Modellprojekt Rückführung
Jahrestagung für Fachkräfte der Pflegekinderdienste April 2015
Sabrina Langenohl bis September 2014 feste Mitarbeiterin der GEBIT Münster
Fach- und Organisationsberaterin Begleitung von Modellprojekten
freiberufliche Fach- und Organisationsberaterin Inhaberin und Geschäftsführerin der Jugendhilfe für Familien – JuFa Unna
ambulanter Träger Rückführungsbegleitung Fremdunterbringungsvermeidung
Das Projekt
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Modellprojekt der GEBIT Münster 9 auftraggebende Kommunen: Kreis Soest, Landkreis Peine;
Region Hannover, Stadt Bergheim, Stadt Celle, Stadt Jena, Stadt Lüneburg, Stadt Porta-Westfalica, Stadt Soest
Laufzeit: September 2012 bis Dezember 2013 In jeder Kommune wurde in Zusammenarbeit von öffentlichem
und freien Trägern ein individuelles Rückführungskonzept entwickelt
Parallel fanden zentrale Sitzungen statt, bei denen sich die Kommunen untereinander austauschen konnten
Abschluss durch Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines individuellen Rückführungskonzepts – nicht DAS RückführungskonzeptFolie 4
Problemaufriss – Thesen
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Warum ist Rückführung ein solches Thema?
Warum finden aber so wenige geplante Rückführungen statt
???
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IST das SO?Man soll immer so lange wie möglich versuchen,
mit ambulanten Hilfen zu arbeitenKinder brauchen Verlässlichkeit und Klarheit und
müssen eindeutig wissen, wo sie in Zukunft leben werdenEltern, die Umgangskontakte unregelmäßig wahrnehmen
sind schlechte Eltern und zu unzuverlässig, um ein Kind großzuziehen
Nach 2 Jahren in der Pflegefamilie hat das Kind Bindungen aufgebaut und es ist keine Rückführung mehr möglich
???Folie 7
Der Fokus der Kinder- und Jugendhilfe
liegt auf dem Wohl des Kindes!Die Fachkräfte wollen das Beste für das Kind und arbeiten gemeinsam daran Rückführung zu verhindern
weil die Pflegefamilie dem Kind bessere Bedingungen bietet weil die erreichten Erfolge zu Hause wieder verloren gehen weil das Kind in stationären Hilfen geschützt und sicher ist weil das Kind in der Pflegefamilie erst ankommen muss, bevor mit der
eigentlichen Arbeit begonnen werden kann weil die Eltern nicht das tun, was man ihnen sagt
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Eltern störenDie Eltern sind die
Unzuverlässigen die nicht tun, was man Ihnen sagt
die das Kind geschlagen, vernachlässigt und verdorben haben die nicht verstehen, was sie falsch gemacht haben
die das Kind zum „reparieren“ abgeben die erreichte Erfolge wieder kaputt machen die sich nicht an Umgangskontakte halten
die das Kind immer wieder neu enttäuschen
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Rechtsprechung – BundesverfassungsgerichtNicht jedes Versagen der Eltern berechtigt den Staat dazu, auf der Grundlage seines Wächteramtes die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten. Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramtes, gegen den Willen der Eltern für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen.
Vielmehr zählen die Eltern und deren sozioökonomischen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes,
wobei auch in Kauf genommen wird, dass Kinder durch den Entschluss der Eltern
wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden. Folie 10
Pflegefamilien sind die besseren Eltern
Kindern und Pflegefamilien sind unklare Verhältnisse nicht zuzumuten
Eltern können nicht teilhaben am Leben in der Pflegefamilie
Kinder können nur zu EINER Familie Bindungen haben
Wenn die Eltern gute Eltern wären, würden sie das einsehen und in eine
Adoption einwilligen oder wenigstens das Kind in Ruhe lassen
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Empfehlungen für die Erarbeitung vor Ort
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Prozessvorgaben statt Inhalte Das Modellprojekt hat keine Vorgaben zu den „richtigen“ Konzepten und Inhalten
ergeben, sondern Empfehlungen für den Prozess der Erarbeitung Zu beteiligende Institutionen:
Allgemeine Soziale Dienst (ASD), Pflegekinderdienst (PKD), Vormünder Pflegelternvertretungen Beratungseinrichtungen: Trennungs- und Scheidungsberatung, Erziehungsberatung,
Schuldnerberatung, Suchtberatung etc. stationäre Einrichtungen im Einzugsbereich ambulante Jugendhilfeträger im Einzugsbereich Familienbildungseinrichtungen, bzw. Träger die Anbieter von speziellen Elternkursen und
