Inhalt Seite 3
INHALT ...................................................................................................................................................... 3
TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 4
1 EINLEITUNG .................................................................................................................................... 5
2 VORGEHEN IN DER VORSTUDIE ............................................................................................... 7
2.1 AUSWAHL DER PILOTSCHULTRÄGER ............................................................................................... 7 2.2 METHODIK DER VORSTUDIE ............................................................................................................ 8
3 ANALYSE DER RAHMENBEDINGUNGEN BEI DEN PILOTSCHULTRÄGERN ................ 9
3.1 BASISDATEN .................................................................................................................................... 9 3.2 ORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................ 10
3.2.1 Medienentwicklungsplanung auf Ebene des Schulträgers und der Schulen ....................... 10 3.2.2 Finanzierung der Ausstattung in den Schulen .................................................................... 11 3.2.3 Betrieb und Support ............................................................................................................ 12 3.2.4 Aufgaben der Medienzentren .............................................................................................. 14 3.2.5 Fortbildungen ..................................................................................................................... 15
3.3 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN............................................................................................ 16 3.3.1 Installation der Hardware .................................................................................................. 16 3.3.2 Installation der Software .................................................................................................... 18 3.3.3 Vernetzung .......................................................................................................................... 19
3.4 DERZEITIGER STAND DER SOFTWARESTANDARDISIERUNG ............................................................ 20 3.4.1 Pädagogische und technische Prüfung von Software ......................................................... 22 3.4.2 Lizenzmanagement.............................................................................................................. 23
4 IDENTIFIZIERTE HANDLUNGSFELDER ................................................................................ 25
4.1 EINSTIEG IN STANDARDISIERTE SOFTWAREKATALOGE .................................................................. 25 4.2 DEFINITION VON PROZESSEN UND ABSTIMMUNG VON SCHNITTSTELLEN....................................... 26 4.3 LIZENZMANAGEMENT.................................................................................................................... 26 4.4 ANPASSUNG VON FORTBILDUNGEN UND SUPPORT ........................................................................ 26
ANHANG .................................................................................................................................................. 28
ANHANG 1: SOFTWARESOCKEL FÜR GRUNDSCHULEN DER STADT FRANKFURT AM MAIN ...................... 28 ANHANG 2: SOFTWARELISTE DES LCE-PROJEKTES ................................................................................ 30
Tabellenverzeichnis Seite 4
Tabelle 1: Übersicht über die Schulen der Pilotschulträger .......................................................................... 9
Tabelle 2: Medienentwicklungsplanung der Pilotschulträger ..................................................................... 11
Tabelle 3: Finanzierung der IT-Infrastruktur der Schulen der Pilotschulträger .......................................... 12
Tabelle 4: Aufgabenverteilung der Dienstleister der Pilotschulträger ........................................................ 13
Tabelle 5: Angebote der Medienzentren der Pilotschulträger .................................................................... 15
Tabelle 6: Anbieter von Fortbildungen im Bereich IT bei den Pilotschulträgern ....................................... 16
Tabelle 7: Überblick über die Hardware-Beschaffung bei den Pilotschulträgern ....................................... 18
Tabelle 8: Überblick über die Software-Installation bei den Pilotschulträgern .......................................... 19
Tabelle 9: Überblick über die Vernetzung der Schulen der Pilotschulträger .............................................. 20
Tabelle 10: Überblick über die bisherige Softwarestandardisierung der Pilotschulträger .......................... 22
Tabelle 11: Überblick über technische und pädagogische Software-Prüfungen bei den
Pilotschulträgern ............................................................................................................................... 23
Tabelle 12: Überblick über das Lizenzmanagement der Pilotschulträger ................................................... 24
Einleitung Seite 5
Für die Erbringung effektiver und wirtschaftlicher IT-Dienstleistungen ist eine systematische
Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Software und digitalisierten Medien in den
Schulen eine notwendige Voraussetzung. Die Standardisierung von Hard- und Software ist in
den letzten Jahren daher auch in Schulen und insbesondere bei kommunalen Schulträgern, den
Medienzentren und in den Landeseinrichtungen zu einem wichtigen Thema geworden. In
Bezug auf den Softwareeinsatz in Schulen ergeben sich fünf Kernprobleme, denen durch die
Standardisierung begegnet werden soll:
1. Lehrkräften steht eine Vielzahl unterschiedlicher Softwareprodukte mit unterschiedlicher
pädagogischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl schwer zu organisieren ist. Insbe-
sondere neue Lehrkräfte erwarten einen Sockel an Softwareprodukten, die an ihren
Schulen bereit stehen.
2. Eine derart große Anzahl von verschiedenen Softwareprodukten (im Jahr 2007 waren
beispielsweise in Bremen 1.802 unterschiedliche Produkte in den Schulen im Einsatz1)
können in dieser Breite kaum effektiv und effizient von einem zentralen Support
unterstützt werden.
3. Um die Nutzung von Softwareprodukten an den Schulen zu gewährleisten, ist es erforder-
lich, die Lehrkräfte im Umgang mit der Software und den Möglichkeiten ihres unterricht-
lichen Einsatzes fortzubilden. Gezielte Fortbildungen sind jedoch in der Regel nur für eine
begrenzte Anzahl unterschiedlicher Produkte möglich. Durch Definition eines abge-
stimmten Warenkorbs kann das Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte
angepasst werden.
4. Das Lizenzmanagement stellt die Schulen und den Schulträger aufgrund der unterschiedli-
chen Lizenzbestimmung der Softwarehersteller vor große Schwierigkeiten.
5. Die dezentral gekaufte Software wird bisher meist nicht im Hinblick auf ihre technische
Eignung im Rahmen der existierenden IT-Infrastruktur des Schulträgers ausgewählt. So
treten Probleme mit dieser Software bei der Installation, ihrer dauerhaften Bereitstellung
und weiteren Aktualisierungen auf, die einen erhöhten Supportaufwand für das
Gesamtsystem nach sich ziehen.
6. Durch diese Form der Softwarebeschaffungen der Schulen können keine Einsparungsmög-
lichkeiten durch einen gebündelten zentralen Einkauf realisiert werden.
Diese Kernprobleme in Schulen können mittelfristig nur gelöst werden, wenn die bisherige
Praxis in einen standardisierten Prozess übertragen wird und den Lehrkräften ein Katalog
pädagogisch sinnvoller Software angeboten werden kann. Jedoch ist bisher nicht klar, in wie
fern sich Standardisierungen im Softwarebereich für Schulen eignen oder dort Verbreitung
finden können werden können. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens soll daher mit einer
1 Vgl. Büsching, Nicole; Stolpmann, Björn Eric (2007): „Softwarestandardisierung in den stadtbremischen
Schulen – Zwischenbericht zur Softwareausstattung der Schulen“
http://www.ifib.de/publikationsdateien/Zwischenbericht-_Softwareprojekt-Bremen.pdf
Einleitung Seite 6
Machbarkeitsstudie untersucht werden, in wie weit eine Softwarestandardisierung im
Schulbereich in Hessen überhaupt möglich ist und welche Besonderheiten dort zu
berücksichtigen sind.
Um zu evaluieren, welche Bestandteile in einem solchen Forschungsvorhaben berücksichtigt
werden sollen und welche Vorarbeiten die Schulträger im Bereich der Softwarestandardisie-
rung geleistet haben, wurde das Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) mit
der Durchführung einer explorativen Vorstudie bei zwei Pilotschulträgern beauftragt. Der
vorliegende Bericht zeigt die Ergebnisse dieser Vorstudie auf.
Der Bericht beginnt mit einem Überblick über die in der Vorstudie angewandte Vorgehens-
weise und Methodik (Kapitel 2). Anschließend werden die vorhandenen Rahmenbedingungen
bei den Pilotschulträgern in organisatorischer und technischer Hinsicht sowie insbesondere
der derzeitige Stand der Softwarestandardisierung dargestellt (Kapitel 3). Aus dieser Analyse
der Rahmenbedingungen werden dann Themenfelder identifiziert, die in einem Forschungs-
vorhaben betrachten werden sollten (Kapitel 3).
Vorgehen in der Vorstudie Seite 7
Die Vorstudie sollte vor allem dazu dienen, einen genaueren Einblick in vorhandene
Standardisierungsvorhaben im Bereich Software in hessischen Schulen zu erhalten und die
wesentlichen zu untersuchenden Themen in einem danach durchzuführenden Forschungs-
vorhaben zu identifizieren. Daher sollten zwei Schulträger in Hessen genauer zu ihren
bisherigen Bemühungen im Bereich Softwarestandardisierung und zu Anforderungen an ein
längeres Forschungsvorhaben befragt werden.
Um vielen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, sich für diese Vorstudie zu bewerben,
wurden die Inhalte zunächst auf der Sitzung der AG Support der Landesinitiative
Schule@Zukunft vom ifib vorgestellt. Alle dort anwesenden Schulträger bekundeten
daraufhin Interesse an einer Teilnahme. Zusätzlich wurden weitere Schulträger in Hessen über
die Projektidee informiert.
