Mentorenpapier - Studienseminare:...

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(gem. Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- schulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom 03. Januar 2012, zuletzt geändert am 27. November 2015) Mentorenpapier über den Vorbereitungsdienst am Staatlichen Studienseminar für Grundschulen Neuwied

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(gem. Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-

schulen, an Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen vom

03. Januar 2012, zuletzt geändert am 27. November 2015)

Mentorenpapier

über den

Vorbereitungsdienst

am Staatlichen Studienseminar

für Grundschulen

Neuwied

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Abkürzungsverzeichnis

AU

AP

BAL

BS

EU

EWA

FS

GB

H

LAA

LPA

LVO

ORS

SitA

SuS

UB

UF

VT

= Angeleiteter Unterricht

= Arbeitsplan

= Berufsspezifische Ausgangslage

= Berufspraktisches Seminar

= Eigenverantwortlicher Unterricht

= Entwicklungsaufgabe

= Fachseminar

= Grundschulbildung ( umfasst DE, MA und SU)

= Hospitation

= LehramtsanwärterIn

= Lernprozessanalyse

= Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite

Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an

Realschulen plus, an Gymnasien, an berufsbildenden

Schulen und an Förderschulen

= Orientierungsrahmen Schulqualität

= Situationsanalyse

= Schülerinnen und Schüler

= Unterrichtsbesuch

= Unterrichtsform ( bedeutsam für den Stundenplan:

entweder A, H oder E)

= Verhinderungstermine

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Praxisorientierte Hinweise zur Mentorentätigkeit

Aufgabenbereiche der Mentorin/des Mentors

In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter wirken Seminar-, BS- und

Fachleiter, Schulleitungen der Ausbildungsschulen sowie Mentoren und Fachlehrer

zusammen. Mentoren stellen für die/den LAA bei der Hinführung zur Schulpraxis

zentrale Bezugspersonen dar und sind in besonderem Maße an der beruflichen

Entwicklung beteiligt. Darum ist zwischen LAA und Mentoren eine kontinuierliche und

regelmäßige Zusammenarbeit erforderlich.

Die praxisorientierte Beratung der/des LAA ist Schwerpunkt der Mentorentätigkeit.

Dahinter steht das Bild eines pädagogischen Mentors, nicht das eines

wissenschaftlichen Fachberaters. Ziel der Beratung ist es, die/den LAA zu

selbstständiger und erfolgreicher Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zu führen.

Mentoren haben die Aufgabe, die/den LAA

in die Schulpraxis einzuführen, d.h. vertraut zu machen mit:

den konkreten Rahmenbedingungen der Ausbildungsschule (Schulgröße,

Einzugsgebiet, Funktionsräume, mediale Ausstattung…)

den Lerngruppen und lerngruppenbezogenen Bedingungen (individuelle

Lernprozesse, Regeln, Ritualen, Raumausstattungen…)

dem Kollegium und ritualisierten Kommunikations- und Arbeitsstrukturen

(schwarzes Brett, Info-Mappe, Fach- und Steuergruppen…), sämtlichen

Regularien (z.B. Konferenzbeschlüssen, Hausordnung, Aufsichtsregelung)

bildungspolitischen Grundlagen (Bildungsstandards, Rahmenpläne,

Arbeitspläne, Qualitätsprogramm der Schule…)

den Aufgaben eines (Klassen-)Lehrers (pädagogische, organisatorische,

rechtliche Aspekte, z.B. Umgang mit „unerwartetem Schülerverhalten“,

Aufsichtsführung, Klassenbucheinträge)

in der Unterrichtsplanung/-durchführung/-reflexion zu unterstützen durch:

gemeinsame (zunehmend eigenverantwortliche) Unterrichtsvorbereitungen,

inklusive (abnehmender) Mitwirkung an der Themenwahl/Planung für UBs

Feedback- und Beratungsgespräche nach Einblicknahmen in

Unterrichtsstunden

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Begleitung in der Erprobung von unterschiedlichen Formen der

