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TITELFOTO
Digitalisierung oder Landwirtschaftliche Arbeit 4.0 ist ein neues Thema, dem wir uns immer stärker
zuwenden. Die Auswirkungen der Digitalisierung sind noch nicht absehbar. Doch erste
Ergebnisse spüren wir. Ausbildung, Arbeitsschutz, Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten – kaum
ein Bereich bleibt von den Folgen der Digitalisierung unverändert.
Es wird an uns liegen, wie sich die Arbeit der Zukunft entwickelt – und welche Folgen dies für die
Arbeitnehmer in der Landwirtschaft haben wird. Wir setzen uns heute dafür ein, dass
menschenunwürdige Arbeit durch Digitalisierung verschwindet. Aber wie können wir die
Arbeitnehmer vor immer neuen Formen der Ausbeutung schützen?
Im Zentrum unserer Arbeiten steht deshalb der Schutz menschenwürdiger Arbeitsplätze. Die
Förderung ganzjähriger Beschäftigung und ein besserer Schutz von saisonal arbeitenden
Menschen ist für uns kein Widerspruch, sondern unsere Kernaufgabe. Sozialdumping in all seinen
Formen zu bekämpfen ist deshalb ein Teil unserer Auseinandersetzung mit den Folgen der
Digitalisierung.
Dieser Bericht dient ausschließlich zur internen Meinungsbildung
Redaktion: Arnd Spahn, EFFAT Agrarsekretär
Stand der Bearbeitung: Oktober 2017
Fotos: IStock: Titel, S. 9 unten; S. 11 oben; S. 13 unten; S. 16 oben und mitten; S. 17 unten; Europäische Kommission S. 13 unten; andere: eigen
© EFFAT 2017
weitere Informationen: www.effat.org
EFFAT : 38, Rue Fossé-aux-Loups, BE 1000 Bruxelles
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INHALT
VORWORT 4
0 ZUSAMMENFASSUNG 6
1 INTERNA 6
2 EUROPÄISCHE GEMEINSAME AGRARPOLITIK (GAP) 7
3 BESCHÄFTIGUNG 10
4 FORSTWIRTSCHAFT 12
5 DIE BEDEUTUNG DER ARBEITNEHMER IN LANDWIRTSCHAFT,
FORSTWIRTSCHAFT UND GARTENBAU FÜR DIE ENTWICKLUNG EUROPAS 13
6 SOZIALER DIALOG LANDWIRTSCHAFT 14
7 ARBEITSSCHUTZ 16
8 SOZIALE SICHERHEIT 19
9 HANDELSPOLITIK 20
ANLAGE 1 ENTWURF EINER ARBEITSINFORMATION FÜR BESCHÄFTIGTE
IN LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND GARTENBAU 21
4
VORWORT
A
Die Art und Weise des Austritts des Vereinigten Königreichs ist brandgefährlich,
auch weil hunderttausende Arbeitnehmer aus anderen europäischen Ländern in
der Landwirtschaft im Vereinigten Königreich arbeiten und ihre Zukunft ungewiss
ist. Hier treten wir gegen Sozialdumping ein und verteidigen die Arbeitnehmer in
der Landwirtschaft, wie wir dies auch in Spanien tun, wo die Regierung
Gewerkschafter inhaftieren lässt.
Dieses Jahr haben wir in der politischen Mitte und bei der Linken für unsere
Forderungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geworben. Wir
erleben viel Unterstützung und danken allen unseren Mitgliedsorganisationen, die
diesen Fortschritt mit eigenen nationalen Aktivitäten unterstützen. Besonderen
Dank verdienen die rund 7.000 Arbeitnehmer der Landwirtschaft, die sich an der
Internet-Konsultation der Generaldirektion Landwirtschaft beteiligt haben.
Im nächsten Jahr wird es darauf ankommen, Verständnis für unsere Forderungen
auch in anderen politischen Lagern zu erreichen. Es ist wichtig, dass keine
Blockaden gegen unsere Forderungen entstehen. Dies setzt einen intensiven
Dialog mit den Vertretern der entsprechenden Parteien sowohl auf europäischer
als auch nationalen Ebenen voraus. Wir werden unsere Forderungen nur
erreichen, wenn wir Mehrheiten sowohl auf europäischer als auch nationalen
Ebenen erreichen.
Für die Umsetzung unserer Forderungen bedarf es konkreter Instrumente.
Deshalb haben wir uns intensiv für eine Revision der Richtlinie über schriftliche
Arbeitsinformationen (RL 91/533/EG) eingesetzt. Wir wollen, dass alle
Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag eine schriftliche Bestätigung über
ihr Arbeitsverhältnis erhalten. Dieses Schriftstück kann dann problemlos zu
Arbeitsbeginn auch an die zuständige Sozialversicherung geschickt werden.
Arbeitgeber, die sich nicht daran halten, fördern Schwarzarbeit und sollen deshalb
keine Agrarsubventionen erhalten. Soweit unsere Forderungen. Aber bis zur
Ziellinie ist es noch ein langer Weg.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeiten in diesem Jahr war die Stärkung des
Bewusstseins über die Bedeutung und die Leistungen der landwirtschaftlichen
5
Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften in Europa. Dazu werden wir am 25.
Oktober 2017 in Brügge (Belgien) eine Abschlußkonferenz durchführen.
