Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) · Sappi Ehingen GmbH „Weiterbetrieb der Deponie...

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Sappi Ehingen GmbH Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum geplanten „Weiterbetrieb der Deponie Unterstadion“ 10.02.2015 / 02.04.2015 / 12.07.2015 Büro für Landschafts- und Umweltplanung

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Sappi Ehingen GmbH

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

zum geplanten

„Weiterbetrieb der Deponie Unterstadion“

10.02.2015 / 02.04.2015 / 12.07.2015

�������������Büro für Landschafts- und Umweltplanung

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Sappi Ehingen GmbH „Weiterbetrieb der Deponie Unterstadion“

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN (LBP)

AUFTRAGGEBER

Sappi Ehingen GmbH Biberacher Straße 73 89584 Ehingen PROJEKTLEITUNG

SeeConcept Büro für Landschafts- und Umweltplanung Frank Nowotne Waldweg 28

88690 Uhldingen Tel.: 07556/931911, Fax.: 07556/931912 e-mail: [email protected] www.seeconcept.de BEARBEITUNG Frank Nowotne, Dipl. – Geol., Ökologe aufgestellt: Uhldingen, 10.02.2015

Frank Nowotne

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INHALTSVERZEICHNIS Seite TEXTTEIL I. RAHMENBEDINGUNGEN 5

1.1 Veranlassung und Zielsetzung 5

1.2 Beschreibung des Vorhabens 7

1.3 Übergeordnete Planungen 9

II. BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG 13 2.1 Geologie / Boden 13 2.2 Wasser 17 2.3 Klima 19 2.4 Pflanzen und Tiere 20 2.5 Landschaftsbild 29 III. KONFLIKTANALYSE 30 IV. LOKALES LEITBILD / FOLGENUTZUNG 37 V. MASSNAHMENKONZEPT „UNTERSTADION“ 39 5.1 Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 39

5.2 Rekultivierungskonzept 43

5.3 Bodenarbeiten 45

5.4 Folgenutzung / Gestaltungsmaßnahmen 48

5.4.1 Landwirtschaftliche Nutzfläche 48 5.4.2 Flächen für den Naturschutz 49

5.5 Eingriffs- / Ausgleichsbilanz 55

5.6 Pflegemaßnahmen / Bewirtschaftungskonzept 70

VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 70

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Anhang PLANTEIL 1. Bestandsplan M 1 : 750 (im Original) (im Text) 2. Maßnahmenplan M 1 : 500 (im Original) 3. Profilschnitt 3* (SW – NE) M 1 : 500 (im Original) 4. Profilschnitt 7* (NW – SE) M 1 : 500 (im Original) * = Nummerierung gemäß RETTINGER, W. (2015)

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I. RAHMENBEDINGUNGEN

1.1 Veranlassung und Zielsetzung Die gesetzliche Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) bildet die im Naturschutzgesetz des Landes Baden - Württemberg ver-ankerte Eingriffsregelung. Eingriffsregelung Verfüllungen sind in der Regel auch mit Eingriffen im naturschutzrechtlichen Sinne verbunden (§14, 15 BNatSchG; §§ 20 – 21 Landes- NatSchG). Im Rahmen der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (in Kraft getre-ten am 01.03.2010) ist der Tatbestand der Eingriffsregelung erweitert wor-den. Er erfasst nach § 14 Abs. 1 (BNatSchG) nun neben einer Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen auch eine Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels. Als Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes ist jede der o.g. Veränder-ungen zu verstehen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-haushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann (s.u.). Grundsätzlich gilt – nach wie vor – dass vermeidbare Eingriffe zu unterlassen (§ 15 Abs. 1), unvermeidbare Eingriffe durch landschaftspflegerische Maß-nahmen auszugleichen sind (§ 15 Abs. 2 Satz 1). Ausgeglichen ist nach § 15 Abs. 2 Satz 2 ein Eingriff, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt oder das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet worden ist. Nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen sind in sonstiger Weise durch Maß-nahmen zur Ersetzung der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise oder zur landschaftsgerechten Neugestaltung zu kompensieren (§ 15 Abs. 2 Satz 2). Im Falle verleibender Beeinträchtigungen erfolgt ein Abwägungsprozeß gem. § 15 Abs. 3.

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Nach § 17 Abs. 4 NatSchG hat der Planungsträger bei einem Eingriff in Natur und Landschaft, der aufgrund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Verfahrens vorgenommen werden soll, die zum Ausgleich dieses Eingriffes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im einzelnen im Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) muß den Landschaftsraum soweit erfassen, wie sich das Vorhaben auf den Naturhaushalt, das Land-schaftsbild und die Nutzung auswirken wird. Er soll Auskunft geben über die Auswirkungen und alle Maßnahmen, die ge-plant sind, um den Eingriff auszugleichen. Nicht im Plan dargestellte Anga-ben sind in einem gesonderten Bericht zu beschreiben. Dieser enthält insbe-sondere Angaben zur Bestandserfassung der landschaftlichen Gegeben-heiten und deren Bewertung, Beschreibung und Bewertung von Art, Intensität und Dauer des Eingriffes sowie der Gestaltungskonzeption unter Berück-sichtigung der Folgenutzung. Hierbei werden Ziele der landschaftlichen Gestaltung (Möglichkeiten der Ein-griffsminderung und des Eingriffsausgleiches bzw. der Ersatzmaßnahmen), Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen sowie die Bewertung der Gestal-tungsmaßnahmen berücksichtigt. Abb. 1: Lageplan mit Eintrag des Plangebietes (rote Umgrenzung) (M 1 : 25.000 im Original; LANDESVERMESSUNGSAMT BADEN- WÜRTTEMBERG)

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1.2 Beschreibung des Vorhabens Die Firma Sappi Ehingen GmbH betreibt auf der Gemarkung der Gemeinde Unterstadion eine private Deponie zur Ablagerung betriebseigener Abfälle. Abgelagert wurden in den vergangen Jahren im Durchschnitt 1.900 t Rinden-asche/Jahr, weiterhin etwa 5.900 t Rückstände aus der Rauchgasreinigung pro Jahr sowie 165 t Kesselasche/Jahr, insgesamt etwa 8.000 t/Jahr. Die Laufzeit der Deponie ist gemäß Ziff. 1.7 des Planfeststellungs-beschlusses des Landesbergamts Baden-Württemberg vom 28.08.1986 bis zum 31.12.2015 befristet. Es handelt sich um eine ehemalige Tongrube der Fa. Rimmele. Die Anlage ist in Deponieklasse II (DK II) eingestuft. Die Verfüllung der ehemaligen Tongrube mit eigenen Abfällen der Firma Sappi Ehingen GmbH kann jedoch bis zum genannten Befristungsdatum nicht abgeschlossen werden, da sich der prognostizierte Abfallanfall etwa halbiert hat. Die Größe des gesamten Deponiegeländes beträgt rd. 4,74 ha, die der Abla-gerungsfläche beträgt ca. 3,76 ha und ist derzeit zu etwa 60% verfüllt. Die beantragte Ablagerungsfläche beträgt 1,57 ha. Weiterhin befinden sich auf dem Gelände noch Nebenanlagen mit einer Fläche von 0,98 ha (vgl. Abb. 2, MAUTHE in lit. 2014). Die beantragte Fläche des geplanten Weiterbetriebs (Restverfüllung) ab dem 01.01.2016 beträgt rd. 1,09 ha. Die ursprüngliche Befristung war abfallrechtlich nicht relevant. Der Deponie-betrieb wurde lediglich aufgrund der Zufahrtssituation in Form einer Sonder-nutzungserlaubnis nach § 18 Abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom 20.03.1964 für die Zu- und Abfahrt zur Deponie über Feldwege für LKWs bis 38 t Gesamtgewicht bis zum 31.12.2015 befristet. Infolge des geplanten Weiterbetriebs der Deponie über die Laufzeit hinaus ergibt sich eine wesentliche Änderung der bisherigen Deponiezulassung, wo-durch ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2, § 36 KrWG erforder-lich wird.

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Abb. 2: Lageplan mit geplanter Erschließung 2015 (rote Flächensignatur) und Fläche des geplanten Weiterbetriebs (violette Flächensignatur); bereits rekultivierte Bereiche (grüne Flächensignatur); aktueller Auf- füllbereich (hellbraune Flächensignatur); Nebenanlagen gelbe Flächensignatur (MAUTHE in lit. 2015)

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1.3 Übergeordnete Planung Regionale Siedlungsstruktur Unterstadion gehört zum Verwaltungsraum Ulm und befindet sich im Nahbe-reich der Entwicklungsachse zwischen Riedlingen und Ehingen, unweit des Unterzentrums Munderkingen. Landesentwicklungsplan (LEP) Entsprechend dem Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahre 2002 liegt die Ortschaft Unterstadion in der Kategorie „Ländlicher Bereich im eigentli-chen Sinne“. Darunter werden großflächige Gebiete mit zumeist deutlich un-terdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung und hohem Freiraumanteil ver-standen. Das nächstgelegene Unterzentrum im Sinne des LEPs ist die Stadt Munder-kingen. Der Landesentwicklungsplan sieht vor, den ländlichen Raum im en-geren Sinne so zu entwickeln, dass günstige Wohnstandortbedingungen Ressourcen schonend genutzt, ausreichende und attraktive Arbeitsplatz-, Bildungs- und Versorgungsangebote in angemessener Nähe zum Wohnort bereitgehalten, der agrar- und wirtschaftsstrukturelle Wandel sozialverträglich bewältigt und großflächige, funktionsfähige Freiräume gesichert werden. Regionalplan Donau-Iller (1987)

Im Regionalplan des Regionalverbands Donau-Iller sind die Gebiete für Roh-stoffvorrangflächen ausgewiesen. Flächen für Trenngrün, Grünzäsur, regio-naler Grünzüge und Windkraft- Vorrangflächen sind im Nahbereich des De-poniegeländes nicht vorhanden.

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Flächennutzungsplan

Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen 2012) Die Deponie Unterstadion liegt auf Gemarkung Unterstadion (Gewann Bur-rainesch) (Flurstücke 2022, 2024 und 2026). Die betroffene Fläche ist als „Auffüllfläche“ im Flächennutzungsplan vom 08.05.2012 eingetragen (vgl. Abb. 3). Die am nächsten zur Deponie gelegenen Siedlungsgebiete sind „Mischgebie-te“. Abb. 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan im Nahbereich des Plangebietes (vgl. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MUNDER- KINGEN 08.05.2012 in lit.) Natura 2000 - Gebiet Rund 2.400 m nördlich des Plangebietes schließt das FFH-Gebiet „Donau zwischen Munderkingen und Erbach“ (Nr. 7724-341) an.

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Geschützte Biotope gem. § 30 NatSchG Im Nahbereich des Deponiegeländes befinden sich besonders geschützte Biotope nach § 32 BNatSchG. Eines der Biotope befindet sich direkt entlang des im Deponiegelände liegenden Fischteichs (17724-425-3570 Schilfröh-richtstreifen) (vgl. Abb. 4). Östlich des Plangebietes

- 27724-425-3310 „Buchenwald im Burrain“ (Waldbiotop)

Westlich des Plangebietes

- 17724-425-3570 „Schilfröhrichtstreifen an Fischteich NO Unterstadion“

- 17724-425-3569 „Schmaler Schilfröhrichstreifen NO Unterstadion“

- 17724-425-3568 „Feldgehölz am Allmesberg NO Unterstadion“

- 17724-425-3565 „Feuchtgebiet "Wasenlöcher" NO Unterstadion“ Abb. 4: Lage der geschützten Biotope (gem. § 32 NatSchG) im Nahbereich (rote und grüne Darstellung); Plangebiet (rote Kreissignatur)

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Landschaftsschutzgebiete gemäß § 29 NatschG Rund 160 m westlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutz-gebiet „Unterstadion“ (vgl. Abb. 5). Abb. 5: Landschaftsschutzgebiet „����������“ mit Eintrag des Plangebietes

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II. BESTANDSANALYSE UND - BEWERTUNG 2.1 Geologie / Boden Das Untersuchungsgebiet ist von seiner geologischen Beschaffenheit dem Grenzbereich der „Jungen Talfüllungen“ zu „Ablagerungen der Oberen Süß-wassermolasse“ zuzuordnen. Dies ergibt sich aus der räumlichen Lage in der Donauniederung von Donau und der aus dieser aufragenden Geländerücken der Molasse-Anhöhen (vgl. Abb. 6). Während die jungen, quartären Talfüllungen von Tallehmen (z.T. humos) ge-prägt werden, setzten sich die Molasse-Geländerücken des „Burrain“ v.a. aus Tonen bzw. Tonmergeln zusammen. Stellenweise sind darauf noch Erosionsreste tertiärer Schichten (Mergel der Unteren Süßwassermolasse) vorhanden.

Abb. 6: Geologische Reliefkarte Oberschwabens mit Eintrag des Untersuchungsgebietes (rote Rechtecksignatur) (aus: WAGNER, G. & KOCH, A. 1961).

