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D.Thomae

Weitere Reformschritte sindin der GKV unabweisbar notwendig

Damit die posiven Effekte des Wettbe-werbs zum Tragen kommen, muß dieAutonomie der einzelnen Krankenkas-sen und ihrer Verbände weiter gestärktwerden. Gesetzliche Vorgaben zumgemeinsamen einheitlichen Handelnder gesetzlichen Krankenkassen müs-sen deshalb abgebaut werden. Eben-so ist der Verzicht auf staatliche Ge-nehmigungsvorbehalte in einem wett-bewerblich orientierten System uner-läßlich.

Krankenkassen, die im Wettbewerbstehen, kann nicht dauerhaft zugemutetwerden, daß sie ihre Mitbewerber in er-heblichem Maße mitfinanzieren. Derbundesweite Risikostrukturausgleichmuß deshalb auf ein vernünftiges Maßreduziert werden. Es ist wichtig, daßder Wettbewerb nicht nur zwischen dengesetzlichen Krankenkassen funktio-niert, sondern auch zwischen gesetzli-cher und privater Krankenversiche-rung. Beide Systeme basieren auf unter-schiedlichen Berechnungsgrundlagen.Die PKV hat den Vorteil, aufgrund ihrerKalkulation Altersrückstellungen zubilden, die die Folgen der demographi-schen Entwicklung zumindest abmil-dern. Eine höhere Beitragsbemessungs-und Versicherungspflichtgrenze haltenwir für falsch.

Dr. Dieter ThomaeVorsitzender des Bundestagsausschussesfür Gesundheit der F.D.P.

dizinische Versorgung erhalten. Es gehtdarum, Anreize für eine verantwor-tungsbewußte Inanspruchnahme vonGesundheitsleistungen zu setzen, ohnedaß Versicherte hierdurch von einermedizinisch notwendigen Betreuungausgeschlossen werden. Wer will, daßauch in Zukunft Hochleistungsmedizinfür jeden Versicherten unabhängig vonseinem Einkommen zur Verfügungsteht, wenn er sie braucht, der muß die-sen Weg mitgehen.

Wer aber verantwortlich handelnsoll, braucht dafür die nötigen Informa-tionen. Die Kostenerstattung bietet Pa-tienten und Leistungsanbietern einHöchstmaß an Transparenz über die inAnspruch genommenen Leistungenund ihre Preise. Sie soll deshalb überalldort zur Anwendung kommen, wo dassozialverträglich möglich ist.

Das medizinisch Notwendige sollvon der Solidargemeinschaft getragenwerden, ohne daß die Gesundheitsver-sorgung zu steigenden Lohnzusatzko-sten führt. Das läßt sich durch eineFestschreibung des Arbeitgeberanteilserreichen. Damit verhindert man, daßsteigende Gesundheitsausgaben auto-matisch höhere Belastungen des Fak-tors Arbeit nach sich ziehen. SteigendeGesundheitsausgaben können Aus-druck individueller Präferenz sein, dür-fen dabei aber nicht die internationaleWettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftnegativ beeinflussen.

Die Flexibilisierung des Vertrags-rechts muß weiter fortgesetzt werden.

Mit der dritten Stufe der Gesund-heitsreform hat ein unverzichtbaresUmsteuern im deutschen Gesundheits-system begonnen. An die Stelle vonBudgetierungen treten Regelungen, diedie Verhandlungen über leistungsge-rechte Vergütungen für qualitativ hoch-wertige Gesundheitsleistungen vorse-hen. Die Vorstellung, daß der Staat allesbesser regeln könne als diejenigen, dieim Gesundheitsbereich arbeiten, hatsich überlebt. Der Selbstverwaltung istdeshalb eine sehr viel größere Verant-wortung übertragen worden.

Ob die ergriffenen Maßnahmen je-doch ausreichen werden, die zukünfti-gen Herausforderungen ohne weitereReformschritte zu bewältigen, muß be-zweifelt werden. Die Leistungen der so-zialen Sicherungssysteme sind Stückfür Stück mit Aufgaben und Erwartun-gen überfrachtet worden, die nun ange-sichts der demographischen Entwick-lung, des medizinischen Fortschrittsund der sinkenden Lohnquote nichtmehr ohne weiteres erfüllbar sind. Wei-teres Umsteuern ist unvermeidlich.

Die Absicherung der wesentlichenKrankheitsrisiken und Kosten, die deneinzelnen überfordern, muß das Soli-darsystem weiterhin leisten. Mehr kannes aber nicht. Die Devise der Zukunftmuß heißen: So viel Freiraum und Wett-bewerb wie möglich zum Nutzen derPatienten, und nicht: staatlicher Dirigis-mus, Listenmedizin und Budgetierung.

Auch in Zukunft soll jeder Bürgerim Krankheitsfall die notwendige me-

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