Post on 06-Apr-2015
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Wahl des anwaltlichen Arbeitsumfelds
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Volles unternehmerisches Risiko (Vor- und Nachteil). Alleinige Verantwortung (Urlaub/Krankheit)
Kostenapparat Räume, Ausstattung (Bürotechnik, Literatur),
Versicherungsprämien (Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung), Versorgungswerk, Kreditbelastungen, „Durststrecke“.
Täglicher „Kampf“ am Markt - Mandantenaquise: Vorhandensein von Kontakten und Netzwerken praktisch unverzichtbar
1. Selbstständigkeit als Einzelkämpfer
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keine fachliche Anleitung/Hilfsmittel erschwert zugänglich. „Schießen aus der Hüfte“
Spezialisierung schwierig/Delegation von Aufgaben praktisch unmöglich
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Sekretariat
Anwalt
EinzelkämpferBücher Büroeinrichtung Raummiete EDV Versicherung
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Zulässige Rechtsformen; BGB-Gesellschaft (am verbreitetsten, Standard), Partnerschaftsgesellschaft, aber auch Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Abgrenzung zur Bürogemeinschaft
In unterschiedlichen Größen von zwei Personen Sozietät bis internationale Großkanzlei von mehreren 1000 Berufsträgern. Nur ca. 6.500 Anwälte (= 5% aller Anwälte) in Kanzleien mit 20 Berufsträgern oder mehr tätig.
2. Der Berufliche Zusammenschluss mehrerer Anwälte – die Sozietät
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Vorteile bei Mandatsbearbeitung und Mandantenaquise – Netzwerke der Partner ergänzen sich; geteiltes unternehmerisches Risiko – Problem der Gewinnverteilung; geteilte Kosten; Kostenminimierung durch gemeinsame Nutzung von Räumen/Ausstattung/Personal; Fachlicher
Austausch/Spezialisierung/Aufgabendelegation möglich.
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2. Anwalt Sekretärin
Anwalt
2. Sekretärin
Beruflicher Zusammenschluss – die Sozietät
Bücher Büroeinrichtung Raummiete EDV Versicherung
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3. Sonderform – Die Großkanzlei
Equity Partner
Fixed share Partner
Associate
Assistenz
Support:IT Bibliothek Empfang Bürohilfe
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Typischer Aufbau: Gesellschafter (Sozien, Partner), angestellte anwaltliche Mitarbeiter, Zwischenstadien, sonstige Mitarbeiter; Karriereweg „up or out“.
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Grds. „normales“ Arbeitsverhältnis; Weisungsgebundenheit und soziale Absicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Rentenversicherung).
Kein unternehmerisches Risiko Vorhandene Infrastruktur kann genutzt werden Arbeitsbelastung Vergütung Fachliche Anleitung einzelfallabhängig Fachlicher Austausch/Spezialisierung gut möglich/erwünscht Klärung der beruflichen Perspektiven ratsam (Partnerchance) Typischerweise „Durchgangsstadium“, gute Vergütung,
Ausbildung, Konkurrenzspezialisierung
4. Angestellter Anwalt
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Durchgangsstadium; „Parken“ Kein klassisches unternehmerisches Risiko Abhängigkeit von Arbeitgeber. Scheinselbstständigkeit Vorhandene Infrastruktur Faktische Weisungsgebundenheit Keine soziale Absicherung Fachliche Anleitung je nach Umfeld Fachlicher Austausch je nach Umfeld Klärung der Perspektiven unbedingt erforderlich
5. Freier Mitarbeiter
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Inhaltliche Schwerpunktbildung
- Spezialisierung
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Generalist: Kompetenz ist „breit“ und „flach“ angelegt
<-> Spezialist: Kompetenz ist „eng“ und „tief“ Jeder am Markt tätige Rechtsanwalt muss bis zu einem
gewissen Grad „Generalist“ sein. Mandate haben typischerweise Bezüge zu unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Typische Beispiele: Bürgerliches Recht zu Strafrecht Gesellschaftsrecht zu Steuerrecht
1. Einleitung
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Rechtsanwaltliche Tätigkeit verlangt nach gewissem Spezialisierungsgrad. Kein Rechtsanwalt ist imstande, Fachkompetenz auch in abgelegeneren Rechtsgebieten aktuell vorzuhalten.