Daraufhin haben sich bei Schule@Zukunft folgende Schulträger beworben:
Stadt Frankfurt am Main
Stadt Gießen
Kreis Bergstraße
Kreis Groß-Gerau
Wetteraukreis
Landkreis Gießen
Vogelsbergkreis
Aus diesen Bewerbern wurden von Schule@Zukunft in Abstimmung mit dem ifib eine Stadt
und eine Landkreis nach folgenden Kriterien ausgewählt:
1. Der Schulträger stellt personellen Ressourcen für die Bestandsaufnahme bereit.
2. Vorarbeiten in der Softwarestandardisierung sind vorhanden (z. B. definierte Standards
von Basissoftware).
3. Es existiert eine regionale Steuergruppe.
4. Es gibt ein einheitliches Netz, Ideen zur Softwareverteilung sind in Ansätzen vor-
handen.
5. Die Supportstruktur ist definiert.
6. Ein aktives Medienzentrum ist vorhanden und bereit, diesen Prozess mit zu gestalten.
7. Bereitschaft, auch im späteren Forschungsvorhaben mit zu wirken, ist vorhanden.
Die Stadt Frankfurt am Main und der Kreis Bergstraße erfüllten diese Kriterien am besten, so
dass diese beiden Schulträger für die Teilnahme an der Vorstudie ausgewählt wurden.
Vorgehen in der Vorstudie Seite 8
Zur Analyse der bei den beiden Pilotschulträgern vorhandenen Rahmenbedingungen wurde
folgendes Vorgehen gewählt:
Phase 1 (Oktober 2008): Zieldefinition der Vorstudie mit den beiden Schulträger auf
einem gemeinsamen Workshop
Phase 2 (November 2008 bis Januar 2009): vertiefende Gruppeninterviews mit den
Akteuren bei den Schulträgern
Phase 3 (Februar 2009 bis Mai 2009): vergleichende Analyse der Schulträger sowie
Definition von Handlungsfeldern für ein Forschungsvorhaben und Erstellung eines
Endberichtes
In einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit beiden Pilotschulträgern wurden zunächst die
grundlegenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Schulträger sowie
die grundsätzliche Ausrichtung der Vorstudie erarbeitet.
Zur genaueren Analyse, insbesondere der bei den Schulträgern umgesetzten Vorarbeiten im
Bereich der Softwarestandardisierung, wurden daran anknüpfend vor Ort Interviews mit den
beteiligten Akteuren geführt:
Dies waren im Einzelnen in Frankfurt am Main Frau Faulstich, Frau Schindler und Herr
Granditzki vom Stadtschulamt Frankfurt, der Leiter des Medienzentrums Frankfurt e.V., Herr
Heun, sowie der für IT zuständige Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Frankfurt, Herr Dr.
Jeck.
Im Kreis Bergstraße waren der Leiter der Mediengruppe, Herr Dietlmeier, der
stellvertretende Abteilungsleiter der Schulabteilung, Herr Niederhöfer, der Leiter des Medien-
zentrums Heppenheim, Herr Theel, ein Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes, Herr Schober,
sowie zwei Fachberater/innen, Frau Beysiegel und Herrn Metzendorf, beteiligt.
Aus den Informationen, die im Rahmen dieser Interviews gewonnen werden konnten,
resultiert dieser Bericht, der in Grundzügen die Situation der Schulträger darstellt (siehe
Kapitel 3)2 und daraus erste Empfehlungen für zu betrachtende Themengebiete in einem
Forschungsvorhaben identifiziert (Kapitel 3).
2 Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle folgenden Darstellungen auf Informationen aus diesen Interviews
zurückzuführen.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 9
Mit rund 660.000 Einwohnern ist Frankfurt am Main die größte Stadt im Bundesland
Hessen. In Frankfurt gibt es 152 öffentliche Schulen aller Schulformen (siehe Tabelle 1), an
denen ca. 5.300 Lehrkräfte die ca. 90.000 Schülerinnen und Schüler unterrichten3.
Der Kreis Bergstraße hat etwa 264.000 Einwohner und liegt im äußersten Süden des
Bundeslandes Hessen. Der Kreis gliedert sich in 22 Gemeinden auf, der Verwaltungssitz ist in
Heppenheim. An insgesamt 74 öffentlichen Schulen aller Schulformen (siehe Tabelle 1)
unterrichten ca. 2.400 Lehrkräfte die ca. 36.600 Schülerinnen und Schüler des Kreises4.
Schulart Frankfurt5 Kreis Bergstraße
6
Grundschulen 64 40
Förderschulen 14 5
Verbundene Grund- und
Förderschulen
– 2
Hauptschulen 5 –
Verbundene Grund- und
Hauptschulen
7 2
Realschulen 11 –
Verbundene Haupt- und
Realschulen
6 6
Verbundene Grund-,
Haupt- und Realschulen
– 5
Gymnasien 19 6
Gesamtschulen 13 4
Berufliche Schulen 16 4
Gesamt 155 74
Im Folgenden werden zunächst die organisatorischen Rahmenbedingungen der beiden
Pilotschulträger für die IT in Schulen aufgezeigt. Im Anschluss werden die technischen
Rahmenbedingungen in den Bereichen Hardware, Software und Vernetzung vorgestellt und
im nächsten Schritt auf den bisher erreichten Stand der Softwarestandardisierung einge-
gangen. Hierbei werden besonders die Punkte technische und pädagogische Prüfung von
Software und Lizenzmanagement betrachtet. Am Ende eines jeden inhaltlichen Abschnitts
3 Hessisches Kultusministerium (2008) : „Bildungspolitik in Zahlen – Daten aus dem Schulbereich 2007“,
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=51fded10bb843cb5ff1c7d63a20104f3
4 Hessisches Kultusministerium (2008) : „Bildungspolitik in Zahlen – Daten aus dem Schulbereich 2007“,
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=51fded10bb843cb5ff1c7d63a20104f3
5 Informationen des Stadtschulamtes vom 10.07.2009
6 Quelle: http://www.mein-schulwegweiser.de/pdf/Schulwegweiser_Bergstrasse.pdf
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 10
werden die wesentlichen Punkte bei beiden Schulträgern kurz in einer Tabelle zusammen-
fassend gegenüber gestellt.
Das Stadtschulamt Frankfurt nimmt für die Stadt Frankfurt am Main die Aufgaben des
kommunalen Schulträgers wahr. Das Referat 40.43 des Stadtschulamtes ist für das IT-
Management der Ausstattung in Verwaltung und pädagogischem Bereich von Schulen und
Kindertagesstätten zuständig. Neben der Referatsleitung sind insgesamt zehn Mitarbeiter in
diesem Referat beschäftig, davon betreiben drei die interne IT-Infrastruktur des Stadtschul-
amtes. Zu den Aufgaben der übrigen Mitarbeiter gehört in erster Linie die Koordination der
IT-Aufgaben mit den Schulen und den beteiligten Dienstleistern, Lieferanten und Ämtern,
wozu auch die Abstimmung und Definition von Standards gehört. Sechs Mitarbeiter sind
derzeit überwiegend für den Benutzersupport der Schulverwaltungen tätig. Für den Betrieb
und die Ausstattung der von der Stadt betriebenen Kindertageseinrichtungen ist seit 2008 der
Eigenbetrieb 48 „Städtische Kitas Frankfurt am Main“ zuständig.
Im Kreis Bergstraße übernimmt die Schulabteilung des Landratsamtes die Aufgaben des
kommunalen Schulträgers. Die Schulabteilung besteht derzeit aus insgesamt 16 Mitarbeitern,
wovon drei die Mediengruppe bilden. Die übrigen Stellen sind in den Bereichen Schülerbeför-
derung, Schulentwicklungsplanung und in der Buchhaltung angesiedelt. Die Aufgaben der
Mediengruppe liegen insbesondere in der Unterstützung der Schulen beim Umgang mit der
schulischen IT-Infrastruktur, bei der strategischen Planung des Medieneinsatzes hinsichtlich
Konzeptentwicklung, Ausstattung und Vernetzung sowie in der Beschaffung von Geräten im
Rahmen von Neuausstattungen und Ersatzbeschaffungen.
Die Stadt Frankfurt am Main führt eine mehrjährige strukturierte Gesamtplanung und die
Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen von IT-Plänen durch, zunächst als erster deutscher
Schulträger in Form des IT-Plans für Schulen und Kindertagesstätten (IT-Plan I) für den
Zeitraum von 2002 bis 2005, seit 2007 durch den IT-Plan II der Stadt Frankfurt am Main für
Schulen, Kindertageseinrichtungen und deren Verwaltungen (IT-Plan II). Im Rahmen des IT-
Plans I wurden die Schulen im pädagogischen Bereich mit einer IT-Infrastruktur – Hardware,
Software und Vernetzung – und dem dafür notwendigen technische Support ausgestattet. Der
IT-Plan II bezieht zusätzlich auch Kindertageseinrichtungen und Schulverwaltungen mit ein
und beinhaltet neben der Berechnung der Ausgaben für die erforderlichen Ersatzbeschaf-
fungen auch Ausführungen zu Neuinvestitionen in den Schwerpunkten Unterstützung von
Selbstlernprozessen und Stärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Schulen. Die
Schulen sind angehalten, ihrerseits Medienentwicklungspläne zu erstellen, die den Einsatz der
neuen Medien im Unterricht sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen beschreibt.
