Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG
Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen
km 97,547 – km 104,000
Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)
Auftragnehmer:
Kling
LandschaftsPlanung
Marienstraße 4038104 BraunschweigTel. 0531 / 225 74 90Fax 0531 / 225 74 91
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Beschreibung der Baumaßnahme 2
2. Daten- und Informationsgrundlagen für den LBP 6
3. Schutzgebiete und geschützte Objekte 6
4. Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens
auf die Umwelt und Bilanzierung der Eingriffsfolgen 7
4.1 Baubedingte Umweltauswirkungen 8
4.2 Anlagebedingte Umweltauswirkungen 15
4.3 Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 20
5. Kompensationsermittlung und Kompensationsmaßnahmen 20
6. Artenschutzmaßnahmen 21
7. Maßnahmenblätter 23
Anlagen
LBP Lageplan „Grundlagen- und Konfliktplan“
LBP Lageplan „Maßnahmenplan“
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1. Beschreibung der Baumaßnahme
Im Rahmen des Vorhabens ESTW Leinefelde, 3. Baustufe, wird das ESTW-A Wolkramshausen
errichtet. Parallel zu dieser Gesamtmaßnahme beabsichtigt die DB Netz AG den grundhaften Ausbau
des Streckenabschnittes zwischen Nordhausen und Erfurt mit dem Ziel, eine Verkürzung der Reisezeit
von Nordhausen nach Erfurt auf unter eine Stunde zu ermöglichen.
Dazu soll im Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, km 97,547 – km 104,000, eine Geschwindig-
keitserhöhung von derzeit 100 km/h auf 140 km/h realisiert werden.
Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Maßnahmen geplant:
• Einbau einer Planumsschutzschicht (PSS) und Ersetzen des vorhandenen Gleisschotters
durch neue Materialien im linken Streckengleis von km 99,7+20 bis km 101,3+00 sowie von
km 101,9+00 bis km 104,0+00 und im rechten Streckengleis von km 100,7+70 bis km
101,2+80 sowie von km 102,0+80 bis km 104,0+00.
• Ausbau und Lückenschluss der Weichen der W 460, W 462 und W 463 im Bf Nordhausen.
Dabei wird zwischen km 98,3+85 und km 98,5+33 im linken Streckengleis und zwischen km
98,5+14 und km 98,5+76 im rechten Streckengleis der Gleisschotter (Oberbau) ausgebaut
und durch neue Materialien ersetzt, Außerdem sind die vorhandene PSS zu ergänzen und die
Oberleitungsanlage an die veränderte Gleislage anzupassen.
• Bettungsreinigung einschl. Ergänzung von Neuschotter in beiden Gleisen im Einschnitt
zwischen km 101,3+00 und km 101,7+50.
• Errichtung eines Randwegverbaus am linken Streckengleis von km 102,0+25 bis km 102,0+75
(L = 50,0 m) und von km 102,1+30 bis km 102,3+10 (L = 180,0 m) sowie am rechten
Streckengleis von km 102,1+75 bis km 102,2+75 (L = 100,0 m) und von km 102,5+75 bis km
102,7+75 (L = 200,0 m).
Im Bereich von km 102,025 bis km 102,075 ist auf der Böschungsseite eine Anschüttung von
verdichtungsfähigem Material mit einer Neigung von 1:1,5 an den Randweg vorgesehen.
• Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen.
In Dammlage wird das Planum im Dachprofil ausgebildet und die Entwässerung erfolgt ins
Gelände.
In Einschnitten und Anschnittslagen ist die Instandsetzung der vorhandenen Entwäs-
serungsanlagen vorgesehen.
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Im Einschnitt zwischen km 101,230 und km 101,800 sind die beidseitig vorhandenen Tiefen-
entwässerungen beschädigt und weisen eine zu geringe Tiefenlage auf. Sie müssen daher
erneuert werden. Für die Erneuerung der Tiefenentwässerung und die Herstellung des
Regelprofils ist die beidseitige Aufweitung des Einschnitts zwischen ca. km 101,230 und ca.
km 101,500 mit Hilfe von Winkelstützwänden erforderlich. Dies zieht auch die Anpassung der
oberhalb gelegenen Böschungsbereiche nach sich. Die Höhe der Wände beträgt zwischen
1 m und 2 m. Im sich anschließenden Abschnitt von ca. km 101,500 bis ca. km 101,800 kann
die Tiefenentwässerung ohne Veränderung der Böschungen erneuert werden.
Im Einschnitt zwischen ca. km 102,800 und ca. km 103,200 werden die vorhandenen
Entwässerungseinrichtungen ebenfalls erneuert. Für die Erneuerung der Tiefenentwässerung
und die Herstellung des Regelprofils müssen zwischen ca. km 102,840 und ca. km 103,020
bahnrechts eine Winkelstützwand errichtet und die Böschung angepasst werden. Die Höhe der
Wand beträgt zwischen 1,2 m und 2,0 m. Von km 103,020 bis km 103,200 kann die
Erneuerung der Tiefenentwässerung ohne Veränderung der Böschung erfolgen.
Bei km 102,970 ist bahnrechts ein kaskadenartiger Wasserzulauf aus dem ansteigenden
Gelände vorhanden. Dieser wird beräumt und der Einlauf in einen Schacht mit
Wasserbausteinen befestigt.
Bahnlinks wird zwischen km 102,810 und km 103,180 ein vorhandener Bahngraben vertieft
und mit Betongrabenschalen befestigt. Dies macht die Anpassung des Bereichs zwischen
Gleisplanum und Graben erforderlich.
Bei km 100,195 wird bahnlinks der Auslauf der Entwässerung mit Grabenschalen befestigt.
Im Anschnitt zwischen ca. km 98,415 und km 98,533 wird bahnlinks eine Tiefenentwässerung
neu hergestellt. Ca. bei km 98,400 wird bahnlinks eine Entwässerungsmulde angelegt.
• Teilerneuerungen und Instandhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Eisenbahnüber-
führungen (EÜ).
An der EÜ km 99,145 reicht der vorhandene Geländerabstand für die geplante
Geschwindigkeit nicht aus. Durch eine Erneuerung der Randbalken mit integriertem Kabel-
kanal wird der erforderliche Geländerabstand beidseitig hergestellt.
An der EÜ km 99,451 wird durch eine Randwegverbreiterung auf der bahnrechten Seite und
Einbau von Schotterhalterungen auf beiden Seiten das für die geplante Geschwindigkeit
richtlinienkonforme Profil hergestellt.
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An der EÜ km 102,348 werden vorgesetzte Randbalken angebracht, um das für die
angestrebte Geschwindigkeit richlinienkonforme Querprofil herzustellen.
An den oben genannten Eisenbahnüberführungen sowie an den Eisenbahnüberführungen EÜ
km 100,626, EÜ km 102,008 und EÜ km 103,451 werden außerdem Instandhaltungsmaß-
nahmen wie das Verschließen von Rissen und die Reinigung und Neuverfugung des Mauer-
werks durchgeführt.
• Anpassung der Oberleitungsanlagen an die neue Gleislage
• Kabeltiefbau. Es wird ein Betonkabelkanal Gr. II i.F. im Abschnitt von ca. km 98,655 bis km
104,141 bahnlinks im Randweg erdverlegt. An der Helmebrücke und der EÜ km 100,626
werden bahnlinks Kabelbrücken gebaut.
