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Maßnahmen für besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) § 9 (1) 24 BauGB

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(Blech)

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Neuapostolische Kirche

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Bebauuungsplan Nr. 70

Stadt Kaltenkirchen

vorgefundener Grenzpunkt

Schaltkasten

Mauer

Haltestelle

Ampel

Hecke

Laterne

Tiefbord

Gully

Sieldeckel

B-Plangrenze

Hochbord

Birke0,35/9,0

Linde0,7/8,0

Linde0,75/10,0

Linde0,75/12,0

Ahorn0,4/9,0

Birke0,2/5,5

Wacholder0,5/7,5

Tanne0,4/9,0

Birke0,45/10,0

Birke0,45/10,0

Tanne0,3/5,0

Tanne0,3/5,0

Laubbaum0,25/7,0

Tanne0,3/5,0

Birke0,4/9,0

Laubbaum0,4/10,0

Erlemehrstämmig

Kiefer0,2/5,0

Laubbaum0,5/11,0

Ahorn0,3/8,5

Weide0,4/9,0

Laubbaum0,3/9,5

Esche0,25/4,5

Kastanie0,5/12,0

Tanne0,35/6,5

Tanne0,5/8,5

Tanne0,35/9,5

Tanne0,25/5,5

Tanne0,25/5,5

Birke0,3/6,5

Kiefer0,3/7,5

Esche0,3/6,0

Buchemehrstämmig/9,5

Laubbaum0,4/10,0

Laubbaum0,4/9,0

Kiefer0,25/6,0

Laubbaum0,3/8,0

Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das dargestellte Baugeländefrei von unterirdischen Leitungen und Bauwerken ist.

Der Inhalt der Pläne ist als Ganzes und in Teilen urheberrechtl ich geschützt.Plan und Daten dürfen ohne Genehmigung der Urheber weder vervielfältigtnoch dritten Personen zugängl ich gemacht werden.

Baum (Bestand)mit Stamm- und Kronendurchmesser

Zaun

QUICKBORNER STR. 137

INGENIEUR

VERMESSUNGS-

22844 NORDERSTEDT

BESTELLTER

ÖFFENTLICH

@wtnet.de

E-Mail:

vermessung

FAX 040/5264672

DIPLOM-INGENIEUR

TELEFON 040/5225757

WILFRIE

D PA

TZEL

T

06338-01

Lageplan

Blatt Nr.1

Maßstab

Plan - Nr.

Gemarkung: Flur: 23

Gemessen

Gerechnet

Gezeichnet

Lagesystem

Geprüft

Schlomach

Kröger

Kröger

Dezember '06

Dezember '06

14.12.2006

Kaltenkirchen

Gauß - Krüger

Flächen

Legende

Punkte

LinienFlurstücksgrenze

Befestigungsgrenze

Wohnhaus Nebengebäude15,0

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GRZ = 0,5

FH=12,5m

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III

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GRZ = 0,5

FH=12,5m

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..........................................(Bürgermeister)

Kaltenkirchen, den ......................... Siegel

A

A

B

B

LPB IV

LPB III

1) resultierendes Schalldämmmaß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen)

2) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.

11

Straßenverkehrsf lächen

Dipl. - Ing. M. Baum22087 Hamburg, Graumannsweg 69

Tel. 040 / 44 14 19Fax. 040 / 44 31 05

ARCHITEKTUR+ STADTPLANUNG

Bearbeitet : Projekt Nr. : 1026Schwormstede

Verkehrsf lächen § 9 (1) 11 BauGB

Straßenbegrenzungslinie

ZEICHENERKLÄRUNG / FESTSETZUNGENZUR PLANZEICHNUNG TEIL A

Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß § 16 BauNVO

Art der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 BauGB

Grundf lächenzahl § 16 BauNVOGRZ= 0,5

III

Firsthöhe als Höchstmaß § 16 BauNVOFH

Bauweise, Baulinien und Baugrenzen § 9 (1) 2 BauGB

Anpf lanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepf lanzungen sowie Bindungen für Bepf lanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepf lanzungen § 9 (1) 25a und b BauGB