Die Ausstattung der Schulen im Kreis Bergstraße wird auf Schulträgerebene in einer
übergreifenden, auf mehrere Jahre angelegten IT-Planung festgehalten. Der Schwerpunkt der
Planung liegt derzeit auf der Beschaffung von Ersatz für veraltete Geräte in den Schulen in
einem permanenten zyklischen Austauschprozess. Dieser kreisweite Schulentwicklungsplan
wird mit den Medienentwicklungsplänen der Schulen abgestimmt. Entsprechende Medienent-
wicklungspläne sind von allen Schulen erstellt worden.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 11
Frankfurt Kreis Bergstraße
IT-Planung auf Ebene des
Schulträgers IT-Plan I (2002 bis 2007)
IT-Plan II (2008 bis 2012)
Schwerpunkte: Ersatzbeschaffung,
Förderung von Selbstlernprozessen und
Weiterentwicklung der beruflichen
Schulen
mehrjährige IT-Pläne
Schwerpunkte:
Ersatzbeschaffung der
veralteten Geräte
Medienentwicklungspläne
der Schulen fast flächendeckend vorhanden
gehen bei Vorhandensein in die
Berechnung der IT-Folgekostenbudgets
der Schulen ein
flächendeckend vorhanden
gehen bei Vorhandensein in die
Planung der Ausstattung der
Schulen mit ein
Neben Schulbudgets, die Mitte der 90er Jahre eingeführt und seitdem in der Höhe nicht
angepasst werden konnten, stehen den Frankfurter Schulen dedizierte IT-Folgekosten-
budgets zur Verfügung. Diese IT-Folgekostenbudgets orientieren sich derzeit unter anderem
an der Anzahl der Schüler, der in der Schule vorhandenen Computer und dem Erstellung eines
Medienentwicklungsplanes.
Die Beschaffung neuer oder zu ersetzender Hardware wird zentral vom Stadtschulamt
durchgeführt und auch finanziert. Bei der Beschaffung und Finanzierung der Software in den
Schulen wird zwischen Medienecken und EDV-Fachräumen unterschieden. Die Software in
den Medienecken wird von den Schulen aller Schulformen aus ihren IT-Folgekostenbudgets
selbst finanziert, während die Finanzierung der Software für die EDV-Fachräume durch das
Schulamt geleistet wird. Lediglich zusätzlich gewünschte Titel beschaffen die Schulen selbst
und finanzieren sie aus ihren IT-Folgekostenbudgets.
Auch im Kreis Bergstraße verfügen die Schulen über Schulbudgets, die sie selbstständig
verwalten können. Es ist allerdings kein dediziertes Budget für IT vorhanden, so dass die
Schulen Kleinbeschaffungen in diesem Bereich aus dem allgemeinen Schulbudget finan-
zieren, das allerdings für solche Beschaffungen vom Schulträger aufgestockt worden ist. Wie
in Frankfurt erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Hardware zentral durch den
Schulträger. Gleiches gilt für die Basissoftware für den Betrieb der Rechner, wozu neben dem
Betriebssystem und verschiedenen Werkzeugen auch Office-Programme und Bildbearbei-
tungssoftware gezählt werden. Pädagogische Software und weitere gewünschte Programme
müssen demgegenüber zum einen von den Schulen selbst aus ihren Schulbudgets finanziert
werden. Zum anderen kommt auch im Kreis Bergstraße die Software aus den Landeslizenzen
sowie bereits beschaffte Software des Medienzentrums zum Einsatz.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 12
Frankfurt Kreis Bergstraße
Budgets der Schulen für IT allgemeines Schulbudget
dediziertes IT-Folgekostenbudget
allgemeines Schulbudget, nicht
IT-gebunden
Finanzierung der Hardware zentral durch den Schulträger
Schulen schaffen allerdings
zusätzlich auch Hardware selbst an
zentral durch den Schulträger
Schulen schaffen allerdings
zusätzlich auch Hardware selbst an
Finanzierung der Software Medienecken: durch Schulen aus
IT-Folgekostenbudgets
Fachräume: Grundausstattung
zentral durch Schulträger,
zusätzliche Software durch Schulen
aus IT-Folgekostenbudgets
Basissoftware: zentral durch
Schulträger
Lernsoftware: durch Schulen aus
Schulbudgets
Bei beiden Schulträgern übernehmen verschiedene Akteure Aufgaben bei Betrieb und Support
der IT-Infrastruktur im pädagogischen Bereich.
In allen Frankfurter Schulen sind IT-Beauftragte vorhanden, die bei ersten Problemen mit
den Rechnern weiterhelfen und als Schnittstellen zu weiteren Supportdienstleistern fungieren.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Institutionen, die weiteren Support für Schulen leisten.
Die Caritas stellt als Kooperationspartner der Stadt Frankfurt am Main gebrauchte Rechner
und Monitore für Frankfurter Schulen zur Verfügung und nimmt auch innerhalb der zwei-
jährigen Garantie- und Gewährleistungszeit den Austausch und die Reparatur der Hardware
vor. Darüber hinaus wird durch die Caritas die von der Schule beschaffte und finanzierte
Software auf den Rechnern installiert und ihre Anbindung an Schulnetz und Internet durch-
geführt. Die Caritas hat sich gegenüber der Stadt Frankfurt verpflichtet, etwa 750 Rechner im
Jahr zu liefern.
fraLine-IT-Schul-Service7 ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Frankfurt am Main und der
Fachhochschule Frankfurt – University of Applied Sciences. fraLine leistet technischen
Support bei Störungen an pädagogisch genutzten Schulrechnern. Hierzu stehen von montags
bis freitags eine Hotline, ein Help-Desk sowie ein technischer Vor-Ort-Service bereit. Neben
der Behebung von Störungen, wird auch Beratung und Unterstützung bei Problemen und
Fragen angeboten, die sich bei der Rechnernutzung an den Schulen ergeben. Die Mitarbeiter
von fraLine sind überwiegend Studierende. Die Zusammenarbeit mit fraLine erfolgt stets auf
der Basis von Projekten mit spezifischen Anforderungen. Der Service ist für die Schulen
kostenlos und wird zentral durch die Stadt Frankfurt finanziert. Zwischen Caritas und fraLine
finden etwa dreimal jährlich Sitzungen zur Abstimmung statt.
Neben fraLine ist noch die IT-Werkstatt mit dem Vor-Ort-Support an Schulen beauftragt. Die
IT-Werkstatt ist organisatorisch der Abteilung 40.43 des Stadtschulamtes zugeordnet. Sie
7 http://www.fraline.de/
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 13
nimmt hauptsächlich Installationen vor, ist für Wartung und Pflege der EDV-Fachräume
zuständig und bietet in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Vor-Ort-Service an. Die
Kapazitäten der IT-Werkstatt sind jedoch stark eingeschränkt, so dass nur einige wenige –
hauptsächlich berufliche – Schulen das Angebot nutzen können. Als Anlaufstelle für die
Schulen dient auch für die IT-Werkstatt die Hotline von fraLine, die Störungen werden über
das Ticketing-System von fraLine erfasst und dann an die IT-Werkstatt weitergeleitet.
Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) ist für die Netzanbindung
der Frankfurter Schulen zuständig, wozu jedoch nur die Außenanbindung und nicht die
Administration der internen Schulnetze gehört. Darüber hinaus stellt das Amt 16 zentrale
Dienste wie Webserver, Internet-Filter und ein Portal bereit und betreibt auch die Terminal-
serverfarm für die Schulverwaltung.
Auch im Kreis Bergstraße verfügt jede Schule über einen, teilweise zwei IT-Beauftragte, die
in den Schulen als erste Ansprechpartner fungieren. Für Störungen des Betriebsablaufes, die
sich auf diese Weise nicht lösen lassen, betreibt die SCV GmbH8 aus Michelstadt einen
Service-Desk und leitet aufgenommene Störungen an die Mediengruppe des Kreises oder
weitere Dienstleister weiter. Einer dieser Dienstleister ist die Firma IT-Consult9 aus
Mannheim, die die technische Lösung betreibt und diesbezügliche Störungen löst.
Die Schulabteilung hat mit IT-Consult Service Level Agreements (SLAs) zu den Reaktions-
zeiten und der Erreichbarkeit getroffen, so muss beispielsweise eine Erreichbarkeit von 8 bis
17 Uhr gewährleistet werden. IT-Consult überwacht über ein zentrales Netzmonitoring alle
wichtigen Geräte, wie beispielsweise die Schulserver. Auf Störungen in diesem Bereich
reagiert die Fernwartung innerhalb von zwei Stunden.
