Präventionsgesetz –
mehr als nur Prinzip Hoffnung?
Wieland-Werke AG
Halbzeuge aus Kupfer- und Kupferlegierungen
6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2,5 Milliarden EUR Umsatz
443.000 t Absatz
In unserer hochmodernen, technologischen Welt funktioniert nichts
ohne Kupfer. Und somit funktioniert auch nichts ohne Wieland.
Wieland-Standorte in Deutschland
Langenberg - NRW
Villingen - BW Vöhringen - Bayern
Ulm - BW
Die Wieland BKK
Gegründet 1834
Traditionelle BKK, exklusiv für die aktiven
und ehemaligen Beschäftigten der Wieland-
Werke AG und deren Angehörigen
12.000 Versicherte
36 Millionen EUR Haushaltsvolumen
Firmengründer Philipp Jakob Wieland
im Kreise seiner Mitarbeiter
BGM ist die gemeinsame Paradedisziplin traditioneller BKKs
Der Verein BKV ist die politische
Interessenvertretung unternehmensbezogener
Betriebskrankenkassen namhafter
Trägerunternehmen
Unsere Dachkampagne 2017 zum betrieblichen
Gesundheitsmanagement
Prävention – Warum?
Auf dem Weg zur Weltspitze: Zivilisationskrankheiten in Deutschland Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland 2012 des Robert-Koch-Instituts
„Dicke werden noch dicker“
„Mehr Diabetiker“
„Mehr psychische Erkrankungen“
„Anstieg körperlich Aktiver“
„Rund 16 Millionen Menschen sterben laut der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) jedes Jahr vorzeitig an den Folgen von Alkoholgenuss, Tabakkonsum,
mangelnder Bewegung oder falscher Ernährung“. (Deutschlandfunk 19.1.2015)
Beispiel
Diabetes
1. Gewichtsabnahme
2. Gesunde Ernährung
3. Regelmäßige Bewegung
Bluthochdruck
und erhöhte
Blutfettwerte
Diabetes Typ 2
4. Tabakentwöhnung
Krebs und
kardiovaskuläre
Erkrankung
Chron. obstr.
Lungener-
krankung
Ischämische
Herzkrankheiten Schlaganfall
Ischämische
Herzkrankheiten
Schlaganfall Diabetes Typ 2 Schlaganfall
Schlaganfall Ischämische
Herzkrankheiten
Schlaganfall direkte Effekte
indirekte Effekte
4 Säulen der Prävention chronischer Erkrankungen
Quelle: Günster, Klose, Schmacke – Versorgungsreport 2011
Schatthauer Verlag, Seite 88
beugt vor beugt vor
* Quelle: Präventionsbericht 2015 GKV-Spitzenverband (SpiV)
Nur 0,15 % der Gesamtausgaben der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
entfallen auf Primärprävention und
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
= 314 Mio. Euro*
64 % der Präventions-
ausgaben der GKV entfallen
auf individuelle Angebote an
die Versicherten (damit
werden aber nur rund 3 % der
Versicherten erreicht)
24 % der Präventions-
ausgaben fließen in BGF
12 % in Setting-Ansätze
Aber tun wir in der Prävention überhaupt genug, um diesen Trends entgegenzuwirken?
1. Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh
erkennen und behandeln,
2. Brustkrebs: Mortalität vermindern, Lebensqualität erhöhen,
3. Tabakkonsum reduzieren,
4. gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung,
5. gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Souveränität der Patientinnen
und Patienten stärken,
6. depressive Erkrankungen: verhindern, früh erkennen, nachhaltig
behandeln,
7. gesund älter werden und
8. Alkoholkonsum reduzieren.
Gesundheitsziele im Bereich der
Gesundheitsförderung und Prävention
Präventionsgesetz
Kooperation und Qualität in der Prävention verbessern
Prävention in Lebenswelten und BGF stärken
Alle Sozialversicherungsträger einbeziehen sowie Zusammenarbeit der
Akteure
auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbessern
Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und
Arbeitsschutz verbessern
Qualitätssicherung in der Gesundheitsförderung und Orientierung
an Gesundsheitszielen stärken
Vorsorge und Früherkennung verbessern sowie Impfwesen fördern
Bietet uns das Präventionsgesetz neue Chancen?
Die Wege
Die Sozialversicherungsträger und die Sozialpartner besetzen eine Nationale
Präventionskonferenz, die eine "nationale Präventionsstrategie" erarbeiten soll.
Auch die Pflegeversicherung wird Präventionsleistungen bezahlen.
Verschiedene Maßnahmen sollen die Schutzimpfung fördern.
Ärzte können "Präventionsempfehlungen" ausstellen.