Bäume, zu erhalten § 9 (1) 25b BauGB

Für den Bereichnördlich und südlich der Schützenstraße, westlich des Wiesendamms und

östlich der Wiesenhofstraße

SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHENÜbersichtsplan 1 : 25.000

ÜBER DENBEBAUUNGSPLAN NR. 70

"Schützenstraße"

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 92 der Landes- bauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 18.12.2007 folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 70, "Schützenstraße", für den Bereich nördlich und südlich der Schützenstrasse, westlich des Wiesendamms und östlich der Wiesenhofstrasse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

PRÄAMBEL

SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 70 "SCHÜTZENSTRASSE"Für den Bereich nördlich und südlich der Schützenstraße, westlich des Wiesendamms und östlich der Wiesenhofstraße

Es gilt die Baunutzungsverordnung(BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBl. I

S. 132) zuletzt geändert durch das Gesetzvom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

PLANZEICHNUNG (TEIL A)M 1 : 1000

DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER

Alle Maße sind in Meter angegeben

Vorhandene Flurstücksgrenzen

Flurstücksbezeichnung2764z.B.

Vorhandene Gebäude

Baulinien § 23 BauNVO

60 cm x 78 cm

endgültige Planfassung18.12.2007

Offene Bauweise § 22 BauNVOo

z.B.

MI Mischgebiet § 6 BauNVO

Umgrenzung der Flächen mit Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmis- sionsschutzgesetzes § 9 (1) 24 BauGB

LPB III

Bereich ohne Carports und Garagen (gem. textl. Festsetzung 3.1)

Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB III und IV) zur Lärmquelle Schützenstraße

LPB IV

Sichtdreieck

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 (7) BauGB

11. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung, die Stelle, bei der der Plan auf Dauer während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt und die Internetseite, in der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, sind am ........................ durch Bereitstellung im Internet bekanntgemacht worden. Der Hinweis auf die Bereitstellung im Internet erfolgte am ....................... in der Segeberger Zeitung Nr. ..... und Umschau Nr. ....... In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am ...................... in Kraft getreten.

Kaltenkirchen, den ......................... Siegel

..........................................(Bürgermeister)

Gezeichnet : Krepel / Steguweit

Baugrenzen § 23 BauNVO

TEXT TEIL BArt der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB1.0

Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB )2.0

Kaltenkirchen, den ......................... Siegel..........................................

(Bürgermeister)

VERFAHRENSVERMERKE

1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 16.05.2006 . Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist am 30.05.2006 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 124 erfolgt.

4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 24.07.2007 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

7. Der katastermäßige Bestand am .................... sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt.

............................, den ......................... ..................................

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.03.2007 bis 27.04.2007 durchgeführt.

..........................................(Bürgermeister)

8. Die Stadtvertretung hat die vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 18.12.2007 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

9. Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 18.12.2007 als Satzung beschlossen und die Begründung durch (einfachen) Beschluss gebilligt.

Kaltenkirchen, den ............................. Siegel

In den Mischgebieten sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 6, 7, 8 (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen nicht zulässig. (§ 1 Abs. 5 BauNVO)

In den Mischgebieten sind die nach § 6 Abs. 3 (Vergnügungsstätten) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplans. (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)

1.1

1.2

0 10 20 30 40 Meter

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen § 9 (1) 4 BauGB

2.1 Bezugspunkt für die Firsthöhe ist der höchste Punkt der Oberkante Dachhaut der Gebäude und mit + 0,00 m die Fahrbahnoberkante, der Straße, die das Grundstück erschließt, gemessen in der Mitte der Grundstücksfront.

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ( § 9 (1) 4 BauGB )3.0

In dem grau eingefärbten, vorderen Grundstücksbereich von 15m, gemessen von der Fahrbahn, sind Carports, Garagen und sonstige Nebenanlagen nicht zulässig. (§ 12 (6) und (§ 14 (1) BauNVO).

