Hirntod und Organtransplantation
im Spannungsfeld konkurrierender Bedürfnisse
OrganspenderWürdevoller und ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
ZugehörigeAbschied gestalten,
Trauern,Ganzheit,Solidarität
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
Bedürftige
Transplantateure
DSO
Krankenkassen
Intensivteam Organspender
Zugehörige
Pharmaunternehmen
Krankenhaus
Organempfänger
TransplantateureLeiden (des Empfängers)
mindern,Rechtssicherheit
DSOviele Organe akquirieren,um Leiden (v. Empfängern)
zu mindern
Krankenkassenausgeglichener Haushalt,
Gewinn
IntensivteamWürdevoller u. ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
Loyalität KHS
OrganspenderWürdevoller und ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
ZugehörigeAbschied gestalten,
Trauern,Ganzheit,Solidarität
PharmaunternehmenGewinne erwirtschaften
KrankenhausWirtschaftlichkeit
Leidensminderung
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
OrganspenderWürdevoller und ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
ZugehörigeAbschied gestalten,
Trauern,Ganzheit,Solidarität
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
Bedürfnisse
Transplantateure
DSO
Krankenkassen
Intensivteam
Pharmaunternehmen
Krankenhaus
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
Bedürfnisse
Transplantateure
DSO
Krankenkassen
Intensivteam
Pharmaunternehmen
Krankenhaus
Pharmaindustrie
Transplateure
DSO
Krankenkassen
Intensivteam
Organspender
(kritische)Zugehörige der Organspender
Krankenhaus
Organempfänger
Zugang zuÖffentlichkeit und
Gesetzgebung
(zustimmende)
Zugehörige der Organspender
Leidender,
der empfängt
Verteilendes
Transplantationszentrum
Handelndes Ärzte- und Pflegeteam
Organempfänger
Claudia Kotter, Empfänger
Isolde Zinkl, Wartelisten-Patientin
Joachim Breiter, Wartelisten-Patient
Fynn Gabriel ReutherEmpfänger
Angelika BreuerEmpfängerin Tanja Lutz
Empfängerin
Hannes CaminEmpfänger
Karlheinz SchmidEmpfänger
„Die Entscheidung für eine Organspende ist eine Entscheidung für das Weiterleben eines Mitmenschen. Sagen Sie Ja zum Leben, sagen Sie Ja zur Organspende!“
Die in Stuttgart ansässige Pharmaagentur Schmittgall leitet die von der BZgA in Auftrag gegebene Kampagne. Bezahlt wird sie aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für Gesundheit. Nach Auskunft des Kommunikationsreferats 1 verfügt die BZgA 2011 über 2,5 Millionen Euro Werbeetat speziell für den Sektor Organspende. Die BZgA ist zudem Empfänger von Spenden und Schenkungen bzw. Sponsorengeldern.
- 1990 – "Erklärung der Deutschen
Bischofskonferenz und des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland"
- 1996 – Jürgen Möllemannin der Fragestunde
einer Anhörung im Gesundheitsausschuss
Evangelische Kirchentage
" [...] Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten."'
(Organspende ‑ eine gemeinsame Aufgabe,)
Stellungnahme der Kirchen in Deutschland
1990 - "Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“
Diese Erklärung wurde von einer 1988 gegründeten Arbeitsgruppe "zu Fragen der Gewebe‑ und Organtransplantationen" formuliert und 1990 als Sonderdruck des Arbeitskreises Organspende in sein Werbematerial mit aufgenommen. Im Vorwort ist sie unterschrieben von den Bischöfen Martin Kruse und Karl Lehmann. In dieser 15 Mitglieder umfassenden Arbeitsgruppe wirkten fünf der prominentesten bundesdeutschen Transplantationsmediziner mit (z.B. die Professoren Heinz Angstwurm, Friedrich Wilhelm Eigler, Rudolf Pichlmayr). In dem Aufklärungsheft des Arbeitskreises wird diese Schrift unter dem Titel: "Kirchen sagen Ja zur Organspende" folgendermaßen zitiert: " [...] Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten." (Organspende ‑ eine gemeinsame Aufgabe, S. 30.)
