Photovoltaikanlagen und Steuern
Martin Roos Steuerseminar 2015
Photovoltaikanlagen 2
Daten 50000 Photovoltaikanlagen in der Schweiz 11 Gigawatt Leistung gibt 11 GWh Strom 210000 Haushalte 2 des Stromverbrauchs Vgl AKW Muumlhleberg hat 037 Gigawatt Leistung gibt 26 GWh Strom 1 kWp entspricht 7 m2 und gibt ca 1000 kWh Strom pro Jahr 1 kWp Anschaffungskosten ca Fr 3000- (EFH) Solarkataster Kt Luzern wwwgeoluchmapsolarpotential
Lernziel 3
Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen
Inhaltsuumlbersicht
Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken
4
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen
handels- und steuerrechtliche Vorschriften
In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt
Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar
5
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Photovoltaikanlagen 2
Daten 50000 Photovoltaikanlagen in der Schweiz 11 Gigawatt Leistung gibt 11 GWh Strom 210000 Haushalte 2 des Stromverbrauchs Vgl AKW Muumlhleberg hat 037 Gigawatt Leistung gibt 26 GWh Strom 1 kWp entspricht 7 m2 und gibt ca 1000 kWh Strom pro Jahr 1 kWp Anschaffungskosten ca Fr 3000- (EFH) Solarkataster Kt Luzern wwwgeoluchmapsolarpotential
Lernziel 3
Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen
Inhaltsuumlbersicht
Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken
4
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen
handels- und steuerrechtliche Vorschriften
In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt
Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar
5
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Lernziel 3
Unterschiede in der Besteuerung der Photovoltaikanlage des Geschaumlftsvermoumlgens und des Privatvermoumlgen kennen Kennen der Besteuerung der Einkommen aus Einspeiseverguumltungen Subventionen Stromverkauf und Dachmiete Naturalleistung bzw Eigenverbrauch bewerten Vermoumlgensbesteuerung von Anlagen auf eigenem Grundstuumlck und auf fremden Grundstuumlck kennen
Inhaltsuumlbersicht
Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken
4
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen
handels- und steuerrechtliche Vorschriften
In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt
Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar
5
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Inhaltsuumlbersicht
Einnahmen Kostendeckende Einspeiseverguumltung KEV Stromverkauf Eigenverbrauch Subventionen Dachmiete Dienstbarkeiten Abzuumlge Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Unterschied zwischen Kanton und Bund Abgrenzung Liegenschaftsunterhalt vs Anlagekosten Schatzung Realwert Ertragswert Vermoumlgenssteuer Eigentuumlmer-Anlagen auf Privatgrundstuumlcken Eigentuumlmer-Anlagen auf Geschaumlftsgrundstuumlcken Einzel-Anlagen auf fremden Grundstuumlcken
4
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen
handels- und steuerrechtliche Vorschriften
In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt
Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar
5
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Bei selbstaumlndiger Erwerbstaumltigkeit gelten die allgemeinen
handels- und steuerrechtliche Vorschriften
In der Regel liegt keine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit vor wenn eine natuumlrliche Personen eine Photovoltaik-Anlage auf einer Privatliegenschaft betreibt
Im Kanton Bern stellt die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem fremden Grundstuumlck immer eine selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit dar
5
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf eigener Liegenschaft Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf Geschaumlftsliegenschaft
ist selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit Anlage ist Geschaumlftsvermoumlgen Praumlponderanz ohne Photovoltaik berechnen keine Aumlnderung
der bisherigen Qualifikation Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben
6
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Geschaumlftsvermoumlgen Selbstaumlndige Erwerbstaumltigkeit auf fremder Liegenschaft anhaltende Geschaumlftstaumltigkeit auf mehreren gemieteten
Daumlchern In der Regel als juristische Person Es muss eine Mindestzahl und Mindestflaumlche bestimmt
