TV SD Auto Service
Anforderungskatalog fr die Begutachtung
von Oldtimern
Fr Fragen zur Begutachtung von Oldtimern wenden Sie sich bitte an Ihr TV SD Service-Center.
Ihr nchstgelegenes Service-Center finden Sie unter www.tuev-sued.de
Verffentlichungsdatum: Mai 2012
Herausgeber: TV SD Auto Service GmbH
Westendstrae 199 . 80686 Mnchen Telefon 089 5791-0 [email protected] www.tuev-sued.de
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der TV SD AG. Weitergabe an Dritte, insbesondere in elektronischen Medien, nur unter deutlicher Kennzeichnung des Urhebers TV SD.
Anforderungskatalog fr die Begutachtung von Oldtimern
gem. 23 StVZO
Vorwort
Im Rahmen von Begutachtungen gem. 23 StVZO knnen Unterschiede bei der Beurteilung derFahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut, der in der Richtlinie fr die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung fr die Zuteilung einesOldtimerkennzeichens gilt, ermglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung vonFahrzeugen gem 23 StVZO.
Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werdenmuss.
Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahr-zeugen aller Klassen gem 23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungs-kriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.
Der Anforderungskatalog stellt selbst nur einen allgemeinen Rahmen dar. ber Detailabstimmungenverstndigen sich die zustndigen Stellen mit einer Arbeitsanweisung fr Oldtimer im ArbeitskreisErfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugberwachung (AKE).
Inhalt
1. Allgemeine Voraussetzungen fr eine positive Begutachtung gem. 23 StVZO
2. Mindestzustand des Fahrzeugs
3. Duchfhrung der Begutachtung
Fahrzeugidentitt
Aufbau / Karosserie
Rahmen und Fahrwerk
Motor und Antrieb
Bremsanlage
Lenkung
Reifen / Rder
Elektrische Anlage
Innenraum
Spezifische Besonderheiten bei Kraftrdern
Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen
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1. Allgemeine Voraussetzungen fr eine positive Begutachtung
gem. 23 StVZO:
Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestge-hend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege deskraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, knnen als Oldtimer eingestuft werden und dieSchlsselnummer 0098 erhalten ( 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erst-mals in Verkehr gekommen sind, aber die bezglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfgungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eineAusnahmegenehmigung erforderlich.
Die Orginalitt muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderlicheNachweise vom Verfgungsberechtigten beizubringen. Die sachverstndige Beurteilung einerAbweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der Technischen Leitung derberwachungsinstitution abzustimmen.
nderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder htten erfolgen knnen, sowie nderungen innerhalb derFahrzeugbaureihe, sind zulssig. Nicht zeitgenssische nderungen, die nachweislich vor mindes-tens 30 Jahren durgefhrt wurden, sind auch zulssig.
Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswrdigen Zustand sein. Voraussetzung dafr istdie nachgewiesene Vorschriftsmigkeit und ein Zustand gem Ziffer 2.
2. Mindestzustand des Fahrzeugs:
Eine positive Begutachtung setzt grundstzlich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
ohne erkennbare technische Mngel im Sinne der StVZO unter Bercksichtigung des damaligenStandes der Technik und Vorschriftenlage,
nur leichte fr kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren (Patina ja, aber Fahrzeug nicht verbraucht),
kein Fehlen wesentlicher Teile,
keine erkennbaren Unfallrestschden oder Anzeichen unsachgemer Instandsetzung und
die wesentlichen Baugruppen befinden sich weitgegend in Originalkonfiguration, im Originalzustandoder im nachweislich zeitgenssischen Zustand.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflegedes kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht mglich.
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3. Durchfhrung der Begutachtung:
Die nachfolgend aufgefhrten Prfpositionen sind Pflicht-Prfpunkte fr den aaSoP oder Pl bezglichdes Originalzustands.
3.1. Fahrzeugidentitt
Das Gesamt-Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein.
Original-FIN oder TP-Nr. vohanden.
Bis EZ 01.10.1969 kann FIN elektrisch eingraviert oder auf einem separaten aufgenietetenBlechschild angebracht sein.
Ist keine Identifikation mglich, ist nach 59 Abs. 3 StVZO zu verfahren.
Fabrikschild nach 59 StVZO oder EG-Ausfhrung vorhanden, ein originales Fabrikschildkann beibehalten werden.
Motor-Nummer bzw. Motortyp/Kennzeichnung muss original und sichtbar (z.B. durch einge-schlagene Nummer/Typ, durch Gussnummern) oder durch bereinstimmung der optischenErscheinung, ggf. inkl. der Nebenaggregate nachvollziehbar sein.
