(gem. Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-
schulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom
03. Januar 2012, zuletzt geändert am 27. November 2015)
Mentorenpapier
über den
Vorbereitungsdienst
am Staatlichen Studienseminar
für Grundschulen
Neuwied
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1
Abkürzungsverzeichnis
AU
AP
BAL
BS
EU
EWA
FS
GB
H
LAA
LPA
LVO
ORS
SitA
SuS
UB
UF
VT
= Angeleiteter Unterricht
= Arbeitsplan
= Berufsspezifische Ausgangslage
= Berufspraktisches Seminar
= Eigenverantwortlicher Unterricht
= Entwicklungsaufgabe
= Fachseminar
= Grundschulbildung ( umfasst DE, MA und SU)
= Hospitation
= LehramtsanwärterIn
= Lernprozessanalyse
= Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite
Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an
Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden
Schulen und an Förderschulen
= Orientierungsrahmen Schulqualität
= Situationsanalyse
= Schülerinnen und Schüler
= Unterrichtsbesuch
= Unterrichtsform ( bedeutsam für den Stundenplan:
entweder A, H oder E)
= Verhinderungstermine
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Praxisorientierte Hinweise zur Mentorentätigkeit
Aufgabenbereiche der Mentorin/des Mentors
In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter wirken Seminar-, BS- und
Fachleiter, Schulleitungen der Ausbildungsschulen sowie Mentoren und Fachlehrer
zusammen. Mentoren stellen für die/den LAA bei der Hinführung zur Schulpraxis
zentrale Bezugspersonen dar und sind in besonderem Maße an der beruflichen
Entwicklung beteiligt. Darum ist zwischen LAA und Mentoren eine kontinuierliche und
regelmäßige Zusammenarbeit erforderlich.
Die praxisorientierte Beratung der/des LAA ist Schwerpunkt der Mentorentätigkeit.
Dahinter steht das Bild eines pädagogischen Mentors, nicht das eines
wissenschaftlichen Fachberaters. Ziel der Beratung ist es, die/den LAA zu
selbstständiger und erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu führen.
Mentoren haben die Aufgabe, die/den LAA
in die Schulpraxis einzuführen, d.h. vertraut zu machen mit:
den konkreten Rahmenbedingungen der Ausbildungsschule (Schulgröße,
Einzugsgebiet, Funktionsräume, mediale Ausstattung…)
den Lerngruppen und lerngruppenbezogenen Bedingungen (individuelle
Lernprozesse, Regeln, Ritualen, Raumausstattungen…)
dem Kollegium und ritualisierten Kommunikations- und Arbeitsstrukturen
(schwarzes Brett, Info-Mappe, Fach- und Steuergruppen…), sämtlichen
Regularien (z.B. Konferenzbeschlüssen, Hausordnung, Aufsichtsregelung)
bildungspolitischen Grundlagen (Bildungsstandards, Rahmenpläne,
Arbeitspläne, Qualitätsprogramm der Schule…)
den Aufgaben eines (Klassen-)Lehrers (pädagogische, organisatorische,
rechtliche Aspekte, z.B. Umgang mit „unerwartetem Schülerverhalten“,
Aufsichtsführung, Klassenbucheinträge)
in der Unterrichtsplanung/-durchführung/-reflexion zu unterstützen durch:
gemeinsame (zunehmend eigenverantwortliche) Unterrichtsvorbereitungen,
inklusive (abnehmender) Mitwirkung an der Themenwahl/Planung für UBs
Feedback- und Beratungsgespräche nach Einblicknahmen in
Unterrichtsstunden
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Begleitung in der Erprobung von unterschiedlichen Formen der
Leistungsfeststellung, -bewertung und -rückmeldung
an unterschiedliche Facetten der Elternarbeit heranzuführen durch:
gemeinsame Planung, Durchführung, Reflexion von Elternabenden
Erprobung von Strukturen/Kommunikationsstrategien für Elterngesprächen
in die Gestaltung des Klassen- und Schullebens einzubinden durch:
Planung von Festen, Wandertagen, Gottesdienste usw.