Betriebsärzte können enger mit den Krankenkassen zusammenarbeiten
Die Kranken- und Pflegekassen legen Präventionsprogramme für
Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Betriebe, Pflegeeinrichtungen)
über 500 Mio € auf.
Für Selbsthilfegruppen stellen die Krankenkassen jährlich 73 Mio € zur
Verfügung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält von den Kassen einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von 32 Mio €.
Präventionsgesetz – Mehr Strategie, Setting und nicht nur
Prävention setzt auf Rationalität, also auf Wissen und Aufklärung
und auf Kontinuität
Handlungskompetenz
vermitteln
Maßnahmen zur
Verhaltensänderung
anbieten
Erfolg der
Verhaltensänderung
sichern
Vorbereiten Handeln Aufrechterhalten
Zusammenarbeit zwischen
Wieland BKK und der Wieland AG
Beratung Maßnahmen-planung
Maßnahmen-umsetzung
Evaluation/ Controlling
Kennzahlenbasierte Analyse, Beratung und Vereinbarung von Maßnahmen
Information und Kommunikation innerhalb der Gesundheitsmanagement-Gremien- Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen
Auswertung und Bewertung von Maßnahmen; Datengrundlage für kommendes Jahr
Gesundheitsberichterstattung: • Gesundheitsberichte für das Unternehmen
Werke, Abteilungen… (Arbeitsunfähigkeits-Geschehen, Haupterkrankungsarten, Altersverteilungen…)
Wie
lan
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KK
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BG
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Medizinische Beratung durch den Werksarzt
Suchtberatung
BKK – Ernährungssprechstunde
BKK – Psychosomatische Sprechstunde
BKK – Gesundheitsberatung und Patienten-
begleitung als Wegweiser
Handlungskompetenz vermitteln
Umgang mit Suchtmitteln
Psychisch stabil im Leben
Gesunde Ausbilder
Betriebsräte sind fit
Handlungskompetenz vermitteln –
Schulungen für Führungskräfte
Azubis – Azubi Fit
Werksfeuerwehr F4 – Fit For Fire Fighting
Personen in Nachtschicht – Nachtschicht Aktiv
Alle Beschäftigte – Vitalwerkstatt
Alle Beschäftigte – Kurse (Bewegung, Ernährung und Entspannung)
Alle Beschäftigte – Nichtrauchertraining
Alle Beschäftigte – Wieland Aktivwoche
Alle Beschäftigte – Wieland Sportgruppe
Alle Beschäftigte – Wieland Vital-Programm (monatlich wechselnd)
Alle Beschäftigte – Gesunde Ernährung im Betriebsrestaurant
Alle Beschäftigte – Physiotherapie im Werk
Maßnahmen
Wo hilft uns das Präventionsgesetz?
Gesundheitsbewußtsein stärker als bisher in den außerbetrieblichen Settings
Kindergarten und Schule vermitteln
unsere
künftigen
Azubis
Wo hilft uns das Präventionsgesetz?
Präventionsempfehlung des Arztes
kann den ersten Schritt zur Veränderung
leichter machen
Beschluss des G-BA am 21.7.2016
Umsetzung seit 1.1.2017 geplant
Vordruck ist noch nicht abgestimmt!
Wo hilft uns das Präventionsgesetz?
Rechtliche Grundlage für Verträge zwischen
Betriebsärzten und Krankenkassen
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Präventionsempfehlungen
Gesundheitsuntersuchungen
Versorgung mit Schutzimpfungen
Empfehlungen von Vorsorgeleistungen
Empfehlungen über die Heilmittelversorgung
soweit diese in Ergänzung zur arbeitsmedizinischen
Vorsorge erbracht werden
Wo hilft uns das Präventionsgesetz?
Bessere Kooperation zwischen Betriebsärzten und Hausärzten
Förderung der Motivation der Beschäftigten
zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen
Vereinbarung von Präventionspfaden
Beispiel Präventionspfad
Quelle: Abschlussbericht Abteilung medizinische Soziologie des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Sozialhygiene der Universität zu Köln,
Zentrum für Versorgungsforschung Köln (ZVFK), Bertelsmann Stiftung: „Ärzte und Betrieb als Kooperationspartner (ÄrBeK)“, 2007 – 2009
Präventionsgesetz – Was fehlt noch?
Die Umsetzung der neuen Regelungen dauert
Ärztliche Präventionsempfehlung – Vordruck fehlt noch
Kooperation mit Betriebsärzten – Mustervereinbarung über Impfungen
im Februar 2017 veröffentlicht
Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen – Leitfaden liegt jetzt vor
Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
im Land Baden-Württemberg im Oktober 2016 unterzeichnet
…
Präventionsgesetz –
mehr als nur Prinzip Hoffnung?