Begonnen haben unsere Arbeiten zum Arbeitsschutz. Dazu haben wir im
September in Bologna (Italien) eine Konferenz mit den Arbeitgebern (GEOPA-
COPA) und Vertretern der nationalen Beobachtungsstellen durchgeführt. Diese
Institutionen arbeiten auf Basis des Abkommens der Sozialpartner der
Landwirtschaft in Europa und präsentierten ihre Arbeiten zur Verringerung von
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSD). Eine Konferenz im Dezember 2017 über
Maschinen und Geräte werden wir in Prag (Tschechische Republik) durchführen.
Wir gratulieren an dieser Stelle unserer Kollegin Anja WESTBERG (KOMMUNAL,
Schweden), Mitglied des Vorstandes unseres Sektors in der EFFAT: Sie wurde auf
dem 27. IUL-Kongress zur Präsidentin der Gruppe der landwirtschaftlichen
Arbeitnehmer gewählt.
Unser Dank gilt allen unseren Mitgliedern, die im Berichtszeitraum unsere Arbeiten
initiiert, gefördert oder unterstützt haben.
Mit diesem Bericht legen wir Rechenschaft ab über die wichtigsten Arbeiten des
Sektors. Leider ist es nicht möglich, alle Arbeiten des Sektors darzustellen. Wir
bitten um Verständnis und geben auf Nachfrage gerne weitere Auskünfte.
Peter HOLM Antonio PERIANES Arnd SPAHN
Agrarpräsident Agrarpräsident Agrarsekretär
6
AKTIVITÄTSBERICHT DES AGRARSEKTORS
VON NOVEMBER 2016 BIS SEPTEMBER 2017
0 ZUSAMMENFASSUNG
A
Schwerpunkt der Arbeiten seit der Generalversammlung 2016 in Brüssel (Belgien) war die
Verbreitung unserer gemeinsamen Position zur Zukunft der Gemeinsamen Europäischen
Agrarpolitik (GAP) in den Europäischen Institutionen, der Europäischen Zivilgesellschaft und in
den Mitgliedstaaten, der Kampf für die Einführung einer schriftlichen Information über die
Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer zu Beginn der Arbeitsaufnahme,
die Darstellung der Bedeutung der Beiträge der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer für die
Entwicklung der europäischen Gesellschaften und die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes.
1 INTERNA
A
1.1 VORSTAND
Im Jahr 2017 waren Peter HOLM (3F, Dänemark) und Antonio PERIANES (CC.OO de Industria,
Spanien) Präsidenten und Valentina VASILIONOVA (FNSZ, Bulgarien) Vizepräsidentin des
Sektors. Arnd SPAHN (IG BAU, Deutschland) war Sekretär des Sektors.
Vertreterin der Nordischen Region war Anja WESTBERG (Kommunal, Schweden), Vertreter der
Region DE-AT-CH Josef TREIBER (GÖD, Österreich), Vertreterin der Region FR-BE-NE-LU
Barbara BINDNER (FGA-CFDT, Frankreich), Vertreter der 7. Region Bohumir DUFEK (OSPZV-
ASO, Tschechische Republik), Vertreter der Region Östliches Mittelmeer Claudio PAITOWSKY
(CONFEDERDIA, Italien) und Vertreter der Region Westliches Mittelmeer Miguel RODRIGUEZ
(UGT-FICA, Spanien). Der Sitz des Vertreters der Region Britische Inseln ist vakant. Der
Präsident des Kleinbauernausschusses Luigi (Gino) ROTELLA (ALPAA, Italien) ist geborenes
7
Mitglied des Vorstandes. Vertreterin der Frauen ist Barbara BINDNER (FGA-CFDT, Frankreich).
Der Sitz des Jugendvertreters ist vakant. Mit dem Ausscheiden von Barbara BINDNER bei der
FGA-CFDT ist der Sitz der Region FR-BE-NL-LU vakant, ebenso der Sitz der Vertreterin der
Frauen im EFFAT Frauenausschuss. Der Vorstand tagte viermal.
2 EUROPÄISCHE GEMEINSAME AGRARPOLITIK (GAP)
A
Die Reform der GAP steht im Zentrum unserer Aktivitäten. Diese Arbeit hat viele Aspekte und
betrifft Politikbereiche und Aktivitäten auch außerhalb der eigentlichen Landwirtschaftspolitik.
Leider sind die Beziehungen zwischen diesen verschiedenen Politikbereichen nicht weitgehend.
Deshalb versucht EFFAT seit vielen Jahren, die Beziehungen zwischen der Generaldirektion
Landwirtschaft und der Generaldirektion Beschäftigung zu vertiefen.
EUROPAPARLAMENT: EFFAT zeigt Flagge, Mitglieder des Parlaments unterstützen
8
2.1 POLITISCHE AKTIVITÄTEN
In verschiedenen Treffen, Sitzungen, Anhörungen und
Gesprächen stellten wir unsere Forderungen den Mitgliedern des
Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und
des Europäischen Rates vor.
Dazu nutzten wir nicht nur formale Treffen zur GAP, sondern auch
andere Veranstaltungen zu anderen Themen wie den
Diskussionen zu Glyphosat, Tierschutz, Soziale Säule,
Handelspolitik und weitere. Ziel dieser Gespräche war es, im Jahr
2017 die Unterstützung durch die Gruppen der Sozialisten und
Demokraten, Grünen und Linken ebenso zu erhalten wie ein
grundlegendes Verständnis für unsere Forderungen bei der
Europäischen Kommission zu begründen. Die Kontakte zum Rat
sind noch zu wenig entwickelt – hier bedarf es der stärkeren
Unterstützung durch die nationalen Mitgliedsgewerkschaften.