Leistungsfeststellung, -bewertung und -rückmeldung

an unterschiedliche Facetten der Elternarbeit heranzuführen durch:

gemeinsame Planung, Durchführung, Reflexion von Elternabenden

Erprobung von Strukturen/Kommunikationsstrategien für Elterngesprächen

in die Gestaltung des Klassen- und Schullebens einzubinden durch:

Planung von Festen, Wandertagen, Gottesdienste usw.

zu bewerten:

in Unterrichtsbesuchen mit anschließendem Beratungsgespräch

in einem Gespräch zum Ausbildungsstand (2. Ausbildungshalbjahr) und in

der Mitwirkung bei der Erstellung der Beurteilung durch die Schulleitung

als Mitglied des Prüfungsausschusses am Prüfungstag

Mentorenbestellung

Jeder/jedem LAA wird in der Regel ein(e) in den oben benannten Aufgabenbereichen

kompetente(r) MentorIn für die schulische Ausbildung zugewiesen. Eine Zweit-

mentorenschaft ist möglich. Die Mentorenbestellung erfolgt schriftlich an das

Studienseminar in Neuwied ( Homepage: Startseite-Schulen-Mentorenbestellung).

Dabei ist auf die genaue Fächereintragung zu achten, da die angegebene Person nur

für das angegebene Fach am Prüfungstag als stimmberechtigtes Mitglied fungieren

kann, d.h. bei der/dem MentorIn für Grundschulbildung muss Grundschulbildung

eingetragen sein (NICHT Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht) und bei einer evtl.

Zweit-Mentorenschaft das zweite Fach (z.B. Deutsch, Englisch, Sport). Aufgrund

der Ausbildung in den Fachseminaren, muss der/die MentorIn selbst nicht in diesem

Fach ausgebildet sein (wohl aber in GB).

Mentorentagungen

In regelmäßigen Abständen lädt das Studienseminar Neuwied zu Mentorentagungen

ein, um über aktuelle fachdidaktische Schwerpunkte sowie rechtliche und

organisatorische Neuerungen zu informieren. Die Einladung erfolgt per Mail an die

Ausbildungsschule mit der Bitte um Weitergabe an den bzw. die jeweiligen Mentoren.

Um eine Anmeldung im Studienseminar Neuwied wird aus Planungsgründen gebeten.

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Insgesamt müssen in den 3 Stundenplänen

der/des LAA 22 eigenverantwortlichen

Stunden ausgewiesen sein (vgl. LVO § 12).

Hinweise zum schulischen Einsatz der/des LAA

Unter dem 12-stündigen Ausbildungsunterricht wird folgender Einsatz in den

ausschließlich ausbildungsrelevanten Fächern verstanden:

eigenverantwortlicher Unterricht (EU)

angeleiteter Unterricht (AU)

Hospitationen (H)

Der eigenverantwortliche Unterricht wird von der/dem LAA selbstständig geplant,

durchgeführt und reflektiert. Die Mentoren bzw. betreuenden Lehrkräfte wirken je nach

Bedarf unterstützend mit. Der Einsatz im EU soll möglichst in zwei unterschied-

lichen Klassenstufen stattfinden und wie folgt organisiert sein:

1. Ausbildungshalbjahr: 4-7 Stunden

2. Ausbildungshalbjahr: 6-9 Stunden

3. Ausbildungshalbjahr: 6-9 Stunden

Unter angeleitetem Unterricht sind Stunden oder Teilsequenzen zu verstehen, die

die/der LAA unter Mentoren-Anwesenheit hält, nachdem zuvor eine eingehende

gemeinsame Planungsbesprechung stattgefunden hat. Der anschließenden Reflexion

und Beratung kommt ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.

Zu jedem EU und AU erfolgt eine kurze handschriftliche oder digitale Vorbereitung

(Kompetenzen, Verlauf, z.B. Homepage: Downloadbereich-LAA-Kurzplanung), die für

den Entwicklungsbericht (siehe Homepage: Entwicklungsbericht) genutzt werden kann.

