&rechnungswesen
Entschleunigung
controlling 1·12
Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen
5. Januar 2012, 19.05 Uhr.
In Grächen, gelegen auf einer Sonnenter-
rasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zer-
matt und erst seit 60 Jahren durch eine
Strasse mit dem im Mattertal gelegenen
St. Niklaus verbunden, gehen auf einen
Schlag alle Lichter aus.
Wir schauen zum Fenster hinaus, zu den
umliegenden Chalets: Betrifft der Strom-
ausfall nur uns oder alle, Einzelschicksal
oder Schicksalsgemeinschaft?
Dunkelheit überall. Das ist ja schon ein-
mal beruhigend, wir sind nicht alleine,
sind glücklich, Teil des Problems und spä-
ter dann hoffentlich auch Teil der Lösung
zu sein. Rund 1‘500 Einwohner und Hun-
derte von Touristen in Ferienwohnungen
und Hotels ohne Strom, ohne Telefon.
Kein Mobile, kein Festnetz, kein TV, kei-
ne Haushaltgeräte. Nichts funktioniert.
Später wird ein vom Sturm Andrea um-
gestürzter Baum als Ursache der Störung
ermittelt. Fast 24 Stunden ohne jeglichen
Strom. Von einer Sekunde auf die andere
sind wir nicht nur von der globalisierten
Welt abgeschnitten und noch viel schlim-
mer: von der Üsserschwiiz.
Zuerst dachten wir: Das hatten wir schon
öfters, dauert maximal eine halbe Stun-
de. Aber diesmal bleibt es einfach dunkel.
Aber zum Glück sind Frauen Sammlerin-
nen: Teelichter und Kerzen sind dutzend-
fach vorhanden – wenigstens etwas Licht.
Man gewöhnt sich langsam an Dunkel-
heit und Ruhe, arrangiert sich. Gegen
22 Uhr gehe ich mit unseren Hunden
durchs Dorf, Mondlicht erhellt die frisch
verschneiten Strassen und Wege. Alles
wie ausgestorben. Absolute Stille und
Ruhe, ein wahres Wintermärchen. Zum
Schlafen eine Decke mehr – etwas kälter
als sonst, aber es geht. Der Radiowecker
wird ja dann morgens um Sechs wieder
laufen.
Von wegen. Zähneputzen geht, fürs Du-
schen ist das Wasser einfach zu kalt – we-
nigstens für mich. Nach 7 Uhr wieder mit
den zwei besten Freunden durchs Dorf.
Beim Tourist Office hat es ein paar Leute.
Ein Anschlag informiert, dass es im Ge-
meindesaal heissen Tee und Suppe gibt
(Notstromversorgung!). Einige holländi-
sche Urlauber wollten an diesem Freitag-
morgen wie geplant früh abreisen. Aber
die Skikästen an der Talstation lassen sich
– da diese Saison neu mit modernstem
Badgesystem ausgestattet – nicht öffnen.
Wir sind immer mehr von der Technik
abhängig, sind verletzlich wie nie zuvor.
Die Ruhe, die Stille ist wohltuend. Man
unterhält sich mit Unbekannten, hat Zeit
für ein Gespräch, rätselt darüber, wann
es wieder Strom gibt, tauscht Tipps, bie-
tet Hilfe an. Alle sind zuversichtlich, froh,
dass sie in der Schweiz sind, da wird es
schon jemanden geben, der schaut, dass
es bald wieder läuft. Der Erholungseffekt
ist grossartig, keine SMS, keine Telefona-
te, kein Internet, kein TV, Radio nur mit
Batterie – wenn denn im Vorrat vorhan-
den. Stunden der Ruhe, nicht erreichbar,
die Hektik ist weg, die Welt muss ohne
uns auskommen, ob sie es schafft?
Zürich 27. Januar 2012. 11.06 Uhr.
Ein Stromausfall wegen eines Kabelbran-
des legt rund ums Zürcher Bellevue alles
lahm: Ampeln, Trams, NZZ und Blick,
Hunderte von Geschäften und 10‘000
Haushalte. Dunkle Gänge, blockierte
Lifte und Rolltreppen, klemmende La-
denkassen, nichts geht mehr. McDonald
geschlossen, der Marronistand macht
das Geschäft des Lebens. Die Betrof-
fenen nehmen es in der Regel gelassen
– Zwangspause. Um 13.41 Uhr wird die
Stadt wieder mit Strom versorgt. In Zü-
rich ist halt alles anders, viel schneller als
im Rest der Welt. In Zürich dauert die uns
geschenkte Entschleunigung nur knapp 3
Stunden.
Entschleunigung statt Beschleunigung.
Beschleunigung! Alles jetzt und sofort,
bitte sehr!! Ein Zustand, der die Leute im-
mer kränker macht. Dass die psychische
Belastung am Arbeitsplatz in den letzten
Jahren zugenommen hat, ist wissen-
schaftlich unbestritten. 2010 ergab eine
Studie des Staatssekretariats für Wirt-
schaft (Seco), dass sich 34 Prozent der
Und wieder 126 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen
7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rech-nungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30
Wir heissen 126 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
Ammann Christoph · Anderegg Pascal · Baeriswyl Michael · Bänninger Thomas · Baumann Lorant Roman · Baumann Daniel · Beck Fritz · Bernet Urs · Bertschy Michael · Besmer Rolf · Bhend Willi · Breider Julia · Brejza Katharina · Bucheli Markus · Buffa Jesús · Caprez Reto · Di Caprio Franziska · Egger Eliane · Eigenmann Gabi · Erden Ayhan · Filippidis Nikolaos · Fischer Andreas W. · Fluri Andreas · Frick Anna · Füglistaler Denis · Furrer Barbara · Gehrig Luzia · Geisser Paul · Germann Eveline · Germann Sabine · Gerwer Corinne · Gfeller Christiane · Gilomen Yvonne · Griss Silvie · Gschwend Jakob · Güntert Christian · Hahn Notburga · Hartmann Martin · Häusermann Claude · Hauser Ursula · Henz Michael · Hocher Cornelia · Hug Marcel · Hürlimann Ruth · Jelic Linda · Jenni Franziska · Joss Lorenz · Kämpf Jürg · Karpf Heinz · Kathe Boris · Kaufmann Dario · Kissling Françoise · Knüsel Jacqueline · Koller Beat · Kradolfer Martin · Kühni Daniel · Landolt Rodolfo · Lehmann Regine · Lucas Marc · Lupica Maurizio · Mäder Urs · Marjanovic Zana · Marxer Bert · Marxer Sabine · Mauritz Karin · Meier Hans-Peter · Meier Maya · Mesinovic Indira · Michel Patrick · Mitschuinig Harald · Monn Franziska · Montavon Claudine · Müller Albert · Mura Christian · Näf Markus · Neidhardt Bellizio Carla · Niederberger Irène · Osterwald Michelle · Ottiger Beni · Pally Reto · Partin Susanne · Persiali Gérald · Pezzoli Pietro · Pfister Dieter · Pirozzi Anna · Rautenstrauch Thomas · Rebsamen Jürg · Rosebrock Frank · Röthlisberger Marc · Rüegsegger Evelyne · Rutishauser Christoph · Rüttimann Simon · Rychen Bernhard · Schaller Herbert · Schaub Jolanda · Scheidegger Sailom · Schenkel Dominic · Schmidhalter Iris · Schnetzer David · Schnurrenberger Michel · Schön-holzer Simon · Schweizer Adrian · Schwertfeger Marc · Sekinger Daniela · Sottas-Riedo Daniela · Spahr Sabine · Stäheli Michael · Stalder Martin · Steiner Fabian · Steiner Patrick · Stutz Sibylle · Suter Melanie · Talarek Maciek · Ulrich Nicole · Vetter Hanspeter · Vogt Hans-Ueli · Vogt Tatsiana · Weber Martin · Widmer Sven · Wiget Remo · Ziegler Marcel · Zimmerli Romina · Zinner René · Zollinger Anita · Zurlinden Anita · Zysset Charlotte
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Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.12 / März 2012
Controlling
Rollierende Forecasts 5
Rechnungslegung
Goodwill-Impairment-Testing 9
IFRS aktuell 11
Immobilien
Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag 13
Steuern
Update zur MWST 15
Ausbildung
Feedbackprozess 17
vebjob
Stellenvermittlung von veb.ch 22
Personalwesen
Sozialversicherungen 23
Persönlich
Interview mit Markus Speck 26
vebmedia
Wird Werbung überflüssig? 31
Schweizer Erwerbsbevölkerung häufig
oder sehr häufig gestresst fühlen. Im Jahr
2000 betrug der Anteil erst 27 Prozent.
80 Prozent der Befragten gaben an, häu-
fig unter Termindruck zu stehen – fünf
Jahre zuvor waren es noch 69 Prozent.
Immer mehr Arbeitnehmer scheiden mit
einem Burn-out aus dem Arbeitsleben
aus. Die Schätzung des volkswirtschaftli-
chen Schadens beläuft sich auf etwa 10
Milliarden Franken pro Jahr.
Meines Erachtens sind für die Beschleu-
nigung verschiedene Gründe verantwort-
lich, welche sich gegenseitig verstärken.
n Tempo, Tempo, Tempo: Unser Leben
wird immer schneller, stressiger. Die
zunehmende Globalisierung hat den
Wettbewerbsdruck erhöht, die Un-
ternehmen sind gezwungen «just in
time» zu liefern und ihre Produktivität
zu steigern, ein Kostensenkungspro-
gramm folgt dem anderen, tiefgrei-
fende Strukturwandel finden statt.
Manager des Typs «Geht nicht, gibt’s
nicht» geben sich in immer kürzeren
Zeitintervallen die Klinke, zurück blei-
ben jedes Mal noch mehr verunsicher-
te und frustrierte Mitarbeiter. Einziges
Gegenmittel: innerliche Kündigung.
Dazu kommt die Matrixorganisation,
wie sie in den letzten Jahrzehnten
in der Unternehmenswelt Eingang
gefunden hat. Die Vorteile sind un-
bestritten. Die Nachteile allerdings
auch: Mehrfachunterstellung schafft
Kompetenzkonflikte, Machtkämpfe,
Zurechnungsprobleme von Erfolgen
und Misserfolgen, hohen Kommu-
nikationsaufwand und unvereinbare
Anforderungen aus der Projekt- und
Basisorganisation sowie von weiteren
Vorgesetzten. Überforderung und
Angstzustände pur.
n Neue Kommunikationsmittel: SMS,
MMS, WhatsApp, Emails, Skype, Apps,
Siri, Wikipedia. Ja nichts verpassen –
24 Stunden im Tag, 7 Tage die Woche
erreichbar sein! Aktions- und Reak-
tionszeiten wurden massiv gesenkt,
Mitarbeiter müssen in immer kürzeren
Fristen immer mehr Informationen
verarbeiten. Hinzu kommt, dass die
neuen Technologien die Grenze zwi-
schen Arbeit und Freizeit zusehends
verwischen. Viele rufen auch in der
Freizeit Informationen ab, die ihre
Arbeit betreffen. Die ständige Erreich-
barkeit und die permanente Über-
flutung mit Informationen führen zu
Stress: E-Mails im Postfach werden nur
noch flüchtig oder gar nicht gelesen,
geschweige denn beantwortet – das
schlechte Gewissen darüber aber ist
da.
n Gegenwartsverlust: Die Kommuni-
kationsforscherin Miriam Merkel pro-
gnostiziert dem vernetzten Menschen
eine düstere Zukunft: Er werde sich in
der digitalen Welt verlieren. Da über
neue Möglichkeiten immer mehr Da-
ten über Dich und mich erhoben und
verknüpft werden, befürchtet sie: Der
Mensch der Zukunft wird zum Ergeb-
nis seiner extrapolierten Vergangen-
heit. Wahrlich beängstigend! Ihr Rat:
sich selektiv abschirmen, um in dieser
Welt nicht verloren zu sein.
n Keine Zeit zum Ausatmen: Während
die alte Dame alle Musse der Welt hat,
um eine Briefmarke aufzukleben, wer-
den in der Arbeitswelt die Prozesse mit
der Stoppuhr «durchstrukturiert» und
für jede Verrichtung eine oftmals kaum
einzuhaltende Zeiteinheit festgelegt.
Sei es beim Pöstler, wo kein kleiner
Schwatz mit dem Kunden mehr drin
liegt oder im Gesundheitswesen, wo
nun manche Verrichtungen mit dem
Barcode-Lesegerät erfasst und abge-
rechnet werden. Es muss immer mehr
erledigt werden mit immer gleichviel
Zeit. Aus Dienstleistungen werden
Performances. Da bleibt der persönli-
che Kontakt doch ganz logisch auf der
Strecke. Was wir dann fühlen? Man-
gelnde Wertschätzung als Mitarbeiter,
Kunden, Patienten. Trotz anderslau-
tenden Leitbildern.
n Existenzangst: Weniger Jobsicher-
heit, mehr Druck. Das Hamsterrad
dreht unerbittlich.
Was kann der Einzelne von uns gegen
Auswüchse der Beschleunigung tun?
Der technische Fortschritt schenkt uns
an und für sich mehr Freizeit. Nur gehen
wir mit dieser zunehmend frevelhaft um,
schauen süchtig alle 3 Minuten nach neu-
en Nachrichten. Wir fühlen uns minder-
wertig, verlieren unser Selbstvertrauen,
wenn wir einmal für 10 Minuten keine
Mitteilung erhalten haben. Also: Freizeit
bewusst nutzen und geniessen, dabei
Mobiles und PC einfach abstellen. War-
um nicht einen persönlichen Entschleuni-
gungstag einführen im Sinne des frühe-
Und wieder 126 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen
7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rech-nungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch
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Wir heissen 126 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.
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ren «casual Friday»? In der Tat – selektive
Abschirmung scheint eines der Rezepte
gegen die Beschleunigung zu sein. Und
bereits haben grosse Unternehmen wie
Siemens und viele Banken (diese aber
auch aus Risikogründen, insbesondere
bei Händlern) begonnen, den Zugang
zu den Firmenhandys ausserhalb der Ar-
beitszeit der Mitarbeiter zu sperren. Ein-
zelne Mitarbeiter, wie Kweku Adoboli,
ex-UBS-Mitarbeiter in London – mit ei-
nem verursachten Verlust von über USD
2 Milliarden – entschleunigen sich bereits
erfolgreich selbst, im Gefängnis. Von die-
ser Methode rate ich aber eher ab.
Und denken Sie daran: Sie können nur
sich selbst ändern, nicht die anderen! Be-
ginnen Sie am besten noch heute damit.
Herbert Mattle, Präsident veb.ch
Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich
Telefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05 l [email protected]
Die Controller Akademie ist eine Institution von
Infos und Anmeldung unter
www.controller-akademie.ch
Sie haben den Fachausweis für Rechnungslegung und
Controlling. Wir haben die Kompetenz und das Know-how,
um Sie sicher, versiert und bestens vorbereitet zum
anerkannten eidg. Diplom auf höchster Stufe zu führen.
Darin sind wir Experten! Melden Sie sich an – frisch gewagt
ist halb gewonnen.
Beginn des nächsten Studiengangs: 21. Oktober 2012
Das schaffen wir!
Dipl. Expertin bzw. Experte in Rechnungslegung und Controlling
1·12 5&rechnungswesen
controlling
Co
ntro
lling
Dr. Steffen Gross ist Senior Project Ma-nager im Competence Center Controlling und Finanzen bei Horváth & Partners in Zürich. Christian Offenhammer ist Con-sultant von Horváth & Partners in Zürich und Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen.
Aufgrund der hohen wirtschaftli-chen Dynamik sind Plandaten oftmals schnell veraltet. Für die Führungskräf-te steht mit solchen Plandaten kein aktueller Ausblick über den Geschäfts-verlauf zur Verfügung. Eine aktuelle Informationsbasis zur unterjährigen Steuerung von Unternehmen liefern dagegen rollierende Forecasts, um rechtzeitig Massnahmen bei Planab-weichungen ergreifen zu können.
Notwendigkeit der Planergänzung durch einen Forecast
Die kalenderjahrorientierte Budgetierung
reicht zur Steuerung des Unternehmens
häufig nicht aus, so dass die Planung um
einen regelmässigen Forecast ergänzt
werden muss. Hierbei ist es wichtig, den
Steuerungszweck der beiden Instrumente
«Budgetierung» und «Forecast» zu un-
terscheiden.
Die Budgetierung (Jahresplanung) ist ein
Zielsetzungsinstrument und damit eine
«Willensäusserung» des Managements
in Bezug auf das nächste Geschäftsjahr.
Der unterjährige Forecast stellt dagegen
keine Zielsetzung dar, sondern bildet den
Wissensstand im Unternehmen über die
aktuelle Geschäftsentwicklung ab. Ein
Beispiel zeigt den Unterschied zwischen
Budget und Forecast: Im Oktober 2011
wird ein Gewinn von 100 TCHF für das
Jahr 2012 budgetiert; der aktuelle Fore-
cast im März 2012 zeigt dagegen an,
dass in 2012 voraussichtlich nur ein Ge-
winn von 90 TCHF erzielt wird. Das Ziel
der Geschäftsleitung bleibt nach wie vor
ein Gewinn von 100 TCHF für 2012. Der
Forecast liefert zeitnah die Information,
dass zur Zielerreichung Massnahmen not-
wendig sind (z.B. die vorgezogene Ein-
führung einer neuen Produktlinie).
Nicht alle Unternehmen trennen strikt
zwischen Budget und Forecast: Solche
Unternehmen verwenden die Budget-
zahlen nicht nur als Zielsetzung, sondern
passen diese unterjährig mehrmals an die
neuen Realitäten an. Dies widerspricht je-
doch dem Sinn einer Zielfestlegung, denn
Ziele sollten nicht laufend verändert wer-
den. Dies zeigt sich auch in den jährlichen
Zielvereinbarungen für die Mitarbeiter.
Zeitnahe Informationen für die unterjährige Geschäftssteuerung durch rollierende Forecasts
Hinzu kommt der hohe Ressourcenauf-
wand einer ständigen Plananpassung,
vor allem, wenn die Budgetierung sehr
detailliert ausgestaltet ist (z.B. bis auf
Kostenstellenebene, einzelne Kunden,
Vertriebswege etc.).
Grenzen des klassischen Jahresend-Forecast
Auf die genannte Problematik wird re-
agiert, indem ein vom Budget losgelöster
unterjähriger Forecast erstellt wird. Im
klassischen Forecast ist der Betrachtungs-
horizont das Kalenderjahr. Damit werden
zwar Änderungen des Marktumfelds un-
terjährig erkannt (als Massnahme ergibt
sich z.B. die Anpassung der Produktions-
Einsatzplanung an die Auslastungsent-
wicklung). Nachteilig ist jedoch, dass sich
der Forecasthorizont im Lauf des Jahres
stetig verkürzt, da immer nur bis zum
Jahresende prognostiziert wird. Die Fol-
gemonate nach dem Kalenderjahresende
werden ausgeblendet. Zudem werden in
der Praxis bei einem Jahresend-Forecast
häufig negative Meldungen über Fehl-
entwicklungen bis zum letzten Forecast
des Jahres (z.B. Forecast im Oktober) zu-
rückgehalten, um unangenehme Konse-
quenzen zu vermeiden. Auf diese Weise
verstreicht unnötig Zeit für Gegenmass-
nahmen. Im dynamischen Umfeld stösst
der klassische Jahresend-Forecast daher
an seine Grenzen. Dieser Nachteil wird
durch einen rollierenden Forecast ver-
mieden. Die Gestaltung eines solchen
rollierenden Forecasts wird im Folgenden
anhand eines Praxisbeispiels vorgestellt.
Praxisbeispiel zur Ausgestaltung eines rollierenden Forecast
Das Beispielunternehmen ist in einem
sehr dynamischen Markt tätig. Für die
Einführung des rollierenden Forecasts
wurde zuerst der Steuerungszweck fest-
gelegt. Darauf aufbauend wurden die
Inhalte, Prozesse, Verantwortlichkeiten
und die systemtechnische Ausgestaltung
definiert.
1. Festlegung des SteuerungszwecksDer wesentliche Steuerungszweck des
rollierenden Forecast liegt für dieses In-
Abbildung 1: Praxisbeispiel – Ausgestaltung eines rollierenden Forecast
6 1·12&rechnungswesen
controlling
Co
ntro
lling
dustrieunternehmen darin, durch die
Umsatzprognose frühzeitig Fertigungs-
engpässe oder Ressourcenüberhange in
der Produktion zu erkennen. Dadurch
können die Personal-Ressourcen und die
Disposition (Material, Lager) rechtzei-
tig angepasst werden. Zudem zeigt sich
unterjährig, in welchen Bereichen kurz-
und mittelfristige Investitionsbedürfnisse
bestehen und in welchen Bereichen die
Kostenvorgaben nicht eingehalten wer-
den können.
2. Definition der ForecastinhalteEin wesentliches Merkmal des rollieren-
den Forecast ist der gleichbleibende Zeit-
horizont. Für dieses Unternehmen wurde
ein Horizont von 5 Quartalen gewählt.