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Boden Untersuchungsgebiet Die Böden des Untersuchungsgebietes sind im Bereich der Talfüllungen auf-grund der geologischen Situation (s.o.) nahezu ausschließlich Bildungen quartärer Sedimentzusammensetzungen. Im weiteren Untersuchungsgebiet herrschen so vor allem Lehmböden vor (vgl. Geologischen Karte Blatt 7724 Ehingen). Im Bereich der Geländerücken der Oberen Süßwassermolasse dominieren dagegen Tonmergelböden. Plangebiet, einschließlich Nahbereich Die Böden innerhalb des Plangebietes sind ursprünglich aufgrund der geolo-gischen Situation ausschließlich Bildungen tertiärer Sedimentzu-sammensetzungen. Sie weisen gegenwärtig, als Folge des einstigen Tonabbaus (Feinsedimente der Unteren Süßwassermolasse), aufgrund der anthropogenen Veränderun-gen, insgesamt einen sehr hohen Hemerobiegrad (anthropogen veränderte Böden) auf. So handelt es sich bei den Böden aus Sicht des Bodenschutzes insgesamt um Rohbodenstandorte (z.B. überwiegend abgebaute Flächen), die einen ei-gentlichen Oberboden entbehren. Weite Bereiche sind abgebaut, umgela-gert, verdichtet oder anderweitig vorbelastet. Der Erfüllungsgrad der Boden-funktionen hat damit eine vergleichsweise „geringe Empfindlichkeit“ hinsicht-lich möglicher Veränderungen zur Folge. Gemäß § 2 des Bodenschutzgesetzes ist der Boden als Naturkörper und Le-bensgrundlage für Menschen und Tiere, insbesondere in seinen Funktionen als „Lebensraum für Bodenorganismen“, „Standort für die natürliche Vegeta-tion“ und „Standort für Kulturpflanzen“, als „Ausgleichskörper im Wasserkreis-lauf“, als „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie als „Archiv der Landschaft und Kulturgeschichte“ zu erhalten und vor Belastungen zu schützen. Nachfolgend werden die Böden des Plangebietes hinsichtlich ihrer Leistungs-fähigkeit als Träger der verschiedenen Bodenfunktionen beurteilt. Die Bewer-tungsmethodik richtet sich dabei nach dem Leitfaden Heft 23 des Umweltmi-nisteriums Baden-Württemberg (2010) „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren.

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Tab. 1: Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen *1

Bodenart Fläche

(ca. m2) NB AW FP NV

Wertstufe (Gesamt-bewertung der Böden)

v.a. Tone, Schluffe (Rohböden) *2

10.900 *3 1 1 3 3 1,67

*1 = Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der relevanten Bodenfunkti-

onen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“

*2 = (Einschätzung der Bodenfunktionen 1 -1 -3)

*3 = Fläche des gepl. Weiterbetriebs (Restverfüllung)

Legende NB = Natürliche Bodenfruchtbarkeit AW= Ausgleichskörper im Wasserkreislauf FP = Filter und Puffer für Schadstoffe NV = Sonderstandort für die natürliche Vegetation Bewertungsklasse (vgl. LUBW Heft 23) 0 = keine Funktionserfüllung (versiegelte Flächen) 1 = geringe Funktionserfüllung 2 = mittlere Funktionserfüllung 3 = hohe Funktionserfüllung 4 = sehr hohe Funktionserfüllung Bewertung 1. Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NB)

Bestimmendes Element ist die Ertragsfähigkeit der Fläche. Unter regionalen Gesichtspunkten ergeben sich für die einstigen Standorte des Tonabbaus Böden (fehlender Oberboden) mit insgesamt geringer Funktionserfüllung. 2. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (WA)

Bestimmende Elemente sind die Aufnahme von Niederschlagswasser und die Abflussverzögerung bzw. – verminderung (mögliche Speicherleistung). Die Rohbodenstandorte des einstigen Tonabbaus besitzen unterdurchschnitt-liche Kapazitäten zur Rückhaltung von Niederschlagswasser, so dass über-wiegend Standorte mit einem geringem Erfüllungsgrad vorliegen.

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3. Filter und Puffer für Schadstoffe (FP)

Bestimmendes Element ist die Mobilität für Schadstoffe. Es ist davon auszu-gehen, dass die Tonmenge unter den oben dargestellten Bedingungen deut-lich über 300 kg / m² liegt und ein pH-Wert > 7 vorliegt, da alle angegebenen Substrate hohe Kalkgehalte besitzen. Unter Zugrundelegung dieser Annah-men ergeben sich für die Bodenfunktion 'Filter und Puffer Im Untersuchungs-gebiet insgesamt Standorte hoher Erfüllungsgrade hinsichtlich der Immobili-sierung von Schadstoffen. Der Hemerobiegrad infolge des einstigen Tonab-baus ist hinsichtlich dieser Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. 4. Standort für die natürliche Vegetation (NV)

Bestimmendes Element ist die Ausprägung der Standorteigenschaften wie z.B. Wasserhaushalt, Nährstoffangebot und Hemerobie. Die lehmigen Roh-böden des Plangebietes sind insgesamt Standorte überdurchschnittlicher (hoher) Funktionserfüllung. 5. Landschaftsgeschichtliche Urkunde (LU)

Bestimmende Elemente für den Wert eines Bodens als - „naturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. die Seltenheit oder die wis-

senschaftliche Bedeutung eines Bodens - „kulturgeschichtliche Urkunde“ sind z.B. Zeugnisse spezieller Bewirt-

schaftungsformen, die im Sinne der Landeskunde schützenswert sind.

Die überwiegend lehmigen Rohböden des Plangebietes weisen einen nur ge-ringen Erfüllungsgrad als „Landschaftsgeschichtliche Urkunde“ auf.

Alle Böden des Plangebietes sind als Standorte vergleichsweise mittle-rer bis geringer Bedeutung („geringer bis mittlerer Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen“) auszuweisen. Hervorzuheben sind hierbei der über-durchschnittliche Erfüllungsgrad hinsichtlich der Bodenfunktion „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Die Böden sind gegenüber Verlust bzw. Versiegelung insgesamt vergleichsweise gering bis mittel empfindlich.

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2.2 Wasser Oberflächenwasser Der natürliche Vorfluter des Untersuchungsgebietes stellt die Donau dar (rd. 2.500 m nördlich). Ihr fließt der Weihergraben zu, der rd. 160 m nördlich der Deponie in nordöstlicher Richtung strömt. Unmittelbar südlich des Deponiegeländes befindet sich ein weiteres Fließge-wässer, das den Höhenrücken von „Burrain“ und „Follochwald“ entstammt. Der als Entwässerungsgraben ausgebaute Gewässerlauf mündet rd. 140 m westlich in den Weihergraben. Von Interesse ist innerhalb des Plangebietes ein Grabensystem, das das Schilfröhricht, westlich an den aktuellen Auffüllbereich angrenzend, durch-zieht und von Schicht – und Oberflächenwasser aus den südlichen Flächen bezieht. Es besitzt insgesamt einen „L-„ – förmigen Lauf. Dessen Auslauf ist auf den Eingangsbereich des Deponiegeländes ausgerichtet. Etwa 60 m westlich des aktuellen Auffüllbereichs befindet sich ein Teich, der als frühere Ausgleichsmaßnahme zu bewerten ist. Infolge der angeschnitte-nen Tonschichten wurde eine künstliche Abdichtung nicht erforderlich. Grundwasser Das Untersuchungsgebiet befindet sich Grenzbereich der Hydrogeologischen Einheiten „Fluvioglaziale Kiese und Sande im Alpenvorland“ und „Übrige Mo-lasse“. Die Einheiten der Unteren Süßwassermolasse werden im Bereich des Depo-niestandortes generell als Grundwassergeringleiter bzw. Grundwasserstauer eingestuft. Die Einstufung als Stauer ist für die vorgefundenen Tonmergel, Schluffe und Schluffsteine sowie Mergelsteine und Mergelkalksteine mit ge-ringen Durchlässigkeitsbeiwerten zutreffend. Anhand der gemessenen Wasserstände und der Schichtabfolgen und –tiefen in den vorhandenen Messstellen kann kein zusammenhängender Grundwas-serleiter in den Einheiten der Unteren Süßwassermolasse erkannt werden. Vielmehr handelt es sich bei den Feinsanden um isolierte Linsen oder aus-laufende Schichten, die in die geringdurchlässigen, tonig-schluffigen Schich-ten der USM eingelagert sind.

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Die Feinsandschichten weisen je nach vorhandener Wasserspeisung eine dauerhafte oder fluktuierende Wasserergiebigkeit auf. Isolierte Sandlinsen liegen aufgrund der fehlenden Wasserspeisung in trockener, z.T. verbacke-ner Form vor, dies bestätigt die Tatsache, dass kein zusammenhängender Grundwasserkörper im Sinne eines durchgehend wassererfüllten Porenbe-reiches oder Kluftbereiches vorliegt. Die gemessenen Grundwasserstände stellen jeweils isolierte und nur über beschränkte Ausdehnung sowohl lateral wie vertikal mit Wasser erfüllte Bereiche im Porenraum des Untergrundes dar. Daher ist es auch nicht möglich eine Grundwassergleichenkarte für den Bereich der Deponie zu erstellen (vgl. HENKE UND PARTNER GMBH 2015).

Die Oberflächengewässer des Untersuchungsgebietes wie der Weiher- und Holzwiesengraben sind aufgrund fehlender, schützender Deck-schichten gegenüber Verunreinigungen prinzipiell sehr hoch empfind-lich. Im Bereich des Plangebietes (einstiger Tonabbau) muß aufgrund der fehlenden schützenden Deckschichten und allenfalls lokal vorhandener Schichtwasservorkommen prinzipiell von einer allenfalls mittleren Emp-findlichkeit für das Grundwasser, z.B. gegenüber von Verunreinigun-gen, ausgegangen werden. Ein zusammenhängender Grundwasserkör-per im Sinne eines durchgehend wassererfüllten Porenbereiches oder Kluftbereiches liegt am Standort nicht vor.

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2.3 Klima Kennzeichnend für die klimatische Situation des Untersuchungsgebietes ist seine Lage im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem Klimaeinfluß, wird aber schon deutlich vom Einfluß der nahen Alpen geprägt. Das Klima des Unterstadion östlich von Unterstadion gehört großräumig zum Klimabezirk der Donau-Iller-Lech-Platten. Es kann als mäßig kontinental cha-rakterisiert werden. Diese klimatische Situation findet ihre Ursache u.a. auch in der ungehinderten Anströmbarkeit von Osten her. Hier kann kalte und tro-ckene Festlandluft ins Untersuchungsgebiet vordringen. So sind zum Teil lang anhaltenden Inversionslagen in den Wintermonaten charakteristisch. Das Gebiet des geplanten Weiterbetriebs der Deponie Unterstadion ist auf-grund seiner morphologischen Ausbildung und Flächennutzung prinzipiell nicht als ausgesprochenes Kaltluftentstehungsgebiet (vorbelastete Flächen, Sukzessionsflächen) einzustufen. Auch wenn die Fläche, als westlichstes Ende des Höhenzuges des „Burrain“ nach Westen und damit prinzipiell nach Unterstadion ausgerichtet ist, lässt sich eine besondere Siedlungsrelevanz für den Ort Unterstadion v.a. infolge der Kleinräumigkeit nicht erkennen. Dies, zumal die mögliche gebildete Kalt- und Frischluft vom Tälchen des „Holzwiesengrabens“, zwischen „Burrain“ und „Stockäcker“ aufgenommen würde und mit dessen Verlauf nach Nordwesten in die Donauniederung ab-gleitet und damit die eigentlichen Ortslagen von Unterstadion so nicht errei-chen würde. Hinsichtlich der klimatischen Ausgleichsleistung, ist das Plangebiet damit ins-gesamt von unterdurchschnittlicher Wertigkeit. Auch wenn die Fläche, als westlichstes Ende des Geländerückens des „Burrain“ nach Westen und damit prinzipiell nach Unterstadion ausge-richtet ist, lässt sich eine besondere Siedlungsrelevanz für den Ort Un-terstadion v.a. infolge der Kleinräumigkeit nicht erkennen. Dem Plangebiet wird infolge seiner Kleinräumigkeit sowie der unterge-ordneten Siedlungsrelevanz eine insgesamt geringe bis mittlere Emp-findlichkeit gegenüber vorhabensspezifischen Beeinträchtigungen zu-gewiesen.

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2.4 Pflanzen und Tiere Das Plangebiet gehört zum Naturraum „Flachland der Unteren Riß“ natur-räumlichen Haupteinheit 042, für das weitgespannte, durch risszeitliche Schotterablagerungen und tertiäre Höhenrücken gegliederte Lagen kenn-zeichnend sind. Die Hochlagen werden aufgrund von Lößlehmüberlagerun-gen zumeist ackerbaulich genutzt. Es befindet sich zudem im Grenzbereich der Untereinheiten 042.01 (Donautal) und 042.13 (Molasse-Höhenrücken) (→Geologie, Boden, Landschaftsbild). Die potentielle natürliche Vegetation stellt einen „Frischen Waldmeister-Buchenwald oft mit Seegras“ im Grenzbereich zu „Traubenkirschen-Erlen-Eschen Auwald“ (vgl. LFU 1993). Waldbestände (v.a. Fichtenwald) finden sich vor allem auf den Höhenrücken der Ablagerungen der Unteren Süßwassermolasse (z.B. „Burrain“, „Folloch-wald“). Sie schließen östlich an das Plangebiet an. Ansonsten sind Gehölzstrukturen (v.a. Feldgehölze) lediglich entlang von Ge-ländestufen (→Boden) oder im Bereich ehemaliger Abbauflächen (kleinräu-mige Gehölzgruppen) ausgebildet (s.u.). Aus Artenschutzgründen bedeutsame extensive Grünflächen und Pflanzen-gesellschaften finden sich schwerpunktmäßig im Bereich der Donauniede-rung nördlich des Plangebietes (s.u.) und im Bereich von Ton- bzw. Kiesab-baustätten der Umgebung. Bestand Zur Erfassung der Biotoptypen im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche und der Umgebung (Standort Deponie „Unterstadion““) wurden während der Vegetationsperiode 2014 die vorhandenen Biotoptypen nach dem Daten-schlüssel der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg kartiert (vgl. ÖKVO 2010). Danach können für den so abgestimmten Untersuchungsraum die folgenden Biotoptypen nachgewiesen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit den andauernden Auffülltätigkeiten ständige Veränderungen der Pflanzende-cke vor allem im Grenzbereich zur geplanten Erweiterungsfläche einherge-hen und somit die vorliegende Bestandskartierung keinen Endzustand, son-dern lediglich eine „Momentaufnahme“ darstellt.