werden zB 500 kWp (ca 3500 m2) (Kleinanlagen sind private Kapitalanlage) Aktivierungspflicht ohne Abzug der Subventionen Stromerloumls Einspeiseverguumltung und Subventionen sind
Geschaumlftsertrag Abschreibungen als mechanische Einrichtung 25 Merkblatt A im 1 und 2 Jahr je 50 abschreiben Kanton BE immer G auf fremden Dach
7
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
8 Einnahmen Subventionen
Geschaumlftsvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlage Investition Brutto in Anlagebuchhaltung Subvention als Einkommen verbuchen Einmalabschreibung bis max in der Houmlhe der Subvention
zulaumlssig erhoumlhte Abschreibung gemaumlss Merkblatt A je 50 vom
Buchwert in den beiden ersten Jahren (DBG und StG) Landwirtschaft Addition bei den nachgefuumlhrten
Abschreibungen zwingend (wegen StG sect 25 Abs 4 und DBG Art 18 Abs 4)
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
kostendeckende Einspeiseverguumltungen KEF Einmalverguumltung EiV (=Subvention) Stand 112015
wwwswissgridch bis 2 kWp (14m2) keine Foumlrderbeitraumlge 2 bis 10 kWp (70m2) Einmalverguumltung 10 bis 30 kWp (210m2) Wahlrecht KEF oder
Einmalverguumltung ab 30 kWp (210m2) KEF wie bisher
KEF ab 112015 176 bis 24 RpkWh EiV ab 112015 1400- Grundbeitrag plus 500- pro kWp (bis
ca 30 der Kosten) Art und Houmlhe der Beitraumlge abhaumlngig vom Gesuchsdatum und
Inbetriebnahme
9
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Stromverkauf
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen
kein steuerbarer Ertrag falls Stromerzeugung kleiner als
Eigenverbrauch
Mietzins steuerbar sofern Anlage im Besitz von Dritten Richtwert ca Fr 10- pro kWp und Jahr
10
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Mietwert beim EFH Wird die Einspeiseverguumltung brutto abgerechnet hat die Photovoltaikanlage keinen Einfluss auf den Mietwert Wird netto abgerechnet muss der Naturalertrag beruumlcksichtigt werden entweder Menge x Preis oder Erhoumlhung Mietwert gemaumlss Schatzung Gilt auch wenn KEV noch nicht kostendeckend ist
11
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Stromerloumls Eigenverbrauch
Privatvermoumlgen Einspeiseverguumltungen
Einkommen aus unbeweglichem Vermoumlgen Keine Abschreibungen zulaumlssig bei Privatvermoumlgen
12
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Energiesparmassnahmen LU StB Band 1 sect 23 Nr 1 Subventionen (zB Energiesparsubventionen) sind
grundsaumltzlich ebenfalls steuerbar da der Empfaumlnger bzw die Empfaumlngerin sich als Gegenleistung zur einem bestimmten Verhalten Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Soweit Subventionen fuumlr Investitionen in Anlagekosten (wertvermehrender Aufwand) des Privatvermoumlgens verwendet werden sind sie bei den Staats- und Gemeindesteuern vom steuerpflichtigen Einkommen auszunehmen
Sie werden nach sect 13 Abs 3 des Gesetzes uumlber die Grundstuumlckgewinnsteuer bei einer (steuerbegruumlndenden) Veraumlusserung des Grundstuumlcks durch Abzug vom Anlagewert steuerlich beruumlcksichtigt Entsprechend houmlher faumlllt dann der steuerpflichtige Grundstuumlckgewinn aus
13
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
14 Einnahmen Subventionen
Privatvermoumlgen Subventionen fuumlr Photovoltaik-Anlagen Kanton Luzern Neubauten Minderung Anlagekosten GGSt Kanton Luzern Altbauten Minderung Anlagekosten GGSt Bund Neubauten Minderung Anlagekosten steuerfrei Bund Altbauten Kuumlrzung effektive Unterhaltskosten sofern
geltend gemacht
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
15 Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Keine Steuererleichterungen im Kanton Luzern seit 2001 kein Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen mehr bei
Privatliegenschaften Analog AR GR TI steuersystematisch nicht richtig Begruumlndung Mitnahmeeffekt von 70 bis 80 Ausgerichtet werden hingegen Subventionen im Zeitpunkt der
Erstellung der Anlagen vgl auch BGE 2C_632010 vom 6 Juli 2010 zum Thema
ausserfiskalische Zielsetzungen
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Abzuumlge fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen Photovoltaik-Anlagen Waumlrmepumpen Pellets-Heizungen Solaranlagen fuumlr Warmwasser (Geothermie Windenergie Biogas Holzschnitzelheizungen)