zu bewerten:
in Unterrichtsbesuchen mit anschließendem Beratungsgespräch
in einem Gespräch zum Ausbildungsstand (2. Ausbildungshalbjahr) und in
der Mitwirkung bei der Erstellung der Beurteilung durch die Schulleitung
als Mitglied des Prüfungsausschusses am Prüfungstag
Mentorenbestellung
Jeder/jedem LAA wird in der Regel ein(e) in den oben benannten Aufgabenbereichen
kompetente(r) MentorIn für die schulische Ausbildung zugewiesen. Eine Zweit-
mentorenschaft ist möglich. Die Mentorenbestellung erfolgt schriftlich an das
Studienseminar in Neuwied ( Homepage: Startseite-Schulen-Mentorenbestellung).
Dabei ist auf die genaue Fächereintragung zu achten, da die angegebene Person nur
für das angegebene Fach am Prüfungstag als stimmberechtigtes Mitglied fungieren
kann, d.h. bei der/dem MentorIn für Grundschulbildung muss Grundschulbildung
eingetragen sein (NICHT Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht) und bei einer evtl.
Zweit-Mentorenschaft das zweite Fach (z.B. Deutsch, Englisch, Sport). Aufgrund
der Ausbildung in den Fachseminaren, muss der/die MentorIn selbst nicht in diesem
Fach ausgebildet sein (wohl aber in GB).
Mentorentagungen
In regelmäßigen Abständen lädt das Studienseminar Neuwied zu Mentorentagungen
ein, um über aktuelle fachdidaktische Schwerpunkte sowie rechtliche und
organisatorische Neuerungen zu informieren. Die Einladung erfolgt per Mail an die
Ausbildungsschule mit der Bitte um Weitergabe an den bzw. die jeweiligen Mentoren.
Um eine Anmeldung im Studienseminar Neuwied wird aus Planungsgründen gebeten.
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Insgesamt müssen in den 3 Stundenplänen
der/des LAA 22 eigenverantwortlichen
Stunden ausgewiesen sein (vgl. LVO § 12).
Hinweise zum schulischen Einsatz der/des LAA
Unter dem 12-stündigen Ausbildungsunterricht wird folgender Einsatz in den
ausschließlich ausbildungsrelevanten Fächern verstanden:
eigenverantwortlicher Unterricht (EU)
angeleiteter Unterricht (AU)
Hospitationen (H)
Der eigenverantwortliche Unterricht wird von der/dem LAA selbstständig geplant,
durchgeführt und reflektiert. Die Mentoren bzw. betreuenden Lehrkräfte wirken je nach
Bedarf unterstützend mit. Der Einsatz im EU soll möglichst in zwei unterschied-
lichen Klassenstufen stattfinden und wie folgt organisiert sein:
1. Ausbildungshalbjahr: 4-7 Stunden
2. Ausbildungshalbjahr: 6-9 Stunden
3. Ausbildungshalbjahr: 6-9 Stunden
Unter angeleitetem Unterricht sind Stunden oder Teilsequenzen zu verstehen, die
die/der LAA unter Mentoren-Anwesenheit hält, nachdem zuvor eine eingehende
gemeinsame Planungsbesprechung stattgefunden hat. Der anschließenden Reflexion
und Beratung kommt ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.
Zu jedem EU und AU erfolgt eine kurze handschriftliche oder digitale Vorbereitung
(Kompetenzen, Verlauf, z.B. Homepage: Downloadbereich-LAA-Kurzplanung), die für
den Entwicklungsbericht (siehe Homepage: Entwicklungsbericht) genutzt werden kann.