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Desweiteren ist anzumerken, dass sich einzelne Biotoptypen (v.a. Wiesen-grünland- und Ruderalgesellschaften) mehr oder weniger stark verzahnen oder sich vielfach gegenseitig durchdrängen. So tritt kleinräumig Ruderalve-getation nicht selten im Bereich von Rohbodenflächen und Wiesengrünland mittlerer Standorte auf. Die klaren Grenzziehungen suggerieren so deutlich abgegrenzte Vegetationseinheiten, wie sie so nicht immer vorhanden sind. Zur Beurteilung des Plangebietes aus naturschutzfachlicher Sicht und unter besonderer Berücksichtigung funktionaler Bezüge, wurde die geplante weite-re Auffüllfläche und seine nahe Umgebung, hinsichtlich seiner Biotopstruktu-ren (Standortbedingungen, Pflanzgesellschaften, Nutzungen, Morphologie), in 5 Teilflächen (T1 – T5) untergliedert. Beschreibung der Teilflächen T 1: Rekultivierte Teilbereiche und Auffüllflächen Bei der Teilfläche T 1 handelt es sich im Wesentlichen um die bereits rekulti-vierten und noch nicht restlich verfüllten Bauabschnitte BA 1 – 4 sowie BA 5.1. Der derzeitige Auffüllbereich grenzt sich so durch mehr oder weniger steiler abfallende Böschungen von der Umgebung deutlich ab. Hinsichtlich der Biotoptypen kann insgesamt von einer Zweiteilung ausgegangen werden. So dominieren in der östlichen Hälfte Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte (33.40), bereichsweise in magererer Ausprägung, während in der westlichen Hälfte die Auffüllungen aus der Zellstoffproduktion die Biotopstrukturen prä-gen. Im Übergangsbereich finden sich Dominanzbestände (35.30) z.B. aus Goldrute (Solidago canadensis) oder Brennnessel (Urtica dioica). Die Bö-schungsbereiche, die bereits Erscheinungen eingeleiteter Sukzessionspro-zesse aufweisen, werden lückig von Land-Schilfröhricht (34.52) überzogen. Im Eingangsbereich der Deponie sind flächenmäßig, neben versiegelten Flä-chen (60.21), auch unbefestigte Flächen (60.24) von Bedeutung. Entlang der „Volkersheimer Straße“ sind innerhalb des Deponiegeländes Einzelbäume (45.10 – 45.30) mittleren Alters (v.a. Birken, Erlen) erwähnens-wert.

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T 2: Sukzessionsflächen (Röhrichte, Reitgraswiese, Ruderalfluren) (= eigentliches Plangebiet) Westlich der Teilfläche T 1 schließen auf deutlich tieferem Geländeniveau Sukzessionsflächen an, die zu überwiegenden Teilen als Schilfröhricht (34.50) beschrieben werden können. So ist vor allem auf der Sohle des eins-tigen Tonabbaus dieser Biotoptyp dominierend. Im südlichen Bereich ist die-ser mit einem lückigen Dominanzbestand des Landreitgrases (Calamagrostis epigejos) (35.35) verzahnt. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind hier am Tief-punkt der Fläche darüber hinaus Entwässerungsgräben (12.60) von Bedeu-tung (u.a. Laichhabitat von Amphibien). Das von den Entwässerungsgräben durchzogene Schilfröhricht wird durch Böschungen von Rohbodenflächen (21.60) v.a. im Westen begrenzt, die hier mosaikartig mit benachbarten Vegetationseinheiten (Pionier- und Ruderalve-getation 35.60) verzahnt sind. Charakteristische Arten sind hier u.a. Hornklee (Lotus corniculatus), Wundklee (Anthyllis vulneria), Esparsette (Onobrychis sativa), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wiesensalbei (Salvia pratensis), Karthäuser Nelke (Dianthus carthusianorum), Zittergras (Briza media), Berufkraut (Erigeron annuus) und Flockenblume (Centaurea jacea). Die meisten dieser Arten bevorzugen magere trockene Standortverhältnisse und sind vielmehr im Bereich der Kalksteinlandschaften der Schwäbischen Alb beheimatet. Sie sind erst als Folge des Tonabbaus bzw. der Wiederein-bringung von Bodenmaterial in das Gebiet gelangt. Bereichsweise führen auch Anschüttungen von Bodenmaterial innerhalb der Sukzessionsfläche zur Ausbildung dieses Biotoptyps. Gehölzsukzessionen (v.a. Uferweiden-Gebüsch 42.40) finden sich in dieser Teilfläche insbesondere entlang der randlichen Böschungen und im Bereich von Abraumhalden. Innerhalb der Gräben ist das Vorkommen von Armleuchteralgen (Chara-ceen), Laichkräutern (Potamogeton spec.) und des Sumpf-Teichfadens (Zannichellia palustris) zu erwähnen. Letzterer bildet hier lokal dichte Bestän-de aus.

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T 3: Teich

Das unregelmäßig dreieckige Stillgewässer im westlichen Bereich des Plan-gebietes wurde einst als Ausgleichsmaßnahme gefordert und kann so in ge-wisser Weise als Relikt des einstigen Tonabbaus betrachtet werden. Infolge der Aktivitäten des hier ansässigen Bibers (mind. 7 Burgen an den Ufern des Teichs) ist das Wasser trüb. So liegt die Sichttiefe bei rd. 0,5 m. Die Ufer sind überwiegend steil und werden insbesondere im Norden und Osten von einem mehr oder weniger lückigen Saum aus Ufer-Schilfröhricht (34.51) geprägt (naturnahe Bereiche eines anthropogenen Stillgewässers 13.80 b). Flache Ufer finden sich lediglich im Bereich einer Bucht an der östlichen Seite. Hier hat sich kleinräumig eine wechselfeuchte Zone ausgebildet. Als Vertreter der submersen Vegetation ist das Krause Laichkraut (Potamo-geton crispus) hervorzuheben, das v.a. entlang des südlichen Ufers auftritt. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist ein kleiner, nach Osten exponierter Ufer- Steilhang aus natürlich anstehenden Molassesedimenten (21.20) entlang des südlichen Ufers von prinzipiellem Interesse. Ansonsten wird die den Teich umgebende Vegetation überwiegend von Wirtschafsgrünland (33.40) einge-nommen. Nur im Norden gibt es Verzahnungen mit ausdauernder Ruderal-vegetation (35.62) und Dominanzbeständen aus Brennnesseln (35.30). Ent-lang des nördlichen Ufers fanden sich wenige Schmalblättrige Weidenrö-schen (Epilobium angustifolium). Insbesondere nach Süden des Teiches finden sich neben Einzelbäumen (45.10-45.30) noch Gehölzsukzessionen wie z.B. Gebüsch mittlerer Standor-te (42.20) sowie Uferweiden-Gebüsch (42.40). T 4: Waldflächen nordöstlich (angrenzende Umgebung) Nördlich grenzt eine Waldfläche an, die bereichsweise als Waldbiotop (Bu-chenwald im Burrain; Nr. 277244253310) geschützt ist. Es handelt sich hier-bei um ein naturnahes Buchen-Baumholz mit einzeln beigemischten weiteren Laubhölzern. Am Waldrand höherer Anteil von Lichtbaumarten und Sträu-chern. Überwiegend typisch ausgebildete Bodenvegetation mit Waldmeister und Waldsegge. T 5: Offene Feldflur (angrenzende Umgebung) Die Umgebung des Plangebietes wird im Wesentlichen von Ackerland ge-prägt.

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Fauna Die faunistische Bestandserhebung im Plangebiet und seiner nahen Umge-bung umfaßt die Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien, tagaktive Schmetterlinge. Zufallsbeobachtungen anderer Tiergruppen (insbesondere „Rote Liste“ Arten), wie z. B: Libellen und Säugetiere wurden mit berücksich-tigt. Vögel Im Untersuchungsgebiet konnten im Zuge von 5 Begehungen insgesamt 38 Arten nachgewiesen werden. Davon die meisten (24 Arten) in T 3. Im Bereich des Plangebietes (T2) fanden sich 22 Arten. Zu den wertgebenden Arten des Gebietes gehören u.a. Dorngrasmücke, Rohrammer, Neuntöter und Goldammer. Amphibien Zu den nachgewiesenen Amphibienarten des Plangebietes gehören Erdkröte RL V BW , Grasfrosch, RL V BW, Wasserfrosch und Teichmolch, RL V BW. Die Vorkommen stehen in funktionaler Verbindung mit entsprechenden Nachweisen der Arten aus dem benachbarten geschützten Biotop „Wasenlö-cher“ (rd. 200 m westlich). Reptilien Im Plangebiet wurden im Zuge der Erhebungen die Zauneidechse, RL V BW: “streng geschützt“ gem. Anh. IV FFH-RL, die Waldeidechse sowie die Blind-schleiche nachgewiesen. Der bevorzugte Lebensraum der Zauneidechse stellt hier der Verzahnungs-bereich von offeneren mageren Flächen, wie z.B. Grünland oder Rohböden mit deckungsreicher Vegetation, wie z.B. Hochstaudenfluren (35.40), Rude-ralvegetation (35.60), grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation (35.64) oder Himbeer-Gestrüpp (43.12), dar. Hier finden die Tiere ausreichend Wär-me und zugleich optimale Rückzugsmöglichkeiten. Abgelagerte Steinhaufen, Holzbretter und die Biberburgen (T3) bieten zudem geeignete Sonnenplätze.

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Fototafel 1: Wertbestimmende Arten der “Deponie Unterstadion“

Wasserfrosch (Rana esculenta) Die verbreitete Art konnte im Teich und im Grabensystem in mehreren Exemplaren nachgewiesen werden.

Erdkröte (Bufo bufo) RL V BW

Die Erdkröte bevorzugt eindeutig den Teich als Laichhabitat.

Die Vorkommen von Erdkröte und Grasfrosch stehen in funktionaler Verbindung mit dem benachbarten geschützten Biotop „Wasenlöcher“ (rd. 270 m westlich).

Grasfrosch (Rana temporaria), RL V BW Ein auffallend schön kontrastreich gezeichnetes Männchen des Gras-frosches im Graben.

Männliche Zauneidechse (Lacerta agilis) auf Folie im Bereich von Teil-fläche T2.

Alle Aufnahmen: F. Nowotne / SeeConcept ®

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Tagfalter Während der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes infolge der landwirtschaftlich intensiven Nutzung (T5) für diese Artengruppe von unter-geordneter Bedeutung ist, stellen die Lebensräume im Bereich des engeren Untersuchungsgebietes (v.a. T2, T3) für bestimmte Tagfalterarten prinzipiell interessante Habitatstrukturen dar. So konnten hier während der Geländebegehungen nur vergleichsweise weni-ge und allgemein verbreitete tagaktive Schmetterlinge des Offenlandes und halboffener Strukturen (mesophile Säume) beobachtet werden (insgesamt 15 Arten). Daneben treten auch Arten des nahegelegen Waldes auf. Von Interesse sind hierbei in erster Linie die mageren Ruderalfluren mit blü-teneichen Säumen im Bereich von T 2. Diese Flächen sind insbesondere als potentielles Larvalhabitat für Arten magerer (warmer) Standortverhältnisse von prinzipieller Bedeutung. Hierbei sind v.a. Rotklee-Bläuling (Cyanaris se-miargus) und Hauhechelbläuling (Polyommatus. icarus) zu erwähnen (beides Arten der Vorwarnliste). Libellen Im Rahmen der Erhebungen zur Libellen-Fauna konnten für das Gebiet (T2, T3) insgesamt 13 Arten festgestellt werden. Es handelt sich dabei um insge-samt weit verbreitete und zumeist häufige Arten. Von Interesse ist das Vor-kommen der Blauflügel Prachtlibelle (Calopteryx virgo), RL 3 BW, die jedoch im Naturraum nicht selten vorkommt sowie der Östliche Blaupfeil (Orthetrum albistylum), RL 1 BW, der als Vermehrungsgast angesprochen werden kann. Biber (Castor fiber) FFH-RL Ang. II

Im Bereich des Untersuchungsgebietes ist der europarechtlich geschützte Biber (Castor fiber) nachgewiesen. So existiert seit längerer Zeit (mindestens ca. 5 Jahre) ein Vorkommen der Art im Bereich des Teiches. Die Art besitzt hier etwa 7 Bauten, sodaß von einer hohen Individuendichte innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes ausgegangen werden kann (Etwa 10 bis 15 Tiere). Auch für den Nahbereich des Plangebietes liegen Nachweise auf das Vor-kommen des Bibers im Umfeld des Teiches vor. So werden die Umgebung und damit auch das eigentliche Plangebiet von Pfaden, die die Biber nutzen, durchzogen. Die südlich anschließenden Maisäcker (günstiges Nahrungsan-gebot) scheinen für den Bestand der Teilpopulation von Bedeutung zu sein. So sind vor allem auch hier Durchgänge durch die das Gebiet umschließende Zaunanlage bekannt.

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Der Aktionsradius der anpassungsfähigen Art ist recht groß und es kann da-von ausgegangen werden, dass sich das hiesige Revier, auch aufgrund des hohen Populationsdrucks über die Grenzen des engeren Untersuchungs-gebietes ausdehnen wird. Gemäß der Untersuchungen der verschiedenen Artengruppen lässt sich zusammenfassend feststellen, dass das eigentliche Plangebiet (geplan-ter Weiterbetrieb) im Bereich der Teilfläche T2 aus naturschutzfachli-cher Sicht (v.a Vögel, Amphibien, Reptilien, Libellen) einen überdurch-schnittlichen (=hohen) Eigenwert besitzt. So kommen hier neben der „streng geschützten“ Zauneidechse, 22 Vo-gel-, 4 Amphibien-, 11 Tagfalter- sowie 4 Libellenarten vor. Unter den Ar-ten mit Brutverdacht sind Dorngrasmücke und Teichrohrsänger zu er-wähnen.