Zur Unterstützung auf konzeptioneller Ebene wird durch den Kreis Bergstraße die
bildungsgesellschaft schmitt & gromodka gmbh10
aus Frankfurt beauftragt. Aktuell wird unter
anderem ein Projekt zur Umstellung der Netzinfrastruktur durchgeführt.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Ausstattung mit Hardware Caritas Schulträger
Vernetzung und zentrale Dienste Amt 16 Schulträger
Technischer Support fraLine
IT-Werkstatt
IT-Consult
Konzeptionelle Beratung die bildungsgesellschaft
8 http://www.scv.de/
9 http://www.itconsult-ag.de/
10 http://die-bildungsgesellschaft.de/
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 14
Die Medienzentren im Land Hessen nehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr,
die in §162 des Hessischen Schulgesetzes festgelegt sind. Hierzu gehört die „die Bereit-
stellung von audiovisuellen, informations- und kommunikationstechnischen Hilfsmitteln für
den Unterricht“ (Absatz 1). Hierunter fallen auch Landeslizenzen11
für Software-Produkte.
Die Liste der Landeslizenzen der Medienzentren wird auf Grundlage von Beschlüssen der
jährlichen Gesamtkonferenz aller Medienzentren an die aktuellen Bedarfe angepasst. Zum
besseren Austausch ist diese mit der Konferenz der Fachberater verknüpft. Eine technische
Prüfung der Software erfolgt in der Regel zuvor durch das Medienzentrum Kassel. Die
Landeslizenzen werden aus den Abgaben der Kommunen pro Schüler/in finanziert, die an das
Land abgeführt werden müssen und dann an die Medienzentren zurückfließen („Bildungs-
Cent“). Die Verteilung der Programme an die Schulen erfolgt durch die regionalen Medien-
zentren.
Darüber hinaus beschaffen die regionalen Medienzentren weitere Software und andere digitale
Medien für die Schulen ihrer jeweiligen Region.
Das Medienzentrum Frankfurt wird von dem Verein Medienzentrum Frankfurt e.V. im
Auftrag der Stadt Frankfurt am Main betrieben und beschäftigt derzeit neben einem pädago-
gischen Leiter, der beim Land Hessen als Lehrkraft angestellt ist, vier weitere Mitarbeiter in
Teilzeit. Es erbringt neben den oben angegebenen Aufgaben in der Beschaffung von Medien
viele weitere Leistungen, so werden Medien – zum Beispiel Geräte, Dias, Videos oder DVDs
– an die Schulen verliehen und Serviceleistungen angeboten, wie zum Beispiel die Duplizie-
rung von DVDs mit einem Roboter oder die Betankung von USB-Sticks. Darüber hinaus
bietet das Medienzentrum im Auftrag des Staatlichen Schulamtes Fortbildungen an (siehe
hierzu Abschnitt 3.2.5). Die Zusammenarbeit des Medienzentrums mit Partnern wie den Fach-
beratern und dem staatlichen Schulamt ist durch die vorhandenen personellen Ressourcen
begrenzt. Es findet eine Beteiligung an einem Gremium zur Auswahl von Software für den
Grundschul-Sockel statt (siehe Abschnitt 3.4.1).
Das Medienzentrum für den Kreis Bergstraße hat seinen Sitz in Heppenheim und beschäftigt
neben dem beim Land Hessen angestellten pädagogischen Leiter zwei Verwaltungskräfte, die
beim Schulträger angestellt sind. Auch das Medienzentrum im Kreis Bergstraße führt die
Beschaffung und Verteilung von Medien durch. Die Angebote im Bereich Geräteverleih,
Beratung und Fortbildung sind jedoch durch das begrenzte Budget des Medienzentrums stark
eingeschränkt. Es können keine Verleihgeräte, wie beispielsweise Beamer oder Laptop-
klassensätze, angeschafft werden; mit den vorhandenen Geräten können die zahlreichen Nach-
fragen nach derartigen Geräten derzeit nicht abgedeckt werden können. Die Beratung
beschränkt sich derzeit darauf, Lehrkräfte über das vorhandene Angebot in den unterschied-
lichen Unterrichtsfächern zu informieren.
11 Übersicht über die in Hessen vorhandenen Landeslizenzen für pädagogische Software:
http://medien.bildung.hessen.de/liz
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 15
Frankfurt Kreis Bergstraße
Organisation des
Medienzentrums Verein Medienzentrum Frankfurt
e.V. im Auftrag der Stadt
Frankfurt
Personelle Ressourcen eine volle Leitungsstelle
vier weitere Mitarbeiter in
Teilzeit
eine volle Leitungsstelle
zwei beim Schulträger angestellte
Verwaltungskräfte
Aufgaben im Bereich digitaler
Medien Beschaffung und Verleih von
Hardware (Laptops, Beamer)
Duplizierung von DVDs
Betankung von USB-Sticks
Beschaffung und Beratung zu
Softwareprodukten
Fortbildungen
Beschaffung und Verleih von
Hardware (Laptops, Beamer; sind
jedoch nicht in ausreichender
Zahl vorhanden)
Beratung zu Softwareprodukten
Fortbildungen
In Frankfurt am Main ist hauptsächlich das Staatliche Schulamt für Fortbildungen
zuständig, vergibt jedoch Aufträge an das Medienzentrum. So werden Basisschulungen zum
Beispiel zu Office-Produkten unter anderem durch das Medienzentrum durchgeführt. Auf
Fortbildungswünsche aus den Schulen versucht das Medienzentrum zeitnah zu reagieren,
stößt dabei aber aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen an Grenzen. Beim Medien-
zentrum wurde mit Hilfe der Stadt ein Raum für Fortbildungen eingerichtet, der auch von
Schulen für die Arbeit mit Schülern genutzt werden kann.
Darüber hinaus übernimmt auch das Staatliche Schulamt Aufgaben im Schulungsbereich. Es
führt in erster Linie Fortbildungen im Bereich Medien, zum Beispiel zur Unterrichtsgestal-
tung, durch. Schulungen zu einzelnen Softwaretiteln werden nur bei großer Nachfrage
angeboten.
Das Fortbildungsangebot in Frankfurt ist bisher noch nicht auf den bestehenden Software-
katalog (Software-Sockel für Grundschulen, vgl. Abschnitt 3.4) abgestimmt. Es wird jedoch
damit in zwei Projekten begonnen:
1. In einigen Grundschulen wurde die Einführung und Installation der Produkte Klex und
Hexenklex mit Fortbildungen gekoppelt. Dieses Konzept hat sich als sehr sinnvoll
erwiesen und wird bei zukünftigen Projekten dieser Art erneut angewendet werden.
2. Mit Unterstützung der Fachberater erhalten zunächst die Schulen südlich des Mains
die Cesar-Produkte sowie spezielle Fortbildungen hierzu. Neben diesen Schulen
können auch andere Schulen an dem Projekt teilnehmen, wenn sich mindestens acht
interessierte Lehrkräfte pro Schule finden.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 16
Eine Ausweitung dieser Form der Fortbildung auf alle eingesetzten Software-Titel wird als
wünschenswert, jedoch aufgrund der Finanzierung und der Problematik, dass nur wenige
Fortbildner verfügbar sind, als schwierig realisierbar eingeschätzt.
Im Kreis Bergstraße ist auch das Fortbildungsangebot des Medienzentrums dadurch
begrenzt, dass dafür nur der Leiter des Medienzentrums zur Verfügung steht. Derzeit werden
im Rahmen eines Peer-Coaching-Programms12
von Microsoft durch die Fachberater zehn
Coaches in den Kreisen Bergstraße und Odenwald ausgebildet. Das Programm wird an den
speziellen Bedarf der Kreise angepasste und soll den Medieneinsatz im Unterricht
unterstützen. Die Coaches werden in verschiedenen Bereichen geschult, von der Software-
Auswahl bis hin zu Co-Teaching und der Schulung für neue Software. Hierfür bekommen die
Lehrer zwar keine Deputatsstunden, die Trainer wurden jedoch freigestellt. Die Ausbildung
wird vom HKM finanziert. Mit allen Coaches werden Kommunikationsübungen mit einem
vom AfL bezahlten Kommunikationstrainer durchgeführt. Zusätzlich werden vom Schulträger
Basis-Schulungen, wie beispielsweise im Umgang mit dem Computer, angeboten.
Darüber hinaus findet ein Ausbildungsprogramm statt, in dessen Rahmen mindestens zwei
Lehrkräfte pro Schule zur Durchführung des Europäischen Computerführerscheins (ECDL)
ausgebildet werden, so dass jeder Schüler an seiner Schule die Möglichkeit hat, den Führer-
schein zu erwerben. Ein weiterer Fortbildungsschwerpunkt der Fachberater im Kreis
Bergstraße liegt auf der Einführung der auf Java basierenden, altersgemäßen Programmier-
sprache Kara durch Pilotfortbildungen. Daneben sind 20 verschiedene Fortbildungsmodule zu
Titel im Grundschulbereich im Angebot.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Anbieter von Fortbildungen im
Bereich IT Fachberater
Medienzentrum
Staatliches Schulamt
Fachberater
Medienzentrum (nur in sehr
geringem Maße)
In diesem Abschnitt werden die technischen Rahmenbedingungen der Pilotschulträger in den
Bereichen Hardware, Software und Vernetzung vorgestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung
liegt dabei besonders auf der Ausstattung der Schulen und den eingesetzten Verfahren zur
Software-Installation.
