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Caritas Bildungswerk Ahaus
Wesheimstraße 41
D - 48683 Ahaus-Wessum
: 025 61 / 93 62 25
: 025 61 / 93 62 40
: www.caritas-bildungswerk.de
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Inhaltsverzeichnis
1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung
1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung 3
1.2 Das Berufsbild der Verantwortlichen Pflegefachkraft 3
1.3 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen 4
2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung
2.1 Inhaltliche Schwerpunkte 5
2.2 Anforderungen innerhalb der Weiterbildung 11
2.3 Abschluss und Bewertungskriterien 11
2.4 Bedeutung der Bewertung 12
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1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung
1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung
Das Caritas Bildungswerk Ahaus bietet eine berufsbegleitende Weiterbildung zur
Verantwortlichen Pflegefachkraft für die stationäre, teilstationäre und ambulante
Einrichtungen der Altenhilfe an, die sich an den rechtlichen Vorgaben nach SGB XI § §71
orientiert und sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Anforderungen an diese Position
berücksichtigt.
Die Weiterbildung richtet sich an staatlich anerkannte Altenpfleger/innen und Gesundheits-
und Krankenpfleger/innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenhilfe. Die
Maßnahme ist geeignet für Teilnehmer/innen, die bereits die Position einer
Pflegedienstleitung oder Wohnbereichsleitung bekleiden und solche, die sich auf diese
Aufgabe vorbereiten möchten.
Anspruchsvollere Kunden und Angehörige, starker Wettbewerb, steigende
Qualitätsanforderungen, ein zunehmend schwierigerer Fachkräfte-Arbeitsmarkt und nicht
zuletzt politisch-gesetzliche Entwicklungen fordern von den Führungskräften ein hohes
Qualifikationsniveau. In der Weiterbildung werden die Grundqualifikationen für dieses breite
Aufgabenspektrum vermittelt.
Die Weiterbildung soll die Teilnehmenden bereits während der Weiterbildung in ihrer
praktischen Arbeit unterstützen. Um das zu erreichen, werden die Inhalte der
Lernveranstaltung und der Lernsituationen auf die Erfahrungsgrundlage der Teilnehmer
abgestimmt. Praktisch bedeutet dies, dass Wissen, Kompetenzen und Ideen der
Teilnehmenden in den Unterricht einbezogen und weiterentwickelt werden.
1.2 Das Berufsbild der Verantwortlichen Pflegefachkraft
Viele Fäden laufen in der Funktion der Verantwortlichen Pflegefachkraft zusammen; dabei
werden an ihre Leitungskompetenz sehr hohe Anforderungen gestellt.
Verantwortungsbereiche wie Qualitätssicherung, Entwicklung von neuen Pflegekonzepten,
Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen, die Zufriedenheit der Kunden und
ihrer Angehörigen und nicht zuletzt die Mitverantwortung bei der Gesamtbetriebsführung
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müssen bewältigt und umgesetzt werden. Die Pflegedienstleitung steuert die
Organisationsentwicklung und Kommunikationsstruktur und ist zunehmend im Projekt- und
Prozessmanagement gefordert.
Die Fähigkeit hier adäquat zu agieren, setzt die Definition und Beschreibung
• klarer Zuständigkeitsbereiche,
• Leistungszufriedenheit und Arbeitszufriedenheit von Mitarbeitern,
• transparente Kommunikationsstrukturen,
• individuelle Entscheidungskompetenzen und
• Kompetenzen bei der Personalführung
voraus.
Die Dauer und Zielsetzung der Weiterbildung sowie der Abschluss der Maßnahme
entsprechen den Qualitätsrichtlinien der Pflegeversicherung (vgl. § §71 SGB XI) und dem
Pflegegesetz GEPA des Landes NRW. Vom Umfang und Qualität geht die Maßnahme sogar
deutlich über diese Anforderungen hinaus. Das bezieht sich sowohl auf die Dauer der
Weiterbildung als auch auf die Ausrichtung. Angestrebt wird ein modernes Berufsbild der
Verantwortlichen Pflegefachkraft, das sich auf ein Management stützt, welches die
Widersprüche von helfen, pflegen und betreuen im Spannungsfeld betriebswirtschaftlicher
und juristischer Vorgaben aufhebt.