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Bestandsplan DIN a 3

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2.5 Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der naturräumlichen Gliederung Baden-Württembergs zur „Donau-Iller-Lech-Platte“ (naturräumliche Großein-heit 04). Das Plangebiet befindet sich im Grenzbereich der Untereinheiten 042.01 (Donautal) und 042.13 (Molasse-Höhenrücken) (→Geologie, Boden, Pflan-zen und Tiere). So sind für das Untersuchungsgebiet weitgespannte Niede-rungen (Donautal) sowie von tertiären Höhenrücken gegliederte Lagen kenn-zeichnend. Während die Hochlagen (v.a. bei Lößlehmüberlagerungen) und Niederungen zumeist ackerbaulich genutzt werden, sind die steileren Höhen-rücken (v.a. Molasseablagerungen) häufig von Wald bestockt (z.B. „Burrain“). Das eigentliche Plangebiet, befindet sich unmittelbar im Randbereich der landschaftlichen Raumeinheit der „Molasse– Höhenrücken“. Es stellt sich als eine unregelmäßig geformte Fläche (rd. 505 m NN) (geringer Reliefunter-schied) mit gegenwärtig vorhandenen Sukzessionsflächen dar. Es schließt im Osten unmittelbar an bestehende bzw. rekultivierte Deponie-flächen des Deponie-Standortes „Unterstadion“ bzw. den bewaldeten Höhen-rücken „Burrain“ an. Unmittelbar westlich folgt der Teich, der als Folge des einstigen Tonabbaus zu interpretieren ist. Durch begrünte Dämme ist das Gebiet von der Umgebung weitgehend visuell abgeschirmt. Einsehbarkeiten in das Plangebiet ergeben sich in erster Linie prinzipiell aus der Niederungslandschaft aus nördlichen und westlichen Rich-tungen. Das Plangebiet, das landschaftlich zwischen der wenig zerschnittenen „Donau-Niederungslandschaft“ (im Nordwesten) und der „Molasse– Höhenrücken“ (im Südosten) vermittelt, wird in seiner Gesamtheit ins-gesamt als mittel bis gering empfindlich eingestuft. Einsehbarkeiten von Auffüllwänden, die sich an bereits bestehende bzw. rekultivierte Deponiebereiche anschließen, werden überwiegend erst unmittelbar aus der nahen Umgebung (v.a. von Norden und Westen) relevant.

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III. KONFLIKTANALYSE Hinsichtlich des Plangebietes wurde in der Umweltverträglichkeitsuntersu-chung (UVU), sofern sinnvoll, zwischen der Erschließung 2015 (alte BA 5.2 und 6.1) sowie der übrigen verbleibenden Fläche für den geplanten Weiter-betrieb (weitere Erschließung und Auffüllung) unterschieden.

Da der Eingriffsschwerpunkt v.a. durch den Flächenentzug im Bereich der weiteren Deponierung (alte BA 5.2 und 6.1) eindeutig der Erschließung 2015 zuzuordnen ist und damit der vorliegenden Genehmigung entspricht, betref-fen die relevanten, im Zuge der Konfliktanalyse zu beurteilenden Eingriffe der beantragten Fläche insgesamt der des geplanten Weiterbetriebs (rd. 1,09 ha) ab dem 01.01.2016. Diese werden demgemäß im Folgenden zum Ansatz gebracht. Schutzgut Boden

Die Auswirkungen lassen sich nur in Verbindung mit den bereits stattfinden-den Verfüllungen betrachten. So kann der geplante Weiterbetrieb für sich al-leine genommen nur einen Zusatzeffekt bzw. eine Verstärkung bereits vor-handener Auswirkungen bedeuten.

Durch den geplanten Weiterbetrieb (rd. 1,09 ha) kommt es so in erster Linie zu einem weiteren Verlust bzw. Versiegelung von Boden. Allerdings handelt es sich infolge des einstigen Tonabbaus auch in diesen Bereichen insgesamt um vorbelastete Flächen (Böden mit einem sehr hohen Hemerobiegrad). Der Eingriff (Verlust bzw. Versiegelung, Verfüllung) stellt dennoch eine erhebli-che Beeinträchtigung dar. Auch wenn die Bodenfunktionen gemäß §1 BodSchG bereits infolge des Tonabbaus weitgehend aufgehoben wurden, muß der Verlust der Funktion „Filter und Puffer für Schadstoffe“ mit hohen Er-füllungsgraden als überdurchschnittlich gewertet werden. So verbleiben in der Bilanz vergleichsweise überdurchschnittliche Beeinträchtigungen. Der geplante Weiterbetrieb der Deponie beansprucht jedoch keine zusätzli-chen Flächen im Vergleich zur vorliegenden Genehmigung von 1986. Die Ausmaße der Deponie bleiben unverändert, so dass diesbezüglich keine wei-teren Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch den sachgemäßen Einbau von geeignetem Rekultivierungsmaterial können die Bodenfunktionen im Vergleich zum Zustand vor dem einstigen Tonabbau jedoch mittel- bis langfristig weitgehend wieder hergestellt werden. Im Zuge der Rekultivierung ist so eine Auffüllung des Deponiebereiches (ge-plante Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht: insgesamt 1,0 m) mit der Ein-bringung des vorhandenen Abraummaterials im Zuge der Profilierung (rd. 5.000 m³) vorgesehen. Da der Bodenbedarf der Rekultivierung für die gesam-te restliche Deponiefläche rd. 21.719 m³ (kulturfähiger Unterboden) beträgt, werden somit noch rd. 16.720 m³ Fremdmaterial benötigt.

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Da der Bedarf an Oberboden für die gesamte restliche Deponiefläche rd. 3.960 m³ beträgt, werden, abzüglich des vorhandenen und in zwei Mieten ge-lagerten Oberbodens (rd. 1.800 m3), somit noch rd. 2.160m³ Oberbodenma-terial erforderlich, die ebenso extern als sog. Fremdmaterial zugefahren wer-den müssen (vgl. 5.2). Schutzgut Wasser

Die Auswirkungen im Zuge des Weiterbetriebs der Deponie lassen sich nur in Verbindung mit den bereits stattfindenden Verfüllungen bzw. Versiegelungen betrachten. So muß eine quantitative oder qualitative Gefährdung eines mög-lichen Grundwasservorkommens durch einen ordnungsgemäßen Deponiebe-trieb nicht befürchtet werden, wie es auch die bisherigen Erfahrungen zeigen. Für diese Einschätzung spricht u.a., daß kein eigentlicher zusammenhän-gender Grundwasserkörper vorliegt, sondern lediglich lokal ausgebildete wassererfüllte Schichtwasserlinsen vorhanden sind. Die überwiegend geringdurchlässigen Schichten der Unteren Süßwassermo-lasse, in deren Bereich sich die Profilierung der Deponiesohle vollzieht, erfül-len zudem die Anforderungen gem. DepV an eine geologische Barriere mit Durchlässigkeitsbeiwerten von kf � 1 x 10-9 m/s. Trotz des Anstehens einer natürlichen geologisch wirksamen Barriere in Form der mächtigen Schichten der USM wird zusätzlich im gesamten Erwei-terungsbereich eine künstliche geologische Barriere in Form von zwei Lagen je 25 cm Dicke aus mineralischem Dichtungsmaterial mit einer Wasser-durchlässigkeit von kf � 5 x 10-10 m/s aufgebaut. Zudem liegt das Plangebiet nicht im Zustrom einer möglichen Trinkwasser-fassung und ist damit kein Bestandteil eines Wasserschutzgebietes, so daß in der Summe allenfalls geringe Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Restverfüllung zu befürchten sind.

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Oberflächenwasser Im Zuge des geplanten Weiterbetriebs wird das künstlich geschaffene, von Schichtwasser gespeiste Grabensystem auf der Grubensohle abschnittswei-se verdolt werden und damit seine Selbstreinigungskraft in diesem Bereich verlieren. Die sukzessive Überschüttung stellt damit prinzipiell eine Beein-trächtigung dieses Fließgewässers dar. Da dieses Gerinne aber weder ober- noch unterhalb des Deponiegeländes offen geführt wird, müssen er-hebliche Auswirkungen für das limnische System jedoch nicht befürchtet werden. Zudem soll nördlich des Deponiekörpers ein Ersatzgewässer (v.a. als Amphi-bienlaichgewässer) angelegt werden, das in etwa den Größenverhältnissen des wegfallenden Grabensystems entspricht. Auf dem südlichen Deponiegelände befindet sich ein Biotop (Fischteich), der sich jedoch nicht im Aufschüttungsbereich der Deponie befindet, sodaß hin-sichtlich dieses keine Auswirkungen zu erwarten sind. Schutzgut Klima Die Auswirkungen durch den Weiterbetrieb der Deponie lassen sich nur in Verbindung mit den bereits stattgefundenen Verfüllungen betrachten. Im Zuge der weiteren Verfüllungen ist von einer weiteren Verstärkung der ge-ringen Beeinträchtigungen, infolge des Verlustes mäßig frischluftproduzie-render Flächen, auszugehen, die jedoch hinsichtlich ihrer Flächengröße über den genehmigten Ablagerungsbereich nicht hinausgehen. Durch die geplante Rekultivierung des Deponiekörpers als abgerundeter Ge-länderücken des „Burrain“ entstehen prinzipiell neue frischluftproduzierende Flächen, so dass in der Bilanz, insbesondere aufgrund der geringe Flächen-größe sowie der fehlenden Siedlungsrelevanz, keine nachhaltigen Auswir-kungen für das lokale Klima (z.B. für landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Siedlungsflächen) durch eine Verlängerung der Verfüllzeit der Deponie zu be-fürchten sind. Im Zuge der sukzessiven Auffüllung der einstigen Tongrube reduziert sich zudem die Funktion der Plangebietsfläche als kleinräumiges Kaltluftsammel-becken, das als positive Auswirkung für das Schutzgut Klima angesehen werden kann.

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Schutzgut Pflanzen und Tiere Die Auswirkungen durch die geplante weitere Flächeninanspruchnahme (rd. 1,09 ha) bzw. lassen sich nur in Verbindung mit den bereits stattfindenden Verfüllungen betrachten. So kann der geplante Weiterbetrieb prinzipiell für sich alleine genommen nur einen Zusatzeffekt bzw. eine Verstärkung bereits vorhandener Auswirkungen bedeuten. Dennoch gilt es hierbei zu berücksich-tigen, dass das vorhandene Artenspektrum erst im Zuge des einst hier statt-gefundenen Tonabbaus das Plangebiet besiedelt hat. Im Zuge der geplanten Verfüllungen des Deponieköpers werden weitere Flä-chen aus einem Mosaik von Schilfröhricht (34.50), Landreitgras (35.35), Pio-nier- und Ruderalvegetation (35.60), Abschnitte des Entwässerungsgrabens (12.60) sowie Rohbodenflächen (21.60) bzw. Magerwiesen (33.43) verloren gehen, wodurch es zum Verlust von Lebensräumen kommt. Der Verlust dieser Flächen betrifft aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt hoch empfindliche Flächen (T 2), so dass der Eingriff für die Tier- und Pflan-zenwelt damit insgesamt als hohe Beeinträchtigung eingestuft werden muß. Desweiteren sind infolge des Vorhabens Beeinträchtigungen für funktional zusammenhängende Lebensräume nicht auszuschließen. Während in randli-che Gehölz- und Saumstrukturen entlang des Deponiegeländes nicht einge-griffen wird, kommt es im Zuge der geplanten Verdolung des Grabensystems, zu einer Beeinträchtigung des Wanderkorridors der Amphibien (z.B. Gras-frosch und Erdkröte) zwischen Wald und Laichgewässer. Die Eingriffsfolgen für Pflanzen und Tiere können jedoch vermutlich durch geeignete Rekultivierungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen (z.B. Anlage ei-nes Amphibienlaichgewässers), im Plangebiet selbst ausgeglichen werden. So werden sich, infolge des geplanten Amphibienlaichgewässers, neue Bio-topvernetzungsachsen entwickeln. Erhebliche Auswirkungen auf „besonders“ bzw. „streng“ geschützte Arten gem. § 44 BNatSchG, die das lokale Populationsniveau erheblich beeinträch-tigen könnten, müssen im Zuge des geplanten Vorhabens nicht befürchtet werden, sofern entsprechende Ausschlußzeiten, vorgezogene Ausgleichs-maßnamen sowie Maßnahmen im Rahmen der geplanten Rekultivierung, wie konzeptionell vorgesehen, entsprechend artenschutzrechtliche Aspekte be-rücksichtigt.

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Schutzgut Landschaftsbild

Da es sich bei den betroffenen Flächen gegenüber Veränderungen insge-samt um mittel bis gering empfindliche Bereiche handelt, muß mit nachhalti-gen Beeinträchtigungen prinzipiell nicht gerechnet werden. Die Auswirkungen durch den Weiterbetrieb der Deponie lassen sich nur in Verbindung mit den bereits stattfindenden Verfüllungen betrachten. So stellt der Weiterbetrieb der Deponie prinzipiell eine Veränderung des Landschafts-bildes im Vergleich zur gegenwärtigen Situation dar. Erhebliche Auswirkun-gen können aber ausgeschlossen werden, da sich im Vergleich zur bisher vorliegenden Genehmigung keine wesentlichen Änderungen ergeben und sich lediglich die Rekultivierungsphase, infolge der längeren Laufzeiten, ent-sprechend zeitlich in die Zukunft verschieben wird. Diese Einschätzung wird insbesondere dadurch bekräftigt, indem im Zuge der durchzuführenden Rekultivierungsmaßnahmen eine Wiedereingliederung in das ursprüngliche Landschaftsbild vorgesehen ist (Wiederherstellung des westlichen Geländerückens „Burrain“), die die landschaftlichen Eigenarten des Plangebietes zwischen der „Donau-Niederungslandschaft“ und der „Mo-lasse– Höhenrücken“ berücksichtigt. Zudem ist der Deponiekörper von allen Seiten durch Gehölzstrukturen umge-ben, die die Einsehbarkeiten minimieren. Diese ergeben sich in erster Linie prinzipiell aus der Donauniederung aus nördlichen und westlichen Richtun-gen (vgl. Abb. 7, 8).

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Abb. 7: Blick in das Plangebiet aus südwestlicher Richtung (Bildmontage 1)

Blick von Südwesten auf das Plangebiet:

Im Bildvordergrund sind landwirtschaftliche Nutzflächen zu erkennen. Im Mittelgrund der Deponiekörper mit dem vorgelagerten Plangebiet (links).

Blick von Südwesten auf das Plangebiet: Die Montage zeigt die Situation etwa im Jahre 2023. Im Bildmittelgrund der aufgefüllte und rekultivierte Deponiekörper.