„Bausteinlösungen“ werden zT. erwartet (Gleichwohl: Erforderlich ist immer eine – auch – individuell passende Lösung.) Bezug Honorierung.
Wettbewerb Abgrenzung zu Mitbewerbern: Marketing Ausrichtung an Marktgegebenheiten erforderlich. Mandantenakquise und – pflege ist permanentes, aufwendiges Geschäft.
2. Zwang zur Spezialisierung
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Qualitätssicherung / Haftungsbegrenzung Persönliche Befriedigung
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Blick fürs Ganze kann verlorengehen, interne Reibungsverluste durch notwendige Einbeziehung
mehrerer Sachbearbeiter, steigender Kostenaufwand für Mandanten (muss durch
betriebswirtschaftlich lohnende Qualitätsvorteile ausgeglichen werden)
Der individuelle Markt verengt sich - Konjunktur- und Arbeitgeberabhängigkeit, d.h. Wettbewerbsnachteile in Kriesenzeiten. Jüngere Beispiele: Mergers & Acquisitions Venture Capital Börsengänge IPO
3. Gefahr der Spezialisierung
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Tätigkeit als „Einzelkampfer" (nach wie vor berufsbildprägend) lasst Spezialisierung nur zum Teil zu
Großkanzleien sind hingegen gerade auf Spezialisierung einzelner Anwalte angelegt. Modell „Hochqualifizierter Sachbearbeiter“
„Boutiquen“: typischerweise mittelgroße Kanzleien spezialisieren sich als gesamte Einheit auf wenige Rechtsgebiete oder nur ein einziges Rechtsgebiet. Nachteil: Komplexere, Rechtsgebiete übergreifende Themen können uU nicht bearbeitet werden
4. Berufliches Umfeld und Spezialisierung
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(0) Rechtsgebiete
In jedem Fall vertieftes Fachwissen in mindestens einem Rechtsgebiet notwendig, dazu auch die folgenden Punkte (2) und (3)
(1) Fachanwalt
Rechtsgrundlagen § 43 c BRAO, FAO. Gemäß § 43 c BRAO gibt es folgende Fachanwaltsbezeichnungen
Fachanwalt fur Verwaltungsrecht Fachanwalt fur Steuerrecht Fachanwalt fur Arbeitsrecht Fachanwalt fur Sozialrecht Weitere Fachanwaltsbezeichnungen gemäß § 1 FAO
5. Welche Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen sind nachgefragt?
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Voraussetzungen fur die Verleihung geregelt in § 2 ff FAO Fachanwaltsbezeichnung darf nur aufgrund besonderer
Kenntnisse und Erfahrungen geführt werden, § 43 c BRAO. Diese müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das
üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, § 2 Abs 2 FAO
die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen, § 2 Abs 3 FAO
Ferner: dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung erforderlich, § 3 FAO
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Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse, § 4 FAO Lehrgang, grundsätzlich mindestens 120 Stunden Steuerrecht 160 Stunden Insolvenzrecht 180 Stunden. Zum Nachweis grundsätzlich 45-60 Minuten Fachgespräch vor Ausschuss, § 7 FAO
Pflicht zur Fortbildung: Publikationen oder Fortbildungsveranstaltungen (dozierend oder hörend, mind. 10 Stunden p. a.), § 15 FAO Bei unterlassener Fortbildung Verlust der Fachanwaltsbezeichnung mögl., § 43 Abs. 4 S 2 BRAO
Maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen, § 43 c Abs. 1 S 3 BRAO
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen, § 5 FAO Selbständige Bearbeitung als Rechtsanwalt einer bestimmten Anzahl bestimmter Falle im Fachgebiet innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung
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(2) Teilbereiche der Berufstätigkeit; § 7 BORA
Unabhängig von der Angabe von Fachanwaltsbezeichnungen dürfen Teilbereiche der Berufstätigkeit benannt werden, wenn den Angaben entsprechende Kenntnis nachgewiesen werden
Bei der Bezeichnung der Teilbereiche der Berufstätigkeit ist der Anwalt frei: Große Gebiete wie „Zivilrecht“ oder kleine Teilbereiche wie „Steuerstrafrecht“, „Kündigungsschutzrecht", usw. möglich. Aber Verwechslung mit Fachanwalt muss ausgeschlossen sein.