1996 - Jürgen Möllemann
Als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP 1996 in der Fragestunde einer Anhörung im Gesundheitsausschuss betont Jürgen Möllemann:
„Es ist ja von allergrößter Bedeutung, ob die Kirchen allesamt eine Lösung, wie wir sie hier diskutieren mittragen […] Im Falle einer ablehnenden Haltung der Kirchen gegenüber einer erweiterten Zustimmungslösung muss man überhaupt nicht mehr über eine Spendenbereitschaft reden.“
(13. Wortprotokoll / Ausschuss für Gesundheit, 17. Sitzung, 28.06.1996, S. 45)
Evangelische Kirchentage
Seit 2001 ist der Transplantationsmediziner Prof. med. habil. Dr. phil. Dr. theol. h.c. Eckard Nagel Mitglied des Präsidiumsvorstands des Deutschen Evangelischen Kirchentages (Damit Präsident des 30. Deutschen Evangelischen Kirchentages 2005 in Hannover und evangelischer Präsident des 2. Ökumenischen Kirchentages 2010 in München). An der Medizinischen Hochschule Hannover war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent und später Oberarzt an der zugehörigen Klinik für Abdominal- und Transplantationschirurgie. Von 2001 bis 2010 war er Leiter des Transplantationszentrums sowie Chefarzt im Bereich Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie im Klinikum Augsburg. Heute ist Prof. Nagel ist Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Essen und Mitglied im Deutschen Ethikrat. Darüber hinaus ist er Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer.Auf dem Kirchentag in Dresden im Juni 2011 präsentierten sich die Befürworter der Transplantationsmedizin auf vier große Ständen (z.T. Doppelstände) und mehreren Foren. Die „Infragesteller“ wurden entweder aus dem Programm ausgelagert oder auf den „Markt der Möglichkeiten“ beschränkt (verkleinerte Fläche).
Andre kirchliche Äußerungen
• Es ist sittlich unzulässig, „den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod eines anderen Menschen hinausgezögert würde“. (KKK 2296)
• „Der Hirntod ist nicht der natürliche Tod des Menschen.“ (Kongress „Signs of death“ Rom 2005)
• Zulässig ist eine Organentnahme nur „ex cadavere“. (Benedikt XIV. am 7.Nov. 2008)
• Solange der Leib des Menschen Lebenszeichen zeigt, ist der Mensch nicht tot. (Benedikt XIV. im Februar 2009)
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Kernpunkt der der ethischen Problematik:
(möglicher)Interessenswiderspruch
SpenderEmpfängerHat der Spender (noch)
Interessen?
Wird ihm möglicherweise geschadet?
Die Interessen und der Nutzen des Empfängers
sind eindeutig!
Hat der Spender (und seine Angehörigen)
Interessen?
Wird ihm (oder seinen Angehörigen)
möglicherweise geschadet?
Spender
Opfer
Hirntot?
Ist dieser Intensivpatient ein (noch) Sterbender oder (schon) ein Toter?
Wird ihm möglicherweise geschadet?Z.B indem in seinen Sterbeprozess
(fremdnützig) eingegriffen wird.
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Der Hirntod
Die Bundesärztekammer definiert ihn als: „Zustand des irreversiblen Erloschenseins aller Funktionen des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes (Ausfall der gesamten Hirnfunktionen) bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz- und Kreislauffunktion. Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“
Der Stuttgarter Kardiologe Prof. Dr. Paolo Bavastro: „Ein hirntoter Mensch - deshalb ist der Begriff schon, wenn man das juristisch formulieren will, eine arglistige Täuschung -, ein Mensch in Hirnversagen ist ein Mensch, dessen Gehirn einen erheblichen Schaden hat, aber - es ist ein schwerstkranker, sterbender Mensch, aber noch kein Toter.“
Die US-amerikanische "President’s Council on Bioethics" (Ethikrat der USA):Die Vorstellung von der Gleichsetzung von Hirntod und Tod ist "nicht mehr aufrechtzuhalten". Das Gehirn ist "nicht der Integrator der verschiedenen Körperfunktionen", vielmehr sei "die Integration eine emergente Eigenschaft des ganzen Organismus".
