WestfälischeWilhelms-Universität Münster
Wissenschaftsgeschichtliche Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Betrachtung der RechtsinformatikRechtsinformatik
Lena Gräwe und Jan SpittkaLena Gräwe und Jan Spittka
Salzburg, 26. Februar 2009Salzburg, 26. Februar 2009
Wie haben wir angefangen?Wie haben wir angefangen?
ITM
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ÜberblickÜberblick
I.I. Wissenschaftsgeschichtliche Wissenschaftsgeschichtliche
DisziplinbildungDisziplinbildung
II.II. Erfassung der VorgeschichteErfassung der Vorgeschichte
III.III. Aufgabe und Gegenstand der Aufgabe und Gegenstand der
RechtsinformatikRechtsinformatik
IV.IV. Verdichtung und Etablierung als DisziplinVerdichtung und Etablierung als Disziplin
V.V. Thesen zur Geschichte der RechtsinformatikThesen zur Geschichte der Rechtsinformatik
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I. Wissenschaftsgeschichtliche I. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung Disziplinbildung
1. Begriffe
2. Ansichten zur Wissenschaftsgeschichte
3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechts-
wissenschaft
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1. Begriffe 1. Begriffe
Wissenschaft
Wissenschaften
Disziplin
Wissenschaften Wissenschaften
Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin
Disziplin DisziplinDisziplin
Teildisziplin TeildisziplinTeildisziplin
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1. Begriffe1. Begriffe
Wissenschaft
Disziplin Disziplin DisziplinDisziplin Disziplin
QuerschnittsdisziplinIntegrationsdisziplin
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2. Wissenschaftsgeschichte2. Wissenschaftsgeschichte
Wissenschaftsgeschichte
Historisch Wissenschaftstheoretisch
Darstellung des Geschehensablaufs
Untersuchung der Disziplinbildung
Primär an historischem Materialund historischen Fakten interessiert
- Setzung- Selbstbegründung- Autonomisierung- Legitimierung- Organisation
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3. 3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechtswissenschaft
Rechtswissenschaft
Rechtsgeschichte Geschichte der Rechtswissenschaft
Rechtsgebiet Rechtsdisziplin
VorgeschichteHerausbildung d.Disziplin
Etablierung alsDisziplin
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II. Erfassung der VorgeschichteII. Erfassung der Vorgeschichte
1. Anfänge der Automationsdebatte
2. Bedürfnisse für Rechtsinformation
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1. Anfänge der Automationsdebatte1. Anfänge der Automationsdebatte
Technikdebatte als Ausgangspunkt
langsamer Abspaltungsprozess (ab ca. 1962)Bezug zur Technikdebatte
primär neue Richtung
• Bull
• Luhmann
• Haft
• Fiedler
• Podlech
• Simitis
Computer als neues Organisiationsprinzip
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2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik
a) Welche technischen, gesellschaftlichen und/oder politischen Veränderungen bilden das Thema der Rechtsinformatik? EDV-Einsatz in der Verwaltung als Ausgangspunkt zunehmende Komplexität gesellschaftlicher Verhältnisse Notwendigkeit des EDV-Einsatzes auch im Recht („Informationskrise“,
Konkurrenzfähigkeit der BRD) Vereinigung unterschiedlicher Interessen in Aufbau der EDV
b) Warum besteht ein Bedürfnis für eine theoretische Auseinandersetzung? Planungszwecke Diskussionsgrundlage Grundlagenforschung
c) Warum kann die theoretische Auseinandersetzung nicht innerhalb schon bestehenden Disziplinen (Informatik, RW, RT) erfolgen? Verlust des sozialwissenschaftlichen Aspekts unausreichender Begriffsapparat Berücksichtigung der Spezifika von EDV und Rechtswissenschaft
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III. Aufgaben und Gegenstand der RIIII. Aufgaben und Gegenstand der RI
1. Dokumentation – Automation – Information
2. Rechtsinformatikkonzepte
3. Verwaltungsautomation und Datenschutz
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1. 1. Dokumentation – Automation – Information
Automatisierte Rechtsdokumentation zahlreiche praktische Projekte (Juris, Bundessozialdatenbank)
interdisziplinäre Zusammenarbeit rechtliche Fragestellungen, teilw. Grundlagenforschung
(Benutzerforschung, Untersuchung Rechtsinformationssystems)
Automatisierte juristische (Teil)Entscheidung theoretische Vorarbeit mit Bezug zu Informationswissenschaft,
Rechtstheorie und Formalwissenschaften
Formalisierung/ Axiomatisierung des Rechts
Information als Rechtsgut größte Chance +
größte Gefahr für
die RI als Disziplin
Schwerpunkt der aktuellen Überlegungen zum Informationsrecht
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2. Rechtsinformatikkonzepte2. Rechtsinformatikkonzepte
Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler)
Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)
Aufgabe MethodikGegenstand
• Grundlagenforschung
• Implementierung EDV
•Datenverarbeitung in Recht und Staat
• rechtliche Komponente (-)
Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers
sozialverträglicher und verfassungsrechtlich legitimer Einsatz der EDV
Wechselbeziehung von EDV und Recht
Methodenpluralismus
Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)
Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler)
• Grundlagenforschung
• Implementierung EDV
•Datenverarbeitung in Recht und Staat
• rechtliche Komponente (-)
Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers
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3. Verwaltungsautomation und 3. Verwaltungsautomation und Datenschutz Datenschutz
Ab 1890: Philosophische und rechtliche Wurzeln des Datenschutzrechts
Mitte 1950er: Einzug der EDV in öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft
1969 - 1981: Datenschutzgesetzgebung der ersten Generation
1971 – 1983: Der Weg zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“
1983 – 1990: BDSG-Novelle (Datenschutzgesetze der zweiten Generation)
Ab 1995: Europäisierung und „moderner“ Datenschutz
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IV. Entstehung des DatenschutzrechtsIV. Entstehung des Datenschutzrechts
Neue TechnikNeue Technik
Neue soziale SachverhalteNeue soziale Sachverhalte
NeueNeue RegelungenRegelungen
Herkömmliche/keine Herkömmliche/keine RegelungenRegelungen
Einfluss derWissenschaft?