Dies hat den Vorteil, dass zu Beginn des
vierten Quartals das nächste Kalenderjahr
vollständig durch den Forecast abgedeckt
wird. Für die Produktions- und Einkaufs-
planung (Personal-, Maschineneinsatz-,
Verbrauchsgüterplanung) stehen insbe-
sondere die ersten drei Forecast-Monate
im Fokus, daher werden diese detaillier-
ter ausgestaltet (Monatsdaten) als die
weiteren vier Quartale (Quartalsdaten).
Jeder Forecast-Beteiligte muss maximal
10 Kennzahlen prognostizieren (auf Basis
von Umsatz, Kosten, EBIT, Auslastung).
Einerseits reicht dies im Beispielunter-
nehmen als Informationsgrundlage für
die Geschäftsleitung völlig aus, anderer-
seits kann damit der Aufwand für die
Forecast-Erstellung begrenzt werden. In
diesem Fall werden die Daten nur pro Ge-
schäftseinheit, Produktgruppe und Land
abgefragt. Eine weitere Detaillierung
(z.B. auf Ebene eines einzelnen Produkts)
ist für den Unternehmens-Forecast nicht
notwendig.
3. Integration in den GesamtplanungsprozessDer Forecast wird jedes Quartal rollierend
aktualisiert. Dabei wird auf die Basisdaten
aus dem letzten Forecast zurückgegrif-
fen, die gemäss den neuen Entwicklun-
gen durch die Verantwortlichen anzupas-
sen sind («Delta»-Betrachtung). Das erste
Quartal (im letzten Forecast entspricht
dies dem zweiten Quartal) wird detailliert
(Forecast für die einzelnen Monate 1, 2
und 3), ein neues fünftes Quartal wird
hinzugefügt. Der Forecast wird innerhalb
von einer Woche erstellt und schliesst mit
einer Präsentation und Massnahmenab-
leitung in der Geschäftsleitung.
Der rollierende Foercast hilft nicht nur für
die unterjährige Steuerung, sondern stellt
zugleich eine aktuelle Datengrundlage bei
der Erstellung des Mehrjahresplans und
des Budgets dar. Für die Budgetierung
im Herbst kann der September-Forecast
verwendet werden, denn aufgrund des
5 Quartals-Zeithorizonts umfasst dieser
Forecast das gesamte nächste Geschäfts-
jahr. So sind mögliche Differenzen zwi-
schen der prognostizierten Geschäftsent-
wicklung im Forecast und der Zielsetzung
(Budgetierung) frühzeitig erkennbar.
4. Klärung der VerantwortlichkeitenIm Gegensatz zur Budgetierung, welche
als «top-down»-Zielsetzungsprozess aus-
gestaltet ist, wird der rollierende Forecast
«bottom-up», d.h. von den Mitarbeitern
in den Geschäftseinheiten vor Ort erstellt.
Für das Beispielunternehmen sind dies die
Vertriebs- und Produktionsleiter sowie die
Leiter der Geschäftseinheiten in den ein-
zelnen Ländern. Der Vertrieb prognosti-
Abbildung 2: Praxisbeispiel – Rollierender Forecast mit 5 Quartals-Zeithorizont
ziert zuerst die Umsätze; danach werden
die notwendigen Ressourceneinsätze und
Produktionskosten durch das Produk-
tions- und Supply Chain-Management
abgeleitet. Die Leiter der Geschäftseinhei-
ten validieren den Forecast ihres Verant-
wortungsbereichs. Parallel dazu werden
die Kosten der zentralen Servicebereiche
auf Gruppenebene prognostiziert.
5. IT-Unterstützung der Forecasterstellung
Basierend auf den Marktinformatio-
nen ist der Umsatz-Forecast durch die
Verantwortlichen in den einzelnen Ge-
schäftseinheiten und Ländern manuell
einzugeben. Dies erfolgt über eine web-
basierte Erfassungsmaske in das zentrale
Planungssystem des Unternehmens. Um-
satzabhängige Kostenpositionen werden
bei der rollierenden Forecast-Aktualisie-
rung dagegen teilweise automatisiert
fortgeschrieben (z.B. umsatzabhängige
Materialkosten). Andere Kostenpositio-
nen sind relativ stabil und müssen nicht
jedes Quartal angepasst werden (z.B.
Mietkosten).
Im Unternehmen werden die Geschäfts-
einheiten mit den aggregierten Planwer-
ten gesteuert; daher werden nur aggre-
gierte Daten manuell eingegeben. Zur
Abbildung einer vollständigen Ergebnis-
rechnung werden die auf aggregierter
Stufe erhobenen Forecastdaten mit ei-
nem Verteilschlüssel heruntergebrochen
(z.B. Aufteilung einer Kostenartengruppe
in die einzelnen Kostenarten). Dies erfolgt
automatisch durch das IT-Planungssys-
tem, indem Ist-Vorjahresdaten als Verteil-
schlüssel für die Forecastdaten herange-
zogen werden. Durch eine konsequente
IT-Unterstützung wird der Forecast-Erstel-
lungsaufwand signifikant reduziert.
Fazit
Der rollierende Forecast stellt in wirt-
schaftlich dynamischen Zeiten ein Steu-
erungsinstrument dar, mit dem sich ab-
zeichnende Entwicklungen abgebildet
und entsprechende Massnahmen zeitnah
initiiert werden können. Der Forecast er-
gänzt die im Vorjahr fixierte Zielsetzung
(Budgetierung). Der Gesamtaufwand für
Budget und Forecast kann dabei durch
die Fokussierung auf die entscheidungsre-
levanten Kennzahlen und eine Verringe-
rung des Detaillierungsgrads vermindert
werden. nnn
1·12 7&rechnungswesen
controlling
Rech
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Bereits in vierter Auflage: veb.ch-Seminar zum neuen Rechnungslegungsrecht nRLG
Dieter Pfaff, Prof. Dr., Ordinarius fürRechnungslegung und Controlling,Direktor des Instituts für Betriebswirt-schaftslehre an der Universität Zürich; Partner des Center of Excellence in Accounting, Zürich
veb.ch, der grösste Schweizer Ver-band für Rechnungslegung, Control-ling und Rechnungswesen, informiert in einem Seminar über das nRLG. Do-zentenmeinungen und Kurzinterview mit Prof. Dr. Dieter Pfaff, Vizepräsi-dent von veb.ch:
Dieter Pfaff, ist das nRLG gut?
Ganz kurz: Stille «Willkürreserven» blei-
ben zwar zulässig, aber die Mindest-
vorschriften sind systematischer und
detaillierter als bisher, was gut ist. Unter-
nehmen mit ordentlicher Revision müssen
zusätzlich eine Geldflussrechnung und
einen Lagebericht erstellen. Die Anwen-
dung des neuen Rechts will daher gründ-
lich geplant sein.
Ihr Verband hat dazu ein Seminar im Programm. Reicht ein Tag für dieses Thema?
Wir verfolgen die Entwicklung seit Jah-
ren. Um die wesentlichen Änderungen
und Knacknüsse darzustellen, reicht ein
Tag. Unsere Dozenten garantieren für
den praktischen Nutzen. Drei Daten sind
ausgebucht. Der nächstmögliche Anlass
findet im September statt.
Welche Unterlagen empfehlen Sie zum anschliessenden Weiterarbeiten?
Jedes unserer Seminare wird von den Vor-
tragenden ausführlich dokumentiert.
Was raten Sie jenen, die sich erst einmal «einlesen» möchten?
Informieren Sie sich via Internet, zum Bei-
spiel durch die Artikel unserer Referenten
Peter Böckli und Florian Zihler auf www.
treuhaender.ch. News gibts auch immer
auf www.veb.ch und in unserer Zeit-
schrift «Rechnungswesen & Controlling».
Prof. Dr. Pfaff, Danke für dieses Ge-spräch. nnn
veb.ch – Referenten zum neuen Rechnungslegungsgesetz.
Erich Ettlin, dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl. Steuerex-perte, Leiter Produktbereich Steuern und Recht, Mit-glied der Geschäftsleitung und Partner BDO AG, Mit-glied der Fachgruppe Steuern der Treuhandkammer:
«Das nRLG bringt viele Neuerungen, über die man Bescheid wissen sollte.»
Thomas Rautenstrauch, Prof. Dr. rer. pol., Leiter Cen-ter for Accounting & Controlling, HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich:
«Das neue Regelwerk verlangt buchhalte-risch noch mehr Fachwissen. Einarbeiten lohnt sich.»
Daniel Rentsch, Dr. rer. pol., Dozent an der Hoch-schule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und an anderen Fachhochschulen, Lehrbeauftragter an der Universi-tät Freiburg Schweiz, Dozent in verschiedenen Aus-bildungsgängen zu höheren Fachprüfungen und in verschiedenen Weiterbildungsgängen, Mitglied des Schweizerischen Instituts für die Eingeschränkte Re-vision von Treuhand Suisse:
«Das neue Rechnungslegungsrecht bringt viel Bekanntes und Gewohntes. In verschiedenen Einzelheiten ist jedoch ein Umdenken und Erneuern nötig.»
Pirmin Schwander, Nationalrat und Unternehmer:
«Das neue Rechnungslegungsrecht – ein Werk zwischen den fachlichen Ansprü-chen und der politischen Machbarkeit.»
Thomas Stenz, dipl. Wirtschaftsprüfer, Präsident des Verwaltungsrates von Ernst & Young, Mitglied der Fachkommission Swiss GAAP FER:
«Die allgemeinen Bilanzierungs- und Be-wertungsvorschriften wurden geeignet angepasst und modernisiert.»
Florian Zihler, Rechtsanwalt, Dr. iur., LL. M. Eur., Eid-genössisches Amt für das Handelsregister (EHRA), Bundesamt für Justiz (BJ), Bern:
«Das neue Rechnungslegungsrecht: ent-täuschender als der Entwurf, aber besser als sein Ruf?»
Anmelden?Details zum nRLG-Seminar inkl. Daten,
Veranstaltungsort und die Möglichkeit
zur Anmeldung finden unsere Leserin-
nen und Leser auf
www.veb.ch, Veranstaltungen.
SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE
ZÜR IC H/C I T YW W W. SIB .C H043 322 26 66
DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE
5. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung
Nächster Start: April 2012
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Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HFEidgenössisch anerkannt
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Goodwill-Impairment-Testing in der Schweizer Praxis
Dr. Jörg Altmann; Martin Schilling, Va-luation Services, PricewaterhouseCoopers Zürich / Corporate Finance Advisory
Einleitung
Aufgrund von M&A-Aktivitäten vieler
Unternehmen haben sich deren Bilanzen
stark ausgeweitet. Vor Einführung von
IFRS 3 im 2004 wurde ein erworbener
Goodwill im Durchschnitt über 16 Jahre
abgeschrieben. Seit 2004 hat sich dieser
Wert jedoch nahezu verzehnfacht. Häufig
werden heutzutage erworbene Goodwill-
Positionen nur abgeschrieben, wenn sich
dies nicht mehr vermeiden lässt (z.B. in-
folge veralteter Technologie oder Konkur-
renz durch Ersatzprodukte). Insbesondere
in Zeiten einer Wirtschaftskrise wird da-
von ausgegangen, dass ein im Rahmen
eines Unternehmenszusammenschlusses
erworbener Goodwill dem Risiko der
Wertminderung ausgesetzt ist. Deshalb
liegt die Vermutung nahe, dass in Rezes-
sionsphasen (2008/09) die Goodwill-Im-
pairments gegenüber wirtschaftlich star-
ken Jahren (2006/07) deutlich ansteigen
müssten. Dieser Beitrag untersucht, ob
sich diese Erwartung mit der Praxis deckt
und ob sich Unterschiede zwischen der
Schweiz, Europa und Nordamerika beob-
achten lassen.
Goodwill-Impairment bei SPI-Unter-nehmen
Die Analyse der Geschäftsberichte für die
Jahre 2006 bis 2009 hat gezeigt, dass
über die Zeit nicht nur die Anzahl der
Unternehmen zugenommen hat, die ein
Goodwill-Impairment verbucht haben,
sondern zugleich auch deren Höhe im
Verhältnis zum Buchwert in den Jahren
2008/09 über den Werten der beiden
Vorjahre lag. Sowohl die Höhe der Good-
will-Impairments als auch die Anzahl der
Unternehmen, die ein solches verbucht
haben, bewegen sich jedoch auf einem
nach wie vor tiefen Niveau (vgl. Abb. 1
und 2).
Für die nur geringfügig angestiegenen
Goodwill-Impairments gibt es verschie-
dene Interpretationsmöglichkeiten. Eine
Erklärung wäre, dass die Unternehmen
bei der seinerzeitigen Akquisition keine
aussergewöhnlich hohen Transaktions-
preise bezahlt hatten und eine realistische
Einschätzung bezüglich der künftigen
wirtschaftlichen Entwicklung vertraten.
Folglich hatten sie auch keine allzu ho-
hen Goodwill-Impairments auszuweisen.
Ein weiterer Grund könnte darin liegen,
dass bei dem erworbenen Unternehmen
entsprechende Synergieeffekte realisiert
werden konnten, sodass die Ertrags- bzw.
Profitabilitätsbasis des Übernahmeob-
jektes auch zu Zeiten der Finanz- und
Wirtschaftskrise höher lag als zum Trans-
aktionsstichtag. Eine weitere mögliche In-
terpretation wäre, dass das Management
von Firmen die Verbreitung schlechter
Nachrichten vermeiden möchte, da ein
Goodwill-Impairment ein Eingeständnis
wäre, dass das Unternehmen seinerzeit zu
einem überhöhten Preis erworben wurde.
Vor diesem Hintergrund lässt sich oftmals
beobachten, dass Goodwill-Impairments
erst dann vorgenommen werden, wenn
ein neues Management eingesetzt wird.
Besonders auffällige Verschiebungen
hinsichtlich Goodwill-Impairments gab
es insbesondere im Bereich Detailhandel
und Konsumgüter. Jedes vierte Unterneh-
men hat in den Jahren 2008/09 Abschrei-
Abb. 1: Goodwill-Impairment in % vom Goodwill-Buchwert bei SPI-Unternehmen
Abb. 2: Anteil an SPI-Unternehmen, die zum Jahresanfang einen Goodwill in den Bü-chern hatten und diesen am Jahresende abgeschrieben haben
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bungen auf den Goodwill vorgenommen,
wobei dies in den Jahren 2006/07 nur
bei rund jedem 15. Unternehmen der
Fall war. Ebenfalls auffällig – wenn auch
nicht überraschend – war, dass im 2009
jedes rund dritte Unternehmen im Fi-
nanzdienstleistungsbereich eine Wertbe-
richtigung des Goodwills vorgenommen
hat. Im Weiteren kann man festhalten,
dass der Anteil des Goodwills in % der
Bilanzsumme auch während den letzten
Jahren eher angestiegen ist. Den pro-
zentual höchsten Wert in den Büchern
weisen im Untersuchungszeitraum die
Branchen Life Sciences und Gesundheits-
wesen sowie Technologie, Telekommuni-
kation und Medien auf. Insbesondere im
Bereich Technologie, Telekommunikation
und Medien ist der Goodwill-Anteil in
den Jahren 2006 bis 2009 von 8% der
Bilanzsumme auf 13% angestiegen. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass in dieser
Branche auch während der letzten Jahre
Transaktionen durchgeführt wurden und
damit der Anteil des Goodwills an der
Bilanzsumme kontinuierlich angestiegen
ist. In den meisten Branchen beläuft sich
die Höhe des Goodwills auf rund 20%
des ausgewiesenen Eigenkapitals. Diese
Kennzahl kann als Indikator dafür ge-
sehen werden, wie stark im Falle eines
Goodwill-Impairments die Auswirkungen
auf das Eigenkapital sein können. Unter-
nehmen in den Bereichen Technologie,
Telekommunikation und Medien sowie
Detailhandel und Konsumgüter weisen
dabei im Untersuchungszeitraum mit bis
zu knapp 30% den höchsten Goodwill-
Anteil in Relation zum Eigenkapital aus.
Goodwill-Impairments im internatio-nalen Vergleich
Im grenzüberschreitenden Vergleich
von PwC zeigt sich für den europäi-
schen Raum ein ähnliches Bild wie in der
Schweiz: Im 2009 lag der Goodwill bei
322 europäischen Firmen mit IFRS-Rech-
nungslegung im Durchschnitt bei EUR 3.6
Mrd. (2007: EUR 3.2 Mrd.). Darauf wur-
den trotz Finanz- und Wirtschaftskrise
während des Jahres 2009 im Durchschnitt
lediglich EUR 179 Mio. (2007: EUR 76.9
Mio.) Goodwill-Impairments vorgenom-
men, was einer prozentualen Höhe von
rund 5% (2007: 2.4%) entspricht und so-
mit leicht höher liegt als der entsprechen-
de Wert für das Jahr 2009 in der Schweiz.
Eine Studie von Duff & Phelps, die insge-
samt 5‘175 US-amerikanische Unterneh-
men untersucht hat, kam zu folgendem
Resultat (jeweils Medianwerte): In den
Jahren 2006/07 haben lediglich 2.9%
bzw. 5.4% aller Unternehmen mit Good-
will in den Büchern eine Wertkorrektur
vorgenommen, während im 2008 ein
markanter Anstieg auf 19.4% beobach-
tet werden konnte. Im 2009 ging der
Anteil an Unternehmen mit Wertkor-
rekturen auf ihren Goodwill-Positionen
auf 9.3% zurück. Die Branchen mit der
höchsten Anzahl an Unternehmen mit
einem Goodwill-Impairment waren im
Finanzdienstleistungsbereich (19.2% im
2008 bzw. 21.4% im 2009) sowie im Be-
reich Konsumgüter (27.2% im 2008 bzw.
12.2% im 2009) zu beobachten. Der
Goodwill-Anteil in % der Bilanzsumme
belief sich bei denselben Unternehmen
auf rund 13% während des gesamten
Zeitraumes 2006 bis 2009 (Medianwer-
te). Die Industrien mit dem höchsten
Goodwill-Anteil waren Gesundheitswe-
sen (20.8%), Basiskonsumgüter (21.2%),
Informationstechnologie (18.1%) sowie
Telekommunikation (14.7%). Hinsicht-
lich des Verhältnisses der Goodwill-Im-
pairments in % der Goodwill-Höhe zeigt
dieselbe Studie folgendes Bild (Median-
werte): In den Jahren 2006 sowie 2007
bewegten sich die Goodwill-Abschrei-
bungen auf einem sehr tiefen Niveau
(0.2% im 2006 bzw. 1.6% im 2007).
Im 2008 war ein deutlicher Anstieg auf
6.6% zu verzeichnen, während im 2009
bereits wieder ein Rückgang auf 1.0% zu
beobachten war.
Fazit
Der Goodwill-Anteil in den Bilanzen der
Unternehmen sowohl in der Schweiz als
auch im europäischen bzw. US-ameri-
kanischen Raum ist seit der Einführung
von IFRS 3 deutlich angestiegen. Unter-
suchungen von PwC zur Schweiz wie
auch zum europäischen Raum sowie eine
entsprechende Untersuchung von Duff &
Phelps für den US-amerikanischen Raum
haben gezeigt, dass zwar in den Jahren
2008 und 2009 die Wertberichtigungen
auf Goodwill-Positionen gegenüber den
Vorjahren angestiegen sind, diese sich
jedoch noch immer auf einem tiefen Ni-
veau bewegen.
Ausblick
Von verschiedenen Seiten wird der noch
immer sehr hohe Goodwill in den Bü-
chern mit Sorge beobachtet. Es wird
argumentiert, dass sich Akquisitionen
in rund der Hälfte der Fälle als Fehlent-
scheidungen erweisen, weshalb davon
auszugehen sei, dass Impairments auf
vorhandenen Goodwill-Positionen zwin-
gend kommen werden. Praxiserfahrun-
gen haben gezeigt, dass Goodwill-Impair-
ments aus Unternehmensübernahmen in
den Krisenjahren 2008/09 im Vergleich
zu den Jahren 2006/07 nur geringfü-
gig gestiegen sind. Ein solches Resultat
mag zunächst überraschend sein, da der
Schluss naheliegt, dass sich die Wertver-
luste am Aktienmarkt und die Verschlech-
terung der wirtschaftlichen Perspektiven
zwingend auch in einer Abwertung von
Goodwill-Positionen widerspiegeln müs-
sen. Die während der Jahre 2008/09 nicht
signifikant gestiegenen Goodwill-Impair-
ments dürfen jedoch nicht dahingehend
interpretiert werden, dass Unternehmen
fehlerhaft vorgegangen sind bzw. falsch
bilanziert haben. Es gilt vielmehr zu be-
rücksichtigen, dass IAS 36 nicht direkt
das Ziel verfolgt, die Wertentwicklung
von Akquisitionen und des damit ver-
bundenen Goodwills im Verlaufe der
Zeit zu überwachen. Vielmehr müssen
Unternehmen lediglich untersuchen, ob
der bilanzierte Goodwill durch Erlöse aus
einem möglichen Verkauf eines Akquisi-
tionsobjektes oder durch die erzielbaren
Wertbeiträge aus der weiteren Nutzung
im eigenen Unternehmen gedeckt ist.