Der „Hirntote“ ist ein unumkehrbar Sterbender
- Organtransplantation –Eine Anfrage an unser Verständnis von
Sterben, Tod und Auferstehung. Zugleich eine Kritik der Schrift der Kirchen.
Katechismus der Katholischen Kirche (KKK):
Die Seele ist Träger des ewigen Lebens (KKK 1020).
Im Tod des Menschen stirbt allein sein Leib und wird zur leblosen Materie (und ist erst jetzt ohne jedes Lebenszeichen). (KKK 365)
Da im Tod allein der Leib stirbt, kennzeichnet erst der Fortfall der Lebenszeichen des Leibes (Atmung, Herzschlag, Kreislauf) den Eintritt des natürlichen Todes, (KKK 365 f, 1005, 1022)
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Ab wann ist der Mensch ein Mensch?
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Bis wann ist ein Mensch ein Mensch?
Feindbilder
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In § 2 Absatz 1 des TPG fordert der Gesetzgeber, dass die Aufklärung zur Organspende die „gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und ergebnisoffen“ sein muss.
In seiner Begründung zum Gesetz (B. Besonderer Teil, zu Artikel 1, zu Nummer 3, zu Buchstabe a) führt er dann aus, dass damit gemeint ist, dass „in die Aufklärung zur Organspende auch solche Aspekte mit einbezogen werden müssen, die einer Organ- und Gewebespende möglicherweise entgegen stehen könnten“.
Prof. Dr. med. R. Pichlmayr, Promoter der Organspende in Deutschland: "Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr."
Spendewillige werden getäuscht!
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Organ- und Gewebespende
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On November 24, 2008, the fifth hand transplantation was performed in Louisville.A team of surgeons from Kleinert, Kutz and Associates and the Christine M Kleinert Institute for Hand and Microsurgery along with staff at the Jewish Hospital Hand Care Center, University of Louisville and Jewish Hospital Transplant Center transplanted a 43 year-old man from Massena, New York with a new right hand. He had lost his hand in a foundry accident two years ago.This case used the first non-local donor done in Louisville, and was also the shortest time to date, with an OR time of approximately 9 hours. The patient was treated with Campath 1H induction regimen, and started on immediate Prograf monotherapy. At two weeks post transplant, the patient is doing extremely well. His biopsies have been grade 0 or grade 1, with minimal swelling. He was discharged to outpatient care on day 6, and continues to receive 3 hours of physical therapy a day. His functional progress to date is excellent and the patient is very pleased with his graft.
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2012: Die 23. Gesichtstransplantation der Welt ist die bislang aufwändigste Operation dieser Art. 36 Stunden operieren Chirurgen in Baltimore den US-Amerikaner Richard Norris, dessen Antzlitz nach einer Schussverletzung zerstört war. Es war die erste Transplantation bei der auch Zähne und Zunge eines Spenders übertragen wurden.
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Ich habe das Recht über mich selbst zu verfügen.
Wem gehört der menschliche Körper?
Das Leben ist mein Besitz. Das Leben ist anvertraute Gabe und Aufgabe.
Tradition der Aufklärung Jüdisch-christliche Tradition
Ich habe mit mir sorgfältig, verantwortungs- und liebevoll umzugehen.
Ich kann nur das spenden, was mir gehört?
Frage nach der Rechtsnatur der Leiche und ihrer Bestandteile
PersonNachwirkendes
Persönlichkeitsrecht
SacheKommerzialisierbar
von wem (Erben, Gesellschaft…)?