In Hospitationen beobachten und agieren die/der LAA im Unterricht von Mentoren,

Fachlehrern oder anderen Kollegen. Als Beobachtungsschwerpunkte können allge-

meine Unterrichtsaspekte (Klassenmanagement durch Ritualnutzung, Moderations-

strategien, Umgang mit „herausforderndem Schülerverhalten“, Medien- und Methoden-

einsatz sowie dessen Wirkung usw.) und individuelle Lernprozesse gewählt werden.

Über den jeweiligen Schwerpunkt erfolgt eine kurze Dokumentation, die für den

Entwicklungsbericht (siehe Homepage: Entwicklungsbericht) genutzt werden kann.

In allen drei Einsatzformen (EU, AU, H) ist auf eine ausgewogene Berück-

sichtigung der Ausbildungsfächer und -fachbereiche (D, SU, M in GB) zu achten.

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Das Sammeln von Erfahrungen in unterschiedlichen Lerngruppen soll ermöglicht

werden. Im Hinblick auf Vertretungsunterricht ist die Rolle der LAA als Lernende

zu berücksichtigen.

Unterrichtübergreifende Hinweise:

Ergänzend zur unterrichtlichen Tätigkeit ist die/der LAA zur Teilnahme an

Dienstbesprechungen und Konferenzen gemäß Dienst- und Konferenzordnung

sowie an sonstigen Schulveranstaltungen (vgl. LVO §12 (1)) verpflichtet.

Eine alleinige Aufsichtsführung ist ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr möglich.

Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (z.B. Schul-

wanderungen, Klassenfahrten usw.) dürfen die LAA ebenfalls nicht vor Ablauf des

ersten Ausbildungshalbjahres mit der Führung einer Klasse oder Lerngruppe

beauftragt werden.“ (vgl. LVO §12 (3))

„Die Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars gehen jeder anderen

dienstlichen Tätigkeit vor.“ (LVO §10 (13))

Hinweise zu Erkrankungen und Beurlaubungen

Im Krankheitsfall ist folgendes zu beachten:

„Ist eine Seminarteilnehmerin oder ein Seminarteilnehmer verhindert, dem Dienst

nachzukommen, so muss der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter und der

Leiterin oder dem Leiter der Einsatzschule davon unverzüglich Kenntnis unter

Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung gegeben

werden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Arbeitstagen ist ein ärztliches Attest

vorzulegen, aus dem die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich sein

muss.“ (DKO 4.4. (3.7.6))

Dies bedeutet für die konkrete Umsetzung im Studienseminar Neuwied:

Im Krankheitsfall sind Studienseminar und Ausbildungsschule telefonisch zu

informieren. Sollte ein Fachseminartermin betroffen sein, ist zusätzlich in der

betreffenden Schule anzurufen, sodass die Fachleitung informiert ist. Bei

Erkrankungen von mehr als drei Arbeitstagen ist ein ärztliches Attest sowohl im

Studienseminar als auch in der Schule vorzulegen. Um das Procedere zu erleichtern,

kann das Original des Attests in der Ausbildungsschule abgegeben werden und

eine Kopie davon per Post oder Mail ans Studienseminar gesendet werden.

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Hinweise zur Ausbildung der/des LAA am Studienseminar

Zeitliches Struktur der Ausbildung

Abgabetermine

Die/der LAA erhalten am Tag der Vereidigung ein Formular bzgl. des

Dienstantritts durch die BS-Leitung, welches von der/dem LAA unverzüglich der

Schulleitung vorzulegen ist. Dieses Formular muss von der Schulleitung

ausgefüllt und unmittelbar an das Studienseminar zurückgesendet werden.

Der Stundenplan ( Homepage-Startseite-Schulen-Stundenplan) ist von der/dem

LAA zu Beginn jeden Schulhalbjahres und bei Änderungen im laufenden

Halbjahr dem Studienseminar in 4facher Ausfertigung (Original mit Sichtvermerk

der Schulleitung) einzureichen.

Das oben erwähnte Mentorenformular ( Homepage-Startseite-Schulen-

Mentorenbestellung) ist zeitnah zu Beginn der Ausbildung an das Studienseminar

zu senden.

