Verordnung von KV RezeptenTeil 2Klinik für Allgemeine, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie15.06.2020 | Felix Maßen
Verordnung von KV Rezepten
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Allgemeine Informationen
Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie (in der Fassung vom 19. Mai 2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 96 (S. 2247) vom 30. Juni 2011 in Kraft getreten am 1. Juli 2011, zuletzt geändert am 20. März 2020, veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 05.06.2020 B2 in Kraft getreten am 6. Juni 2020)
Änderung / Anpassung der Verordnung von Heilmitteln ab Oktober 2020!
Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um:
eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen
einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oderPflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern
Verordnung von KV Rezepten
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Allgemeine Informationen
Vor jeder Verordnung eines Heilmittels soll Vertragsärztin/-arzt prüfen, ob nach Gebot der Wirtschaftlichkeit das angestrebte Behandlungsziel auch qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden kann durch:
eigenverantwortliche Maßnahmen der Patientin oder des Patienten (z. B. nach Erlernen eines Eigenübungsprogramms, durch allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung),
eine Hilfsmittelversorgung
Verordnung eines Arzneimittels
A
B
Muster 13 (01.2017)KV Rezept
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KV Rezept-Formulare (Muster 13) für:
Entlassmanagement Rezept (A)
Standard Rezept (B)
Verordnung von Heilmitteln:
Physikalische- und podologische Therapie
Krankengymnastik
Manuelle Therapie
Manuelle Lymphdrainage
...
Zusammensetzung Rezept
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Details
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1. Kopfdaten
Krankenkasse
Daten des Patienten
Kassen-Nr. / Versicherten-Nr.
Betriebsstätten-Nr.:
756305400
Arzt-Nr.:
005661165
Datum:
Ausstellungsdatum (hiervon Gültigkeitsdauer abhängig)
Zusammensetzung Rezept
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Details
2. Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig (Standard)
Gebührenfrei
Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers
Patienten < 18 Jahre
Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen
Verordnungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit der Entbindung
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Zusammensetzung Rezept
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Details
3. Unfall / Arbeitsunfall:
bei Verordnungen aufgrund von Unfällen / Unfallfolgen bzw. Arbeitsunfällen
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Zusammensetzung Rezept
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Details
4. Erstverordnung / Folgeverordnung:
jeder Regelfall beginnt mit Erstverordnung
nach Erstverordnung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung.
gilt auch, wenn sich unter der Behandlung die Leitsymptomatik / funktionelle/strukturelle Schädigung ändert und unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen.
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Zusammensetzung Rezept
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Details
5. Gruppentherapie:
wenn Einzeltherapie medizinisch nicht zwingend notwendig ist
wenn gruppendynamische Effekte gewünscht sind 1
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Zusammensetzung Rezept
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Details
6. Verordnung außerhalb des Regelfalls:
Alternativ zu Erst- oder Folgeverordnung anzukreuzen
wenn sich mit der vorgegebenen Gesamtverordnungsmenge gemäß Heilmittelkatalog die Behandlung nicht abschließen lässt
Regelfall muss zuerst durchlaufen werden außer:
bei langfristigem Heilmittelbedarf kann direkt „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ angekreuzt werden
muss immer begründet werden
nicht möglich i.R. des Entlassmanagements!
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Zusammensetzung Rezept
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Details
7. Behandlungsbeginn spätestens am:
Datum angeben wenn Behandlung nicht innerhalb 14 Kalendertagen begonnen werden kann.
nicht möglich i.R. des Entlassmanagements!
Regelung bei Entlassmanagement:
Beginn muss innerhalb 7 Kalendertage erfolgen!
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Details
8. Hausbesuch
wenn aus medizinischen Gründen der Patient den Therapeuten nicht aufsuchen kann
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Zusammensetzung Rezept
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Details
9. Therapiebericht
wenn ein Therapiebericht vom behandelnden Therapeuten erwünscht ist
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Details
10.Verordnungsmenge
Regelfall:
Gesamtverordnungsmenge gemäß Heilmittelkatalog, differiert bei verschiedenen Heilmitteln (z.B. MLD maximal 12 oder 2x6; KG maximal 18 oder 3x6)
Nach Ende Regelfall min. 12 Wochen Pause vor Neuverordnung!
Außerhalb des Regelfalls:
Verordnungsmenge abhängig von Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb Zeitspanne von 12 Wochen möglich ist.
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Details
11.Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges
Vorrangiges Heilmittel (A)
Optionales Heilmittel (B)
Ergänzendes Heilmittel (C)
Stand. Heilmittelkombinationen bei komplexen Schädigungen (D)
Kombinationen aus A + C, aus B + C möglich, beispielsweise:
KG (A) + KT (C)
ÜB (B) + KT (C)
KG+KG-Gerät+MT+KMT+WT (D)
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Zusammensetzung Rezept
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Details
12.Anzahl pro Woche
in Abhängigkeit der Ausprägung und des Schweregrades
Frequenzempfehlung (z.B.: 2, 1-3, 2-3, 1-2 etc.)
