkurrenten: Desinteresse an positiven Bewertungen des Konkurrenten
Potentielle Kunden: generelles Interesse an Bewertungen als Entscheidungsgrund
Einführung
Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
gegenseitige Bewertung nach abgeschlossener Transaktion
positives, negatives oder neutrales „Urteil“, dazu Kommentar mit bis zu 80 Zeichen, weitere Differenzierungen möglich (Versand, Kommunikation usw.)
Verpflichtung wie folgt zu bewerten:
- wahrheitsgemäß- gemäß den gesetzlichen Bestimmungen- sachlich- ohne Schmähkritik
Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland
Einführung
Einführung
Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Bewertungen werden tabellarisch zusammengefasst, inkl. „Quote“ ( 95,6 % positiv)
eBay greift grds. nicht selbständig in Bewertungen ein - Ausnahmen bei offensichtlicher Schmähkritik
keine Möglichkeit eine Bewertung nachträglich zu korrigieren
- Ausnahme die „einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen“
Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland
Einführung
Einführung
Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Auswirkungen des Bewertungssystems:
Orientierungshilfe für Marktteilnehmer
„Aushängeschild“ der Handeltreibenden
Sanktionsmöglichkeiten
grundsätzliche Neutralität des Plattformbetreibers (keine Schlichtungsinstanz)
Überblick Bewertungssystem eBay Deutschland
Einführung
Einführung
Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Anspruchsgrundlagen
Deliktische Ansprüche –unerlaubte Handlung
Charakter der AussagenZwischen erlaubt und unerlaubt - Die Wirkung der
Meinungsfreiheit auf die RechtswirdirgkeitTatsachenbehauptungen und Werturteile
§ 824 - unwahre Tatsachenbehauptungen § 823 Abs. 1 - sonstige Rechte - Abwägung der
Grundrechte § 823 Abs. 2 i. V. m. Schutzgesetz (§ 185 ff. StGB) § 826 – die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
Einführung
Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche
HaftungErgebnis der
Haftung
Anspruchsgrundlagen
Deliktische Ansprüche – § 824
Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
Maß ist die Beweisbarkeit – Schutz vor unwahren Tatsachenbehauptungen
Kreditgefährdung: Erschütterung des Vertrauens Dritter in die wirtschaftliche Seriosität und Bonität des Verletzten
Bewusst unvollständige Berichterstattung ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, wenn falscher Eindruck entsteht -80 Zeichen = halbe SMS
Einführung
Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche
HaftungErgebnis der
Haftung
Anspruchsgrundlagen
Deliktische Ansprüche – § 823 Abs. 1
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Sonstige Rechte: allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eingerichtetem und ausgeübten Gewerbebetrieb
Schutz des Gewerbebetriebes: Gewerbeschädigende Werturteile, wahre
Tatsachenbehauptungen, sonstige Äußerungen und Boykottaufrufe
Rechtswidrigkeit ist jedoch durch eine konkrete Güter und Interessenabwägung zu begründen.
Einführung
Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche
HaftungErgebnis der
Haftung
Anspruchsgrundlagen
Deliktische Ansprüche – § 823 Abs. 2
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Schutzgesetze sind vor allem §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
Jedoch offensichtliche Verstöße durch eBay direkt entfernt – Grundsätze
Einführung
Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche
HaftungErgebnis der
Haftung
Anspruchsgrundlagen
Deliktische Ansprüche – § 826
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Beweisprobleme Vorsatz
Jedoch offensichtliche Verstöße durch eBay direkt entfernt – gemäß der eBay Grundsätze
Einführung
Deliktische Haftung Fazit DiskussionVertragliche
HaftungErgebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Ziel des etwaig „falsch“ bewertetem Nutzers die negative Bewertung entfernen zu lassen
Anspruch gegenüber Vertragspartner (Käufer od. Verkäufer) aus vertraglichen Schutzpflichten
AG somit meist §§ 433, 280 I 1, 241 II BGB
Problem: Herleitung und Inhalt der vertraglichen Schutzpflichten
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Schutzpflichten müssen genauer definiert werden
Bewertungspflichten der AGB des Plattformbetreibers können als Schutzpflichten herangezogen werden
verschiedene dogmatische Herleitungen Rahmenvertragslösung, Vertrag zu Gunsten Dritter, Auslegungslösung
Nutzer hat die vertragliche Schutzpflicht Bewertungen wahrheitsgemäß, sachlich begründet sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend vorzunehmen
somit wirklich eigenständige Bedeutung nur die „Sachlichkeit“
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Das Gebot der Sachlichkeit: unbestimmter Rechtsbegriff, Auslegung
erforderlich
in Rechtsprechung unterschiedliche Ansätze zur Auslegung
- e. A. Sachlichkeit bereits verneint, wenn Gründe für eine
negative Bewertung nicht mitgeteilt wurden, Dritter
muss sich objektiv Meinung über Verlauf bilden können
= „Begründungserfordernis“ (AG Erlangen)
- a. A. erst dann unsachlich, wenn so eine bewusste Fehl-
beurteilung vorgenommen würde oder die Bewertung als nicht mehr vertretbar oder indiskutabel erscheine
( LG Saarbrücken, AG Koblenz)
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Sachlichkeitserfordernis in der Literatur
- auch Zustimmung zur weiten Auslegung der Sachlichkeit (bewusste Fehlbeurteilung,
Bewertung nicht mehr vertretbar oder indiskutabel)
- ebenfalls Unsachlichkeit erst dann, wenn komplett
ohne erkennbaren Tatsachenbezug
- auch Bezug auf „Form“ der Äußerung, als nüchterne
zurückhaltende und emotionslosen Stellungnahme,
somit scharfe und schonungslose Kritik unsachlich
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Eigene Einschätzung des Sachlichkeitserfordernisses
- Meinungen differieren in der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter gegenüber der Meinungsfreiheit innerhalb der Sachlichkeit „Meinungsforum“ ?