Der aus einer Akquisition resultierende
Goodwill ist auf die operativen Geschäfts-
einheiten eines Unternehmens (CGUs) zu
verteilen, die von den erwarteten Vortei-
len einer Transaktion profitieren sollen.
Dadurch kann sich der Goodwill aus ei-
ner Unternehmensakquisition mit dem
selbst geschaffenen Goodwill von sol-
chen CGUs vermischen. Ein solcher selbst
geschaffener Goodwill kann somit einen
Puffer für einen allfälligen künftigen Ab-
schreibungsbedarf bilden.
Literatur
Duff & Phelps (2010): 2010 Goodwill Im-
pairment Study.
PwC (2011): Making Acquisitions Trans-
parent. Goodwill Accounting in Times of
Crisis.
PwC (2011): Wie viel ist Ihr Goodwill
wert? Purchase-Price-Allocation und
Goodwill-Impairment in der Schweizer
Praxis. nnn
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IFRS aktuell: Neues aus dem Programm des IASB im 1. Quartal 2012
Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Lehrstuhl für Accounting, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Uni-versität Zürich
Regelmässig in r&c: wichtige und aktuelle Informationen zur inter-nationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des Inter-national Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.
Aktuelle Projekte des IASB
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassi-fizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Mea-surement): In dem umfassenden Projekt
zu Finanzinstrumenten streben IASB und
FASB die Harmonisierung ihrer beiden
Standards an. Da die Klassifizierungen
und Bewertungen teilweise voneinander
abweichen, wird durch gemeinsame Be-
sprechungen versucht, wichtige Unter-
schiede gesondert auszuräumen. Diese
beinhalten vor allem vertragliche Cash
Flow Eigenschaften eines Instruments,
die Aufspaltung von finanziellen Ver-
mögenswerten und eine mögliche dritte
Klassifikation (Schuldtitel zum Fair Value,
die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
werden). Die beiden Boards haben über-
einstimmend entschieden, die kritischen
Punkte zu diskutieren und – falls sich Än-
derungen zum bisherigen Stand ergeben
– einen Entwurf mit den jeweiligen Vor-
schlägen zu erstellen.
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wert-minderung (Financial Instruments: Impairment): Bestandteil des Harmoni-
sierungsprojekts von FASB und IASB ist
auch die Wertminderung von Finanzins-
trumenten. Auf der letzten gemeinsamen
Sitzung wurde die Behandlung von er-
worbenen finanziellen Vermögenswerten
mit einer expliziten Verlusterwartung des
Kredits beim Kauf besprochen. Das IASB
befürwortete den Nettoausweis (keine
zugehörige Risikovorsorge) für erworbe-
ne finanzielle Vermögenswerte, wohinge-
gen das FASB mehrheitlich für einen Brut-
toausweis plädierte. Beide Boards haben
sich schliesslich auf einen Nettoausweis
mit zusätzlichen Angaben geeinigt, die
einen Rückschluss auf den Bruttoausweis
zulassen. Die Stabsmitarbeiter werden
einen Vorschlag zu den verpflichtenden
Angaben erstellen.
IFRS für KMU: Ende Januar 2012 dis-
kutierten die Arbeitsgruppe der IFRS für
KMU und die European Financial Re-
porting Advisory Group (EFRAG) diver-
se Sachverhalte der IFRS für KMU. Der
Standard wurde im Juli 2009 publiziert.
Seit September 2010 beschäftigt sich die
Arbeitsgruppe mit der Einführung. Bis
dato wurden drei Einführungshinweise
als Fragen und Antworten (F&A) veröf-
fentlicht. Weitere elf stehen zur öffent-
lichen Stellungnahme aus. Diese F&A’s
unterliegen keinem Konsultationsprozess
(Due Process), haben aber dennoch impli-
zit verbindlichen Charakter. Anhand des
geplanten dreijährigen Turnus zur Über-
prüfung des IFRS für KMU sollen dieser
Sachverhalt sowie weitere offene Punkte
im zweiten Halbjahr 2012 analysiert wer-
den. Der endgültig überarbeitete IFRS für
KMU soll im ersten Quartal 2014 publi-
ziert werden und frühestens 2015 zur
Anwendung kommen.
Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen
Änderungen in IAS 32 – Finanzins-trumente: Ausweis (Financial Inst-ruments: Presentation) sowie IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben (Fi-nancial Instruments: Disclosures): IASB
und FASB haben Änderungen an IAS 32
und IFRS 7 publiziert, die den Ausweis
der Finanzinstrumente vereinheitlichen.
Dabei soll es möglich sein, die Auswir-
kungen einer Aufrechnung von Vermö-
gen und Schulden auf die finanzielle Lage
des Unternehmens besser nachvollziehen
zu können. Im IAS 32 wurde einerseits
die Bedeutung von „hat gegenwärtig
das gesetzlich durchsetzbare Recht auf
Aufrechnung“ („currently has a legally
enforceable right of set-off”) klargestellt
und wurden andererseits die Saldierungs-
vorschriften erörtert. Die Änderungen
werden gültig für Geschäftsjahre, die am
oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen
und müssen einen Vorjahresausweis ent-
halten. Die neuen Offenlegungspflichten
in IFRS 7 verlangen u.a., die Bruttobeträ-
ge auszuweisen. Hieraus entsteht eine
bessere Vergleichbarkeit zwischen Jahres-
abschlüssen nach IFRS und Abschlüssen
nach US-GAAP. Die Veröffentlichungsan-
forderungen treten für Geschäftsjahre in
Kraft, die am oder nach dem 1. Januar
2013 beginnen. Eine Darstellung der
Vorjahresergebnisse ist verpflichtend,
um eine möglichst gute Vergleichbarkeit
zwischen einzelnen Perioden zu gewähr-
leisten.
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Of-fenlegungen des IFRS 9 – Finanzinst-rumente (Financial Instruments): Das
IASB hat die verpflichtende Anwendung
des IFRS 9 um zwei Jahre nach hinten auf
den 1. Januar 2015 verschoben und die
Angaben zum Übergang geändert. Eine
frühere Anwendung ist gestattet. Zusätz-
liche Änderungen betreffen den Verzicht
auf die verpflichtende Anwendung der
Neudarstellung von Vergleichsperioden.
Dies betrifft die erste Verwendung der
Klassifikation und Bemessung der An-
forderungen nach IFRS 9. Stattdessen
werden angepasste Offenlegungen zum
Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 verlangt.
Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die IFRS-Foundation publizierte einen
Entwurf zur IFRS-Taxonomie 2012. Diese
steht im Einklang mit den IFRS, den IAS
und dem IFRS für KMU. Die Taxonomie
dient der Übertragung dieser Standards
in die Berichterstattungssprache XBRL
(eXtensible Business Reporting Langua-
ge). Enthalten sind alle bis zum 1. Januar
2012 veröffentlichten Verlautbarungen
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hat dazu die Vorsitzenden des IASB und
des Interpretations Committee aufgefor-
dert, diese Anpassungen im April 2012
anzugehen. Weitere Analysen betreffen
die Kommunikation mit Dritten sowie die
Entwicklung eines DPOC-Protokolls.
Links
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassi-fizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Mea-surement): Die Informationen zum ge-
meinsamen Meeting sind unter folgen-
dem Link einsehbar: http://media.iasb.
org/IASBupdateJanuary2012.html#1
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wert-minderung (Financial Instruments: Impairment): Die Informationen zum
gemeinsamen Meeting sind unter folgen-
dem Link einsehbar: http://media.iasb.
org/IASBupdateJanuary2012.html#1
IFRS für KMU: Die Projektseite ist ab-
rufbar unter: http://media.iasb.org/sme-
Jan12.htm#5.
Änderungen in IAS 32 – Finanzinst-rumente: Ausweis (Financial Instru-ments: Presentation) sowie IFRS 7 – Fi-nanzinstrumente: Angaben (Financial Instruments: Disclosures): Die Projekt-
seite ist einsehbar unter: http://www.ifrs.
org/Current+Projects/IASB+Projects/Finan
cial+Instruments+A+Replacement+of+IA
S+39+Financial+Instruments+Recognitio/
ALO/ALO.htm
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Of-fenlegungen des IFRS 9 – Finanzinstru-mente (Financial Instruments): Die Pro-
jektseite ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/
IFRS9+effective+date+Dec+2011.htm
Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die
Pressemitteilung ist abrufbar unter: http://
www.ifrs.org/NR/rdonlyres/6876A869-
FD76-469D-9EB4-8A700D155D2C/0/
PR_XBRL_ED2.pdf
Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Com-mittee (DPOC): Die ausführlichen Berich-
te können unter folgendem Link abgeru-
fen werden: http://www.ifrs.org/Alerts/
Governance/DPOC+summary+Jan+2012.
htm nnn
sowie Interimsveröffentlichungen aus
dem Jahr 2011, damit Anwender diese
bei Gebrauch schon vorzeitig im XBRL-
Format berichten können. Die neue Ta-
xonomie beinhaltet erstmals auch die von
den Unternehmen verwendeten Erweite-
rungen für die IFRS-XBRL-Taxonomie, die
der Analyse von ungefähr 200 Jahresab-
schlüssen entnommen wurden. Dadurch
wird der Aufwand der Anwender vermin-
dert, die Taxonomie an ihre persönlichen
Anforderungen anzupassen. Der Entwurf
kann bis zum 17. März 2012 bei der IFRS-
Stiftung kommentiert werden.
Erwartete Veröffentlichungen von Standards im Jahr 2012:
1. Halbjahr 2012: Jährliche Verbesserun-
gen an den IFRS – 2009-2011 (Annual Im-
provements); davon sind betroffen: IFRS
1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34. Des
Weiteren werden die Übergangsleitlinien
in Bezug auf IFRS 10 (Transition Guidance
– Proposed amendments to IFRS 10) pu-
bliziert.
2. Halbjahr 2012: IFRS 9 – Finanzinstru-
mente: Bilanzierung von Sicherungsbe-
ziehungen (General Hedge Accounting)
Sonstiges:
Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Com-mittee (DPOC): Das DPOC ist zuständig
für die Genehmigung des Konsultations-
prozesses, der Überwachung seiner Ein-
haltung sowie der Kontrolle der Funktion
der Trustees gemäss Satzung der IFRS
Foundation. Auf der letzten Zusammen-
kunft wurde besprochen, wie das IASB
eingeführte Standards analysiert. Die
nachträgliche Analyse von eingeführten
Standards ist ein verpflichtender Vorgang
für alle neuen IFRS sowie bei wichtigen
Änderungen an bestehenden Standards.
Die Stabsmitarbeiter erstellen eine voll-
ständige Vorgehensweise zur Bewertung
des IFRS 8. Des Weiteren wurde die Effek-
tivität des IFRS Interpretations Committee
bewertet. Bereits vom DPOC gestellte An-
forderungen wurden erfüllt, jedoch sind
weitere Änderungen nötig. Das DPOC
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bilienDer Grundstückkaufvertrag: Die
Grundstücksübertragung zu Eigen-tum gegen Geld. Bei der Redaktion des Vertrags gilt es durch die Auf-nahme von zweckdienlichen vertrag-lichen Bestimmungen sicherzustellen, dass einerseits der Verkäufer den ge-samten Kaufpreis erhält und anderer-seits dem Käufer der Vertragsgegen-stand frei von unvorhergesehenen dinglichen Forderungen zu Eigentum übertragen wird. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Forde-rungen beider Parteien konkursgesi-chert sind. Eine Übersicht.
I. Sicherung der Kaufpreiszahlung zu Gunsten des Verkäufers
1. Zeitpunkt des Eigentumsübergangs
Die Parteien können vereinbaren, dass
der Käufer erst im Grundbuch eingetra-
gen wird, wenn er den gesamten Kauf-
preis bezahlt hat. Bei diesem Vorgehen ist
wichtig, dass die Anzahlung des Käufers
gemäss einer der in Ziff.I./2. ff. beschrie-
benen Massnahmen gesichert wird (vgl.
auch Ziff. II./1.).
Ist hingegen ein Eigentumsübergang
nach Eingang einer Teilzahlung nötig
oder gewollt (z.B. weil das Grundstück als
Sicherheit für neu zu errichtende Grund-
pfandrechte dienen soll), muss darauf
geachtet werden, dass die Forderung des
Verkäufers (Kaufpreisrestanz) mittels der
in Ziff. I./2. bis 4. beschriebenen Instru-
mente gesichert wird.
2. Unwiderrufliches Zahlungsverspre-chen / Bürgschaft / Bankgarantie
a) Mit einem unwiderruflichen Zah-lungsversprechen verpflichtet sich
eine Bank, Versicherung oder Pen-
sionskasse, nach Erfüllung gewisser
Bedingungen oder zu einem vordefi-
nierten Zeitpunkt die Auszahlung des
zugesicherten Betrages vorzunehmen.
Entsprechen nicht alle Bedingungen
vollständig den Anforderungen der
Vereinbarung, kann dieses Zahlungs-
versprechen hinfällig und die Zahlung
verweigert werden.
b) Die gesetzliche Grundlage der Bürg-schaft ist in Art. 492 ff. OR geregelt.
Durch einen Bürgschaftsvertrag ver-
pflichtet sich der Bürge dem Gläu-
biger des Hauptschuldners für die
Erfüllung der Schuld einzustehen. Bei
Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidar-
bürgschaft schon bei Zahlungsverzug)
muss der Bürge bis zum vereinbarten
Höchstbetrag die Schulden des Haupt-
schuldners bezahlen. Die Bürgschaft
ist vollständig vom Hauptschuldver-
hältnis abhängig (Akzessorietät) und
setzt eine zu Recht bestehende Haupt-
schuld voraus. Die Bürgschaft ist eher
selten, da es sich beim Bürgen häufig
um einen am Grundgeschäft unbe-
teiligten Dritten handelt, welcher ein
erhebliches finanzielles Risiko eingeht.
c) Bei der Bankgarantie handelt es sich
– im Unterschied zur Bürgschaft – um
eine abstrakte und somit vom Grund-
geschäft losgelöste Verpflichtung. Ein-
reden aus dem Grundgeschäft können
folglich nicht erhoben werden. Der
Garant resp. die Bank hat auf erste
Anforderung des Begünstigten hin zu
bezahlen.
Von diesen drei Instrumenten zur Siche-
rung der Kaufpreiszahlung bietet die
Bankgarantie die grösste Sicherheit. Ent-
sprechend hoch sind die von den Banken
für derartige Garantien verlangten Ge-
bühren. Überdies lassen sie im Zusam-
menhang mit der Vergabe derartiger
Garantien bei der Überprüfung der Ga-
rantienehmer nachvollziehbarerweise ein
erhöhtes Mass an Sorgfalt walten, wes-
halb Bankgarantien nur eingeschränkt
gewährt werden.
3. Verkäuferpfandrecht
Der Verkäufer eines Grundstücks hat
gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziffer 1 ZGB für
seine Kaufpreisforderung ein mittelbares
gesetzliches Pfandrecht am verkauften
Grundstück. Die Eintragung des Pfand-
rechtes des Verkäufers muss spätestens
drei Monate nach der Übertragung des
Eigentums erfolgen (vgl. Art. 838 ZGB),
was auch nach Abschluss des Kaufvertra-
ges und ohne Zustimmung des Verkäu-
fers möglich ist. Bezahlt der Käufer den
Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer die
Verwertung des Grundstücks im Rahmen
einer Betreibung zu verlangen, um auf
diesem Wege seinen Anspruch zu befrie-
digen.
4. Sicherung der Kaufpreiszahlung mittels Rückbehalt von Schuldbriefen
Falls auf dem Grundstück, welches ver-
kauft wird, Schuldbriefe lasten, kann
vereinbart werden, dass diese Zug um
Zug mit der Zahlung des Kaufpreises auf
den Käufer übertragen werden. Zahlt der
Käufer den Kaufpreis bzw. die Kaufpreis-
restanz nicht, bleiben die Schuldbriefe
beim Verkäufer. Er hat die Möglichkeit,
die Verwertung des Grundstücks im Rah-
men einer Betreibung zu verlangen und
auf diesem Wege seinen Anspruch zu
befriedigen.
II. Sicherung der unbelasteten Über-tragung des Eigentums bzw. Investiti-onsschutz zu Gunsten des Käufers
1. Übertragung von Eigentum nach Anzahlung des Kaufpreises / Mass-nahmen zur Sicherung der Kaufpreis-anzahlung
Wird der Käufer bereits nach geleisteter
Anzahlung als Eigentümer im Grundbuch
eingetragen, kann ihm ein allfälliger Kon-
kurs des Verkäufers – zumindest im Hin-
blick auf seine Anzahlung – nichts mehr
Dr. Thomas Aebersold, Notar und Rechtsanwalt, v. Fischer & Cie, Bern; Rahel Leimer, Notarin und Rechtsanwäl-tin, v. Fischer & Cie, Bern.
Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag: So sichern Sie sich ab
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Imm
ob
ilien
vorgeht, Gebrauch machen (vgl. z.B. Art.
241 BE-StG oder Art. 208 ZH-StG i.V.m.
Art. 834 ZGB).
III. Verzug
Auf den Verzug wird in diesem Artikel
nicht näher eingegangen. Der Vollstän-
digkeit halber wird er aber an dieser Stelle
erwähnt.
Haben die Parteien untereinander nichts
vereinbart, gelten die allgemeinen ge-
setzlichen Regeln des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR): Befindet sich
der Käufer mit der Zahlung des Kauf-
preises im Verzug, hat der Verkäufer An-
spruch auf einen Verzugszins (Art. 213
i.V.m. Art. 104 OR).
Befindet sich demgegenüber der Ver-
käufer beim Übergabetermin im Verzug,
kommt die gesetzliche Regelung nach
Art. 221 i.V.m. Art. 190 f. OR zum Zuge.
Möglich ist in diesem Zusammenhang
auch die Aufnahme einer zusätzlichen
Klausel, wonach der Käufer bei Verzug
des Verkäufers berechtigt ist, mit der
Leistung der Schlusszahlung bis zur de-
finitiven Übergabe des Vertragsobjektes
zuzuwarten.
IV. Fazit
Es existieren zahlreiche Möglichkeiten,
um die Leistungen des Käufers bzw. des
Verkäufers zu sichern.
Da die Praxis der Abwicklung der Kauf-
preiszahlung mitunter auch kantonal un-
terschiedlich gehandhabt wird und sich
die Frage, welche Sicherungsinstrumente
zum reibungslosen Vollzug des Grund-
stückkaufvertrags beitragen können und
daher angewendet werden sollten, nicht
pauschal beantworten lässt, sind die zur
Verfügung stehenden Instrumente und
Massnahmen im Einzelfall sorgfältig zu
prüfen. Die Urkundsperson oder die mit
der Vertragsredaktion betraute Person
(z.B. ein Rechtsanwalt) hat dabei den
Vertragsparteien deren Vor- und Nachtei-
le sowie die (finanziellen) Auswirkungen
aufzuzeigen. nnn
Dieser Artikel ist ein ergänzter Auszug
aus den Seminarunterlagen des Zertifi-
katslehrgangs Immobilien vom Herbst
2011. Für weitere Infos zu diesem und
anderen Lehrgängen: www.veb.ch
anhaben. Der Anspruch des Verkäufers
auf Zahlung der Kaufpreisrestanz wird
in diesem Fall gemäss einer der oben in
Ziff. I./2.ff. beschriebenen Massnahmen
gesichert.
Entscheiden sich die Parteien dafür, den
Käufer erst später im Grundbuch als Ei-
gentümer eintragen zu lassen (z.B. erst
dann, wenn der gesamte Kaufpreis be-
zahlt ist), sollte die Anzahlung des Käu-
fers durch ein in Ziff. I./2. beschriebenes
Instrument (Bürgschaft oder Bankgaran-
tie), gesichert werden.
2. Investitionsschutz
Bei einem Kaufvertrag über ein noch
zu erstellendes Vertragsobjekt will der
Käufer, dass die vertraglich vereinbar-
ten Leistungen erbracht werden und
dass der dem Verkäufer bzw. dem Total-
oder Generalunternehmer überwiesene
Betrag für die Ausführung der vertrag-
lich vereinbarten Arbeiten verwendet
wird, so dass das Kaufobjekt nicht mit
unvorhergesehenen dinglichen Forde-
rungen (wie z.B. einem Bauhandwerker-
pfandrecht) belastet wird. Um derarti-
gen Konflikten vorzubeugen, empfiehlt
sich der Abschluss einer Bautreuhand-
schaft und/oder Erfüllungsgarantie als
Präventivmassnahme/n.
a. Bautreuhandschaft
Durch eine Bautreuhandschaft kann ins-
besondere sichergestellt werden, dass
n die vergebenen Bauaufträge – nach
erfolgter An- oder Teilzahlung – ver-
tragsgemäss ausgeführt werden;
n die vom Bauherr vertragsgemäss ge-
leistete Zahlung vom beauftragten
Empfänger ausschliesslich für das vor-
gesehene Bauwerk verwendet wird
– zumal ansonsten Doppelzahlungen
oder auf das Bauwerk eingetragene
Pfandrechte drohen;
n bei Konkurs des General- oder Total-
unternehmers bzw. dessen Zulieferan-
ten der Bauherr keinen finanziellen
Schaden erleidet und die Bauarbeiten
weitergeführt werden.
