Jagd - und Wildschäden in der LandwirtschaftSchadensbewertung
DI Reinhard Kern5.1 Betriebswirtschaft
Jagd -/Wildschaden in der Landwirtschaft
� Flurschäden im engeren SinnzB Ertragsentgänge
Qualitätsverluste
� BewirtschaftungserschwernissezB erschwerte Silomaisernte
� RekultivierungsmaßnahmenzB Neuanlage von Dauergrünland
� FolgeertragsentgängezB nach Neuanlage von Dauergrünland
nach Neuauspflanzung von Obst- oder Weingärten
� Sonstige VermögensschädenzB Verlust an Prämien, Leistungsabgeltungen
DI Reinhard Kern2
§ 106 Schadensermittlung NÖ JG
1. Ermittlung von Jagd- und Wildschäden„ortsüblicher Marktpreis“ der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse
2. Schäden an noch nicht erntereifen Erzeugnissen� Ersatz erntereifer Produkte� Aufwand der bis zur Ernte erwachsen wäre, in Abzug bringen� mögliche Schadensminderung durch Wiederanbau anderer
Kulturarten berücksichtigen3. Wildschaden an erntereifen oder schon geernteten , aber noch
nicht eingebrachten Produkten� Beurteilung des Ernte- und Schadenszeitpunktes� ordentliche Wirtschaftsführung eingehalten bzw. übliche Schutz-
maßnahmen gesetzt
DI Reinhard Kern3
Schadenserhebung und Bewertung
� Befund
� Feststellungen
� Berechnung und Bewertung
DI Reinhard Kern4
Schema Wildschadensbewertung
Ist
zu erwartende Ertragsmenge des Bestands in kg/ha ohne Schaden
Teilfläche/n in ha
Schädigungsgrad Ertragseinbuße in kg
Preis in €/kg
Wildschaden
6.000 x 0,3 ha x 40 % = 720 kg x 0,20 €/kg = 144 €
% = =
DI Reinhard Kern5
Schwarzwildschaden bei Mais
DI Reinhard Kern6
Beispiel: 0,40 ha Totalschaden, Ertrag: 580 dt/ ha,entspricht ca. 80 dt Trockenmais (erreichbare Druschfeuchte 30 % unterstellt)Verkaufspreis für Körnermais (trocken): 15 €/ dt
� Zukaufskosten für Silomais gemäß Tabelle „Silomaisverkauf am Stamm“ 959 € x 0,40 ha = 383,60 €
� zusätzliche Aufwendungen(Räumungskosten etc.) 60,00 €
443,60 €, gerundet 444 €zzgl. umsatzsteuerlicher Schaden/UStkeine Wiederbeschaffung möglich – Bewertung durch Substitute
Schaden am Silomais
DI Reinhard Kern7
Schwarzwildschaden auf Grünland
DI Reinhard Kern8
Kontrollzaun auf Grünland
DI Reinhard Kern9
Schaden auf Grünland
a) zusammenhängende, größere Schadflächen
maschineller Umbruch und Neuanlage möglich/ notwendig
0,50 ha Schadfläche, Ertragsniveau 60 dt Heu/ ha und Jahr
ortsüblicher Marktpreis: 16 €/ dt
Ertrags- und Qualitätseinbußen: 1. Jahr: 50 %, 2. Jahr: 20 % = 70 %
Rekultivierungskosten 0,5 ha x 350 €/ ha = 175 €
Ertragsentgang: 60 dt x 0,5 ha x 16 €/dt x 70 % = 336 €
511 €
zzgl. umsatzsteuerlicher Schaden/USt
(Folgeertragsentgang auch abhängig vom Zeitpunkt der Rekultivierung!)