Nachweis durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen, sonstige Weise
Fraglicher Werbewert
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(3) Promotion
Durch Promotion erworbene Spezialkenntnisse nur im Ausnahmefall berufspraktisch verwertbar.
In Deutschland (derzeit noch) wichtiges Werbeargument bei Berufseinstieg; zum Teil Ein stellungsvoraussetzung, zum Teil auch verbunden mit Gehaltsplus
Sozialprestige, „Augenhöhe"
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Voraussetzungen je nach Universität/Fakultät/Fachbereich (Promotionsordnung) unterschiedlich z.B. Uni Bonn Bestehen der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung mit
mindestens „vollbefriedigend" (trifft auf ca. 15 % aller Examensabsolventen zu). Auf Antrag ist Befreiung vom „vollbefriedigend"-Erfordernis der ersten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn Bewerber erste oder zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,5 Punkte abgelegt und ein Seminar mit mindestens „gut" absolviert oder LL M erworben hat
Mindestens zweisemestriges rechtswissenschaftliches Studium in Bonn
Annahme der Betreuung der Dissertation durch Hochschullehrer des Juridicums
erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar mit Referat
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Gefahr vergleichsweise hohen Zeitaufwands bei unsicherem Ergebnis und unsicherem Nutzen
Diese Überlegungen gelten im gesteigerten Maße fur Habilitation, nur bei echtem wissenschaftlichem Interesse erwägenswert
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(4) LL.M.
Wortbedeutung: Magister Legum, Legum Magister, Master of Laws, Magister des Rechts
Aufbaustudium nach Abschluss des „regulären" rechtswissenschaftlichen Studiums, mit unterschiedlichen Lehrinhalten
Besuch einer Mindestzahl von Vorlesungen (Erwerb von credits) und Thesis- Magisterarbeit
LL M -Programme werden angeboten in Deutschland, von verschiedenen europäischen Universitäten (z.B. Brügge für Europarecht) und vor allem in Übersee (USA u.a.)
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Ausweis von Flexibilität, Sprachkenntnissen, Engagement, zusätzliche Rechtskenntnisse
Häufig Einstellungsvoraussetzung, bes. LL.M. von angelsächsischen Unis (UK, USA, Australien, RSA)
Lehrinhalte dagegen für dt. Markt eher von nachgeordneter Bedeutung, daher ist auch die Auswahl der Uni weniger wichtig, anders als z B für amerikanische Studenten
Aufnahmekriterien je nach Universität/Fakultät/Fachbereich unterschiedlich; Anforderungen an Sprachkenntnisse TOEFL ca. 630 auf Skala 310 bis 677, interessanter Lebenslauf
Vorbereitungszeit
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Aufwand z. B. Georgetown University Law Center, Washington D.C. 9 Monate Vollzeitstudium, Gebühr etwa $ 25.000,00 pro Semester, zusätzlich Unterkunfts-/Reiseaufwand (ca. $20.000,00)
Höherer berufspraktischer Bezug als bei Promotion wahrscheinlich Auch persönlicher Gewinn wohl großer
Weiterführende Information DAJV USA Masterstudium (€14,00) (http //www.dajv.de/publikationen );
www.jurawelt.com/referendare/llm/ Stipendien Im Anschluss an Aufenthalt in USA u.U. Erwerb der
Anwaltszulassung in New York („attorney-at-law“)
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(5) MBA
Master of Business Administration Wirtschaftliches, stark praxisorientiertes Aufbaustudium nach
abgeschlossenem Hochschulstudium Inhalte: Grundlegende Managementdisziplinen, Wirtschaft,
Finanzen, Buchhaltung, rechtliche Rahmenbedingungen, Managementwissenschaften, Personalführung, Marketing, Statistik, Strategie, Führungsverantwortung, Ethik, Kommunikation
Vollzeit 1-Jahr/Teilzeit (als berufsbegleitendes Studium) 2 - 3 Jahre „Junior MBA„ für Studierende mit ca. 2 - 5 Jahren Berufserfahrung / „Executive MBA" fur Personen mit mehr als 5 Jahren (häufig 10 Jahren) Berufserfahrung
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Angeboten in D, EUR und besonders USA Voraussetzungen je nach Hochschule unterschiedlich;
teilweise höchst anspruchsvoll (mehrere Auswahlrunden) TOEFL, GMAT (graduate management school admission test)
Auswahl der „richtigen" Schule (Fontainebleau, Kellogg, WHU) besonders wichtig wg. Networking; Problem der fehlenden Qualitätsstandards
Zeit- und kostenaufwändig: US-Schulen, Gebühren ca. $32.000+ $ 10.000 für Unterbringung / Europa Gebühren ca. € 28.000 – 62.000;
Ausnahmequalifikation unter Rechtsanwälten. Als Zusatzqualifikation, u.U. hilfreich bei unternehmensrechtlicher Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit.