Da die Kabeltiefbauplanung zwischen km 96,9 im Bf Nordhausen und km 104,0 im Bf
Wolkramshausen im Zuge der Planungen zum ESTW-A Wolkramshausen zur Planfeststellung
vorgelegt wurde, ist sie nicht Teil dieser Planfeststellungunterlage und wird nur zur Information
dargestellt.
Es ist eine Bauzeit von 15,5 Monaten vorgesehen. Baubeginn ist im September 2014 mit der
Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen und der Herstellung der Baufreiheit. Bauende ist im
Dezember 2015 mit Inbetriebnahme und Nachlaufarbeiten sowie Beräumung der Baustelle.
Zur Material- und Maschinenvorhaltung für die Baumaßnahme stehen Baustelleneinrichtungsflächen
(BE-Flächen) im Bahnhofsbereich Wolkramshausen zur Verfügung (Mitnutzung von bereits zur Plan-
feststellung vorgelegten BE-Flächen aus dem Projekt ESTW-Wolkramshausen, siehe auch den LBP
„ESTW Wolkramshausen, km 103,7+00 – km 105,6+36“).
Zusätzlich werden für den Ingenieurbau folgende Flächen vorübergehend in Anspruch genommen:
eine 33 m² große BE-Fläche an der EÜ km 99,145 bahnlinks,
eine 23 m² große BE-Fläche auf dem bahnrechten Gleisplanum auf der EÜ km 99,451,
zwei je 24 m² BE-Flächen bahnlinks und bahnrechts an der EÜ km 100,629,
drei, insgesamt 147 m² große BE-Flächen bahnlinks und bahnrechts an der EÜ km 102,351.
Die Erreichbarkeit der Baustellen an den Eisenbahnüberführungen wird über Baustellenzufahrten
gewährleistet. Diese werden über öffentliche Straßen und vorhandene Wege geführt.
Die BE-Fläche auf der EÜ km 99,451 ist nur über das Gleisplanum zu erreichen.
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Die Bauarbeiten werden größtenteils vom Gleis aus durchgeführt. So werden der Aus- und der
Neueinbau des Oberbaus, der Einbau der PSS und die Bettungsreinigung mit Hilfe eines Umbauzuges
durchgeführt.
Lediglich die Teilerneuerungen an den Eisenbahnüberführungen km 99,145 und km 102,351 werden
teilweise auch von unten aus durchgeführt.
Der Einbau der PSS und des neuen Oberbaus sowie die Erneuerung und der Neubau von
Tiefenentwässerungen führt zu keinen Neuversiegelungen, da diese auf bereits derzeit vom Oberbau
bedeckten Bereichen erfolgen. Gleiches gilt für den Neubau der Entwässerungsmulde.
Die Errichtung der Stützwände und die Befestigung der Bahngräben mit Betonhalbschalen erfolgt
außerhalb des vorhandenen Oberbaus und weiterer bereits im jetzigen Zustand versiegelter Flächen
und führt daher zu Neuversiegelungen.
Mit der Neuprofilierung von Einschnittsböschungen kommt es zu Flächenumgestaltungen.
Die Einrichtung der BE-Flächen und der Baustellenzufahrten führt zu temporären Flächeninanspruch-
nahmen.
Für die gesamte Baumaßnahme wurde eine Artenschutzeinschätzung erstellt (DB ProjektBau GmbH,
19.06.2013).
Der vorgelegte LBP deckt den Bereich zwischen km 97,457 und km 103,300 der Strecke 6343 ab.
Der Bereich zwischen km 103,300 und km 104,000 wurde im LBP „ESTW Wolkramshausen, km
103,7+00 – km 105,6+36“ dargestellt.
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2. Daten- und Informationsgrundlagen für den LBP
- Erläuterungsbericht zum Antrag auf Planfeststellung
Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von
km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: 18.6.2013)
- Lagepläne zur Genehmigungsplanung, Maßstab 1 : 1000,
Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von
km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: Januar 2013)
- Querprofile zur Genehmigungsplanung, Maßstab 1 : 100,
Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. Münden, Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen, von
km 97,547 bis km 104,000 (Verfasser: DB International GmbH, Stand: Januar 2013)
- ESTW-A Wolkramshausen; Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung;
Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen,
Strecke 6343 Halle (Saale) – Hannoversch-Münden, km 97,547 bis km 104,000,
- Umwelterklärung des Vorhabenträgers – (DB ProjektBau Gmbh, ohne Datum)
- ESTW-A Wolkramshausen; Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung;
Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen,
Strecke 6343 Halle (Saale) – Hannoversch-Münden, km 97,547 bis km 104,000,
- Artenschutzeinschätzung – (DB ProjektBau Gmbh, 19.06.2013)
- Biotoptypenkartierung durch das Büro Kling Landschaftsplanung, Juli 2013
3. Schutzgebiete und geschützte Objekte
Im Planungsabschnitt befinden sich im näheren Umfeld der Bahntrasse keine FFH-Gebiete,
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder besonders geschützte Biotope.
Das gleiche gilt für Boden- und Wasserschutzgebiete sowie Überschwemmungsgebiete.
(Quelle: Datenabfrage über GIS-System SGInfo der Deutschen Bahn für die Umwelterklärung)
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4. Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
und Bilanzierung der Eingriffsfolgen
Die Bilanzierung der Eingriffsfolgen bei Flächeninanspruchnahmen wurde nach dem Bilanzierungs-
modell des Landes Thüringen („Die Eingriffsregelung in Thüringen, Bilanzierungsmodell“ Hrsg.
Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt) vom August 2005 und der Anleitung zur
Bewertung der Biotoptypen Thüringens („Die Eingriffsregelung in Thüringen, Anleitung zur Bewertung
der Biotoptypen Thüringens“ Hrsg. Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt) vom Juli
1999 durchgeführt.
Dazu wurden die Biotoptypen/Nutzungsstrukturen der vom Eingriff betroffenen Flächen kartiert und
gemäß ihrer Ausprägung unterschiedlichen Bedeutungsstufen zugeordnet (siehe die Spalte
„Bedeutungsstufe“ in den Tabellen 1 und 2).
Zur Erfassung der Eingriffe und zur Quantifizierung des Kompensationsbedarfs wurden die Bedeu-
tungsstufen der Biotoptypen/Nutzungsstrukturen mit den jeweils betroffenen Flächengrößen zu dimen-
sionslosen Indices multipliziert („Flächenäquivalent Wertverlust“ in den Tabellen 1 und 2).
Den durch Landschaftspflegerische Maßnahmen entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen
werden ebenfalls dimensionslose Indices zugeordnet, die sich aus der Multiplikation der sog.
Planwerte dieser Biotoptypen/Nutzungsstrukturen und deren Flächengrößen ergeben („Flächenäqui-
valent Wertzuwachs“ in den Tabellen 1 und 2). Die Planwerte sind ein Maß für den zu erwartenden
naturschutzfachlichen Wert der neu entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen. Der Vergleich der
Indices für den Wert der von Eingriffen betroffenen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen
(„Flächenäquivalent Wertverlust“) und für den Wert der entstehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen
(„Flächenäquivalent Wertzuwachs“) zeigt, ob die Eingriffe kompensiert werden.