Bewertungssystem & Integrität in Abwägung miteinzu-
beziehen
- teilweise Versuch, Integrität des Bewertungssystems durch „strenge“ sachliche Anforderungen zu sichern
schwer mit 80 Zeichen eine streng „tatsächlich“ Darstellung
zu verfassenEinführung Deliktische
HaftungFazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
strenge Standards der Sachlichkeit führen paradoxerweise dazu, dass Vertrauen in Bewertungsplattform sinkt, denn
je weniger die Mitglieder „frei“ Meinungen äußern, desto unglaubhafter wird das System
- eben die Integrität und Glaubhaftigkeit des Bewertungssystems sollte im Interesse
aller Marktteilnehmer in die Auslegung der Sachlichkeit einfließen
- Bewertungshemmschwellen sollten abgebaut werden
somit weite Auslegung der Sachlichkeit sinnvoll
Rechte immer noch durch übrige Grenzen geschütztEinführung Deliktische
HaftungFazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Bewertung unsachlich wenn :
Bewusste Fehlbeurteilung abschließende Bewertung nicht vertretbar,
indiskutabel
Werturteile die komplett los gelöst von der Transaktionkomplett ohne Tatsachenbezug erfolgen,keine „detaillierte“ Begründungspflicht, weit auslegen
- unzulässig in etwa: „So macht eBay keinen Spaß!!!“- zulässig: „So macht eBay keinen Spaß, in Emails nur
patzige Antworten, Versand dauert ewig“- unzulässig: „Ware teurer als im Laden! Unverschähmt!“
( zwar Tatsachenbezug, aber nicht mehr vertretbar)
Wichtig, eher weite Auslegung um Bewertungssystem zu schützen
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Rechtsfolgen des Anspruches
- Anspruch auf Zustimmung zur Löschung ( §§ 280 I, 241 II iVm. 249 I BGB) meist Hauptbegehren, eBay löscht daraufhin die
Bewertung
- zukünftiger Unterlassungsanspruch direkt aus Vertrag
- Ersatz materieller Schäden (§§ 280 I, 241 II iVm. 249 I BGB), Anwaltskosten usw. nach § 252 S.2 BGB auch der entgangene Gewinn
relativ schwer zu ermitteln, aber § 287 I ZPO freie Einschätzung durch Gericht
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Unterschiede in Zulässigkeit von Äußerungen, je nach Wertung der Sachlichkeit des Gerichts
„Nie wieder! So etwas habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!
zulässig, AG Koblenz
„Warnung!!! – Vor Geboten unbedingt Erfahrungsbericht einholen!!! zulässig, LG Saarbrücken
„Ein Freund und ich würden hier nicht mehr kaufen, sorry“unzulässig, AG Erlangen
„Auf solche Käufer kann man getrost verzichten, bitte nie wieder!“ unzulässig, AG Hamburg-Wandsbeck
Vertragliche Haftung für Bewertungen
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Beweislast für Tatsachenbehauptungen
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Wenn eine Tatsache vorliegt muss Wahrheitsgehalt bewiesen werden, Problem der Beweislast ?