Einfluss derWissenschaft?
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IV. Verdichtung und EtablierungIV. Verdichtung und Etablierung
1. Kommunikationsforen
2. Universitäre Einrichtungen
3. Verhältnis zum Informationsrecht
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1. Kommunikationsforen1. Kommunikationsforen
a) Literatur Literatur zunächst verstreut
Zeitschriften für das öffentliche Recht (z.B. DÖV, Die Verwaltung, Deutsche Rentenversicherung),
rechtstheoretischen Zeitschriften/Jahrbüchern (z.B. ARSP, Jahrbuch für Rechtstheorie und Rechtssoziologie)
Interne Drucksachen, Mitteilungen und Berichte
Schaffung von Publikationsorganen Zeitschriften (z.B. ÖVD, DuD, DSWR, DVR inkl. Beihefte)
Monografien/Reihen (z.B. JA-Sonderheft, EDV und Recht, Informationsrecht und Informationspolitik, Arbeitspapiere zur Rechtsinformatik)
b) Gesellschaften 1968: GMD
1969: GI
1976: GRVI
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2. Universitäre Einrichtungen 2. Universitäre Einrichtungen
a) Einrichtung von Lehrstühlen
SS 1969/ 1970 erste Vorlesung „EDV und Recht“ an der Uni München
1973 erstmals Lehrbefugnis für RI in Frankfurt und München
1977: TU Darmstadt: Einführung eines Schwerpunktes RI innerhalb des
Studiengangs WI scheitert
1978 Beschluss des Deutschen juristischen Fakultätentags, RI-
Lehrveranstaltungen an allen deutschen Fakultäten
1979: Beschluss VW-Stiftung: keine Errichtung RI-Lehrstuhl
1983: Lehrstuhl für Rechtsinformatik in Hannover
b) Arbeitsgruppen/Forschungsstellen
Forschungsstelle für juristische Informatik (1970, Bonn)
Arbeitsgruppe „Mathematik und Recht“ (1970, Heidelberg)
Arbeitsgruppe „Analyse der juristischen Sprache“ (Deutsches Rechenzentrum
Darmstadt)
Forschungsstelle Informationsrecht (Regensburg)
Forschungsstelle für Informationstechnologie ( 1978, Hannover)
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3. Verhältnis zum Informationsrecht3. Verhältnis zum Informationsrecht
RIRI==
R R I IR R I I
InfoRInfoR==
R R I IDatenschutz
(recht)
RIRI
InfoRInfoR
Datenschutz(recht)
InfoRInfoR
(R)I(R)I
DatenschutzrechtDatensicher-heit
Es kam zu einer Trennung der Fragerichtungen
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IV. Thesen zur Geschichte der IV. Thesen zur Geschichte der RechtsinformatikRechtsinformatik
1. Praxis regte die Theorie an, Theorie begann sich zu verselbstständigen; mit Aufkommen des PC und der Vernetzung fand ein Paradigmenwechsel statt, sodass nun „alltägliche“ Probleme zu lösen waren
2. Es wurde gezielt versucht Lehrstühle für RI zu schaffen, was aber zum Teil scheiterte und zu einer Destabilisierung der RI führte
3. Verengung der RI auf Datenschutz, weshalb langfristig das Informationsrecht ggü. der RI zur juristischen Dominanten wurde
4. RI verlangte von den Juristen fachliche Fähigkeiten, die sie größtenteils nicht entwickelt haben. Das Bedürfnis für RI bestand jedoch weiter, daher erfolgt Abwanderung in andere Fächer
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