Ihren naturschutzfachlichen Wert erreichen gewisse Biotoptypen/Nutzungsstrukturen meist erst nach
einer gewissen biotopspezifischen Entwicklungszeit. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getra-
gen, dass die Bedeutungsstufe dieser Biotoptypen/Nutzungsstrukturen höher liegt als ihr Planwert.
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4.1 Baubedingte Umweltauswirkungen
Konflikt: Flächeninanspruchnahme für Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen
Der Planungsabschnitt ist über Straßen und befestigte Wege gut erschlossen. Diese werden als
Baustellenzufahrten zu den Ingenieurbauwerken genutzt.
Die Arbeiten auf dem derzeitigen Planum werden gleisgebunden durchgeführt.
Zur Vorhaltung von Material und Geräten werden in erster Linie Baustelleneinrichtungsflächen (BE-
Flächen) im Bahnhofsbereich von Wolkramshausen genutzt, die bereits für das Projekt ESTW
Wolkramshausen zur Planfeststellung eingereicht wurden und im LBP „Strecke 6343 Halle/Saale –
Hann. Münden, Projektabschnitt Nordhausen (a) – Bleicherode Ost (a), ESTW Wolkramshausen, km
103,7+00 – km 105,6+36“ (Verfasser: DB International GmbH, Büro Frankfurt. Stand: Oktober 2012)
beschrieben und bewertet wurden. Es handelt sich um brachgefallene Flächen im Bahnhofsbereich
Wolkramshausen, zurückzubauende Gebäudeflächen im Bereich des Grundstücks „Am Bahnhof 8“
(km 105,400 – km 105,710) sowie Teilbereiche einer Aufschüttungs- und Brachfläche westlich des
Stellwerksgebäudes Wolkramshausen (Wo) von km 104,748 – km 104,892.
Für die Ertüchtigung der Eisenbahnüberführungen sind zusätzliche BE-Flächen geplant.
Dies sind eine 33 m² umfassende Fläche an der EÜ km 99,145 bahnlinks, zwei je 24 m² große
Flächen an der EÜ km 100,629 und drei BE-Flächen an der EÜ km 102,35 mit einer Gesamtgröße von
ca. 147 m².
Zur Anlage der BE-Flächen werden Flächen mit möglichst geringen Biotoppotentialen genutzt. Nach
Beendigung der Baumaßnahme werden die BE-Flächen komplett zurückgebaut.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Eingriffe:
Die Zufahrt zur EÜ km 99,145 erfolgt über einen mit Schotter befestigten Feldweg.
Die 33 m² große BE-Fläche wird in einem mit einer mesophilen – trockenen Gras-/Staudenflur (17 m²)
und Einzelgebüschen (16 m²) bewachsenen Bereich am Bauwerk angelegt.
Die BE-Fläche an der EÜ km 99,145 wird auch für die Arbeiten an der EÜ km 99,451 genutzt.
Zusätzlich wird direkt an der EÜ km 99,451 auf dem Gleisplanum eine 23 m² große BE-Fläche
eingerichtet.
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Die Zufahrt zur EÜ km 100,629 erfolgt über einen asphaltierten und teilweise geschotterten Feldweg.
Die bahnlinks gelegene 24 m² große BE-Fläche wird in einer nährstoffliebenden Ruderalflur am Fuß
des Bahndamms angelegt.
Die bahnrechts gelegene ebenfalls 24 m² große BE-Fläche wird ebenfalls in einem mit einer
nährstoffliebenden Ruderalflur bewachsenen Bereich angelegt.
Die Zufahrt zur EÜ km 102,35 erfolgt über eine asphaltierte Straße, die in einen Schotterweg übergeht.
Die beiden bahnrechten BE-Flächen (Gesamtgröße: 74 m“) werden auf dem Schotterweg (58 m²),
sowie in mit mesophilen Gras-/Staudenfluren (12 m²) und einem Gebüsch (4 m²) bewachsenen
Wegeseitenbereichen am Fuß des Bahndamms angelegt.
Die bahnlinke, 73 m² große BE-Fläche wird auf einer Straße (40 m²) und auf einem mit einem
Scherrasen (33 m²) bewachsenen Straßenseitenraum angelegt.
Für die Arbeiten auf dem Gleisplanum zum Einbau der PSS, zur Errichtung der Randwegverbaue und
zur Erneuerung des Oberbaus werden keine Baustellenzufahrten benötigt, da sie vom vorhandenen
Planum aus durchgeführt werden. Wie oben beschrieben, werden für diese Arbeiten BE-Flächen Im
Bahnhof Wolkramshausen in Anspruch genommen, die bereits nach der Eingriffsregelung bewertet
wurden.
Die Nutzung der befestigten Straßen und Wege führt ebenso wie die Nutzung des Gleisplanums zu
keinen baubedingten Eingriffen.
Die temporäre Nutzung der unbefestigten Bereiche führt dagegen zu Eingriffen in das Schutzgut Tiere
und Pflanzen.
Wiederherstellungsmaßnahmen:
Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die BE-Flächen komplett zurück gebaut.
Die BE-Fläche an der EÜ km 99,145 wird nach der Beräumung der Sukzession überlassen
(Maßnahme W 1). Auf Grund der Standortverhältnisse werden sich zunächst meophile – trockene
Gras/Staudenfluren etablieren.
Die restlichen BE-Flächen werden nach der Beräumung mit Regio-Saatgut des Typs Frischwiese
angesät. Die ursprüngliche Unterhaltungspflege z. B. der Wegeseitenräume wird wieder aufge-
nommen. Die unterschiedlichen Standortbedingungen führen zur Wiederherstellung der ursprünglich
vorhandenen Biotop-typen/Nutzungsstrukturen (Maßnahme W 2).
Die Bewertung der baubedingten Eingriffsflächen vor Durchführung der Baumaßnahmen und nach
Durchführung der geplanten Landschaftspflegerischen Maßnahmen ist aus der Tabelle 1 ersichtlich.
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 11/34
Der in der Tabelle 1 dargestellte Vergleich zwischen den geplanten Landschaftspflegerischen Wieder-
herstellungsmaßnahmen und den durch die Baumaßnahme temporär in Anspruch genommenen und
verloren gehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen zeigen insgesamt eine negative Bilanz von -20
Flächenäquivalenten. Die baubedingten Eingriffe sind somit durch die Wiederherstellungs-
maßnahmen nicht vollständig ausgeglichen. Es sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Neben der Flächeninspruchnahme können baubedingt weitere Faktoren auf das Schutzgut Tiere
wirken, wie etwa die Unfallgefahr für Tiere durch Baustellenverkehr und Baustellenbetrieb, die
Errichtung von Barrieren oder die Beeinträchtigungen durch optische Reize, Lärmemissionen und
Erschütterungen.
Durch die geringe Geschwindigkeit der Baufahrzeuge im Baustellenbereich ist die baubedingte
Unfallgefahr unerheblich.
Um die Gefahr des Individuenverlusts, insbesondere bei Vögeln zu minimieren, wird die Gehölz-
beseitigung zur Baufeldfreimachung während der Vegetationsruhe zwischen Anfang Oktober und Ende
Februar durchgeführt (Maßnahme S 1).
Die Wirkung der baubedingten Eingriffe auf streng geschützte Tierarten wird in der Artenschutz-
einschätzung dargestellt.