Dem pädagogischen Bereich in Schulen stehen in Frankfurt am Main ca. 10.600 Rechner
zur Verfügung. Die Hälfte dieser Rechner steht in EDV-Fachräumen, der Rest verteilt sich auf
Klassenräume, Gruppenräume oder naturwissenschaftliche Fachräume sowie Lehrerzimmer.
Im Schnitt verfügen die Schulen über 1,9 EDV-Fachräume (Grundschulen 0,6). Zusätzlich hat
12 http://medien.bildung.hessen.de/projekte_medien/peercoaching/index.html
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 17
jede Schule im pädagogischen Bereich einen bis drei Server, während die beruflichen Schulen
im Schnitt sieben Server besitzen.
Im Kreis Bergstraße werden derzeit ca. 5.100 Clients im pädagogischen Bereich in den
Schulen eingesetzt. In Grundschulen sind in der Regel ein bis zwei EDV-Fachräume
vorhanden, in den weiterführenden Schulen drei bis vier. Die Schulen verfügen in der Regel
über Schulserver. Jedes Klassenzimmer ist vernetzt. In den Grundschulen befinden sich in den
Klassen meist bis zu vier PCs in einer Medienecke.
Beide Schulträger haben bereits Anstrengungen unternommen, die Hardware-Ausstattung in
den Schulen zu standardisieren, sind darin aber unterschiedlich weit fortgeschritten.
In Frankfurt am Main wurde bereit eine relativ starke Standardisierung erreicht. Es
existieren mehrere Generationen von Geräten, die Anzahl der Varianten ist jedoch durch
schulübergreifende Steuerung überschaubar.
Die Neuausstattung der Schulen mit Hardware erfolgt etwa alle fünf bis sechs Jahre. Die
Schulen werden vom Schulamt angeschrieben oder melden sich bei Bedarf. Der Schulträger
liefert den Schulen die Ausstattung für Medienecken und EDV-Fachräume sowie in einigen
Fällen auch für Sonderbereiche. Derzeit liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Ausstattung
von Medienecken, während nur wenige EDV-Fachräume neu ausgestattet werden. Sowohl in
den Grundschulen als auch in den weiterführenden und beruflichen Schulen stammt die
Ausstattung der Medienecken von der Caritas (siehe Abschnitt 3.2.3). Die Fachräume werden
vom Schulamt ausgestattet.
Die Schulen haben darüber hinaus die Möglichkeit aus ihren IT-Folgekostenbudgets selbst
Hardware zu finanzieren, wenn sie die Rechner der Caritas nicht nutzen wollen. Diese PCs
müssen jedoch aus einem Pool beim Schulamt ausgewählt werden, was zu dem hohen
Standardisierungsgrad beiträgt. Die Hardware-Ausstattung stammt daher in der Regel von
Caritas und Schulamt, nur sehr wenige PCs wurden selbst beschafft oder stammen aus
Spenden. Die Hardware wird ausschließlich gekauft, Leasing findet nicht statt.
Demgegenüber ist die Hardware im Kreis Bergstraße zu 90 Prozent vom Schulträger geleast.
Die Rechner werden fließend alle fünf bis sechs Jahre mit Auslaufen der Leasing-Verträge
ausgetauscht, so dass die Schulen stets über eine relativ aktuelle Ausstattung verfügen. Die
ältesten Leasing-PCs in Schulen stammen aus dem Jahr 2003. Die verbleibenden 10 Prozent
der Rechner sind Restbestände aus der Vor-Leasing-Phase. Eine Standardisierung der
Hardware kann derzeit aufgrund ausschreibungsbedingter Anbieterwechsel bei neuen Leasing-
Verträgen nur teilweise erfolgen.
Die Leasingraten beinhalten neben der Bereitstellung der Rechner auch Kosten auch für
Versicherungen, Lizenzen, Staging und Roll-out, so dass diese in einem regelmäßigen Betrag
abgegolten sind. Darüber hinaus steht am Ende der Nutzungsdauer kein Entsorgungsaufwand.
In Frankfurt am Main waren 2007 nur rund acht Prozentder Rechner in Schulen Notebooks.
Im Rahmen des Projektes „Leichter Computer-Einsatz“13
(LCE, Softwareliste siehe Anhang
2: Softwareliste des LCE-Projektes) wurden an acht teilnehmenden Frankfurter Schulen
jeweils zwei Schülerinnen und Schüler sowie die teilnehmenden Lehrkräfte mit einem vom
13 http://medien.bildung.hessen.de/projekte_medien/LCE/index.html
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 18
Schulträger finanzierten Notebook ausgestattet. Diese Notebooks dürfen nicht mit nach Hause
genommen werden. Die Software wurde vom Schulträger installiert, die Nutzer selbst dürfen
keine Installationen vornehmen, die Programme können jedoch auf einem USB-Stick mit
nach Hause genommen werden. Der Verbleib der Notebooks nach dem Ende des Projektes ist
derzeit noch ungeklärt.
Weiterhin können Schüler im Rahmen eines Projektes des AfL Notebooks erhalten, über
deren Einsatz sie regelmäßig berichten müssen. Weitere Projekte für Schüler-Notebooks sind
derzeit nicht geplant.
Im Kreis Bergstraße sind demgegenüber mehr als 50 Prozent der Rechner in den Schulen
Notebooks. Neben vom Schulträger im Rahmen der regulären Ausstattung finanzierten
Notebooks gibt es auch Laptop-Klassen, in denen die Notebooks vom Schulträger geleast,
aber von den Eltern finanziert werden. Sofern Eltern sich die Anschaffung eines Notebooks
nicht leisten können, sind Zuschüsse aus einem Sozialfonds möglich. Sollte sich dieses
Modell, das sich derzeit noch in einer Testphase befindet, durchsetzen, ist die Gründung einer
Gesellschaft als GmbH geplant, die das Leasing abwickelt und Gelder für den Sozialfond
beschafft.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Anzahl der Rechner im pädagogischen
Bereich in Schulen ca. 10.600 ca.5.100
Standardisierungsgrad relativ stark teilweise
Anteil Notebooks acht Prozent mehr als 50 Prozent
Austausch der Hardware alle 5 bis 6 Jahre alle 5 bis 6 Jahre
überwiegende Beschaffung der Hardware Schulträger Schulträger
Beschaffungsform Kauf Leasing
Beide Schulträger nutzen unterschiedliche Verfahren, um Software auf den in den Schulen
vorhandenen Rechnern zu installieren.
In Frankfurt nehmen verschiedene Stellen Software-Installationen vor. Bei Ausstattung einer
Schule durch die Caritas wird die Software bereits durch diese vorinstalliert, wofür eine
Image-basierte Lösung zum Einsatz kommt. Das Image wird von der Caritas erstellt und,
sofern die Schule über einen eigenen Server verfügt, vor Ort installiert. Andernfalls erfolgt die
Installation vor Auslieferung der Rechner bei der Caritas.
Darüber hinaus führt auch fraLine Installationen durch. Es besteht die Vereinbarung, dass
fraLine das Stadtschulamt informiert, wenn sie von einer Schule den Auftrag zur Installation
von Software erhalten. Es gehen auch immer wieder derartige Anfragen ein, ob jedoch
wirklich jeder Installationsauftrag gemeldet wird, kann derzeit nicht nachvollzogen werden.
Weiterhin verfügen die Lehrkräfte selbst über die erforderlichen Rechte zur Installation von
Software. Dies betrifft jedoch eher weiterführenden Schulen; in Grundschulen wird in der
Regel keine zusätzliche Software durch Lehrkräfte aufgespielt.
Durch den Einsatz von Software-Verteilungssystemen könnte eine höhere Flexibilität bei der
Software-Installation erreicht werden. An einer beruflichen Schule kommt auch bereits eine
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 19
solche Lösung zum Einsatz14
, aufgrund mangelnder personeller Ressourcen war eine Um-
setzung für weitere Schulen jedoch bisher nicht möglich. Außerdem ist dafür zunächst ein
Austausch von Teilen der Netzinfrastruktur, zum Beispiel der Switches, an den beruflichen
Schulen erforderlich.
Im Kreis Bergstraße wird ein paketbasiertes Software-Verteilungssystem eingesetzt. Der
Dienstleister IT-Consult erstellt die Pakete; hierzu geben die Schulen einmal jährlich die zu
paketierende Software beim Dienstleister ab. Es ist jedoch auch möglich, zwischendurch
Anfragen zur Paketierung zu stellen. Die Administratoren an den Schulen verfügen zwar über
die erforderlichen Rechte, nehmen jedoch in der Regel keine Installationen außerhalb des
Software-Verteilungssystems vor.