Der mit der Bautreuhandschaft Beauf-
tragte kontrolliert daher den Werkvertrag
und überprüft die eingehenden Rechnun-
gen auf deren Rechtmässigkeit. Weiter
prüft er, ob die Bauleistungen in quali-
tativer Hinsicht dem abgeschlossenen
Werkvertrag entsprechen und auch ter-
mingerecht erfolgt sind. Ist dies der Fall,
sorgt er für die termingerechte Zahlung
der entsprechenden Rechnungen.
b. Erfüllungsgarantie
Die Erfüllungsgarantie ist die Garantie
eines Finanzinstitutes (i.d.R. einer Bank
oder Versicherung) und dient der Siche-
rung allfälliger Ansprüche des Käufers
gegenüber dem Verkäufer wegen nicht
ordnungsgemässer bzw. nicht vertrags-
gemässer Lieferung oder Leistung (z.B.
Bau, Montage oder Ausführung).
Der Abschluss derartiger Garantien kann
bei General- bzw. Totalunternehmer-
Kauf-/Werkverträgen sinnvoll sein. Die Er-
füllungsgarantie wird oftmals mit einem
unwiderruflichen Zahlungsversprechen,
einer Bürgschaft oder Bankgarantie ge-
koppelt und vom gleichen Institut aus-
gestellt. Sollte in einem solchen Verhält-
nis der General- oder Totalunternehmer
Konkurs gehen, kann sich der Besteller
(Bauherr) an den Solidarbürgen bzw. die
Bank oder die Versicherungsgesellschaft
halten, der/die die Garantie ausgestellt
hat. In der Praxis ist beispielsweise eine
Garantiesumme von 10 Prozent der
Werkvertragssumme denkbar.
Die Kosten im Zusammenhang mit den
Vorkehren betreffend den Investitions-
schutz (Erfüllungsgarantie und Bautreu-
handschaft) können je nach Art der Ga-
rantie und Aufgaben des Bautreuhänders
mehr oder weniger hoch ausfallen und
sind vom Käufer zu übernehmen. Des-
halb empfiehlt es sich im Einzelfall zu
prüfen, ob solche Massnahmen zu treffen
sind oder nicht.
3. Treuhandkonto für Grundstückge-winnsteuern
Schliesslich sollte der Vertrag zum finan-
ziellen Schutz des Käufers eine Klausel
enthalten, wonach der vom Verkäufer
mutmasslich geschuldete Grundstück-
gewinnsteuerbetrag auf einem Treu-
handkonto sichergestellt wird. Wird die
geschuldete Grundstückgewinnsteuer
vom Verkäufer nämlich nicht bezahlt,
kann der Kanton von seinem Recht auf
Eintragung eines gesetzlichen Pfandrech-
tes, welches allen anderen Pfandrechten
Steuern
1·12 15&rechnungswesen
controlling
Armin Suppiger, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, VATAR AG, Luzern
Seit 1.1.2012 ist (schon) wieder manches anders: Update zur Mehrwertsteuer (MWST)
Die meisten Broschüren der ESTV über die Praxisweisungen zur MWST sind inzwischen publiziert. Aber bereits seit dem 1. Januar 2012 sind wieder Neuerungen in Kraft, die es zu beach-ten gilt. Demgegenüber sind die für den Bereich Immobilien einschnei-denden Regelungen bei der Liegen-schaftserstellung und insbesondere beim -verkauf bis auf weiteres gültig.
Publikationen der ESTV
Von der ESTV werden neben der gesetz-
lichen Bestimmungen (MWST-Gesetz und
-Verordnung) diverse Praxisweisungen
veröffentlicht:
n MWST-Info (20)
n MWST-Branchen-Info (26)
n 3 MWST-Praxis-Info (bisher 3)
Mit Ausnahme von vier Branchen-Infos
(Luftverkehr, Finanzbereich, Vorsteuer-
pauschale für Banken, Liegenschaftsver-
waltung/Vermietung und Verkauf von
Immobilien) sind sämtliche obgenannten
Broschüren publiziert. Sie können diese
online unter der Homepage www.estv.
admin.ch abrufen oder gratis bei der
ESTV bestellen.
Kontrolle auf Verlangen
Seit dem 1. Januar 2012 können Steu-
erpflichtige eine Kontrolle bei der ESTV
verlangen. Dabei ist zu beachten, dass
der Zeitpunkt über die Durchführung
der Behörde freigestellt ist. Bspw. wird
bei einem Unternehmensverkauf im Zu-
sammenhang mit der Due Diligence dis-
kutiert, ob eine MWST-Kontrolle bei der
ESTV verlangt werden soll. Da keine Fris-
ten an die ESTV gestellt werden können,
ist gut zu überlegen, wie sinnvoll diese
Massnahme ist – zum Beispiel, wenn es
bei den Kaufverhandlungen einen Zeit-
plan einzuhalten gilt. Vermutlich kann
den Auflagen der Käufer durch eine ver-
tragliche Regelung und/oder die Prüfung
durch einen MWST-Experten ebenfalls
entsprochen werden.
Die UID-Nummer in der Schweizer MWST
Alle Unternehmen haben seit dem 1.
Januar 2011 ihre neuen Schweizer UID-
Nummern erhalten. Bis zum 31. Dezem-
ber 2013 können die Steuerpflichtigen
wahlweise die bisherige 6-stellige MWST-
Nummer oder bereits die neue UID-Num-
mer auf ihren Rechnungen bei der ESTV
verwenden. Danach ist nur noch die UID-
Nummer erlaubt. Die UID-Nummer kann
von sämtliche Unternehmen unter www.
uid.admin.ch abgefragt werden. Daraus
ist auch ersichtlich, ob die Gesellschaft
bei der MWST registriert ist.
ACHTUNG! Die Schweizer UID-Num-
mer ist nicht zu verwechseln mit der
in der EU bekannten Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer. Diese ist auch
als UID-Nummer bekannt und wird für
Zwecke der Umsatzsteuer im Waren-
und Dienstleistungsverkehr in Europa
verwendet.
Verzugs-/Vergütungszinsen
Für verspätete Zahlungen seitens der
Steuerpflichtigen oder seitens der ESTV
(Rückzahlung Steuerguthaben innert 60
Tagen nach Abrechnungseingang bei der
ESTV) kommen folgende Verzugs- bzw.
Vergütungszinsen zur Anwendung:
n ab 01.01.1995: Zinssatz 5.0%
n ab 01.01.2010: Zinssatz 4.5%
n ab 01.01.2011: Zinssatz 4.0% (NEU!)
Erstellung und Verkauf von Immobilien
Mit dem Inkrafttreten des neuen MWST-
Gesetzes per 1.1.2010 hat die ESTV die
Kriterien betreffend der Abgrenzung
Werkvertrag/Kaufvertrag neu geregelt.
Mit der MWST-Praxis-Info 01 «Präzisie-
rungen zur MWST Übergangsinfo 01»
gewährt die Steuerverwaltung eine Über-
gangsfrist (mit Wahlrecht für die alte oder
neue Variante) bis am 30. Juni 2010. Da-
nach gilt nur noch die neue Variante:
Sofern der Boden dem Bauunternehmer
(Generalunternehmer, Investor) gehört,
liegt nur eine von der Steuer ausgenom-
mene Grundstücklieferung vor, wenn die
folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind
(detaillierte Umschreibung in der MWST-
Branchen-Info 04):
a) Käufer erwirbt ein fertig geplantes
und projektiertes Objekt;
b) es wird ein zuvor festgesetzter Pau-
schalpreis für Boden und Gebäude
bezahlt;
c) der Käufer kann auf den Bau nur be-
schränkten Einfluss nehmen;
d) es liegt nur ein Vertrag vor (Kaufver-
trag zwischen Verkäufer und Käufer
von Boden und Gebäude);
e) Nutzen und Schaden gehen erst nach
der Fertigstellung an den Käufer über;
f) die Bezahlung erfolgt erst nach be-
zugsbereiter Fertigstellung.
Insbesondere die Bedingungen c) und d)
führen in zahlreichen Fällen zur Abrech-
nungspflicht bei der MWST. Zur Defini-
tion des «beschränkten Einflusses» des
Käufers (Bst c) bezieht sich die ESTV auf
die Mehrkosten gegenüber dem festge-
legten Pauschalpreis. Übersteigen die
Mehrkosten (bedingt durch die Ände-
rungswünsche des Käufers) den Pau-
schalpreis um nicht mehr als 5%, ändert
die Qualifikation des von der Steuer aus-
genommen Tatbestandes nicht. Sind die
Kosten jedoch höher, ist eine werkver-
che Arbeiten durch Dritte (Architekt,
Bauunternehmer, Handwerker etc.)
ausgeführt. Zur Finanzierung (bspw.
Auflage der Bank) vereinbaren die Ver-
käufer im Kaufvertrag die Zahlung der
Stockwerkeigentumswohnung nach
Baufortschritt (10% beim Vertragsab-
schluss, 20% nach Erstellung Grund-
geschoss, 40% nach Rohbauende
und 30% bei Bezug). Der Verkauf der
Wohnungen wird somit steuerpflich-
tig, d.h. die Verkäufer müssen sich bei
der MWST registrieren lassen!
Fazit
Die Steuerpflichtigen sind gefordert, die
aktuellen Weisungen zu beachten und
die Änderungen zu berücksichtigen. Die
MWST-Verantwortlichen müssen laufend
über die Betriebsabläufe und Projekte
orientiert sein, damit die erforderliche
Umsetzung im Rechnungswesen erfolgen
kann. Auch (bisher) nicht Steuerpflichtige
müssen über die MWST-Gesetzgebung
und Praxis informiert sein, damit recht-
zeitig allfällige Konsequenzen (z.B. Preis-
zuschläge bei MWST-Abrechnungspflicht)
erkannt oder Gegenmassnahmen (z.B.
Änderung Zahlungsplan bei Immobili-
enverkäufen) ergriffen werden können.
nnn
tragliche Lieferung gegeben und der Lie-
genschaftsverkauf unterliegt der Steuer
(ohne Wert des Bodens). Dabei wird jedes
Projekt (z.B. Einfamilienhaus, Eigentums-
wohnung) einzeln betrachtet.
Die Zahlungsbedingung gemäss Bst. d) ist
auch eingehalten, wenn eine Anzahlung
von max. 30% erfolgt. Dabei können
hingegen Zahlungsversprechen, wie sie
bei den Immobilienverkäufen üblich sind,
zum Killerkriterium werden. Liegt ein
Zahlungsversprechen von 70 – 100% auf
den Zeitpunkt der bezugsbereiten Fertig-
stellung vor, ist der Liegenschaftsverkauf
dennoch von der Steuer ausgenommen.
Sofern ein unwiderrufliches Zahlungsver-
sprechen die Zahlung eines bestimmten
Betrages auf den Zeitpunkt vor bezugs-
bereiter Fertigstellung der Liegenschaft
sichert, liegt hingegen in jedem Fall eine
steuerbare werkvertragliche Lieferung
vor.
Die Praxiserfahrung zeigt, dass die neuen
Kriterien bei Immobilienverkäufen häufig
zur Abrechnungspflicht bei der MWST
führen. Oftmals löst die Erstellung von
Immobilien mit dem anschliessenden Ver-
kauf sogar die Steuerpflicht aus:
Beispiel: Ein Investor (z.B. Privatper-
son, Einfache Gesellschaft) erstellt eine
Überbauung. Dabei werden sämtli-
Steuern
16 1·12&rechnungswesen
controlling
Am 01.01.2010 ist das total revidier-
te MWST-Gesetz in Kraft getreten.
Der neu erschienene, bisher einzige
MWST-Kommentar stellt nicht nur die
Grundzüge des neuen Rechts in kom-
pakter Form dar, sondern erläutert
auch die einzelnen Gesetzes- sowie
die entsprechenden Ausführungsbe-
stimmungen. Zudem setzt sich das
Werk mit der publizierten Verwal-
tungspraxis (bis 31.12.2011) und der
bisherigen Rechtsprechung auseinan-
der. Als aussagekräftiges Arbeitsin-
strument soll es Lösungsansätze für
die in der täglichen Praxis auftreten-
den mehrwertsteuerlichen Fragestel-
lungen anbieten.
Der Kommentar richtet sich insbeson-
dere an die MWST-Verantwortlichen in
den Unternehmen, an Berater sowie
an Mitarbeiter der MWST-Verwaltung
und der Gerichte. Aber auch Perso-
nen, die nicht so häufig mit mehr-
wertsteuerlichen Fragestellungen kon-
frontiert sind, soll dieser Kommentar
den Zugang zum neuen MWST-Gesetz
erleichtern.
Herausgeber:
Felix Geiger, Regine Schluckebier,
März 2012, 999 Seiten, gebunden,
CHF 139.–, ISBN 978-3-280-07225-7
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Auf vebjob.ch Passendes finden.
1·12 17&rechnungswesen
controlling
Au
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g
dazu eine Softwareanwendung, die unter
anderem folgendes bietet:
n sorgfältig abgestimmte Ergebnisvi-
sualisierungen, welche sowohl den
raschen Überblick als auch vertiefende
Analysen ermöglichen
n Darstellung von Mittelwerten, Ver-
gleichswerten und Verteilungen
n Darstellung zeitlicher Entwicklungen
n beliebige Wechsel und Filtermöglich-
keiten zwischen den Auswertungs-
ebenen veb.ch insgesamt, Lehrgangs-/
Seminararten, einzelnen Bildungsver-
anstaltungen und Lehrpersonen (drill-
down & drill-up)
n farbliche Hervorhebung von beson-
ders hohen und tiefen Ergebnissen
n Möglichkeit, nach beliebigen Zeiträu-
men zu filtern.
Der veb.ch erhält mehrmals jährlich aktu-
alisierte Daten, welche jeweils alle bisher
erfassten Teilnehmerrückmeldungen ent-
halten.
Letztes Jahr hat veb.ch die Erhebung und Auswertung der Teilnehmerrück-meldungen grundlegend überarbei-tet. Nachfolgend präsentieren wir Ih-nen den neuen Feedbackprozess und gleich auch erste Resultate.
Teilnehmerrückmeldungen sind das
zentrale Mittel zur Evaluation der Kun-
denzufriedenheit und der Qualität von
Bildungsveranstaltungen. Es sind die sub-
jektiven Qualitätseinschätzungen der Teil-
nehmenden, welche über den Erfolg ei-
nes Bildungsangebots entscheiden. Auch
spiegeln sie tatsächlich gemachte Erfah-
rungen von Teilnehmenden, die häufig
jede Minute des Bildungsangebots selbst
erlebt haben.
Zwei Ziele, eine zentrale Auswertung
Für veb.ch standen bei der Neukonzep-
tion des Instruments «Teilnehmerfeed-
back» zwei Ziele im Vordergrund. Erstens
sollten alle Lehrpersonen aussagekräftige
Ergebnisberichte erhalten. Zweitens soll-
ten die Teilnehmerrückmeldungen ver-
stärkt zu Erkenntnissen auf der konzepti-
onellen und strategischen Ebene führen.
Die Rückmeldungen waren also nicht nur
für die Lehrpersonen, sondern auch für
die Bildungsleitung des veb.ch in geeig-
neter Weise aufzubereiten.
Das passende Konzept dazu entwickelte
die edumendo GmbH, welche auf Feed-
backprozesse spezialisiert ist. Das Unter-
nehmen erfasst und wertet die Daten der
veb.ch Bildungsveranstaltungen seit dem
1. Juni 2011 aus.
Diese Qualitätskriterien werden abgefragt
Aussagekräftige Ergebnisberichte für die
Lehrpersonen bedingen, dass die Teil-
nehmenden zu jeder Lehrperson separat
Feedback geben. Nun sind aber bis zu
zehn verschiedene Referenten an einem
Bildungsangebot des veb.ch beteiligt. Um
die Teilnehmenden zeitlich nicht über-
mässig mit Evaluationsaufgaben zu be-
lasten, sind die Befragungsinhalte auf die
wichtigsten Qualitätskriterien beschränkt.
Anhand einer von 1 (sehr schlecht) bis
6 (sehr gut) reichenden Skala bewerten
die Teilnehmenden das Engagement der
Lehrperson, die Klarheit der Gliederung
(roter Faden), die Verständlichkeit der Er-
läuterungen, den Praxisbezug sowie die
Dokumentation. Die Rückmeldungen zu
den einzelnen Lehrpersonen können zu-
dem mit einem Kurzkommentar ergänzt
werden. Zusätzlich zu den lehrperso-
nenbezogenen Inhalten werden weite-
re Aspekte der Bildungsqualität wie die
Kursorganisation vor Ort, die administra-
tive Kursabwicklung, die Infrastruktur so-
wie die Zufriedenheit mit dem Bildungs-
angebot insgesamt abgefragt. Auch zu
diesen lehrpersonenübergreifenden Qua-
litätskriterien kann eine Bemerkung ver-
fasst werden.
Mehr Rücklauf dank Papier und Bleistift
Um eine möglichst hohe Rücklaufquote
zu ermöglichen, hat sich der veb.ch be-
wusst für «Paper & Pencil» und gegen eine
Online-Erhebung entschieden. Die Frage-
bogen werden vom Sekretariat des veb.
ch mit einem Barcode versehen und den
Teilnehmerunterlagen beigelegt.
Der Rücklauf ist beeindruckend: Jähr-
lich werden von den Teilnehmenden der
Weiterbildungsveranstaltungen des veb.
ch rund 2000 Fragebogen mit ca. 11000
einzelnen Lehrpersonenbewertungen ab-
gegeben. Die digitale Erfassung und Aus-
wertung der ausgefüllten Fragebogen
übernimmt die edumendo GmbH. Die
Bewertungen der geschlossenen Fragen
werden elektronisch mit Hilfe einer OMR
(Optical Mark Recognition) Software er-
kannt. Die Texterfassung der handschrift-
lichen Kommentare erfolgt trotz Soft-
wareunterstützung von Hand.
So funktioniert die Auswertung
Die Art und Weise, wie die erhobenen
Daten ausgewertet und visualisiert wer-
den, ist wesentlich mitverantwortlich
dafür, ob und in welchem Ausmass die
Daten zu Erkenntnissen führen. Zwei
unterschiedliche Auswertungsformate
tragen den unterschiedlichen Bedürfnis-
sen des Bildungsmanagements und der
Lehrpersonen Rechnung. veb.ch nutzt
Wissen, was für Wissenshungrige zählt.
Christoph Kobler, lic. rer. publ., Geschäftsleiter, edumendo GmbH, Zürich
18 1·12&rechnungswesen
controlling
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gBerner FachhochschuleWirtschaft
Executive Master of Business Administration mit Vertiefung in
Controlling & Consultingeinjähriger Studiengang für Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling
Studiendauer: 1/2 Jahr Studium plus 1/2 Jahr MasterarbeitUnterrichtszeiten: 14-täglich, Freitagnachmittag und Samstag Studienort: Zürich Altstetten
InfoveranstaltungZürich: Au Premier, Hauptbahnhof, Mittwoch, 18. April 2012, 18.00 bis 19.00 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.wirtschaft.bfh.ch/controlling oder Telefon 031 848 34 02
Die Auswertungssoftware für das Bil-
dungsmanagement beinhaltet unter an-
derem die in Abbildung 1 dargestellte
dungsveranstaltungen aufgeschlüsselten
Ergebnisse ermöglicht. Die grauen Kreise
stehen für Mittelwerte, welche dem vom
Heatmap, welche mittels Einfärbungen
und Mittelwerten einen schnellen Über-
blick über die nach den einzelnen Bil-
Abbildung 1: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung für das Bildungsmanagement
1·12 19&rechnungswesen
controlling
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g
Zusätzlich zu den in Abbildung 2 visua-
lisierten Ergebnissen erhalten die Lehr-
personen in ihren Berichten auch die
Rücklaufquote, die sie betreffenden
Kurzbemerkungen sowie eine Aufschlüs-
selung der Ergebnisse nach den einzelnen
Bildungsveranstaltungen.
Aussagekräftige Resultate
Mit den neuen Evaluationsinstrumenten
des veb.ch werden Teilnehmerrückmel-
dungen sorgfältig erfasst und systema-
tisch ausgewertet. Sowohl die Bildungslei-
tung als auch die Lehrpersonen erhalten
aussagekräftige Auswertungen, welche
eine konsequente Nutzung der Teilneh-
merrückmeldungen für die Optimierung
der Bildungsqualität ermöglichen.