In 2018 wollen wir Verständnis für unsere Forderungen bei den
Gruppen der Konservativen und Liberalen erreichen – und so
verhindern, dass hier die starken Widerstände aus den
Mitgliedstaaten zu Blockaden gegen unsere Forderungen führen.
Deshalb wird es darauf ankommen, in 2018 die nationalen Positionen zu unseren Gunsten zu
beeinflussen und aktive Unterstützung für unsere Forderungen zu erreichen.
2.2 ONLINE-KONSULTATION
An der Konsultation der Generaldirektion Landwirtschaft haben
sich über 7.000 Arbeitnehmer aus der Landwirtschaft beteiligt. Wir
danken den Gewerkschaften, die diese Beteiligung ermöglicht
haben. So konnte erreicht werden, dass auf der Präsentation der
Konsultation am 7. Juli 2017 das Thema Arbeit und Beschäftigung
einen wichtigen Stellenplatz eingenommen hat. Erstmals hat die
Generaldirektion Landwirtschaft unsere Themen behandelt und mit Experten und Vertretern der
Zivilgesellschaft beraten.
https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/events/2017/cap-have-your-say/170708-haniotis.pdf
https://ec.europa.eu/agriculture/sites/agriculture/files/events/2017/cap-have-your-say/170707-matthews.pdf
9
2.3 NATIONALE AKTIVITÄTEN
Ein gutes Beispiel berichtet unsere bulgarische Mitgliedsgewerkschaft FNSZ. Anlässlich der
nationalen Konferenz zur Position des Landes zur GAP-Reform präsentierte die Gewerkschaft in
Anwesenheit des Landwirtschaftsministers Rumen PORODZANOV die Position der EFFAT und
sorgte für eine starke Diskussion.
Anlässlich einer Konferenz der Region DE-AT-CH unseres
Sektors in Wien (Österreich) diskutierten die Gewerkschafter mit
Landwirtschaftsminister Andrä RUPPRECHTER über ihre
Forderungen zur Reform der GAP. Dabei erhielten sie
Unterstützung durch den Minister und vereinbarten weitere
Schritte.
Anlässlich einer Veranstaltung unseres Sektors im März 2017 in
Bari (Italien) demonstrierten Gewerkschafter aus 10 Ländern ihre
Unterstützung für unsere Forderungen.
2.4 ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN RÄUME
Aktiv haben unsere Vertreter im Ausschuss für die Politik der
Ländlichen Räume für eine Integration der landwirtschaftlichen
Arbeitnehmer in die Förderpolitiken der Entwicklung der
ländlichen Räume geworben. Insbesondere wollen wir eine
obligatorische Beteiligung der Mitgliedstaaten bei
Schulungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer erreichen. Weitere Themen waren im
Berichtszeitraum: Armutsbekämpfung und Beteiligung lokaler Strukturen an LEADER-Projekten.
Zur Entwicklung der ländlichen Räume werden wir im Oktober 2018 unsere Generalversammlung
in Korsika durchführen. Es wird immer deutlicher, dass die Antworten zur Einbeziehung der
ländlichen Räume – insbesondere der benachteiligten Gebiete –
in die Folgen des demografischen Wandels und der allgemeinen
Änderungen nicht mehr ausreichen, um diesen Gebieten
ausreichende Perspektiven zu eröffnen. Immer mehr erkennen
wir, dass junge Menschen die Gebiete verlassen, soziale
Beziehungen reduziert werden und die Überalterung zum Problem wird. Hier brauchen wir neue
Antworten. Deshalb unterstützen die Agrargewerkschaften Initiativen zur Entwicklung der
ländlichen Räume und setzen sich aktiv für neue ökonomische und soziale Entwicklungen ein.
10
3 BESCHÄFTIGUNG
A
3.1 PLATTFORM ZU UNDOKUMENTIERTER ARBEIT
Die Plattform hat die Arbeit aufgenommen. In einer ersten Sichtung von „Besten Praktiken“
konnten wir verschiedene Aktivitäten aus unseren Sektoren platzieren. Ein Projekt unserer
italienischen Mitgliedsorganisation FLAI-CGIL konnte trotzdem realisiert werden. Erste
Gespräche mit Vertretern nationaler Arbeitsinspektionen und
vergleichbarer Institutionen haben stattgefunden und wir haben
Verständnis über die besondere Situation im
Landwirtschaftssektor gefunden. Unklar bleibt, ob unser Sektor in
weiteren Schlussfolgerungen der Plattform als prioritärer Sektor
anerkannt wird.
Über die Zukunft der Plattform wird viel diskutiert. EFFAT setzt sich für eine starke Beteiligung der
Sozialpartner in der Plattform ein. Eine Plattform, die nur die Institutionen der Mitgliedstaaten
umfasst, kann ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Wir sollten deshalb beraten, wie wir die
Beziehungen zwischen den nationalen Sozialpartnern – vor allem den Gewerkschaften – und den
zuständigen nationalen Institutionen verbessern können.