3.1

Anpf lanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepf lanzungen sowie Bindungen für Bepf lanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepf lanzungen (§ 9 (1) 25a+b BauGB)

5.0

5.1

Die festgesetzten Einzelbäume, sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit zu ersetzen. Bäume sind mindestens in der Qualität Hochstamm, 4 x verpf lanzt, Stammumfang 20-25, Gehölze und Hecken durch Pf lanzung von Sträuchern/Heistern 2x verpf lanzt, 100-150cm hoch zu ersetzen. Aufgrabungen sind insbesondere im Traufbereich der als zu erhalten festgesetzten Bäume weder für die Herstellung von Leitungsgräben noch für den Wegebau zulässig. Die Vorschriften der DIN 18920 sowie der entsprechenden ZTV sind einzuhalten.

Bei der Errichtung von ebenerdigen Sammelstellplätzen mit 8 und mehr Pkw- Ständen ist pro 4 Stellplätzen mindestens ein hochstämmiger, standortheimischer Laubbaum mit der Mindestqualität „Hochstamm, 4 mal verpf lanzt, mit Ballen“, mit einem Stammumfang von 20 - 25cm in einer offenen Vegetationsf läche von mind. 12qm zu pf lanzen.

5.3

Auf den privaten Grundstücken nördlich der Schützenstraße sind je angefangene 15m Grundstücksfrontlänge ein standortheimischer Laubbaum mit der Mindestqualität "Hochstamm, 4 mal verpf lanzt, mit Ballen“, mit einem Stammumfang von 20 - 25cm in einer offenen Vegetationsf läche von mind. 12qm im Bereich zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze zu pf lanzen. Vorhandene und zur Erhaltung festgesetzter Bäume sind hierauf anzurechnen.

5.2

Schutz von AußenwohnbereichenBis zu einem Abstand von 15 m nördlich und südlich der Schützenstraße sind bauliche Anlagen mit schützenswerten Nutzungen geschlossen auszuführen. D.h. Außenwohnbereiche sind hier unzulässig. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten innerhalb dieses Abstandes ist zulässig.

4.1

Maßnahmen für AußenbauteileFür die gemäß § 9 (1) 24 BauGB in der Planzeichnung festgesetzten Flächen entlang der Schützenstraße sind passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden zum Schutze vor schädlichen Schallimmissionen erforderlich: Für die der Schützenstraße zugewandten und seitlichen Fronten der Gebäude sind entsprechend den in der Planzeichnung festgesetzten Lärmpegelbereichen III und IV Außenbauteile gemäß der DIN 4109 auszubilden. Für die der Schützenstraße zugewandten Gebäudefronten der Grundstücke Schützenstr. 24, 26, 28 und 30 (Baulinie) gilt entsprechend Lärmpegelbereich V. Dabei sind die nachfolgend aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) einzuhalten.

4.2

Schallgedämmte LüftungenZum Schutz der Nachtruhe sind für Schlaf- und Kinderzimmer an allen der Schützenstraße zugewandten und seitlichen Fronten der geplanten Baugrenzen in der 1. Baureihe schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendigehygienische Luftwechsel nicht auf andere, nach den allgemein anerkanntenRegeln der Technik geeigneten Weise sichergestellt werden kann.

4.3

Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster,Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches genügen.Die Maßnahmen sind bei Neubau-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den passiven Schallschutz resultieren.

6.1

Gestalterische Festsetzungen 6.0

DächerGeneigte Dächer sind nur mit roten, rotbraunen oder anthrazitfarbenen Dachpfannen einzudecken. Außerdem sind nichtglänzende Metalleindeckungen und Dachbegrünungen zulässig.

3. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 (1) i.V.m. § 3 (1) BauGB am 19.03.2007 unterrichtet und zur zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung und die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 21.08.2007 bis 21.09.2007 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am 13.08.2007 durch Bereitstellung im Internet bekanntgemacht. Der Hinweis auf die Bereitstellung im Internet erfolgte am 08.08.2007 in der Segeberger Zeitung Nr. 183 und in der Umschau Nr. 32.

6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 (2) BauGB am 09.08.2007 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

10. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

LPB III

LPB IV

STRASSENQUERSCHNITT A-AM 1 : 200

STRASSENQUERSCHNITT B-BM 1 : 200

3,2 2,5 6,5

Vorzone komb.Geh- und Radweg

Fahrbahn

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Gebäude

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Vorzone komb.Geh- und Radweg

Fahrbahn Parkstreifen

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