–trainings sind niedrigschwellige Angebote: Alleinerziehendentreffs, Elterncafés etc. Andere relevante (kommunale) Einrichtungen zu punktuellen Themen
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Gliederung für ein Rückführungskonzept Anlass Grundhaltungen Mitarbeiterkompetenz und –haltungen Verfahrensablauf – Besonderheiten bei stationären Hilfen und
Rückführung Informationsfluss – welche Informationen werden wann wie
weitergegeben? Sicherstellung der Eingangsqualität – Diagnostik und
Bedarfsermittlung Kriterien für und Ausgestaltung von Angeboten – Elternarbeit,
Begleitung und Stabilisierung der Rückführung Evaluation und QualitätssicherungFolie 14
Empfehlungen zu Inhalten
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(misslingende) Rückführungsprozesse zeigen, was sowieso falsch läuft
Qualität der Hilfeplanung
Intensität der Hilfesteuerung
Zusammenarbeit zwischen freiem und öffentlichen Träger
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Verfahrensablauf Eingangsqualität sicherstellen Planung der Rückführung
keine festen Zeiträume Verfahrensablauf mit enger Taktung und stärker Betonung von Helferkonferenzen Regelmäßige und enge Hilfesteuerung mit
am Einzelfall orientierten klaren Zielabsprachen klaren Regelungen zu Umgangskontakten Aufträgen an die Familie – wer hat bis wann was zu erreichen Definition von Unterstützungsleistungen für jeden Angehörigen des Familiensystems Absprachen zwischen den Helfersystemen, wer wann für was zuständig ist
Die Prognose ist ständig zu aktualisieren und zu überprüfen Definierten Indikatoren, an denen zu erkennen ist, wann Rückführung möglich ist,
bzw. wann sie ausgeschlossen ist. Diese Indikatoren orientieren sich an den Bedürfnissen des Kindes und den Aufgaben im
Rahmen der Elternverantwortung und nicht an der Art der Lebensgestaltung der Eltern Folie 17
Angebotsstruktur wohnortnahe, erreichbare Unterbringung personelle Ausstattung ausreichend für umfassende Elternarbeit räumliche Ausstattung, dass Eltern einbezogen werden können Akquise und Schulung von „Rückführungspflegefamilien“ finanzielle Grundabsicherung für Plätze ambulante (zusätzliche) Angebote:
familientherapeutische Angebote, Elterntrainings und Elternschule, -kurse Gruppenangebote Beratungsangebote
Nachbereitung und weitere Begleitung beachten Rückführung gibt es nicht zum Nulltarif! Umgang mit Abbrüchen Angebote für Eltern, deren Kinder dauerhaft fremduntergebracht sind
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Haltungen
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Eltern bleiben Eltern
Jedes Kind wird zurückgeführt
Sowohl Als Auch statt
Entweder OderFolie 20
Mitarbeiterkompetenz und -haltungen
ambulant vor stationär – stationär als letzte Lösung? Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie – Was ist eine gute, eine
‚funktionierende‘ Familie?
Ein Rückführungskonzept kann nur greifen und erfolgreich umgesetzt werden,
wenn die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl beim öffentlichen Träger
und bei den leistungserbringenden freien Trägern eine positive Haltung zur Rückführung verinnerlicht haben
und diese „leben“.
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Fazit und Ausblick
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Fazit und Ausblick 11. Diagnostik
Entwicklung geeigneter Kriterienraster 2. Ausrichtung der Konzepte im PKD auf Rückführung
andere Familien andere Qualifizierung andere Begleitung Konzepte der Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern, PKD und ambulanten Trägern
3. Der gesetzliche Auftrag des §37 SGB VIII, ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe verstärkt in den Fokus zu bringen.
4. Haltung zu Eltern, Elternverantwortung, Elternrecht und Kindeswohl immer wieder zu hinterfragen und zu überprüfen.
5. Weg von „ambulant vor stationär“Folie 23
Fazit und Ausblick 26. Unterschiedliche Wertmaßstäbe sind Bestandteil der gemeinsamen Arbeit.
Verständigung über Bewertungskriterien Wissen um unterschiedliche Blickwinkel und deren Reflexion ermöglicht eine
multiprofessionelles Handeln und die Wahrnehmung der Bedarfe und Interessen aller Familienmitglieder
7. Überprüfung der bisherigen Angebotsstruktur: Insbesondere Ausgestaltung und Zielrichtung der Elternarbeit familiensystemische Arbeit Kooperation ambulanter und stationärer Träger spezielle Angebote zur Arbeit mit Herkunftseltern
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Handlungsempfehlungen inkl. umfassendem Anhang
http://wiki.gebit-ms.de/
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