Wem gehört der menschliche Körper?
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Das Problem der Verfügbarkeit über den menschliche Körper stellt sich in ganz verschieden Bereichen.
Organspende
Prostitution
Gewebespende
Enhancement
DNA
Umgang mitEmbryonen
GefahrenabwehrPornographie
Trauernde Zugehöriger
Waltraud KasparAngehörige:
„Durch die Organspende hat der Tod meines Mannes wenigstens noch einen Sinn, insofern dass andere Menschen weiterleben können und das empfinden meine Kinder und ich als sehr tröstlich. Es ist fast wie ein Lebenszeichen meines Mannes."
„Die Tatsache, dass es der Organempfängerin gut geht und ein Teil meiner Schwester in ihr weiterlebt, empfinde ich als großen Trost.“
Rolf LohmannAngehöriger
Olaf WulfesAngehöriger
"Vier Tage nach dem Tod unseres Sohnes kam der Anruf, dass vier Empfänger fünf Organe erhielten. Das war für mich ein euphorischer Moment - in einer traumatischen Situation. … Organe sind das größte Geschenk, das man jemandem machen kann. "
Argumente - pro
SinnKontinuität
Solidarität
… Während der Hausaufbahrung, die zumindest 24 Stunden dauern soll, darf der Verstorbene keine Sekunde allein gelassen werden. In Gegenwart des Toten darf weder gegessen noch getrunken werden. Männer und Frauen wechseln sich bei der Totenwache ab.
Die Trauerrituale der Roma zielen darauf ab, der Schmerzbewältigung keine Grenzen zu setzen. Auf den Verstorbenen abgestimmte musikalische Darbietungen sowie persönliche Gegenstände, die ins offenen Grab geworfen werden, schaffen eine zusätzliche emotionelle Nähe zum Verstorbenen.
Der Verstorbene bleibt über seinen (Hirn-) Tod hinaus für die An-Verwanten Person, während er für ferner Stehende zum
Leichnam geworden ist.
Zwiesprache am Grab„Von Erde bist DU genommen; zu Erde wirst DU wieder werden.“
Bedürfnis nach Begleitung,
Abschiednahme und weiterer Verbundenheit
TransplantateureLeiden (des Empfängers)
mindern,Rechtssicherheit
DSOviele Organe akquirieren,um Leiden (v. Empfängern)
zu mindern
Krankenkassenausgeglichener Haushalt,
Gewinn
IntensivteamWürdevoller u. ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
Loyalität KHS
OrganspenderWürdevoller und ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
ZugehörigeAbschied gestalten,
Trauern,Ganzheit,Solidarität
PharmaunternehmenGewinne erwirtschaften
KrankenhausWirtschaftlichkeit
Leidensminderung
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
Buch der Sprüche 31,8:
Öffne deinen Mund für den Stummen,
für das Recht aller Schwachen!
Wer sind hier die Stummen?
OrganspenderWürdevoller und ungestörter
Sterbeprozess,Ganzheit,Solidarität
ZugehörigeAbschied gestalten,
Trauern,Ganzheit,Solidarität
OrganempfängerÜberleben
Lebensqualität
Bedürftige
TransplantateureLeiden (des Empfängers)
mindern,Rechtssicherheit
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Spender Empfänger
§§ 223, 230 StGB Körperverletzung
§ 212 StGB Tötung
§ 168 StGB Störung der Totenruhe
§ Unterschlagung
§ 303 StGB Sachbeschädigung
§ Einwilligung§ 34 StGB Notstand
Mögliche Rechtfertigungsgründe:
Mögliche Hinderungsgründe:§ Täuschung§ Erzeugung eines Irrtums
BGHSt 23, 228 Sozialadäquanz (?)Aufnahme in die Warteliste
ErfolgsaussichtDringlichkeit
Zuordnung des Organs
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Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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Aber nun lasst uns darüber reden!
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