Wie dort beschrieben, sind im Planungsraum potentielle Lebensräume für Vogelarten der
ökologischen Gilde der Hecken-, Gebüsch- und Baumfreibrüter, wie z. B. die Goldammer, vorhanden.
Auf Grund ihrer geringen Fluchtdistanzen zeigt ein Teil der Arten eine hohe Störungstoleranz. Des
Weiteren lassen im Planungsraum vorhandene, ungestörte Gehölzstrukturen Ausweichbewegungen
zu. Die baubedingte Beeinträchtigung durch optische Reize, Lärmemissionen und Erschütterungen
wird daher als unerheblich eingeschätzt.
Schutzgut Boden
Die BE-Flächen werden ausschließlich in Bereichen angelegt, die durch anthropogene Nutzung
überformt und vorbelastet sind.
Nach Beräumung der BE-Flächen kann die Bodenbildung wieder einsetzen. Der baubedingte Eingriff
in das Schutzgut Boden wird daher als unerheblich eingestuft.
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Schutzgut Wasser
Grund- und Oberflächenwasser
Der Einrichtung der BE-Flächen führt zu einer temporären Versiegelung von Flächen. Dies verhindert
die Versickerung von Niederschlagswasser. Da die Versiegelungen nur für einen relativ kurzen
Zeitraum wirksam sind, ist deren negativer Effekt auf die Grundwasserneubildung jedoch gering.
Die baubedingten Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser werden daher als unerheblich eingestuft.
Die BE-Flächen werden zum großen Teil nicht in der Nähe von offenen Gewässern oder dauerhaft
wasserführenden Gräben angelegt.
Die auf dem Gleisplanum vorgesehene BE-Fläche zur Ertüchtigung der EÜ km 99,451 befindet sich
jedoch über einem offenen Fließgewässer. Eine Gefährdung der „Helme“ durch Unfälle oder Havarien
ist daher nicht auszuschließen. Um die Gefahr der Verschmutzung zu minimieren, wird das Lagern von
wassergefährdenden Stoffen und das Abstellen von Maschinen auf dieser BE-Fläche untersagt.
(Schutzmaßnahme S 5).
Schutzgut Luft/Klima
Baubedingt werden nur kleinflächig Gehölze entfernt.
Die Eingriffe in das Schutzgut Luft/Klima sind daher unerheblich.
Schutzgut Landschaftsbild
Die Überbauung von bisher unversiegelten Bereichen durch die Anlage von BE-Flächen führt zu
Eingriffen in das Schutzgut Landschaftsbild, die jedoch als unerheblich zu bewerten sind.
Gras-/Staudenfluren regenerieren sich schnell; Gehölze müssen nur kleinflächig entfernt werden.
Zur Darstellung der baubedingten Konflikte siehe den Grundlagen- und Konfliktplan.
Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 13/34
Konflikt: Gefährdung benachbarter Biotope/Nutzungsstrukturen und Lebensräume
An einige Baustellenbereiche grenzen Biotoptypen/Nutzungsstrukturen an, die durch die Bautätigkeit
gefährdet sind.
An der EÜ km 99,145 haben sich größerflächig mesophile – trockene Gras/Staudenfluren mit
eingestreuten Einzelgehölzen entwickelt. Diese stellen u.a. einen potentiellen Lebensraum für die in
der Artenschutzeinschätzung beschriebenen Arten Zauneidechse und Schlingnatter dar. Es besteht
die Gefahr, dass die Baustelleneinrichtungsfläche über den vorgesehenen Bereich hinaus ausgedehnt
wird.
Die über die Helme führende EÜ km 99,451 soll durch eine Randwegverbreiterung und den Einbau
von Schotterhalterungen ertüchtigt werden.Es ist die Einrichtung einer BE-Fläche auf der Überführung
geplant. Bei Unfällen oder Havarien besteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe und
Flüssigkeiten austreten.
Im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 haben sich beiderseits der Bahnstrecke
wertvolle Biotoptypen/Nutzungsstrukturen entwickelt.
Bahnlinks befindet sich ein Gehölzbestand aus teilweise höhlenreichen Bäumen mit starkem Baum-
holz, dem zur Bahnstrecke hin ein sich auflockernder Gehölzmantel vorgelagert ist. Bahnrechts hat
sich ein Mosaik aus Einzelbäumen und -büschen sowie mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren
entwickelt, das u. a. einen potentiellen Lebensraum für die in der Artenschutzeinschätzung
beschriebenen Arten Zauneidechse und Schlingnatter darstellt. Diese Bereiche sind durch die
Ablagerung von Baumaterial und Aushub gefährdet.
Es werden folgende Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ergriffen:
Die Begrenzung der BE-Fläche an der EÜ km 99,145 auf den dafür vorgesehenen Bereich wird durch
Einfriedung der Fläche mit einem ortsfesten Zaun sichergestellt (Schutzmaßnahme S 2).
Die Ablagerung von Material im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 wird durch
das Aufstellen von ortsfesten Schutzzäunen verhindert (Schutzmaßnahme S 2).
Um die Verschmutzungsgefahr für die „Helme“ zu minimieren, wird das Lagern von wasserge-
fährdenden Stoffen und das Abstellen von Maschinen auf der BE-Fläche auf der EÜ km 99,451
untersagt (Schutzmaßnahme S 5).
Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 14/34
Zur Darstellung der durch die Baumaßnahmen gefährdeten benachbarten Biotope/Nutzungsstrukturen
und Habitate siehe den Grundlagen- und Konfliktplan.
Zur Darstellung der Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen siehe den Maßnahmenplan.
4.2 Anlagebedingte Umweltauswirkungen
Konflikt: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme
Zur Erneuerung der Tiefenentwässerung und zur Herstellung des Regelquerschnitts müssen in einem
Einschnitt zwischen ca. km 101,230 und ca. km 101,500 beidseitig und in einem Einschnitt zwischen
ca. km 102,800 und ca. km 103,020 bahnrechts Winkelstützwände errichtet werden. Die Winkelstütz-
wände werden teilweise außerhalb des vorhandenen Planums gebaut. Dies führt zu Flächenneu-
versiegelungen von ca. 322 m² Fläche.
Die oberhalb der Winkelstützwände gelegenen Böschungsbereiche werden an die Bauwerke
angepasst. Dies führt zu Umgestaltungen von ca. 2.426 m² Böschungsflächen.
In einem Einschnitt wird zwischen km 102,810 und km 103,180 bahnlinks ein vorhandener
Bahngraben vertieft und mit ca. 0,5 m breiten Betonschalen befestigt. Bei km 100,195 wird bahnlinks
auf 15 m Länge ebenfalls ein vorhandener Bahngraben mit Betonschalen befestigt. Dies führt zu
Neuversiegelungen von ca. 192 m² Fläche.
Zwischen km 102,810 und km 103,180 bahnlinks muss der Bereich zwischen Planum und Graben an
die veränderte Grabentiefe angepasst werden. Dies führt zu Umgestaltungen von ca. 370 m² Fläche.
Zur Herstellung des Regelquerschnitts werden in mehreren Bereichen Randwegverbaue erforderlich.
Diese werden auf oder am Rand des vorhandenen Planums eingebaut und führen daher zu keinen
zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen.
Zwischen km 102,025 und km 102,075 soll die Böschung durch die Anschüttung von verdichtungs-
fähigem Material an den Randwegverbau angepasst werden. Die Anschüttung beschränkt sich auf das
vorhandene Planum. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme findet daher nicht statt.