3.2. Anforderungen an die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs
Das uere Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs entspricht dem damaligen Originalzustand.
Weitere Anforderungen sind:
3.2.1. Aufbau / Karosserie
3.2.1.1. Auenhaut
Nur originales und zeitgenssisches Erscheinungsbild zulssig.
Nur Originalwerkstoff bzw. bei Anbauteilen anderer freigegebener Werkstoff zulssig.
nderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulssig, es sei denn die nderung ist zeitgenssisch.
Ausnahme: Sofern im Rahmen der Fahrzeugbaureihe genehmigt, z. B.: Umbau Coup in Cabrio oder Pkw in Lkw, zulssig.
3.2.1.2. Lack
Nur zeitgenssische Farbgebung zulssig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)nur zulssig als zeitgenssische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenauf-schrift.
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3.2.1.3. Karosserie
Instandsetzungen drfen das Gesamterscheinungsbild nicht beeintrchtigen und mssen fachgerecht ausgefhrt sein.
3.2.2. Rahmen und Fahrwerk
3.2.2.1. Rahmen
Nur Originalausfhrung, Originalersatzteil oder vom Hersteller freigegebene Nachfertigungzulssig.
3.2.2.2. Fahrwerk
Nur Originalausfhrung oder Originalersatzteil und zeitgenssische Umrstung(en) mit Werks-freigabe und/oder Prfzeugnis zulssig.
3.2.3. Motor und Antrieb
3.2.3.1. Motor
Nur Originalausfhrung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenssi-sche nderung mit Werksfreigabe und/oder Prfzeugnis zulssig.
Bei Nachrstung mit Abgasreinigungssystemen gelten die Anforderungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl nur ohne Verschlechterung des Abgas- undGeruschverhaltens zulssig.
Nachrstung einer Gasanlage nur zulssig, wenn innerhalb der ersten 10 Betriebsjahreerfolgt oder zeitgenssisch nachgerstet.
3.2.3.2. Getriebe
Nur Originalausfhrung oder Getriebe aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
3.2.4. Bremsanlage
Nur Originalausfhrung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
Zeitgenssischer Umbau von mechanischer auf hydraulische Bettigung.
Umbau Einkreis- auf Zweikreisanlage zulssig.
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3.2.5. Lenkung
Nur Originalausfhrung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
Zeitgenssisches Sonderlenkrad, wenn Original oder mit Prfzeugnis zulssig.
3.2.6. Reifen / Rder
Nur Originalausfhrung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
Zeitgenssische Umrstung mit Prfzeugnis oder Werksfreigabe zulssig.
Umrstung Diagonal- auf Radial-Reifen bei vergleichbaren Abmessungen zulssig.
3.2.7. Elektrische Anlage
3.2.7.1. Lichttechnische Einrichtungen (LTE)
Nur Originalausfhrung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulssig.
Bei Umbauten oder Nachrstungen muss zeitgenssisches Erscheinungsbild erhalten bleiben.
3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik
Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Vernderungen von Armaturenbrett und Innenraum zulssig.
3.2.7.3. brige Ausstattung
Umrstung von 6 V-Betriebsspannung auf 12 V-Betriebsspannung grundstzlich zulssig, wenn fachgerecht ausgefhrt.
3.2.8. Innenraum
Das Erscheinungsbild der Innenausstattung entspricht weitestgehend dem Originalzustandoder ist zeitgenssisch modifiziert.
3.2.8.1. Sitze und Gurte
Nur Originalausfhrung oder zeitgenssische Umrstung mit damaligem Prfzeugnis zuls-sig; wahlweise Ausfhrung aus Fahrzeugbaureihe zulssig.
Sitzbezge nur original, hnlich oder zeitgenssisch zulssig.
Nachrstung von Gurten zulssig, wenn fachgerecht eingebaut.
3.2.8.2. Armaturenbrett
Nur aus der Fahrzeugbaureihe oder mit zeitgenssischem Erscheinungsbild zulssig.
3.2.8.3. Behindertengerechte Bedienung
Nur fachgerechte Umbauten mit gltigem Prfzeugnis in Verbindung mit Auflagen im Fhrer-schein zulssig.
3.3. Spezifische Besonderheiten bei Kraftrdern
Bezglich der allgemeinen Baugruppen gelten sinngem die vorstehenden Festlegungen fr Fahrzeuge.
3.3.1. Kraftstofftank
Nur Originaltank oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenssische Zubehrtanks zulssig.
3.3.2. Abgasanl
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