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=16358&langId=en
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=16412&langId=en;
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=16411&langId=en
3.2 SAISONARBEITER-RICHTLINIE
Die Richtlinie 2014/36/EU wird gegenwärtig in den Mitgliedstaaten implementiert. Wir bitten
unsere Mitgliedsorganisationen weiterhin um hohen Druck zur EINRICHTUNG EINER
INSTITUTION IM MITGLIEDSTAAT, DIE FÜR ALLE ASPEKTE DER RICHTLINIE ZUSTÄNDIG
IST. Ansonsten werden die Gewerkschaften es schwer haben, ihre Interessen bei der Anwendung
der Richtlinie durchzusetzen.
Über den Stand der Umsetzung der Richtlinie werden die
Mitgliedstaaten in 2018 berichten. Die Saisonarbeiter-Richtlinie
wird gegenwärtig noch nicht allgemein und verbreitet angewendet.
Doch die Realitäten verändern sich. Immer mehr Mitgliedstaaten
öffnen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit Drittstaaten ihre Arbeitsmärkte für Arbeitnehmer
11
aus Drittstaaten. Ob diese Öffnungen dann auch für andere EU Mitgliedstaaten gelten ist
zumindest umstritten. Häufig werden die Gewerkschaften an solchen Entscheidungen nicht oder
nicht ausreichend beteiligt.
3.3 INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN DEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN
ARBEITSMARKT
Verschiedene Aktivitäten finden in den Mitgliedstaaten statt, um
Flüchtlinge auszubilden, ihnen Arbeit zu geben und sie in die
Gesellschaften zu integrieren. Dabei ist auch der
landwirtschaftliche Arbeitsmarkt im Fokus. Deshalb haben wir
gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband GEOPA-COPA eine
Befragung der landwirtschaftlichen Sozialpartner durchgeführt,
um über die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten informiert zu sein. Die Ergebnisse der
Befragung haben wir an die Europäischen Institutionen weitergeleitet. Für uns ist es wichtig,
deutlich zu machen, dass eine solche Integration nicht mit einem Abbau des Schutzes der
traditionell in der Landwirtschaft Beschäftigten einhergehen darf.
3.4 ENTSENDUNG
Die Informationen über die Anwendung der Entsendung im Sektor Landwirtschaft nehmen zu,
bleiben aber häufig schwierig zu interpretieren. Wir haben uns vorgenommen, hier eine erhebliche
Verbesserung der Informationen zu erreichen und bitten unsere Mitgliedsorganisationen um
entsprechende Informationen. Wir vertiefen hier unsere Kooperation mit dem Lebensmittelsektor.
3.5 SCHRIFTLICHE ARBEITSINFORMATION
Im Zentrum stehen unsere Aktivitäten zur Einführung einer
schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über ein
Arbeitsverhältnis, welche dem Arbeitnehmer spätestens am Tag
der Arbeitsaufnahme ausgehändigt werden soll. Desweiteren
wollen wir erreichen, dass eine solche Bestätigung ebenfalls
spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme an die zuständige
Sozialversicherung (gemäß nationaler Bedingungen) übermittelt wird 1 . Für diese Aktivitäten
nutzen wir sowohl die europäischen Rechtsgrundlagen (RL 91/533/EWG) als auch die
Diskussionen über die künftige Europäische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Im sozialen Dialog
1 siehe Anlage 1
12
wollen wir die Unterstützung durch die landwirtschaftlichen Arbeitgeber erreichen. Deshalb haben
wir in diesem Jahr auf jeder Sitzung des Sektoralen Sozialen Dialogs über unsere Forderungen
beraten. Gegenwärtig sind wir in der Phase der Zweiten Beratung der Sozialpartner über die
Richtlinie im Rahmen der Sozialen Säule. Ob eine gemeinsame Stellungnahme der Sozialpartner
zustande kommt, ist Anfang Oktober 2017 noch nicht abschließend zu bewerten.
In der Europäischen „Plattform gegen undokumentierte Arbeiten“ wollen wir die Mitgliedstaaten
davon überzeugen, dass es sich bei diesem Instrument um eine unbürokratische und effektive
Maßnahme handelt, durch die das Problem der Schwarzarbeit in unserem Sektor verringert
werden kann. Im Jahr 2018 werden wir die Vertreter der Mitgliedstaaten zu dieser Forderung
umfassend informieren.
4 FORSTWIRTSCHAFT
A
4.1 EUROPAWEITER STANDARD ZUM EINSATZ VON MOTORSÄGEN
Kritisch setzen wir uns mit verschiedenen Initiativen zur Schaffung
von modulbasierten Standards zum Umgang von Motorsägen
durch nicht geschulte oder angelernte Personen auseinander.
Durch solche Systeme darf nicht erreicht werden, dass das
Sicherheitsnetz für Waldarbeiter und Forstwirte abgebaut wird. Zu
diesem Thema werden wir Ende 2018 eine europäische Konferenz
in Korsika (Frankreich) durchführen.
4.2 AUSLAGERUNG VON GEFÄHRLICHEN ARBEITEN AN
SUBUNTERNEHMEN UND ANDERE
Ebenso muss verhindert werden, dass qualifizierte und teils
hochgefährliche Arbeiten durch nicht ausreichend geschulte
Arbeitnehmer durchgeführt werden. Wo solche Arbeiten durch Forstbetriebe an nicht qualifizierte
Personen oder Subunternehmen ausgelagert werden, sollten umgehend die zuständigen
Arbeitsschutzbehörden informiert werden.