Das Fazit der bisherigen Auswertungen:
Die vom veb.ch gesetzten Zielwerte wer-
den im Gesamtdurchschnitt erreicht. Auf
der Stufe der einzelnen Bildungsveran-
staltungen oder Lehrpersonen zeigen die
Ergebnisse konkrete Möglichkeiten für
weitere Verbesserungen der Bildungsqua-
lität. nnn
Zusätzlich zur Heatmap kann die Bil-
dungsleitung mit weiteren Ergebnisvisu-
alisierungen Zeitverläufe, Streuungen,
Vergleiche mit beliebigen Auswertungs-
einheiten, offene Kommentare sowie
soziodemografische Unterschiede aus-
werten.
Die Ergebnisberichte für die Lehrpersonen
Die Ergebnisberichte für die Lehrperso-
nen werden im PDF erstellt und enthal-
ten unter anderem die in Abbildung 2
visualisierten Daten. In der mit «Ihr MW»
bezeichneten Spalte werden die arith-
metischen Mittelwerte der betreffenden
Bildungsveranstaltung dargestellt. «Ver-
gleich I» zeigt die eigenen Resultate in
Bezug zu den Mittelwerten aller Lehrper-
sonenbewertungen dieser Bildungsver-
anstaltung. «Vergleich II» präsentiert die
durchschnittlichen Ergebnisse der Lehr-
personenbewertungen aller Bildungsver-
anstaltungen innerhalb der letzten 12
Monate. Ausserdem sind die Verteilung
und zeitliche Entwicklung der Bewertun-
gen abgebildet.
veb.ch auf einer 6-er Skala von 1 bis 6 de-
finierten Zielwert von 5 entsprechen oder
mit 4.9 und 5.1 nur geringfügig darunter,
bzw. darüber liegen. Durchschnittswerte
unter 4.9 werden in drei Abstufungen rot
eingefärbt. Bei Werten über 5.1 werden
ebenfalls in drei Abstufungen Blaufarben
vergeben.
Ergebnisse für die Bildungsleitung
Die seit dem 1. Juni 2011 vorliegenden
Daten zeigen, dass der Zielwert von 5
im Durchschnitt aller Bildungsveran-
staltungen für jedes Kriterium erreicht
wurde. Innerhalb der einzelnen Semina-
re und Lehrgänge wird dieser Zielwert
– abgesehen von einigen Rotbereichen,
welche auf Verbesserungspotentia-
le hinweisen – ebenfalls erreicht oder
übertroffen. Zudem fallen die hohen
Bewertungen für die Kursorganisation
vor Ort und die administrative Kursab-
wicklung auf. Eine weitere Aufschlüs-
selung dieser Daten nach Lehrpersonen
(drill-down), macht oft deutliche Unter-
schiede sichtbar.
Abbildung 2: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung des Lehrpersonenberichts
20 1·12&rechnungswesen
controlling
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Organisation der Höheren Fachprüfung
umsichtig organisiert und geführt. Wir
danken ihr für ihren grossen Einsatz. Mit
Frau Dalya Abo El Nor haben wir bereits
eine Nachfolgerin gefunden. Sie arbeitet
seit 1. September 2011 beim KV Schweiz
in der Abteilung Berufsbildung. Neben
der Organisation der Höheren Fachprü-
fung für Experten in Rechnungslegung
und Controlling zeichnet sie auch verant-
wortlich für die kaufmännische Grundbil-
dung. Bis Ende Januar erfolgte die Einar-
beitung; damit wurde ein reibungsloser
Übergang sichergestellt.
PrüfungslogistikDa unser langjähriger Mitarbeiter Dave
Bär im letzten Jahr in Pension ging, sind
nun unsere geplanten «neuen Männer»
im Einsatz: Martin Sommer und Mau-
rizio Sensi, beide schon länger beim KV
Schweiz, amten ab 2012 als unsere Ko-
ordinatoren und teilweise auch als Auf-
sichtsverantwortliche am Prüfungsort.
Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2012
Informationen zu den Prüfungen finden
Sie unter www.examen.ch.
Frau Nicole Gretler (Berufsprüfung 044
283 45 46) und Frau Dalya Abo El Nor
(Höhere Fachprüfung 044 283 45 46)
stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail
unter rechnungswesen_controlling@
kvschweiz.ch zur Verfügung. nnn
Alljährlich im März und April: die eidg. Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling. Die Vorbereitungen laufen natürlich auf Hochtouren, zu-mal dieses Jahr nochmals nach den al-ten und neuen Reglementen geprüft wird.
Neue Prüfungsordnungen
Seit 2011 werden die Prüfungen nach den
neuen Prüfungsordnungen (PO) abgelegt.
Die aktuellen Versionen und Wegleitun-
gen finden Sie auf www.examen.ch.
Immer mehr Anmeldungen
Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesenn Repetenten 73 (Reglement 1999)
(Deutschschweiz: 50, Romandie: 14,
Tessin: 9)
n Kandidaten 1’042 (PO 2010)
34% mehr als 2011
(Deutschschweiz: 694, Romandie: 289,
Tessin: 59)
Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechnungslegung und Controllingn Repetenten 12 (Reglement 1999)
(Deutschschweiz/Romandie: je 6,
Tessin: keine)
n Kandidaten 225 (PO 2008)
58% mehr als 2011
(Deutschschweiz: 160, Romandie: 48,
Tessin: 17)
Klare Antworten zu einer oft gestellten Frage
Das Prüfungssekretariat spürt die stei-
gende Nervosität der Kandidatinnen und
Kandidaten – es kommen Anfragen zu
den erlaubten Hilfsmitteln und Fragen
betreffend Absenzen infolge Krankheit
oder Unfall.
Eine ganz typische Frage: «Was passiert,
wenn ich vor dem ersten Prüfungstag
krank werde oder am ersten Tag einen
Unfall erleide?»
Die Prüfungsordnung Art. 4.2 sagt klar
aus, wie Rücktritte geregelt werden.
Prüfungs-Absenz und die Folgen
Grundsätzlich: Die Prüfung kann zweimal
wiederholt werden.
Kann ein Kandidat die Prüfung überhaupt
nicht antreten, ist sie für ihn oder sie in
diesem Jahr vorbei. Die nächste Gelegen-
heit kommt dann erst 12 Monate später.
Wenn ein Kandidat aus entschuldbaren
Gründen während der Prüfung zurück-
treten muss, absolviert er beim nächsten
Termin nicht mehr die ganze Prüfung. Er
vervollständigt lediglich die noch ausste-
henden Tests. Aber auch das ist erst ein
Jahr später möglich. Entschuldbare Grün-
de gemäss Reglement sind Mutterschaft,
Krankheit und Unfall, Todesfall im enge-
ren Umfeld, unvorhergesehener Militär-,
Zivilschutz- oder Zivildienst.
Bricht ein Kandidat während der Prüfung
ohne gemäss Reglement entschuldbaren
Grund ab, gilt die Prüfung als nicht be-
standen und als ein Prüfungsversuch.
Auch im letzten Prüfungsjahr sind Rück-
tritte vor oder während der Prüfung infol-
ge von Krankheit vorgekommen. Für die
Betroffenen verlängert sich die Vorberei-
tung um ein Jahr. Eine andere Regelung
ist bei einer Gesamtprüfung, gemäss
Normtext des BBT, nicht vorgesehen.
Mehr Kandidaten – Mehr Experten!
Bis zu 58% mehr Prüfungs-Anmeldun-
gen. Das ist erfreulich. Und es bedeutet
natürlich, dass wir die Zahl der Experten
und Expertinnen in der ganzen Schweiz
entsprechend erhöhen – sowohl für die
Korrekturen wie auch die mündlichen
Tests.
Ein Einsatz als Expertin oder Experte
lohnt sich aus verschiedenen Gründen:
Die Tätigkeit als Prüfungsexperte/-exper-
tin motiviert, fachlich à jour zu bleiben.
Gleichzeitig ist sie eine kostenlose Weiter-
bildung. Und nicht zuletzt entsteht durch
den Kontakt zu anderen Fachleuten ein
interessantes Netzwerk.
Kommen und gehen: Personelles.
PrüfungssekretariatFrau Marielène Löhrer hat sich entschie-
den, den KV Schweiz per Ende Januar zu
verlassen. Seit Anfang 2011 hatte sie die
Eine Ära geht zu Ende: letzte Prüfungen nach den alten Reglementen.
Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungs-organisation Verein für Höhere Prüfun-gen im Finanz- und Rechnungswesen
1·12 21&rechnungswesen
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Excel, insbesondere für Fortgeschrittene: Controlling mit MS Access und MS Excel
Regen Zuspruch finden unsere diversen
Excel-Seminare. Die Feedbacks sind je-
weils sehr gut, die Gruppengrösse mit
max. 12 Teilnehmenden hat sich als ideal
erwiesen.
Um was geht es? Controller arbeiten häu-
fig mit Daten aus Vorsystemen wie SAP
oder Abacus als Basis für Analysen und
Planungsaktualitäten und setzen dafür
praktisch nur MS Excel ein. Excel bietet
eine sehr hohe Flexibilität, die allerdings
Fluch und Segen zugleich ist. In jeder
Zelle könnte sich ein Fehler verstecken;
somit können grössere Excel-Projekte –
wie z.B. die Erstellung eines Budgets – zu
einer Zitterpartie werden. Je grösser die
Komplexität der Excelmodelle und je hö-
her die Anzahl der Beteiligten, umso zahl-
reicher die Fehlerquellen.
Die Lösung hierfür ist der kombinierte
Einsatz von MS Access und MS Excel. Die
intelligente Kombination beider Werk-
zeuge ermöglicht eine sehr leistungs-
fähige Arbeitsumgebung für Controller
mit der Integrität einer Datenbank und
der Flexibilität und Darstellungskraft von
MS Excel. Der Aufwand für die Planungs-
und Reportingabläufe einer Organisation
kann so stark reduziert werden.
Sie sehen, bei der Controller Akademie
läuft (wie immer) einiges. Mehr Informa-
tionen und Prospekte unter
www.controller-akademie.ch. nnn
zwei Module zu je 5 Tagen hinter sich.
Erstklassige Referenten bieten im Diplom-
kurs viel wertvolles Wissen aus der IFRS-
Welt, das nächste Mal im April und Mai
2012, bevor es im Juni 2012 zur Diplom-
prüfung geht.
Eine Vorankündigung: Der nächste Studi-
engang beginnt am 5. September 2012,
und der jährliche IFRS-Update mit Infos zu
allen Neuerungen – und dieses Jahr sind
es viele! – ist für 24. und 25. Oktober
2012 geplant.
Jetzt anmelden: Controlling- Praxisstudium in sechs Modulen
Am 24. Oktober 2012 beginnt zum vier-
ten Mal das Controlling-Praxisstudium in
sechs Modulen (jeweils mittwochs, 14.00
– 19.10 Uhr). Es dauert ein Semester. Je-
des Modul schliesst mit einer Prüfung ab.
Vermittelt werden die wichtigen Themen
aus dem Controlling, zugeschnitten auf
Inhaber/innen des Fachausweises und
ähnlicher Ausbildungen.
Controlling für Nicht-Betriebswirtschafter
Machen Sie bitte Nicht-Betriebswirtschaf-
ter in Ihrem Unternehmen auf diesen
Kurzstudiengang (3 Tage: 31. Mai, 7. und
14. Juni 2012) aufmerksam. Es werden
praxisorientierte Wege zum wirksameren
Controlling vermittelt.
Weitere durchgeführte und laufende Veranstaltungen
Sehr erfolgreich: unser Seminar «Ge-
schäftsberichte». Die Teilnehmenden
lernten ausführlich, wie man einen Ge-
schäftsbericht verfasst und gestaltet.
Im Moment laufen «Fachdidaktik Rech-
nungswesen» und «Finanzielle Führung
für Verwaltungsräte».
Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akade-mie AG in Zürich.
Aus der Controller-Akademie
Prüfungen und neue Studiengänge: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling
Schon ist es wieder soweit: 85 Absolven-
tinnen und Absolventen treten im März
und April 2012 zur eidgenössischen Hö-
heren Fachprüfung an, und zwar zum
zweiten Mal nach der neuen Prüfungs-
ordnung 2011. Im letzten Semester ha-
ben wir die Kandidaten zielgerichtet auf
die Diplomprüfung vorbereitet. Gefragt
war aber auch viel eigenständige Vorbe-
reitungsarbeit. Es braucht schon etwas
Ausdauer, die diversen früheren Prüfun-
gen und Fallstudien zu lösen.
Ab 21. Oktober 2012 wird der Studien-
gang Expertin/Experte in Rechnungsle-
gung und Controlling erneut in zwei Vari-
anten angeboten: normal in 5 Semestern
oder intensiv in 3 Semestern. Die beiden
ersten Intensivklassen laufen bereits, die
erste Klasse schliesst in diesem Frühjahr
ab.
Es wäre für unsere Branche gut, wenn
mehr Fachleute in Finanz- und Rech-
nungswesen die Ausbildung zum Exper-
ten in Rechnungslegung und Controlling
in Angriff nehmen. Es ist keine Hexerei
und mit etwas Fleiss durchaus machbar.
Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey
Aktuell werden die Experten und Ex-
pertinnen in Rechnungslegung und
Controlling auch in Bern, Basel, Luzern,
St. Gallen und Vevey nach dem gleichen
Lektionenplan ausgebildet. Es finden ge-
meinsame Zertifikatsprüfungen statt und
die Dozierenden kooperieren unterein-
ander. Damit ist die Controller Akademie
Marktführerin in der Schweiz.
Diploma as IFRS-Accountant
Die Teilnehmenden des 17. Studiengangs
zum Diploma as IFRS-Accountant, den
die Controller Akademie zusammen mit
Ernst+Young anbietet, haben bereits
22 1·12&rechnungswesen
controlling
vebjo
b
kaufmann lernte er die verschiedenen
Abläufe in der chemischen Industrie und
im Grosshandel kennen – zuletzt als Pro-
kurist und Leiter Finanz- und Rechnungs-
wesen.
Bevor er in einer Basler Privatbank als
Vizedirektor die Leitung Personal und
Interne Dienste übernahm, leitete er in
einer privatrechtlich organisierten Ge-
sellschaft des öffentlichen Verkehrs den
Bereich Administration und Finanzen. Die
gleiche Funktion nahm er als Geschäfts-
leitungsmitglied und Vizedirektor bei
den Industriellen Betrieben einer grossen
Schweizer Stadt wahr. Danach baute er
ein Shared Service Center für Finanzen
und Controlling auf.
Roland Vannonis grosse Berufserfahrung
bringt er als Verwaltungsrat in ein auf
Wirtschaftsstudien spezialisiertes Institut
ein. Alle beruflichen Entwicklungsschritte
förderte er mit entsprechenden Weiterbil-
dungen.
Seit 1999 ist Roland Vannoni Mitglied
des Vorstandes von veb.ch. In dieser Zeit
hat er einige Aufbau- und Ablaufprojek-
te erfolgreich geleitet, beispielsweise das
Projekt «Regionalgruppen» sowie die
Verselbstständiung der Geschäftsstelle
veb.ch. In der Regionalgruppe Nordwest-
schweiz leitet er seit 1997 die Geschicke
als Präsident.
Für die Personalvermittlung bringt Ro-
land Vannoni langjährige Erfahrung als
Verantwortlicher des HR mit. Aufgrund
seiner breiten Führungskompetenz und
der Umsetzung diverser Aufbau- und
Organisationsprojekte mit starker perso-
neller Komponente ist er bestens gerüstet
und freut sich darauf, Unternehmen auf
dem Weg zu den besten Kandidaten und
veb.ch Mitglieder beim nächsten Karrier-
eschritt zu begleiten.
www.vebjob.ch: Warten Sie nicht län-ger, kontaktieren Sie uns! nnn
Es ist soweit: «Unsere» Personalver-mittlung vebjob ist nun täglich für Sie da. Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezia-listen und Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen mit veb.ch Mit-gliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten.
Das dürfen Sie von vebjob erwarten:
die Fokussierung auf unsere Branche,
alle Vorteile des veb.ch Netzwerks mit
schweizweit über 7000 Mitgliedern und
dazu natürlich detaillierte Kenntnisse
über Berufsbilder und Lohnstrukturen.
Wir vermitteln, wer zusammenpasst!
Herbert Mattle und Roland Vannoni, zwei
der Mitinitianten und Leiter des Projektes
haben sich «Vermitteln, wer zusammen-
passt» auf die Fahne geschrieben! Sie
werden für Kandidaten wie Unterneh-
men die Ansprechpartner bzw. Berater
sein – vorerst in Zürich und in Basel, bei
Bedarf auch in anderen Städten.
Herbert Mattle
Herbert Mattle ist eidg. dipl. Experte in
Rechnungslegung und Controlling sowie
zugelassener Revisionsexperte. Nach ei-
ner langjährigen Karriere im Bankwesen,
zuletzt 15 Jahre Aufbau und Gesamtfüh-
rung einer Vermögensverwaltungsbank,
stellt er heute seine Erfahrung und sein
professionelles Wissen ausgewählten Un-
ternehmen und Kunden zur Verfügung,
insbesondere im Bereich strategische Un-
ternehmens- und Vermögensberatung,
als unabhängiger Verwaltungsrat sowie
bei der Vermittlung von Führungskräften.
Zuvor war er unter anderem Chief Ac-
countant einer internationalen Bank und
hatte eine leitende Stellung im internati-
onalen Treuhand- und Rechtswesen. Her-
bert Mattle war ausserdem B-Lizenzträger
der Zürcher Börse. Er hat sich laufend im
In- und Ausland beruflich weitergebildet,
u.a. mit einem Intensivstudium «Mar-
keting- und Verkaufsmanagement» mit
Zertifikatsabschluss an der Uni St. Gallen.
Als aktiver, langjähriger Präsident von
veb.ch und des Trägervereins der höheren
Prüfungen im Rechnungswesen und Con-
trolling sowie als Mitglied der Prüfungs-
kommission und Vorstandsmitglied von
Dual Stark engagiert er sich leidenschaft-
lich für die Schweizer Weiterbildungssze-
ne und kennt die verschiedenen Berufs-
bilder unserer Branche bestens.
Seine Stärken in der Personalvermittlung
beruhen auf langjähriger Erfahrung als
Bereichsverantwortlicher HR auf Ge-
schäftsleitungsebene. Er absolvierte eine
Coaching-Ausbildung und ist zertifizierter
Identity Compass-Consultant. Umfang-
reiche Führungserfahrung sammelte er
ausserdem als Stabsoffizier (Major). Seit
2009 verfügt Herbert Mattle über die Be-
willigung zur privaten Arbeitsvermittlung.
Roland Vannoni
Roland Vannoni ist eidg. dipl. Experte in
Rechnungslegung und Controlling. Nach
der kaufmännischen Lehre als Speditions-
Karriere fördern? Den richtigen Kandidaten finden? vebjob ist gestartet!
1·12 23&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
Sozialversicherungen – jedes Jahr umfangreiche Neuerungen
Immer wieder zum Jahresbeginn: Neuerungen im Sozialversicherungs-recht für Arbeitgeber und Selbstän-digerwerbende. Auch Änderungen grosser Tragweite erfolgen meist bloss durch Anpassung der Vollzugs-verordnungen – ohne vorangehende grosse politische Diskussionen. So ist man dann jeweils im Januar mit Ge-gebenheiten konfrontiert, die man gar nicht erwartet hat. Hier die wich-tigsten Neuerungen und ihre Auswir-kungen.
Revision des AHV-Gesetzes (Minirevision 2011)
2011 haben die Eidg. Räte der Revision
des AHV-Gesetzes insofern zugestimmt,
als eine Reihe eher technischer Mass-
nahmen beschlossen worden ist – unter
dem Motto «Verbesserung der Durchfüh-
rung». Drei Änderungen werden indes-
sen grosse Auswirkungen auf die Praxis
haben und möglicherweise auch nicht
der Verbesserung, sondern der Verkom-
plizierung der Durchführung dienen.
1. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen
Nur bei genauem Studium der geänder-
ten Gesetzesbestimmung von Art. 10
AHVG ersichtlich: Seit 1.1.2012 bezahlen
Nichterwerbstätige nach Massgabe des
Reinvermögens und des mit dem Faktor
20 kapitalisierten Renteneinkommens
Beiträge, die nicht mehr bei CHF 10‘300.–
die Obergrenze erreichen, sondern im
Maximum (bei einem rechnerischen
massgebenden Vermögen von CHF 8.3
Mio.) auf den Betrag von CHF 23‘750.–
anwachsen können. Was in Betracht zu
ziehen ist: Bei einem nichterwerbstätigen
Ehepaar (noch keiner der Partner im Ren-
tenalter) werden die Beiträge je separat
berechnet. Ausserdem ziehen die Behör-
den AHV-Renten (Witwen-, Waisenren-
ten, einfache Altersrenten des Ehegatten,
ev. vorbezogene eigene AHV-Renten) mit
in die Berechnung ein. So ergeben sich
gerade für vorzeitig pensionierte Perso-
nen recht hohe Abgaben. (Vgl. Beispiel
im Kasten 1).