1.3 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen
Wir gehen davon aus, dass sich die Altenpflegeeinrichtungen über die Qualität ihrer
Tätigkeiten definieren. Damit aber Qualität keine zufällige Größe ist, bedarf es einer
konzeptionellen Arbeitsweise und eines Qualitätsmanagements, das sich im Handeln aller an
der Pflege beteiligten Kräfte widerspiegelt. Die Weiterbildung wird hierzu sowohl
Qualitätssicherungsmethoden, Methoden des Personalmanagements und
betriebswirtschaftliche Grundlagen vermitteln, als auch das notwendige Führungsverhalten
der Teilnehmer fördern. Alle Aspekte werden auf die Arbeitsbereiche der Verantwortlichen
Pflegefachkraft fokussiert, mit den relevanten Handlungsbereichen vorgestellt, eingeübt und
abgefragt.
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Qualität in der Altenpflege entsteht durch die Reflexion von Pflegesituationen. Die
Konzeptionisierung des Handelns von Pflegekräften führt zu einem intersubjektiven, d.h. für
andere nachvollziehbaren Pflegemanagement, das gesetzlichen und ethischen Maximen
entsprechen muss.
Qualität entsteht innerhalb der Weiterbildung hierbei in dem Maße, indem es möglich ist, die
Kompetenzen der Teilnehmer hinsichtlich
• der Selbststeuerung,
• der Dialogfähigkeit,
• der Rückmeldungsmentalität,
• der Selbstständigkeit und
• der Lern- und Konfliktfähigkeit
zu fördern.
Darüber hinaus bedarf es zusätzlicher und eher klassischer Eigenschaften: Ohne die
emphatische Kompetenz der Pflege-/Wohnbereichsleitung, sich in Pflegebedürftige und deren
Lebenssituation hineinzudenken sowie die Bedürfnisse und Erwartungen nachzufühlen, wird
eine noch so perfekte Kundenorientierung und ein Qualitätsmanagement auf der Strecke
bleiben.
2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung
2.1 Inhaltliche Schwerpunkte
Zur Aufgabe der Verantwortlichen Pflegefachkraft gehört die gesamte
Pflegeprozesssteuerung innerhalb einer Einrichtung. Hierzu leisten verschiedene
Handlungsbereiche unterschiedliche Beiträge. Für die Steuerung der Pflege sind fachliche und
soziale Kompetenzen von Bedeutung, die durch eine die Persönlichkeitsentwicklung der
Teilnehmer/innen fördernde Wissens- und Erfahrungsvermittlung erlangt werden.
Angestrebt wird damit eine Weiterbildung, die auf die Qualität von Pflege in den
verschiedenen Handlungsbereichen der Pflege-/Wohnbereichsleitung ausgerichtet ist.
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Die Weiterbildung umfasst insgesamt 720Stunden.Diese lassen sich in folgende Module
aufgliedern:
01.