4.3 ALLLEINARBEITEN UND NOTRUFSYSTEME
Seit einigen Jahren haben wir mit den Arbeitgebern der GEOPA-COPA darüber verhandelt,
ausreichenden Zugang zu lückenlosen Rettungsketten in der Land- und Forstwirtschaft
13
aufzubauen. Leider verweigern die Arbeitgeber bis heute, sektorale Lösungen anzupacken. In den
EU Mitgliedstaaten gibt es mittlerweile viele unterschiedliche Systeme für forstliche
Notrufsysteme. Diese sind teils CB-funkbasiert, neue Systeme nutzen auch allgemeine
Mobilfunknetze, die aber häufig im Wald nicht ausreichend erreichbar sind. In einigen
Mitgliedstaaten werden Anlaufstellen im Wald aufgebaut, um eine schnellere Rettungskette zu
gewährleisten. Wir haben bei der Europäischen Kommission ein Projekt beantragt, um die
unterschiedlichen Systeme bewerten zu können, regionale Anforderungen zu formulieren und
Fortschritte beim Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen.
Im Rahmen dieses Projektes werden wir im Herbst 2018 eine europäische Konferenz zu
Alleinarbeiten durchführen.
5 DIE BEDEUTUNG DER ARBEITNEHMER IN LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU FÜR DIE ENTWICKLUNG EUROPAS
A
Mit Unterstützung der Europäischen Kommission führen wir in den Jahren 2016 und 2017 eine
Untersuchung über den Umfang und die Qualität der abhängigen Beschäftigung in unserem
Sektor durch. Diese Untersuchung soll die notwendigen Informationen bereitstellen, um
darzustellen:
• die Bedeutung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer als wichtige Gruppe in der EU,
• die Hindernisse für die Entwicklung der Beschäftigung in
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
• die Beschreibung der unterschiedlichen
Arbeitnehmertypen in unserem Sektor,
• die Abgrenzung der Arbeitnehmer gegenüber
arbeitnehmerähnlichen Typen,
• die Anforderungen an die Instrumente zur Stärkung des
Schutzes der Arbeitnehmer
• die Anforderungen an die Instrumente zur Qualifizierung
der Arbeitnehmer.
Über die Ergebnisse der Untersuchung werden wir im Oktober 2017 auf einer europäischen
Konferenz in Brügge (Belgien) berichten.
14
6 SOZIALER DIALOG LANDWIRTSCHAFT
A
Formen des Europäischen Sozialen Dialogs
Dre
ipar
teie
n Dreigliedriger Sozialer Gipfel
(Makroökonomischer Dialog)
Kommission, Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln jeweils gleichberechtigt
Hochrangige Gruppen (High level groups)
Kommission, Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln jeweils gleichberechtigt
Zwe
ipar
teie
n
(au
ton
om
)
Interprofessioneller Sozialer Dialog
Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln, Kommission fördert
Ausschüsse des Sektoralen Sozialen Dialogs
Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln, Kommission fördert
Europäische Betriebsräte
Arbeitgeber und Gewerkschaften handeln,
Kommission fördert
Sektorübergreifend Sektoral Betrieblich
Der Ausschuss für den sozialen Dialog in der Landwirtschaft tagt
viermal jährlich (2 Arbeitsgruppen, 1 Plenumsgruppe, 1
Vorstandssitzung). Die Sozialpartner wechseln sich jährlich im
Vorsitz ab. 2017 hat der italienische Arbeitnehmervertreter
Ermanno BONALDO für die EFFAT den Vorsitz. Die Arbeiten
des Jahres waren geprägt von den Erfolgen der Sozialpartner, in
verschiedenen institutionellen Entwicklungen (WGAT, Plattform
gegen undokumentierte Arbeit, Vorarbeiten im Mobilitätspaket)
beteiligt zu sein. Weitere Arbeiten waren:
6.1 GEOPA ARBEITEN ÜBER „UNGEREGELTE UND
SCHWARZARBEIT IN DER LANDWIRTSCHAFT: AUS-
WIRKUNGEN AUF RECHTSGRUNDLAGEN, ARBEITSINSPEKTIONEN UND
EFFEKTIVE STRAFEN“
Das Projekt der GEOPA über die Reduzierung von illegaler oder verdeckter Arbeit in der
Landwirtschaft wurde präsentiert und die Schlussfolgerungen intensiv diskutiert.
15
6.2 KLASSIFIKATION FÜR FÄHIGKEITEN, KOMPETENZEN, QUALIFIKATIONEN UND
BERUFE (ESCO)
Die Arbeiten zur Kategorisierung beruflicher Fähigkeiten sind für eine erste Runde
abgeschlossen. ESCO ist die mehrsprachige europäische Klassifikation für Fähigkeiten,
Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe und Teil der Strategie Europa 2020. ESCO
kategorisiert die Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe, die für den Arbeitsmarkt
und die allgemeine und berufliche Bildung in der EU relevant sind. Es zeigt systematisch die
Beziehungen zwischen den verschiedenen Konzepten.