Die Erweiterung der Beitragsskala hat
auch Auswirkungen auf die Abgrenzung
von Nichterwerbstätigen zu nur teilweise
und nicht voll erwerbstätigen Personen.
Der im Beispiel in Kasten 1 dargestellte
vorzeitig Pensionierte könnte der NE-
Beitragspflicht für sich entrinnen, wenn
er eine Erwerbstätigkeit annehmen wür-
de, welche ein Einkommen von CHF
59‘000.– einbrächte. Dann zahlt er als Er-
werbstätiger halb so viele Beiträge wie als
Nichterwerbstätiger und gilt demzufolge
als Erwerbstätiger.1
Eine erfreuliche Neuerung bringt da-
gegen die Ergänzung von Art. 3 Abs. 4
AHVG. Demnach gelten die Beiträge ei-
nes nichterwerbstätigen Ehegatten als
bezahlt, wenn der andere Ehegatte als
erwerbstätig gilt (s. oben) und mindes-
tens den doppelten Mindestbeitrag aus
Erwerbstätigkeit bezahlt. Dies gilt auch,
wenn der erwerbstätige Ehegatte bereits
im Rentenalter ist, obwohl systematisch
dessen Beiträge für die Berechnung der
Rente des nichterwerbstätigen Ehegatten
nicht herangezogen werden. Als Ergebnis
bleibt eine nichterwerbstätige Ehefrau
auch dann beitragsfrei, wenn ihr wei-
terarbeitender Ehemann das Rentenalter
bereits erreicht hat. Diese Situation war
bekanntlich in vielen KMU-Unternehmen
problematisch, wenn mit dem Eintritt des
Ehemannes ins Rentenalter trotz unver-
änderter Weiterführung des Betriebes die
nichterwerbstätige Ehefrau plötzlich zur
Beitragspflicht gebeten wurde.
2. Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber
Viele Arbeitnehmer sind in der Schweiz
erwerbstätig, obwohl sie in der Schweiz
gar keinen Arbeitgeber haben. Reprä-
sentanten, Berater, Service-Fachleute,
Dienstleister, die im Auftrag ihrer auslän-
dischen Arbeitgeber in der Schweiz tätig
sind – und oft auch hier Wohnsitz haben
–, bilden die Gruppe der Arbeitnehmer
ohne beitragspflichtige Arbeitgeber, im
Fachchargon «AnobAg» genannt. We-
gen der neuen Koordinationsregeln zur
Sozialversicherungsunterstellung nach
den Vorschriften der innereuropäischen
Personenfreizügigkeit kommen noch
viele neue Personen zu dieser Gruppe
Orlando Rabaglio, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte bei Bühler & Lienert Steuer- und Rechtsberatung, Zürich
dazu: Arbeitnehmende mit Schweizer
Wohnsitz und hier möglicherweise nur
geringer Erwerbstätigkeit, die daneben
in einem EU-Land (z.B. als Grenzgänger)
die übrige Erwerbstätigkeit ausüben.
Auch diese Personen sind ausschliesslich
in der Schweiz der Sozialversicherung un-
terstellt und haben in der Regel ihre Bei-
träge an die Sozialversicherung von ihrem
Erwerbseinkommen zu bezahlen.
Bislang hat man in Art. 6 AHVG vorge-
sehen, dass diese Personen ihre Beiträge
nach Massgabe der in den Steuererklä-
rungen ausgewiesenen Erwerbseinkom-
men wie Selbständigerwerbende und
nach Bemessungsmodus und Tarif für
Selbständigerwerbende zu leisten haben.
Damit sind sie in den Genuss eines niedri-
geren Tarifes und allenfalls auch der sog.
sinkenden Beitragsskala gekommen. Neu
sieht der Gesetzgeber nun vor, dass auch
diese Arbeitnehmer ihre Beiträge wie Ar-
beitnehmer (5.15% + 5.15% AHV/IV/EO;
1.1% + 1.1% ALV) zu bezahlen haben.
Zusätzlich müssen nach der neuen Ge-
setzgebung zu den Familienzulagen die
AnobAg auch noch Beiträge (wie Arbeit-
geber) an die Familienausgleichskassen
bezahlen.2
Sitzt der Arbeitgeber im EU-Raum, er-
geben sich für die in der Schweiz tä-
tigen (und oft auch hier wohnhaften)
Arbeitnehmer weitere Komplikationen,
weil sie nicht nur sich selbst der AHV
unterstellen müssen, sondern weil der
EU-Arbeitgeber eigentlich aufgrund der
anwendbaren EU-Koordinationsnorm3 in
der Schweiz unterstellt wäre. In der Praxis
24 1·12&rechnungswesen
controlling
Person
alwesen
ist das kaum durchführbar. Stellen Sie sich
einfach vor, ein EU-Arbeitgeber in Finn-
land müsste mit einer Ausgleichskasse
in der Schweiz paritätische Lohnbeiträge
abrechnen und jeweils auf deutschspra-
chige AHV-Verfügungen reagieren! Des-
halb gestattet das Koordinationsrecht,
dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung
gegenüber den Schweizer Behörden an
seinen Arbeitnehmer delegieren kann.
Dieser rechnet dann als AnobAg mit der
zuständigen Ausgleichskasse ab.4 Folge
dieses Vorganges ist dann aber auch,
dass der AnobAg sich auch einer BVG-
Einrichtung anschliessen muss, was mit
erheblichem administrativem Aufwand
verbunden ist.5 Problematisch sind solche
AnobAg-Verhältnisse immer dann, wenn
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
die paritätische Beitragstragung nicht
vereinbart worden ist. Unser Beispiel in
Kasten 2 zeigt, dass aus einem als Arbeit-
nehmereinkommen gedachten Jahresein-
kommen von CHF 100‘000.– nach allen
Abzügen noch gerade ein solches von
CHF 77‘400.– resultiert, wenn sich der
Arbeitgeber nicht an seiner Quote (CHF
10‘400.–) beteiligt.
3. Beitragsaufrechnung für Selbständigerwerbende – eine Leidensgeschichte ohne absehbares Ende
Bekanntlich ist das Brutto-Erwerbsein-
kommen AHV-beitragspflichtig, während
für Steuerzwecke die AHV-Beiträge ja in
Abzug gebracht werden können. Wenn
nun der Selbständigerwerbende seine
persönlichen Akonto-Beiträge des Jahres
zusammen mit Nachzahlungen für ver-
gangene Jahre bezahlt und seiner Erfolgs-
rechnung belastet, ist das steuerrechtlich
sehr in Ordnung.6
Das steuerbare Einkommen aus Erwerbs-
tätigkeit ist indessen nicht die AHV-Basis,
weshalb die vorweg in Abzug gebrachten
AHV-Beiträge wieder aufzurechnen sind.7
Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung
dieses Artikels einen Grundsatz der Be-
messung richtig festgehalten, dann aber
gleich im zweiten Satz einen Metho-
denentscheid gewählt, der in der Praxis
seine Tücken haben wird. Mit der Um-
rechnung des von den Steuerbehörden
gemeldeten Einkommens auf 100% trifft
die Ausgleichskasse die richtige Einkom-
menshöhe nur dann, wenn eben auch die
Beiträge in der Erfolgsrechnung in richti-
ger Höhe abgezogen und/oder zurückge-
stellt worden sind. Die Ausgleichskassen
gehen also von der Hypothese aus, dass
das von den Steuerbehörden gemeldete
Einkommen ein Netto-Einkommen sei.8
Wenn das nicht zutrifft – und das wird oft
der Fall sein – können sich in der Beitrags-
festsetzung grosse Fehler ergeben. Es ist
nach dem Gesetzeswortlaut nicht mehr
klar, ob diese dann noch korrigiert wer-
den können.
Betrachten wir ein konkretes Beispiel
(Kasten 3): Dr. Johann Medicus rechnet
nach Ist-Methode ab. Er weist in seinem
Jahresabschluss ein Einkommen aus selb-
ständiger Tätigkeit in der Höhe von CHF
230‘000.– aus. Seine persönlichen Beiträ-
ge hat er als Akonto-Zahlungen geleistet
und verbucht; es sind dies CHF 16‘000.–.
Nach systematisch korrekter Betrach-
tungsweise würde somit sein für die
AHV-Bemessung massgebendes Einkom-
men CHF 246‘000.– betragen. Die Aus-
gleichskasse ermittelt das AHV-pflichtige
Einkommen nun aber nach der Fomel:
230‘000 x 100= 254‘706.–
100 - 9.7
Es werden also auf einem fiktiven Ein-
kommen von CHF 8‘706.– Beiträge er-
hoben (845 Franken). Kann Herr Medicus
bei der Ausgleichskasse die Korrektur
beantragen und darauf hinweisen, dass
nur jene Beiträge aufzurechnen sind, wel-
che er auch abgezogen hat? Oder beruft
sich die Ausgleichskasse auf den Gesetz-
Kasten 1
Kasten 2
Kasten 3
1·12 25&rechnungswesen
controlling
erstattet, und dieses von der Ausgleichs-
kasse unbesehen als Nettoeinkommen
behandelt wird, obwohl der Steuerpflich-
tige gar nicht wissen konnte, dass er
sorgfältig hätte abgrenzen müssen, sind
die Diskussionen vorprogrammiert – nota
bene alles zulasten des Steuer- und Bei-
tragspflichtigen, der sich in dieser kom-
plexen Sache durch eine Fachperson bei
entsprechender Kostenfolge vertreten
lassen muss.
Wir sind gespannt auf die Praxisumset-
zungen dieser Neuerungen. nnn
lifiziert werden und vorgängig gar keine
Abzüge gemacht bzw. keine Beiträge ge-
leistet worden sind. Dann wird der ganze
geschuldete AHV-Beitrag als fiktives Ein-
kommen aufgerechnet! (Vgl. Beispiel in
Kasten 3).
Konfliktpotential liegt auch in der Über-
gangsbestimmung welche lautet: «Art.
9 Abs. 4 gilt für alle Einkommen aus
selbständiger Erwerbstätigkeit, die nach
dem Inkrafttreten dieser Änderung von
den Steuerbehörden gemeldet werden.»
Wenn nun die Steuerverwaltung heute
eine Meldung über ein Einkommen 2009
eswortlaut, der bei strenger Auslegung
keine Korrektur mehr zulässt, weil er
diese systematisch falsche Methode vor-
schreibt?9
Nun wird man sich in Zukunft vielleicht
mit dieser Praxis anfreunden müssen und
eben die Beiträge korrekt verbuchen und
zurückstellen. Die Ist-Methode für die
Rechnungslegung der Freiberufler wird
ohnehin bald sterben.10 Völlig unsinnig
wird die vorgeschlagene Methode aber,
wenn einem Selbständigerwerbenden
nachträglich Einkommen (z.B. Gewinne
aus Liegenschaftenveräusserung) umqua-
Person
alwesen
1) Vgl. zum Ganzen Art. 28bis Abs. 1 AHVV mit folgendem Wortlaut:
«1Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind, leisten die Beiträge wie Nichterwerbstätige, wenn ihre Beiträge vom
Erwerbseinkommen zusammen mit denen ihres Arbeitgebers in einem Kalenderjahr nicht mindestens der Hälfte des Beitrages
nach Artikel 28 entsprechen. Ihre Beiträge vom Erwerbseinkommen müssen auf jeden Fall den Mindestbeitrag nach Artikel 28
erreichen.»
Weitere Beispiele zur Berechnung finden sich auch im AHV-Merkblatt 2.03
(http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html?lang=de)
2) Art. 11 Abs. 1 lit. b des Bundesgsetzes über die Familienzulagen, FamZG, SR 836.2)
3) Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf
Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der
Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (mit Anhängen), SR 0.831.109.268.1
4) Das hierzu verwendete Formular nach Art. 109 der Durchführungsverordnung EU 574/72 findet man auf der Homepage jeder
Ausgleichskasse, insbesondere bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich unter folgendem Link:
http://www.svazurich.ch/pdf/art109d.pdf
5) Die Grundlagen für den Anschluss an eine BVG-Einrichtung sind auf der Homepage der Stiftung Auffangeinrichtung zu finden:
http://www.chaeis.net/bvg-berufliche-vorsorge/einzelpersonen/anmeldung.html
6) Art. 33 lit. d DBG
7) Art.9 Abs. 4 AHVG formuliert diesen Grundsatz nun wie folgt:
«Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge der Beiträge nach Artikel 8 des vorliegenden Gesetzes sowie nach Artikel 3 Absatz 1 des
Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) und nach Artikel 27 Absatz 2 des Erwerbsersatzgeset-
zes vom 25. September 1952 sind von den Ausgleichskassen zum von den Steuerbehörden gemeldeten Einkommen hinzuzu-
rechnen. Das gemeldete Einkommen ist dabei nach Massgabe der geltenden Beitragssätze auf 100 Prozent aufzurechnen.»
8) Vgl. dazu die neuen Rz. 1169 ff. in der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen
(WSN) http://www.bsv.admin.ch/vollzug/storage/documents/2921/2921_7_de.pdf
9) Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 12. Mai 2009 (9C_880/2008) klar festgehalten, dass nur jene Beiträge aufzu-
rechnen sind, welche vorgängig abgezogen worden sind, was zweifellos mit der neuen Praxis nicht mehr respektiert würde. In
der WSN (zit. oben) ist indessen keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen, wenn ein fiktives Einkommen aufgerechnet werden
sollte. Man scheint dem Pflichtigen nicht einmal den Nachweis zu gestatten, dass nur das aufzurechnen ist, was einmal abge-
zogen worden ist.
10) Art. 958b Abs. 2 OR nach der Fassung in der Novelle vom 23. Dezember 2011 sieht die Pflicht zu Abgrenzungen in zeitlicher
und sachlicher Hinsicht vor, sobald die Nettoerlöse CHF 100‘000.– übersteigen.
26 1·12&rechnungswesen
controlling
Persön
lich triebliche Zusammenhänge an und ge-
wann IT-Wissen. Das war zweite Hälfte
der 80er-Jahre.
Aber ehrlich gesagt: Mir wurde es bald
langweilig. Ich war unterfordert. Einzig
die Ausbildung zum Dipl. Experten glich
das noch in etwa aus. So erwog ich die
Rückkehr in den Treuhandbereich. Der
damals neu eingetretene CFO wollte mich
aber nicht ziehen lassen. Sein Angebot:
«Du übernimmst die Verantwortung für
die Einführung einer neuen Rechnungs-
wesen-Lösung».
Sie sagten zu. Zahlte sich die Ausbil-dung zum Experten dabei aus?Auf jeden Fall. Die Ausbildung und mei-
ne praktische Arbeit ergänzten sich pri-
ma. Ab Anfang der 90er führte ich das
Betriebliche Rechnungswesen. Später
konnte ich die Verantwortung für das ge-
samte Rechnungswesen des Stammhau-
ses übernehmen. Internationales Cont-
rolling mit Planung, Analyse und lokalen
Review-Meetings ergänzten meinen Auf-
gabenkatalog. Als dann die Vertriebsor-
ganisation Schweiz – bislang ein Teil des
Stammhauses – zum eigenen Buchungs-
kreis bestimmt wurde, übernahm ich für
drei Jahre die kaufmännische Leitung und
implementierte die ERP-Lösung zur voll-
ständigen Abbildung des entsprechenden
System- und Servicegeschäfts.
Umbrüche gabs, als Elektrowatt Ende
1995 das Traditionsunternehmen Landis
& Gyr übernahm. Landis & Gyr war im
vergleichbaren Geschäft rund drei Mal
grösser als Staefa Control. Als börsenko-
tiertes Unternehmen hatte Landis & Gyr
Rechnungswesen und Controlling äus-
serst professionell organisiert. Die «Gra-
vitationskräfte» waren somit klar und
ich unterstützte während einem Jahr die
Integration in das gemeinsame Unterneh-
men «Landis & Staefa». Natürlich stellte
sich im Verlauf des Jahres auch die Frage,
ob und wie ich mich nach einer neuen
Stelle orientieren soll.
Aber Sie blieben bei Ihrem Arbeit-geber.Eine Vergleich der Produktionsstandorte
hatte gezeigt, dass sich Zug und Stäfa in
vielen Belangen überlappten. Ein gros-
ser Teil der Serienfertigung wurde nach
«Die Ausbildung zum eidg. Dipl. Experten ist praxisorientiert, und das soll so bleiben.»
In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Markus Speck vor. Er ist eidg. Dipl. Experte für Rech-nungswesen & Controlling, berät und coacht Unternehmen im Bereich finanzieller Führung und amtet auch als Leiter der Fachkommission Cont-rolling für die Höhere Fachprüfung. Das Interview führte Herbert Mattle.
Herr Speck, ich kenne Sie als Berufs-kollegen mit einem spannenden Ausbildungsweg. Bitte berichten Sie unseren Leserinnen und Lesern über Ihren Werdegang.Gerne. Als Toggenburger machte ich das
KV bei der Gemeindeverwaltung Ebnat-
Kappel und entschied mich dann, Buch-
halter zu werden. Ich erinnere mich dabei
an einen Berufsschullehrer, der uns sagte:
«Wenn Ihr die Buchhaltung der ersten
drei Monate verstanden habt, könnt Ihr
der Lehre gelassen entgegensehen.» Was
mir sicher auch entgegenkam: Komplexe
Themen spornen mich an, sie bereiten
mir Freude.
Wie ging es weiter?Mein Oberstift schwärmte damals oft von
Zürich. Da wollte ich auch hin und «lan-
dete» in der Treuhandbranche, wo ich
fünf Jahre blieb. Den Fachausweis – ich
glaube, das war damals der zweite über-
haupt durchgeführte Lehrgang – erwarb
ich mir bei der AKAD. Ganz wesentlich
für meine weitere Karriere: Ich entwickel-
te eine Vorliebe fürs betriebliche Rech-
nungswesen. Also wechselte ich nach
dem Fachausweis die Seite und ging zur
Staefa Control System AG – zumal ich Er-
fahrung für meine Ausbildung zum Dipl.
Experten sammeln wollte. Staefa Control,
damals Teil des Elektrowatt-Konzerns,
stand für Produkte und Lösungen im Be-
reich Heizung, Lüftung und Klima.
Wars gut?Es war zu Beginn ziemlich ernüchternd!
Meine Aufgabe war viel enger definiert,
als ich mir das vorgestellt hatte. Meine
erste Aufgabe waren Controlling und
Kostenstellenrechnung. Ich war viel im
Betrieb, redete mit den Leuten, eignete
mir viel Wissen über Prozesse und be-
Zug verlagert, was einen Stellenabbau in
der Produktion von rund 40% zur Folge
hatte. Nach 11 Jahren Herzblut für das
Unternehmen war dieser Entscheid auch
für mich recht schmerzhaft. Nüchtern be-
trachtet war aber klar, dass eine Neuaus-
richtung von Prozessen und Strukturen
nötig war. Der Landis & Staefa CEO lud
mich zu einem Gespräch ein und bot mir
die Standortleitung in Stäfa an. Dies war
verbunden mit dem Auftrag, gemeinsam
mit einem Führungsteam die Neuausrich-
tung der Organisation durchzuführen.
Was haben Sie unternommen?Wir holten für das anspruchsvolle Pro-
jekt einen externen Berater. Ich erinnere
mich an seine Aussage: «Wenn euer An-
spruch 10% Optimierung ist, dann trin-
ken wir jetzt noch einen Kaffee und das
war‘s dann. Wir werden mindestens 30%
Verbesserung in Durchlaufzeiten und
Umlaufbeständen erreichen.» Das war
radikal, aber wir schafften es. Mit dem
Wechsel zur nachfragegesteuerten Pro-
duktion und Kanban-Kreisläufen gelang
es innerhalb von etwas mehr als einem
Jahr, die Zeiten von der Kundenbestel-
lung bis zur Auslieferung von bisher rund
20 Tagen auf unter 5 Tage zu senken.
Ich habe in dieser Zeit einmal mehr viel
gelernt übers unternehmerische Denken
und Handeln. Im Rechnungswesen führ-
te ich ein kleines aber hochmotiviertes
Team. Wir haben SAP eingeführt und die
ganzen Abläufe sowie den Informations-
fluss standardisiert.
Markus Speck, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Dozent, Fachbuchautor, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswe-sen und Controlling
1·12 27&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
Zweieinhalb Jahre später wurde ich zum
Leiter F&C/IT von Landis & Staefa Europe
ernannt. Meine Führungsspanne umfass-
te rund 200 Personen, ich durfte ein aus-
gezeichnetes Team von Managern füh-
ren. In dieser Aufgabe habe ich vor allem
die Vernetzung gefördert, abteilungsin-
tern aber auch übergreifend.