Die Nutzung von Lernplattformen ist Frankfurt und dem Kreis Bergstraße gleichermaßen
gering ausgeprägt, insbesondere an Grundschulen.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Softwareverteilungssystem keine einheitliche Lösung, an
einigen Schulen sind
professionelle
Softwareverteilungstools im
Einsatz
überwiegend Image-basiert
(Caritas)
paketbasiert durch zentralen
Dienstleister
Software-Installation durch
Lehrkräfte oder Schul-Admi-
nistratoren
möglich möglich
Nutzung von Lernplattformen gering gering
Sowohl in Frankfurt als auch im Kreis Bergstraße sind alle Schulen intern über Kabelverbin-
dungen vernetzt und flächendeckend an das Internet angeschlossen. Die Anbindung der
Frankfurter Schulen an das zentrale städtische Netz und damit auch an das Internet erfolgt
über Breitband-Verbindungen – teilweise über ein eigenes Glasfasernetz. Demgegenüber sind
die Schulen im Kreis Bergstraße überwiegend per DSL (T@School) angebunden, drei
Schulen im Odenwald nutzen noch ISDN.
WLAN wird in Frankfurt am Main nur in wenigen Pilotprojekten nach Zustimmung durch
die Gesamtkonferenz eingesetzt. Im Kreis Bergstraße wird der WLAN-Einsatz von jeder
Schule ebenfalls individuell durch die Gesamtkonferenz einer Schule beschlossen und ist
daher nicht in allen Schulen realisiert.
Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz nutzen in Frankfurt am Main dieselbe Außenan-
bindung, sind jedoch intern in den Schulen vollständig voneinander getrennt. Im Kreis
Bergstraße sind beide Netze derzeit physikalisch voneinander getrennt, in Zukunft sollen
aber stattdessen VLANs zum Einsatz kommen.
14 auf der Basis der Software Empirum (http://www.matrix42.de/produkte/)
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 20
Zentrale Dienste werden in Frankfurt am Main durch das Amt 16 bereitgestellt (Webserver,
Internet-Filter, Portal). Als zentraler Netz-Knotenpunkt dient im Kreis Bergstraße ein
Security Data Center, über das den Schulen auch zentrale Dienste zur Verfügung gestellt
werden (zum Beispiel für die Softwareverteilung). Ein zentrales E-Mail-Angebot mit
Adressen für alle Lehrkräfte gibt es jedoch nicht.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Internet-Anbindung der
Schulen Breitband DSL
nur drei Schulen noch ISDN
WLAN wenig, nur Pilotprojekte teilweise, Entscheidung durch
Schule
Trennung von pädagogischem
Netz und Verwaltungsnetz extern eine Leitung, intern
physikalisch getrennt
physikalisch getrennt, zukünftig
VLANs
zentrale Dienste Webserver
Internet-Filter
Portal
Internet-Filter
Softwareverteilung
Beide Schulträger haben unterschiedlich stark ausgeprägte Grundsteine für die
Standardisierung von Software gelegt.
In Frankfurt am Main ist die Softwarestandardisierung in Grundschulen bereits weit fortge-
schritten und geht über die Grundausstattung hinaus. Für Grundschulen ist ein Software-
Sockel vorhanden, der allen Grundschulen15
angeboten wird und bei jeder Neuauslieferung
von Hardware standardmäßig zum Einsatz kommt. Durch das Projekt in Kooperation mit der
Caritas (siehe Abschnitt 3.2.3) wird stets die komplette Rechnerausstattung einer Schule auf
einmal ersetzt wird. Sofern doch ausnahmsweise Altrechner erhalten bleiben, werden auch
diese mit dem Sockel bespielt. Somit ist in einer Schule, die den Sockel nutzt, dieselbe
Software auch auf allen Rechnern vorhanden. Experimentierecken, wie es sie teilweise an
weiterführenden Schulen gibt, kommen in Grundschulen selten vor. Lediglich an einigen
wenigen Schulen werden einzelne PCs außerhalb des Netzes betrieben, um darauf Programme
zu nutzen, die nicht im Sockel enthalten und daher andernfalls nicht verfügbar wären.
Bereits ca. zwei Drittel der Grundschulen haben den Sockel bereits erhalten. Mit einer
Ausstattung der restlichen Schulen ist begonnen worden. Wann dies abgeschlossen werden
kann, hängt auch davon ab, welches Volumen die Caritas pro Jahr bewältigen kann.
Der Software-Sockel enthält neben kostenfreier Software und Landeslizenzen auch Titel, die
die Schulen selbst finanzieren müssen (neben Betriebssystem und Office auch Lernsoftware).
Die Produkte für den Sockel werden von einem Gremium ausgewählt, dem Mitarbeiter des
Stadtschulamtes, des Medienzentrums und der Fachberater angehören.
15 Bei gemischten Schulformen, in denen Grundschulen zusammen mit anderen Schulen zu finden sind, liegt
intern eine organisatorische Trennung vor, so dass diese wie normale Grundschulen behandelt werden.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 21
Es werden jedoch noch nicht alle Bereiche vollständig abgedeckt, beispielsweise fehlen
geeignete Titel für das Unterrichtsfach Mathematik. Von den bereits mit dem Sockel
ausgestatteten Schulen hatten acht bis zehn noch zusätzliche Software-Wünsche. Sofern
zusätzliche Software für einen Bereich gewünscht wird, für den im Sockel bisher kein
geeignetes Programm enthalten ist, wird an der Schule ein Pilotprojekt durchgeführt, in
dessen Rahmen diese Software erprobt wird.
Daneben gibt es einen Bestandsschutz für Programme, die zwar nicht im Sockel enthalten,
jedoch schon lange im Einsatz sind. Diese Software darf dann von der Schule für einen
begrenzten Zeitraum weiter verwendet werden, wobei eine Ausweitung des Einsatzes nicht
gestattet ist. Nach wie vor werden viele Anfragen an das Schulamt gerichtet, ob einzelne Titel
mit in den Standard aufgenommen werden können. Dies wird jedoch nur ermöglicht, wenn
eine Software von den technischen und pädagogischen Eigenschaften her gut geeignet ist.
Insgesamt kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Bedarf nach zusätzlicher
Software weiter entwickeln wird.
Bei Veränderungen des Warenkorbs werden die Installationen an Schulen, die den Sockel
bereits einsetzen, nicht standardmäßig automatisch angepasst. Sie erhalten daher die aktuelle
Version erst bei der nächsten regulären Neuausstattung. Auf Wunsch der Schule kann jedoch
die Installation durch fraLine auch vorher auf der bestehenden Hardware erfolgen. fraLine
wird bei Veränderungen am Warenkorb informiert, damit sie diese Informationen an Schulen
weitergeben können.
Im weiterführenden Bereich gibt es noch wenig Standardisierungsvorhaben, insbesondere sind
keine Warenkörbe oder Grundsockel für weiterführende und berufliche Schulen definiert.
Generell werden daher individuelle Verabredungen mit den einzelnen Schulen getroffen mit
dem Ziel, möglichst wenig verschiedene Titel auf den Rechnern zu installieren.
Die Hardware der Fachräume in den weiterführenden Schulen wurde ursprünglich vor einigen
Jahren im Rahmen eines großen Ausstattungsprojektes von der Telekom geliefert. Diese
Rechner waren mit einem Grundsockel an Software bespielt. Damit existiert ein erster Ansatz
für die Softwarestandardisierung in weiterführenden Schulen. Da jedoch viele schulspezi-
fische Nachinstallationen vorgenommen wurden, ist kein Überblick mehr vorhanden, welche
Software auf diesen Rechnern derzeit installiert ist. In den einzelnen Schulen sind in der Regel
jeweils die Medienecken einheitlich ausgestattet.
Die Software-Standardisierung an gymnasialen Oberstufen wird als schwierig eingeschätzt, da
die Anforderungen der Schulen sehr unterschiedlich sind. Es gibt zum einen Schulen, die sehr
viel verschiedene Software benötigen, zum anderen arbeiten Schulen mit einer Basisausstat-
tung an Programmen. An den beruflichen Schulen ist spezifische Software für die unter-
schiedlichen Berufe erforderlich, so dass es auch hier Schulen gibt, die eine große Bandbreite
verschiedener Titel einsetzen, während andere mit weniger vielfältigem Angebot auskommen.
Es wird derzeit über einen Softwaresockel für Gesamtschulen diskutiert, es muss jedoch noch
ermittelt werden, welche Programme im Gesamtschulumfeld im Umlauf sind.
Eine weitere Form der Software-Standardisierung findet im Projekt LCE (siehe Abschnitt
3.3.1) statt. In diesem Projekt wird nur festgelegte Software eingesetzt, indem mit den acht
beteiligten Schulen schulübergreifend untersucht wird, welche Software die verschiedenen
Schulformen benötigen.