Der Ausbau von Weichen, der Einbau von PSS, die Erneuerung des Oberbaus und die Bettungsreini-
gung erfolgen im Bereich des vorhandenen Planums bzw. des vorhandenen Oberbaus und führen
somit zu keinen zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen.
Für die Ertüchtigung der Eisenbahnüberführungen und die Anpassung der Oberleitungsanlage sind
keine zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen erforderlich. Gleiches gilt für die Erneuerung von
Tiefenentwässerungen in vorhandener Lage wie von ca. km 101,500 bis ca. 101,800 beidseitig.
Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 15/34
Die Beräumung und Befestigung des kaskadenartigen Wasserzulaufs bei km 102,970 wird als
Instandhaltungsmaßnahme gewertet. Gleiches gilt für die Instandhaltungsmaßnahmen an den Eisen-
bahnüberführungen.
Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht nach der Eingriffsregelung zu bewerten.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Eingriffe
Die Errichtung der Winkelstützwände führt in den planumsnahen Bereichen zur Versiegelung von
mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren auf 203 m² Fläche und von mesophilen Gras-/Stauden-
fluren auf 119 m² Fläche.
Die Anpassung der Einschnittsböschungen führt zur Inanspruchnahme von 292 m² mesophilen Gras-/
Staudenfluren, 99 m² mesophilen – trockenen Gras-/Staudenfluren, 267 m² Hecken bzw. Gebüschen
heimischer Arten (Weißdorn), 10 m² Baumbestand bis mittlerem Baumholz der Hainbuche, 83 m²
Baumbestand bis mittlerem Baumholz der Robinie, 303 m² Stockausschlägen hauptsächlich des
Weißdorns, aber auch von Vogelkirsche und Weide sowie 205 m² Stockausschlägen der Robinie.
Außerdem werden innerhalb des sicherheitsrelevanten 6 m-Bereichs, in dem kein Gehölzbewuchs
geduldet wird, 1167 m² Gebüsche und Stockausschläge in Anspruch genommen. 545 m² der
Stockausschläge im sicherheitsrelevanten Bereich wachsen auf mesophilen – trockenen Standorten
und 622 m² auf mesophilen Standorten. Der Ausgleichsermittlung werden die entsprechenden
Gras-/Staudenfluren zu Grunde gelegt (vgl. Tabelle 2).
Die Gehölze auf den Böschungen wurden erst kürzlich zurück geschnitten. Die Stockausschläge
haben daher erst eine geringe Höhe erreicht.
Die Bahngräben führen augenscheinlich nur selten Wasser. Sie weisen daher keine an feuchte
Verhältnisse angepassten Pflanzenarten auf, sondern werden von mesophilen Gras-/Staudenfluren
bewachsen, in denen der Glatthafer dominiert.
Durch die Befestigung der Grabensohlen werden 192 m² mesophile Gras-/Staudenfluren versiegelt.
Zur Anpassung der Nebenflächen an die veränderte Grabentiefe werden 370 m² mesophile
Gras-/Staudenfluren in Anspruch genommen.
Wiederherstellungsmaßnahmen:
Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die innerhalb eines 8 m breiten Bereiches zum äußeren
Gleis gelegenen umgestalteten Böschungsbereiche mit einer Regiosaatgutmischung für Magerrasen
angesät. Anschließend bleiben die Flächen der Sukzession überlassen. Das Entwicklungsziel ist je
nach Exposition und Standort die Etablierung mesophiler – trockener oder mesophiler Staudenfluren
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(Maßnahme W 3). Gelegentlich werden die innerhalb der sicherheitsrelevanten Bereiche aufkommen-
den Gehölze zur Profilfreihaltung entsprechend des Regelwerks 882.020 zurück geschnitten.
Die außerhalb des 8 m breiten Bereichs gelegenen Böschungsabschnitte werden mit autochthonen
Sträuchern bepflanzt. Das Entwicklungsziel ist die Etablierung von Gebüschen (Maßnahme W 4). (Um
ein zu schnelles Hineinwachsen der Sträucher in den sicherheitsrelevanten 6 m-Bereich zu verhindern,
werden die Gehölze in einem Abstand von 8 m zum Gleis angepflanzt).
Die Bewertung der anlagebedingten Eingriffsflächen vor der Baumaßnahme und nach Durchführung
der geplanten Landschaftspflegerischen Wiederherstellungsmaßnahmen ist aus der Tabelle 2 ersicht-
lich.
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 18/34
Der in der Tabelle 2 dargestellte Vergleich zwischen den geplanten Landschaftspflegerischen Maß-
nahmen und den durch die Baumaßnahme verloren gehenden Biotoptypen/Nutzungsstrukturen ergibt
insgesamt eine negative Bilanz von -16.285 Flächenäquivalenten.
Dies zeigt, dass die anlagebedingten Eingriffe durch die Wiederherstellungsmaßnahmen nicht ausge-
glichen werden können. Daher sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Das Entfernen des vorhandenen Gleisschotters und des Randwegs (als Teil des Oberbaus) stellen
keinen Eingriff im Sinn der Eingriffsregelung dar, da sie Teil einer gewidmeten Verkehrsanlage und als
versiegelte Fläche zu bewerten sind. Allerdings stellen sie Teillebensräume für die im Planungsraum
potentiell vorkommenden Arten Zauneidechse (Lacerta agilis) und Schlingnatter (Coronella austriaca)
dar.
Der Einfluss der Baumaßnahme auf diese Arten wird in der Artenschutzeinschätzung dargelegt.
Schutzgut Boden
Durch die Baumaßnahmen werden insgesamt ca. 514 m² Fläche neu versiegelt.
Auch wenn die Versiegelungen in anthropogen stark beeinflussten Abgrabungsböden vorgenommen
werden, stellen sie einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar, da alle Bodenfunktionen
verloren gehen.
Für die Flächenumgestaltungen werden ebenfalls menschlich überformte Abgrabungsböden in
Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen kann die Bodenbildung in den
umgestalteten Bereichen wieder einsetzen. Die durch die Flächenumgestaltungen hervorgerufenen
Eingriffe in das Schutzgut Boden sind daher als unerheblich zu betrachten.
Als Minimierungsmaßnahme wird der Oberboden von den umzugestaltenden Böschungsbereichen
abgetragen und gesichert und nach Beendigung der Arbeiten wieder aufgebracht (Teil der
Maßnahmen W 3 und W 4).
Die Kompensation für die Eingriffe in das Schutzgut Boden erfolgt im Rahmen einer multifunktionalen
Ausgleichsmaßnahme durch die Herausnahme von Ackerflächen aus der Nutzung und Anpflanzung
von Gehölzen (Ausgleichsmaßnahme A 1).
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Schutzgut Wasser
Grundwasser
Es werden außerhalb des bestehenden Oberbaus und anderer bereits versiegelter Flächen Neuversie-
gelungen vorgenommen. In den Dammbereichen der Bahntrasse wird das Planum flächig über die
Böschungen entwässert. Das Niederschlagswasser steht in diesen Bereichen somit für die Grund-
wasserneubildung zur Verfügung. Das in den Einschnitten anfallende Niederschlagswasser wird
dagegen über Entwässerungseinrichtungen in Vorfluter abgeleitet und steht somit nicht zur Grund-
wasserneubildung im Niederschlagsgebiet zur Verfügung. Da die Bahnanlage bereits jetzt über
Entwässerungseinrichtungen in den Einschnitten verfügt, wird die durch die zusätzliche Versiegelung
verursachte Verringerung der Versickerungsrate als unerheblicher Eingriff in das Schutzgut Wasser
gewertet.