Staats- und Gemeindesteuern nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfaumlhig LU StB Bd 1 sect 39 Nr 4 Ziff 31 Gelten als Anlagekosten bei GGSt ausser bei Ersatz einer bestehenden Anlage
Grundstuumlckgewinnsteuer Kt LU Anlagekosten nur wenn fruumlher nicht als Unterhalt abgezogen
Direkte Bundessteuer bei bestehenden Gebaumluden (Ziel Effizienz-Verbesserung Altbauten) Kosten von Photovoltaikanlagen abzugsfaumlhig sofern effektiver Unterhalt geltend gemacht gilt nicht bei Neubauten bis 5 Jahre BGE 2C_727+729 vom 18122012
16
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer DBG Art 32 Abs 2 hellipDas Eidgenoumlssische Finanzdepartement bestimmt wieweit Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden
Liegenschaftskostenverordnung SR 642116 2 Abschnitt Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen Art 5 Begriff der Investition Als Investitionen die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen gelten Aufwendungen fuumlr Massnahmen welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen Diese Massnahmen beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebaumluden
Art 6 Ausschluss subventionierter Investitionen Werden die in Artikel 5 erwaumlhnten Massnahmen durch oumlffentliche Gemeinwesen subventioniert so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist
17
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Direkte Bundessteuer
Verordnung uumlber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien SR 6421161 Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere bMassnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen wie zB 4 Einbau von Waumlrmepumpen Waumlrme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien1
1 Als zu foumlrdernde erneuerbare Energien gelten Sonnenenergie Geothermie mit oder ohne Waumlrmepumpen nutzbare Umgebungswaumlrme Windenergie und Biomasse
18
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Abzug fuumlr umweltschonende Technologien
Privatvermoumlgen wirtschaftlicher Neubau Groumlsseres Umbauprojekt an aumllterer Liegenschaft keine bedeutende Umnutzung gilt nicht als Unterhalt alles ist wertvermehrend Fragen zum DBG Gleichstellung wirtschaftlicher Neubau mit Neubau 5-Jahres Frist Was ist mit der Solaranlage der Isolation und der
Schnitzelheizung Kann beim Bund der Abzug fuumlr Energiesparmassnahmen
gemacht werden
19
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
20 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Beispiel Kanton Luzern
Wohnhaus 1955 bisher Oumllheizung Unterhaltskosten immer effektiv bei Kt LU 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000- 2014 Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
21 Beispiel Subventionen
Privatvermoumlgen Loumlsungen zum Beispiel 2011 Photovoltaikanlage Fr 50lsquo000- Subvention Fr 12lsquo000-
rArrAnlagekosten GGSt 2025 Fr 38lsquo000- rArrwertvermehrend rArr Bund Unterhalt sofern effektiv
2014 neue Holzpelletsheizung Fr 20lsquo000- Subvention Fr 7lsquo000-
rArrEffektive Unterhaltskosten 2012 Fr 13lsquo000- rArrErsatzUnterhalt bisherige Oumllheizung
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
22 Uumlbersicht Besteuerung Subventionen
Unterhaltskosten
Behandlung der Investition
Subvention an Wertvermehrung
Subvention an Unterhalt
Einspeiseverguuml-tung und Mietzinse
DBG Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Abzug als Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Abzug als Unter-haltskosten nur bei Wechselpauschale
- - Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
StG LU
Privat-vermouml-gen
Neubauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
- Einkommens-steuer
Altbauten effektiv Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
Reduktion eff Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
pauschal Anlagekosten GGSt Reduktion Anlagekosten
keine Red pauschale Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Geschaumlftsvermoumlgen Aktivieren und Abschreiben
Einkommenssteuer mit Einmal-abschreibung
Reduktion Unterhaltskosten
Einkommens-steuer
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Resumeacute - Zusammenfassung 23
