Neue Leitlinien zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden
in der EKHN Verabschiedet am 27. Juni 2003
Aufbau der Leitlinien• Präambel
• § 1: Verantwortung für die Konfirmandenarbeit
• § 2: Lernort der Konfirmandenarbeit
• § 3: Lernsituation der Konfirmand/ -innen
• § 4: Formen der Arbeit
• § 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten
• § 6: Jahresplanung
• § 7: Konfirmation • § 8: Inkrafttreten
Präambel
• Die Konfirmandenarbeit hilft den Jugendlichen zu einer altersgemäßen Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben.
• Sie verstehen sich als von Gott angenommene Menschen.
• In der Gemeinschaft der Gruppe wird christliches Leben besprochen, reflektiert, erprobt und eingeübt.
• Die Konfirmandenarbeit gibt den Jugendlichen Hilfen und Anregungen, ihren eigenen Glauben weiterzuentwickeln.
• Die Jugendlichen begegnen evangelischen Traditionen und Formen des Feierns und Glaubens.
• Die Konfirmandenarbeit ermutigt Jugendliche und befähigt sie, ihr Leben zu gestalten.
• Die Konfirmandenarbeit motiviert Jugendliche, sich mit ihren Fähigkeiten in das Gemeindeleben einzubringen.
• Die Konfirmandenarbeit fördert die Integration – insbesondere der Menschen mit Behinderung.
§ 1 Verantwortung
KirchenvorstandUnbeschadet der Beauftragung des/r Gemeindepfarrers/in.
Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der/m Dekan/in.
Das Religionspädagogische Amt kann hinzugezogen werden.Durchführung in
der Regel bei der/m Pfarrer/in
Der Kirchenvorstand kann haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen beauftragen.
Planungen und Auswertungen sollen die Mitarbeitenden gemeinsam durchführen.
Diese Mitarbeit bedarf der Vorbereitung und Begleitung.
Planung Durchführung DokumentationKonfliktlösung
§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit
Die Konfirmandenarbeit bezieht sich auf die Lebensbereiche der Jugendlichen.
Gemeinde Altersgruppe der
JugendlichenSchule
ElternhausDie Konfirmandenarbeit
fördert die Beziehung dieser Lebensbereiche und die Abgrenzung
untereinander.
Die Konfirmandenarbeit öffnet sich zum Umfeld
und sucht Kooperationspartner.
§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit
Elternarbeit
Einladende Gottesdienste
Lebens- und Arbeitsräume der Gemeinde
Kooperation mit Schule
Kontakte zu Jugendarbeit
Die Öffnung der Konfirmandenarbeit geschieht unter anderem durch:
Informierend und begleitend
...und des über-gemeindlichen Dienstes
Speziell mit dem Religionsunterricht
und der Schulbezogenen
Jugendarbeit
sowie der Jugendberatung
§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen
SchöpfungExodus /
10 Gebote
Botschaft,Leiden und
Tod Jesu
Auferstehung und Taufe
Psalmen / Vater Unser
Glauben, Credo,Kirche,
Abendmahl
Die Themen der Konfirmandenarbeit beziehen die Glaubenstradition aus Bibel und Katechismus auf die Situation (Gegenwart und Zukunft) der Jugendlichen.
§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen
Miteinander leben
Christ-Sein im Alltag
Helfen
Singen
Feiern Beten Bibellesen
Wege und Zugänge
Die Erarbeitung der Themen greift Erfahrungen der Jugendlichen auf und erweitert diese . Grundformen der Glaubenspraxis werden dabei erschlossen.
Die eigene Spiritualität der Konfirmand/-innen
soll angeregt, gefördert, unterstützt und auf die tradierten
Formen bezogen werden.
Sprachlich geprägte Stücke des Glaubens sollen auf geeignete Weise vermittelt und eingeprägt werden.
§ 4: Formen der Arbeit
FeiernExkursionen
Kurse, Projekte, Praktika
(Wahl- oder Pflichtcharakter)
FreizeitenKonfirmandentage
Wöchentliche Unterrichtsstunden
(Einzel- oder Blockstunden)
Zur Gestaltung der Konfirmandenarbeit sind verschiedene Arbeitsformen möglich.
Welche Arbeitsformen verbindlich sein sollen, wird durch den Kirchenvorstand festgelegt.