Oberflächenwasser
Das in den Einschnittsbereichen anfallende Wasser der Gleisentwässerung soll in verschiedene
Vorfluter eingeleitet werden.
Die Niederschlagsabwässer der Gleisentwässerung weisen regelmäßig sehr geringe Werte von
Schadstoffen wie z. B. Herbiziden auf. Bei Starkregenereignissen, die im Anschluss an die Be-
handlung des Gleiskörpers mit Herbiziden einsetzen, ist ein Austrag in die Vorfluter nicht gänzlich zu
verhindern.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Applikation der Herbizide mit Spritzzügen und deren Über-
wachung dafür sorgen, dass die Austräge hinter denen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen zurück-
bleiben. Die Einleitung von Wasser aus der Gleisentwässerung führt folglich zu keinen erheblichen
Eingriffen in das Schutzgut Wasser.
Schutzgut Luft/Klima
Da im Umfeld der Bahntrasse größere Gehölzbestände vorhanden sind, haben die auf den Erdkörpern
der Bahnanlage wachsenden Gehölzbestände eine geringe Bedeutung für das Lokalklima. Der durch
die Baumaßnahme verursachte Gehölzverlust wird daher als unerheblich für das Schutzgut einge-
schätzt.
Schutzgut Landschaftsbild
Die Böschungen der zur Umgestaltung vorgesehenen Einschnitte sind in den oberen Bereichen
hauptsächlich mit mehreren Meter hohen Weißdornhecken (Crateegus monogyna), aber auch mit
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Bäumen wie Robinien (Robinia pseudoacacia) und Hainbuchen (Carpinus betulus) bewachsen. Die
Gehölze sind nicht nur auf die Böschungsflächen beschränkt, sondern bewachsen in unterschiedlicher
Breite auch die Böschungskronen.
Der Bewuchs ragt deutlich über das gewachsene Gelände hinaus und prägt dort das Landschaftsbild,
wo sich offenes Gelände, wie etwa Ackerflächen, an die Einschnitte anschließt.
Die Umgestaltungen bleiben zu großen Teilen auf die Böschungsflächen beschränkt. Von km 101,270
bis km 101,340 sowie von km 104,005 bis km 104,015 erreicht der Umgestaltungsbereich bahnrechts
jedoch die Böschungskrone bzw. bleibt nur etwa einen Meter darunter.
Da die Böschungskrone in diesen Bereichen auf einer Breite von ca. 1,5 m mit Gehölzen bewachsen
ist, erscheint der Gehölzbestand dennoch weiterhin geschlossen. Eingriffe in das Schutzgut
Landschaftsbild werden somit nicht ausgelöst.
Zwischen km 102,800 und km 102,850 erstreckt sich der Umgestaltungsbereich ebenfalls bis fast an
die Böschungskrone. Allerdings befindet sich dieser Bereich im sicherheitsrelevanten 6 m-Bereich, in
dem kein Gehölzbewuchs geduldet wird. Die Entfernung des Bewuchses stellt daher keinen nach der
Eingriffsregelung zu bewertenden Eingriff dar.
4.3 Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten führt vermutlich zu einer größeren Kollisionsgefahr und einer
Erhöhung der Barrierewirkung für Tiere.
Allerdings liegen in der Literatur keine gesicherten und quantifizierten Erkenntnisse zu dieser
Problematik vor.
5. Kompensationsermittlung und Kompensationsmaßnahmen
In den Kapiteln „Baubedingte Umweltauswirkungen“ und „Anlagebedingte Umweltauswirkungen“
wurde dargestellt, dass die Landschaftspflegerischen Wiederherstellungsmaßnahmen nicht aus-
reichen, um die durch die bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen verursachten erheb-
lichen Eingriffe in das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu beseitigen. Der noch zu kompensierende
Wertverlust beträgt insgesamt -16.305 Flächenäquivalente.
Zur Kompensation wird folgende Maßnahme durchgeführt:
Maßnahme A 1: Anlage einer Gehölzfläche
Eine ca. 1.100 m² umfassende Ackerfläche im Flurstück 104/103, Gemarkung Großwerther (Besitzer:
DB AG) wird aus der Nutzung genommen und mit autochthonen Straucharten bepflanzt.
Der Bestandswert des Ackers beträgt „20“, der Planwert des entstehenden Gehölzfläche „35“.
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Die Maßnahme ergibt somit einen Wertzuwachs von +16.500.
Der aus den bau- und anlagebedingten Eingriffen resultierende Wertverlust von -16.305 Flächen-
äquivalenten ist folglich kompensiert.
6. Artenschutzmaßnahmen
Gemäß der Artenschutzeinschätzung sind Vogelarten der ökologischen Gilde der Gebüsch- und
Heckenbrüter sowie die Reptilienarten Zauneidechse und Schlingnatter potentiell von den
Baumaßnahmen betroffen
Zur Vermeidung von Verbotsverletzungen des Artenschutzrechts werden folgende Maßnahmen
ergriffen:
Maßnahme S 1.2 der Artenschutzeinschätzung: Bauzeitenvorgabe für die Rodung und den Rück-
schnitt von Gehölzen
Diese Maßnahme wird durch die Maßnahme S 1 des LBP realisiert. Siehe dazu auch die Seite 11 des
LBP).
Maßnahme S 1.1 der Artenschutzeinschätzung: Einrichten von Bautabuzonen
Die Bautabuzonen werden durch das Errichten von Schutzzäunen (LBP-Maßnahme S 2) vor dem
Baubetrieb geschützt.
Bautabuzonen zum Schutz von Zauneidechse und Schlingnatter werden angrenzend an die BE-Fläche
an der EÜ km 99,145 und im Einschnittsbereich zwischen km 101,515 und km 101,690 bahnrechts
eingerichtet (siehe auch Seite 13 des LBP).
Maßnahme S 1.3 der Artenschutzeinschätzung: Bauzeitenvorgabe für das Entfernen des Oberbaus
Da durch das Entfernen des vorhandenen Gleisschotters und des Randwegs überwinternde
Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden können, sind die Arbeiten außerhalb der von Ende
Oktober bis Ende März dauernden Winterruhe der Reptilien durchzuführen.
Diese Maßnahme wird durch die Maßnahme S 3 des LBP realisiert.
Die in der Artenschutzeinschätzung als Teil der Maßnahme S 1.4 vorgesehenen Vergrämungs-
maßnahmen für die Zauneidechse und die Schlingnatter können wegen der gewählten Bautechnologie
entfallen.
Durch die Arbeiten mit dem Umbauzug werden so starke und für die Tiere, die an den normalen
Eisenbahnbetrieb gewöhnt sind, ungewohnte Erschütterungen erzeugt, dass von einem schnellen und
fluchtartigen Verlassen des Oberbaus ausgegangen werden kann.
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Die in der Artenschutzeinschätzung als Teil der Maßnahme S 1.4 vorgesehene ökologische
Baubegleitung wird als Maßnahme S 4 des LBP realisiert.