Keine Probleme?Oh doch, zum Beispiel im Thema Infor-
matik. Die IT gilt ja oft als zu teuer. Mot-
to: «Was machen die denn, das so viel
kosten soll?» Die Einführung der Balan-
ced Scorecard richtete uns stärker auf die
internen Kunden aus. Ein eigenes Kos-
ten- und Leistungs-Controlling für die IT
half uns, Transparenz zu schaffen, diese
unseren Stakeholdern aufzuzeigen und
auch Kosten zu senken. Im Rahmen eines
Benchmarkings mit externen Anbietern
stellten wir fest, in welchen Belangen wir
kompetitiv waren und wo Handlungsbe-
darf angezeigt war.
Was geschah nach der Übernahme durch Siemens?Siemens hatte die industriellen Aktivitä-
ten der Elektrowatt 1997 übernommen
und ab 1998 in den Konzernverbund
integriert. Unser weltweites Geschäft –
bisher nach drei geografischen Einheiten
geführt – wurde im Jahr 2000 nach Busi-
ness Units mit globaler Verantwortung
aufgestellt. Ich übernahm die Leitung
Controlling für die Business Unit «Buil-
ding Automation». In einer siebenköp-
figen Geschäftsleitung gingen wir die
Herausforderung an, das Lösungs- und
Servicegeschäft auf die angestrebte Pro-
fitabilität zu trimmen und ein Geschäfts-
feld (Energie-Optimierung in Gebäuden)
zu entwickeln. Unser Führungsteam war
«multikulturell»: neben drei Schweizern
der CEO aus Italien, zwei Amerikaner
sowie ein Australier. Der Titel unserer
Strategie lautete «369»: in 36 months to
9% EBIT. Diese Strategie war auf wenigen
Seiten erklärt und die Organisation setzte
den Auftrag dank der klaren Aussagen
sehr gut um.
Wie gingen Sie das an?Erst einmal: die professionellen Control-
ling-Strukturen der ehemaligen Landis &
Gyr halfen uns, wir verfügten jederzeit
über ausgezeichnete Berichtsdaten. Dazu
verwendeten wir die Software Hyperion.
Dies war glücklicherweise eine etablierte
Lösung, wir haben aber viel Zeit investiert,
beispielsweise um die Begriffe und Inhal-
te des Berichtswesens für alle verständlich
zu machen. Ich habe in jener Zeit zudem
drei skandinavische Organisationen als
Ländercoach betreut und arbeitete dabei
eng mit dem lokalen General Manager
und seinen Führungsteams zusammen.
Ende 2004 wechselte ich auf die Kon-
zerngruppenstufe Building Technologies.
Ich erhielt den Auftrag, eine Abteilung
aufzubauen, die verschiedene regionale
Einheiten in laufenden Organisations-
oder Verbesserungsprogrammen un-
terstützt. Innerhalb von sechs Monaten
rekrutierte ich 20 Mitarbeitende aus 10
verschiedenen Ländern. In Teams von
jeweils drei bis vier Personen haben wir
Projekte in Deutschland, England, China,
Belgien, Kanada, Holland, Norwegen und
Australien durchgeführt. Diese Aufgabe
wurde dann erweitert mit der Verantwor-
tung für die Funktion Business Excellence
& Quality. Dabei ging es um eine weltwei-
te Harmonisierung der Arbeitsprozesse
im Lösungs- und Servicegeschäft.
Diesen Job machte ich bis zu meinem
Entscheid für den Schritt in die Selbst-
ständigkeit.
Aha! Wie kam es denn dazu?Ich wäre schon als Treuhänder gerne
selbstständig geworden und machte mir
Gedanken über meine berufliche Lauf-
bahn. Ich bin jetzt Ü-50 und wäre viel-
leicht immer noch bei Siemens, wenn
nicht die Anfrage vom Unternehmensbe-
rater und Coach Bruno Röösli gekommen
wäre. Ich habe ihn seinerzeit als Dozent
während meiner Fachausweis-Weiter-
bildung kennengelernt und er hat mich
mit seiner Leidenschaft für betriebliches
Rechnungswesen stark geprägt. Mittler-
weile hat er mich als Partner gewonnen
und mir einen Zugang zu seinem Netz-
werk ermöglicht. Innerhalb von Siemens
habe ich mir viel Erfahrung im Bereich
Coaching und Mitarbeiterführung aufge-
baut. Eines meiner letzten Projekte war
die Entwicklung eines internationalen
Projekt-Controlling-Lehrgangs. In diesem
Zusammenhang bin ich immer noch sehr
gut mit Siemens vernetzt und führe jähr-
lich mehrere Trainings weltweit durch.
Arbeiten Sie immer noch mit Bruno Röösli?Ja, im Bereich von Lehraufträgen und bei
den Lehrbüchern. Bruno Röösli, Andreas
Wolfisberg und ich bilden das Autoren-
team, das die «Röösli-Lehrbuchklassiker»
zum betrieblichen Rechnungswesen wei-
terentwickelt. Mitte März erscheint unser
neustes Werk «Controlling für Manager
und Unternehmer» im Versus Verlag.
Welche potentiellen Kunden sind bei Ihnen an der richtigen Adresse? Wer soll für was anrufen?Ich kann bei Fragen zu Organisation und
Inhalten von Betrieblichem Rechnungs-
wesen und Controlling ein grosses Fach-
wissen und langjährige Erfahrung anbie-
ten. Wer seine Controlling-Organisation,
die dazu nötigen Funktionen und Fähig-
keiten entwickeln will, hat mit mir einen
kompetenten und engagierten Partner
– nicht nur für die Beratung sondern vor
allem auch in der Umsetzung. Für mich
zählt, ob der Kunde seine gesetzten Ziele
erreicht.
Aus dieser Perspektive: Was sind die drei grössten Fehler im Controlling?(denkt nach) Erstens: Zu wenig Klärung
der Bedürfnisse der Führungskräfte im
Unternehmen. Was sind die wesentlichen
Einflussfaktoren des Unternehmens?
Welche Führungsinformationen brau-
chen CEO, Produktionsleiter, Vertriebs-
manager und so weiter?
Zweitens: Den Nutzniessern des Con-
trolling werden unnötige Komplexität
respektive ein Zuviel an Information zu-
gemutet. Das Controlling-System muss
Daten liefern können. Die Komplexität
muss jedoch im Hintergrund bewältigt
werden. Zu komplexe und zu umfang-
reiche Auswertungen schiessen über das
Ziel hinaus.
Ja, die werden nicht gelesen.Eben. Dritter Fehler: Der Controller
nimmt seine Rolle nur teilweise wahr. Er
oder sie muss die Fähigkeit entwickeln,
faktenbasiert zu argumentieren, Klar-
text zu reden und aktiv den Dialog mit
den Managern zu suchen. Beurteilungen
müssen verständlich begründet werden,
Fehlentwicklungen festgehalten werden
und Empfehlungen zur Korrektur disku-
tiert werden.
Anderes Thema: Sie unterrichten Kan-didaten vor der Expertenprüfung und arbeiten als Vertreter von veb.ch in der Prüfungskommission. Was kön-nen wir uns darunter vorstellen?Ich bin Leiter der Fachkommission Con-
trolling. Wir sind besorgt fürs operati-
ve Jahresgeschäft. Zusammen mit acht
Kommissionsmitgliedern entwickeln wir
zum Beispiel jeweils die drei Prüfungsauf-
gaben zum Thema.
28 1·12&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
Endlich ein Studium, das sich auszahlt.
Karrierebegleitend studieren: fh-hwz.ch
MAS Accounting & Finance MAS Controlling
InformationsabendeMittwoch, 18. April 2012, 18.00 Uhr
Mittwoch, 30. Mai 2012, 18.00 Uhr
sionssitzung kritisch beurteilt. Über eine
Prüfungsaufgabe gehen somit immer we-
sentlich mehr als nur zwei paar Augen.
Warum soll man denn das Diplom machen?Es gibt ja viele Abschlüsse, aber der «Ex-
perte» kann in der Schweiz sicher als die
höchste Qualifikationsstufe für Rech-
nungswesen und Controlling bezeichnet
werden. Wir haben in den Studiengän-
gen viele Fachhochschüler, die «den Con-
troller» als weiterführende Ausbildung
machen. Die Controller-Ausbildung ist
praxisorientiert, und das soll unbedingt
so bleiben.
Wo sehen Sie die Dipl. Experten aus Ihrer Perspektive beruflich?Zum Beispiel als kaufmännischen Spar-
tenleiter innerhalb eines Grossunterneh-
mens oder als CFO in KMU.
Und wie stehts um die Experten-Ausbildung im Vergleich zu ausländi-schen Abschlüssen?Ich denke, dass wir absolut wettbewerbs-
fähig sind. Inhaltlich und bezüglich Qua-
lifikation bestehen grosse Ähnlichkeiten.
Der modulare Aufbau unserer beruflichen
Qualifikation hat viele Vorteile.
Keine Unterschiede?Doch, schon. Nehmen wir CIMA. Da wird
die praktische Anwendung noch stärker
gefordert. Eine Prüfungsaufgabe in den
Strategy Level Exams verlangt vielleicht
10 bis 15% rechnerische Aufgaben. Der
Rest: sichtbar machen, interpretieren,
sich eine Meinung bilden, empfehlen.
Ist das finanzielle Rechnungswesen bedeutender als das betriebliche?Nicht wirklich. Ich sehe bei meinen Kun-
den den Druck zu mehr Transparenz in
Ah! Da würden manche unserer Leser gerne mehr zu den einzelnen Aufga-ben wissen...(lacht) Das kann ich mir vorstellen! Alles,
was ich sagen darf und will: Wir achten
darauf, dass die drei Aufgaben vielfältig
sind und sich im Rahmen der Wegleitung
bewegen. Inhaltlich ist es uns wichtig,
nicht nur reine Rechenaufgaben zu stel-
len. Vielmehr sollen die Aufgaben zeigen,
ob ein Controller in der Lage ist, Informa-
tionen richtig zu deuten, Ursachen von
Abweichungen zu ermitteln, zu kom-
mentieren und konkrete Handlungsemp-
fehlungen abzugeben.
Die Prüfungsaufgaben planen wir jeweils
weit im voraus. Im September 2011 ha-
ben wir schon den Rahmen für 2013 ab-
gesteckt. Im Mai 2012 werden die kon-
kreten Ideen gesammelt, bis Ende August
die Aufgaben formuliert und im Septem-
ber wird alles im Rahmen einer Kommis-
1·12 29&rechnungswesen
controlling
Persön
lich
Das tönt angenehm nach Bodenhaf-tung – ein Begriff, den Sie zusammen mit «Kopf, Herz und Hand» auch auf Ihr Arbeit anwenden. Ein Wort dazu zum Schluss?Als Controller kann man viel bewirken,
wenn man sich in den Geschäftspartner
und seine Situation hineinversetzt. Es
geht eben nicht nur ums passive Mes-
sen, es geht ums aktive Helfen. Und das
macht Freude.
Markus Speck, herzlichen Dank für dieses spannende Gespräch. nnn
der betrieblichen Leistungserstellung. Ich
bin auch überzeugt, dass Schweizer Un-
ternehmen – Profit-orientiert oder Non-
Profit – in der aktuellen wirtschaftlichen
Situation ihr betriebliches Rechnungs-
wesen ausbauen sollten, um Kosten und
Leistungen jederzeit messen zu können.
Ein Wort zur Standardkostenrech-nung?Sie hat dort Bedeutung, wo standardisier-
te Produkte oder Leistungen hergestellt
und verkauft werden. Für die Produkti-
vitätssteuerung liefert eine Standardkos-
tenrechnung wertvolle Informationen.
Oft können auch Elemente aus der Stan-
dardkostenrechnung wirksam eingesetzt
werden, beispielsweise zur Analyse von
Preis- und Mengeneinflüssen im Ver-
kaufsumsatz oder zur Auswertung von
Kostenstellenleistungen. Nehmen wir
ein nicht-industrielles Beispiel: Viele Au-
tomarken bieten beim Kauf eines Neu-
wagens «kostenlose» Wartung über drei
Jahre oder 100‘000 km. Diese Kosten
sind natürlich schon in den Preis einkal-
kuliert. Die Vertragshändler werden vom
Grosshändler für die Wartungsstunden
und das Ersatzmaterial nach genauen
mengenmässigen Vorgaben entschädigt.
Für den Vertragshändler ist es also wich-
tig, Standardstunden und tatsächliche
benötigte Stunden gut zu kennen.
Ist die Balanced Scorecard noch ein Thema?Ende der 90er war das ja der grosse Hype.
Die BSC wird oft zu komplex umgesetzt
und die Anzahl Ziele wird unrealistisch
hoch angesetzt. Wir haben die BSC bei
Siemens erfolgreich verwendet, und sie
wird immer noch eingesetzt. Wichtig ist:
Augenmass halten! Als Instrument in der
Umsetzung einer Strategie ist die BSC für
mich immer noch sehr empfehlenswert.
Und was ist jetzt gerade in Mode?Business Intelligence. Wissen, Verfahren,
Datenarchitektur und Datenhandling, da-
mit Komplexität bewältigt werden kann.
Dies ist eine Voraussetzung, Manager mit
den richtigen Informationen und in der
verdaubaren Dosis zu versorgen.
So, jetzt haben wir viel über Ihre Ar-beit geredet. Gibts denn auch Frei-zeit?Ja, klar, mit meiner Familie. Wir haben
habe zwei Töchter – 19 und 17 – und ei-
nen 14 jährigen Sohn. Wir sind viel in der
Natur, fahren Ski im Engadin oder auch
im Toggenburg, wenn es genug Schnee
hat. Ausserdem koche ich sehr gerne,
bekoche meine Familie zum Beispiel mit
Voressen und Risotto, selbst gemachter
Pizza und mehr. Ich würde auch sehr gern
einmal einem renommierten Koch eine
Zeitlang über die Schulter schauen!
30 1·12&rechnungswesen
controlling
Wer passt zusammen? Diese Frage ist bei der Besetzung von offenen oder neuen Stellen und bei der Jobsuche zentral. vebjob ist die Stellenvermittlung von veb.ch und führt Kandidaten und Unternehmen erfolgreich zusammen. Unternehmen finden auf vebjob.ch erfahrene und qualifizierte Spezialisten sowie Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen. Mitglieder von veb.ch finden interessante Jobs mit Karrierechancen.
Auf vebjob.ch Passendes finden.
«Ihr nächster Karriereschritt startet mit vebjob.ch! Ihre Vorteile als Mitglied von veb.ch liegen auf der Hand. Rufen Sie mich an, gerne berate ich Sie.»
Roland Vannoni Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Telefon 043 336 50 37 ∙ [email protected]
getA
bstract
Social Media ist ein Hype: Jeder will unbedingt dabei sein. Wie sinnvoll das überhaupt ist, darüber denkt man gar nicht nach. Für Unterneh-men ist das gefährlich: Es gibt bereits genügend Beispiele ausgewachsener Social-Media-Fiaskos. Im Buch «Der Social-Media-Rausch» ist zu lesen, wa-rum Facebook und Co. überbewertet sind und welche Aktivitäten für Un-ternehmen wirklich sinnvoll sind.
Soziale Netzwerke haben eine ähnliche
Goldgräberstimmung ausgelöst wie sei-
nerzeit die Dotcom-Blase: Nur wer drin
ist, ist in. Tatsächlich können die sozialen
Netzwerke den Kontakt mit dem Kunden
massiv verbessern: Schneller, unmittelba-
rer, ungefilterter und dabei noch preis-
günstiger geht es kaum. Doch wo viel
Licht ist, ist eben auch Schatten: Gerät
ein Unternehmen erst einmal in die Ne-
gativwahrnehmung, wird es also von den
Nutzern massiv kritisiert oder sogar aufs
Übelste beschimpft, ist dieser so genann-
te «Shitstorm» noch nach Jahren im Netz
nachzulesen. Er beschädigt das Unter-
nehmen und führt es im schlimmsten Fall
in den Ruin.
Das Grundprinzip von Social Media ist ein
alter Hut: Mundpropaganda. Damit die
gelingt, braucht es authentische Kommu-
nikation auf Augenhöhe, faires, zivilisier-
tes Verhalten und natürlich eine ordent-
liche Produktqualität. Genau das macht
jede erfolgreiche Dorfmetzgerei schon
immer so, denn jeder weiss, dass sich
Dinge nirgends so schnell herumspre-
chen wie in einem Dorf. Dasselbe passiert
auch bei Social Media, nur dass das Dorf
eben sehr, sehr gross und das Tempo sehr,
sehr hoch ist. Im Übrigen hängen die
Aktivitäten auf Twitter, Facebook usw.
nicht besonders eng mit dem wirtschaft-
lichen Erfolg zusammen. Das beweisen
die ziemlich simplen und auf dem an-
geblich veralteten Einbahnstrassenprin-
zip basierenden Social-Media-Aktivitäten
von Marketing-Titanen wie Google
und Apple.
Helmut van Rinsum und Frank Zimmer
räumen mit falschen Erwartungen und
Mythen auf und erklären einfach, un-
terhaltsam und kompetent, was Social
Media im Marketing tatsächlich leisten
können, wo die Fallstricke liegen und
– besonders wichtig – wozu Social Me-
dia nicht taugen. Weder hysterischer
Mitmach-Hype noch technikfeindliches
Dauermeckern, stattdessen Infos, Fakten
und klare Ansagen. getAbstract meint:
Pflichtlektüre für alle, die wissen wollen,
was Facebook und Co. dem Unterneh-
men bringen können. nnn
Buchrezension: Der Social-Media-Rausch
«Der Social-Media-Rausch» von Helmut van Rinsum, Frank Zimmer, BusinessVilla-ge 2011, 164 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfas-sung des Buches und Tausender weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.
1·12 31&rechnungswesen
controlling
vebm
ediaKommunikation und Werbung dienen
dazu, ein Produkt oder eine Marke präsent zu halten und ihren Wert zu steigern. Unternehmen setzen jeweils hohe Budgets ein, um diese Ziele mit konkreten Kommunikationsmassnah-men zu erreichen. Allerdings sind klassische Modelle der Massenkom-munikation aus dem Tritt geraten.
Einfache Modelle wie beispielsweise die
Lasswellsche Formel gelten schon lange
nicht mehr uneingeschränkt. Sie basieren
auf der Annahme, dass ein Sender seine
Botschaft mittels (Massen)-Kommunikati-
on einseitig an eine gezielte Gruppe von
Empfängern vermittelt. Diese vereinfach-
te Sichtweise wurde schon seit längerem
von komplexeren Modellen der Massen-
kommunikation abgelöst. Besonders seit
dem Aufkommen von Social Media sind
Einbahnmodelle der Massenkommuni-
kation definitiv hinfällig geworden. Die
Empfänger schlagen zurück: Mit Kom-
mentaren zu Artikeln, mit ironischen
YouTube-Videos oder mit «Anti-Seiten»
auf Facebook, auf denen sich Gegner zu
einem bestimmten Thema formieren.
Antikampagnen
Regierungsgegner in Russland haben
jüngst Propagandamaterial der Putin-Ad-
ministration zum Chodorkowski-Prozess
gegen den Absender selbst verwendet.
Statt des einstigen Konkurrenten Michail
Chodorkowski sitzt in einem «gefakten»
Video nun auf einmal Wladimir Putin
im Gerichtssaal hinter Gittern und muss
einen demütigenden Prozess über sich
ergehen lassen. Für das Video wurden
Originalszenen des Prozesses verwendet,
der angeklagte Regierungsgegner Cho-
dorkowski aber durch Putin ersetzt. Das
YouTube-Video wurde in den ersten 14
Tagen weltweit über fünf Millionen Mal
angeschaut.
Ein anderes Beispiel: Das französische
Erdöl-Unternehmen Total begann nach
dem Unfall des Öltankers «Erika» 1999
vor der bretonischen Küste sofort mit
der Krisenkommunikation – und liess ver-
lauten, dass es für den Unfall nicht ver-
antwortlich und auch juristisch als völlig
unschuldig anzusehen sei. Das hat zwar
die eigentliche Zielgruppe, die Investoren
und Aktionäre, vielleicht im ersten Mo-
ment erfolgreich beruhigt. Trotzdem wur-
de die Kommunikationsmassnahme für
Total zum Fiasko. Die Unschuldsbeteue-
rungen aus der Total-Kommunikatonsab-
teilung wurden von Umweltaktivisten ins
Gegenteil umgekehrt. Gegen Total wurde
mit seinen eigenen, leicht veränderten
Worten zurückgeschlagen. Total wurde
übrigens zehn Jahre später vor Gericht
schuldig gesprochen und musste Scha-
denersatz bezahlen.
Diese Beispiele zeigen, dass es auch mit
den ausgeklügeltsten Kommunikations-
konzepten nicht mehr einfach ist, eine
Botschaft planmässig an die Zielgruppen
zu bringen. Und wenn beim Beispiel des
Erdölunternehmens Total von den Geg-
nern noch hohe Investitionen für die
Gegenkampagne – etwa für Plakate und
Inserate – verlangt waren, ist es heute im
Internet wesentlich einfacher und güns-
tiger, mit Anti-Botschaften eine Message
zu verändern.