Betriebskrankenkassen sehen im Präventionsgesetz mehr Chancen
als Risiken – viele Schritte gehen in die richtige Richtung.
Betriebskrankenkassen werden durch die neuen Regelungen zur
betrieblichen Gesundheitsförderung ihr großes Engagement in
diesem Sektor ausbauen.
Betriebskrankenkassen werden auch die neuen Möglichkeiten in
außerbetrieblichen Settings nutzen – viele der Zielgruppen können
die Arbeitnehmer der Trägerunternehmen von morgen sein.
Betriebskrankenkassen werden sich in den im Gesetz stärker
geforderten Kooperationen aktiv beteiligen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Präventionsgesetz –
mehr als nur Prinzip Hoffnung?
Anhang
Die Inhalte des neuen
Präventionsgesetzes
Anforderungen des Präventionsgesetzes
Prävention als Pflichtleistung / Stärkung Setting-Ansätze
Primärprävention wird Pflichtleistung aller Krankenkassen mit verbindlichem Richtwert von
7 Euro je Versicherter / Jahr, davon
- 2 Euro Prävention in Lebenswelten, davon 0,45 Euro an Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BzGA)
- 2 Euro für BGF)
Stärkung der Prävention in Lebenswelten (nicht-betriebliche Settings; z.B. Kitas, Schulen,
Sportvereine, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen)
Beispiele für GKV-Leistungsarten bei der Gesundheitsförderung in Lebenswelten:
Beratung, Moderation, Projektmanagement
Bedarfsermittlung, Multiplikatorenschulung
Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
Dokumentation, Qualitätssicherung, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit
Keine GKV-Finanzierung von Pflichtleistungen der Institutionen in Lebenswelten
Leistungen der individuellen Verhaltensprävention und zur BGF setzen Zertifizierung
nach Kriterien des GKV-SpiV voraus
Stärkung der BGF
Ziel der BGF ist der Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen
BGF-Beteiligte sind neben den betrieblich Verantwortlichen und den Versicherten explizit
auch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
für verhaltensbezogene Maßnahmen gelten Qualitätsstandards (Zertifizierung)
Zusammenarbeit mit Unfallversicherung, insbesondere bei BGF-Maßnahmen zur Prävention
arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken
Bonusprogramme für Arbeitgeber werden von „Kann- zur Soll-Regelung“
Zusammenarbeit mit den für Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bei BGF und
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Einrichtung regionaler Koordinierungsstellen durch GKV-Landesverbände unter Einbeziehung
von Unternehmensverbänden
Betriebsärzte und Arbeitssicherheitsexperten werden explizit Akteure in der BGF und bei der
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
Beteiligung bei der Analyse der gesundheitlichen Situation (Risiken und Potenziale)
Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation
Unterstützung bei der Umsetzung
Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten zu Schutzimpfungen schließen
Krankenkassen können Vereinbarungen mit Betriebsärzten in folgenden Themen schließen:
Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 SGB V
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Präventionsempfehlungen
Empfehlungen medizinischer Vorsorgeleistungen
Heilmittelversorgung
Einbindung der Betriebs-/Werksärzte
Förderung von Vorsorge und Impfwesen
Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V)
Anspruch ab 18 Jahre (bisher ab 35 Jahre alle 2 Jahre)
Erweiterte Inhalte: Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen
Krankheiten und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung,
Überprüfung des Impfstatus, Präventionsempfehlung für § 20-Leistungen
Richtlinien dafür erarbeitet der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen (GBA)
Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (§ 26 SGB V)
Anspruch bis18 Jahre (bisher bis 6 Jahre)
Richtlinien werden ebenfalls vom GBA erarbeitet
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten wird von „Kann- zur Soll-
Regelung (§ 65a SGB V)“
Neue Strukturen auf Bundes- und Landesebene
Nationale Präventionsstrategie (§ 20d SGB V)
von den Krankenkassen gemeinsam mit Trägern der Renten- und
Unfallversicherungen sowie Pflegekassen zu entwickeln
umfasst bundeseinheitliche trägerübergreifende Rahmenempfehlungen
umfasst alle 4 Jahre einen Präventionsbericht
Nationale Präventionskonferenz (§ 20e SGB V)
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger zur
Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie
wird einmal im Jahr durch ein Präventionsforum (= Fachöffentlichkeit) beraten
Landesrahmenvereinbarungen (§ 20f SGB V)
zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Landesebene
Beteiligte sind GKV-Landesverbände, Träger der Renten- und Unfallversicherungen und
zuständige Stellen der Länder und Kommunen
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