Die ökologische Baubegleitung ist von einer fachlich qualifizierten Person wahrzunehmen. Die
Aufgaben der ökologischen Baubegleitung sind die Festlegung der genauen Standorte von
herzustellenden Ausweichlebensstätten für Reptilien und die Überwachung ihrer Herstellung (siehe die
Maßnahme A 2), die Einrichtung der Bautabuzonen, die Einweisung der Baufirmen in die
Artenschutzproblematik und die Begleitung der Bautätigkeit. Eine weitere Aufgabe ist, die Besiedlung
der Ausweichlebensstätten zu kontrollieren.
Die Maßnahmen GA 3.1 und GA 3.2 der Artenschutzeinschätzung „Wiederherstellung und Entwicklung
des Biotopverbunds entlang von Bahnstrecken“ werden durch die Maßnahmen W 3 und W 4 des LBP
umgesetzt. Siehe dazu die Seiten 15 – 16 des LBP.
Die Initialsaaten werden mit Regio-Saatgut des Typs „Magerrasen“ ausgeführt. Da es sich um
Böschungsbereiche handelt, muss auch ein Erosionsschutz gewährleistet werden. Dieser kann durch
die Ansaat von Saatgut schneller und sicherer erreicht werden, als durch das Aufbringen von Heu-
mulch, wie in der Artenschutzeinschätzung vorgesehen. Die für die Reptilien wichtigen Struktureigen-
schaften wie Bewuchs unterschiedlicher Höhe und Dichte wird auch bei der Ansaat von Magerrasen
erreicht.
Maßnahme AM 4.1 FCS der Artenschutzeinschätzung: Artenschutzmaßnahme Zauneidechse und
Schlingnatter
Die Maßnahme AM 4.1 FCS muss als sog. vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ihre Funktion vor
Beginn der Baumaßnahme erfüllen.
Die Maßnahme wird durch die Maßnahme A 2 des LBP umgesetzt.
Es werden 30 Eiablagestellen für die Zauneidechse und 30 Überwinterungsmöglichkeiten für die
Zauneidechse und die Schlingnatter in südexponierten Bereichen hergestellt.
Die für die Herstellung der Quartiere geeigneten Bahndammböschungen und Nebenflächen werden in
den Maßnahmeplänen dargestellt. Die genaue Festlegung der Einbauorte in diesen Bereichen erfolgt
durch die ökologische Baubegleitung.
Die in der Artenschutzeinschätzung beschriebene Maßnahme RA 2.1 (Rekultivierung von
Baustraßen“) kann entfallen, da die Zuwegungen nur über befestigte Straßen und Wege geführt
werden.
Die in der Artenschutzeinschätzung beschriebene Maßnahme RA 2.2 („Rekultivierung von Baustellen-
einrichtungsflächen“) wird an der EÜ km 99,145 durch die Maßnahme W 1 des LBP realisiert.
Die dortige BE-Fläche bleibt nach ihrer Beräumung ohne weitere Maßnahmen der Sukzession über-
lassen. Siehe auch die Seite 9 des LBP. Alle anderen BE-Flächen werden in als Lebensraum für die
Zauneidechse und Schlingnatter ungeeigneten Wegeseitenräumen angelegt und daher durch eine
Ansaat von Regio-Saatgut wiederhergestellt (siehe die Maßnahme W 2 des LBP)
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7. Maßnahmenblätter
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 1 Kurzbezeichnung: Bauzeitenvorgabe für die Rodung und denRückschnitt von Gehölzen
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: Abschnitt Nordhausen – Wolkramshausen
km 97,547 – km 104,000
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 1 – 10
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
vor Beginn der Tiefbaumaßnahmen.
Begründung der Maßnahme: Gefährdung von Tierindividuen durch das Entfernen von Gehölzen.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Vermeiden von Tierverlusten durch Gehölzbeseitigungaußerhalb der Brutzeit von Vögeln.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Enfernen von Gehölzen zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 24/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 2 Kurzbezeichnung: Errichten von Schutzzäunen
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage:BE-Fläche an der EÜ km 99,145,Einschnitt zwischen km 101,515 und km 101,690bahnlinks und bahnrechts
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 3, 7
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 3, 7
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
vor Beginn der Bauarbeiten.
Begründung der Maßnahme: Gefährdung von potentiellen Lebensräumen der Zauneidechse und der Schlingnattersowie eines Gehölzbereichs durch Befahren und Materialablagerung. Einrichten von Bautabuzonen.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Schutz von durch den Baubetrieb gefährdetenBereichen (Bautabuzonen).
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Aufstellen von ortsfesten Zäunen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 auf einer Länge von insgesamt ca. 400 m.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 25/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 3 Kurzbezeichnung: Bauzeitenvorgabe für das Entfernen desOberbaus
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: km 98,3+85 - km 98,5+33 linkes Streckengleis;km 98,5+14 - km 98,5+76 rechtes Streckengleis;km 99,7+20 - km 101,3+00 linkes Streckengleis;km 101,9+00 - km 104,0+00 linkes Streckengleis;km 100,7+70 - km 101,2+80 rechtes Streckengleis;km 102,0+80 - km 104,0+00 rechts Streckengleis;km 101,3+00 - km 101,7+50 beide Streckengleise
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 1 – 10
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
zwischen Ende Oktober und Ende März
Begründung der Maßnahme: Gefahr der Tötung von im Gleisschotter oder Randweg überwinternden Individuen derZauneidechse und der Schlingnatter.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Vermeiden der Tötung von überwinternden Individuengeschützter Reptilienarten.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
kein Entfernen von Gleisschotter und Randwegmaterial zwischen Ende Oktober und Ende März.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 26/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 4 Kurzbezeichnung: Ökologische Baubegleitung
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: Abschnitt Nordhausen - Wolkramshausen, km 97,547 - km 104,000, gesamtes Baufeld
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 1 – 10
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 1 – 10
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
während der gesamten Baumaßnahme
Begründung der Maßnahme: Gefahr der Schädigung von Individuen und Lebensstätten geschützter Tierarten.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Vermeiden der Schädigung von Individuen undLebensstätten geschützter Tierarten.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Durchführen der ökologischen Baubegleitung durch eine fachlich qualifizierte Person. Aufgaben der ökologischenBaubegleitung sind: Einrichten der Bautabuzonen, Festlegen der Einbauorte von Ausweichlebensstätten undÜberwachen ihrer Herstellung, Erfolgskontrolle der Ausweichlebensstätten. Einweisung der Baufirmen in dieArtenschutzproblematik und Begleiten der Baumaßnahmen.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 27/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: S 5 Kurzbezeichnung: Keine Lagerung von wassergefährdenenStoffen
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: BE-Fläche auf der EÜ km 99,451
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 4
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 4
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
während der gesamten Baumaßnahme
Begründung der Maßnahme: Gefahr der Gewässerverschmutzung durch wassergefährdende Stoffe undFlüssigkeiten.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Vermeiden der Schädigung des Fließgewässers"Helme".
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
entfällt
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Das Lagern von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten sowie das Abstellen von Maschinen über Nacht oder anarbeitsfreien Tagen auf der BE-Fläche wird untersagt.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entfällt
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
entfällt
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: entfällt
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 28/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 1 Kurzbezeichnung: Rekultivierung einerBaustelleneinrichtungsfläche durch Sukzession
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: BE-Fläche an der EÜ km 99,145
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 3
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 3
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
nach Beendigung der Arbeiten an den Eisenbahnüberführugen.