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Abb. 8: Blick in das Plangebiet aus nördlicher Richtung (Bildmontage 2)

Blick von Norden auf das Plangebiet:

Der Eingangsbereich des Deponiegeländes (links) wird von den Tür-men der Mischanlage geprägt.

Blick von Norden auf das Plangebiet:

Die Montage zeigt die Situation etwa im Jahre 2023. Im Bildmittel-grund zeigt sich der verfüllte und rekultivierte Deponiekörper.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 37

IV. LOKALES LEITBILD / FOLGENUTZUNG

Das landschaftsökologische Leitbild für den untersuchten Raum orientiert sich an den natürlichen Standortfaktoren (z.B. Boden, Klima, Relief etc.) so-wie an den ihm zugewiesenen Nutzungsansprüchen. Daneben sind technische Vorgaben zu berücksichtigen, die die Umsetzung des landschaftsökologischen Leitbildes entscheidend beeinflussen. In diesem inhaltlich übergeordneten Rahmen müssen Überlegungen für eine sinnvolle Funktionszuweisung bzw. Folgenutzung der Deponie Unterstadion einbezogen werden. Auch der räumliche Rahmen ist hierbei zu berücksichtigen. So kann das Leit-bild nicht auf den eigentlichen Deponiekörper beschränkt sein, sondern schließt die Umgebung mit ein. Vorrangiges Ziel der Rekultivierung der Deponie Unterstadion ist die Wieder-eingliederung in das ursprüngliche Landschaftsbild. Dabei soll sich eine sol-che harmonische Integration an den Vorgaben natürlicher Formenelemente (z.B. Geländerücken, Kuppen) orientieren. Desweiteren ist die Folgenutzung von entscheidender Bedeutung. So soll die Fläche Bereiche für die landwirt-schaftliche Nutzung und den Naturschutz bereitstellen.

Im Zuge der Rekultivierung der Deponie Unterstadion ist der überwiegende Flächenanteil der landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland) zuzuführen. Hierbei ist darauf zu achten, daß das Ertragspotential der Böden möglichst wieder hergestellt wird und der Charakter der Landschaft durch geeignete re-gionaltypische Maßnahmen (z.B. vielfältige Strukturen) optimiert wird. Aus Sicht des Naturschutzes ist die Bereitstellung vielfältiger Habitatstruktu-ren von oberster Priorität, wobei insbesondere die an magere Lebensräume angepaßte Tier- und Pflanzenwelt des bereits genehmigten Deponieberei-ches (z.B. Zauneidechse) zu berücksichtigen ist. Hierbei ist neben dem ei-gentlichen Plangebiet der gesamte, umgebende Bereich der Deponie (v.a. bereits verfüllte Flächen) mit einzubeziehen, um so dauerhaft offene Struktu-ren und Vernetzungsmöglichkeiten mit der Umgebung zu gewährleisten. Als Leitarten fungieren Tier- und Pflanzenarten, die im Plangebiet vorkom-men, Indikatoren für bestimmte Lebensraumtypen darstellen (z.B. Arten der mageren Saum und Rohbodenflächen, wie z.B. Zauneidechse) und darüber hinaus insgesamt in ihrem Fortbestand gefährdet / selten sind (z.B. Rote Lis-te -, Natura 2000 – Arten).

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 38

Leitarten Die als Leitarten fungierenden Tierarten besitzen Vorkommen im Untersu-chungsgebiet, sind darüber hinaus Indikatoren für bestimmte Lebensraumty-pen und insgesamt in ihrem Fortbestand gefährdet. 1. Sukzessionsbereiche

- Neuntöter, RL V B.W., Art gem. Anhang I, VSch-RL

- Dorngrasmücke, RL V B.W.

- Zauneidechse, RL V B.W., Art gem. Anhang IV, FFH-RL

- Rotklee-Bläuling, RL V B.W 2. Wasserflächen

- Grasfrosch, RL V B.W

- Erdkröte, RL V B.W

- Teichmolch, RL V B.W

- Libellen, div. Arten

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 39

V. MASSNAHMENKONZEPT „UNTERSTADION“

5.1 Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen Im Folgenden werden aufbauend auf die Konfliktanalyse Minimierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die betroffenen Schutzgüter beschrie-ben (vgl. Tabellen unter 5.5).

Geologie / Boden

Vermeidungs- und Minie-rungsmaßnahmen:

Gemäß § 2 LBodSchG, Abs. 1 sind bei der Pla-nung und Ausführung von Baumaßnahmen die Belange des Bodenschutzes nach § 2 BBodSchG zu berücksichtigen. Insbesondere ist auf einen sparsamen und schonenden und haushälterischen Umgang mit dem Boden zu achten.

Bei der Gewinnung und Wiederverwendung von

kulturfähigen Böden sind verschiedene Horizonte so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig zu trennen (v. a. Mutterboden).

Die wichtigsten Gefahrenquellen hierbei sind:

• Verdichtung des Kulturbodenlagers durch Befahren mit Radfahrzeugen • Vernässung des Kulturbodenlagers (mineral. Böden) während der Lagerzeit

Schädigung des Bodenlebens in verdichtet aufge-bauten Mutterbodenmieten durch Sauer-stoffmangel und schädliche Zersetzungsvorgänge mit Schwefelwasserstoffbildung.

Die Gefahr, daß durch die mögliche Einbringung von Fremdmaterial Schadstoffe über den Boden- und Wasserpfad austreten könnten, reduziert sich deutlich, wenn ausschließlich geogen geeignetes Material zum Einbau kommt.

Ausgleichsmaßnahmen:

Da es sich bei dem Vorhabensbereich um vorbe-lastete Flächen handelte (ehemalige Tongrube), die einem Boden i.e.S. entbehrten, ergibt sich kein eigentlicher Ausgleichsbedarf.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 40

Vielmehr kann im Zuge einer ordnungsgemäßen Rekultivierung (Aufbau einer Rekultivierungs-schicht v.a. aus kulturfähigem Unterboden) von einer Aufwertung des Erfüllungsgrades der Boden-funktionen „Standort für natürliche Vegetation“, „Standort für Kulturpflanzen“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „Filter und Puffer für Schadstof-fe“ im Vergleich zur gegenwärtigen Situation aus-gegangen werden.

Ersatzmaßnahmen:

---

Wasser

Vermeidungs- und Mini-mierungsmaßnahmen:

Eine mögliche theoretische Gefährdung für das Grundwasser durch den mögl. Eintrag von Fremd-material reduziert sich deutlich, wenn aus-schließlich, wie geplant, geogen geeignetes Mate-rial zum Einbau kommt. Trotz des Anstehens einer natürlichen geologisch wirksamen Barriere in Form der mächtigen Schich-ten der USM wird zusätzlich im gesamten Erweite-rungsbereich eine künstliche geologische Barriere eingebaut. Der Einsatz von wasserunschädlichen Stoffen soll-te forciert werden. Ein Beweissicherungsprogramm (Beprobung der Pegel im Umfeld) ist weiterhin umfassend durchzu-führen. Im Zuge der Rekultivierung durch den geplanten Bodenaufbau (sachgemäße Einbringung von ge-eignetem Rekultivierungsmaterial in einer Mächtig-keit von insgesamt 1,0 m) ergibt sich eine ver-gleichsweise prinzipiell höhere Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung gegenüber der Be-triebsphase.

Ausgleichsmaßnahmen: ---

Ersatzmaßnahmen: Anlage eines Ersatzgewässers nördlich des Depo-niekörpers

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 41

Pflanzen und Tiere

Vermeidungs- und Mini-mierungsmaßnahmen:

Zur Sicherung des Artenspektrums der Sukzessi-onsflächen und Rohböden sollten während der fort-schreitenden Verfüllung Teilbereiche solange aus-gespart werden bis neue Besiedlungsflächen zur Verfügung stehen (v.a. Zauneidechse).

Die Entwicklung der Artenspektren sollte im Rah-men eines Monitorings dokumentiert werden.

Ausgleichsmaßnahmen:

Im Zuge der Rekultivierung der Deponie werden insgesamt im Plangebiet aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes potentiell wertvolle Flächen ge-schaffen, die v.a. für Arten der Ruderalfluren und Saumstrukturen von Bedeutung sind (s.u.).

Ein Ausgleich für die Störung der Tierwelt der Um-gebung während der Verfüllung der Deponie ist nicht möglich. Es handelt sich jedoch nur um vor-übergehende Auswirkungen.

Zudem sind keine besonders störempfindlichen Arten im Bereich des Plangebietes vorhanden. Im Zuge der Rekultivierung des Deponiekörpers sind gezielte Maßnahmen zur Förderung des vor-handenen Artenspektrums vorgesehen.

Hierzu zählen vor allem Sukzessionsflächen und magere Säume im Randbereich des Deponiekör-pers:

• Entwicklung von Saumvegetationen und Hoch-staudenfluren entlang des Deponiekörpers (Zauneidechse)

• Entwicklung von dornreichen Gehölzen im Randbereich des Deponiekörpers (Neuntöter)

• Ökologisch gestalteter Entwässerungsgraben mit Land-Schilfröhricht

• Entwicklung von artenreichem Wirtschaftsgrün-land

• Erhalt und Entwicklung von Rohbodenflächen mit temporären Kleinstgewässern

• Vernetzung der Deponie mit der Umgebung (v.a. entlang der Böschungen)

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 42

Ersatzmaßnahmen:

• Anlage eines Ersatzgewässers, v.a. als Amphi-bienlaichhabitat, nördlich des Deponiekörpers

• Zusätzliche Entwicklung von Saumvegetationen und Hochstaudenfluren außerhalb des Berei-ches zur Restverfüllung durch entsprechende Pflege (Zauneidechse)

• Zusätzliche Entwicklung von dornreichen Gehöl-zen außerhalb des Bereiches zur Restverfüllung (Neuntöter)

Klima

Vermeidungs- und Mini-mierungsmaßnahmen:

Die sukzessive Verfüllung des Plangebietes mit Erdaushub dient der Vermeidung von Kaltluftsam-melbecken, so dass das Vorhaben selbst als Mini-mierungsmaßnahme gewertet werden kann. Mit der Rekultivierung des Deponiekörpers erhöht sich zudem das Potential Frisch- und Kaltluftprodu-zierender Flächen. Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich der Ausbrei-tung staubförmiger Emissionen der beteiligten Ar-beitsbereiche (Staubbindung) sind nicht weiter vor-zunehmen.

Ausgleichsmaßnahmen: --- Ersatzmaßnahmen: ---

Landschaftsbild, Erholung

Vermeidungs- und Mini-mierungsmaßnahmen:

Um die verbleibende Verfüllfläche in das Land-schaftsbild einzugliedern, ist hinsichtlich der Ges-taltung die Wiederherstellung des ursprünglichen Geländerückens (vor dem Tonabbau) vorgesehen. Hierbei wird bei dem entstehenden Relief auf ein Erscheinungsbild geachtet, das dem der tertiären Geländemorphologie entspricht. Die morphologische Gestaltung der weiteren Ver-füllflächen muß an die bereits rekultivierten Flä-chen im Osten anschließen.

Die Einbindung der Grube in die Landschaft wird durch Maßnahmen der Biotopvernetzung (s.o.) zusätzlich gefördert.

Ausgleichsmaßnahmen: ---

Ersatzmaßnahmen: ---

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 43

5.2 Rekultivierungskonzept Unter Berücksichtigung betriebstechnischer Vorgaben (z. B. Anlagenteile, Basisabdichtungen, Abstände, Wege) werden die Standortbedingungen des Deponiekörpers (Rekultivierungsschicht, Exposition, Kaltluftabflußbahn) er-mittelt. Sie ergeben durch ihre Überlagerung die verschiedenen Bereiche für unterschiedliche Funktionszuweisungen (landwirtschaftliche Nutzfläche, Flä-chen für Naturschutz, Grundwasserschutz), wobei eine landschaftsgerechte (Wieder-) Eingliederung im Vordergrund steht. Der geplante Weiterbetrieb (Restverfüllung) der Deponie Unterstadion über den Zeitraum von 2016 hinaus wird insgesamt in drei Bauabschnitten (R1, R2, R3 erfaßt (vgl. RETTINGER, W. 2015). Vor dem Hintergrund der ökologischen und visuellen Eingliederung des De-poniekörpers zeichnet sich der konzeptionelle Rahmen wie folgt ab: Abbau- und Rekultivierungszeiten

Hinsichtlich der angegebenen Abbauzeiträume (2020 – 2037, ca. 17 Jahre, vgl. Tab. 2) ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den angegebenen Zeiten um Richtwerte handelt, die u.U. nicht konkret festgelegt werden können. Sie richten sich jeweils nach den Produktionsabläufen und Prozessen. So sind zeitliche Verschiebungen in den Ablauf der Maßnahmen einzukalkulieren. Sie ändern jedoch nichts an der generellen Gestaltung der Flächen. Für den Rekultivierungszeitraum der Restflächen (R1 – R3) werden die Jahre 2020 – 2037 angegeben.