Im Kreis Bergstraße erfolgt die Ausstattung der Schulen mit Software für den Betrieb durch
den Schulträger. Hierunter fallen neben dem Betriebssystem und verschiedenen Werkzeugen
auch Office- und Bildbearbeitungsprogramme. Diese Software wird zentral eingekauft. Die
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 22
pädagogische Software und weitere Werkzeuge werden von den Schulen in Zusammenarbeit
mit dem staatlichen Schulamt und dem Medienzentrum abgestimmt und selbst aus ihren
Budgets angeschafft oder durch Landeslizenzen des Landesmedienzentrums abgedeckt.
Die verschiedenen Software-Titel werden in Form von Warenkörben als Einheiten
zusammengefasst. Es besteht ein Grundwarenkorb mit Basissoftware der auf jedem Rechner
vorhanden ist. Daneben wurde ein spezieller Warenkorb mit einer Grundausstattung für
Grundschulen mit einer Grundausstattung definiert, der zusätzlich zu den Produkten des
Grundwarenkorbs auch Lernsoftware beinhaltet, unter anderem Budenberg, Lernwerkstatt,
Cesar und weitere Produkte. Darüber hinaus können zusätzliche Programme von den Schulen
bei Bedarf paketiert und installiert werden.
Der Warenkorb wird zentral beim Dienstleister IT-Consult (siehe Abschnitt 3.2.3)
vorgehalten. Die Schulen können selbst auswählen, welche Software aus dem Warenkorb sie
nutzen möchten. Sie laden die Software in Form von Paketen auf den Schulserver, editieren
dort den Warenkorb je nach Bedarf und verteilen die Programme auf die einzelnen Rechner.
Das System ermöglicht unterschiedliche Konfigurationen für einzelne Klassensäle und bietet
für jeden einzelnen Rechner eine Historie an. Jede Schule verwaltet somit ihren eigenen
Warenkorb, kann aber darüber hinaus auch zusätzliche Pakete installieren. Letztlich gibt es
somit keine Standardisierung, es wird lediglich eine Vorauswahl getroffen, bei der die
Schulen auch selbst Software paketieren lassen können.
Welche Software in den Warenkorb aufgenommen wird, wird nach Bedarf entschieden. Wenn
in vielen Schulen der Wunsch nach einem bestimmten Programm vorhanden ist, wird es durch
den Dienstleister paketiert. Teilweise werden die Pakete durch den Dienstleister automatisch
angepasst, wenn eine neuere Version der Software erscheint. Normalerweise geht die Aktuali-
sierung der im Warenkorb enthaltenen Titel jedoch von den Schulen aus.
Frankfurt Kreis Bergstraße
Standardisierung im Bereich
der Grundschulen Software-Sockel für Grundschulen Warenkorb für Grundschulen
Standardisierung im Bereich
der weiterführenden Schulen Planung eines Software-Sockels
für Gesamtschulen
LCE-Projekt
Warenkorb mit Basis-Software für
alle Schulen
Verteilung der Software in den
Warenkörben Image-basiert bei der Caritas
Derzeit: paketbasiert
Bevor Software für die Standardisierung ausgewählt und in einen Warenkorb aufgenommen
wird, sollte sie auf ihre pädagogische und technische Eignung überprüft werden.
Pädagogische oder technische Prüfungen der Softwareprodukte vor Kauf oder Einsatz in den
Schulen werden in Frankfurt am Main bereits teilweise durchgeführt, sofern die Software
zentral durch den Schulträger beschafft wird. Für den Software-Sockel für Grundschulen wird
die Software durch ein Gremium beurteilt, dass aus Mitarbeitern des Medienzentrums, des
Stadtschulamtes und einem Fachberater besteht. Bei Beschaffung durch die Schulen findet
eine solche Überprüfung nur vereinzelt in den Schulen statt.
Im Kreis Bergstraße finden derzeit keine solchen technischen Prüfungen durch den
Schulträger statt. Es existieren jedoch einzelne Arbeitsgruppen, beispielsweise im Grund-
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 23
schulbereich, die Software pädagogisch sichten und prüfen. Auch die Fachberater der
staatlichen Schulämter führen teilweise solche Prüfungen durch.
Frankfurt Kreis Bergstraße
pädagogische Prüfung von
Software im Grundschulbereich teilweise
durchgeführt, durch Schulträger
und Gremium
teilweise, durch Arbeitsgruppen
und Fachberater
technische Prüfung von
Software im Grundschulbereich teilweise
durchgeführt, durch von den
Schulen organisierten
Arbeitsgruppen
teilweise, durch Arbeitsgruppen
und Fachberater
Durch die Vielzahl an verschiedenen Software-Produkten für Schulen und die große Zahl
unterschiedlicher Lizenzen ist für Schulen nur schwer überschaubar, welche Software sie
unter welchen Bedingungen auf wie vielen Rechnern nutzen dürfen. Ein zentrales
Lizenzmanagement durch den Schulträger würde die Schulen in diesem Bereich entlasten.
In Frankfurt am Main hält die Caritas bei der Auslieferung neuer PCs fest, welche Software
sie auf den Rechnern für welche Schule (nur bei vorliegenden Lizenzen) installiert hat. Eine
Installation findet jedoch nur bei vorliegenden Lizenzen statt. Insofern ist zumindest der
Auslieferungszustand dieser Rechner bekannt; da die Lizenzen jedoch durch die Schulen
selbst beschafft werden, liegt kein zentrales Lizenzmanagement vor. Jede Schule trägt
individuell die Verantwortung für die von ihr eingesetzten Lizenzen und muss diese verwalten
und beschaffen. Eine zentrale Beschaffung findet bisher nur in wenigen Fällen statt, neben
einigen Landeslizenzen sind dies Regionallizenzen für die Cesar-Produkte. Rabatte durch
Sammelbestellungen konnten daher bisher nur in einigen Fällen erzielt werden.
Auch im Kreis Bergstraße beschaffen die Schulen die Lizenzen für Software selbst,
abgesehen von Basissoftware, deren Lizenzen vom Schulträger beschafft und verwaltet
werden. Laut Aussage der Fachberater hat mindestens ein Vertreter jeder Schule – in der
Regel der Schulleiter – an einer Schulung zum Thema Lizenzen teilgenommen, so dass es hier
keine Probleme in Form von beispielsweise auf mehreren Rechnern installierten Einzelplatz-
lizenzen geben sollte.
Seit 2005 soll zudem keine Software mehr paketiert werden dürfen, für die keine Rechnung
oder Lizenz vorliegt. Dies wird laut den Fachberatern durch die Schulabteilung und den
paketierenden Dienstleister überprüft und gegebenenfalls die Paketierung abgelehnt. Darüber
hinaus soll laut den Fachberatern auch Softwareverteilungssystem das Bespielen von mehr
Rechnern, als Lizenzen vorliegen, automatisch verhindern.
Einzelplatzlizenzen werden nach Aussage der Fachberater lediglich bei Software-Tests
verwendet, in deren Rahmen es auch ausnahmsweise vorkommen kann, dass eine Software
zum Test auf mehreren Rechnern installiert wird. Software wird jedoch nur im Unterricht
eingesetzt, wenn auch ausreichende Lizenzen vorhanden sind. Probleme mit unterschiedlichen
Versionen von Software kommen laut den Fachberatern eher selten vor und sind rein
technischer Natur und nicht auf Ebene der Lizenzen anzutreffen.
Die Installation von Software außerhalb der Paketierung ist laut der Schulabteilung durch die
Administratoren möglich, so dass auch nicht lizenzierte Software installiert werden könnte.
Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 24
Darüber hinaus könnte sich eine Schule auch das Paket einer bereits paketierten Software
besorgen und – soweit möglich – diese ohne Lizenz installieren.
Frankfurt Kreis Bergstraße
zentrales Lizenzmanagement nur für Landeslizenzen nur für Basissoftware und
Landeslizenzen
verantwortlich für die dezentral
beschafften Lizenzen Schulleitung Schulleitung
Identifizierte Handlungsfelder Seite 25
Diese Vorstudie stellt lediglich eine erste kurze Aufnahme der Ist-Analyse bei den
Pilotschulträgern dar, zeigt jedoch bereits, dass diese sich in vielen Bereichen von ihren
Voraussetzungen her unterscheiden. So hat Frankfurt am Main als Großstadt mehr als doppelt
so viele Schulen wie der Kreis Bergstraße, die bereits relativ gut ausgestattet und über Breit-
bandanbindungen an das Stadtnetz angeschlossen sind. Demgegenüber erschwert im Kreis
Bergstraße die Verteilung der Schulen auf eine große Region insbesondere die Anbindung an
das Internet.
Auch im Bereich der personellen Ressourcen sind die beiden Pilotschulträger etwas unter-
schiedlich aufgestellt. In Frankfurt am Main sind zehn Stellen für die IT der 152 Schulen
zuständig, die über ca. 11.000 Rechner verfügen, während im Kreis Bergstraße drei Stellen in
der Mediengruppe für die IT in 74 Schulen mit ca. 5.100 Rechnern zuständig sind.