Im zweiten Ausbildungshalbjahr findet an den Schulen ein Gespräch zum

Ausbildungsstand statt. Das Protokoll ( Homepage-Startseite-Schulen-

Beratungsgespräch-Niederschrift) ist zeitnah im Studienseminar abzugeben.

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Zur Planung der Prüfungsphase werden im 2. Ausbildungshalbjahr

Sperrtermine an den Schulen per Mail abgefragt. In das dafür mitgesendete

Formular sollen möglichst wenige Verhinderungstermine (VT) mit kurzer

Begründung (z.B. Klassenfahrt, Fortbildung der/des MentorIn) eingetragen werden.

Auch schulübergreifende Verhinderungen (z.B. VERA) sind dabei zu notieren. Der

Rücksende-Termin des ausgefüllten Formulars wird in der Mail bekanntgegeben.

Die Regelungen zur Beurteilung inklusive Notenvorschlag zum Ende des

zweiten Ausbildungshalbjahres sind dem gesonderten Abschnitt zu entnehmen.

Unterrichtsbesuche

Die UB-Themen werden in Absprache mit der/dem MentorIn und der jeweiligen

Fachleitung lerngruppenbezogen und fachorientiert ausgewählt.

Die/der LAA plant dazu jeweils eine 50-minütige Stunde auf der Basis von fünf

Leitfragen und dokumentiert die Planungsgedanken in einem bewertungsfreien

schriftlichen Entwurf (siehe Homepage: Downloadbereich-LAA-Schriftlicher

Entwurf zur Unterrichtsplanung). Dieser ist am UB-Tag (ca. 50‘ vor Stundenbeginn)

für alle anwesenden Personen in einem Besprechungsraum auszulegen. Über eine

Teilnahme der BS-Leitung wird die/der LAA frühzeitig informiert. Die Fachleitung

benötigt ein zweites Exemplar für die LAA-Akte.

Der Unterricht soll in der für die Lerngruppe üblichen Personenkonstellation

stattfinden, d.h. Förderschullehrer, Integrationshelfer usw. agieren wie gewohnt.

Nach der gezeigten Stunde und einer ca. 10-15-minütigen Vorbereitungszeit

reflektiert die/der LAA ihren Unterricht unter Auswahl zentraler ORS-Merkmale (

Homepage: Startseite-Schulen-ORS-Merkmale)

Ausgehend davon erfolgt ein schwerpunktbezogenes, kriterienorientiertes

Beratungsgespräch (LAA, MentorIn, Fachleitung, ggf.: Schulleitung, BS-FL,

MentorIn des zweiten Fachs, Förderlehrkraft).

Dieses mündet in zentrale Erhaltens- und Entwicklungsziele, die von der/dem

LAA formuliert und im Entwicklungsbericht notiert werden ( Homepage-

Downloadbereich-LAA-Zielvereinbarungen nach Unterrichtsbesuchen).

Die jeweilige Fachleitung fertigt eine Niederschrift an, welche die/der LAA zu

einem späteren Zeitpunkt als Kopie zur Kenntnisnahme erhält.

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Beurteilung und Vornote

Zur Beurteilung der/des LAA erstellen die Schulleitungen der Ausbildungsschule im

Benehmen mit der/den Personen, die mit der Ausbildung der/des LAA beauftragt

ist/sind, eine schriftliche Beurteilung mit Notenvorschlag ( Homepage: Startseite-

Schulen-Beurteilung-Formular, Hinweise: siehe Anhang). Die Beurteilung besteht aus

einem Fließtext. In der Beurteilung sollen nach LVO §14 folgende Aspekte

Berücksichtigung finden:

Erwerb von Kompetenzen in den beruflichen Aufgabenfeldern der Curricularen

Struktur (vgl. LVO §14, Anlage 1):

Modul 1: Schule und Beruf

Modul 2: Sozialisation, Erziehung, Bildung

Modul 3: Kommunikation und Interaktion

Modul 4: Unterricht

Modul 5: Diagnose, Beratung und Beurteilung

Dienstliches Verhalten

Eignung für das Lehramt an Grundschulen

Die Beurteilung mündet in einen Notenvorschlag. Dieser soll wie folgt aussehen:

Notenvorschlag: ( ), Punkte

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Note erst als Wort ausgeschrieben, dann in

Klammern als Ziffer notiert und schließlich als genaue Punktzahl eingetragen wird.