Grundsätzlich hat Äußernder Beweispflicht für verletzende Tatsachenbehauptungen, Rechtsgedanke § 823 II BGB, 186 StGB
Aber bei Unterlassungsbegehren Beweislast beim Klagenden, also „umgekehrt“, bei vorliegendem berichtigten Interesse
Anknüpfungspunkt, fraglich ob bei ähnlichen Löschungs-
ansprüchen auch Umkehr erfolgt
Umkehr in Fällen, wenn ein berechtigtes Interesse an Verbreitung der Tatsache vorliegt
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Fraglich ist ob der Bewertende das „berechtigte“ Interesse in Anspruch nehmen kann wird in Rechtsprechung verschieden gelöst
- e.A. Beweislast bleibt bei Bewertendem, Versicherung
dass Bewertung ordnungsgemäß sei
- a.A. Beweislastumkehr Bewertungen wichtig für Kaufentscheidungen,
Verkäufer wünscht Bewertung zieht Vorteile aus Bewertungen, muss auch Nachteile in
Kauf nehmen, ebenfalls Möglichkeit der „Gegendarstellung“
Beweislast für Tatsachenbehauptungen
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Haftung im Käufer Verkäufer Verhältnis
Eigene Einschätzung, Beweislastumkehr?
- Beweislastumkehr sinnvoll Hemmschwelle Tatsachen
darzustellen sinkt, da Beweisrisiko nicht hauptsächlich auf
Seiten des Bewertenden
- wie festgestellt Sachlichkeit gefordert ( = Tatsachenbezug),
wenn Beweislast bei Bewertendem würde dies z.B. eine „sachliche“ Bewertung riskanter machen
- führt zu freierer Bewertungsabgabe
Stärkung der „Bewertungsintegrität“
Beweislast für Tatsachenbehauptungen
Einführung Deliktische Haftung
Fazit Diskussion
Vertragliche Haftung Ergebnis der
Haftung
Vergleich deliktisch und vertraglich
„Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nicht mehr kaufen, sorry!“(AG Erlangen vom 26.05.2004, Az.: 1 C 457/04)Mit Erfolg
„Nie wieder! so was habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet! Rate ab“(AG Koblenz vom 2.4.2004, Az. 152 C 330/04) Ohne Erfolg
Ergebnis der Haftungssituation
Einführung Deliktische Haftung
Fazit DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Bewertung nach eBay-Maßgaben ist Nebenpflicht
eBay Bewertunggsystem ist kein Meinungsforum im eigentlichen Sinn, sondern beschränkt auf die Vorgaben von eBay die dem Zwecke der Information dienen
Kritik: 80 Zeichen sind zu kurz
Auffassung der Rechtsprechung bei deliktischen Ansprüchen zu einseitig auf Meinungsfreiheit bezogen, Schutz der eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht ausreichend gewürdigt.
Einführung Deliktische Haftung
Fazit
DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Bewertungssystem kein rechtsfreier Raum, Gesetze genügen zur materiellen Absicherung, aber differenzierte Betrachtung
je nach angewandter Anspruchsgrundlage, Delikt oder
Vertrag, andere Anforderungen an Bewertung, vertragliche Ansprüche über Sachlichkeit
weitergehend
Bewertungssystem an sich ist wichtiger Faktor der Auktionsplattform und ermöglicht erst langfristig den Erfolg / das Vertrauen der Nutzer
Integrität des Systems sollte hohen Stellenwert in Abwägung etwaig verletzter Güter einnehmen so bei Sachlichkeitserfordernis und Beweislast aufgezeigt
Einführung Deliktische Haftung
Fazit
DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Fraglich ob Haftungssituation auch in der praktischen Anwendung ausreicht?
Bewertungsstreitigkeiten nicht über einstweilige Verfügung zu entscheiden, Hauptsacheverfahren notwendig
hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand
Ziel etwaig schädliche Bewertungen entfernen zu lassen
nicht befriedigend schnell zu erreichen
Diese Situation erzeugt Hemmschwelle bei Bewertungsstreitigkeiten gerichtlich vorzugehen somit eher bereit bei Rachewertungen „einvernehmlich“ zurückzunehmen
Einführung Deliktische Haftung
Fazit
DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Ergebnis der Haftungssituation
Fazit und Kritik
Diese „rechtspraktischen“ Hemmschwellen Schaden, auch auf Grund etwaig zu befürchtender Rachebewertungen der Glaubwürdigkeit des Systems
Vertraglich vereinbarte Schlichtungsinstanz als Lösung?
- Vgl. http://www.squaretrade.com ,eBay USA, Online Dispute Resolution (ODR)
Einführung Deliktische Haftung
Fazit
DiskussionVertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Ende des Vortrages
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Einführung Deliktische Haftung
Fazit
Diskussion
Vertragliche Haftung
Ergebnis der Haftung
Diskussion
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