b) kleine bzw. verstreut liegende Schadflächen
Ertragsentgang, Materialkosten, Arbeitszeit
DI Reinhard Kern10
Befund, Niederschrift
Schlichter hat schriftlichen Befund zu erstattengenaue Beschreibung des Schadens/Schadbildes
Vergleichsversuch ist vorzunehmen, dieser umfasst � Schadensbewertung � Verfahrenskosten
Vergleichsversuch ist schriftlich darzustellen� falls erfolgreich, schriftliche Beurkundung (mit
Verfahrenskostenaufteilung)� falls erfolglos, Darstellung der Gründe und Darstellung der geldwerten
Schadensforderung und Schadensanerkennung
DI Reinhard Kern11
Befund des Schlichters –wesentliche Parameter� Zeitraum der Befundung
� anwesende Personen
� genaue Beschreibung des Schadortes (Parzelle, Feldstück, KG, …)
� geschädigte Kultur, Kulturzustand - Reifegrad
� Art des Schadens/ vorgefundener Schaden (Jagd-, Wildschaden)
� schadverursachendes Wild (Losung, Trittsiegel, Fraßbild)
� vergleichbare Flächen in näherer Umgebung
� Beschreibung der Schaderhebung (Auszählen, Vermessung, …)
DI Reinhard Kern12
Befund des Schlichters-wesentliche Parameter
� Normalertrag der geschädigten Kultur
� festgestellter Minderertrag
� Produktpreis
� monetärer Schaden (inkl. umsatzsteuerlicher Beurteilung)
� Beschreibung allfälliger erforderlicher Aufwendungen(Rekultivierungs-, Maschinenkosten, Zeitbedarf, Saatgut, …)
� verwendete Hilfsmittel (Maßband, ÖKL-Richtwerte, …)
� Fotodokumentation für weitere Verfahrensschritte sehr empfehlenswert!
DI Reinhard Kern13
Aufteilung der Verfahrenskosten
� Parteienkosten (Teilnahme, allfällige rechtsfreundliche Vertretung, …) trägt jede Partei selbst
� unterlässt Geschädigter Vergleichsversuch oder wird Schadenersatzanspruch dem Grunde nach abgewiesen, trägt dieser die Amtskosten (außer Gegner stimmt anderer Kostenentscheidung zu)
� falls Geschädigter bei Befundaufnahme keinen ziffernmäßig bestimmten Ersatzanspruch geltend macht, trägt er die Verfahrenskosten
� ansonst Kostenaufteilung in jenem Verhältnis, dass sich aus der vom Geschädigten begehrten Schadenssumme und der vom Jagdausübungsberechtigten anerkannten Schadenssumme zur Höhe der Schadensfeststellung durch den Schlichter/die Behörde
DI Reinhard Kern14
DI Reinhard Kern15
DI Reinhard Kern16
Name des Schlichters …………………………………………………………………………………
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen über den am …………………………………………………………………………..in …………………………………………………………………………………………………………durchgeführten Lokalaugenschein.
Die Zustellung der Verständigung vom ………………………………………………………………ist nicht*) ausgewiesen.
An der Verhandlung nehmen teil:1. Schlichter …………………………………………………………………………………………..2. Schriftführer ………………………………………………………………………………………..3. Parteien
a) Geschädigter …………………………………………………………………………..vertreten durch………………………………………………………………………….ausgewiesen mit Vollmacht vom ……………………………………………………..
b) Jagdausübungsberechtigtervertreten durch………………………………………………………………………….ausgewiesen mit Vollmacht vom ……………………………………………………...
Gegenstand ………………………………………………………………………………………………
DI Reinhard Kern17
Der Geschädigte gibt an:Der behauptete Jagd-Wildschaden*) besteht in folgendem: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Betrifft folgende(s) Grundstück(e) Nr. …………………………………………………………………………..Kat.-Gem. ………………………………………………………………………………………………………….wurde verursacht durch ………………………………………………………………………………………….Er begehrt hier eine Vergütung von …………………………………………………………………………….
Der Jagdausübungsberechtigte (Vertreter) bringt dagegen folgendes vor:
Er - bietet einen Schadenersatz von ………………………………..*) - lehnt eine Ersatzleistung ab*).
I.Befund des Schlichters
DI Reinhard Kern18
II.
Auf Grund des vom Schlichter angebahnten Vergleichsversuches schließen die Parteien folgenden
Vergleich
Der Jagdausübungsberechtigte ……………………………………………………..………………………….in ……………………………………………………………………………….……………….. verpflichtet sich,dem Geschädigten ………………………………………………………………………………………………...in ………………………………………………………………………………………….…. für den auf dem(n)Grundstück(en) Nr. ……………………………………………………………………………………………….Kat.-Gem. …………………………………………………………………………………………………………..verursachten Jagd-Wildschaden folgenden Ersatz zu leisten: ………………………………………………Die Ersatzleistung hat bis zum ……………………………………………………………..…….. zu erfolgen.
Die Parteien schließen über die Bezahlung der Amtskosten folgenden Vergleich:……………………………………………………………………………………………………………………….
DI Reinhard Kern19
III.*)
Der Abschluss eines Vergleiches wird abgelehnt. Maßgebliche Gründe für die Ablehnung:……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………Der Geschädigte bestimmt nunmehr seine Schadensforderung mit …………………………………………Der Jagdausübungsberechtigte anerkennt eine Schadenshöhe von …………………………………………
IV.*)
Der Schlichter gibt bekannt, dass zu richtigen Schadensschätzung die Erntezeit abgewartet werden muss. Der Geschädigte hat bei sonstigem Erlöschen des Anspruches auf Entschädigung spätestens zwei Wochen vor in Aussicht genommenen Erntezeitpunkt den Schlichter zu verständigen.
Die Parteien bestätigen durch ihre Unterschrift die Empfangnahme einer Ausfertigung des Befundes *).- Eine Ausfertigung des Befundes wird nachweisliche zugestellt werden *).
…………………………………….Der Schlichter
…………………………………. … ……………………………………….Geschädigter, Vertreter Jagdausübungsberechtigter, Vertreter
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen
Wildschäden an Kürbis
DI Reinhard Kern20
Schadbilder Ölkürbis
DI Reinhard Kern21
Schadbilder Ölkürbis
DI Reinhard Kern22
Schadbilder Ölkürbis
DI Reinhard Kern23
Anbautelegramm Ölkürbis
� raschwüchsige, einjährige zweikeimblättrige Pflanze� Busch- oder Rankentyp als Wuchsform� bevorzugt humose, sandige Lehm- bis lehmige Sandböden� nicht geeignet für nasskalte, schwere Böden� Anbau Mitte April bis Anfang Mai (Spätfrostgefährdung)� keimfähige Körner/m²: 1,3 bis 1,9� Pflanzzahl bei Ernte: 1,0 bis 1,5 Pflanzen/m²� Reihenweite: 0,7 bis 2,1 m, meist 1,4 m� Saattiefe in cm: 3 bis 5 cm� Unkrautregulierung: mechanisch und/oder chemisch (Vorauflauf)� Ernte: Anfang September bis Anfang November� Ertrag: 300 bis 1.000 (1.400 kg) getrocknete Kerne/ha� vorwiegend Vertragsanbau in Niederösterreich
DI Reinhard Kern24
Wildschaden bei Ölkürbis
� kaum Schäden an Pflanze (evtl. Jungpflanzen)� Schaden an Früchten� Hasen
� nagen sowohl grüne als auch reife Kürbisse an � bei Trockenheit verstärkt� Unterscheidung Feldmäuse fressen immer vom Boden weg ein Loch� In der Folge verfault Kürbis durch Sauerstoffeintritt
� Wildschweine – nur in manchen Regionen (Lerneffekt?)� Schlagen reife Kürbisse auf� Fressen Fruchtfleisch und Kerne
� Rehe: verursachen selten Schäden, ev. wenn durch Hasen bereits Verletzung vorhanden ist
DI Reinhard Kern25
Feststellung Schadensausmaß
� Auszählung der durch Wild zerstörten Kürbisse� Es gibt auch andere Einflüsse, die zu Fruchtfäule führen
können (Pilze, Bakterien)� Bei Auszählung knapp vor Ernte ist Ursache schwer
erkennbar
� Vergleich der Erntemenge mit einem vergleichbaren nicht beeinflussten Feld
DI Reinhard Kern26
Top Related