Ein Plus- oder Minuszeichen erscheint nicht.

Beispiel:

Notenvorschlag: gut (2), 10 Punkte

Als Datum soll der Tag der Abgabefrist der Beurteilung (oder wenige Tage früher)

notiert werden (siehe Homepage: Startseite-Termine-Terminplan).

Die Beurteilung und der Notenvorschlag werden der/dem LAA seitens der Schule

bekanntgegeben und erläutert. Eine Kopie des Dokuments, die als Entwurfsfassung

kenntlich gemacht ist, wird ausgehändigt. Das Originalpapier und eine Kopie

werden fristgerecht (s.o.) an das Studienseminar Neuwied gesendet, dort eröffnet

und von der/dem LAA gegengezeichnet.

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Die Seminarleitung setzt auf der Grundlage dieser und drei weiterer Beurteilungen

(GB, Fach, BS i.A. der Seminarleitung) die Note für die Ausbildung gemäß § 21 LVO

( Vornote) fest. Die Festsetzung ist schriftlich zu begründen. Diese Vornote wird

der/dem LAA rechtzeitig vor den ersten Prüfungen eröffnet und in der Ausbildungsakte

vermerkt.

Prüfungsgeschehen

Die Prüfungsphase beginnt mit der mündlichen Prüfung im BS sowie der

Präsentationsprüfung in gewählten Fach in den Räumen des Studienseminars. An

diesen beiden Prüfungen nehmen die/ der LAA, die BS-Leitung sowie die

Fachleitung des Faches, in welchem die Präsentationsprüfung erfolgt, teil.

Die beiden praktischen Prüfungen sowie die dritte noch ausstehende mündliche

Prüfung werden am Prüfungstag in der jeweiligen Grundschule durchgeführt. Über

den entsprechenden Termin wird (nach Genehmigung des Prüfungsplans durch

das Landesprüfungsamt) seitens des Studienseminars per Mail informiert.

1. Prüfungsvorsitzende(r): Person aus dem Landesprüfungsamt, aus der

Seminarleitung benachbarter Studienseminare, der ADD oder eine Schulleitung

2. Die jeweils zuständigen Fachleitungen (BS, GB, 2. Fach)

3. Die/der zuständige Mentor(in)

4. Ggf. Vertreter der Kirchen und Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten

Menschen in beratender Funktion

Die/der MentorIn ist als Teil des Prüfungsausschusses von sonstigen Unterrichts-

verpflichtungen und Aufsichten freizustellen

Weitere Information zur Prüfung können dem folgenden Abschnitt „Allgemeine

Informationen zur zweiten Staatsprüfung“ entnommen werden.

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Allgemeine Informationen zur zweiten Staatsprüfung

Vor der praktischen Prüfung

Bislang erfolgte Prüfungen der/des LAA

Im Vorfeld des praktischen Prüfungstages wurden im Studienseminar bereits

folgende Prüfungen mit den entsprechenden Fachleitungen absolviert:

- Mündliche Prüfung im BS

- Präsentationsprüfung in GB oder im Fach

Themeneröffnung für die praktischen Prüfungen

Die Themeneröffnung für die praktischen Prüfungen erfolgt 10 Werktage vor dem

Prüfungstag. Hierzu erhält die Schulleitung im Vorfeld von den beiden

Fachleitungen (GB/Fach) per Post das festgelegte Thema für die praktische

Prüfung in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar wird am Eröffnungstermin laut

Prüfungsplan an die/den LAA ausgehändigt. Die andere Ausfertigung ist durch

die Schulleitung mit Eröffnungsvermerk (Unterschrift der/des LAA, Schul-

stempel) aufzubewahren und am Prüfungstag der/dem Prüfungsvorsitzenden

zur Dokumentation in die Prüfungsakte auszuhändigen.

