Rubrik
Thüringer Grünlandtag 2016
Grünlandförderung -
wichtiges Element zur Umsetzung der
Thüringer Grünlandstrategie
TMIL, Referat 63, Michael Gewalt 1 16.06.2016
Rubrik
1. Grünlandstrategie
2. Flächenförderung (DZ,AGZ,KULAP)
3. Ergänzende Fördermöglichkeiten
4. Fazit
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Gliederung:
16.06.2016
Rubrik
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1.Grünlandstrategie
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Grünlandstrategie bildet das fachliche Grundgerüst, für die
Ausrichtung der Förderinstrumente für
• Biodiversität
• Natura 2000
• Wirtschaftlichkeit der Betriebe
Entsprechend der Standort-/Pflanzenbestands-
und Nutzungsdifferenzierung lässt sich das
Dauergrünland Thüringens in die drei
Funktionstypen unterteilen:
• produktives Grünland,
• Extensivgrünland und
• Biotopgrünland.
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1.Grünlandstrategie
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Produktives Grünland
• relativ artenarmer, ertragsfähiger Pflanzenbestand
• qualitativ hochwertige Biomasse
• nachhaltig optimalen Bewirtschaftungsintensität. – 2 bis 4 Nutzungen (je nach Pflanzenbestandstyp)
entzugsorientierter Phosphor- und Kalium-Düngung,
bedarfsgerechter Kalkung und ökonomisch optimale Stickstoff-
Düngung (gemäß Düngeverordnung).
Abgesichert durch:
Direktzahlungen
Greeningverpflichtungen
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1.Grünlandstrategie
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Extensivgrünland
• Pflanzenbestand weist Zielarten aus dem
Thüringer Katalog „Artenreiches Grünland“
auf
• mittleres Ertragsniveau und Biomasse
mittlerer Qualität
• Bewirtschaftungsintensität – 2 bis 3 Nutzungen im Jahr und unter dem
Nährstoffentzug liegende Düngung
Förderinstrument KULAP
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1.Grünlandstrategie
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Biotopgrünland
• naturschutzfachlich besonders wertvolle Arten
• Die Verwertung der Biomasse über die Wiederkäuer
bzw. energetisch ist mit geringen Leistungen je Hektar
verbunden.
• Bewirtschaftungsintensität
1 bis 2 Nutzungen im Jahr,
keine Nährstoffzufuhr, ausgenommen die über
Weidetierexkremente
Förderinstrument KULAP
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1.Grünlandstrategie
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Flächenbezogene Entwicklungsziele:
• Gesamtumfang des Grünlandes erhalten 170.000 ha
o Produktives Grünland
o Extensives Grünland
o Biotopgrünland
o Ökolandbau
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2. Flächenförderungen
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Landwirtschaftliche Fläche kann im Rahmen der
• Direktzahlungen,
• Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
oder
• KULAP
bei Vorliegen der Beihilfefähigkeit der Fläche und unter
Erfüllung der jeweiligen spezifischen Voraussetzungen
gefördert werden.
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2. Flächenförderungen
Direktzahlungen
Einkommensbeihilfe:
Basisprämienregelung wird den Betriebsinhabern bei Aktivierung
eines Zahlungsanspruchs je beihilfefähige Hektarfläche gewährt
Basisprämie 2016 ca. 181 €/ha
Greeningprämie 2016 ca. 86,5 €/ha
Landwirtschaftliche Fläche
Ackerland, Dauergrünland und Dauerweideland oder für
Dauerkulturen
die Erzeugung, die Zucht oder den Anbau landwirtschaftlicher
Erzeugnisse
Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche in gutem Zustand
Mindesttätigkeit
Parzellengröße > 0,1 ha
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2. Flächenförderung
AGZ
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• Einkommensbeihilfe zum Ausgleich naturbedingter
Benachteiligungen gestaffelt nach Höhe der LVZ und
zusätzlich nach dem Anteil an der Hauptfutterfläche an der LF des
Betriebes
• Förderfähig ist die zur Erzeugung genutzte
Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet
• stabilisiert die Betriebe
• macht gegenüber Preisschwankungen unabhängiger
• reicht bei jetziger Milchkrise natürlich nicht aus
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LVZ Anteil der Hauptfutterfläche an
der LF des Betriebes >50 % >50% < 16 80 €/ha 195 €/ha 16 bis < 19,5 60 €/ha 170 €/ha 19,5 bis < 23 45 €/ha 140 €/ha 23 bis < 26,5 35 €/ha 110 €/ha 26,5 bis < 30 30 €/ha 85 €/ha >30 _ 60 €/ha
2. Flächenförderung
AGZ
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Vereinfachung bei der Neugestaltung der AGZ
Bindung der Zahlung bzw. der Zahlungshöhe an
• den Anbau bestimmter Kulturarten (auch Weizen und Zuckerrüben
sind jetzt förderfähig)
• die Anzahl der Großvieheinheiten im Betrieb
• Arbeitskraftnormative
abgeschafft
Bevorzugung von Betrieben mit Futterbau.