Neben diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen sind beide Schulträger zudem bei der
Standardisierung von Hardware und Software und in der Installation von automatisierten
Softwareverteilungssystemen unterschiedlich weit fortgeschritten. Dennoch lassen sich Hand-
lungsfelder identifizieren, die in einem gemeinsamen Forschungsvorhaben genauer betrachtet
werden sollten und in dessen Rahmen beide Schulträger von den Erfahrungen des jeweils
anderen profitieren können.
Beide Schulträger haben erste Schritte bei der Standardisierung von Software für Schulen
unternommen, so dass insbesondere im Grundschulbereich ein erster Katalog mit geeigneten
Produkten vorhanden ist, deren Einsatz den Lehrkräften empfohlen werden kann. Daher gilt es
nun, weitere Kataloge zu entwickeln und dabei insbesondere folgende Punkte zu
berücksichtigen:
Ermittlung des Bedarfes der Schulen an weiterer Software, insbesondere Ermittlung
des Bedarfes der weiterführenden Schulen als Grundlage für die Entwicklung eines
Katalogs für diese Schulformen, gegebenenfalls auch Erhebung des aktuellen
Bestandes an Software und Lizenzen.
Entwicklung eines Software-Katalogs für alle Schulformen mit in technischer und
pädagogischer Hinsicht geprüften Produkten unter Einbindung der Medienzentren.
Gegebenenfalls Festlegung von Anforderungen an eine zentrale Plattform, auf der
landesweit die Ergebnisse von Softwareprodukten veröffentlicht werden können, die
von einzelnen Schulträgern getestet worden sind. (Beispiel: SODIS-Datenbank).
Im Rahmen der Entwicklung von Softwarekatalogen bleibt auch der Einsatz von Lernplatt-
formen zu betrachten sowie zu analysieren, in wie weit in diesem Bereich sinnvolle zentrale
Vorgaben in geschafft werden können.
Identifizierte Handlungsfelder Seite 26
Neben ersten Ansätzen zu Softwarekatalogen sind bei beiden Schulträgern Prozesse zur
Prüfung von Softwareprodukten auf ihre Eignung zur Aufnahme in den Katalog vorhanden,
die sich jedoch in ihrem Standardisierungsgrad unterscheiden. Es gilt daher, parallel zur
Entwicklung von Softwarekatalogen folgende Prozesse genauer zu definieren:
Auswahl und Prüfung von geeigneten Softwareprodukten unter Mitwirkung der
Schulen und weiterer Beteiligter, wie beispielweise des Medienzentrums oder auch
gegebenenfalls weiteren Akteuren des Landes Hessen oder aus anderen Kreisen.
Festlegung der Aufgabenverteilung auf die beteiligten Akteure Schulträger, Staatliches
Schulamt, Medienzentrum, Schulen und externe Dienstleister.
Definition von Verfahren (Image-basiert, paketbasiert) für die automatisierte
Verteilung der festgelegten Softwareprodukte auf die Rechner in den Schulen und die
Behandlung von Aktualisierungen.
Die bisherigen Finanzierungsmodelle der Pilotschulträger sehen eine Mischung aus zentral
und dezentral finanzierter Software vor. Insbesondere Basissoftware (Betriebssystem und
Werkzeuge) wird dabei zentral finanziert, während vor allem die Kosten für Lernsoftware
dezentral von den Schulen getragen werden. Einzelne Produkte aus dem Bereich Lernsoftware
werden in Frankfurt jedoch auch zentral finanziert.
Die Verantwortung für eine ausreichende Lizensierung liegt daher gerade bei Lernsoftware
oftmals in den Schulen, die nicht immer ausreichend über vorhandene Lizenzmodelle und
rechtliche Rahmenbedingungen aufgeklärt sind.
In einem Folgeprojekt sollte daher die Betrachtung vorhandener Lizenzmodelle ebenfalls
Bestandteil sein, da durch unterschiedliche Lizenzen und Lizenzformen die korrekte
Lizensierung von Software in den Schulen unter Umständen sehr komplex werden kann.
Darüber hinaus gilt es fest zu legen, welche Akteure zukünftig für zentral beschaffte Software
– bei zentraler oder dezentraler Finanzierung – das Lizenzmanagement und damit auch die
rechtliche Verantwortung übernehmen können. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage
zu betrachten, ob Software gegebenenfalls zukünftig auch gemietet (Leasing) werden könnte.
Außerdem sind auch Modelle des Application Service Providing (ASP) bzw. Software-as-a-
Service (SaaS) unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu berücksichtigen.
Sobald ein Katalog für geeignete Softwareprodukte in Schulen vorhanden ist, sollten sowohl
Fortbildungskonzepte als auch Unterstützungsangebote daran angepasst werden.
Im Bereich der Fortbildungen gilt es, das bestehende Angebot auf die Produkte aus dem
Warenkorb zu erweitern bzw. sofern erforderlich auch darauf einzuschränken und Fortbil-
dungen zeitnah zur Einführung einer Software an den Schulen anzubieten. Dabei sind
verschiedene Modelle zu betrachten, wie beispielweise die Ausbildung von Lehrkräften als
Multiplikatoren, die dann in ihren Schulen die Softwareprodukte vorstellen und weitere Lehr-
Identifizierte Handlungsfelder Seite 27
kräfte einweisen können. Insbesondere sollten in Fortbildungen neben dem reinen Erlernen
einer Software auch Möglichkeiten für den unterrichtlichen Einsatz thematisiert werden.
Darüber hinaus ist eine Anpassung der Supportangebote erforderlich. Es muss gleichermaßen
Unterstützung für pädagogische wie für technische Fragen zur Verfügung stehen, wobei
insbesondere der technische Support bei beiden Schulträgern schon umgesetzt ist. Es ist des
Weiteren zu definieren, in wie weit pädagogischer und technischer Support für Produkte
geleistet werden soll, die nicht im Katalog enthalten sind und von den Schulen zusätzlich
beschafft wurden.
Wenn beide Schulträger ihre Bemühungen im Bereich der Standardisierung fortsetzen wollen,
bietet es sich an, sich gegenseitig darüber auszutauschen und gemeinsam grundlegende
Konzepte zu entwickeln, wie zum Beispiel die Abstimmung des Zusammenspiels zwischen
regionalen und landesweiten Gremien oder die Erstellung eines landesweiten Software-
katalogs der eine Basisausstattung für Schulen definiert.
Anhang Seite 28 Seite 28
Anhang Seite 29 Seite 29
Anhang Seite 30 Seite 30
1. Bürosoftware:
a. Base - Datenbank
b. Calc - Tabellenkalkulation
c. Draw - Grafikprogramm
d. Impress - Präsentationen
e. Math - Formeleditor
f. Writer - Textverarbeitung
g. Diagramm Designer - Visualisierung von Diagrammen
h. Foxit Reader - PDF Reader
i. Mindmanager Smart - Erstellung von MindMaps
j. Scribus - Satzprogramm
k. Tiddly Wiki - Web Notizbuch
l. Zettelkasten - Notizbuch
2. Multimedia
a. Artweaver - Zeichen- und Malprogramm
b. Audacity - Aufnahme und Bearbeitung von Audiodateien
c. Deepburner - Brennen von CDs / DVDs
d. Gimp - Grafikprogramm wie Photoshop
e. KompoZer - HTML Editor zur Webseitengestaltung
f. Irfan View - Bildbetrachter
g. PosteRazor - Entwerfen von Postern
h. Rota - Bilder drehen
i. VLC Media Player - Abspielen von Video und Tondateien
3. Kommunikation und Organisation
a. Firefox-Schule - Internet Explorer
b. Sunbird - Kalender und Terminplanung
Anhang Seite 31 Seite 31
4. Unterricht
a. EduSynth - Elektronischer Klangerzeuger
b. Euklid DynaGeo - Bewegliche Geometrie
c. GeoGebra - Geometrie, Algebra, und Analysis
d. Graph - Funktionszeichner
e. Hot Potatoes - Autorensoftware
f. MatheAss - Geometrie, (Lineare) Algebra, Analysis, Stochastik
g. MusicMemoGame - Gedächtnisspiel mit Tonausgabe
h. QuickDic - Wörterbuch Deutsch - Englisch
i. Vokalbeltrainer 5 Fächer - Vokabeltrainer
5. Zubehör
a. 7 Zip - (Ent-)Packprogramm
b. Advanced File Security - Datenverschlüsselung
c. JOE - Dateien umbenennen
d. USB Backup - Datensicherung
6. Spiele
a. Mines Perfect - Strategiespiel
b. Smartchess - Schach
c. Sudoko - Zahlenrätsel
7. Home
a. ClamWin - Antivirenprogramm
b. FileZilla - Datenübertragung ins Internet
c. Firefox Home - Internetexplorer
d. Skype - Internettelefonie
e. Thunderbird - E-Mailprogramm
8. Aufgaben
a. Mathe Online - Matheaufgaben aus dem Internet
b. OpenCards Europe - Europakarten
c. Rechenhilfe - Üben von Rechenarten
Top Related