Jetzt werden die Ergebnisse bewertet und entsprechende Nachbesserungen bearbeitet. Über die
Arbeiten wird im Herbst 2018 berichtet werden können.
https://ec.europa.eu/esco/portal/home
6.3 MOBILITÄTSPAKET
Die Erfahrungen der Sozialpartner der Landwirtschaft wurden den Vertretern der Europäischen
Kommission präsentiert und die Bereitschaft erklärt, mögliche Schlussfolgerungen der
Entwicklung des Mobilitätspakets mit den Gegebenheiten im landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt zu
verbinden. Damit könnten die Vorstellungen der Sozialpartner zur Förderung der Beschäftigung
von arbeitssuchenden Jugendlichen und Auszubildenden ebenso umgesetzt werden wie die
Versuche der Sozialpartner, neue arbeitsmarktpolitische Instrumente auf ihre Tauglichkeit zum
Erhalt und zur Verbesserung der sozialen Bedingungen der Beschäftigten in der Landwirtschaft
zu bewerten. EFFAT hat seine Ablehnung der E-Card begründet.
6.4 DIE EMPFEHLUNG NR. 204 ZUM ÜBERGANG VON DER INFORMELLEN ZUR
FORMELLEN WIRTSCHAFT
In der Empfehlung wird anerkannt, dass die meisten Menschen nicht freiwillig in die informelle
Wirtschaft eintreten, sondern aufgrund fehlender Möglichkeiten in der formellen Wirtschaft und
der Abwesenheit jeglicher anderer Lebensgrundlagen. Der Arbeitsstandard bietet Strategien und
praktische Leitlinien für Grundsätze und Maßnahmen, die den Übergang von der informellen zur
formellen Wirtschaft erleichtern können.
Die Sozialpartner haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben und vereinbart, die Schlussfol-
gerungen in ihre Arbeit einzubeziehen.
16
6.5 EFFAT ARBEITEN ZU WANDERARBEITERN
Das Projekt der EFFAT über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen der Wanderarbeiter wurde präsentiert und die Schlussfolgerungen intensiv
diskutiert.
6.6 GEMEINSAMER WEBAUFTRITT DER SOZIALPARTNER
Das Projekt eines gemeinsamen Webauftritts der Sozialpartner der Landwirtschaft soll im Jahre
2018 realisiert werden.
7 ARBEITSSCHUTZ
A
7.2 MUSKEL-SKELETT-ERKRANKUNGEN REDUZIEREN
Gemeinsam haben die Sozialpartner der Landwirtschaft, EFFAT und
GEOPA-COPA, am 14. September 2017 in Bologna (Italien) eine
Europäische Konferenz zur Reduzierung von Muskel-Skelett-
Erkrankungen bei landwirtschaftlichen Arbeitnehmern
durchgeführt. An der Konferenz haben auch Vertreter der
nationalen Beobachtungsstellen teilgenommen, die sich in
Umsetzung der Sozialpartner-Vereinbarung aus dem Jahr 2005 in
mittlerweile 9 Mitgliedstaaten gebildet haben. Die Vertreter der
nationalen Institutionen berichteten über ihre Aktivitäten und die
Situation der Veränderung bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates bei
landwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Über die Ergebnisse der Konferenz wird auf der Website:
www.agri-msd.eu berichtet werden.
7.2 ARBEITSBEDINGTER STRESS / KOOPERATION MIT OSHA EUROPA
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSHA Europa) haben wir uns
auch im Jahr 2017 als Partner an der Kampagne der OSHA
beteiligt. Insbesondere im Netzwerk der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherungssysteme in Europa (ENASP) haben sich die
Vertreter der beteiligten Gewerkschaften für Lösungen zur Reduzierung von berufsbedingtem
Stress am Arbeitsplatz eingesetzt.
https://osha.europa.eu/de/healthy-workplaces-campaigns/2016-17-campaign-healthy-workplaces-all-ages
17
7.3 „ARBEITSGRUPPE LANDWIRTSCHAFTLICHE ZUGMASCHINEN“ (WGAT)
Eine neue Regelung für die sichere Konstruktion von
Feldhäckslern konnte entwickelt werden. Die neuen Maschinen
stehen auf dem Markt zur Verfügung. Für Altmaschinen konnten
Nachrüstlösungen gefunden werden. Deren Anwendung hängt
allerdings von der Frage ab, wer welche Anteile für die Kosten der
Nachrüstlösungen trägt. Diese Frage ist gegenwärtig noch
ungeklärt. Eine europäische Konferenz der EFFAT wird sich am 14. Dezember 2017 in Prag
(Tschechische Republik) mit dem Thema „Maschinen und Geräte“ beschäftigen.
7.4 GEDENKTAG FÜR DIE TOTEN UND VERLETZTEN ARBEITER
Seit 2002 heißt dieser Gedenktag der Vereinten Nationen „Welttag für
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. In den letzten Jahren wurden
die Aktivitäten der EFFAT zu diesem Tag erheblich ausgeweitet. Dafür
danken wir allen beteiligten Gewerkschaften. Für die Jahre 2018 und 2019
suchen wir gegenwärtig nach Lösungen, da in diesen Jahren der Gedenktag
auf das Wochenende fällt. Trotzdem wünschen wir uns eine noch stärkere
Beteiligung unserer Mitgliedsorganisationen.
7.5 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSHA Europa)
entwickelte elektronische sektorale Gefährdungsbeurteilung OIRA sollte bewertet und damit
Grundlagen für die Entwicklung eines europäischen sektoralen Instrumentes geschaffen werden.
Ein entsprechender Antrag der EFFAT wurde von der Europäischen Kommission abgelehnt. Wir
hoffen nun, dieses Projekt in den Jahren 2017 und 2018 durchführen zu können. Dies bedarf
allerdings einer klaren Unterstützung durch die Europäische Kommission.
