„Immaterielle Vorsorge“
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Trauerverfügung
Referent RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Altrömische Testamentpräambel:
Da nichts so bestimmt ist wie der Tod und nichts so unbestimmt wie dessen
Zeitpunkt verfügen wir, ....
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht, aber keine Lebenspflicht!“
Dr. Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII Zivilsenats am BGH
In Deutschland leben zur Zeit
●ca. 1,3 Mio. Bürger unter staatlicher Betreuung
●ca. 1,5 Mio. Bürger unter Bevollmächtigung
●ca. 400.000 Bürger in Koma oder komaähnlichen Zustand
●ca. 1,2 Mio. Bürger sind von der Alzheimer Krankheit oder einer anderen Demenzkrankheit betroffen
„Die immaterielle Lebensvorsorge ist
die notwendige Ergänzungder materiellen Lebensabsicherung!“
Rechtsanwalt JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Die immaterielle Vorsorge beinhaltetfolgende Verfügungen:
●Patientenverfügung
●Betreuungsverfügung
●Vorsorgevollmacht
●Organverfügung
●Trauerverfügung
●Sorgerechtsverfügung
●Vermögenssorgeverfügung
●Widerspruchserklärung zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland
Patientenverfügung
Sie entscheiden selbst über Durchführung von medizinischen und lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall einer Krankheit oder eines Unfalls
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Sie entscheiden, wen das Vormundschaftsgericht als Betreuer einsetzt.
Vorsorgevollmacht
Ist eine Vollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, die die richterliche Anordnung für eine Betreuung ausschließt.
Trauerverfügung
Mit dieser Verfügung legen Sie Ihre Wünsche zur Art und Weise Ihrer Bestattung fest.
„Das beste Dokument ist sein Papier nicht Wert, wenn es nicht gefunden
wird!“
Rechtsanwalt JUDr. Heinrich Meyer-Götz
Die Verfügungsdaten gehen in das Stiftungsvermögen der
„Stiftung VorsorgeDatenbank“ über und sind damit dauerhaft
gesichert
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