In Hospitationen beobachten und agieren die/der LAA im Unterricht von Mentoren,
Fachlehrern oder anderen Kollegen. Als Beobachtungsschwerpunkte können allge-
meine Unterrichtsaspekte (Klassenmanagement durch Ritualnutzung, Moderations-
strategien, Umgang mit „herausforderndem Schülerverhalten“, Medien- und Methoden-
einsatz sowie dessen Wirkung usw.) und individuelle Lernprozesse gewählt werden.
Über den jeweiligen Schwerpunkt erfolgt eine kurze Dokumentation, die für den
Entwicklungsbericht (siehe Homepage: Entwicklungsbericht) genutzt werden kann.
In allen drei Einsatzformen (EU, AU, H) ist auf eine ausgewogene Berück-
sichtigung der Ausbildungsfächer und -fachbereiche (D, SU, M in GB) zu achten.
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Das Sammeln von Erfahrungen in unterschiedlichen Lerngruppen soll ermöglicht
werden. Im Hinblick auf Vertretungsunterricht ist die Rolle der LAA als Lernende
zu berücksichtigen.
Unterrichtübergreifende Hinweise:
Ergänzend zur unterrichtlichen Tätigkeit ist die/der LAA zur Teilnahme an
Dienstbesprechungen und Konferenzen gemäß Dienst- und Konferenzordnung
sowie an sonstigen Schulveranstaltungen (vgl. LVO §12 (1)) verpflichtet.
Eine alleinige Aufsichtsführung ist ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr möglich.
Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (z.B. Schul-
wanderungen, Klassenfahrten usw.) dürfen die LAA ebenfalls nicht vor Ablauf des
ersten Ausbildungshalbjahres mit der Führung einer Klasse oder Lerngruppe
beauftragt werden.“ (vgl. LVO §12 (3))
„Die Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars gehen jeder anderen
dienstlichen Tätigkeit vor.“ (LVO §10 (13))
Hinweise zu Erkrankungen und Beurlaubungen
Im Krankheitsfall ist folgendes zu beachten:
„Ist eine Seminarteilnehmerin oder ein Seminarteilnehmer verhindert, dem Dienst
nachzukommen, so muss der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter und der
Leiterin oder dem Leiter der Einsatzschule davon unverzüglich Kenntnis unter
Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung gegeben
werden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Arbeitstagen ist ein ärztliches Attest
vorzulegen, aus dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich sein
muss.“ (DKO 4.4. (3.7.6))
Dies bedeutet für die konkrete Umsetzung im Studienseminar Neuwied:
Im Krankheitsfall sind Studienseminar und Ausbildungsschule telefonisch zu
informieren. Sollte ein Fachseminartermin betroffen sein, ist zusätzlich in der
betreffenden Schule anzurufen, sodass die Fachleitung informiert ist. Bei
Erkrankungen von mehr als drei Arbeitstagen ist ein ärztliches Attest sowohl im
Studienseminar als auch in der Schule vorzulegen. Um das Procedere zu erleichtern,
kann das Original des Attests in der Ausbildungsschule abgegeben werden und
eine Kopie davon per Post oder Mail ans Studienseminar gesendet werden.
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Hinweise zur Ausbildung der/des LAA am Studienseminar
Zeitliches Struktur der Ausbildung
Abgabetermine
Die/der LAA erhalten am Tag der Vereidigung ein Formular bzgl. des
Dienstantritts durch die BS-Leitung, welches von der/dem LAA unverzüglich der
Schulleitung vorzulegen ist. Dieses Formular muss von der Schulleitung
ausgefüllt und unmittelbar an das Studienseminar zurückgesendet werden.
Der Stundenplan ( Homepage-Startseite-Schulen-Stundenplan) ist von der/dem
LAA zu Beginn jeden Schulhalbjahres und bei Änderungen im laufenden
Halbjahr dem Studienseminar in 4facher Ausfertigung (Original mit Sichtvermerk
der Schulleitung) einzureichen.
Das oben erwähnte Mentorenformular ( Homepage-Startseite-Schulen-
Mentorenbestellung) ist zeitnah zu Beginn der Ausbildung an das Studienseminar
zu senden.