Die Frage stellt sich natürlich, ob vor
diesem Hintergrund klassische Kom-
munikations- und Werbemassnahmen
überhaupt noch sinnvoll sind. Soll ein
Unternehmen versuchen, die öffentliche
Meinung zu beeinflussen, wenn es so ein-
fach ist, den Spiess einfach umzudrehen?
Lohnt es sich noch, in Werbung zu inves-
tieren, wenn selbst ausgeklügelte Werbe-
kampagnen wirkungsvoll ins Lächerliche
gezogen werden können?
Kunden auch nach dem Kauf begleiten
Was diese Frage in Bezug auf die Wer-
bung angeht, vertritt der Markenstratege
Dietmar Dahmen eine interessante Mei-
nung. Im österreichischen Branchenma-
gazin «Extradienst» vom Januar 2012
sagt er, dass Werbung alleine nicht mehr
ein geeignetes Mittel sei, um Vertrau-
en zu einer Marke oder einem Produkt
zu stärken. Tatsächlich ist auch für Dah-
men negativer Konsumenten-Response
Wird Werbung überflüssig?
im Internet zu einem grossem Hindernis
geworden. Er plädiert für eine neue Her-
angehensweise, um Vertrauen zu bilden.
Werbung müsse von der Konzentration
auf die Pre-Shopping-Phase hin zur Kom-
munikation in der Post-Shopping-Phase
bewegen. Verkaufen sei zu einem Prozess
geworden, der nicht mehr mit dem Ver-
kauf ende, sondern mit der Weiteremp-
fehlung durch zufriedene Käufer weiter-
reiche. Werbung oder PR werden sicher
nicht obsolet – gerade die Stärkung einer
Marke bleibt das zentrale Ziel der Wer-
bung. Doch gleichzeitig sind moderne
Strategien gefragt, mit denen gleichzeitig
Herausforderungen des Anti-Campaig-
ning bewältigbar und der von Dahmen
angesprochenen Post-Shopping-Prozess
miteinbezogen werden.
Service und Mehrwert mit digitalen Mitteln
Auf einen konkreten Post-Shopping-Pro-
zess lassen sich Unternehmen beispiels-
weise ein, wenn sie ihren Kunden Mehr-
wert und Informationen in einem neuen
technologischen Umfeld bieten. Für die
digitalen Avantgardisten twittern die SBB
News und Störungsmeldungen. Diese In-
formationen sind zwar auch über andere
Kanäle, zum Beispiel per Telefon, abruf-
bar. Aber Kommunikation via Twitter er-
reicht zusätzliche Kunden, bietet in die-
sem Fall sogar einen Antwortkanal – und
zeichnet so letztlich ein positives, glaub-
würdiges und modernes Bild der SBB.
Im Tourismusbereich kann ein Hotel einen
kurzen Imagefilm produzieren, der auf
Tobias Kilchör, Geschäftsführer mezzo|media Gmbh, Mürren
32 1·12&rechnungswesen
controlling
www.treuhandsuisse.ch Schweizerischer Treuhänderverband
Das Schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revisionvon TREUHAND|SUISSE lädt ein zum Halbtagesseminar
Eingeschränkte Revision
WIEDERZULASSUNG RAB/QS UND UNABHÄNGIGKEITDie Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erteilt die Zulassung für Revisionsunternehmen jeweils für 5 Jahre. Revisionsunternehmen haben daher bereits in Kürze bei der RAB ein Gesuch um Zulassungserneuerung zu stellen. Dabei werden die Aspekte Qualitätssicherung und Unabhängigkeit eine wesentliche Rolle spielen. Mit diesem Seminar bereiten wir Sie auf das anstehende Wiederzulassungsverfahren vor.
ReferentenFrank Schneider, Direktor RAB / Olivier Devaud, RABChristian Nussbaumer, Leiter Schw. Institut für die Eingeschränkte RevisionChristian Feller / Roberto Di Nino, Peter Anderegg / Daniel Rentsch, Mitglieder des Schw. Instituts für die Eingeschränkte Revision
Daten und OrteChur | 30. Mai 2012 | CalvensaalZürich | 31. Mai 2012 | STS AGBasel | 5. Juni 2012 | Ramada Plaza HotelSt.Gallen | 12. Juni 2012 | Congress Hotel EinsteinLuzern | 14. Juni 2012 | Hotel Radisson BlueBern | 29. Juni 2012 | Hotel Allegro/Kursaal Bern
Informationen und Anmeldungwww.sts.edu und www.treuhandsuisse.chWeiter | kommen
vebm
edia
ren aus und bereitet Experten-Referate
im eigenen Medienportal vebmedia di-
gital auf. Mit Videos und Audio-Podcasts
bietet veb.ch damit eine Service-Leistung
und Mehrwert für Verbandsmitglieder,
macht gleichzeitig aber auch Werbung
für neue Mitglieder. nnn
Zufriedenheit aus, sondern betreiben
gleichzeitig wirkungsvoll (und kostenlos)
Empfehlungsmarketing – auch Word-of-
Mouth-Marketing genannt.
Ein Verband wie veb.ch wiederum spielt
seine Kompetenz als Experte in Semina-
der Webseite potenzielle Gäste anspricht.
Mit demselben Video kann aber der Be-
trieb dank neuer Kommunikationstechni-
ken auch auf YouTube Werbung machen.
Oder es wird von zufriedenen Gästen via
Facebook an Freunde weitergegeben.
Die Gäste drücken damit nicht nur ihre
1·12 33&rechnungswesen
controlling
Suisse ro
man
de
Armin Suppiger, expert dipl. en finance et en controlling, Expert TVA, VATAR AG, Luzern
Mise à jour de la TVA: encore du nouveau dès 2012!
La quasi totalité des brochures de l’AFC concernant la pratique de la TVA sont actuellement publiées. Des changements sont néanmoins entrés en vigueur au 1er janvier 2012. Les instructions drastiques portant sur le secteur immobilier, notamment la vente et la construction d’immeubles, demeurent en revanche valables.
Publications de l‘AFC
En plus des dispositions légales (LTVA/
OTVA) l’AFC publie diverses instructions
concernant la pratique, dont:
n Infos TVA (20)
n Infos TVA par branche (26)
n Infos TVA concernant la pratique.
Exception faite de quatre infos par bran-
che (trafic aérien, finance, forfait d’impôt
préalable pour les banques, administrati-
on, location et vente d’immeubles) toutes
ces publications sont disponibles sur le
site de l’AFC http://www.estv.admin.ch.
Contrôle TVA volontaire
Depuis ce début d’année, l’assujetti a la
possibilité de demander un contrôle à la
TVA. Ce contrôle ne pourrait cependant
être réalisé que dans un délai de deux
ans. Dans le cadre de due diligences, par
exemple lors d’une remise d’entreprise, la
question d’un contrôle volontaire pour-
rait se poser. En raison des délais relative-
ment longs, ne serait-il en effet pas plus
judicieux de faire vérifier les comptes par
un expert fiscal plutôt que par la TVA; la
révision fiscale ne pourrait en effet inter-
venir qu’après la vente de la société.
Numéro d’identification des entrepri-ses (IDE)
Chaque entreprise s’est vu attribuer une
IDE au 1er janvier 2011 et bénéficie d’une
période transitoire de trois ans pour rem-
placer l’ancien numéro TVA par le nou-
veau. Le registre IDE est accessible sous
www.uid.admin.ch et permet à chacun
de vérifier l’assujettissement TVA d’une
entreprise.
NOTICE! l’IDE suisse ne doit pas être con-
fondu avec le numéro d’identification
TVA de l‘UE. L’abréviation utilisée en
allemand (UID) est en effet identique et
peut prêter à confusion.
Taux de l’intérêt moratoire et de l‘intérêt rémunératoire
Les taux d’intérêts arrêtés par l’AFC pour
tout retard dans le paiement de la TVA
due ou à rembourser sont les suivants:
n dès le 01.01.1995: 5.0%
n dès le 01.01.2010: 4.5%
n dès le 01.01.2011: 4.0% (nouveau)
Construction et vente d‘immeubles
Les critères pour la délimitation entre
contrat d’entreprise et contrat de vente
sont clairement définis dans l’info TVA
concernant la pratique 01 (précisions
concernant la transition 01). A partir du
1er juillet 2010, seule cette nouvelle pra-
tique est applicable.
Si le terrain appartient à l’entrepreneur
de construction (entrepreneur général,
investisseur), la livraison d’un bien immo-
bilier n’est exclue du champ de l’impôt
que si les critères suivants sont cumulati-
vement remplis (cf Infos TVA 4):
a) l’acheteur acquiert un objet dont la
planification et l’étude de projet sont
terminées;
b) le terrain et le bâtiment sont vendus à
un prix forfaitaire;
c) l’acheteur ne peut en aucune manière
influencer la construction;
d) il n’y a qu’un seul contrat (contrat de
vente entre l’entrepreneur de la con-
struction et l’acheteur, concernant le
terrain et le bâtiment);
e) les profits et les risques ne passent à
l’acheteur qu’après l’achèvement des
travaux;
f) le paiement n’a lieu qu’après
l’achèvement de l’ouvrage et sa remise.
Pour toute précision, veuillez vous référer
aux chiffres 1.1.ss de la brochure «Pré-
cisons relatives à l’info TVA concernant la
transition 01.
La pratique démontre néanmoins que la
majorité des constructions d’immeubles
destinés à la vente sont, en fonction des
nouveaux critères, soumises à la TVA:
Exemple: Un investisseur (société sim-
ple) construit un immeuble. Différents
tiers interviennent dans la construction
(architecte, entreprise de construction,
artisans, etc.). Le financement est assu-
ré par le paiement échelonné en fonc-
tion de l’avancement des travaux: 10%
à la signature du contrat, 20% constr.
hors-sol, 40% à l’achèvement du gros-
œuvre, et 30% à la remise. Une telle
vente sera en la matière soumise à la
TVA et le vendeur devra s’inscrire dans
le registre des contribuables.
Conclusion
Les contribuables sont tenus de se con-
former aux instructions en vigueur et de
tenir compte des changements. Le res-
ponsable TVA au sein de chaque entre-
prise doit être informé de la marche des
affaires et des projets afin d’être à même
d’adapter la comptabilité. Il en va de
même pour les non-assujettis qui doivent
s’informer sur la législation et la pratique
TVA afin de pourvoir à temps aux con-
séquences éventuelles (p.ex. majoration
des coûts en cas d’assujettissement) resp.
d’opter pour des contre-mesures (telle la
modification du plan de paiement pour
les ventes immobilières). nnn
34 1·12&rechnungswesen
controlling
Reg
ion
algru
pp
en
Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-
ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,
für die Mitglieder einen wichtigen fach-
lichen Treffpunkt in der Region. Dieses
Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-
hungspflege sowie für den gesellschaft-
lichen und fachlichern Erfahrungsaus-
tausch auf hohem Niveau von hohem
Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die
Veranstaltungen unter dem Titel netz-
werk veb.ch, welche das Networking
aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:
«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-
meinsam arbeitet multipliziert».
Regionalgruppen
Bern Espace Mittelland
Andrea Wyss, Präsidentin
Landoltstrasse 95
3007 Bern
Telefon P 031 387 72 10
Aktuelle VeranstaltungennHauptversammlung
3. Mai 2012
Nordwestschweiz
Roland Vannoni, Präsident
Brühlgasse 11
4153 Reinach
Telefon 061 711 50 36
Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch: MWST und Zoll
30. April 2012
Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein
Franz J. Rupf, Präsident
Quaderstrasse 5, 7000 Chur
Telefon 081 252 07 22
Fax 081 253 33 73
Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch: MWST und Zoll
12. April 2012, St. Gallen
nBusiness Apéro bei der Firma
SFS services AG, Heerbrugg:
Effektives Debitoren Management
8. Mai 2012
n30. GV und Jubiläumsfeier
Regionalgruppe Ostschweiz/FL
am 25./26. August 2012
Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch
einer Regionalgruppe angeschlossen. Die
Regionalgruppe kann mit dem persönli-
chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt
Daten aktualisieren, geändert werden.
Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-
grund des Wohnortes.
Zentralschweiz
Karl Gasser, Präsident
Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen
Telefon 041 660 63 85
Aktuelle VeranstaltungennBergwandern
16. Juni 2012
nSwiss Controller Ride
8. September 2012, Treffpunkt
um 9.00 Uhr im Hotel Tell, Gisikon
Zürich
Peter Herger, Präsident
Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil
Telefon G 081 710 56 00
Aktuelle Veranstaltungenn67. Generalversammlung und Referat
zum Maya Kalender
17. Mai 2012
Ein Computer mit Windows, Linux oder Mac OS, ein PostZertifikat und ein Browser
genügen – und der Treuhandkunde kann seine Daten bequem via Internet direkt in
der ABACUS Finanzbuchhaltungs- oder Lohnsoftware des Treuhänders eingeben.
www.abacus.ch
E+S
ASW
AbaWebTreuhandDie fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung
1·12 35&rechnungswesen
controlling&rechnungswesen
controlling
Auf gutem Weg: Controlling Standard Budgetierung
In der letzten Ausgabe haben wir Sie
aufgefordert, uns Ihre Meinung zum
Controlling Standard «Budgetierung»
mitzuteilen. Es freut uns, dass sich ver-
schiedene Leser die Zeit genommen ha-
ben, diesen Standardentwurf kritisch zu
hinterfragen. Die eingetroffenen Stel-
lungnahmen wurden in der Zwischenzeit
von der Arbeitsgruppe geprüft und in den
Standard eingearbeitet. Der zweite Con-
trolling Standard «Budgetierung» wird
anfangs Juni an unsere Mitglieder und
weitere interessierte Personen kostenlos
abgegeben. Ergänzend wird im Herbst
ein Tagesseminar zum Thema Budgetie-
rung durchgeführt. Die Informationen
erhalten Sie rechtzeitig. Übrigens: Der
Schweizer Controlling Standard Nr. 1
«Investitionsrechnung» ist auch in fran-
zösisch erhältlich. Bestellungen bitte di-
rekt an [email protected]. Die Broschüre ist
kostenlos.
Jetzt downloaden: Fehlende Seminarbestätigungen
Für den Besuch von Veranstaltungen bei
veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Semi-
narbestätigung. Oftmals wird diese benö-
tigt, um bei einem Verband die verlang-
ten Weiterbildungstage nachzuweisen.
Sollten Sie einmal eine Seminarbestäti-
gung nicht mehr auffinden, können Sie
im geschützten Bereich selber ein neues
Exemplar generieren. Für den Eintritt in
diesen vertraulichen Bereich benötigen
Sie Ihr persönliches Login (E-Mailadresse
und Passwort). Bestätigungen für das Ka-
lenderjahr 2011 können bis am 30. Juni
2012 abgerufen werden. Ich freue mich,
wenn Sie dieses Angebot nutzen.
Datenschutz ohne Einschränkungen
Als grösster Verband in Rechnungslegung
und Controlling mit über 7‘000 Mitglie-
dern verfügen wir über sehr viele Daten.
Unsere Mitglieder stellen eine interes-
sante Zielgruppe für Dritte dar, beispiels-
weise andere Seminarveranstalter oder
Produkteanbieter. Dementsprechend er-
halten wir auch viele Anfragen, ob die
Adressen gekauft werden können. Kurz
und bündig: Das ist ausgeschlossen! Für
den veb.ch ist es selbstverständlich, dass
wir alle Daten in Übereinstimmung mit
den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen behandeln. Zum Zwecke
der Leistungserbringung müssen wir zwar
Ihre Daten speichern, jedoch erfolgt nie-
mals eine Herausgabe der Daten.
Ihre E-Mailadresse für das Login
So wie alle Personen eine Postadresse ha-
ben, ist es heute üblich, dass man auch
eine E-Mailadresse für den Empfang von
elektronischer Post besitzt. Am Anfang
wurden als E-Mailadresse oft noch Fan-
tasienamen gewählt. Je länger je mehr
hat sich aber die Wahl der E-Mailadresse
auf Vorname und Nachname konzen-
triert. Als Folge wird die E-Mailadresse
bei sehr vielen Web-Anbietern zugleich
als sogenannter Benutzername für das
Login verwendet. Auch wir von veb.ch
haben uns vor einigen Jahren für diesen
Weg entschieden. Das dazugehörende
Passwort wird automatisch generiert und
ist anonym. Selbstverständlich können Sie
dieses Passwort im geschützten Bereich
nach Belieben ändern. Wichtig: Wenn Sie
Ihre E-Mailadresse wechseln, können Sie
sich auf unserer Webseite mit Ihrem be-
stehenden Login anmelden und in Ihren
Daten die neue E-Mailadresse erfassen.
Natürlich können Sie uns die neue E-Mail-
adresse auch mitteilen, und wir nehmen
die Änderung für Sie vor. Das Passwort
bleibt bei dieser Mutation unverändert.
Wenn Sie Fragen zum Login haben, rufen
Sie uns einfach an unter 043 336 50 30.
Kursräume von veb.ch: 5 Gehminuten vom HB Zürich
Die Redewendung «Zeit ist Geld» greift
auch, wenn man sich für eine Weiterbil-
dung entscheidet. Neben der Präsenz-
zeit ist auch die Reisezeit ein wichtiges
Entscheidungskriterium für oder gegen
ein Angebot. Die sehr gefragten Zerti-
fikatslehrgänge von veb.ch finden an
acht bis elf Nachmittagen in Zürich statt.
Grundsätzlich ist die Anreise nach Zürich
aufgrund des knappen Parkplatzangebo-
tes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
empfehlenswert. Ein ganz grosser Vorteil
ist dabei der Standort unserer Kursräume.
Diese befinden sich im Sihlhof an der La-
gerstrasse 5. Dieses moderne Gebäude
steht unmittelbar gegenüber der Sihlpost.
In maximal fünf Gehminuten sind Sie vom
Hauptbahnhof Zürich im Unterrichtszim-
mer und natürlich bei Kursende auch
genauso schnell wieder beim Bahnhof.
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veb.ch
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veb.ch
Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.
Aus der veb.ch-Geschäftsstelle
1·12&rechnungswesen
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Veranstaltungen und Adressen
veb.ch demnächst
Tagesseminare Das Ende der Firma
25. April 2012
Die eingeschränkte Revision
5. Juni 2012
Das neue
Rechnungslegungsgesetz nRLG
25. September 2012
Lehrgänge / Kurse EU-Mehrwertsteuer:
Start am 22. August 2012
Personaladministration:
Start am 28. August 2012
Nachfolgeregelung, Unternehmens-
bewertung:
Start am 29. August 2012
Experte Swiss GAAP FER:
Start am 29. August 2012
Immobilien:
Start am 6. September 2012
Englische Fachbegriffe:
15. Mai 2012
Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.
Unsere Partner
veb.ch
Lagerstrasse 1, Postfach 1262
8021 Zürich
Telefon 043 336 50 30
Fax 043 336 50 33
www.veb.ch, [email protected]
acf.ch
Ass. dei contabili-controller diplomati
federali – Gruppo della svizzera italiana
Lorenzo Fontana, Presidente
6963 Lugano-Cureggia
Telefono/Fax 091 966 03 35
www.acf.ch, [email protected]
swisco.ch
Chambre des experts en finance
et en controlling
Rue de Neuchâtel 1
1400 Yverdon-les-Bains
Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71
www.swisco.ch, [email protected]
Politischer Beirat
Nationalrat Daniel Jositsch (SP)
Nationalrat Hans Kaufmann (SVP)
Nationalrat Pirmin Schwander (SVP)
Ständerat Fabio Abate (FDP)
Ständerat Konrad Graber (CVP)
Ständerat Paul Niederberger (CVP)
Controller Akademie AG Zürich
18. + 25.4.2012: Excel für Treuhänder
und Buchhalter, Zürich
19. + 26.4.2012: Effizientes Control-
ling mit MS Access, OLAP Cube und
MS Excel, Zürich
3.5.2012: Excel für Einsteiger im
Rechnungswesen, Zürich
4. 5. 2012: Excel zur Darstellung von
Zahlen im Reporting, Zürich
31.5.2012: Beginn Kurzstudiengang
in 3 Tagen: Controlling für Nicht-
Betriebswirtschafter, Zürich
28.8 + 4.9.2012: Excel für Controller,
Zürich
5.9.2012: Beginn 18. Studiengang
IFRS-Accountant in Kooperation mit
Ernst & Young, Zürich
21.10.2012: Beginn Studiengang für
Expertinnen/Experten in Rechnungs-
legung und Controlling (in 5 oder 3
Semestern), Zürich
24. + 25.10.2012: IFRS Update,
Zürich
24.10.2012: Beginn Controlling-
Praxisstudium in sechs Modulen
(Dauer 1 Semester), Zürich
Impressum
«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in
Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-
wesen veb.ch
Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren
Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-
ger, Geschäftsführerin
Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,
Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch
Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon
Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum
Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)
Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion
gestattet.
Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.
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