Thema/Modul
Informationen zur Weiterbildung
UStd
Ca. 30
einschließlich Kennenlernen, Einführung in das Kurskonzept, Kursorganisation,
Methodik und Technik des Lernens, Zertifikatsübergabe
1-2 Exkursionstage
02. Thema/Modul
Führen und Leiten
UStd
Ca. 180
Management und
Personalführung
Betriebsführung und
Qualitätsentwicklung
Recht und
Wirtschaftlichkeit
Konzeption der Einrichtung
und Öffentlichkeitsarbeit
Weiterbildung zur Verantwortlichen
Pflegefachkraft
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• Das eigene Rollenverständnis im beruflichen Kontext (u.a. anhand
Stellenbeschreibungen)
• Extern stattfindendes Seminar:
o Team und Führung, Gruppenstrukturen und Gruppenprozesse
o Erarbeitung und Vereinbarung von Zielen, Zielkontrolle,
Bewertung und Beurteilungen
o Delegieren und Kooperieren, Unterstützen und Lenken
o Führungsstile und Führungsgrundsätze
o Motivation und Arbeitszufriedenheit
o Eigene Erlebnisverarbeitung: Umgang mit Stress, Aggression,
Frustration, Burnout
o Zeitmanagement: mit Störfaktoren, Zeitfressern und
Fluchtstrategien umgehen
• Changemanagement
• Konfliktmanagement
• Projektmanagement als Führungsaufgabe (Begleitung im Rahmen der
Weiterbildungsabschnitte) einschließlich Workshop, der außerhalb der
Weiterbildungsabschnitte stattfindet
• Facharbeit zu einem gerontologischen Thema plus Präsentation im
bestehenden Kurs (46 Stunden außerhalb der Weiterbildung)
03. Thema/Modul
Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter coachen und qualifizieren
UStd
Ca. 90
• Grundlagen der Gesprächsführung/Kommunikation in der
Leitungsfunktion
• Gespräche mit Mitarbeitern, Kritik im Einzelgespräch und im Team
• Team- und Gruppengespräche, Leitungsrolle, Verantwortung und
Delegation
• Konflikte in der Leitungsrolle, nonverbale Kommunikation,
Teamkonflikte
• Beurteilungsgespräche, Kritikgespräche, Zielvereinbarungsgespräche
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• Prospektive Fortbildungsplanung(Ermittlung des Fortbildungsbedarfs bei
PflegemitarbeiterInnen), Instrumente zur Ermittlung z.B. im Sinne des
PDCA Zyklus:
Bedarfsabfrage bei Mitarbeitern
Auswertung von Pflegevisiten
Auswertung von Mitarbeiter-überprüfungen (Pflegeassistenten durch
PFK) Auswertung von Qualitätsprüfberichten
• Weiterbildungskonzept
• Vorbereitung und Durchführung einer innerbetrieblichen
Weiterbildung in der eigenen Einrichtung (Begleitung im Rahmen der
Weiterbildungsabschnitte einschließlich Kolloquium im Kurs)
• Rechtliche Aspekte der Mitarbeiterbeurteilung: Arbeitsvertrag, Zeugnisse
interpretieren und schreiben, Personalakte, Aktennotiz, Ermahnung,
Abmahnung
• Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Handlungskonzept zum Umgang mit
psychischen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz
04. Thema/Modul
Rechtliche Grundlagen
UStd
Ca. 30
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• Heimrecht (GEPA); Rahmenprüfkatalog (Heimaufsicht); Externe
Qualitätsprüfung durch Heimaufsicht (Vorbereitung, Durchführung,
Ergebnisse und Nachbereitung)
• Bundesdatenschutzgesetz u. Schweigepflicht
• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Anforderungen der
Berufsgenossenschaft, Versicherungen (ambulant und stationär)
• Haftungsrecht
o zivilrechtliche Aspekte(Schadensersatz) und strafrechtliche
Aspekte (vorsätzlich, fahrlässig, durch Unterlassen), Delegation
ärztlicher Tätigkeiten, Pflegehilfskräfte (materielle Qualifikation),
Überlastung/Personalmangel, Nachweis durch
Pflegedokumentation, Vermeidung durch Pflegestandards,
Risikoassessments, Fortbildung, …
o Risikomanagement
o Umgang mit amtlichen und juristischen Beschwerden,
Schriftverkehr mit Behörden
o Das neueste aus dem Hygienebereich: u.a. MRSA, Eurosafety,
Medizinproduktegesetz, Medizinprodukte-Vertreiberverordnung,
Infektionsschutzgesetz, Arzneimittelrecht…
o Pflegesachmittel und Geräte als Ausstattung in einem Pflegedienst
▪ Ausstattung des Fahrzeugs
▪ Ausnahmegenehmigung für das Parken
• Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung
o Aufgabenkreis eines Betreuers an den Schnittstellen:
Pflegeeinrichtung, Tagespflege, Ambulante Pflege
o Ethische Aspekte (Selbstbestimmung, Palliativversorgung ….)
• Verfahrenspfleger, Freiheitentziehende Maßnahmen (Werdenfelser Weg),
Konzept zur Vermeidung von FEM; Konzept zum Gewaltschutz
05. Thema/Modul
Betriebsorganisation und Personalmanagement in der Einrichtungen der
Altenhilfe
UStd.
Ca. 100
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• Unternehmensleitbild (Pflegeleitbild)
• Rechtsformen, Trägerstrukturen
Organigramme, Stellenbeschreibungen, Stellenplan, Fachkraftquote in
der stationären Pflege
• Betriebsorganisation und Personalmanagement in der stationären Pflege:
o Arbeitsabläufe gestalten
o Personalbemessung und Einsatzplanung (Überlastungsanzeigen),
Risikomanagement
o (nettozeitorientierte) Dienstplangestaltung u.a. unter
Berücksichtigung arbeitszeitlicher Grundlagen (Mutterschutz,
Jugendarbeitsschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Urlaub)
• Alternative Arbeitszeitmodelle in der Praxis
• Organigramme, Stellenbeschreibungen, Stellenplan, Fachkraftquote in
der ambulanten Pflege; konzeptionelle Schwerpunkte und die
dazugehörige personelle Ausstattung
o Intensivpflege
o Palliativpflege
o Ambulante psychiatrische Pflege
o Schnittstellenmanagement
• Arbeitsabläufe gestalten in der ambulanten Pflege
o Mögliche Arbeitszeitmodelle (Teildienste und daraus
resultierende Erhöhung des Urlaubsanspruches)
o Tourenplanung u.a. unter Berücksichtigung arbeitszeitlicher
Grundlagen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Elternzeit,
Pflegezeit, Urlaub), arbeitsrechtliche Besonderheiten in der
ambulanten Pflege, Risikomanagement: allgemeine
Erläuterungen, Risikofaktoren, Kennzahlenbildung,
Steuerungsvorschläge
o Effiziente Personaleinsatzplanung: Voraussetzungen,
Darstellung der Datengrundlagen,
Bruttoarbeitszeit/Nettoarbeitszeit, Durchführung der
Kostenkalkulationen, Ermittlungsmethoden für zeitliche
Durchschnittswerte der Leistungserbringung,
Tourenzusammenstellung, Umsetzung in den
Mitarbeitertourenplan, Erfordernisse an die Vertragsgestaltung,
Einflussmöglichkeiten der Personaleinsatzplanung,
o Pflegemodell und daraus folgende Pflegeprozessplanung
o Besonderheiten in der Pflege und Versorgung im häuslichen
Bereich
• Kommunikationsstrukturen in der Altenhilfe: Dienstübergabegespräche,
Teamsitzung, Qualitätszirkel, Fallbesprechungen)
• Personalgewinnung, Personalentwicklung, Einstellungsverfahren
Beschäftigungsumfänge (sozialversicherungspflichtig, geringfügig
Beschäftigte, Honorarkräfte, Personalleasing)
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• Einarbeitung neuer Mitarbeiter in die ambulante und stationäre Pflege,
Einarbeitungskonzepte
• Kenntnisse über sie schulische und praktische Ausbildung von
Altenpflegekräften
06. Thema/Modul
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UStd.
Ca. 80
• Gesetzliche Grundlagen der Finanzierung: Pflegeversicherungsgesetz
(SGB XI), Krankenpflegeversicherungsgesetz (SGB V, Bundes-
Sozialhilfe-Gesetz (BSGH)
• Pflegegrade, Pflegekosten, Pflegesätze
• Pflege-Neuausrichtungsgesetz,
• PflegestärkungsgesetzeI, II, Blick auf III,
• Ansprüche und Leistungen, die sich für Pflegebedürftige aus dem SGB XI
ergeben
• Finanzierung eines Heimplatzes, Pflegesatz- und
Investionskostenverhandlungen
• Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens
o Externes Rechnungswesen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
4
o Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) 4
o Risikomanagement, Auslastung und Wirtschaftlichkeit 4
o Investitionen und Investitionsfinanzierung 2
o Personalkosten und Stundensätze 2
o Wirtschaftsplanung und Controlling/Kennzahlen 4
o Grundlagen Tabellenkalkulation 8
o Planspiel Stationäre Pflege 4
o Planspiel Ambulante Pflege 4
• Aufbau und Finanzierung einer Tagespflegeeinrichtung
o Betriebsorganisation
o Versorgungsvertrag
o Mitarbeiterstruktur
o Finanzierung und Leistungsspektrum
o Kooperierende Dienste
o Belegungsmodalitäten
o Vernetzung
• Pflegestufen- bzw. Einstufungsmanagement: Neues
Begutachtungsassessment, Durchführung eines Widerspruchverfahrens:
Widerspruchbegründung, Ablehnung Widerspruch
07. Thema/Modul
Qualitätsmanagement
UStd
Ca. 55
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Grundlagen des Qualitätsmanagements
• Struktur Prozess und Ergebnisqualität
• QM Aufgaben, Ziele, Motive zur Einführung
• DIN ISO 9001:2015
• PDCA
• KVP
• Begriff aus ISO klären: interessierte Partei, Kunde, Qualität unserer
Dienstleistung
• Arten von Managementsysteme
• Normen
• Risikomanagement
• Risikobasiertes denken
• Risiko und Chancen im Bereich von QM
• Qualitätsmanagement und Recht
• Prozesse und Prozessmodelle
• Ursachenanalyse
• Tools: Q7 M7, Pareto, Ishikawa, Kano, FMEA, Poka Yoke
• Praktische Tipps zur Umsetzung, Checklisten
• Pflegetransparenzvereinbarung, Externe Qualitätsprüfung durch MDK
(Vorbereitung, Durchführung, Ergebnisse und Nachbereitung von
Qualitätsprüfungen), Begutachtungsrichtlinien (MDK)
• Sicherstellung des Pflegeprozesses: Pflegeprozesssteuerung,
Pflegeplanung, entbürokratisierte Pflegedokumentation (SIS)
• Pflegevisite, Pflegecontrolling
• Risikomanagement: Implementierung der Expertenstandards in der
Einrichtung
08. Thema/Modul
Öffentlichkeitsarbeit
UStd.
Ca. 30
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• Kontakte zu Angehörigen, Situation der Angehörigen, Einbindung von
Angehörigen, Beschwerdemanagement
• Beratungsgespräche führen, Gesprächsführung mit Bewohnern, Patienten
und Angehörigen
• Stationäre und teilstationäre Pflege
o Beratungsgespräche führen
o Kundengespräche über Pflegeangebot und Kosten
o Weitere Öffentlichkeitsarbeit
• Ambulante Pflege
o Beratungsgespräche führen
o Kundengespräche über Pflegeangebot und Kosten
o Casemanagement
o Weitere Öffentlichkeitsarbeit
• Präsentationstechniken
Kolloquium (15% der Note)
UStd. 8
Gesamtstunden der Weiterbildung innerhalb der Kursabschnitte
(einschließlich Kolloquium)
UStd. 520
Projektarbeit mit theoretischem Hintergrundwissen (Planung, Durchführung,
Beschreibung und Vorstellung eine Projektes in der eigenen Einrichtung),
Workshop, Projektgruppentreffen (25% der Note)
Std. 90
Hausarbeit
1. Erstellung eines Dienstplanes für eine stationäre Einrichtung (10% der
Note)
Std. 10
Schriftliche Tests: Vorbereitung Selbststudium
1. Betriebsorganisation und Personalmanagement in der stationären Pflege
(10% der Note)
2. Betriebsorganisation und Personalmanagement in der ambulanten Pflege
(10% der Note)
3. Grundlagen des Qualitätsmanagements
(10% der Note)
4. Grundbegriffe des Betrieblichen Rechnungswesens
(10% der Note)
Std. 70
Vorbereitung und Durchführung einer innerbetrieblichen
Fortbildungsveranstaltung (10% der Note)
Std. 30
Gesamt
Std. 720
2.2 Anforderungen innerhalb der Weiterbildung
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Das Konzept der berufsbegleitenden Weiterbildung beruht auf einem kontinuierlichen
Austausch von Theorie und Praxis. Hierzu ist eine aktive Teilnahme der/ Teilnehmers/in
unabdingbar.
Durch diesen Austausch ergeben sich Möglichkeiten der Veränderung/Verbesserung von Ist-
Zuständen in den Einrichtungen, die durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der
Teilnehmer entstehen und während der Dauer der Weiterbildung genutzt werden sollen.
Dieses geschieht sowohl im Rahmen der Vermittlung der Inhalte sowie bei der
kontinuierlichen Betreuung des in der eigenen Einrichtung durchzuführenden Projektes und
der Verschriftlichung desselben durch die Kursleitungen. Hierdurch entsteht eine besondere
Praxisnähe der Weiterbildung.
Zum Abschluss der Weiterbildung werden die Projekte von jedem Teilnehmer im Rahmen
eines Abschlusskolloquiums präsentiert. Hiermit soll die Fähigkeit geschult werden,
erworbenes Wissen schwerpunktmäßig zu erarbeiten und in die tägliche Praxis einzubringen.
2.3 Abschluss und Bewertungskriterien
Voraussetzung für die Zertifizierung und den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme sind die
erfolgreiche Teilnahme an den Tests zur Wissensüberprüfung, die Durchführung der
innerbetrieblichen Weiterbildung, die Erstellung eines Dienstplanes und die Durchführung
eines Projektes in der eigenen Einrichtung sowie die schriftliche Ausarbeitung und die
Präsentation des Projektes im Rahmen des Kolloquiums.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein ausführliches Zertifikat, das
die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Bewertung der erbrachten Leistungen in
Form einer gewichteten Gesamtnote enthält.
Das Zertifikat der Caritas Bildungswerk GmbH Ahaus gibt durch den Inhaltsnachweis der
belegten Unterrichtseinheiten das erworbene Fachwissen des Teilnehmers in Form der
Benotung wieder.
Die zur Benotung führenden Leistungsmerkmale sind dem Teilnehmer bekannt; die von ihm
erbrachten Leistungen werden individuell begründet und belegt. Vor der Zertifizierung
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werden die Leistungen mit jedem Teilnehmer in einem Einzelgespräch besprochen und die
Note festgelegt.
Die Beurteilung wird anhand seiner Leistungen und im Vergleich mit anderen
Kursteilnehmern, anderen gleichartigen Kursen und anderen Ausarbeitungen fachpraktischer
und pflegewissenschaftlicher Themen vorgenommen.
Unterbrechungen und Fehlzeiten können in zwingenden Fällen und in begrenztem Ausmaß
anerkannt werden, wenn dadurch das Erreichen des Lehrgangszieles nicht gefährdet ist.
Die Entscheidung über die Anerkennung von Fehlzeiten trifft die Lehrgangsleitung.
2.4 Bedeutungen der Bewertung:
• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit sehr großem Erfolg teilgenommen:
(entspricht der Note 1.0-1.4)
Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den
Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße.
• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit großem Erfolg teilgenommen:
(entspricht der Note 1.4-2.4)
Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den
Anforderungen in besonderem Maße.
• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit Erfolg teilgenommen:
(entspricht der Note 2,5-3.4)
Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen voll den
Anforderungen.
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• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung teilgenommen:
(entspricht der Note 3,5-4,4)
Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale weisen Mängel auf. Es
ist jedoch erkennbar, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind.
• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung ohne Zertifikat mit einer
Teilnahmebescheinigung teilgenommen:
(entspricht der Note 4.5-6.0 oder bei nichterbrachten Einzelleistungen)
Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen nicht den
Anforderungen. Die Grundkenntnisse sind lückenhaft und in absehbarer Zeit nicht zu
beheben.
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