Im zweiten Ausbildungshalbjahr findet an den Schulen ein Gespräch zum
Ausbildungsstand statt. Das Protokoll ( Homepage-Startseite-Schulen-
Beratungsgespräch-Niederschrift) ist zeitnah im Studienseminar abzugeben.
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Zur Planung der Prüfungsphase werden im 2. Ausbildungshalbjahr
Sperrtermine an den Schulen per Mail abgefragt. In das dafür mitgesendete
Formular sollen möglichst wenige Verhinderungstermine (VT) mit kurzer
Begründung (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung der/des MentorIn) eingetragen werden.
Auch schulübergreifende Verhinderungen (z.B. VERA) sind dabei zu notieren. Der
Rücksende-Termin des ausgefüllten Formulars wird in der Mail bekanntgegeben.
Die Regelungen zur Beurteilung inklusive Notenvorschlag zum Ende des
zweiten Ausbildungshalbjahres sind dem gesonderten Abschnitt zu entnehmen.
Unterrichtsbesuche
Die UB-Themen werden in Absprache mit der/dem MentorIn und der jeweiligen
Fachleitung lerngruppenbezogen und fachorientiert ausgewählt.
Die/der LAA plant dazu jeweils eine 50-minütige Stunde auf der Basis von fünf
Leitfragen und dokumentiert die Planungsgedanken in einem bewertungsfreien
schriftlichen Entwurf (siehe Homepage: Downloadbereich-LAA-Schriftlicher
Entwurf zur Unterrichtsplanung). Dieser ist am UB-Tag (ca. 50‘ vor Stundenbeginn)
für alle anwesenden Personen in einem Besprechungsraum auszulegen. Über eine
Teilnahme der BS-Leitung wird die/der LAA frühzeitig informiert. Die Fachleitung
benötigt ein zweites Exemplar für die LAA-Akte.
Der Unterricht soll in der für die Lerngruppe üblichen Personenkonstellation
stattfinden, d.h. Förderschullehrer, Integrationshelfer usw. agieren wie gewohnt.
Nach der gezeigten Stunde und einer ca. 10-15-minütigen Vorbereitungszeit
reflektiert die/der LAA ihren Unterricht unter Auswahl zentraler ORS-Merkmale (
Homepage: Startseite-Schulen-ORS-Merkmale)
Ausgehend davon erfolgt ein schwerpunktbezogenes, kriterienorientiertes
Beratungsgespräch (LAA, MentorIn, Fachleitung, ggf.: Schulleitung, BS-FL,
MentorIn des zweiten Fachs, Förderlehrkraft).
Dieses mündet in zentrale Erhaltens- und Entwicklungsziele, die von der/dem
LAA formuliert und im Entwicklungsbericht notiert werden ( Homepage-
Downloadbereich-LAA-Zielvereinbarungen nach Unterrichtsbesuchen).
Die jeweilige Fachleitung fertigt eine Niederschrift an, welche die/der LAA zu
einem späteren Zeitpunkt als Kopie zur Kenntnisnahme erhält.
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Beurteilung und Vornote
Zur Beurteilung der/des LAA erstellen die Schulleitungen der Ausbildungsschule im
Benehmen mit der/den Personen, die mit der Ausbildung der/des LAA beauftragt
ist/sind, eine schriftliche Beurteilung mit Notenvorschlag ( Homepage: Startseite-
Schulen-Beurteilung-Formular, Hinweise: siehe Anhang). Die Beurteilung besteht aus
einem Fließtext. In der Beurteilung sollen nach LVO §14 folgende Aspekte
Berücksichtigung finden:
Erwerb von Kompetenzen in den beruflichen Aufgabenfeldern der Curricularen
Struktur (vgl. LVO §14, Anlage 1):
Modul 1: Schule und Beruf
Modul 2: Sozialisation, Erziehung, Bildung
Modul 3: Kommunikation und Interaktion
Modul 4: Unterricht
Modul 5: Diagnose, Beratung und Beurteilung
Dienstliches Verhalten
Eignung für das Lehramt an Grundschulen
Die Beurteilung mündet in einen Notenvorschlag. Dieser soll wie folgt aussehen:
Notenvorschlag: ( ), Punkte
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Note erst als Wort ausgeschrieben, dann in
Klammern als Ziffer notiert und schließlich als genaue Punktzahl eingetragen wird.