Begründung der Maßnahme: zeitweilige Nutzung von Wegeseitenräumen als BE-Fläche.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Wiederherstellen der ursprünglich vorhandenenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Komplette Beräumung der BE-Fläche von allen Fremdmaterialien. Lockerung des Bodens. Begrünung über Sukzession.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 29/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 2 Kurzbezeichnung: Rekultivierung vonBaustelleneinrichtungsflächen durch Ansaat
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: zwei BE-Flächen an der EÜ km 100,629,drei BE-Flächen an der EÜ km EÜ km 102,351
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 6, 8
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 6, 8
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
nach Beendigung der Arbeiten an den Eisenbahnüberführugen.
Begründung der Maßnahme: zeitweilige Nutzung von Wegeseitenräumen als BE-Flächen.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Wiederherstellen der ursprünglich vorhandenenBiotoptypen/Nutzungsstrukturen.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
sofort nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Komplette Beräumung der BE-Flächen von allen Fremdmaterialien. Lockerung des Bodens. Begrünung durch Ansaatvon Regio-Saatgut des Typs "Frischwiese" der Herkunftsregion 5 "Mitteldeutsches Tief- und Hügelland".Wiederaufnahme der Unterhaltungspflege.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 2, 3, 6, 7
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 30/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 3 Kurzbezeichnung: Ansaat von Bahnböschungen
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: Einschnittsböschungen von ca. km 101,230 bisca. km 101,500 bahnrechts und bahnlinks
Einschnittsböschung von ca.km 102,800 bis ca. km 103,020 bahnrechts
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 7, 9
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 7, 9
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an den Einschnittsböschungen.
Begründung der Maßnahme: Wiederherstellung des Biotopverbundes entlang der Bahntrasse.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Entwicklung von Gras-/Staudenfluren.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
0 Jahr nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Aufbringen von Regio-Saatgut des Typs "Magerrasen" der Herkunftsregion 5 "Mitteldeutsches Tief- und Hügelland" mitHilfe der Nassansaat auf insgesamt 2543 m² Böschungsflächen.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):0 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da im Besitz der DB AG
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 31/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: W 4 Kurzbezeichnung: Anpflanzung von Sträuchern auf einerBahnböschung
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage: Einschnittsböschung von km 101,360 bis ca. km101,490 bahnrechts
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 7
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 7
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der Einschnittsböschung.
Begründung der Maßnahme: Wiederherstellung des Biotopverbundes entlang der Bahntrasse.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Entwicklung von Gebüschen.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
drei Jahre nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Anpflanzen von niedrigwüchsigen autochthonen Sträuchern (z. B. Hundsrose, Schlehe) auf 253 m² Fläche ausserhalbdes sicherheitsrelevanten 6 m-Bereichs. 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da im Besitz der DB AG
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 32/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 1 Kurzbezeichnung: Anlage einer Gehölzfläche
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Gemarkung: Großwerther Flur: Flurstücke: 104/103
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 9
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 9
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
nach Beendigung der Bauarbeiten.
Begründung der Maßnahme: Verlust von gehölzbestimmten Biotoptypen/Nutzungsstrukturen durch dieBaumaßnahmen.
Entwicklungsziel der Maßnahme:
Entwicklung einer Gehölzfläche.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):
drei Jahre nach Durchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Anpflanzen von autochthonen Sträuchern verschiedener Wuchshöhe (z. B. Pfaffenhütchen, Hasel) auf 1.100 m² einerderzeitigen Ackerfläche. 3-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):13 Jahre.
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: durch DB AG
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt, da Fläche im Besitz der DB AG.
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 33/34
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 2 Kurzbezeichnung: Anlage von Überwinterungsplätzen undEiablagestellen für die Zauneidechse und die Schlingnatter
Teilfläche Teilflächen-Nr.: 1
Lage:Nebenfläche von ca. km 99,950 bis ca. km100,160 bahnrechts, Bahndamm von ca. km 100,350bis ca. km 101,180 bahnlinks, Nebenfläche von ca. km101,200 bis ca. km 101,270 bahnrechts, Einschnittund Nebenfläche von ca. km 101,520 bis ca. km101,680 bahnrechts, Bahndamm von ca. km 102,390bis ca. km 102,800 bahnlinks, Bahndamm von ca. km102,680 bis ca. km 102,750 bahnrechts, Nebenflächevon ca. km 102,780 bis ca. km 103,230 bahnreechts
weitere Teilflächen:
Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:
Anlage-Nr.: 11.2 Blatt-Nr.: 5, 6, 7, 8, 9, 10
Zum Bestands- und Konfliktplan:
Anlage-Nr.: 11.1 Blatt-Nr.: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10
Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff
ausgeglichen nicht ausgeglichen
ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.
Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme
Gestaltungsmaßnahme, Wiederherstellungs- maßnahme
Ersatzmaßnahme
Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme:
vor Beginn der Baumaßnahme. Die Funktionsfähigkeit der Ausweichhabitate muss vor Beginn der Baumaßnahmengegeben sein.
Begründung der Maßnahme: Verlust von potentiellen Überwinterungsplätzen für die Zauneidechse und die Schlingnatterdurch Ausbau von Gleisschotter. Verlust von potentiellen Eiablagestellen für die Zauneidechse durch Ausbau vonRandwegmaterial.
Entwicklungsziel der Maßnahme:Schaffen von Überwinterungs- undEiablagemöglichkeiten für geschützte Reptilienarten.
Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18): sofort nachDurchführung der Maßnahme.
Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:
Anlage von je 30 Überwinterungs- und Eiablagestellen auf südexponierten Bahndamm- und -einschnittsbereichen:Auskoffern von ca. 30 m² großen Flächen auf eine Tiefe von ca. 1 m. Auffüllen mit Schotter; Abschieben desOberbodens auf weiteren ca. 30 m².Auftragen eines Sand/Grusgemisches in einer Mächtigkeit von 0,5 m auf ca. 40 m² großen Flächen.
Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):entfällt
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Antrag auf Planfeststellung nach § 18 AEG Stand 08_13Strecke 6343 Halle/Saale – Hann. MündenAbschnitt Nordhausen – Wolkramshausen km 97,547 – km 104,000Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 34/34
Fortsetzung Maßnahmenblatt Maßnahme A 2
Maßnahme Maßnahmen-Nr.: A 2 Kurzbezeichnung: Anlage von Überwinterungsplätzen undEiablagestellen für die Zauneidechse und die Schlingnatter
Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:
keine Dauer-/Unterhaltungspflege erforderlich.
Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme
Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich, da vorübergehend.
Grunderwerbsverzeichnis Nr.: entfällt
Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:
nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege
Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt eine Kontrolle des Vegetationsbestandes. Evtl. aufge-
tretene Schäden bzw. Baumverluste werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde
anschließend vollständig kompensiert.
Beginn und Ende der Baumaßnahme selbst sowie die Durchführung der Landschaftspflegerischen
Maßnahmen sind dem Eisenbahn-Bundesamt sowie den zuständigen Naturschutzbehörden anzu-
zeigen.
Kling Landschaftsplanung
Braunschweig, den 16. August 2013
Thomas Kling, Dipl.- Biol.
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