§ 4: Formen der Arbeit
Handlungs- und erfahrungs-orientierte Lernformen
Eigenverantwortliche Anteile und erkundende Methoden
Präsentation der Arbeitsergebnisse von Anfang an mit bedenken
Mindestzahl für eine Gruppe sind acht Konfirmand/-innen.
Bei weniger ist die Kooperationim Nachbarschaftsbereich
zu suchen.
Die Verantwortung für Absprachen liegt bei der/m
Dekan/-in.
Bei mehr als 26 Jugendlichen muss die Gruppe geteilt werden.
Eine
Überprüfung
der
Lerninhalte
darf
nicht
Teil
eines
Gottesdienstes
sein!
§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten
Die Konfirmandenarbeit ist eingebettet in vielfältige Formen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Eltern. Die Arbeit mit Eltern stellt eine besondere Chance dar.
Die Konfirmandenarbeit umfasst einschließlich der Freizeit-und Projekt-Einheiten mindestens 70 Stunden (á 45 min). Sie dauert 9 bis maximal 18 Monate.
Die Konfirmandenarbeit wird in der Regel im 7./ 8. Schuljahr angeboten. Sie spricht die Jugendlichen damit in einer Zeit an, die für ihre Entwicklung wichtig ist und in der seelsorgerliche Begleitung helfen kann. Die Erfahrung in dieser Zeit ernstgenommen, gebraucht und begleitet zu werden, wirkt nachhaltig.Ausnahmen entscheidet der KV im Benehmen mit Dekan/-in.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung werden die Konfis und die Eltern über Gestaltung und verbindliche Termine informiert. Diese sind als verbindlich anzuerkennen. Die Anmeldung ist entsprechend zu gestalten.
Anmeldung findet beim zuständigen Pfarramt statt. Der Termin wird bekannt
gegeben.Achtung: Nicht-Getaufte!Persönliches Anschreiben, Aushang, Zeitung, Brief an
Schulen, etc.
AnmeldungZeitpunkt
Dauer Einbettung
§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten
Rolle der Dekanin /
des Dekan
Verbindliche KoordinationsabsprachenIm Dekanat (orientiert am
Einzugsbereich der Schulen)
Koordinationsgespräche zwischen Pfarrer/-innen
Schulleitungen und RPA.
Entscheidung über Abweichungen vom 7. / 8. Schuljahr
(mit KV)
Dienst- und Fachaufsicht
Gruppengröße
Freizeiten und Schule
Nachmittage /Ganztagsschule
§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten
Die Konfirmand/-innenwerden vertraut mit den
Gottesdienstformen.
Regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst
Einbeziehen der Konfirmand/-innen
in die Gestaltung
Einladung der Eltern zu besonderen Gottesdiensten
der Jugendlichen
Zu Beginn der Konfirmand/-innenzeit feiert die Gemeinde einen Einführungsgottesdienst.
§ 6: Jahresplanung
Die Konfirmandenarbeit bedarf der Jahresplanung durch den/die Unterrichtende/n. Der Jahrgangsplan ist dem KV bekannt zu machen
und dient der Information der Eltern.
Über den Verlauf eines Kurses wird eine schriftliche Dokumentation angelegt. Das Jahrgangsbuch dient der eigenen Kontrolle,
kann beim Besuchsdienst vorgelegt werden und dient der jährlichen Neuplanung.
Regelmäßig veröffentlicht das Religionspädagogische Amt eine Liste der für die KA empfehlenswerten Unterrichtsmaterialien. Die Entscheidung, mit welchem
Material gearbeitet wird, liegt bei den örtlich Verantwortlichen.
§ 7: Konfirmation
Vor der Konfirmation gestaltet die
Gruppe mit den Verantwortlichen einen Gottesdienst. Er gibt ihrer -in der
Konfi-Zeit gewonnenenGlaubenseinsichten-
Ausdruck.Die Konfirmation erfolgt in
einem Gemeindegottesdienst.Es wird das Apostolikum in der
ökumenischen Fassung verwandt. Im Zentrum steht die Segnung
der Konfirmand/-innen.
Zur Konfirmation gehört die
Feier des Abendmahles.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 27.5. 2003 in Kraft. Die Verordnung vom 04. Juli 1977 (Amtsblatt 1977, Seite 147)
wird mit Beendigung des derzeitigen Konfirmandenjahrgangs aufgehoben.
copyright dieser präsentation: rpa gießen, 2003
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