Aktueller Auffüllbereich Rekultivierung 2018 V= ca. 3.000m³

Erweiterung 2015; E1 Basisabdichtung 2015 Rekultivierung 2025 V= ca. 33.000 m³

Restverfüllung; R1 Basisabdichtung 2020 Rekultivierung 2030 V= ca. 18.000 m³

Restverfüllung; R2 Basisabdichtung 2025 Rekultivierung 2033 V= ca. 20.000 m³

Restverfüllung; R3 Basisabdichtung 2029 Rekultivierung 2034 V= ca. 12.000 m³

Tab. 2: Zeitrahmen der einzelnen Abschnitte (aus: RETTINGER, W. 2015)

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 44

Herrichtung / Rekultivierung Im Bereich der geplanten Restverfüllung ist, wie bereits im Erschließungsbe-reich 2015, darauf zu achten, dass das Rekultivierungsniveau höhenmäßig an die bereits rekultivierten Deponiebereiche im Nordosten angeglichen wird. Profilierung der Böschungen Im Bereich des geplanten Deponiekörpers entstehen entlang des Böschungs-fußes in erster Linie Böschungen mit einer Neigung von 1 : 3. Von hier aus steigt das Gelände nach Nordosten flacher an und weist im Bereich der Er-schließung 2015 und darüber hinaus flache Neigungen zwischen 1 : 15 bis 1 : 20 auf. Rekultivierungsmassen Für die geplante Rekultivierung (gesamte Fläche von rd. 2,6 ha) werden ins-gesamt rund 25.679 m3 benötigt. Diese Mengen setzen sich wie folgt zu-sammen (vgl. RETTINGER, W. 2015):

− vorhandener und wieder einzubringender Oberboden 1.800 m3

− vorhandener und wieder einzubringender kulturfähiger Unterboden / Abraum 5.000 m3

-------------- gesamte vorhandene Massen 6.800 m3 Hieraus ergibt sich ein Massendefizit hinsichtlich der geplanten Rekultivie-rung von rd. 18.879 m3, das durch Fremdmaterial gedeckt werden muß. Somit werden noch rd. 2.160 m³ Oberbodenmaterial sowie rd. 16.720 m³ kul-turfähiger Unterboden an Fremdmaterial benötigt, die zugefahren werden müssen. Nähere Details siehe unter RETTINGER, W. (2015).

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5.3 Bodenarbeiten Gemäß § 2 BBodSchG sowie § 12 BBodSchV vom 12.07.1999 wird der Er-halt bzw. die weitestgehende Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Böden gefordert. Das Gebot eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Boden kann in diesem Zusammenhang nur dann hinreichend berücksichtigt werden, wenn den im Zuge der Deponieerweiterung entstehenden Bodenver-lusten die weitestgehend "vollständige" Wiederherstellung der Leistungsfä-higkeit der Böden durch eine fachgerechte Bodenrekultivierung erfolgt (vgl. DIN 19731). Deponiekörper Mit dem vorhandenen Bodenmaterial (Lehme, ggf. Mutterboden) sowie dem erforderlichen Fremdmaterial kann auf dem technisch abgedichteten Depo-niekörper (Dränmatte, Kunststoffdichtungsbahn, Bentonitmatte) ein neues Bodenprofil aufgebaut werden. Das Bodenprofil des rekultivierten Deponiekörpers besteht im Regelfall aus etwa mindestens 0,7 m Rekultivierungsschicht (kulturfähiger Unterboden) und etwa 0,3 m Oberboden (Humus). Für die überwiegend geplante landwirt-schaftliche Folgenutzung (Grünland), steht damit ausreichendes, geeignetes Bodenvolumen mit günstiger Wasserversorgung zur Verfügung. 1. Bodenarbeiten vor dem Bodenabtrag im Zuge des Weiterbetriebs Eine erfolgreiche Rekultivierung setzt voraus, daß Abtrag und Zwischenlage-rung von Ober- und Unterboden sachgerecht erfolgen, wie es im Deponiebe-trieb bereits gehandhabt wird. Hierbei sind folgende Grundsätze zu beachten: • Bodenbearbeitung darf nur bei ausreichend trockenen Böden, bei denen

keine Verdichtungsgefahr besteht, durchgeführt werden (vgl. DIN 18915, DIN 19731).

• Bei der Anlage und Pflege von Mutterbodenmieten ist die Erhaltung der

biologischen Aktivität des Mutterbodens das wichtigste Ziel. Notwendig sind daher ausreichende Durchlüftung (lockere Schüttung, nicht höher als 2,0 m), Schutz vor Vernässung (mind. 4 - 5 % Neigung zum oberflächigen Wasserabfluß) und Nachlieferung organischer Stoffe durch sofortige Be-grünung. Die Depots dürfen keinesfalls unbewachsen überwintern.

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Zur Aussaat eignet sich folgende Saatgutmischung: Bei Lagerung über längere Zeit empfiehlt sich eine Deckenansaat. Hierzu eignet sich folgende Saatgutmischung: Einjährige Lupinen (Lupinus luteus etc.) 50 % Sommerwicke (Vicia sativa) 30 % Weißklee (Trifolium repens) 20 % Saatgutmenge = 25 g / m² Flächen für die Anlage von Mutterbodenmieten wurden bereits rechtzeitig ausgewiesen. 2. Aufbau des (kulturfähigen) Unterbodens (bis rd. 0,3 m unter vorgesehener Geländeoberfläche)

Bodenmaterial

Das einzubringende Bodenmaterial darf nur mit humusarmem, standsiche-rem Erdaushub aufgefüllt werden.

Das Material darf hinsichtlich seiner Beschaffenheit und Eigenschaften eine nachteilige Beeinflussung des Bodens sowie des Grund- und Sickerwassers nicht besorgen lassen. Dies gilt insbesondere auch für die Einbringung von Fremdmaterial (vgl. BBodSchG, BBodSchV, LAGA 1997, DIN 19731).

Über dem Dichtungssystem ist der Unterboden entsprechend den zur Verfü-gung stehenden Mengen anzulegen (mindestens 0,7 m). Er muß locker ge-schüttet werden. Ggf. ist die Zugabe von Kies bzw. Sand erforderlich, um ei-ne ausreichende Wasserversickerung zu gewährleisten.

Der Unterboden ist rückwärts zu schütten und mit einer geeigneten Maschine einzuebnen. Er ist ein wesentlicher Bestandteil jeglicher Rekultivierung und ist deshalb mit gleicher Sorgfalt wie der Oberboden zu behandeln. Maschi-nenbewegungen sind auf das Minimum zu beschränken.

Vor dem Auftrag des Mutterbodens ist die natürliche Setzung abzuwarten, einzuebnen und ggf. zu lockern. Auf eine Zwischenbegrünung kann verzich-tet werden, da die Flächen u.a. Naturschutz als Nutzungsziel haben.

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3. Aufbau des humosen Oberbodens (Mutterbodens) (rd. 0,3 m bis vorgese-hene Geländeoberfläche)

Es darf nur schwach humoser, bindiger, stein- bzw. kiesfreier bis -armer, nicht vernässter Mutterboden eingesetzt werden. Humusanreicherung ist hier durch organische Böden (Torfe) sowie unbelastetem Kompost nicht wün-schenswert.

Wichtige Voraussetzung für die richtige Bearbeitung frisch rekultivierter Flä-chen ist die Berücksichtigung folgender Empfehlungen:

1. Rekultivierte Flächen dürfen nur bei trockener Witterung mit leichten Gerä-ten bearbeitet (entsteinen, lockern, säen) werden.

2. Rekultivierte Flächen sollten vor dem Ansäen nicht allzu feinkrümelig her-gerichtet werden, um so der Verschlämmung vorzubeugen.

Im überwiegenden Bereich der geplanten Restverfüllung soll aus natur-schutzfachlichen Gründen jedoch auf einen Auftrag von Oberboden verzich-tet werden. Stattdessen ist hier anstelle des Mutterbodens ebenso kulturfähi-ger Unterbodens in einer Mächtigkeit von rd. 0,3 m einzubringen.

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5.4 Folgenutzung / Gestaltungsmaßnahmen

Im Zuge der Rekultivierung der Deponie Unterstadion sollen der Landwirt-schaft und dem Naturschutz gleichermaßen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt soll eine möglichst naturnahe Gestaltung umgesetzt wer-den. Die vorliegende Planung ist an den naturräumlichen Gegebenheiten, v.a. an standörtlichen Bedingungen und Besonderheiten ausgerichtet. Hierbei wer-den natürliche Lebensgemeinschaften gefördert, seltene und gefährdete Ar-ten (z.B. FFH-Arten, gem. Anhang I und IV) bei der Gestaltung besonders be-rücksichtigt.

5.4.1 Landwirtschaftliche Nutzfläche Der verfüllte Deponiekörper soll im Endstadium der Morphologie des ur-sprünglichen Geländerückens entsprechen. Die hergestellten Flächen sollen nach Beendigung des Deponiebetriebs und der Rekultivierung wieder land-wirtschaftlich nutzbar sein. Die Flächen sind unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Bodenarbeiten (s. o.) so wiederherzustellen, daß sie mittel- bis langfristig dem ursprüngli-chen Ertragspotential entsprechen. Das heißt u.a., dass der ggf. örtliche vor-handene, geringmächtige Oberboden wieder aufgedeckt werden muss. Die restlichen fehlenden Oberbodenmassen sind v.a. angelegten Bodenmieten vorort zu entnehmen oder zuzufahren. Damit wird eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der Deponiekörpers, so wie bisher, ermöglicht. Aufgrund der geplanten landwirtschaftlichen Folgenutzung als Grünland ist zu beachten, dass bei dem aufzubringenden Bodenmaterial die Schadstoffge-halte in der entstandenen durchwurzelbaren Bodenschicht 70% der Vorsor-gewerte nach Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV nicht überschreiten dürfen. Grünland (extensiv genutzt): Der überwiegende Teil (außerhalb der Fläche der Restverfüllung) des Depo-niekörpers soll als Grünland (1-2 -schürig) entwickelt werden. Die Mindest-mächtigkeiten des Oberbodens liegen dabei bei 0,3 m (in gesetztem Zu-stand), wobei, wie bisher, eine extensive Nutzung vorgesehen ist. Zur Strukturierung des Deponiekörpers sollen v.a. im südlichen Randbereich neben einzelnen Gebüschen, Säume bzw. mit Altgras bewachsene Raine beitragen. Diese erhalten den offenen Charakter und ermöglichen dennoch geeignete Lebensräume für Arten, wie z.B. Zauneidechse.

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5.4.2 Flächen für den Naturschutz Ziel der Rekultivierung der Deponie aus der Sicht des Naturschutzes ist die Bereitstellung vielfältiger Habitatstrukturen für eine standort- und naturraum-typische Artengemeinschaft. Im vorliegenden Konzept sollen so in geeigneten Bereichen Flächen für den Naturschutz vorgesehen werden. Hierfür kommen in erster Linie die süd-exponierten randlichen Hanglagen des Deponiekörpers in Frage. Ruderalfluren und Säume (A 1 / K 1) Entlang des Deponiekörpers soll in erster Linie ein großflächiges Biotopmo-saik aus mageren Wiesen, Hochstaudenfluren bzw. Säumen magerer Stand-orte (K 1 v.a. über extensive Pflege) entwickelt werden (Böschungen) (rd. 1 : 3). Im Bereich der geplanten Restverfüllung soll in aus diesem Grunde auf die-sen Flächen auf die Einbringung von humosem Oberboden bewusst verzich-tet werden und diese Schicht (rd. 0,3 m mächtig) durch kulturfähigen Unter-boden ersetzt werden. Durch den Verzicht auf einen Oberbodenauftrag, wer-den so günstige Standortbedingungen für die Ausbildung magerer Standort-verhältnisse geschaffen (A 1). Auf den nach Südwesten und Süden geneigten Flächen könnte zudem Mäh-gut aus artenreichen Wiesengesellschaften der Umgebung als Initialimpfung eingebracht werden. Um eine fortschreitende Sukzession insgesamt zu hemmen, sind gelegentli-che Pflegemaßnahmen (Gehölzentnahme), wenn möglich im Spätsommer und Herbst, durchzuführen (s.u.). In dieser Zone ist allgemein die Entwicklung halboffener Strukturen, v.a. für die „streng geschützte“ Zauneidechse, erforderlich. Da im Zuge der weiteren Verfüllungen des Deponiekörpers rd. 12.000 m2 potentieller bzw. aktueller Lebensraum verloren geht, sollen in gleicher Größe geeignete Habitate wie-derhergestellt werden.

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Abb. 9: Der potentielle bzw. belegte Lebensraum der Zauneidechse im Bereich der Deponie Unterstadion (rot schraffierte Flächen) Im Rahmen dieser Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen (u.a. Böschungsfuß) sind zusätzlich spezielle Habitatstrukturen v.a. für die Zauneidechse zu schaffen. Hierzu gehören z.B. Sandhaufen als Eiablageplätze, Mosaikstruktu-ren aus Steinen und Totholz (vgl. UMWELTAKADEMIE 2008, LAUFER LAUFER 2014, FRITZ, SOWIG 2007): � Steinhaufen

Zur frostsicheren Überwinterung, zum Schutz vor Prädatoren und als Sonnungsplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft zu dichterer Vegetation grobe Steine in den Untergrund (rd. 40 cm tief, auf 2 m2 Fläche) in Südexposition einzubringen. Die Steine (20 – 40 cm Durchmesser) überragen das Geländeniveau um rd. 60 cm und sind mit feinerem Gesteinsmaterial abzudecken. Im Randbereich sollte ein Sandkranz (rd. 30 cm breit, rd. 20 cm tief) aufgetragen werden. Am höchsten Punkt des Haufens sind dachziegelartig einige flache Steine (30 – 40 cm Durchmesser) aufzulegen.

� Sandhaufen

Zur Schaffung eines geeigneten Eiablagesubstrates für die Zauneid-echse bieten Sandhaufen optimale Bedingungen für die Reprodukti-on. Die Sandwälle sollen eine Grundfläche von mindestens 2 m2 (rd. 1,0 m hoch) besitzen und etwa 2 – 4 m in Ost – West-Richtung (sonnenexponierte Lage) angelegt werden. Bei der Ausbringung ist darauf zu achten, dass der Sand nicht komplett ohne Aufwuchs ver-bleibt.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 51

� Totholzhaufen

Zur Thermoregulation sollten in direkter Sonnenexposition und in unmittelbarer Nachbarschaft zu dichterer Vegetation Totholzhaufen ausgebracht werden. In einer Geländevertiefung von rd. 0,4 m (Flä-chengröße mind. 2 m2) ist der Kernbereich aus Wurzelstrünken und dicken Ästen (10 bis 20 cm Durchmesser) aufzufüllen. daran schließt eine Umhüllung mit Reisig. Die windexponierte Seite sollte mit Roh-boden, Laub oder Mähgut abgedeckt werden.

Hinsichtlich der zusätzlich speziellen Habitatstrukturen wird folgende prozen-tuale Zusammensetzung der verschiedenen Biotoptypen und Strukturelemen-te vorgeschlagen (LAUFER 2014):

• 5–10 % Sonnenplätze, Eiablageplatze und Winterquartiere (Stein riegel; Stein, Holz sowie Sandlinsen)�

• 15–20 % Sträucher� • 5–10 % Brachflächen (z. B. Altgras, Stauden)� • 15–20 % dichtere Ruderalvegetation� • 50–60 % lückige Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Sub

strat Gehölzstrukturen und Säume (A 2 / K 2) Aufgrund des guten Entwicklungspotentials für Gehölze (Sukzession im Be-reich der vorhandenen Deponiefläche der Umgebung innerhalb weniger Jah-re), kann auf eine Initialpflanzung überwiegend verzichtet werden. So profi-tiert zum Beispiel der Neuntöter von aufkommenden Gebüschen entlang der südlichen Hanglagen des Deponiekörpers. Dennoch könnten einige Gehölz-strukturen (z.B. Weißdorn, Schlehe) insbesondere am Hangfuß initiiert wer-den. Wiesengrünland (Wirtschaftswiese) (A 3)

Extensiv genutztes Wiesengrünland findet sich im Bereich der geplanten Restverfüllung v.a. im Bereich des Böschungsfußes bzw. entlang des geplan-ten Revisionsweges. Das Wiesengrünland sollte ca. ein- bis zweimal jährlich gemäht werden und auf den Einsatz von Dünger ist zu verzichten. Bei dieser extensiven Nutzung könnten ggf. auch anspruchsvollere Wiesenarten, wie z.B. Acker - Witwen-blume (Knautia arvensis), Flockenblume (Centaurea jacaea) oder Zottiger Klappertopf (Rinanthus alectorolophus), wie bereits in den rekultivierten Ab-schnitten, gedeihen. Diese Wiesenbereiche stellen wichtige Nahrungshabita-te für Insekten (z.B. Tagfalter) dar.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 52

Rohbodenbiotope (Lehm- , Sand- und Kiesflächen) (A 4) Zu den Rohbodenbiotopen der Deponiefläche zählen alle humus- und nahe-zu vegetationsfreien Lehm-, Sand-, Kiesflächen. Diese übernehmen eine wichtige Funktion für den Artenschutz des gesamten Standortes. Diese Flächen finden sich am Böschungsfuß der Deponie und korrespondie-ren mit entsprechenden Flächen im Umfeld des Teichs. Um eine fortschreitende Sukzession zumindest bereichsweise zu hemmen, sind gelegentliche Materialentnahmen und Humusabtrag vorzunehmen. Ter-rainveränderungen sind hier, wenn möglich im Spätsommer und Herbst durchzuführen.

Gehölzpflanzungen sind im Bereich der Rohbodenbiotope insgesamt nicht vorgesehen. Wasseransammlungen Durch Bodenvertiefungen in dem lehmigen - tonigen Substrat (ggf. mit Lehm abdichten) sind besonnte temporäre Wasserpfützen innerhalb der Rohbo-denbiotope zu schaffen (z.B. wassergefüllte Radspuren), die auch trockenfal-len können. Sie stellen bevorzugte temporäre Lebensräume von Gelbbauch-Unke oder Kreuzkröte dar. Entwässerungsgraben (A 5) Der Entwässerungsgraben am Böschungsfuß ist nach ökologischen Ge-sichtspunkten zu gestalten. Hierzu gehört die Tolerierung eines sich entwi-ckelnden Saumes aus Landschilf.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 53

Ersatzgewässer (grabenartiger Tümpel) (K 3) Im nördlichen Randbereich des Deponiekörpers ist ein Ersatzgewässer für Amphibien (v.a. Grasfrosch, Erdkröte, Teichmolch) des jetzigen Grabensys-tems vorgesehen. Die Lage im Nahbereich des Waldes bietet den betroffenen Arten, infolge der Verschattungseffekte, einen optimalen Lebensraum, v.a. für die „Waldart“ Grasfrosch. Zudem dürfte sich die Lage des Gewässers (grabenartiger Tüm-pel) günstig auf die funktionalen Bezüge der Arten (v.a. Grasfrosch) zwischen Wald (vermutliches Überwinterungsquartier) und Gewässer (Laichhabitat) auswirken. So belegen bereits jetzt wiederholte Funde von Amphibien in dem unweit gelegenen Sickerwasserbecken die funktionalen Bezüge. Der gewähl-te Standort fungiert so, nach artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, im Sinne der „Kohärenz“ (gem. Natura 2000), so dass mit einem dauerhaften Erhalt der Populationen am Standort auszugehen ist. Die Anlage an anderer Stelle auf dem Deponiegelände (z.B. südlich des zu-künftigen Deponiekörpers) ist aus folgenden Gründen kritisch zu sehen:

1. Gefahr von Beeinträchtigungen durch den Biber, da in dessen Kernrevier

2. Vermutlich geringer Nutzen durch die unmittelbare Nähe zum „Teich“

3. Prinzipiell höhere Eingriffsschwere infolge von möglichen Zauneidechsen-lebensräumen

Darüberhinaus stellt die Betriebsstraße kein Hindernis für wandernde Amphi-bien dar, da diese von nur rd. 10 Lkw /Woche genutzt wird. Diese Tätigkeiten beschränken sich ohnehin ausschließlich auf die Tageszeit, so dass sich hierdurch keine Zielkonflikte ergeben können. In jedem Fall bietet der geplante Ersatztümpel im nördlichen Bereich des Ge-ländes hinsichtlich der Standortfaktoren (relativ kühle Wassertemperaturen, funktionale Bezüge zum Überwinterungsquartier etc.) die günstigsten Bedin-gungen für die Entwicklung von Populationen (v.a. Grasfrosch). Das Gewässer sollte nach Möglichkeit dauerhaft wasserführend sein und fla-che Böschungen aufweisen. Wichtig sind zudem Flachwasserbereiche, die in besonderem Maße die Funktion als Laichhabitat v.a. für Amphibien über-nehmen (vgl. Abb. 10).

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 54

Abb. 10: Geplantes Ersatzgewässer für Amphibien und Beispiele für die Anlage von Wasserflächen mit der Eignung als Amphibienlaich- gewässer (aus: Schützt Lurche und Kriechtiere 1987)

Vegetationsarmer Biotop

Vegetationsreicher Biotop Die Flachwasserzone sollte rd. 0,5 m tief sein, der Tie-fenbereich bis maximal rd. 2,0 m.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 55

5.5 Eingriffs- Ausgleichsbilanz Allgemein Auffüllungen sind im naturschutzrechtlichen Sinne in aller Regel auch mit Eingriffen verbunden (§ 14 BNatSchG; §§ 20-21 LandesNatSchG). Als Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes sind Veränderungen der Ge-stalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der beleb-ten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels zu verste-hen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild oder den Wert der Landschaft für die naturnahe Erholung erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können [§ 14 (1)]. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigun-gen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind ver-meidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Na-tur und Landschaft zu erreichen gegeben sind. Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausge-glichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funk-tionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwerti-ger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist [§ 15 (2)]. Das geplante Vorhaben – Geplanter Weiterbetrieb der Deponie Unterstadi-on– erfüllt im Sinne des Naturschutzgesetzes den Tatbestand eines Eingrif-fes, da die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Gestalt und Nutzung von Grundflächen erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. Der unvermeidbare Eingriff ist somit durch landschaftspflegerische Maß-nahmen auszugleichen: Hierbei gilt die Prioritätenfolge Vermeidung → Minimierung → Ausgleich → Ersatz.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 56

Darstellung oder Festsetzungen, die dazu dienen, die durch die Eingriffsfol-gen zu erwartenden Beeinträchtigungen zu mindern, werden als Vermei-dungs- und Minimierungsmaßnahmen bezeichnet. Ausgleichsmaßnahmen sind Maßnahmen für gleichartige Kompensation der Eingriffsfolgen im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff. Unter Ersatz-maßnahmen werden gleichwertige Kompensationen im räumlichen Zusam-menhang mit dem Eingriff verstanden.

Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Maßnahmenkonzept (vgl. Kap. 5.1) dargestellt (vgl. Maßnahmenplan). Wirkungen des Vorhabens:

Infolge des geplanten Vorhabens wird insgesamt eine Fläche von rd. 1,09 ha in Anspruch genommen. Durch den geplanten Eingriff werden dabei, abge-sehen vom Schutzgut Pflanzen und Tiere, überwiegend Funktionsausprä-gungen von allgemeiner Bedeutung betroffen (vgl. Tab. 3). Der methodische Rahmen der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung orientiert sich an den Inhalten des Bewertungsmodells der Ökokontoverordnung vom 28.12.2010 (ÖKVO 2010). Danach werden hierbei insbesondere die maßgeblich betroffenen Schutzgü-ter Pflanzen und Tiere, Boden beurteilt. Für die einzelnen Schutzgüter werden in der Gesamtzusammenstellung fol-gende Wertigkeiten festgestellt:

Tab. 3: Zusammenstellung der Wertigkeiten der Schutzgüter

Schutzgut Wertstufe

Mensch mittel - gering

Pflanzen und Tiere hoch

Boden mittel - gering

Wasser mittel

Klima mittel - gering

Orts- und Landschaftsbild mittel - gering

Kultur- und sonstige Sachgüter gering

Funktionen von besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild sind in erster Linie beim Schutzgut Pflanzen und Tiere vorhanden; alle übrigen = Funktionen von allgemeiner Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 57

Tab. 4: Wirkungsprognose (Konfliktanalyse, vgl. III.)

Konfliktpotential Wirkungsprognose

Pflanzen und Tiere/ Bio-toptypen

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- Verlust von Lebensräumen

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- Verlust der Bodenfunktionen gem. §2 BBodSchG

- Versiegelung des Bodenkörpers - mögl. Gefährdung infolge durch Ein-

trag von Fremdmaterial

Wasser

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W-2

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- Geringere Grundwasserneubildung

am Standort durch Verfüllung bzw. Versiegelung)

- Mögliche Auswirkungen auf die

Grundwasserbeschaffenheit - Verdolung bzw. Überschüttung des

Grabensystems

Klima / Luft K-1

- Versiegelung von mäßig Kaltluft pro-duzierenden Flächen, ohne Sied-lungsrelevanz

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 62

Zustand nach dem Eingriff Schutzgut Pflanzen und Tiere Der Zustand der rekultivierten Deponiefläche ergibt sich aus der Folgenut-zung und den dazu erforderlichen Herstellungsmaßnahmen (vgl. 5.4 und Maßnahmenplan). Hiervon kann die voraussichtliche Wertigkeit der Flächen nach dem Eingriff abgeleitet werden. Der Zeitpunkt für die Festlegung der Wertigkeit nach dem Eingriff richtet sich nach den jeweiligen Zielen der Folgenutzung (insbesondere nach der Her-stellungs- und Entwicklungszeit der angestrebten Biotope). Bei der Initiierung von Biotopen, die eine verhältnismäßig lange Zeitdauer für die Entwicklung ihrer Funktionen benötigen, ist der voraussichtliche Zustand nach maximal 25 Jahren nach Abschluß der Renaturierungs- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen zu bewerten (vgl. MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM 1998, ÖKVO 2010).

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 63

BESTAND (BEWERTUNG VOR DEM EINGRIFF) Schutzgut Pflanzen und Tiere Das Plangebiet (Fläche des geplanten Weiterbetriebs) lässt sich hinsichtlich der gegenwärtig vorhandenen Strukturen folgenden Biotoptypen zuordnen (vgl. Tab. 6). Die Bewertung richtet sich dabei nach der Ökokontoverordnung (ÖKVO 19.12.2010).

Effektive Eingriffsfläche (Geplante Restverfüllung R1, R2, R3, rd. 1,09 ha)

Tab. 6: Bewertung der Biotoptypen BESTAND

Nr.: Biotoptyp Biotopwert *1) Fläche (m2)

Bilanzwert (Punkte)

12.61 Graben*2) 25 295 7.375

33.41 Fettwiese mittl. Standorte 13 440 5.720

33.43, 21.60

Magerwiese mittl. Standorte / Rohbodenfläche

18 3.405 61.290

34.51, 35.30

Ufer-Schilfröhricht / Dominanz-bestand Landreitgras

14 1.756 24.584

35.60, 35.62

Pionier- und Ruderalvegetation / ausdauernde Ruderalflur

11 2.622 28.842

42.40 Uferweidengebüsch 23 400 9.200

42.20 Gebüsche mittl. Standorte 16 700 11.200

60.24 Unbefestigter Weg / Schotter 3 1.282 3.846

Gesamt 10.900 152.057 *1) = Biotopbewertung nach ÖKVO (19.12.2010) *2) = überdurchschnittliche Artenausstattung

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 64

Schutzgut Boden

Bewertet werden im vorliegenden Fall die Bodenfunktionen „Natürliche Bo-denfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puf-fer für Schadstoffe“ (vgl. Tab. 7). Tab. 7: Bewertung der Bodenfunktionen BESTAND

Bewertungs-klasse für die Bo-den-funktionen*1

Wertstufe (Gesamtbewertung der

Böden)

Ökopunkte Fläche (m2) Bilanzwert (Punkte)

1 – 1 – 3 1,67 *2 6,68 10.900 72.812

Gesamt 10.900 72.812

*1 = Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der Bodenfunktionen „Natür-

liche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstof-fe“

*2 = (Einschätzung der Bodenfunktionen 1 -1 -3)

Aus der Zusammenstellung der betroffenen Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere ergeben sich für den Bereich des eigentlichen Plan-gebietes (gepl. Restverfüllung) in der Summe 224.869 Ökopunkte.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 65

BEWERTUNG NACH DEM EINGRIFF Schutzgut Pflanzen und Tiere

Das Plangebiet (Restverfüllung) lässt sich gemäß der geplanten Maßnahmen im Rahmen der rekultivierten Flächen folgenden Biotoptypen zuordnen (vgl. Tab. 8):

Tab. 8: Bewertung der Biotoptypen NACH DEM EINGRIFF

Nr.: Biotoptyp Biotopwert *1) Fläche (m2)

Bilanzwert (Punkte)