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Details
13. Indikationsschlüssel
Standardisierter Schlüssel gemäß Heilmittelkatalog
Setzt sich aus Diagnosegruppe und Leitsymptomatik zusammen
Beispiel: EX2a
EX: Verletzung / Operationen und Erkrankungen der Extremitäten des Beckens
2: Mittelfristiger Behandlungsbedarf
a: Gelenkfunktionsstörung / Bewegungsstörung / Kontraktur
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Details
14. ICD-10 – Code / Diagnose mit Leitsymptomatik
ICD-10-Code (maximal 2 Codes möglich, z.B. „S52.21“)
Diagnose als Text (z.B. „Distale Radiusfraktur rechts“)
Leitsymptomatik (falls nicht aus Diagnose ersichtlich, z.B. „schmerzhafte Bewegungs-einschränkungen“)
Alle Angaben zwingend erforderlich
CAVE: „Z.n. ORIF distaler Radius“ ist nicht ausreichend!
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Details
15.Gegebenenfalls Spezifizierung der Therapieziele
nur notwendig wenn nicht aus Diagnose und Leitsymptomatik ersichtlich
z.B. „aktive/passive BeübungBeweglichkeit Handgelenk rechts“
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Details
16.Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles
Begründung warum Heilmittelbedarf länger oder intensiver als Regelfall erforderlich
Angabe immer mit prognostischer Einschätzung erforderlich!
muss immer durch Krankenkasse geprüft und genehmigt werden!
Beispiel: „bei CRPS intensivierte Behandlung zum Wiedererlangen einer normalen Handgelenksfunktion und zur Vorbeugung einer Erwerbsminderung erforderlich. Voraussichtlich für 6 Monate erforderlich.“
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Zusammensetzung Rezept
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Details
17.Vertragsarztstempel und Unterschrift
Vorname, Name
Berufsbezeichnung
Telefonnummer der Organisationseinheit
Vollständige Anschrift des Krankenhauses / der Praxis
BSNR und LANR
756305400 / 005661165
Eigenhändige Unterschrift in blauer oder schwarzer Farbe
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Hilfsmittel
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Elektronische Ausfüllhilfe und Heilmittelkatalog online
Elektronische Ausfüllhilfe in KAS / SAP
Hilfsmittel
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Elektronische Ausfüllhilfe und Heilmittelkatalog online
Heilmittelkatalog online (www.heilmittelkatalog.de)
Aufführung aller verordnungsfähigen Heilmittel
Für jedes Heilmittel detaillierte Informationen und Hinweise zur korrekten Verordnung bzgl.:
Leitsymptomatik
Therapieziel
Verordnungsmenge
Frequenz
Kombinationen
etc.
Hilfsmittel
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Elektronische Ausfüllhilfe und Heilmittelkatalog online
Aktuelle Besonderheiten
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SARS-CoV-2
Vorübergehende Änderungen bis die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wird, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.
Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls können auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden.
Verordnungen, die nicht innerhalb der festgelegten Zeiträume eingelöst werden, verlieren nicht die Gültigkeit.
Bei Unterbrechung länger als 14 Kalendertage verliert die Verordnung nicht ihre Gültigkeit.
Änderungen im Rahmen des Entlassmanagements:
7-Kalendertage-Frist wird auf 14-Kalendertage-Frist erweitert
Empfehlungen
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Entlassmanagement
Rezept für Krankengymnastik / manuelle Lymphdrainage / oder anderem Heilmittel entsprechend dem Heilmittelkatalog wie gewohnt ausstellen
Erstverordnung, keine Verordnung „außerhalb des Regelfalls“
Kein Datum eintragen bei: „Behandlungsbeginn spätest. am”
Falls bereits ein aktuelle ambulanter Fall für den jeweiligen Patienten vorliegt und langristiger Heilmittelbedarf besteht:
Zweites Rezept (Standardformular) auf diesen ambulanten Fall ausstellen
Folgeverordnung
Datum bei bei: „Behandlungsbeginn spätest. am” eintragen um Gültigkeit auf länger als 14 Tage zu verlängern
Falls kein aktueller ambulanter Fall vor den jeweiligen Patienten vorliegt und lanfristiger Heilmittelbedarf besteht:
Patient zusätzlich ambulant aufnehmen lassen und dann vorgehen wie oben beschrieben
Oder: Patient binnen 14 Tagen in die Sprechstunde einbestellen und direkt neues Rezept ausstellen
Vielen Dank
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Für Ihre Aufmerksamkeit
Weiterführende Informationen und Quellen:
https://www.kvb.de/verordnungen/heilmittel/
https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
https://heilmittelkatalog.de/
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