Ein Plus- oder Minuszeichen erscheint nicht.
Beispiel:
Notenvorschlag: gut (2), 10 Punkte
Als Datum soll der Tag der Abgabefrist der Beurteilung (oder wenige Tage früher)
notiert werden (siehe Homepage: Startseite-Termine-Terminplan).
Die Beurteilung und der Notenvorschlag werden der/dem LAA seitens der Schule
bekanntgegeben und erläutert. Eine Kopie des Dokuments, die als Entwurfsfassung
kenntlich gemacht ist, wird ausgehändigt. Das Originalpapier und eine Kopie
werden fristgerecht (s.o.) an das Studienseminar Neuwied gesendet, dort eröffnet
und von der/dem LAA gegengezeichnet.
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Die Seminarleitung setzt auf der Grundlage dieser und drei weiterer Beurteilungen
(GB, Fach, BS i.A. der Seminarleitung) die Note für die Ausbildung gemäß § 21 LVO
( Vornote) fest. Die Festsetzung ist schriftlich zu begründen. Diese Vornote wird
der/dem LAA rechtzeitig vor den ersten Prüfungen eröffnet und in der Ausbildungsakte
vermerkt.
Prüfungsgeschehen
Die Prüfungsphase beginnt mit der mündlichen Prüfung im BS sowie der
Präsentationsprüfung in gewählten Fach in den Räumen des Studienseminars. An
diesen beiden Prüfungen nehmen die/ der LAA, die BS-Leitung sowie die
Fachleitung des Faches, in welchem die Präsentationsprüfung erfolgt, teil.
Die beiden praktischen Prüfungen sowie die dritte noch ausstehende mündliche
Prüfung werden am Prüfungstag in der jeweiligen Grundschule durchgeführt. Über
den entsprechenden Termin wird (nach Genehmigung des Prüfungsplans durch
das Landesprüfungsamt) seitens des Studienseminars per Mail informiert.
1. Prüfungsvorsitzende(r): Person aus dem Landesprüfungsamt, aus der
Seminarleitung benachbarter Studienseminare, der ADD oder eine Schulleitung
2. Die jeweils zuständigen Fachleitungen (BS, GB, 2. Fach)
3. Die/der zuständige Mentor(in)
4. Ggf. Vertreter der Kirchen und Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten
Menschen in beratender Funktion
Die/der MentorIn ist als Teil des Prüfungsausschusses von sonstigen Unterrichts-
verpflichtungen und Aufsichten freizustellen
Weitere Information zur Prüfung können dem folgenden Abschnitt „Allgemeine
Informationen zur zweiten Staatsprüfung“ entnommen werden.
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Allgemeine Informationen zur zweiten Staatsprüfung
Vor der praktischen Prüfung
Bislang erfolgte Prüfungen der/des LAA
Im Vorfeld des praktischen Prüfungstages wurden im Studienseminar bereits
folgende Prüfungen mit den entsprechenden Fachleitungen absolviert:
- Mündliche Prüfung im BS
- Präsentationsprüfung in GB oder im Fach
Themeneröffnung für die praktischen Prüfungen
Die Themeneröffnung für die praktischen Prüfungen erfolgt 10 Werktage vor dem
Prüfungstag. Hierzu erhält die Schulleitung im Vorfeld von den beiden
Fachleitungen (GB/Fach) per Post das festgelegte Thema für die praktische
Prüfung in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar wird am Eröffnungstermin laut
Prüfungsplan an die/den LAA ausgehändigt. Die andere Ausfertigung ist durch
die Schulleitung mit Eröffnungsvermerk (Unterschrift der/des LAA, Schul-
stempel) aufzubewahren und am Prüfungstag der/dem Prüfungsvorsitzenden
zur Dokumentation in die Prüfungsakte auszuhändigen.
