Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wählen ab 16Wählen ab 16Wiener Gemeinderats- und Wiener Gemeinderats- und
BezirksvertretungswahlenBezirksvertretungswahlen
am 23. Oktober 2005am 23. Oktober 2005
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Wer ist wahlberechtigt?Wer ist wahlberechtigt?
Für den Gemeinderat und die BezirksvertretungenAlle ÖsterreicherInnen Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989 Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien
Für die BezirksvertretungenNichtösterreichische EU-BürgerInnen Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Hauptwohnsitz mit Stichtag 26. August 2005 in Wien
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Wer ist nicht wahlberechtigt?Wer ist nicht wahlberechtigt?
AuslandsösterreicherInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz
Personen mit unbedingter Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und 6 Monate nach deren Verbüßung
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Welche Grundsätze gelten bei Welche Grundsätze gelten bei den Wahlen?den Wahlen?
Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. Unmittelbar: Die Parteien werden direkt
gewählt. Geheim: Die Stimmabgabe erfolgt für andere
nicht einsehbar. Persönlich: Jede/r gibt seine/ihre Stimme selbst
ab. Allgemein: Jede/r StaatsbürgerIn ist ab 16
wahlberechtigt.
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Was wird gewählt?Was wird gewählt?
Gemeinderat (= Landtag)
23 Bezirksvertretungen
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Wien ist gleichzeitig Bundesland und Wien ist gleichzeitig Bundesland und Gemeinde.Gemeinde.
Das bedeutet:
Landtag = Gemeinderat
Landtagsabgeordnete = GemeinderätInnen
Landesregierung = Stadtsenat
Landeshauptmann/Landeshauptfrau = BürgermeisterIn
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Wiener LandtagWiener Landtag
Legislative Gewalt: Beschließt Gesetze für Wien
(z. B. Baurecht, Abfallbeseitigung, Natur- und
Landschaftsschutz, Jugendschutzgesetz,
Wahlaltersenkung,…)
Einberufung erfolgt durch die 1. Landtags-
präsidentin/den 1. Landtagspräsidenten.
Die Landtagsabgeordneten genießen
Immunität.
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Wiener GemeinderatWiener Gemeinderat
Aufbau VertreterInnenversammlung von Wien 100 Mitglieder auf 5 Jahre (Sie sind
gleichzeitig auch Abgeordnete des Wiener Landtags.)
Einberufung Erfolgt durch den Bürgermeister/die
Bürgermeisterin oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Gemeinderatsmitglieder.
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Aufgaben Wahl des Bürgermeisters/der
Bürgermeisterin, der VizebürgermeisterInnen und der StadträtInnen (Stadtsenat)
Übt Kontrolle über Gemeinde aus Fasst Beschlüsse, die Gemeinde betreffend
(z. B. Genehmigung von Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Magistrats, Festlegung von Abgaben und Tarifen…)
Beschließt Budget…
Wiener Gemeinderat (Forts.)Wiener Gemeinderat (Forts.)
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Der Stadtsenat Der Stadtsenat (= Landesregierung)(= Landesregierung)
Besteht aus dem/der BürgermeisterIn und den StadträtInnen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen (zwei davon sind VizebürgermeisterInnen)
Exekutive Gewalt Oberstes Verwaltungsorgan: Ist für die
einzelnen Abteilungen des Magistrats verantwortlich.
Bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor.
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Wiener BürgermeisterInWiener BürgermeisterIn(= Landeshauptmann/frau)(= Landeshauptmann/frau)
Wird durch den Gemeinderat gewählt.
Vertritt Wien als Stadt und als Bundesland nach
außen.
Führt den Vorsitz im Stadtsenat
Ist oberste/r ChefIn das Magistrates.
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BezirksvertretungBezirksvertretung
Ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks. Wirkt bei allen wichtigen Entscheidungen im Bezirk mit. Beschließt das Bezirksbudget und den
Rechnungsabschluss. Wählt den Bau-, Finanz- und Umweltausschuss. Besteht aus:
dem/der BezirksvorsteherIn: Wird auf Vorschlag der stimmstärksten Partei im Bezirk von der Bezirksvertretung gewählt.
den BezirksrätInnen: Je nach EinwohnerInnenzahl des Bezirks zwischen 40 und 60.
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ParteienParteiendie in ganz Wien kandidieren.die in ganz Wien kandidieren.
Gewählt werden Parteien.Diese nennen ihre KandidatInnen auf einer Liste und sinddann nach dem Verhältnis ihrer Stimmstärke imGemeinderat vertreten (Verhältniswahlrecht)
SPÖ: Sozialdemokratische Partei Österreichs www.wien.spoe.at
FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs www.fpoe-wien.at
ÖVP: Österreichische Volkspartei www.oevp-wien.at
GRÜNE: www.gruene.at
BZÖ – WIEN: Bündnis Zukunft Österreich www.bzoe.at
KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs www.kpoe.at
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VorzugsstimmenVorzugsstimmen
Jede/r WählerIn hat eine Parteistimme und eine
Vorzugsstimme für eine/n KandidatIn der von ihm
gewählten Partei. Erhält ein/e KandidatIn ausreichend
Vorzugsstimmen wird er/sie auf der Liste vorgereiht.
Die Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn der/die
KandidatIn derselben Partei angehört, die man
angekreuzt hat. Bei Stimmensplitting ist nur die
Parteistimme gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.
Die Liste der wählbaren KandidatInnen hängt in jeder
Wahlzelle.
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Wo kann man wählen?Wo kann man wählen?
10 Tage vor der Wahl wird die „Amtliche Wahlinformation“
mit Angaben des Wahlsprengels/Wahllokals zugeschickt.
Wenn man nicht in seinem Sprengel wählen will, kann man
bis 20. 10. 2005 eine Wahlkarte beantragen (per E-Mail:
www.wahlen.wien.at bzw. direkt beim Wahlreferat des
magistratischen Bezirksamts) Außerhalb Wiens ist das
Wählen aber nicht möglich.
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Wann kann man wählen?Wann kann man wählen?
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Sonntag, 23. Oktober 2005 von 7:00 bis 17:00
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Wie wählt man?Wie wählt man?
Zur Wahl ist ein behördlicher Ausweis wie Reisepass, Führerschein, SchülerInnenausweis (gültig im laufenden Schuljahr) mitzubringen.
Wahlkommission im Wahllokal Kontrolliert die Wahl.
Zählt die Stimmen aus.
Amtlicher Stimmzettel Weiß: Gemeinderats- und Landtagswahlen
Gelb: Bezirksvertretungswahl
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Quellen und nähere Quellen und nähere InformationenInformationen
www.ich-waehle.at
www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv2005
www.help.gv.at
www.politischebildung.com
MA13-Landesjugendreferat; 1082 Wien;
Friedrich-Schmidt-Platz 5
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