Von den in 2015 ausgezahlten 19,3 Mio. € gingen 15,9 Mio. € an
Betriebe mit hohem Futterbauanteil. Davon profitierten
insbesondere die Grünlandbewirtschafter.
2. Flächenförderung
AGZ
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2. Flächenförderung KULAP
• Keine Einkommensbeihilfe
• Zuwendungen können nicht beliebig aufgestockt
werden
• Agrarumwelt- und Klimazahlungen und Förderung des
Ökologischen Landbaus beziehen sich nur auf die
Verpflichtungen, die über die einschlägigen
obligatorischen Grundanforderungen hinausgehen:
o Cross compliance
o Greening
o (u.a. Erhaltung des guten landwirtschaftlichen
Zustands, Mindesttätigkeit)
o Mindestanforderungen für den Einsatz von
Pflanzenschutz- und Düngemitteln
o einschlägige Verpflichtungen des nationalen Rechts
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TMIL, Referat 63, Michael Gewalt 16.06.2016
Vereinfachung bei der Neugestaltung des KULAP
• komplizierte Besatzdichteregelungen abgeschafft
• bewährtes System von
o Grund- und Erschwernisstufe bei der Biotoppflege
von Grünland weiterentwickelt
o Einzelflächenbezogene Förderung beibehalten
• Niveau bei Kennarten auf 6 angehoben
2. Flächenförderung KULAP
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15 TMIL, Referat 63, Michael Gewalt 16.06.2016
Maßnahme Antrag- Fläche Finanzmittel
KULAP2014 Auszahlung für 2015 steller in ha in €
G11 6 Kennarten 615 32.011 7.572.522
G21 Beweidung Grundst. 238 7.239 1.967.810
G22 Mahd Grundst. 186 2.414 678.861
G31 Beweidung Erschw. 346 10.430 3.562.567
G32 Mahd Erschw. 385 5.863 2.178.335
G33 Hüteschafhaltung 156 10.452 4.059.516
G41 Beweidung Grundst. Schutzg. 31 647 192.144
G42 Mahd Grundst. Schutzg. 43 730 236.275
G51 Beweidung Erschw. Schutzg. 63 814 287.334
G52 Mahd Erschw. Schutzg. 109 1.181 460.193
G53 Hüteschafhaltung Schutzg. 60 2.412 977.238
Biotopgrünland 42.182 14.600.274
74.193 22.172.795
2. Flächenförderung KULAP
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Ergebnis aus der Schaf-Ag.
Priorisierung von Neuanträgen der Maßnahme G1
Innerhalb der Prioritäten haben:
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1. Ökobetriebe Vorrang vor konventionellen wirtschaftenden Betrieben und
2. Betriebe mit Schafe/Ziegenhaltung im Jahr des Antrags auf Bewilligung
(20 Stück ab 10 Monate) haben Vorrang vor Betrieben ohne Haltung der
genannten Tierarten. Als Nachweis gelten die mit Stichtagsmeldung nach §26, Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung in der Datenbank HI-Tier
gespeicherten Bestände.
3. Die Reihung erfolgt jeweils innerhalb der Prioritäten sowie der Gruppen
nach Nr. 1 und 2 und für alle anderen Betriebe noch zusätzlich abfallend
mit dem Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes
im Sammelantrag des Antragsjahres auf Förderung.
1. Priorität – Vorhaben mit 6 Kennarten
2. Priorität – Vorhaben mit 4 Kennarten Wie bisher
neu
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TMIL, Referat 63, Michael Gewalt 16.06.2016
• Beratungsförderung
• Agrarmarketing
• Agrarinvestitionsförderung
Neubau, Erweiterung und Modernisierung von
Stallanlagen mit über dem gesetzlichen Standard
liegenden Tierschutzanforderungen für Raufutter
verzehrende Viehbestände
Unterstützung der Direktvermarktung mit Konzentration auf
Produktinnovationen und Verbesserung der
Vermarktungsstrukturen
3. Ergänzende Fördermöglichkeiten
Rubrik
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TMIL, Referat 63, Michael Gewalt 16.06.2016
Die extensiven Formen der Grünlandnutzung und die
Biotoppflege sind auf Zulagen/Zuschüsse angewiesen.
Geeignete Förderinstrumente für eine standort- und
pflanzenbestandsdifferenzierte Nutzung des
Grünlandes in seiner Vielfalt stehen zur Verfügung
keine Förderoptimierung koste es was es wolle,
öffentlichen Mittel sind begrenzt
Entscheidung des Betriebsleiters ist maßgeblich, wie
sich das Unternehmen auf verändernde Bedingungen
einstellt
4. Fazit
Rubrik
Danke für Ihre Aufmerksamkeit !!!
19 TMIL, Ref. 53, Michael Gewalt 25.02.2016
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