Regelung in der Ferienzeit:

Liegt der Termin der Themeneröffnung in der Ferienzeit, so erhalten die/der LAA

fristgerecht eine Mail durch das Studienseminar. Die/der LAA müssen bei Erhalt

eine Lesebestätigung per Mail an das Studienseminar zurücksenden. Hat die/der

LAA bis 12.00 Uhr keine Mail erhalten, so muss sie/er sich umgehend im

Studienseminar telefonisch oder per Mail melden.

Unterrichtsentwürfe für die praktischen Prüfungen

Die Unterrichtsentwürfe für die praktischen Prüfungen sind einen Werktag vor der

praktischen Prüfung vor Unterrichtsbeginn durch die/den LAA bei der Schulleitung

in 5-facher Ausfertigung einzureichen (je 1x für die Prüfungsakte, die/den

Prüfungsvorsitzenden, für die BS-Leitung, für die entsprechende Fachleitung und

die/den MentorIn). Sofern sonstige Personen (z.B. Schulleitung, kirchlicher

Vertreter) ebenfalls am Prüfungsunterricht teilnehmen wird, sollten entsprechend

weitere Exemplare vorhanden sein.

Der korrekte Eingang ist auf allem Exemplaren mit Datum, Unterschrift und

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Schulstempel von der Schulleitung zu bestätigen ( Homepage-

Downloadbereich: Formular „Deckblatt für den Unterrichtsentwurf zur zweiten

Staatsprüfung“).

Tag der praktischen Prüfung

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

1. Prüfungsvorsitzende(r): Person aus dem Landesprüfungsamt, der ADD

oder einer Schulleitung

2. Die jeweils zuständigen Fachleitungen (BS, GB, FL)

3. Die/der zuständige Mentor(in)

4. Ggf. Vertreter der Kirchen in beratender Funktion und Hauptvertrauens-

person der schwerbehinderten Menschen in beratender Funktion

Bei zwei LAA an einer Schule (Doppelprüfung) wird im Vorfeld durch das

Studienseminar ein Prüfungsunterausschuss gebildet (siehe Prüfungsplan in der

Prüfungsakte). Hierbei teilen sich die/der Prüfungsvorsitzende und die/der BS-

LeiterIn die Leitung des Unterausschusses bei den praktischen und der mündlichen

Prüfung auf.

Schulleitung als dienstlich interessierte Person

Die Schulleitung kann als dienstlich interessierte Person ohne Mitspracherecht bei

den Beratungen und der Notenfindung an den Prüfungen teilnehmen, sofern dies

mit der/dem Prüfungsvorsitzende(n) abgesprochen ist.

Erkrankung der/des LAA

Sollte ein(e) LAA am Prüfungstag erkrankt sein, so muss sie/er ein ärztliches

Prüfungsunfähigkeitszeugnis zeitnah vorlegen sowie die BS-Leitung, das

Studienseminar und die Ausbildungsschule zusätzlich per Telefon informieren.

Prüfungs- und Besprechungsräume

Für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen im Klassenraum Möglichkeiten

zum Sitzen und Schreiben zur Verfügung gestellt werden.

Für das anschließende Prüfungsgeschehen (Anhörung, Besprechung, mündliche

Prüfung, Anfertigen von Niederschriften) werden in der Regel zwei, bei

Doppelprüfungen drei Räume und eine Möglichkeit zum Drucken von

Niederschriften benötigt.

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Ablauf der praktischen Prüfungen

Die/der LAA hält in zwei unterschiedlichen Unterrichtsblöcken die praktischen

Prüfungen in seinen Lerngruppen (siehe Einsatz der LAA). Im Anschluss an den

Unterricht wird der/dem LAA Zeit gegeben, um die gehaltenen Stunden zunächst

für sich selbst zu reflektieren. Anschließend erfolgt die Anhörung zu den

praktischen Prüfungen, in der die/der LAA den gezeigten Unterricht in Bezug auf

alle oder ausgewählte ORS-Merkmale analysiert. Dabei kann sie/er eventuelle

Änderungshinweise erläutern und Verständnisfragen seitens des Prüfungs-

ausschusses beantworten. Es entsteht keine Diskussion oder Beratung. Im

Anschluss an eine oder beide Anhörungen berät und beschließt der Prüfungs-

ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung.