Einfache Praktikerloumlsung fuumlr das Privatvermoumlgen Auf eigenem Einfamilienhausdach Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Eigenverbrauch steuerfrei Abredenutzniessung auf fremden Dach (nicht geschrieben) Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale Photovoltaikanlage im Baurecht = selbstaumlndiges Grundstuumlck Alle Erloumlse Einkommenssteuer Wechselpauschale
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
24 Schatzung Photovoltaikanlage
Unterscheidung nach Groumlsse der Anlage Nur Realwert ohne Beruumlcksichtigung des Ertrages (nicht landwirtschaftlich) kleine Anlagen bis Fr 100000- Investition Realwert als eigenstaumlndiger Wert in betreffende Schatzung
integiert Vermerk Photovoltaikanlage grosse Anlagen ab Fr 100000- (ca 200 m2) Code 37 wie zB Entsorgungsanlagen Realwert ohne direkte Beruumlcksichtigung des Ertrages als eigene Schaumltzeinheit ausgewiesen
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
25 Schatzung Photovoltaikanlage
Baurecht Bauten auf fremdem Boden Grundsatz nach Sachenrecht (Akzessionsprinzip)
unselbstaumlndiges Baurecht 80000er Nummer
Baute auf fremdem Boden mit Mietvertrag im Grundbuch vorgemerkt
wie Baurecht
andere Dienstbarkeiten (zB Garagen oder Parkplaumltze) 80000er Nummer als 70000er Nummer bei Personaldienstbarkeit als Anteil bei einem anderen Grundstuumlck (Grunddienstbarkeit)
Baute auf fremdem Boden ohne Eintrag im Grundbuch kein eigenstaumlndiger Wert allenfalls als separate Schaumltzeinheit beim Grundeigentuumlmer
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Schatzung Photovoltaikanlage
Ertragswertmethode errechneter Ertrag minus 15 (Schwankungen) falls Ertragswert groumlsser als Gestehungskosten Kontrolle
uumlber Barwert Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Kapitalisierung
Zustand sehr gut 82 zusaumltzliche Risikozuschlag von 1-3 total 92-112
Schatzungsanzeige Gebaumludenummer Bezeichnung Photovoltaikanlage Mietwert Ertragswert in Kraft ab
26
Ausnahme Landwirtschaft Ertragswertmethode
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
27 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen
Bestandteil des GebaumludesGrundstuumlckes dient der Stromversorgung des Gebaumludes integrierte Anlagen (als Dachhaut) freistehende fixe Anlagen sofern keine Abbaupflicht bei aufgebauten und angebauten
Photovoltaikanlagen
Fahrnis nicht Bestandteil des Gebaumludes zB wenn die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Nutzungsrechtes
wieder abgebaut werden muss
Nutzungsrechte rechtliche Trennung der Photovoltaikanlage vom Grundstuumlck Mietvertrag falls Photovoltaikanlage Fahrnis ist Mietvertrag allenfalls
im Grundbuch vormerken Dienstbarkeitsvertrag Baurecht oder irregulaumlre Personaldienstbarkeit
auch fuumlr Fahrnis
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
28 Besteuerung Vermoumlgen
Besteuerung Vermoumlgen Die Photovoltaikanlage ist grundsaumltzlich Bestandteil des
Grundstuumlckes (Akzessionsprinzip) und wird im Normalfall mit diesem versteuert
Die Photovoltaikanlage im Baurecht beim Berechtigten steuerbar
Die Photovoltaikanlage als Fahrnis ist im Eigentum des Erstellers der Anlage und von diesem zu versteuern
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
29 Auscheidung
Ausscheidung
Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehoumlrigkeit groumlssenunabhaumlngig Ausgeschieden wird der Dienstbarkeitsertrag
Betriebsstaumltte sekundaumlres Steuerdomizil wenn mindestens 500 kWp (ca 3500 m2) Mehrere kleinere Objekte einer Unternehmung pro Kanton werden zusammengerechnet
Ausscheidung nach sachlichen Kriterien einzelfallbezogen nach Umsatz direkte Methodehellip bei Dienstbarkeit soll das Betriebsstaumlttenerfordernis erfuumlllt sein Im Abgleich mit den andern Kantonen
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Fazit Schlussfolgerung 30
Fazit Geschaumlftsvermoumlgen
Erloumlse jeder Art sind Einkommen
Eigenverbrauch bei Geschaumlftsanlagen gibt Kostenminderung
in der Erfolgsrechnung
Subvention als Anlagekostenminderung oder Sofortabschreibung
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Fazit Schlussfolgerung 31
Fazit Privatvermoumlgen
Behandlung Privatanlage wie ein Grundstuumlck Eigenverbrauch Privatanlagen steuerfrei Alle Erloumlse steuerbar Unterhalt Wechselpauschale Anlagen auf fremdem Dach sind in der Regel
Privatvermoumlgen Kosten Neuanlage nur beim Bund als Liegenschaftsunterhalt
auf mindestens 5-jaumlhrigem Haus
Top Related