Regelung in der Ferienzeit:
Liegt der Termin der Themeneröffnung in der Ferienzeit, so erhalten die/der LAA
fristgerecht eine Mail durch das Studienseminar. Die/der LAA müssen bei Erhalt
eine Lesebestätigung per Mail an das Studienseminar zurücksenden. Hat die/der
LAA bis 12.00 Uhr keine Mail erhalten, so muss sie/er sich umgehend im
Studienseminar telefonisch oder per Mail melden.
Unterrichtsentwürfe für die praktischen Prüfungen
Die Unterrichtsentwürfe für die praktischen Prüfungen sind einen Werktag vor der
praktischen Prüfung vor Unterrichtsbeginn durch die/den LAA bei der Schulleitung
in 5-facher Ausfertigung einzureichen (je 1x für die Prüfungsakte, die/den
Prüfungsvorsitzenden, für die BS-Leitung, für die entsprechende Fachleitung und
die/den MentorIn). Sofern sonstige Personen (z.B. Schulleitung, kirchlicher
Vertreter) ebenfalls am Prüfungsunterricht teilnehmen wird, sollten entsprechend
weitere Exemplare vorhanden sein.
Der korrekte Eingang ist auf allem Exemplaren mit Datum, Unterschrift und
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Schulstempel von der Schulleitung zu bestätigen ( Homepage-
Downloadbereich: Formular „Deckblatt für den Unterrichtsentwurf zur zweiten
Staatsprüfung“).
Tag der praktischen Prüfung
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
1. Prüfungsvorsitzende(r): Person aus dem Landesprüfungsamt, der ADD
oder einer Schulleitung
2. Die jeweils zuständigen Fachleitungen (BS, GB, FL)
3. Die/der zuständige Mentor(in)
4. Ggf. Vertreter der Kirchen in beratender Funktion und Hauptvertrauens-
person der schwerbehinderten Menschen in beratender Funktion
Bei zwei LAA an einer Schule (Doppelprüfung) wird im Vorfeld durch das
Studienseminar ein Prüfungsunterausschuss gebildet (siehe Prüfungsplan in der
Prüfungsakte). Hierbei teilen sich die/der Prüfungsvorsitzende und die/der BS-
LeiterIn die Leitung des Unterausschusses bei den praktischen und der mündlichen
Prüfung auf.
Schulleitung als dienstlich interessierte Person
Die Schulleitung kann als dienstlich interessierte Person ohne Mitspracherecht bei
den Beratungen und der Notenfindung an den Prüfungen teilnehmen, sofern dies
mit der/dem Prüfungsvorsitzende(n) abgesprochen ist.
Erkrankung der/des LAA
Sollte ein(e) LAA am Prüfungstag erkrankt sein, so muss sie/er ein ärztliches
Prüfungsunfähigkeitszeugnis zeitnah vorlegen sowie die BS-Leitung, das
Studienseminar und die Ausbildungsschule zusätzlich per Telefon informieren.
Prüfungs- und Besprechungsräume
Für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen im Klassenraum Möglichkeiten
zum Sitzen und Schreiben zur Verfügung gestellt werden.
Für das anschließende Prüfungsgeschehen (Anhörung, Besprechung, mündliche
Prüfung, Anfertigen von Niederschriften) werden in der Regel zwei, bei
Doppelprüfungen drei Räume und eine Möglichkeit zum Drucken von
Niederschriften benötigt.
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Ablauf der praktischen Prüfungen
Die/der LAA hält in zwei unterschiedlichen Unterrichtsblöcken die praktischen
Prüfungen in seinen Lerngruppen (siehe Einsatz der LAA). Im Anschluss an den
Unterricht wird der/dem LAA Zeit gegeben, um die gehaltenen Stunden zunächst
für sich selbst zu reflektieren. Anschließend erfolgt die Anhörung zu den
praktischen Prüfungen, in der die/der LAA den gezeigten Unterricht in Bezug auf
alle oder ausgewählte ORS-Merkmale analysiert. Dabei kann sie/er eventuelle
Änderungshinweise erläutern und Verständnisfragen seitens des Prüfungs-
ausschusses beantworten. Es entsteht keine Diskussion oder Beratung. Im
Anschluss an eine oder beide Anhörungen berät und beschließt der Prüfungs-
ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung.
Ablauf der mündlichen Prüfung
In dem Fach, in welchem keine Präsentationsprüfung stattgefunden hat, erfolgt
eine mündliche Prüfung von 30 Minuten im Rahmen des entsprechenden
Prüfungsausschusses. Das Protokoll führt in der Regel die BS-Leitung.
Bewertung der Prüfungsleistung nach LVO §21
sehr gut
15, 14, 13
= eine Leistung, die den Anforderungen in
besonderem Maße entspricht;
gut
12, 11, 10
= eine Leistung, die den Anforderungen voll
entspricht;
befriedigend
9, 8, 7
= eine Leistung, die im Allgemeinen den
Anforderungen entspricht;
ausreichend
6, 5, 4
= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist,
aber im Ganzen den Anforderungen noch
entspricht;
mangelhaft
3, 2, 1
= eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die
notwendigen Grundkenntnisse vorhanden
sind und die Mängel in absehbarer Zeit
behoben werden könnten;
ungenügend
0
= eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht und bei der die notwendigen
Grundkenntnisse fehlen.
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Entstehung der Gesamtnote
Am Prüfungstag liegen bereits 60% der Prüfungsleistungen für die Endnote vor
(Vornote: 40%, BS-Prüfung: 10%, Präsentationsprüfung: 10%).
Der Prüfungsunterricht fließt mit einem Anteil von 30% (15% pro praktische
Prüfung) und die letzte mündliche Prüfung mit 10% in die Endnote ein.
Die entstandene Gesamtnote der zweiten Staatsprüfung fließt mit 80%, die Note
der ersten Staatsprüfung mit 20% in die Endnote ein, welche dem
Planstellenbewerbungsverfahren zugrunde liegt.
Bekanntgabe der Ergebnisse
Am Ende des Prüfungstages werden die Einzelergebnisse und die Gesamtnote
durch die/ den Prüfungsvorsitzende(n) der/dem LAA bekannt gegeben.
Ende des Prüfungstages
Der Prüfungstag ist in der Regel gegen 14.00 Uhr beendet.
Selbstverständnis des Prüfungsausschusses
Für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses (s.o.) existiert eine Verschwiegen-
heitsverpflichtung bzgl. des Prozesses der Notenfindung.
Verpflegung
Der Prüfungsausschuss freut sich über einen kleinen Imbiss und Getränke, an
denen sich die Beteiligten zwischenzeitlich bedienen können. Eine längere
Mittagspause mit entsprechendem Mittagessen findet nicht statt.
Nach der Prüfung
Zeugnisausgabe
Das „vorläufige Zeugnis“ für das Bewerbungsverfahren ist eine Woche nach der
Prüfung im Seminar abzuholen.
Das endgültige Zeugnis wird an der Abschlussfeier ausgehändigt.
Unterrichtseinsatz der/des LAA
Die/der LAA kann ab dem Prüfungstag mit 12 x 50 Minuten eigenverantwortlichem
Unterricht ohne Erhöhung der Bezüge im Unterricht eingesetzt werden.
Zusätzlich sind Aufstockungsverträge seitens der ADD möglich. Gleichfalls ist bis
zum offiziellen Ende des Vorbereitungsdienstes eine Abordnung der/des LAA an
eine andere Schule durch die ADD nicht auszuschließen.
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Anhang
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