Ablauf der mündlichen Prüfung

In dem Fach, in welchem keine Präsentationsprüfung stattgefunden hat, erfolgt

eine mündliche Prüfung von 30 Minuten im Rahmen des entsprechenden

Prüfungsausschusses. Das Protokoll führt in der Regel die BS-Leitung.

Bewertung der Prüfungsleistung nach LVO §21

sehr gut

15, 14, 13

= eine Leistung, die den Anforderungen in

besonderem Maße entspricht;

gut

12, 11, 10

= eine Leistung, die den Anforderungen voll

entspricht;

befriedigend

9, 8, 7

= eine Leistung, die im Allgemeinen den

Anforderungen entspricht;

ausreichend

6, 5, 4

= eine Leistung, die zwar Mängel aufweist,

aber im Ganzen den Anforderungen noch

entspricht;

mangelhaft

3, 2, 1

= eine Leistung, die den Anforderungen nicht

entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die

notwendigen Grundkenntnisse vorhanden

sind und die Mängel in absehbarer Zeit

behoben werden könnten;

ungenügend

0

= eine Leistung, die den Anforderungen nicht

entspricht und bei der die notwendigen

Grundkenntnisse fehlen.

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Entstehung der Gesamtnote

Am Prüfungstag liegen bereits 60% der Prüfungsleistungen für die Endnote vor

(Vornote: 40%, BS-Prüfung: 10%, Präsentationsprüfung: 10%).

Der Prüfungsunterricht fließt mit einem Anteil von 30% (15% pro praktische

Prüfung) und die letzte mündliche Prüfung mit 10% in die Endnote ein.

Die entstandene Gesamtnote der zweiten Staatsprüfung fließt mit 80%, die Note

der ersten Staatsprüfung mit 20% in die Endnote ein, welche dem

Planstellenbewerbungsverfahren zugrunde liegt.

Bekanntgabe der Ergebnisse

Am Ende des Prüfungstages werden die Einzelergebnisse und die Gesamtnote

durch die/ den Prüfungsvorsitzende(n) der/dem LAA bekannt gegeben.

Ende des Prüfungstages

Der Prüfungstag ist in der Regel gegen 14.00 Uhr beendet.

Selbstverständnis des Prüfungsausschusses

Für alle Mitglieder des Prüfungsausschusses (s.o.) existiert eine Verschwiegen-

heitsverpflichtung bzgl. des Prozesses der Notenfindung.

Verpflegung

Der Prüfungsausschuss freut sich über einen kleinen Imbiss und Getränke, an

denen sich die Beteiligten zwischenzeitlich bedienen können. Eine längere

Mittagspause mit entsprechendem Mittagessen findet nicht statt.

Nach der Prüfung

Zeugnisausgabe

Das „vorläufige Zeugnis“ für das Bewerbungsverfahren ist eine Woche nach der

Prüfung im Seminar abzuholen.

Das endgültige Zeugnis wird an der Abschlussfeier ausgehändigt.

Unterrichtseinsatz der/des LAA

Die/der LAA kann ab dem Prüfungstag mit 12 x 50 Minuten eigenverantwortlichem

Unterricht ohne Erhöhung der Bezüge im Unterricht eingesetzt werden.

Zusätzlich sind Aufstockungsverträge seitens der ADD möglich. Gleichfalls ist bis

zum offiziellen Ende des Vorbereitungsdienstes eine Abordnung der/des LAA an

eine andere Schule durch die ADD nicht auszuschließen.

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Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen · Neuwied Am Weiser Bach 3 56566 Neuwied · 02622/972110 · E-Mail: [email protected] · FAX 02622/972112

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Anhang