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(6) Doppelstudium in anderer Disziplin
Ausnahmequalifikation unter Rechtsanwalten, Einsetzbarkeit im Berufsleben? BWL/VWL für Unternehmensjuristen/ Wirtschaftsanwälte;für
Insolvenzverwalter BWL fast obligatorisch; Medizin bei Spezialisierung auf Ärztefehler etc.
Schon Grundstudium in anderem Fach kann wertvoll und verwertbar sein
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(7) Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV), Speyer
Einsemestriges Zusatzstudium wahrend des Referendariats Inhalte
öffentliches Recht, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften Empirische Sozialwissenschaften, Geschichts- und Politikwissenschaft Interdisziplinäres Lehrangebot
Einzelne Aufgaben - keine Abschlussprüfung Semesterabschlußzeugnis
Spezialisierung in Disziplinen des Öffentlichen Rechts Kriterium bei der Einstellung in den höheren
Verwaltungsdienst, aber auch fur öffentlich-rechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte/Sozietäten
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Voraussetzungen als Referendar Antrag auf Entsendung zum Studium an der DHV bei der zuständigen Ausbildungsbehörde (OLG, Regierungspräsidium o a ), u U Losverfahren
Keine Studiengebühren Weiterführende Info: www dhv-speyer de
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(8) Auslandsaufenthalt Auslandssemester während des Jurastudiums Abstimmung
mit Studienplan in D - vor oder nach Examen? Auswirkungen auf die Freischußregelung
Im Vordergrund durfte zumeist der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung stehen, in zweiter Linie der Erwerb von Rechtskenntnissen (vgl LL M )
Vermittlung von Studienplätzen im Ausland durch DAAD, El§a, Binationale Juristenvereinigungen (z B DAJV, DFJ bzw. AJFA, DIJV)
Genf/ Lausanne: Neben Vorlesungen im französischen und schweizerischen Recht auch im deutschen Privatrecht Erwerb des „Großen BGB-Scheins" möglich.
Dazu uni-ge.ch/droit(bgb/zertifikat.html)
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Praktika/Tätigkeiten im Ausland bei z B Unternehmen, Verbanden, Außenhandelskammern (ca. 50% Juristen), internationalen Sozietäten, Entwicklungshilfen, Auswärtiger Dienst, internationale Organisationen (z B UNESCO)
Finanzierungsmöglichkeiten BAföG, Stipendien (z B DAAD, Fulbright- Kommission, Stiftungen), EU-Programme (SOKRATES / ERASMUS, Tempus)
Weiterführende Info: Deutscher akademischer Austauschdienst www.daad.de, elsa-International: www.elsa-germany.org; Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V.: www.dajv.de; Deutsch-Französische Juristenvereinigung e.V.: www.dfj.org; Deutsch-Italienische Juristenvereinigung e.V.: www.dilv.org
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(9) Sprachen
Englisch als moderne lingua franca; Beherrschung in Wort und Schrift wird heute weitgehend vorausgesetzt ;
Weitere Fremdsprachenkenntnisse je nach Art der Tätigkeit hilfreich bis nötig; Spezialisierung auf Rechtsverkehr mit einem bestimmten Sprachraum denkbar- neben Sprachkenntnissen auch Kenntnisse des Rechts und der Kultur des Ziellandes erforderlich
Primär wird vom Rechtsanwalt Rechtskenntnis erwartet, nicht Dolmetscherqualitäten
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(10) Branche
Spezialisierung auf die Bedienung eines bestimmten Marktsegments (z. B. Technologieunternehmen, Telekommunikation, Banken, Maschinenbau)
Sammlung branchenspezifischen Fachwissens, verbunden mit den typischen rechtlichen Fragen aus der Branche
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit