Leistungsentgelt
Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
erstellt von Andreas Schächtele
Delegiertenversammlung am 9. Oktober 2007
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Leistungsentgelt
Beschluss der ARK am 09.05.2007
Inkrafttreten: 01.07.2007
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Leistungsentgelt
Ergänzung: Arbeitsrechtsregelung
zu Verbesserung der
Vereinbarkeit von Be-
rufs- und Privatleben
> § 3 Nr. 11 AR - M
ab 0
1.01
.200
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LeistungsentgeltWahlmöglichkeiten:
1. Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
2. Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Einführung und Umsetzung der leistungs-orientierten Bezahlung
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Leistungsentgelt
Wahlmöglichkeiten:
3. Kombination aus 1 und 2
4. Pauschale Aus-schüttung in zwei Raten pro Jahr – Juli und November
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Leistungsentgelt
§ 9 a wird neu in die AR-M eingefügt
1. Rate beträgt 6 % der ständigen
Monatsentgelte der Monate Januar bis Juni
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Leistungsentgelt
Beispiel 1: Ständige Monatsentgelte für Jan. bis Juni: 2.250,00 € x 6 = 13.500,00 € Durchschnittsverdienst von Jan. bis Juni: 2.250,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungs-
entgelt: 2.250,00 € x 6 % = 135,00 €.
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Leistungsentgelt
Beispiel 2: Beginn des Arbeitsverhältnisses:
1. März 2007 Ständige Monatsentgelte für März bis Juni:
2.250,00 € x 4 = 9.000,00 € Durchschnittsverdienst von Januar bis Juni 07:
9.000,00 € : 6 = 1.500,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungsentgelt:
1.500,00 € x 6 % = 90,00 €.
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Leistungsentgelt
Der Auszahlungstermin ist der Monat Juli.
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Leistungsentgelt
2. Rate beträgt 6 % der ständigen Monatsentgelte der Monate Juli bis Oktober
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Leistungsentgelt
Beispiel 3: Ständige Monatsentgelte für Juli bis Okt.:
2.250,00 € x 4 = 9.000,00 € Durchschnittsverdienst von Juli bis Okt.:
9.000,00 € : 4 = 2,250,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungs-
entgelt: 2.250,00 € x 6 % = 135,00 €
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Leistungsentgelt
Der Auszahlungstermin ist der Monat November
Stich-Tags-Prinzip
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Leistungsentgelt
Ständige Monatsentgelte:
das Tabellenentgelt, jedoch ohne die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und dessen Kosten für die betriebliche Altersversorgung, wie z. B. VBL, KZVK usw.
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Leistungsentgelt
Ständige Monatsentgelte:
die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Besitzstands-zulagen
die monatlich pauschaliert bezahlten Zuschläge
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Leistungsentgelt
Ständige Monatsentgelte:
Entgelt im Krankheitsfalle ein-schließlich Krankengeldzuschuss
Entgelt für Urlaub Vermögenswirksame Leistungen
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Leistungsentgelt
Nicht angerechnet werden:
Abfindungen Aufwandsentschädigungen Einmalzahlungen Jahressonderzahlungen
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Leistungsentgelt
Nicht angerechnet werden:
Leistungsentgelte Strukturausgleiche nach der tatsächlichen Arbeits-
leistung „spitz“ abgerechnete unständige Entgeltbestandteile
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Leistungsentgelt
Nicht angerechnet werden:
Aufstockungsbeträge bei Alters-teilzeit
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Entgelt für außertarifliche Be-
schäftigte
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Zukünftig Regelung:
Pauschale Aus-schüttung in gleicher Höhe, wie dies die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag für den Bereich TVöD vorsehen
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Leistungsentgelt
Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Be-rufs- und Privatleben
und / oder Dienstvereinbarung über das Leistungs-
entgelt =
Berücksichtigung der ständigen Monats-entgelte des Vorjahres
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Leistungsentgelt
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