Leistungsentgelt Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Leistungsentgel t Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Leistungsentgelt

Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Leistungsentgelt

Beschluss der ARK am 09.05.2007

Inkrafttreten: 01.07.2007

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Leistungsentgelt

Ergänzung: Arbeitsrechtsregelung

zu Verbesserung der

Vereinbarkeit von Be-

rufs- und Privatleben

> § 3 Nr. 11 AR - M

ab 0

1.01

.200

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LeistungsentgeltWahlmöglichkeiten:

1. Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

2. Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Einführung und Umsetzung der leistungs-orientierten Bezahlung

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Leistungsentgelt

Wahlmöglichkeiten:

3. Kombination aus 1 und 2

4. Pauschale Aus-schüttung in zwei Raten pro Jahr – Juli und November

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Leistungsentgelt

§ 9 a wird neu in die AR-M eingefügt

1. Rate beträgt 6 % der ständigen

Monatsentgelte der Monate Januar bis Juni

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Leistungsentgelt

Beispiel 1: Ständige Monatsentgelte für Jan. bis Juni: 2.250,00 € x 6 = 13.500,00 € Durchschnittsverdienst von Jan. bis Juni: 2.250,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungs-

entgelt: 2.250,00 € x 6 % = 135,00 €.

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Leistungsentgelt

Beispiel 2: Beginn des Arbeitsverhältnisses:

1. März 2007 Ständige Monatsentgelte für März bis Juni:

2.250,00 € x 4 = 9.000,00 € Durchschnittsverdienst von Januar bis Juni 07:

9.000,00 € : 6 = 1.500,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungsentgelt:

1.500,00 € x 6 % = 90,00 €.

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Leistungsentgelt

Der Auszahlungstermin ist der Monat Juli.

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Leistungsentgelt

2. Rate beträgt 6 % der ständigen Monatsentgelte der Monate Juli bis Oktober

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Leistungsentgelt

Beispiel 3: Ständige Monatsentgelte für Juli bis Okt.:

2.250,00 € x 4 = 9.000,00 € Durchschnittsverdienst von Juli bis Okt.:

9.000,00 € : 4 = 2,250,00 € Zur Auszahlung kommendes Leistungs-

entgelt: 2.250,00 € x 6 % = 135,00 €

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Leistungsentgelt

Der Auszahlungstermin ist der Monat November

Stich-Tags-Prinzip

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Leistungsentgelt

Ständige Monatsentgelte:

das Tabellenentgelt, jedoch ohne die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und dessen Kosten für die betriebliche Altersversorgung, wie z. B. VBL, KZVK usw.

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Leistungsentgelt

Ständige Monatsentgelte:

die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen einschließlich Besitzstands-zulagen

die monatlich pauschaliert bezahlten Zuschläge

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Leistungsentgelt

Ständige Monatsentgelte:

Entgelt im Krankheitsfalle ein-schließlich Krankengeldzuschuss

Entgelt für Urlaub Vermögenswirksame Leistungen

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Nicht angerechnet werden:

Abfindungen Aufwandsentschädigungen Einmalzahlungen Jahressonderzahlungen

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Leistungsentgelt

Nicht angerechnet werden:

Leistungsentgelte Strukturausgleiche nach der tatsächlichen Arbeits-

leistung „spitz“ abgerechnete unständige Entgeltbestandteile

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Leistungsentgelt

Nicht angerechnet werden:

Aufstockungsbeträge bei Alters-teilzeit

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Entgelt für außertarifliche Be-

schäftigte

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Leistungsentgelt

Zukünftig Regelung:

Pauschale Aus-schüttung in gleicher Höhe, wie dies die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag für den Bereich TVöD vorsehen

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Leistungsentgelt

Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Be-rufs- und Privatleben

und / oder Dienstvereinbarung über das Leistungs-

entgelt =

Berücksichtigung der ständigen Monats-entgelte des Vorjahres

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