21.60 13.20

Rohbodenfläche mit gut besonn-ten Kleingewässern

15 450 6.750

12.61 Entwässerungsgraben mit Röh-richt

25 100 2.500

33.41 Fettwiese mittl. Standorte 13 610 7.930

35.60, 35.62

Pionier- und Ruderalvegetation / ausdauernde Ruderalflur

11 8.160 89.760

42.20 42.22

Gebüsche mittl. Standorte, Schlehen-Gebüsch

16 600 9.600

60.24 Unbefestigter Weg / Schotter 3 980 2.940

Gesamt 10.900 119.480

*1) = Biotopbewertung nach ÖKVO (19.12.2010) Schutzgüter Boden und Grundwasser Tab. 9: Bewertung von Boden und Grundwasser NACH DEM EINGRIFF

Bewertungs-klasse für die Bo-den-funktionen*1

Wertstufe (Gesamtbewertung der

Böden)

Ökopunkte Fläche (m2) Bilanzwert (Punkte)

1,5 – 1,5 – 3 2,0 *2 8,0 9.470 75.760

1 – 1 – 3 1,67 *3 6,68 450 3.006

0,5 – 0,5 – 0,5 0,5 *4 2,0 980 1.960

Gesamt 10.900 80.726

*1 = Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der Bodenfunktionen „Natür-

liche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstof-fe“

*2 = rekultivierte Flächen (Einschätzung der Bodenfunktionen 1,5 -1,5 - 3)

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 66

*3 = Rohbodenflächen (Einschätzung der Bodenfunktionen 1 -1 - 3)

*4 = unbefestigter Weg (Einschätzung der Bodenfunktionen 0,5 -0,5 -0,5)

Aus der Zusammenstellung der betroffenen Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere ergeben sich für den Bereich des eigentlichen Plan-gebietes (gepl. Restverfüllung) nach der Rekultivierung in der Summe 200.206 Ökopunkte. Hierdurch ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 24.663 Ökopunkten, das durch weitere Maßnahmen ausgeglichen werden muß.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 67

Sekundäre Effekte

Im Rahmen der geplanten Rekultivierung können als zusätzliche Aufwer-tungsmaßnahmen die folgenden zum Ansatz gebracht werden: K 1: Umwandlung von Wirtschaftsgrünland (33.41) in extensive Hochstaudenfluren (35.43) Im Unterschied zu den Hangbereichen der Restverfüllung (R1 – R3), die aus naturschutzfachlicher Sicht einem Oberbodenauftrag entbehren sollen, wei-sen diese Teilflächen einen klassischen Bodenaufbau (Ober- und Unterbo-den) auf. Das Ziel der Entwicklung von Hochstaudenfluren soll so lediglich über die Pflege (geringerer Mahdrhythmus), im Vergleich zum sonstigen Grünland, erreicht werden. Diese Maßnahmen dienen in erster Linie dem Biotopverbund entlang der Flanken des Deponiekörpers.

Tab. 10: Bewertung der Kompensationsfläche K 1

K 1: Umwandlung von Wirtschaftsgrünland (33.41) in extensive Hochstaudenfluren (35.43)

Pflanzen und Tiere

Nr.: Biotoptyp Biotop-wert /Ökopunkt

Fläche (m2)

Bilanzwert (Punkte)

Bestand 33.41 Wirtschaftswiese mittl. Stand-orte

13 3.750 48.750

Planung 35.43 Hochstaudenflur *1 16 3.750 60.000

Gesamt 3.750 + 11.250

*1 = Ziel wäre eine 1-schürige Extensivnutzung ohne Düngung ab dem 1.6 (Rekulti-vierungsschicht aus Ober- und Unterboden bestehend)

Für die betroffenen Schutzgüter ergibt sich im Zuge der geplanten Hochstaudenfluren ein Kompensationspotential von 11.250 Ökopunk-ten. Hierbei wurden mögliche zusätzliche Ökopunkte zur Förderung von Arten nicht berücksichtigt (vgl. ÖKVO).

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 68

K 2: Umwandlung von Wirtschaftsgrünland (33.41) Flachwasserbiotop (13.20) Der geplante grabenartige Tümpel dient in erster Linie artenschutzrechtlichen Aspekten (s.o., vgl. Abb. 11). Tab. 11: Bewertung der Kompensationsfläche K 2

K 2: Umwandlung von Wirtschaftsgrünland (33.41) Flachwasserbiotop (13.20)

Pflanzen und Tiere

Nr.: Biotoptyp Biotop-wert /Ökopunkt

Fläche (m2)

Bilanzwert (Punkte)

Bestand 33.41 Wirtschaftswiese mittl. Stand-orte

13 170 2.210

Planung 13.20 Tümpel 26 100 4.420

Gesamt 100 + 2.210

Boden*3

Bestand 2 – 2 – 2*1 8 170 1.1360

Planung 1 – 1 – 1*2 4 170 680

Gesamt 100 - 680

GESAMT + 1.530 *1 = anstehender Boden (Lehme) (Einschätzung der Bodenfunktionen 2 -2 -2) *2= Verlust von Ober- und Unterboden (Einschätzung der Bodenfunktionen 1 -1 -1) *3 = Die einzelnen Ziffern entsprechen der Bewertungsklasse jeweils einer der Bodenfunktio-nen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und „Filter und Puffer für Schadstoffe“ Für die betroffenen Schutzgüter ergibt sich im Zuge des geplanten Tüm-pels ein Kompensationspotential von 1.530 Ökopunkten. Hierbei wurden mögliche zusätzliche Ökopunkte zur Förderung von Arten nicht berück-sichtigt (vgl. ÖKVO). Für die betroffenen Schutzgüter ergibt sich durch die sekundären Kom-pensationsmaßnahmen ein Kompensationspotential von insgesamt 12.780 Ökopunkten. Hierbei wurden mögliche zusätzliche Ökopunkte zur Förderung von Arten nicht berücksichtigt (vgl. ÖKVO). Hierdurch kann das bestehende vergleichsweise geringe rechnerische-Defizit (11.883 ÖP) im Zuge der Rekultivierung des Deponiekörpers (Bereich nach 2016) als ausgeglichen gelten.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 69

Ergebnis der Bilanzierung

In die nachfolgende Betrachtung der Bilanzierung für das eigentliche Plan-gebiet (gepl. Restverfüllung) gehen in erster Line die Schutzgüter Pflanzen und Tiere / Biotoptypen und Boden ein. Da die übrigen betroffenen Schutzgü-ter insgesamt Funktionen von allgemeiner Bedeutung aufweisen, ist eine Be-urteilung dieser Schutzgüter erforderlich (vgl. Tab. 6 - 11). Schutzgut Pflanzen und Tiere

Für das Schutzgut Pflanzen und Tiere stellen die geplanten Maßnahmen v.a. im Hinblick auf den Artenschutz (z.B. Saumstrukturen, Rohbodenbiotope Rohbodenfläche mit gut besonnten Kleingewässern, dornenreiche Gehölz-sukzession) aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Habitate („hohe“ bis „sehr hohe“ Wertigkeiten) dar. Dennoch ergibt sich in der Bilanz, nach Umsetzung der geplanten Maßnah-men, ein Defizit von rd. 30.000 Ökopunkten. Da jedoch zusätzlich Maßnahmen auch außerhalb des Bereichs der Restver-füllung vorgesehen sind (Ersatzgewässer, Säume und Staudenfluren), die zudem den funktionalen Verbund im Bereich des Standortes und darüber hinaus fördern, kann dieses Defizit jedoch insgesamt kompensiert werden. Dies zumal sich funktionale Aufwertungen nicht quantifizieren lassen. Zudem kamen hierbei mögliche zusätzliche Ökopunkte zur Förderung der lo-kalen Population von „streng geschützten“ Arten nicht zum Ansatz (vgl. ÖKVO). Aus der Gegenüberstellung der Wertigkeit des Schutzgutes Pflanzen und Tiere vor und nach dem Eingriff ergibt sich danach, dass ein Ausgleich im na-turschutzrechtlichen Sinne möglich ist, somit der auch den sog. time-lag be-rücksichtigt. Schutzgut Boden

Für das Schutzgut Boden ergibt sich nach Umsetzung der geplanten Maß-nahmen eine rechnerische Aufwertung von rd. 10.000 Ökopunkten.

Diese Aufwertung resultiert dabei in erster Linie aus der geplanten Rekultivie-rung des Deponiekörpers mit der Einbringung von Boden (v.a. kulturfähiger Unterboden). Weitere Verbesserungen ergeben sich in diesem Zusammen-hang durch den geplanten Oberbodenauftrag in Randbereichen (Wiesen-grünland), wie im Bereich des sonstigen Deponiekörpers.

Hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter kann der Eingriff im Zuge der geplanten Renaturierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, aufgrund ent-stehender Flächenaufwertungen im Bereich des gesamten Deponiekör-pers damit insgesamt als ausgeglichen gelten.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 70

5.6 Pflegemaßnahmen (Bewirtschaftungskonzept) Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen bedürfen einer Pflege. Hiervon sind insbesondere Wiesen (extensiv genutztes Wirtschaftsgrünland) sowie Säume bzw. Hochstaudenfluren entlang des Deponiekörpers betroffen. Es ist von Vorteil, wenn die Pflegemaßnahmen wie im vorliegenden Fall nur von einem Unterhaltspflichtigen durchgeführt werden. Im anderen Fall müss-ten die Flächen parzellengetreu von dem jeweiligen Unterhaltspflichtigen ge-pflegt werden. Biotopflächen Säume und Hochstaudenfluren entlang des Deponiekörpers

Entlang des Deponiekörpers im Südwesten und Süden ist die Entwicklung von mageren Wiesen, Säume und Hochstaudenfluren geplant. Dabei kann als Impfung bereichsweise autochthones Mähgut (= an gleicher Stelle ent-standen) aus artenreichen Wiesen- bzw. Saumgesellschaften der Umgebung eingebracht werden. Bei den Hanglagen soll eine zu starke Verbuschung aus Gründen des Arten-schutzes unterbunden werden und ggf. mittels extensiver Beweidung (z.B. Schafe) über größere Bereiche offengehalten werden. Gegebenfalls sind Gehölze zu beseitugen. Im Falle des Auftretens von Neophyten und Invasionsarten sind eine häufige-re Mahd und ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. Während der Brutzeiten von Vögeln und der Entwicklungszeit von Insekten (z.B. Nachtkerzenschwärmer) muss auf umfangreiche Pflegemaßnahmen verzichtet werden. Wiesengrünland (v.a. Hochlage des Deponiekörpers) Das Wiesengrünland auf dem Deponiekörper sollte aus Gründen des Arten-schutzes langfristig weiter extensiviert und jährlich zweimal gemäht werden (1. Schnitt ab Mitte Juni, zwischen 15.06. und 25.06., der ggf. 2. Schnitt ca. 8 Wochen später). Ein Gülleeintrag ist nicht zu befürchten. Das anfallende Mähgut ist abzufüh-ren. Gegebenenfalls ist hier auch eine extensive Beweidung denkbar. Entlang der Flanken ist aus Gründen des Artenschutzes allenfalls eine Mahd angedacht.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 71

Weitere zu beachtende Aspekte sind

− Düngung mit mineralischem PK-Dünger 120 kg/ha K2O und 35 kg/ha

P2O5 nach Bedarf, max. alle 2 Jahre − Schnitthöhe von mind. 8 cm zur Schonung von Kleintieren − keine Bodenbearbeitung (walzen, schleppen) in der Zeit vom 15.3. bis

zur 1. Nutzung, bei allen Bodenbearbeitungen sollte auf Wiesenbrüter geachtet werden

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 72

VI. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

AG BODENKUNDE (2014): Bodenkundliche Kartieranleitung. - 5. Aufl., Han-nover.

BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (1999): Bundesgesetzblatt vom 01.03.1999, zuletzt geändert 09.12.2004.

EBERT, G. (1994): Die Schmetterlinge Baden - Württembergs, Nachtfalter II Bd. 4; Ulmer Verlag, Stuttgart.

GEOLOGISCHES LANDESAMT (2003): Geologische Karte, Blatt 7724 Ehin-gen, M : 1 : 25.000.- Freiburg.

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HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs Bd. 1; Ulmer Verlag, Stuttgart.

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN - WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. (Heft 23). - Karlsruhe.

LANDESSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE BA-DEN - WÜRTTEMBERG (1993): Die potentielle natürliche Vegeta-tion von Baden-Württemberg.

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LAUFER, FRITZ, SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs.- Ulmer Verlag, Stuttgart.

LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden – Württembergs, 5. Fassung. Stand 31.12.2004.- Karlsru-he.

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2003): Natura 2000 in Baden – Württemberg.- Stuttgart.

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2005): FFH-Gebiete in Baden-Württemberg. Stuttgart.

MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN - WÜRTTEMBERG (1994): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruch-nahmen. Heft 10- Geol. Landesamt Baden-Württemberg, Freiburg.

FRÖHLICH, G., OERTNER, J., VOGEL, S. (1987): Schützt Lurche und Kriechtiere.- VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag. Berlin.

RETTINGER, W. (2015): Planfeststellungsantrag zum Weiterbetrieb der De-ponie Unterstadion.- Horgenzell.

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„Weiterbetrieb Deponie Unterstadion“: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 73

SEECONCEPT (2014): Weiterbetrieb der Deponie Unterstadion - Arten-schutzrechtliche Einschätzung.- Uhldingen.

SEECONCEPT (2015): Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zum ge-planten Weiterbetrieb der Deponie Unterstadion.- Uhldingen.

TRAUTNER, J., KIRSTEN, K., LAMBRECHT, H., MAYER, J. (2006): Ge-schützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren.- Books on Demand GmbH.

UMWELTMINISTERIUMS BADEN-WÜRTTEMBERG (2010): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit - Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren.-Stuttgart.

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ANHANG

1. Bestandsplan M 1 : 2.000 (im Original) 2. Maßnahmenplan M 1 : 500 (im Original) 3. Profilschnitt 3* (SW – NE) M 1 : 500 (im Original) 4. Profilschnitt 7* (NW – SE) M 1 : 500 (im Original) * = Nummerierung gemäß RETTINGER, W. (2015)

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