7.6 PFLANZENSCHUTZ / PESTIZIDE
Schwerpunkt unserer Arbeiten ist die Umsetzung der „Richtlinie über den nachhaltigen Umgang
mit Pflanzenschutzmitteln“ (2009/128/EU) und die Begleitung der damit verbundenen Nationalen
Aktionspläne (NAP). Wir wollen eine verbesserte Beteiligung der Gewerkschaften in diesen
Arbeiten erreichen. Dazu werden wir im Frühsommer 2018 eine europäische Konferenz
durchführen.
18
7.6.1 GLYPHOSAT
Die Position des Sektors konnte vielfach präsentiert werden. Im
gruppenübergreifenden Netzwerk „Mitglieder gegen Krebs“
(MAC) von Europa-Parlamentariern aus allen Fraktionen konnten
neue Kontakte geknüpft werden. Die unter Auflagen erlassene
befristete Zulassung von Glyphosat ist ein erster Erfolg für die
Kampagne. Insbesondere ist die deutliche Reduzierung des
Einsatzes und der Menge des Wirkstoffes ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer. Dies ist ein erster wichtiger Zwischenerfolg. Es kommt in
den nächsten Monaten darauf an, unsere anderen Forderungen in praktische Maßnahmen
umzusetzen. Nur so kann erreicht werden, Glyphosat durch ungefährliche Alternativen zu
ersetzen.
7.6.2 AUSBRINGEN VON PFLANZENSCHUTZMITTEL DURCH SELBSTFAHRENDE
MASCHINEN UND TRAKTOREN
Während bei selbstfahrenden Maschinen bereits erste Typen mit Kabinen der Klasse 4 gekauft
werden können, sieht die Situation bei Traktoren schlecht aus. Es ist noch ungeklärt, wie lange
die entsprechenden Filter (sogenannte CAT 4 Filter) ihre Funktion erhalten2. Außerdem gibt es
noch keine geeigneten Lösungen für die Aufbewahrung der Persönlichen Schutzausrüstung an
den Maschinen. Weitere Arbeiten beziehen sich auf ein einheitliches Label für Verpackungen von
Pflanzenschutzmitteln (EN ISO 4254-6). Dazu werden wir am 14. Dezember 2017 in Prag beraten.
7.7 ZUNEHMENDE PROBLEME DURCH DIE NUTZUNG VON NEUEN KLEINFAHRZEUGEN
Zunehmend wird über den Einsatz von neuen Kleinfahrzeugen in
Land- und Forstwirtschaft berichtet. Stellvertretend für diese
Fahrzeugtypen stehen Quads. Das Problem bei diesen
Fahrzeugen sind unzureichender Schutz gegen Kippen und
Überschlagen der Fahrzeuge und damit verbunden eine
erhebliche bis tödliche Gefahr für die Fahrzeuginsassen. Diese Berichte wurden an die
Europäische Kommission geleitet und erste Untersuchungen in den Mitgliedstaaten haben
begonnen (z.B. IRSTEA aus Frankreich). Wir wollen eine eingeschränkte Zulassung dieser
Fahrzeugtypen erreichen und setzen uns für Lösungen ein. Wir wollen weitere Untersuchungen
2 EN 15695
19
durchführen und Informationen über Umfang der Arbeiten mit solchen ungeeigneten Maschinen
sammeln und anschließend entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.
7.8 ULTRAVIOLETTE STRAHLUNG
Gemeinsam mit der Europäischen Föderation der Bauarbeiter (EFBH) arbeiten wir für einen
verbesserten Schutz von Arbeitnehmern im Außenbereich gegen gefährliche Sonnenstrahlung.
Die Arbeitgeber sind weiterhin dagegen, hier neue gesetzliche Regelungen zu schaffen. Wir
danken den Mitgliedsorganisationen, die vielerlei Initiativen umgesetzt haben (Zugang zu
Trinkwasser am Arbeitsplatz; Schutz vor Sonneneinstrahlung; Verlegung der Arbeitszeiten in
sonnenärmere Stunden; Ausgabe von Hüten, Sonnencremes und anderen
Präventionsmaterialien). Über die Arbeiten zur UV-Richtlinie wird auf der Generalversammlung
2017 berichtet werden.
7.9 EMISSIONEN BEI HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN
Gemeinsam mit der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) wollen wir uns
am 14. Dezember 2017 auf einer „Europäischen Konferenz über Arbeitsschutz bei land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten“ in Prag (Tschechische Republik) über Initiativen zur
Reduzierung von Emissionen bei zweitaktgetriebenen handgeführten Motorgeräten am Beispiel
von Motorsägen und Motorsensen beschäftigen. Wir wollen erreichen, dass die gesundheitlichen
Belastungen für Geräteführer beendet oder zumindest deutlich reduziert werden. Alternativen
sollen beraten und ein Blick in die Zukunft geworfen werden.
8 SOZIALE SICHERHEIT
A
8.1 METHODE DER OFFENEN KOORDINATION
Im Zusammenhang mit der Zukunft der Sozialversicherungssysteme in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union weisen wir gegenüber der Europäischen Kommission immer wieder auf die
Probleme bei der Übertragung von möglichen Sozialversicherungsansprüchen der
grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer hin, die teils jahrelang Beiträge in die Systeme der
Zielländer einbezahlen, ohne daraus Ansprüche für ihre soziale Sicherheit zu begründen (dies
betrifft vor allem die Rentenversicherungen). Lösungen dafür sind immer noch nicht absehbar.
http://ec.europa.eu/social/keyDocuments.jsp?advSearchKey=EUSSCFactSheets&mode=advancedSubmit&langId=en
&search.x=0&search.y=0
20
8.2 EUROPÄISCHES NETZWERK DER AGRARSOZIALEN SICHERUNGSSYSTEME
(ENASP)
Ein Überblick über die Funktionsweise der agrarsozialen Sicherungssysteme in diesem Netzwerk
liegt vor und kann auf der Website www.enasp.eu eingesehen werden.
8.3 INTERNATIONALE VEREINIGUNG FÜR SOZIALE SICHERHEIT, SEKTION
LANDWIRTSCHAFT
Anlässlich des „XXI. Weltkongresses über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ konnten
wir ein Kolloquium der Sektion Landwirtschaft durchführen, welches unter der Leitung des
Kollegen Eric VAN DAELE (FGA-CFDT Frankreich) stand. EFFAT Agrarsekretär Arnd SPAHN
nahm zusätzlich als Referent an der Sektionssitzung teil. Wir streben an, eine regelmäßige
Absprache der gewählten Gewerkschaftsvertreter zumindest aus europäischen Ländern zu
erreichen, um gemeinsame Positionen und Beiträge zu neuen Regulationen zu entwickeln.
Diesem Ziel dienen unsere Aktivitäten im Jahr 2018.
9 HANDELSPOLITIK
A
In den letzten Jahren haben wir intensiv zu verschiedenen handelspolitischen Themen gearbeitet:
Handelsembargo gegenüber Russland, TTIP, CETA und weitere bilaterale und interregionale
Handelsabkommen (Kolumbien, Südkorea, Vietnam). Neue Fragen sind auf uns zugekommen.
Der Lebensmittelsektor arbeitet bereits zum Abkommen mit Lateinamerika (Mercosur). Wir wollen
uns an diesen Aktivitäten beteiligen und Antworten mit entwickeln.
Nachdem das Handelsabkommen mit Kanada CETA in Kraft getreten ist und nun durch die
Mitgliedstaaten ratifiziert wird, werben wir für klare Standards bei Beschäftigung und Produktion.
Dabei stellen wir die Beschäftigung in der Landwirtschaft in den Fokus.
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ANLAGE 1 ENTWURF EINER ARBEITSINFORMATION FÜR BESCHÄFTIGTE IN
LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT UND GARTENBAU A
E N T W U R F
ARBEITSINFORMATION zwischen
Herrn / Frau / Firma (im folgenden Arbeitgeber genannt)
Name, Adresse, Telefon
und
Herrn / Frau Name, Adresse, Telefon (wenn vorhanden) (im folgenden Arbeitnehmer genannt)
1. Dieser Arbeitsvertrag beginnt am ………………. und endet am ……………… (wenn der
Vertrag befristet sein soll)
2. Die Arbeit wird verrichtet an folgender Adresse: …………………………..
wenn die Arbeitsstätte wechselt, bitte hier vermerken)…………………….
3. Der Arbeitnehmer wird als ………………… (Bezeichnung der Arbeiten) beschäftigt.
4. Die Arbeit umfasst vor allem folgende Aufgaben: ………………………………………. (kurze
Charakterisierung oder Beschreibung der Arbeit)
5. Der Arbeitnehmer erhält einen Jahresurlaub von ……. Arbeitstagen (bei befristeten
Arbeitsverträgen: Anzahl der Urlaubstage, die während der Laufzeit erreicht werden). Der
Urlaub wird unter folgenden Prämissen gewährt:……………………..
6. Die Kündigungsfrist beträgt: ........ Arbeitstage (zum Monatsende, zum Quartalsende…
bitte hier beschreiben)
7. Der anfängliche Grundlohn beträgt brutto …… Euro pro Stunde / pro Monat (bei
Akkordlohn bitte beschreiben). Der Lohn wird ausbezahlt zum Tagesende / Wochenende /
Monatsende (bitte festlegen). Der Lohn wird auf folgendes Bankkonto des Arbeitnehmers
überwiesen: (hier Bankverbindungen angeben)
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8. Die normale Arbeitszeit beginnt arbeitstäglich / werktäglich um ….. Uhr und endet um …..
Uhr. Die Arbeitszeit beginnt und endet an der oben genannten Arbeitsstätte (bei
Änderungen bitte hier eintragen). Die Arbeitszeit wird unterbrochen durch folgende
Arbeitspausen:
a. Frühstück: von ….. Uhr bis …… Uhr
b. Mittag: von ….. Uhr bis …… Uhr
c. Weitere Pause: von ….. Uhr bis …… Uhr
9. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt …… Stunden.
Mehrarbeiten werden wie folgt vergütet: …………………… (bitte angeben)
10. Die Wegezeiten (Wohnstätte zur Arbeitsstätte und zurück) sind Teil der Arbeitszeit / sind
nicht Teil der Arbeitszeit. (Nichtzutreffendes bitte streichen)
11. Die Arbeitsentgelte sowie Zuschläge und sonstige Leistungen richten sich nach
folgendem Tarifvertrag: …… (bitte hier vermerken)
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